aber sicher es geht aufwärts ab 2009 abschalten und energie tanken Erholungs- und Trainingsprogramm für pflegende Angehörige

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1 LSV kompakt Magazin für Sicherheit & Gesundheit Magazin für Sicherheit & Gesundheit Februar 2009 ab 2009 vorschüsse BG-Beiträge zukünftig in Teilbeträgen abgebucht abschalten und energie tanken Erholungs- und Trainingsprogramm für pflegende Angehörige es geht aufwärts aber sicher Neue Präventionskampagne der Berufsgenossenschaft

2 Inhalt Februar 01 l 09 Generation 55 plus was sie bewegt Menschen ab 55 machen mehr als die Hälfte der Versicherten in der LSV aus. 04 abschalten und energie tanken Ein gemeinsames Projekt von Kranken- und Pflegekasse für pflegende Angehörige wurde gestartet 07 ab 2009 vorschüsse Die Gartenbau-BG ist zukünftig verpflichtet, Beitragsvorschüsse zu erheben. 08 Ams Gartenbau Die Gartenbau-BG hat ein für die Betriebe des Gartenbaus zugeschnittenes Arbeitsschutzmanagement entwickelt. 12 Landwirtschaftliche Sozialversicherung LSV gelobt Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden Leo Blum die geleistete Arbeit zur schnellen und engagierten Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) gelobt. In der nur kurzen Zeit sei, so Aigner, bereits vieles an gesetzlichen Vorgaben umgesetzt worden. Auch die große Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das System zukunftsfest zu gestalten, wurde hervorgehoben. Diese Chance zum Erhalt eines eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems darf nicht ungenutzt bleiben, so die Ministerin. Auf die bewährte Unterstützung des Ministeriums kann dabei vertraut werden. alterssicherung Rentenantragsteller aufgepasst Damit die Rente pünktlich ausgezahlt werden kann, muss sie rechtzeitig beantragt werden. Üblicherweise ein Vierteljahr vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze beziehungsweise vor dem gewünschten Rentenbeginn sollte der Antrag gestellt werden. Neu ist, dass ab sofort bei allen Rentenanträgen die Steueridentifikationsnummer des Rentenberechtigten mit angegeben werden muss. Dies gilt auch für Antragsteller einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Bereits 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern allen Bürgerinnen und Bürgern ihre Steueridentifikationsnummer mitgeteilt. Diese elfstellige Nummer ist bei allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber den Finanzbehörden zu verwenden und bleibt ein Leben lang gültig. Sofern das Schreiben verloren gegangen ist, können sich die Betroffenen schriftlich an das Bundeszentralamt für Steuern (53225 Bonn, An der Küppe 1) wenden. Von dort wird die Nummer dann schriftlich mitgeteilt; eine telefonische Auskunft erfolgt nicht. Weitere Auskünfte gibt es unter (kostenfreies Bürgertelefon) und im Internet unter qualität braucht standards Ein Qualitätssicherungssystem in der Fortbildung für gefährliche Baumarbeiten wird eingeführt. 16 beitragsfrei Wann ist die Familie in der landwirtschaftlichen Krankenkasse mitversichert? 22 Zum Titelbild: Viele Landschaftsgärtner führen derzeit Pflegeschnitte an Obstbäumen in privaten Haus- und Ziergärten aus. Viele Arbeiten werden von der Leiter aus gemacht. Die aktuelle Untersuchung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zeigt auf, welche Leiterarbeiten am gefährlichsten sind. Foto: Schmeiche LSV-Impressum LSV kompakt Magazin für Sicherheit und Gesundheit Herausgeber: Sozialversicherung für den Gartenbau, Frankfurter Straße 126, Kassel, Telefon , Fax Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Weißensteinstraße 70-72, Kassel, Telefon , Fax Redaktion: Direktor Thomas Wirz, info@gartenbau.lsv.de Albert Münz, presse1@spv.lsv.de Erscheint fünf Mal pro Jahr. Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Keine Gewähr für unverlangte Manuskripte. Nachdruck ist nach Rücksprache mit der Redaktion möglich. Druck: Dierichs Druck + Media GmbH & Co. KG, Frankfurter Straße 168, Kassel. Bei den Adressangaben werden die Bestimmungen des Datenschutzes beachtet.

