Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof
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- Jasper Felix Tiedeman
- vor 6 Jahren
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1 Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof
2 Inhaltsverzeichnis Kontakte... 3 Aufbahrung und Abschied... 4 Erdbestattung Erwachsene... 5 Kinder... 5 Leistungen der Gemeinde... 5 Urnenbeisetzung Urnengrab... 6 Urnennische... 7 Urnenhain... 8 Gemeinschaftsgrab... 9 Beisetzung in bestehende Gräber... 9 Auszug aus dem Reglement über den Friedhof und die Bestattungen Bestattungsrituale
3 Kontakte Bestattungsinstitute Die Einwohnergemeinde Trimbach arbeitet mit folgenden Bestattungsinstituten zusammen: Bestattungsinstitut Drei Tannen Neuhardstrasse 28, 4600 Olten Bestattungsinstitut Gerber AG Baslerstrasse 57, 4600 Olten Bestattungsinstitut Nisio Ringstrasse 41, 4600 Olten Bestattungsinstitut Born Aarauerstrasse 114, 4600 Olten Zivilstandsamt Todesfälle müssen sofort auf dem Zivilstandsamt des Todesortes gemeldet werden. Für den Bezirk Olten-Gösgen ist das Zivilstandsamt Olten-Gösgen, Hauptgasse 25, 4600 Olten, Telefon , zuständig. Öffnungszeiten Vormittag Nachmittag Montag bis Freitag Uhr Uhr Dienstag Uhr geschlossen Donnerstag geschlossen Uhr Pfarrämter Christkatholisches Pfarramt Telefon Kirchgasse 15, 4600 Olten Evangelisch-reformiertes Pfarramt Telefon Marenstrasse 2, 4632 Trimbach Römisch-katholisches Pfarramt Telefon Kirchfeldstrasse 42, 4632 Trimbach Bildhauer Die Wahl des Bildhauers für den Grabstein ist frei. Für die Inschriften der Urnensteine und der Urnennischen hat die Einwohnergemeinde eine Arbeitsvereinbarung mit: Dieter Dürsteler, Grabmalkunst und Natursteine Telefon Alte Hauensteinstrasse 7, 4632 Trimbach 3
4 Aufbahrung und Abschied Verstorbene können in der Leichenhalle aufgebahrt werden. Den Angehörigen wird ein Schlüssel zur Aufbahrungshalle ausgehändigt. Damit haben Sie während der Aufbahrung jederzeit Zutritt in den Aufbahrungsraum. Der Schlüssel ist nach der Aufbahrungszeit im Briefkasten bei der Leichenhalle zu deponieren oder auf der Gemeindekanzlei abzugeben. Der Aufbahrungsraum wird für verstorbene ortsansässige Personen kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Aufbahrung von auswärtigen Verstorbenen wird eine Gebühr in Rechnung gestellt. Ein allfälliger Verlust des Schlüssels wird verrechnet. 4
5 Erdbestattung Erwachsene Erdbestattungen erfolgen frühestens 24 Stunden und spätestens am 4. Tag nach dem Todesfall. Die Beerdigung findet in der Regel nachmittags um Uhr auf dem Friedhof statt. Anschliessend erfolgt die Abdankungsfeier in der Kirche. Das Grab wird während der kirchlichen Trauerfeier eingedeckt und mit einem Holzkreuz mit Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen gekennzeichnet. Nach etwa drei Monaten wird die Holzeinfassung angebracht und das Grab kann angepflanzt werden. Frühestens nach einem Jahr seit der Beerdigung werden das Grabmal und die Grabeinfassung gesetzt. (Siehe auch Reglement über den Friedhof und Bestattungen ). Die Kosten für das Grabmal und die Einfassung gehen zu Lasten der Hinterbliebenen. Kinder Kinder unter 12 Jahren werden auf einem besonderen Grabfeld für Kinder beigesetzt. Im Übrigen gelten dieselben Bestimmungen wie bei der Erdbestattung Erwachsener. Leistungen der Gemeinde Bei Erdbestattungen übernimmt die Einwohnergemeinde die Kosten für den Sargtransport vom Sterbeort in die Aufbahrungshalle im Umkreis von max. 15 km. 5
