Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof"

Transkript

1 Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof

2 Inhaltsverzeichnis Kontakte... 3 Aufbahrung und Abschied... 4 Erdbestattung Erwachsene... 5 Kinder... 5 Leistungen der Gemeinde... 5 Urnenbeisetzung Urnengrab... 6 Urnennische... 7 Urnenhain... 8 Gemeinschaftsgrab... 9 Beisetzung in bestehende Gräber... 9 Auszug aus dem Reglement über den Friedhof und die Bestattungen Bestattungsrituale

3 Kontakte Bestattungsinstitute Die Einwohnergemeinde Trimbach arbeitet mit folgenden Bestattungsinstituten zusammen: Bestattungsinstitut Drei Tannen Neuhardstrasse 28, 4600 Olten Bestattungsinstitut Gerber AG Baslerstrasse 57, 4600 Olten Bestattungsinstitut Nisio Ringstrasse 41, 4600 Olten Bestattungsinstitut Born Aarauerstrasse 114, 4600 Olten Zivilstandsamt Todesfälle müssen sofort auf dem Zivilstandsamt des Todesortes gemeldet werden. Für den Bezirk Olten-Gösgen ist das Zivilstandsamt Olten-Gösgen, Hauptgasse 25, 4600 Olten, Telefon , zuständig. Öffnungszeiten Vormittag Nachmittag Montag bis Freitag Uhr Uhr Dienstag Uhr geschlossen Donnerstag geschlossen Uhr Pfarrämter Christkatholisches Pfarramt Telefon Kirchgasse 15, 4600 Olten Evangelisch-reformiertes Pfarramt Telefon Marenstrasse 2, 4632 Trimbach Römisch-katholisches Pfarramt Telefon Kirchfeldstrasse 42, 4632 Trimbach Bildhauer Die Wahl des Bildhauers für den Grabstein ist frei. Für die Inschriften der Urnensteine und der Urnennischen hat die Einwohnergemeinde eine Arbeitsvereinbarung mit: Dieter Dürsteler, Grabmalkunst und Natursteine Telefon Alte Hauensteinstrasse 7, 4632 Trimbach 3

4 Aufbahrung und Abschied Verstorbene können in der Leichenhalle aufgebahrt werden. Den Angehörigen wird ein Schlüssel zur Aufbahrungshalle ausgehändigt. Damit haben Sie während der Aufbahrung jederzeit Zutritt in den Aufbahrungsraum. Der Schlüssel ist nach der Aufbahrungszeit im Briefkasten bei der Leichenhalle zu deponieren oder auf der Gemeindekanzlei abzugeben. Der Aufbahrungsraum wird für verstorbene ortsansässige Personen kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Aufbahrung von auswärtigen Verstorbenen wird eine Gebühr in Rechnung gestellt. Ein allfälliger Verlust des Schlüssels wird verrechnet. 4

5 Erdbestattung Erwachsene Erdbestattungen erfolgen frühestens 24 Stunden und spätestens am 4. Tag nach dem Todesfall. Die Beerdigung findet in der Regel nachmittags um Uhr auf dem Friedhof statt. Anschliessend erfolgt die Abdankungsfeier in der Kirche. Das Grab wird während der kirchlichen Trauerfeier eingedeckt und mit einem Holzkreuz mit Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen gekennzeichnet. Nach etwa drei Monaten wird die Holzeinfassung angebracht und das Grab kann angepflanzt werden. Frühestens nach einem Jahr seit der Beerdigung werden das Grabmal und die Grabeinfassung gesetzt. (Siehe auch Reglement über den Friedhof und Bestattungen ). Die Kosten für das Grabmal und die Einfassung gehen zu Lasten der Hinterbliebenen. Kinder Kinder unter 12 Jahren werden auf einem besonderen Grabfeld für Kinder beigesetzt. Im Übrigen gelten dieselben Bestimmungen wie bei der Erdbestattung Erwachsener. Leistungen der Gemeinde Bei Erdbestattungen übernimmt die Einwohnergemeinde die Kosten für den Sargtransport vom Sterbeort in die Aufbahrungshalle im Umkreis von max. 15 km. 5

6 Urnenbeisetzung Urnengrab Es besteht ein spezielles Grabfeld für Urnengräber. Die Beisetzung der Urne erfolgt in die Erde in ein eigenes Grab. Die Urnengräber unterscheiden sich nur durch die Ausmasse von den Gräbern für Erdbestattungen. Wie bei Erdbestattungen werden die Gräber nach der Urnenbeisetzung mit einem Holzkreuz mit Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen gekennzeichnet. Das Setzen des Grabsteins ist bereits nach drei Monaten seit der Beisetzung möglich. Die Beschaffung des Grabmals und die Grabpflege ist Sache der Hinterbliebenen. Stadt Metall Urne 6

7 Urnennische Die Urnenwand besteht aus zwei übereinanderliegenden Reihen von Urnennischen. Die Urne wird in die Nische beigesetzt, welche anschliessend frontseitig mit einer Steinplatte verschlossen wird. Diese wird mit Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr des Verstorben beschriftet. Die Beschriftung ist für alle Nischen einheitlich und wird durch das Bestattungsamt in Auftrag gegeben. Die Beschriftung wird pro Zeichen verrechnet. Der Nischenstandort kann nicht individuell gewählt werden. Die Nischen werden durch das Bestattungsamt fortlaufend belegt. Auf den Simsen der Nischen können Schnittblumen oder Topfpflanzen in geeigneten Gefässen hingestellt werden. Die Beschriftung, weder der eigenen noch der anderen Nischen, dürfen verdeckt werden. Bepflanzungen in der Erde sind nicht möglich. Die Innschrift sollte nicht so wie abgebildet verdeckt werden. 7

8 Urnenhain Die Urnengrabanlage wird als Urnenhain bezeichnet. Er besteht aus regelmässig angebrachten, rechteckigen oder quadratischen Urnensteinen. Die Urne wird in die unter dem Stein in die Erde eingelassene Röhre beigesetzt. Der Urnenstein wird einheitlich mit Name, Vorname, Geburtsund Sterbejahr des Verstorbenen beschriftet. Der Stein bleibt im Eigentum der Einwohnergemeinde. Die Beschriftung wird ausschliesslich durch das Bestattungsamt beim beauftragten Steinhauer in Auftrag gegeben. Die Inschrift wird den Hinterbliebenen pro Zeichen in Rechnung gestellt. Bepflanzungen oder das Anbringen respektive das Aufstellen von persönlichen Gegenständen sind nicht möglich. Als Blumenschmuck sind ausschliesslich Schnittblumen in Grabvasen oder Topfpflanzen in geeigneten, den Stein nicht überragenden Gefässen, erlaubt. 8