3 in kürze apotheken-notdienst Wähl die Wer nachts oder an Sonn- und Feiertagen eine dienstbereite Notdienst- Apotheke in seiner Umgebung sucht, kann eine bundesweit einheitliche Rufnummer wählen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) stellt mit der eine zentrale Rufnummer zur Verfügung, die den Notdienst-Service der Apotheken in Deutschland verbessert. Der Weg zum Medikament Der Apotheken-Notdienstfinder ist für maximal 69 ct / Minute oder SMS bundesweit erreichbar: n per Anruf von jedem Handy ohne Vorwahl, n per SMS mit apo an die von jedem Handy, n per Anruf der aus dem deutschen Festnetz (50 ct / Anruf), n unter per Handy zur Notdienst-Apotheke surfen oder zu Hause unter auf kostenlose Suche gehen. Dabei ist nur die Angabe von Postleitzahl oder Ort nötig. Jede Nacht sind bundesweit etwa Apotheken im Dienst. Dann nehmen mehr als Kunden den Notdienst in Anspruch. eg-verordnung ghs Neue Symbole für Gefahrstoffe Seit 20. Januar 2009 können Gefahrstoffe nach dem Global Harmonised System eingestuft und gekennzeichnet werden. Die europäische Verordnung 1272 / 2008 EG soll die weltweit bestehenden nationalen Systeme vereinheitlichen und den Handel im globalen Warenverkehr erleichtern. Neuerungen Das GHS bringt ein einheitliches Kennzeichnungsverfahren, einheitliche Einstufungskriterien und ein einheitliches Sicherheitsdatenblatt für Gefahrstoffe. Neue Gefahrenpiktogramme ersetzen die jetzt gültigen Symbole auf orangegelbem Grund. Außerdem werden Signalwörter ( Gefahr und Achtung ) eingeführt. Weitere Informationen, auch über Fristen und Übergangsregelungen, sind im Internet zu finden. LSV-online Mehr Informationen im Internet unter Bild-Dateien der neuen Symbole sind auf den GHS-Seiten der UN zu finden: ghs/pictograms.html meldung nach dem Alterseinkünftegesetz Gläserne Rente neuer Vorstand beim spitzenverband der lsv Die Selbstverwaltung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hat sich im Januar 2009 neu konstituiert (v. l. n. r.): Meinrad Schweikart (LSV Baden-Württemberg), Jürgen Denzau (SV Gartenbau), Ellen Sunder (BMELV), Bernhard Schmidt (BMELV), Jürgen Mertz (SV Gartenbau), Günter Hofmann (LSV Franken-Oberbayern), Hans Friedrichsen (LSV Schleswig-Holstein und Hamburg), Martin Empl (LSV Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben), Martin Meinerling (LSV Niedersachsen- Bremen), Wolfgang Vogel (LSV Mittel- und Ostdeutschland), Hans-Jürgen Kleimann (LSV Nordrhein-Westfalen) Peter Seidl (LSV Ab Oktober 2009 wird die Rente durchsichtig. Alle Rentenversicherungsträger informieren die Finanzämter über die gezahlten Renten der Jahre 2005 bis 2008, künftig jährlich. Inhalt der Meldung ist: Identifikationsnummer, Name und Geburtsdatum des Beziehers, Renten-/Rentenanpassungsbetrag, Bezugszeitraum, Rententräger. Mitteilungspflichtig sind: n Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, n Spitzenverband der LSV, n berufsständische Versorgungseinrichtungen, n Pensionskassen und -fonds, n private Versicherungsunternehmen, n Anbieter von Rürup- und Riester- Rentenverträgen. Seit 2005 unterliegen Renten einer breiteren Besteuerungsbasis. Dennoch dürften viele Rentner seither keine Steuererklärung abgegeben haben Nachzahlung droht. Franken-Oberbayern), Leo Blum (LSV Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland), Christian Wirth (BMAS), Arnd Spahn (SV Gartenbau), Käthchen Nowak (LSV Mittel- und Ostdeutschland), Renate Freund (BMAS) und Lothar Wagner (LSV Mittel- und Ostdeutschland); weitere Vorstandsmitglieder sind Marianne Anselm (LSV Baden-Württemberg) und Lothar Lampe (LSV Niedersachsen-Bremen). Februar I 09 LSV kompakt