6 Urnenbeisetzung Urnengrab Es besteht ein spezielles Grabfeld für Urnengräber. Die Beisetzung der Urne erfolgt in die Erde in ein eigenes Grab. Die Urnengräber unterscheiden sich nur durch die Ausmasse von den Gräbern für Erdbestattungen. Wie bei Erdbestattungen werden die Gräber nach der Urnenbeisetzung mit einem Holzkreuz mit Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen gekennzeichnet. Das Setzen des Grabsteins ist bereits nach drei Monaten seit der Beisetzung möglich. Die Beschaffung des Grabmals und die Grabpflege ist Sache der Hinterbliebenen. Stadt Metall Urne 6
7 Urnennische Die Urnenwand besteht aus zwei übereinanderliegenden Reihen von Urnennischen. Die Urne wird in die Nische beigesetzt, welche anschliessend frontseitig mit einer Steinplatte verschlossen wird. Diese wird mit Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr des Verstorben beschriftet. Die Beschriftung ist für alle Nischen einheitlich und wird durch das Bestattungsamt in Auftrag gegeben. Die Beschriftung wird pro Zeichen verrechnet. Der Nischenstandort kann nicht individuell gewählt werden. Die Nischen werden durch das Bestattungsamt fortlaufend belegt. Auf den Simsen der Nischen können Schnittblumen oder Topfpflanzen in geeigneten Gefässen hingestellt werden. Die Beschriftung, weder der eigenen noch der anderen Nischen, dürfen verdeckt werden. Bepflanzungen in der Erde sind nicht möglich. Die Innschrift sollte nicht so wie abgebildet verdeckt werden. 7
8 Urnenhain Die Urnengrabanlage wird als Urnenhain bezeichnet. Er besteht aus regelmässig angebrachten, rechteckigen oder quadratischen Urnensteinen. Die Urne wird in die unter dem Stein in die Erde eingelassene Röhre beigesetzt. Der Urnenstein wird einheitlich mit Name, Vorname, Geburtsund Sterbejahr des Verstorbenen beschriftet. Der Stein bleibt im Eigentum der Einwohnergemeinde. Die Beschriftung wird ausschliesslich durch das Bestattungsamt beim beauftragten Steinhauer in Auftrag gegeben. Die Inschrift wird den Hinterbliebenen pro Zeichen in Rechnung gestellt. Bepflanzungen oder das Anbringen respektive das Aufstellen von persönlichen Gegenständen sind nicht möglich. Als Blumenschmuck sind ausschliesslich Schnittblumen in Grabvasen oder Topfpflanzen in geeigneten, den Stein nicht überragenden Gefässen, erlaubt. 8
9 Gemeinschaftsgrab Dem Gemeinschaftsgrab oder dem sogenannten Grab der Unbekannten wird die Asche der verstorbenen Personen, welche nicht in einer eigenen Grabstätte beigesetzt werden wollen, übergeben. Das Gemeinschaftsgrab ist anonym. Es enthält keine Namen der beigesetzten Verstorbenen. Eine Bepflanzung oder das Anbringen von Gedenksteinen, persönlichen Gegenständen und ähnliches. ist nicht möglich. Beisetzung in bestehende Gräber Die Urne kann in bestehende Erdbestattungsgräber, Urnengräber, im Urnenhain oder in der Urnennische beigesetzt werden. In bestehende Gräber dürfen 10 Jahre nach der ersten Urnenbeisetzung oder Erdbestattung keine Urnen mehr beigesetzt werden. Die reglementarisch vorgeschriebene Grabesruhe von mindestens 20 Jahren erfährt durch die Beisetzung einer weiteren Urne keine Verlängerung. Die Angehörigen bestätigen schriftlich, ihr Einverständnis auf eine verkürzte Grabesruhe der zusätzlich beigesetzten Urne. Die Angehörigen sind für die Beschriftung der Grabmale bei Erdbestattungs- und Urnengräber selber verantwortlich. Für die Beschriftung der Urnensteine und Nischenplatten ist das Bestattungsamt zuständig. Die zusätzliche Inschrift wird pro Zeichen verrechnet. 9