9 Gemeinschaftsgrab Dem Gemeinschaftsgrab oder dem sogenannten Grab der Unbekannten wird die Asche der verstorbenen Personen, welche nicht in einer eigenen Grabstätte beigesetzt werden wollen, übergeben. Das Gemeinschaftsgrab ist anonym. Es enthält keine Namen der beigesetzten Verstorbenen. Eine Bepflanzung oder das Anbringen von Gedenksteinen, persönlichen Gegenständen und ähnliches. ist nicht möglich. Beisetzung in bestehende Gräber Die Urne kann in bestehende Erdbestattungsgräber, Urnengräber, im Urnenhain oder in der Urnennische beigesetzt werden. In bestehende Gräber dürfen 10 Jahre nach der ersten Urnenbeisetzung oder Erdbestattung keine Urnen mehr beigesetzt werden. Die reglementarisch vorgeschriebene Grabesruhe von mindestens 20 Jahren erfährt durch die Beisetzung einer weiteren Urne keine Verlängerung. Die Angehörigen bestätigen schriftlich, ihr Einverständnis auf eine verkürzte Grabesruhe der zusätzlich beigesetzten Urne. Die Angehörigen sind für die Beschriftung der Grabmale bei Erdbestattungs- und Urnengräber selber verantwortlich. Für die Beschriftung der Urnensteine und Nischenplatten ist das Bestattungsamt zuständig. Die zusätzliche Inschrift wird pro Zeichen verrechnet. 9

10 Auszug aus dem Reglement über den Friedhof und die Bestattungen Art. 4 Anordnung der Bestattung Das Bestattungsamt trifft die nötigen Anordnungen wie die Zuteilung der Ruhestätte und die Arbeit des Friedhofpersonals. Das Bestattungsamt setzt den Zeitpunkt der Bestattung und der kirchlichen Abdankungsfeier fest. Wenn möglich nimmt es Rücksprache mit dem betreffenden Pfarramt. Persönliche Vereinbarungen in Bezug auf die Abdankung treffen die Angehörigen mit dem Pfarramt. Art. 8 Bestattungszeiten Bestattungen werden in der Regel auf die Zeit von Montag bis Freitag um Uhr angesetzt, oder auf Wunsch vormittags um Uhr. An Wochenenden, eidgenössischen und kantonalen Feiertagen finden keine Bestattungen statt. Art. 9 Übernahme von Bestattungskosten Bei Beerdingungen oder Kremationen und Urnenbeisetzungen von Einwohnern von Trimbach übernimmt die Einwohnergemeinde folgende Leistungen: a) das Überführen des Leichnams in die Aufbahrungshalle Trimbach oder in das Krematorium Olten im Umkreis von 15 km. b) bei Überführungen ausserhalb dieses Umkreises von 15 km übernimmt die Einwohnergemeinde den Kostenanteil gemäss Art 9 lit a. c) die unentgeltliche Aufbahrung des Leichnams in der Aufbahrungshalle auf dem Friedhof in Trimbach. d) den Transport der Urne vom Krematorium Olten in die Aufbahrungshalle Trimbach. e) die Ruhestätte auf dem Friedhof Trimbach und die notwendigen Friedhofarbeiten. f) die provisorische Grabeinfassung und das Planieren des Grabes mit Humus. g) das periodische Richten extrem schiefstehender Grabsteine. In finanziell begründeten Fällen kann das Gemeindepräsidium die Übernahme von weiteren Leistungen durch die Einwohnergemeinde beschliessen. Art. 14 Grabesruhe Die Grabesruhe beträgt für Erd- und Urnenbestattungen mindestens 20 Jahre. Art. 15 Urnenbestattung Urnen können auf Wunsch der Angehörigen in Bestehende Gräber beigesetzt werden. Die Ruhezeit erfährt dadurch aber keine Verlängerung. Besteht ein Grab über 10 Jahre, darf keine Urne mehr beigesetzt werden. Art. 24 Grabbepflanzung Die Grabbepflanzung ist Sache der Angehörigen. Sie soll sich in die Gesamtanlage ihrer Umgebung einfügen. Sträucher dürfen die allgemeine Bepflanzung und die Nachbargräber nicht beeinträchtigen. Die Pflanzen dürfen die Grabsteine nicht überragen. Abgestandene Grabpflanzen, verwelkte Blumen und Kränze, zerbrochene und unpassende Gefässe, dürfen von den mit den Friedhofarbeiten beauftragten Personen entfernt werden. Die Gestaltung, Bepflanzung und der Unterhalt der Urnengrabanlage ist Sache der Einwohnergemeinde. 10

11 Bestattungsrituale Allgemeines Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen finden in der Regel Montag bis Freitags, jeweils nachmittags um Uhr, oder auf Wunsch vormittags um Uhr, auf dem Friedhof, mit anschliessender kirchlicher Abdankung statt. An Wochenenden, eidgenössischen und kantonalen Feiertagen finden keine Bestattungen statt. Erdbestattung Die Leichenhalle wird 10 Minuten vor der Bestattung geschlossen. Der Sarg wird der Prozession vom Leichenhaus zum Grab vorausgefahren und ins vorbereitet Grab gelassen. Anschliessend findet die kirchliche Trauerfeier statt, während welcher das Grab eingedeckt wird. Variante ohne Abdankung in der Kirche: Der Sarg wird unter das Vordach der Leichenhalle gebracht. Dort findet eine kurze Abschiedsfeier statt. Anschliessend geht der Sarg der Prozession zum Grab voraus und wird ins Grab gesenkt. Urnengrab Die Urne wird von der Aufbahrungshalle zum Grab getragen und ins vorbereitete Grab beigesetzt. Variante ohne Abdankung in der Kirche: Die Urne wird unter dem Vordach der Leichenhalle während der kurzen Andacht und Abschiedsfeier aufgestellt. Nachher wird die Urne zum Grab getragen und beigesetzt. Urnenhain Die Urne wird der Prozession zum Urnenhain vorausgetragen und beim für die Beisetzung vorgesehenen Stein aufgestellt. Die Urne wird nach der Zeremonie, nicht im Beisein der Trauergemeinde, dem Urnenhain beigesetzt. Urnen-Gemeinschaftsgrab Die Urne wird der Prozession zum Gemeinschaftsgrab vorausgetragen und nach der Zeremonie, nicht im Beisein der Trauergemeinde, in den Schacht entleert. 11

12 Januar 2017/ MW

Reglement über den Friedhof und die Bestattungen

Reglement über den Friedhof und die Bestattungen Einwohnergemeinde Trimbach Reglement über den Friedhof und die Bestattungen 1985 Stand 25.08.2003 1 Reglement über den Friedhof und die Bestattung Einwohnergemeinde Trimbach Allgemeines Aufsicht Art. 1

Mehr

Merkblatt. für Todesfälle. Friedhofkommission. Januar 2012

Merkblatt. für Todesfälle. Friedhofkommission. Januar 2012 Merkblatt für Todesfälle Januar 2012 Friedhofkommission Nach Friedhofvereinbarung 19 sind bei einem Todesfall sämtliche zu treffende Vorbereitungen, wie Meldung an die zuständige Behörde und das entsprechende

Mehr

GEMEINDE KILLWANGEN. Bestattungs- und Friedhofreglement

GEMEINDE KILLWANGEN. Bestattungs- und Friedhofreglement GEMEINDE KILLWANGEN Bestattungs- und Friedhofreglement Gültig ab 1. Oktober 2011 INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Allgemeine Bestimmungen 3 II. Vorschriften über das Bestattungswesen 3 III. Grabstätten 5 IV.