4 sicherheit generation 55 plus was sie bewegt Eine LSV-Umfrage bei Frauen und Männern aus der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Gartenbau, die 55 Jahre und älter sind, hat Aussagen zu deren Lebenssituation ergeben, die deutschlandweit Gültigkeit haben. Mit der Aktion 55plus sollten folgende Fragen beantwortet werden: n Warum arbeiten Land- und Forstwirte sowie Gärtner bis ins hohe Alter? n Wie fühlen sie sich dabei? n Wie gesund/krank sind sie welchen Anteil hat die Arbeit am Gesundheitszustand? n Wie wirkt sich das soziale Umfeld auf die persönliche Einstellung aus? n Wie stellen sich die Menschen im Alter von 55plus ihre Zukunft vor? Anhand der Antworten will die LSV ihre bisherigen Angebote für diesen Personenkreis überprüfen. Das Ziel: verbesserte Leistungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit. Bedeutung für die Gesellschaft Der Grüne Bereich ist in seiner Bevölkerungsstruktur dem anderen Teil der Gesellschaft um Jahre voraus. Nirgendwo sonst in der Gesellschaft gibt es eine Berufsgruppe, die weit über die üblichen Altersgrenzen hinaus arbeitet. Die ältere Generation leistet einen wertvollen Beitrag zum Werterhalt der Unternehmen. Ältere Familienangehörige passen auf die Enkel auf, pflegen Angehörige und engagieren sich oft ehrenamtlich für ihren Berufsstand, die Region oder in sozialen Einrichtungen. Für die landwirtschaftliche Sozialversicherung und für die gesamte Gesellschaft erwächst nicht zuletzt daraus die Verpflichtung, sich um ältere LSV kompakt Februar I 09

5 Im Focus Versichertenstruktur 65 Prozent aller Erwerbstätigen in der Landwirtschaft sind älter als 45 Jahre. In der übrigen Erwerbsbevölkerung beträgt der Anteil nur 40 Prozent. Jeder zweite LKK-Versicherte in Westdeutschland ist ein Altenteiler. Auf einen Beitragszahler bei der LAK kommen in den Alten Bundesländern bereits mehr als zwei Rentenempfänger. Demgegenüber sind die über 55-Jährigen am Unfallgeschehen überproportional beteiligt. Aufgrund der besonderen Agrarstrukturen in den Neuen Bundesländern zeigt sich dort eine andere Tendenz. unter bis bis bis bis 65 über Jahre Menschen besonders zu kümmern. Die Antworten zum Fragebogen liefern dazu die notwendigen Informationen. Kölner Institut IQPR betreut wissenschaftlich Die Betreuung der Aktion 55 plus durch das Kölner Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation (= Krankheit vorbeugen und Gesundheit wiederherstellen) kurz IQPR garantiert den wissenschaftlichen Anspruch der Befragung. Professor Andreas Weber und Christian Hetzel betonen die Bedeutung der Aktion 55plus: In der Zukunft wird es nur noch Gelder für Gesundheitsprogramme und Sicherheitsmaßnahmen geben, wenn die Wirksamkeit der Maßnahmen wissenschaftlich belegt ist. Dafür ist eine Kundenbefragung wie die Aktion 55 plus eine wesentliche Voraussetzung. Landfrauen verteilten die Fragebögen Mehrere tausend Fragebögen zu diesem Themenkreis wurden an über 55-Jährige verteilt. Durch großes Engagement wurde die Befragung zum Erfolg: Fast 40 Prozent machten mit und füllten den sechsseitigen Fragebogen aus. Jeder Dritte ist sogar be reit, sich in einiger Zeit wieder befragen zu lassen. Bemerkenswert ist, dass mehr Männer (60 Prozent) einen Fragebogen ausfgefüllt haben als Frauen (40 Prozent) für eine Gesundheitsaktion außergewöhnlich. Die älteste Teilnehmerin der Befragung ist 99 Jahre alt. Beratungsbedarf Im Fragebogen der repräsentativen Untersuchung wurden die Teilnehmer danach gefragt, was sie fürs Alter noch geklärt haben wollen. Jeder Zweite hat demnach noch Fragen zu Pflege, Patientenverfügung und Hofnachfolge; jeder Dritte zur finanziel- Ergebnis der Befragung: Wo sehen sie für sich noch klärungsbedarf? Pflege für den Fall, dass ich betroffen bin 56 % Patientenverfügung 44 % Hofübergabe, Testament 41 % Finanzielle Absicherung im Alter 33 % Wohnen im Alter 32 % Februar I 09 LSV kompakt 5