10 Auszug aus dem Reglement über den Friedhof und die Bestattungen Art. 4 Anordnung der Bestattung Das Bestattungsamt trifft die nötigen Anordnungen wie die Zuteilung der Ruhestätte und die Arbeit des Friedhofpersonals. Das Bestattungsamt setzt den Zeitpunkt der Bestattung und der kirchlichen Abdankungsfeier fest. Wenn möglich nimmt es Rücksprache mit dem betreffenden Pfarramt. Persönliche Vereinbarungen in Bezug auf die Abdankung treffen die Angehörigen mit dem Pfarramt. Art. 8 Bestattungszeiten Bestattungen werden in der Regel auf die Zeit von Montag bis Freitag um Uhr angesetzt, oder auf Wunsch vormittags um Uhr. An Wochenenden, eidgenössischen und kantonalen Feiertagen finden keine Bestattungen statt. Art. 9 Übernahme von Bestattungskosten Bei Beerdingungen oder Kremationen und Urnenbeisetzungen von Einwohnern von Trimbach übernimmt die Einwohnergemeinde folgende Leistungen: a) das Überführen des Leichnams in die Aufbahrungshalle Trimbach oder in das Krematorium Olten im Umkreis von 15 km. b) bei Überführungen ausserhalb dieses Umkreises von 15 km übernimmt die Einwohnergemeinde den Kostenanteil gemäss Art 9 lit a. c) die unentgeltliche Aufbahrung des Leichnams in der Aufbahrungshalle auf dem Friedhof in Trimbach. d) den Transport der Urne vom Krematorium Olten in die Aufbahrungshalle Trimbach. e) die Ruhestätte auf dem Friedhof Trimbach und die notwendigen Friedhofarbeiten. f) die provisorische Grabeinfassung und das Planieren des Grabes mit Humus. g) das periodische Richten extrem schiefstehender Grabsteine. In finanziell begründeten Fällen kann das Gemeindepräsidium die Übernahme von weiteren Leistungen durch die Einwohnergemeinde beschliessen. Art. 14 Grabesruhe Die Grabesruhe beträgt für Erd- und Urnenbestattungen mindestens 20 Jahre. Art. 15 Urnenbestattung Urnen können auf Wunsch der Angehörigen in Bestehende Gräber beigesetzt werden. Die Ruhezeit erfährt dadurch aber keine Verlängerung. Besteht ein Grab über 10 Jahre, darf keine Urne mehr beigesetzt werden. Art. 24 Grabbepflanzung Die Grabbepflanzung ist Sache der Angehörigen. Sie soll sich in die Gesamtanlage ihrer Umgebung einfügen. Sträucher dürfen die allgemeine Bepflanzung und die Nachbargräber nicht beeinträchtigen. Die Pflanzen dürfen die Grabsteine nicht überragen. Abgestandene Grabpflanzen, verwelkte Blumen und Kränze, zerbrochene und unpassende Gefässe, dürfen von den mit den Friedhofarbeiten beauftragten Personen entfernt werden. Die Gestaltung, Bepflanzung und der Unterhalt der Urnengrabanlage ist Sache der Einwohnergemeinde. 10
11 Bestattungsrituale Allgemeines Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen finden in der Regel Montag bis Freitags, jeweils nachmittags um Uhr, oder auf Wunsch vormittags um Uhr, auf dem Friedhof, mit anschliessender kirchlicher Abdankung statt. An Wochenenden, eidgenössischen und kantonalen Feiertagen finden keine Bestattungen statt. Erdbestattung Die Leichenhalle wird 10 Minuten vor der Bestattung geschlossen. Der Sarg wird der Prozession vom Leichenhaus zum Grab vorausgefahren und ins vorbereitet Grab gelassen. Anschliessend findet die kirchliche Trauerfeier statt, während welcher das Grab eingedeckt wird. Variante ohne Abdankung in der Kirche: Der Sarg wird unter das Vordach der Leichenhalle gebracht. Dort findet eine kurze Abschiedsfeier statt. Anschliessend geht der Sarg der Prozession zum Grab voraus und wird ins Grab gesenkt. Urnengrab Die Urne wird von der Aufbahrungshalle zum Grab getragen und ins vorbereitete Grab beigesetzt. Variante ohne Abdankung in der Kirche: Die Urne wird unter dem Vordach der Leichenhalle während der kurzen Andacht und Abschiedsfeier aufgestellt. Nachher wird die Urne zum Grab getragen und beigesetzt. Urnenhain Die Urne wird der Prozession zum Urnenhain vorausgetragen und beim für die Beisetzung vorgesehenen Stein aufgestellt. Die Urne wird nach der Zeremonie, nicht im Beisein der Trauergemeinde, dem Urnenhain beigesetzt. Urnen-Gemeinschaftsgrab Die Urne wird der Prozession zum Gemeinschaftsgrab vorausgetragen und nach der Zeremonie, nicht im Beisein der Trauergemeinde, in den Schacht entleert. 11
12 Januar 2017/ MW
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