Mehr

Vollziehungsverordnung. Bestattungs- und Friedhofreglement

Vollziehungsverordnung. Bestattungs- und Friedhofreglement Vollziehungsverordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement Ausgabe Juni 0 Der Gemeinderat, gestützt auf Art. Abs. 5 des Bestattungs- und Friedhofreglements, beschliesst: Art. Särge und Urnen Für Gräber

Mehr

Verordnung über das Bestattungswesen und den Friedhof

Verordnung über das Bestattungswesen und den Friedhof Verordnung über das Bestattungswesen und den Friedhof vom 0. Juni 000 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Vorschriften... Einwohnerdienste/Bauabteilung... Werkhof... Friedhofplan... 4 Verzeichnis der Grabstätten...4

Mehr

Ein Todesfall was ist zu tun?

Ein Todesfall was ist zu tun? Ein Todesfall was ist zu tun? Der Tod ist das Tor zum Licht am Ende eines mühsam gewordenen Weges Franz von Assisi Leitfaden für Angehörige Liebe Angehörige Sie haben einen lieben Menschen durch den Tod

Mehr

Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement. der Einwohnergemeinde Reichenbach

Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement. der Einwohnergemeinde Reichenbach Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement der Einwohnergemeinde Reichenbach Fassung vom 7. Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis Seite I. Bestattungswesen... 3 Bestattungszeiten...3 Bestattung Auswärtiger...3

Mehr

Friedhof- und Bestattungsreglement

Friedhof- und Bestattungsreglement Friedhof- und Bestattungsreglement Verfasser : A. Kohli / H. Gisin Beschlossen : Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2001 Genehmigt: Ersetzt: Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion mit Beschluss Nr. 829

Mehr

Ein Todesfall hat für die Hinterbliebenen verschiedene Behördengänge und Vorkehrungen zur Folge. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen diese etwas

Ein Todesfall hat für die Hinterbliebenen verschiedene Behördengänge und Vorkehrungen zur Folge. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen diese etwas Ein Todesfall hat für die Hinterbliebenen verschiedene Behördengänge und Vorkehrungen zur Folge. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen diese etwas erleichtern. Auskunft Zivilstandsamt/Bestattungsamt Rathaus,

Mehr

Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Friedhofverordnung. verordnung) vom 28. April In Kraft ab 28.

Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Friedhofverordnung. verordnung) vom 28. April In Kraft ab 28. 710.1 0.11 Einwohnergemeinde Cham Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen (Friedhofverordnung verordnung) vom 28. April 2009 In Kraft ab 28. April 2009 1 Der Gemeinderat beschliesst gestützt

Mehr

I. Friedhöfe In der Stadt Rapperswil-Jona stehen folgende Friedhöfe für Bestattungen zur Verfügung:

I. Friedhöfe In der Stadt Rapperswil-Jona stehen folgende Friedhöfe für Bestattungen zur Verfügung: 111 Merkblatt zum Bestattungs- und Friedhofreglement I. Friedhöfe In der Stadt Rapperswil-Jona stehen folgende Friedhöfe für Bestattungen zur Verfügung: Katholischer Friedhof St. Johann (bei der Stadtkirche)

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement

Bestattungs- und Friedhofreglement Bestattungs- und Friedhofreglement Gesetz Gestützt auf die kantonale Verordnung über das Bestattungswesen vom 1. März 1990, erlässt der Gemeinderat Mägenwil das vorliegende Bestattungs- und Friedhofreglement

Mehr

Gemeinde Wittnau. Bestattungs- und Friedhofreglement. Bestattungs- und Friedhofreglement Gemeinde Wittnau 2007 Seite 1 von 11

Gemeinde Wittnau. Bestattungs- und Friedhofreglement. Bestattungs- und Friedhofreglement Gemeinde Wittnau 2007 Seite 1 von 11 Gemeinde Wittnau Bestattungs- und Friedhofreglement Bestattungs- und Friedhofreglement Gemeinde Wittnau 2007 Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis Titel Seite I. Allgemeine Bestimmungen 1 Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Friedhof- und Bestattungsreglement vom 19. November 2004

Friedhof- und Bestattungsreglement vom 19. November 2004 Friedhof- und Bestattungsreglement G E M E I N D E D Ö R F L I N G E N Friedhof- und Bestattungsreglement vom 19. November 2004 Inhaltsverzeichnis I. Zuständigkeit und Organisation II. Allgemeines über

Mehr

TODESFALL was ist zu tun?

TODESFALL was ist zu tun? TODESFALL was ist zu tun? Einwohneramt Andwil Lätschenstrasse 7, 9204 Andwil Telefon: 071 385 12 15 Fax: 071 385 15 90 Internet: www.andwil.ch Zivilstandsamt Gossau Rathaus, 9200 Gossau Telefon: 071 388

Mehr

Reglement über das Bestattungs- und Friedhofswesen der Fraktionsgemeinde Davos Glaris

Reglement über das Bestattungs- und Friedhofswesen der Fraktionsgemeinde Davos Glaris Reglement über das Bestattungs- und Friedhofswesen der Fraktionsgemeinde Davos Glaris Angenommen durch die Gemeindeversammlung vom 23. Mai 997 A. Allgemeines 8.48 Art. Gestützt auf die Kantonale Verordnung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einwohnergemeinde Gretzenbach. Seite: I. Organisation 3. II. Bestattungsordnung 3. III. Friedhofordnung 5

Inhaltsverzeichnis. Einwohnergemeinde Gretzenbach. Seite: I. Organisation 3. II. Bestattungsordnung 3. III. Friedhofordnung 5 Friedhof- und Bestattungsreglement 2005 Einwohnergemeinde Gretzenbach Inhaltsverzeichnis Seite: I. Organisation 3 II. Bestattungsordnung 3 III. Friedhofordnung 5 IV. Schlussbestimmungen 8 Gebühren- und

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement. 18. Juni 1999

Bestattungs- und Friedhofreglement. 18. Juni 1999 Bestattungs- und Friedhofreglement 18. Juni 1999 1. Anpassung 25. Juni 2010 2. Anpassung 13. Juni 2014 I. Allgemeine Bestimmungen Die Personenbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf beide Geschlechter.