6 Im focus Wo sehen sie für sich noch klärungsbedarf? Meinungen... und Rahmenbedingungen können sich auch ändern. Entscheidend ist, dass man sich frühzeitig Gedanken über die Zukunft macht und den Weg dann auch gemeinsam geht. len Absicherung und zum Wohnen im Alter. LSV kompakt hat das Ziel, in den nächsten Ausgaben darauf Antworten zu geben. In diesem Heft äußern Persönlichkeiten aus der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ihre Gedanken zu den Problemen, die sie mit dem Älterwerden verbinden. Pflege noch großer Klärungsbedarf Im Bereich der Pflege, für den Fall, dass ich selbst betroffen sein werde, kreuzten 56 Prozent der Befragten als Antwort an. Überrascht hat, dass bei der Gruppe der älteren Befragten (75 Jahre und älter) immer noch 48 Prozent bei der Pflege etwas zu klären haben. Im landwirtschaftlichen Umfeld werden etwa dreimal so viele Angehörige zu Hause gepflegt wie im übrigen Teil der Bevölkerung. Überwiegend sind es die Frauen, die die Pflegeaufgaben übernehmen. Aber auch das ergab die Befragung die Männer beteiligen sich an der Pflege von Angehörigen erheblich mehr, als mancher vermuten würde. Ausblick Das Thema Pflege, von den Umfrageteilnehmern auf Platz 1 der zu klärenden Probleme gesetzt, soll in der April-Ausgabe aus dem besonderen Blickwinkel einer betroffenen Familie beleuchet werden, außerdem verschiedene Aspekte der häuslichen Pflege. Weitere Themen werden folgen, denn es sind noch viele Fragen offen. n... zur Patientenverfügung Sabine Reichhardt, Knutbühren: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind in den Familien immer noch stark diskutierte Themen. Aber aus meiner persönlichen Erfahrung weiß ich, wie schnell Lebenssituationen eintreten, in denen die Betroffenen keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Und dies ist keine Frage des Alters. Dann muss schnell gehandelt werden, um auch finanzielle Risiken zu vermeiden. Sind entsprechende Vorbereitungen getroffen, wird die Entscheidung auch für die Ärzte leichter. Natürlich gehört auch dazu, dass die schriftliche Willenserklärung von allen akzeptiert wird. Hier erwarte ich, dass die Politik eine klare Richtung vorgibt, ohne die Selbstbestimmung des Einzelnen zu sehr einzuschränken.... zur Hofübergabe Walter Heidl, Simbach: Auf den ersten Blick hat mich das Ergebnis der Umfrage schon überrascht. Aber momentan laufen die Entwicklungen auf unseren Märkten rasant und die Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft sind schwierig. Da ist es nachvollziehbar, dass viele es regelrecht als Zwang empfinden, die Grundsatzfrage beantworten zu müssen: Ob, wie oder durch wen wird der Hof weiterbewirtschaftet. Um diesen Druck abzubauen, sollte zuerst jeder selbst aktiv werden, indem in der Familie darüber geredet wird. Darauf zu warten, dass der andere davon anfängt, ist zu einfach. Mir fällt auf, dass Jung und Alt zwar miteinander arbeiten, aber reden sie auch miteinander? Die Zukunft des Betriebes muss sich manchmal entwickeln, denn Meinungen... zur finanziellen Absicherung im Alter