Mehr

Einwohnergemeinde Buchrain. Vollzugs- und Gebührenverordnung zum Reglement für das Friedhof- und Bestat- tungswesen der Gemeinde Buchrain

Einwohnergemeinde Buchrain. Vollzugs- und Gebührenverordnung zum Reglement für das Friedhof- und Bestat- tungswesen der Gemeinde Buchrain Einwohnergemeinde Buchrain Vollzugs- und Gebührenverordnung zum Reglement für das Friedhof- und Bestat- tungswesen der Gemeinde Buchrain vom 4. November 0 Einwohnergemeinde Buchrain Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement der Stadt Buchs

Bestattungs- und Friedhofreglement der Stadt Buchs Bestattungs- und Friedhofreglement der Stadt Buchs Der Stadtrat Buchs erlässt gestützt auf Art. 18 des Gesetzes über die Friedhöfe und die Bestattungen vom 28. Dezember 1964 1, die Vollzugsverordnung zum

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement

Bestattungs- und Friedhofreglement 740.000 Vom 11. März 1999 Der Einwohnerrat, gestützt auf die kantonale Verordnung über das Bestattungswesen (Bestattungsverordnung) 1 vom 22. Januar 1990, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Das

Mehr

Gemeinde Augst. REGLEMENT über das Bestattungs- und Friedhofwesen

Gemeinde Augst. REGLEMENT über das Bestattungs- und Friedhofwesen Gemeinde Augst REGLEMENT über das Bestattungs- und Friedhofwesen - - Inhaltsverzeichnis Zuständigkeit 4 Bestattungswesen 4 3 Zeit der Bestattung 4 4 4 5 4 6 4 7 Unentgeltliche Beisetzung 5 8 Was umfasst

Mehr

Gemeinde Staffelbach. Friedhof- und Bestattungsreglement

Gemeinde Staffelbach. Friedhof- und Bestattungsreglement Gemeinde Staffelbach Friedhof- und Bestattungsreglement Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Staffelbach Gestützt auf die Verordnung des Aarg. Regierungsrates über das Bestattungswesen vom 22.

Mehr

Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun?

Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Einwohnerkontrolle und Gemeindekanzlei Eiken www.eiken.ch info@eiken.ch 1 Inhaltsverzeichnis Was tun bei einem Todesfall zu Hause?... 2 Was tun bei einem Todesfall

Mehr

Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen

Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen s GEMEINDE STEIN AR Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Stein AR Von der Einwohnergemeinde Stein AR an der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 10. März 1996 angenommen. Vom Regierungsrat

Mehr

F R I E D H O F- UND B E S T A T T U N G S R E G L E M E N T. Gemeinde Seewen SO. Stand 15. Dezember 2011, Version 2.1 C

F R I E D H O F- UND B E S T A T T U N G S R E G L E M E N T. Gemeinde Seewen SO. Stand 15. Dezember 2011, Version 2.1 C F R I E D H O F- UND B E S T A T T U N G S R E G L E M E N T Gemeinde Seewen SO Stand 15. Dezember 2011, Version 2.1 C.000.201.16 Inhaltsverzeichnis Friedhofs- und Bestattungsreglement 3 A. Bestattungswesen

Mehr

Gemeinde Laufenburg. Friedhof- und Bestattungsreglement

Gemeinde Laufenburg. Friedhof- und Bestattungsreglement Gemeinde Laufenburg Friedhof- und Bestattungsreglement Stand 16. März 2015 I. Allgemeine Bestimmungen... 3 1 Gesetzliche Grundlagen... 3 2 Zuständigkeit... 3 II. Bestattungsordnung... 3 3 Anordnung und

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement (ENTWURF)

Bestattungs- und Friedhofreglement (ENTWURF) Bestattungs- und Friedhofreglement (ENTWURF) Die Gemeindeversammlung, gestützt auf 47 Absatz 1 Ziffer 2 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 28. Mai

Mehr

Reglement über das Bestattungswesen und den Friedhof

Reglement über das Bestattungswesen und den Friedhof Reglement über das Bestattungswesen und den Friedhof vom 0. Juni 000 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Grundsätze... Ziel... Inhalt... Geltungsbereich... 4 Organisation / Zuständigkeit... Meldepflicht...4

Mehr

Einwohnergemeinde. Merkblatt über die Vorkehrungen bei Todesfällen. vom 17. März 2008

Einwohnergemeinde. Merkblatt über die Vorkehrungen bei Todesfällen. vom 17. März 2008 Einwohnergemeinde Merkblatt über die Vorkehrungen bei Todesfällen vom 17. März 2008 Stand 13. Dezember 2010 Merkblatt über die Vorkehrungen bei Todesfällen in der Gemeinde Sarnen Bei einem Todesfall sind

Mehr

Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement (Änderung)

Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement (Änderung) 1 556.11 09. September 201 Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement (Änderung) Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Zollikofen gestützt auf - Art. 6, Abs. 2, Bst. a der der Gemeindeverfassung

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein

Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein Bestattungs- und Friedhofreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 24. Mai 1982 Änderung vom 8. Dezember 2003 Gesetzliche Bestimmungen Gestützt auf 13 des kantonalen Gesetzes über das Begräbniswesen

Mehr

G E M E I N D E S I S S E L N A G F R I E D H O F R E G L E M E N T

G E M E I N D E S I S S E L N A G F R I E D H O F R E G L E M E N T G E M E I N D E S I S S E L N A G F R I E D H O F R E G L E M E N T I GRUNDSATZ 1 Grundlage Dieses Reglement enthält einzig Vorschriften, die durch die Einwohnergemeindeversammlung frei festgelegt werden

Mehr

Friedhof- und Bestattungsreglement. der GEMEINDE GONTENSCHWIL

Friedhof- und Bestattungsreglement. der GEMEINDE GONTENSCHWIL GEMEINDE GONTENSCHWIL Friedhof- und Bestattungsreglement der GEMEINDE GONTENSCHWIL Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck 4 Art. 2 Zuständigkeit 4 Art. 3 Ausführende Organe 4 Art. 4