Dr. Volker Wolfram, Gut Albshausen: Gerade die gesetzliche Absicherung der Altenteiler ist eine wichtige Säule für die landwirtschaftlichen Familienunternehmen. Aber es kann sinnvoll sein,diese Einkünfte durch andere finanzielle Modelle zu ergänzen, um die Lebensbedürfnisse im Alter zu sichern. Hinzu kommt die oft unsichere Hofnachfolge. Deshalb ist eine langfristige Finanzierung der Alterssicherung auf den Höfen notwendiger denn je. Das hilft, damit sich die Generationen weiterhin auf Augenhöhe treffen können. So werden unnötige Spannungen vermieden. Notwendig dafür ist aber die realistische Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Betriebes.... zum Wohnen im Alter Otto Helbing, Kloster Zella: Für den ländlichen Raum brauchen wir besondere Angebote. Das schließt auch die Umnutzung von Gebäuden in den verschiedensten Formen mit ein. Im Kloster Zella ist dies gelungen. Persönlich gelten im Alter für jeden besondere Lebensumstände. Auf Pflege und Hilfe kann jedoch jeder irgendwann angewiesen sein, gerade in unserer alternden Gesellschaft. Mit diesem Problem müssen sich nicht nur die älteren Landwirte und in der Landwirtschaft Beschäftigten, sondern auch frühzeitig die jüngere Generation auseinandersetzen. LSV kompakt Februar I 09

7 gesundheit LSV_Aktuell abschalten und neue energie tanken Pflege- und Krankenkasse für den Gartenbau haben gemeinsam ein Projekt namens PibS für Angehörige gestartet, die in der häuslichen Umgebung einen Pflegebedürftigen betreuen. Hinter PibS (Personen in belastenden Situationen) verbirgt sich ein Erholungs- und Trainingsprogramm für pflegende Angehörige. Teilnehmen können alle, die einen Pflegebedürftigen der Pflegestufe eins, zwei oder drei mindestens 14 Stunden in der Woche zu Hause pflegen und bei der Krankenkasse für den Gartenbau versichert sind. Körper und Geist sollen sich regenerieren Während der Erholungs- und Trainingswoche erhalten die Pflegepersonen Anleitung, Beratung und Tipps für die Pflege und lernen Techniken kennen, wie sie ihren Körper und Geist wieder regenerieren können. Durch das Angebot soll die weitere häusliche Pflege im Familienverbund gefördert werden. Oft haben die Pflegepersonen, z. B. Kinder und Schwiegerkinder, durch die Pflege eines Pflegebedürftigen und Mitarbeit im gärtnerischen Unternehmen eine Mehrfachbelastung, die zu eigenen gesundheitlichen Problemen führt. Deshalb ist es wichtig, dass sich ein pflegender Angehöriger etwas Gutes tut. Unterbringung in Rehabilitationseinrichtungen Im Rahmen des Pilotprojektes PibS werden derzeit die Kliniken Lohrey in Bad Soden-Salmünster sowie das Gesundheitszentrum Saarschleife in Mettlach-Orscholz belegt. Die Programminhalte werden vor Beginn der Kurswoche mit den Kliniken abgestimmt. Das sind z. B. Krankenbeobachtung, Lagerungstechniken, Ausstattung des Kranken- bzw. Pflegezimmers, Medikamentenverabreichung, Morgengymnastik, Entspannungsübungen. Darüber hinaus besteht genügend Zeit zur freien Verfügung zum Abschalten und Entspannen. Pflegebedürftiger wird versorgt Während der Abwesenheit der Pflegeperson besteht die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen im Rahmen einer Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege für einige Tage in einer Pflegeeinrichtung versorgen zu lassen oder die Pflege zu Hause durch andere Familienmitglieder, Nachbarn oder Mitarbeiter von Pflegediensten sicherzustellen. Im Rahmen der Gespräche mit den Teilnehmern der PibS-Wochen Service: Pflegekassenmitarbeiterin Stefanie Sunkel (2. v. l.) betreut die Teilnehmer während der PibS-Woche Foto: Sunkel Auszeit: Pflegende Angehörige können bei einer Teilnahme am PibS -Projekt auch mal ausspannen Foto: Gesundheitszentrum Saarschleife kam zum Ausdruck, dass die Entscheidung zur Teilnahme nicht immer einfach war, da das Loslassen doch für viele pflegende Angehörige schwierig ist. Ausschlaggebend war dann aber, dass die Teilnahme positive Auswirkungen auf die weitere häusliche Pflege hat. Der einwöchige Aufenthalt wird von der Kranken- und Pflegekasse fast vollständig übernommen. Lediglich für Unterkunft und Verpflegung wird eine Selbstbeteiligung von 100 Euro pro Teilnehmer fällig. Bei den bisher durchgeführten Kurswochen waren die Rückmeldungen der Kursteilnehmer durchweg positiv. Auch der Gedanken- und Erfahrungsaustausch untereinander wurde als sehr hilfreich angesehen. Für das Frühjahr 2009 sind weitere PibS-Wochen geplant. Die Termine werden den in Frage kommenden Pflegepersonen rechtzeitig von der Pflegekasse mitgeteilt. n von Stefanie Sunkel Februar I 09 LSV kompakt

8 LSV_Aktuell im focus Ab 2009 Vorschüsse Der Vorsitzende der Vertreterversammlung Wilfried Hülsberg (4. v. l.) begleitet aktiv die Diskussion Foto: Schabacker Durch das Gesetz zur Modernisierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) wurde die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ab 2009 verpflichtet, Beitragsvorschüsse zu erheben. Neben der gesetzlichen Verpflichtung durch das LSVMG bedeutete aber auch die in 2008 durchgeführte Aktion zur Abfindung von Unfallrenten einen besonderen Kraftakt für die Gartenbau-BG. Inzwischen wurden an mehr als Antragsteller Rentenabfindungen im Gesamtvolumen von rund 72 Millionen Euro ausgezahlt. Die hierdurch eingesparten Renten werden jedoch erst nach und nach zu einer echten Entlastung bei den Beiträge führen. Damit sich die Betriebe rechtzeitig auf die neue Zahlweise einstellen konnten, hatte die Vertreterversammlung der Gartenbau-BG schnell gehandelt und in ihrer Sitzung im Juni 2008 bereits die Modalitäten für die zukünftige Erhebung der Vorschüsse beschlossen. Welche Vorteile bieten Vorschüsse? Das Vorschussverfahren bietet den teilnehmenden Betrieben nicht zu unterschätzende Vorteile. Die Aufteilung der Vorschuss- und Beitragszahlungen auf mehrere Fälligkeiten bewirkt eine höhere Liquidität der Be triebe. Da der letzte Teilbetrag erst am 15. November des Jahres fällig wird, werden die beteiligten Unternehmen deutlich entlastet. Wer zahlt einen Vorschuss? Aus verwaltungsökonomischen Erwägungen werden ausschließlich Unternehmen mit einem voraussichtlichen Umlagebeitrag von mindestens Euro in das Vorschussverfahren einbezogen. Alle anderen Betriebe zahlen den jährlichen Umlagebeitrag ohne Vorschuss nach wie vor in einer Summe. Wann wird gezahlt? Der Beitragvorschuss wird zu den Zahlungsterminen 15. Mai, 15. August sowie 15. November eines Jahres erhoben. Zusätzlich wurde einmalig in 2009 mit dem 15. Februar ein zusätzlicher Vorschusstermin festgelegt. Der Bescheid über den Umlagebeitrag 2008 und die Zahlbeträge für die weiteren Fälligkeiten wird im April an die Unternehmen versandt. Unternehmen, die nicht am Vorschussverfahren teilnehmen, zahlen ihren Umlagebeitrag zum 15. Mai Wieviel wird gezahlt? Der Vorschuss für das Umlagejahr 2009 beträgt insgesamt 15 Prozent des voraussichtlichen Umlagebeitrags. Vorschuss 2009 und Umlagebeitrag für 2008 werden in einer Summe erhoben und in gleichen Teilbeträgen zu den genannten Zahlungsterminen fällig. Einzugsermächtigung erteilen! Nach den Vorgaben