Mehr

BESTATTUNGS- UND FRIEDHOFREGLEMENT FÜR DIE FRIEDHÖFE DER GEMEINDE HÄGGLINGEN

BESTATTUNGS- UND FRIEDHOFREGLEMENT FÜR DIE FRIEDHÖFE DER GEMEINDE HÄGGLINGEN BESTATTUNGS- UND FRIEDHOFREGLEMENT FÜR DIE FRIEDHÖFE DER GEMEINDE HÄGGLINGEN I. ALLGEMEINES Die Gemeinde Hägglingen erlässt gestützt auf die kantonale Verordnung über das Bestattungswesen vom 11. November

Mehr

Friedhof- und Bestattungsreglement

Friedhof- und Bestattungsreglement Friedhof- und Bestattungsreglement 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Das vorliegende Reglement bezweckt die Regelung aller im Zusammenhang mit der Bestattung stehenden amtlichen Handlungen sowie

Mehr

Friedhofreglement Fassung vom 20. Juni 2011

Friedhofreglement Fassung vom 20. Juni 2011 Friedhofreglement Fassung vom 20. Juni 2011 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Allgemeine Bestimmungen 3 Aufgabe 1 3 Aufbahrung und Bestattung 2 3 Gräber 3 3 Anordnung der Gräber 4 3 Grabmäler 5 3 Holzkreuze

Mehr

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Was ist bei einem Todesfall zu tun? BESTATTUNGSDIENSTE Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf Telefon 052 368 48 00 bestattungsdienste@aadorf.ch Was ist bei einem Todesfall zu tun? Hinweise und Ratschläge für Hinterbliebene Wer ist beim Tod zu benachrichtigen?

Mehr

Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen

Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen 1 Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen Beschluss der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2001 2 Die Einwohnergemeinde Zuchwil gestützt auf die Verordnung des Regierungsrates

Mehr

Todesfall was nun? Leitfaden für Angehörige

Todesfall was nun? Leitfaden für Angehörige Gemeinde Hüttikon Todesfall was nun? Leitfaden für Angehörige Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannten vor nicht alltägliche Probleme und Fragen. Wir wollen Ihnen

Mehr

Friedhof- und Bestattungsreglement

Friedhof- und Bestattungsreglement Gemeinde Herznach Gemeinde Ueken Friedhof- und Bestattungsreglement Die Gemeindeversammlungen von Herznach und Ueken erlassen gestützt auf die kantonale Verordnung über das Bestattungswesen vom 22. Januar

Mehr

FRIEDHOF- UND BESTATTUNGSREGLEMENT KLINGNAU

FRIEDHOF- UND BESTATTUNGSREGLEMENT KLINGNAU FRIEDHOF- UND BESTATTUNGSREGLEMENT KLINGNAU In Kraft seit 15.07.2015 1 INHALTSVERZEICHNIS I. GRUNDSATZ, ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Grundlagen Seite 3 2. Aufsicht Seite 3 3. Friedhofplanung Seite 3 4. Ausnahmen

Mehr

Natürlicher Todesfall Tod infolge eines Unfalls Tod im Spital oder im Heim 1. Schritt: Arzt benachrichtigen. 1. Schritt Polizei benachrichtigen

Natürlicher Todesfall Tod infolge eines Unfalls Tod im Spital oder im Heim 1. Schritt: Arzt benachrichtigen. 1. Schritt Polizei benachrichtigen Allgemeine Informationen zum Verfahren bei Todesfällen Natürlicher Todesfall Tod infolge eines Unfalls Tod im Spital oder im Heim 1. Schritt: Arzt benachrichtigen 1. Schritt Polizei benachrichtigen Bei

Mehr

Gesetz über das Bestattungs- und Friedhofswesen der Gemeinde Grüsch

Gesetz über das Bestattungs- und Friedhofswesen der Gemeinde Grüsch Gesetz über das Bestattungs- und Friedhofswesen der Gemeinde Grüsch Gestützt auf Art. 12 Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes des Kantons Graubünden (BR 500.000) und die Verordnung über das Bestattungswesen

Mehr

b) Die Aufsicht und Gestaltung des Friedhofs der Kirchgemeinde Oberegg obliegt dem Kirchenverwaltungsrat.

b) Die Aufsicht und Gestaltung des Friedhofs der Kirchgemeinde Oberegg obliegt dem Kirchenverwaltungsrat. Friedhofreglement Art. 1 Allgemeine Grundsätze a) Das Grabmal ist ein Gedächtniszeichen, welches die Erinnerung an Verstorbene wachhält und eine Aussage über ihr Leben oder ihren Glauben enthalten kann.

Mehr

Bestattungsund Friedhofreglement

Bestattungsund Friedhofreglement Bestattungsund Friedhofreglement Bestattungs- und Friedhofreglement I Allg. Bestimmungen 1 2 II. Bestattungsordnung 3 10 III Friedhofreglement 11 27 IV Haftung Strafbestimmungen 28 30 V Gebührentarif 31

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement. der Gemeinde Fischbach-Göslikon

Bestattungs- und Friedhofreglement. der Gemeinde Fischbach-Göslikon Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Fischbach-Göslikon vom 7. Juni 005 Gestützt auf Abs. der kantonalen Verordnung über das Bestattungswesen vom. Januar 990, erlässt die vorgenannte Gemeinde

Mehr

Friedhof- und Bestattungsreglement

Friedhof- und Bestattungsreglement Friedhof- und Bestattungsreglement Ausgabe 2003 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Seite 1 Zuständigkeit, Aufsicht 2 2 Vollzug 2 3 Friedhofpersonal 2 4 Unterhalt und Bauwesen 2 5 Administratives

Mehr

Friedhof- und Bestattungsreglement der politischen Gemeinde Schmerikon vom 17. November

Friedhof- und Bestattungsreglement der politischen Gemeinde Schmerikon vom 17. November Hauptstrasse 16, PF 163 8716 Schmerikon www.schmerikon.ch Friedhof- und Bestattungsreglement der politischen Gemeinde Schmerikon vom 17. November 1992 1 1 vom Gemeinderat erlassen am 17. November 1992

Mehr

Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun?

Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Einwohner- und Bestattungsdienst der Gemeinde Magden Verzeichnis Inhaltsangabe Seite 1. Was tun bei einem Todesfall zu Hause? 3 2. Welche Unterlagen werden für

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement

Bestattungs- und Friedhofreglement GEMEINDE KAISTEN Bestattungs- und Friedhofreglement 03. Dezember 2004 15.06.2007 (Änderung Grabgestaltung) - 1 - Inhaltsverzeichnis Titel Seite I. Allgemeine Bestimmungen 1 Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeit

Mehr

Friedhofordnung. der Gemeinde Vaduz

Friedhofordnung. der Gemeinde Vaduz Friedhofordnung der Gemeinde Vaduz Erlassen durch den Gemeinderat der Gemeinde Vaduz Erstfassung: 5. Dezember 996 Revision: 9. März 00 Akte Nr.: 5. Friedhofordnung FRIEDHOFORDNUNG DER GEMEINDE VADUZ Art.

Mehr

Friedhof- und Bestattungsreglement

Friedhof- und Bestattungsreglement Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Langnau im Emmental. (Datum) Entwurf für die GGR-Sitzung vom 4. Dezember 05 INHALTSVERZEICHNIS Artikel Seite I. Allgemeine Bestimmungen Zweck Organisation

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH BESTATTUNGS- UND FRIEDHOF- REGLEMENT

EINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH BESTATTUNGS- UND FRIEDHOF- REGLEMENT BESTATTUNGS- UND FRIEDHOF- REGLEMENT 2007 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 4 Art. 1 Zweck 4 Art. 2 Zuständigkeit 4 Art. 3 Ausnahmen 4 Art. 4 Beschwerden 4 Art. 5 Freihaltezonen 5 II. Vorschriften

Mehr

Bestattungsund Friedhofordnung der Gemeinde Falera

Bestattungsund Friedhofordnung der Gemeinde Falera Bestattungsund Friedhofordnung der Gemeinde Falera Bestattungs- und Friedhofordnung der Gemeinde Falera I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gemäss kantonalem Gesetz über das Gesundheitswesen und gemäss kantonaler

Mehr

Friedhof- und Bestattungsreglement

Friedhof- und Bestattungsreglement EINWOHNERGEMEINDE HAUENSTEIN-IFENTHAL Friedhof- und Bestattungsreglement Die Einwohnergemeinde Hauenstein-Ifenthal, als Inhaberin des Verfügungsrechtes über den Friedhof, erlässt in Übereinstimmung mit

Mehr

Friedhof- und tungsreglement. der. Politischen Gemeinde

Friedhof- und tungsreglement. der. Politischen Gemeinde Friedhof- und Bestattung tungsreglement der Politischen Gemeinde Quarten Der Gemeinderat Quarten erlässt, gestützt auf Art. 18 des Gesetzes über die Friedhöfe und die Bestattungen vom 28. Dezember 1964

Mehr

Todesfall - was tun?

Todesfall - was tun? Einwohneramt Gaiserwald Bestattungen 9030 Abtwil Telefon 071 313 86 73 Telefax 071 313 86 87 Internet: www.gaiserwald.ch Todesfall - was tun? Eine kleine Orientierungshilfe Anzeigen eines Todesfalles durch

Mehr

REGLEMENT ÜBER DAS BESTATTUNGS- UND FRIEDHOFWESEN

REGLEMENT ÜBER DAS BESTATTUNGS- UND FRIEDHOFWESEN GEMEINDE BIRSFELDEN 17-1 REGLEMENT ÜBER DAS BESTATTUNGS- UND FRIEDHOFWESEN I. Zuständigkeit II. Bestattungswesen 2. Vorgängige Wahl der Bestattungsart 1 3. Meldepflicht 1 4. Anordnungen für die Bestattung

Mehr

Tarif zum Reglement über die Friedhöfe und das Bestattungswesen

Tarif zum Reglement über die Friedhöfe und das Bestattungswesen Gemeinde Wittenbach Postfach, 9303 Wittenbach Tel. 071 292 21 11, Fax 071 292 22 29, www.wittenbach.ch Ratskanzlei, Direkt 071 292 22 28 ratskanzlei@wittenbach.ch Tarif zum Reglement über die Friedhöfe

Mehr

Merkblatt Todesfall. Eine Wegleitung für die Angehörigen Was ist in einem Todesfall zu tun?

Merkblatt Todesfall. Eine Wegleitung für die Angehörigen Was ist in einem Todesfall zu tun? Merkblatt Todesfall Eine Wegleitung für die Angehörigen Was ist in einem Todesfall zu tun? Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannten vor nicht alltägliche Fragen und

Mehr

Todesfall was nun? Leitfaden der Gemeinde Gossau ZH. Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.

Todesfall was nun? Leitfaden der Gemeinde Gossau ZH. Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren. Todesfall was nun? Leitfaden der Gemeinde Gossau ZH Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren. Albert Schweitzer Der Tod eines Menschen ist für die Angehörigen und Freunde eine

Mehr

Bestattungs- und Friedhof- Reglement der Friedhofgemeinden. Rünenberg-Kilchberg- Zeglingen

Bestattungs- und Friedhof- Reglement der Friedhofgemeinden. Rünenberg-Kilchberg- Zeglingen Reglement der Friedhofgemeinden Bestattungs- und Friedhof- Rünenberg-Kilchberg- Zeglingen vom 1. Januar 1991 mit Änderungen vom 14.12./07.12.1995 14.06./18.05./02.05.2001 07.12.2006/01.06.2007/11.12.2006

Mehr

Politische Gemeinde Steckborn REGLEMENT ÜBER DAS FRIEDHOF- UND BESTATTUNGSWESEN

Politische Gemeinde Steckborn REGLEMENT ÜBER DAS FRIEDHOF- UND BESTATTUNGSWESEN Politische Gemeinde Steckborn REGLEMENT ÜBER DAS FRIEDHOF- UND BESTATTUNGSWESEN 1 INHALTSVERZEICHNIS I. ZUSTÄNDIGKEIT UND ORGANISATION Art. 1 Zuständigkeit Art. 2 Friedhofskommission Art. 3 Friedhofsvorsteher

Mehr

Bestattungsverfügung. Erstellt von. Name: Geburtsdatum: Wohnort:

Bestattungsverfügung. Erstellt von. Name: Geburtsdatum: Wohnort: Bestattungsverfügung Erstellt von Name: Vorname: Geburtsdatum: Wohnort: Hinweis: Bitte übergeben Sie Ihre ausgefüllte und unterschriebene Bestattungsverfügung einer Vertrauensperson oder hinterlegen Sie

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement

Bestattungs- und Friedhofreglement Bestattungs- und Friedhofreglement Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 20. November 2015 Stand gültig ab Einführung / in Kraft 01.01.2016 GEMEINDERAT LEIBSTADT Der Gemeindeammann: sig. Ch. Burger

Mehr

Friedhof- und. Bestattungsreglement. der Gemeinde Kölliken

Friedhof- und. Bestattungsreglement. der Gemeinde Kölliken Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Kölliken - 2 - INHALTSVERZEICHNIS Betreff Seite I. BEHÖRDEN UND VERWALTUNG 1 Gemeinderat 5 2 Zivilstandsamt 5 3 Friedhofgärtner 5 4 Beschwerde 6 II. BESTATTUNG

Mehr

Gemeinde Koblenz. Bestattungs- und Friedhofreglement

Gemeinde Koblenz. Bestattungs- und Friedhofreglement Gemeinde Koblenz Bestattungs- und Friedhofreglement 2 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 3 II. Allgemeine Vorschriften über das Bestattungswesen 3 Seite III. Grabstätten 5 A. Allgemeine Bestimmungen 5 B.