des LSVMG sollen die Beiträge und Beitragsvorschüsse ab dem Jahr 2009 ausschließlich im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen werden. Sofern der Gartenbau-BG noch keine Einzugsermächtigung vorliegt, sollte diese umgehend erteilt werden. Dies trägt zu einem unbürokratischen und Kosten sparenden Beitragseinzugsverfahren bei. Eine Einzugsermächtigung steht unter > Berufsgenossenschaft > Formulare zur Verfügung. n von Ralf Krahne neue Meldepflichten Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) haben sich für Arbeitgeber seit Januar dieses Jahres geänderte Meldepflichten ergeben. Die Änderungen betreffen die Insolvenzgeldumlage und das DEÜV-Meldeverfahren. Insolvenzgeldumlage Ab dem Jahr 2009 ziehen die Krankenkassen als Einzugsstellen die Insolvenzgeldumlage zusammen mit den SV-Beiträgen monatlich von den Arbeitgebern ein. Bisher wurde die Insolvenzgeldumlage jährlich von den Berufsgenossenschaften erhoben. Für geringfügig Beschäftigte ist die Umlage an die Knappschaft zu zahlen. Die Insolvenzgeldumlage wurde auf einen einheitlichen Beitragssatz von 0,1 Prozent festgesetzt und ist vom Arbeitgeber allein zu tragen. Grundlage ist das Arbeitsentgelt, das der Beitragsberechnung zur gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegt. Die Umlagebeiträge sind im Beitragsnachweis unter dem neuen Beitragsgruppenschlüssel 0050 anzugeben. Erweiterung des DEÜV-Meldeverfahrens Durch das UVMG wird das DEÜV- Meldeverfahren um den Datenbaustein Unfallversicherung erweitert. Danach sind bei allen Entgeltmeldungen (Unterbrechungs-, Jahres- oder Abmeldungen) gegenüber den Einzugsstellen ab 1. Januar 2009 zusätzliche Angaben erfor LSV kompakt Februar I 09

9 im focus LSV_Aktuell derlich. Für Arbeitgeber, die Mitglied der Gartenbau-BG sind, werden diese neuen Daten nur eingeschränkt benötigt. Folgende Angaben sind in dem Datenbaustein Unfallversicherung aufzunehmen: n Bei Zugehörigkeit zur Gartenbau-BG ist deren Betriebsnummer anzugeben. Sie lautet: n Bei der individuellen Mitgliedsnummer des Unternehmens ist, abhängig vom Programmanbieter, ein entsprechender Eintrag vorzunehmen. n Im Feld Betriebsnummer des UV- Trägers dessen Gefahrtarif angewendet wird ist ebenfalls die vorgenannte Betriebsnummer der Gartenbau- BG einzutragen. n Das Feld Gefahrtarifstelle ist komplett mit zu füllen. n Im Feld beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sind keine Angaben erforderlich ( 0 ). n Im Feld Arbeitsstunden sind ebenfalls keine Angaben erforderlich ( 0 ). Arbeitswertnachweis eingereichen Neben der Übermittlung der Unfallversicherungsdaten im Rahmen des DEÜV- Meldeverfahrens besteht aber für alle bei der Gartenbau-BG versicherten Unternehmen auch über den 1. Januar 2009 hinaus die Verpflichtung zur Übermittlung des Arbeitswertnachweises in Papierform bzw. im Onlineverfahren. Keine Doppelbelastung der Unternehmen Durch die Umstellung vom bisherigen System der rückwirkenden Erhebung der Insolvenzgeldumlage für das abgelaufene Jahr auf das neue System der monatlichen Zahlung an die Krankenkassen kommt es in 2009 zu Zahlungsüberschneidungen. Auf den ersten Blick kann dabei der Eindruck entstehen, der Betrieb müsse doppelt zahlen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie die nachstehende Übersicht zeigt. April 2009: Es erfolgt der letztmalige Einzug des Insolvenzgeldes durch die Gartenbau-BG Beitragszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2008 Ab Januar 2009: Das Insolvenzgeld ist monatlich an die Einzugsstellen zu zahlen