Mehr

Was tun bei einem Todesfall?

Was tun bei einem Todesfall? Politische Gemeinde Schmerikon Was tun bei einem Todesfall? Vorbereitungen für den Todesfall Bei einem Todesfall fallen Trauer und der Druck, innerhalb kurzer Zeit vieles besorgen zu müssen, zusammen.

Mehr

Gemischte Gemeinde Vinelz. Friedhof- und Bestattungsreglement

Gemischte Gemeinde Vinelz. Friedhof- und Bestattungsreglement Gemischte Gemeinde Vinelz Friedhof- und Bestattungsreglement genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 0. Juni 00 Vinelz Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Art. Gegenstand Organe II. Bestattungswesen

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement. erlassen am 25. Januar 2011 in Vollzug seit 13. Juli 2011

Bestattungs- und Friedhofreglement. erlassen am 25. Januar 2011 in Vollzug seit 13. Juli 2011 Bestattungs- und Friedhofreglement erlassen am 25. Januar 2011 in Vollzug seit 13. Juli 2011 - 2 - BESTATTUNGS- UND FRIEDHOFREGLEMENT vom 1. Juni 2011 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Der Gemeinderat erlässt

Mehr

Ein Todesfall was ist zu tun?

Ein Todesfall was ist zu tun? Ein Todesfall was ist zu tun? Leitfaden für Angehörige Liebe Angehörige Sie haben einen lieben Menschen durch den Tod verloren; es heisst nun, von ihm Abschied zu nehmen. Es kommen jetzt viele Fragen auf

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement vom

Bestattungs- und Friedhofreglement vom Bestattungs- und Friedhofreglement vom 14.11.2014 Inhaltsverzeichnis Artikel A. Zuständigkeit und Organisation 1-3 B. Bestattung 4 11 C. Friedhof 12 13 D. Grabstätten 14 28 E. Grabzeichen 29-34 F. Kosten,

Mehr

B E S T A T T U N G S - und F R I E D H O F S R E G L E M E N T

B E S T A T T U N G S - und F R I E D H O F S R E G L E M E N T B E S T A T T U N G S - und F R I E D H O F S R E G L E M E N T vom 24. Juni 2008 - 1 - Inhaltsverzeichnis I. Organisation... 2 1 Zweck... 2 2 Bestattungsamt... 2 3 Baudirektion... 3 4 Friedhofgärtner...

Mehr

GEMEINDE ERLINSBACH SO. Friedhof- und Bestattungsreglement

GEMEINDE ERLINSBACH SO. Friedhof- und Bestattungsreglement GEMEINDE ERLINSBACH SO Friedhof- und Bestattungsreglement Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Erlinsbach SO Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 03 II. Bestattungsordnung 03 a) Anmeldung

Mehr

Gebührenverordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen. vom 1. Januar 2005

Gebührenverordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen. vom 1. Januar 2005 Gebührenverordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 1. Januar 2005 Inhaltsverzeichnis Art. Seite Grundlagen 1 3 Benützungsgebühren 2 3 Grabplatzgebühren 3 3 Beisetzungsgebühren 4 3 Gebührenübernahme

Mehr

Reglement über den Friedhof und die Bestattungen

Reglement über den Friedhof und die Bestattungen G EINWOHNERGEMEINDE LANGENDORF Reglement über den Friedhof und die Bestattungen O:\Reglemente\Aktuell\Friedhofreglement\Friedhofregelement.doc 2 Reglement über den Friedhof und die Bestattungen Allgemeines

Mehr

Friedhof- und. Bestattungsverordnung. die Gemeinde Langwies

Friedhof- und. Bestattungsverordnung. die Gemeinde Langwies Friedhof- und Bestattungsverordnung für die Gemeinde Langwies - Seite 2 - INHALTSÜBERSICHT Artikel: I. Allgemeines Aufsicht 1 Recht auf Bestattung 2 Ordnung 3 II. Bestattungsvorschriften Fristen 4 Grabanlage

Mehr

Bestattungs- und Friedhofgesetz der Gemeinde Splügen

Bestattungs- und Friedhofgesetz der Gemeinde Splügen Bestattungs- und Friedhofgesetz der Gemeinde Splügen I. Organisation, Betrieb und Aufsicht Art. 1 Rechtsgrundlage : Als Rechtsgrundlage dient die kantonale Verordnung über das Bestattungswesen. Aufsicht

Mehr

Reglement über den Friedhof und die Bestattungen

Reglement über den Friedhof und die Bestattungen E I N W O H N E R G E M E I N D E L A N G E N D O R F Reglement über den Friedhof und die Bestattungen Reglement über den Friedhof und die Bestattungen Allgemeines Art. 1 Die Aufsicht über den Friedhof

Mehr

Einwohnergemeinde Gunzgen. Friedhofreglement

Einwohnergemeinde Gunzgen. Friedhofreglement Einwohnergemeinde Gunzgen Friedhofreglement Inhaltsverzeichnis Friedhofreglement 1 Organisation... 4 1.1 Zuständigkeit und Aufsicht... 4 1 Gemeinderat... 4 1.2 Verwaltung... 4 2 Ausschliesslichkeit...

Mehr

Merkblatt für Bestattungen auf dem Friedhof in Frick

Merkblatt für Bestattungen auf dem Friedhof in Frick FRIEDHOFKOMMISSION FRICK Merkblatt für Bestattungen auf dem Friedhof in Frick Schüchtern erwachender Frühling Im Grünen verweilen Reihen in Blütenpracht Ort, die Seele ruhen zu lassen Goldener Teppich

Mehr

Leitfaden Todesfall. Ratgeber für Hinterbliebene

Leitfaden Todesfall. Ratgeber für Hinterbliebene Leitfaden Todesfall Ratgeber für Hinterbliebene Stand Mai 2016 INHALT Was tun, wenn jemand stirbt?... 2 FESTSTELLUNG DES TODES... 2 ANZEIGEPFLICHT... 3 ANORDNUNGEN FÜR DIE BESTATTUNG... 3 LETZTWILLIGE

Mehr

Gemeinde Othmarsingen. Bestattungs- und Friedhofreglement

Gemeinde Othmarsingen. Bestattungs- und Friedhofreglement Gemeinde Othmarsingen Bestattungs- und Friedhofreglement 1985 2 I. BEHÖRDEN UND VERWALTUNG 1 Gemeinderat 5 2 Bestattungsamt 5 3 Friedhofgärtner 5 II. BESTATTUNG 4 Anspruch auf Bestattung 6 5 Pflicht zur

Mehr

FRIEDHOFREGLEMENT DER GEMEINDE RECKINGEN-GLURINGEN

FRIEDHOFREGLEMENT DER GEMEINDE RECKINGEN-GLURINGEN FRIEDHOFREGLEMENT DER GEMEINDE RECKINGEN-GLURINGEN Die Urversammlung der Gemeinde Reckingen-Gluringen: Eingesehen die eidgenössische Verordnung vom 17. Juni 1994 über Transport und Beisetzung ansteckungsgefährlicher

Mehr

Friedhof Willsbach. Im Kirchacker Obersulm

Friedhof Willsbach. Im Kirchacker Obersulm Friedhof Willsbach Im Kirchacker 74182 Obersulm Friedhofsplan Obersulm - Willsbach Aussegnungshalle Anonyme Gräber EINGANG Urnenstelen EINGANG Urnenblumenwiese Urnentafelwand EINGANG Aussegnungshalle Obersulm

Mehr

Allgemeine Bestimmungen... 2 Verwaltung... 2 Gräber... 2 Grabgestaltung... 3 Schlussbestimmungen... 3

Allgemeine Bestimmungen... 2 Verwaltung... 2 Gräber... 2 Grabgestaltung... 3 Schlussbestimmungen... 3 Friedhofreglement A Allgemeine Bestimmungen... 2 Art. 1 Verfügungsrecht... 2 Art. 2 Beerdigungsrecht... 2 B. Verwaltung... 2 Art. 3 Aufsicht und Verwaltung... 2 Art. 4 Wartung... 2 Art. 5 Kirchliche Bestattungsweise...

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement

Bestattungs- und Friedhofreglement Bestattungs- und Friedhofreglement Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am 15. Mai 2003 Rechtskräftig seit 01. Januar 2003 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 3 1 Zweck 3 2 Zuständigkeit

Mehr

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK. Bestattungs- und Friedhofreglement

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK. Bestattungs- und Friedhofreglement GEMEINDE GIPF-OBERFRICK Bestattungs- und Friedhofreglement Ausgabe 2004 Inhaltsverzeichnis Titel Seite I. Allgemeine Bestimmungen 1 Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeit 2 II. Vorschriften über das

Mehr

Todesfall und Bestattung - Wegleitung

Todesfall und Bestattung - Wegleitung BESTATTUNGSAMT Gemeindeverwaltung 8545 Rickenbach Tel: 052 320 95 03 Fax: 052 320 95 10 gemeinde@rickenbach.zh.ch www.rickenbach.zh.ch Todesfall und Bestattung - Wegleitung Sehr geehrte Damen und Herren

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement

Bestattungs- und Friedhofreglement Bestattungs- und Friedhofreglement Die Einwohnergemeinde Menzingen beschliesst gestützt auf 59 des Gemeindegesetzes und 48 des Gesetzes über das Gesundheitswesen folgendes BESTATTUNGS- UND FRIEDHOFREGLEMENT

Mehr

FRIEDHOFREGLEMENT. der Gemeinde Eischoll. Art. 1. Verfügungsrecht

FRIEDHOFREGLEMENT. der Gemeinde Eischoll. Art. 1. Verfügungsrecht FRIEDHOFREGLEMENT der Gemeinde Eischoll Die Urversammlung von Eischoll: - Eingesehen, das kantonale Gesundheitsgesetz vom 09.02.1996; - Eingesehen, die kantonale Verordnung über die Todesfeststellung und

Mehr

Gemeinde Horgen. Friedhof - und Bestattungsverordnung. Gültig ab 7. Dezember 1992

Gemeinde Horgen. Friedhof - und Bestattungsverordnung. Gültig ab 7. Dezember 1992 Gemeinde Horgen Friedhof - und Bestattungsverordnung Gültig ab 7. Dezember 1992 1 Inhalt Seite 1. Allgemeines 4 1.1 Aufsicht und Verwaltung 4 2. Personal 4 2.1 Organisation 4 2.2 Aufgaben des Friedhofvorstehers

Mehr

Einwohnergemeinde Obermumpf. Friedhof- und. Bestattungsreglement

Einwohnergemeinde Obermumpf. Friedhof- und. Bestattungsreglement Einwohnergemeinde Obermumpf Friedhof- und Bestattungsreglement Gemeinde Obermumpf Friedhof- und Bestattungsreglement A. Einleitung Den Ort, an dem wir unsere Toten bestatten, brauchen wir für uns, um selber

Mehr

Friedhof Todesfall, was ist zu tun?

Friedhof Todesfall, was ist zu tun? Friedhof Todesfall, was ist zu tun? Tagtäglich erleben wir, dass der Tod in das Leben einbricht. Wir sprechen Ihnen unser Beileid aus und hoffen, Sie mit unseren Informationen in dieser aussergewöhnlichen

Mehr

GEMEINDE WINTERSINGEN

GEMEINDE WINTERSINGEN GEMEINDE WINTERSINGEN Bestattungs- und Friedhof-Reglement vom 1. Januar 1994 rev. 7. Dezember 2000 Inhalts-Verzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Zuständigkeit 3. Personal 4. Meldepflicht 5. Organisation

Mehr

Bestattungs- und Friedhofreglement

Bestattungs- und Friedhofreglement Bestattungs- und Friedhofreglement Genehm. GV. 17.6.2011 Einwohnergemeinde, Brotkorbstrasse 9, 4332 Stein T 062 866 40 00, F 062 866 40 09, kanzlei@gemeinde-stein.ch Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Besondere Urnenbeisetzungen. Obersulm

Besondere Urnenbeisetzungen. Obersulm Besondere Urnenbeisetzungen in Obersulm Urnenwiese Die Urnenblumenwiese ist eine naturnahe und pflegeleichte Bestattung auf allen Friedhöfen in Obersulm. In der Wiese werden von der Gemeinde 1,0 m x 1,0

Mehr

Einwohnergemeinde Niedergösgen

Einwohnergemeinde Niedergösgen Einwohnergemeinde Niedergösgen Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen 740 Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen Die Gemeindeversammlung gestützt auf die kantonale Verordnung über

Mehr

Ausführungsrichtlinien über die Grabmäler und Bepflanzung der Grabstätten

Ausführungsrichtlinien über die Grabmäler und Bepflanzung der Grabstätten Ausführungsrichtlinien über die Grabmäler und Bepflanzung der Grabstätten In Kraft seit: 15. November 2010 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Rechtliche Grundlagen... 3 Art. 2 Personenbezeichnungen...

Mehr