Beitragszeitraum ist der jeweils laufende Monat des Jahres 2009 n von Lena Langhuth Berater der Berufskollegen Für die Vertrauenspersonen ist die jährliche Zusammenkunft ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Sie halten dadurch Kontakt zur Verwaltung und zu den dortigen Ansprechpartgute resonanz Auf drei Regionalveranstaltungen und in der Hauptverwaltung in Kassel konnten sich die Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger für den Gartenbau über neue Entwicklungen und Änderungen bei Berufsgenossenschaft, Alters- und Krankenkasse informieren. Mit dem zusätzlichen Angebot regionaler Veranstaltungen sind die Sozialversicherungsträger dem Wunsch vieler Vertrauenspersonen nachgekommen, Alternativen zu den Arbeitsbesprechungen, die in den letzen Jahren regelmäßig in Kassel stattgefunden hatten, zu schaffen. Entsprechend groß war das Interesse, an den Regionaltreffen. Etwa die Hälfte aller Vertrauenspersonen hatte sich für die Teilnahme an einem regionalen Treffen entschieden. Gesetzliche Neuregelungen sorgen für Diskussion Angesprochen wurden Themenbereiche aus der gesamten gärtnerischen Sozialversicherung Der Schwerpunkt lag auf den Auswirkungen der jüngsten gesetzlichen Änderungen. Diskutiert wurde u. a. über die Rentenabfindungen bei der Berufsgenossenschaft und ob damit langfristig der Beitrag stabilisiert werden kann, über die Auswirkungen der ab 2009 fälligen Beitragsvorschüsse und die höheren Beiträge in der Krankenversicherung. Wichtige Fragen, auf die die Vertrauenspersonen klare Antworten erwarteten. Diese Erwartung zu erfüllen, waren Direktor Thomas Wirz und seine Mitarbeiter angetreten. Auf den Arbeitsbesprechungen in Hamburg, Möhnesee, Speyer und im Februar in Kassel standen sie den Berufsvertretern Rede und Antwort und halfen bei der Lösung der mitgebrachten Probleme und Fragen. nern. Außerdem besteht Gelegenheit, sich mit anderen Vertrauenspersonen auszutauschen, über Probleme aus der Praxis zu sprechen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Dass daneben viel Information angeboten wird, kommt hinzu. Vertrauenspersonen werden von der Selbstverwaltung gewählt und sind Bindeglieder zwischen Verwaltung und Berufsstand. Sie wirken als Vermittler und Berater für ihre Berufskollegen. n von Frank Römer vertrauensleute im internet Versicherte, die ein Gespräch mit einer Vertrauensperson wünschen, finden die Anschrift des für sie zuständigen Berufskollegen im Internet. Ein Verzeichnis aller Vertrauenspersonen ist unter > Kontakt hinterlegt. Direktor Thomas Wirz begrüßt die Teilnehmer auf der Regionalveranstaltung in Hamburg Foto: Schabacker Februar I 09 LSV kompakt 9

10 LSV_Aktuell sicherheit zurück ins berufsleben meine zweite chance Zum Lehrgangsprogramm gehört auch eine Besichtigung in einem Naturstein-Unternehmen. Foto: Akademie Landschaftsbau Weihenstephan Durch Maßnahmen der Berufshilfe sichert die Gartenbau-Berufsgenossenschaft die berufliche Zukunft Unfallverletzter. Interview die bg hat sehr geholfen Ein Mitarbeiter des Dezernats Prävention besuchte Erik H. und unterhielt sich mit ihm im Auftrag von LSV kompakt über seine berufliche Zukunft. LSV kompakt: Sie haben sehr lange Zeit im Krankenhaus verbracht, wie waren Sie mit der Behandlung zufrieden? Gab es Komplikationen? Erik H.: Ich kann von Glück reden, dass ich in der berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Murnau behandelt wurde, und ich möchte den Mediziner meinen Dank aussprechen. LSV kompakt: Wie ist es danach gesundheitlich und beruflich weiter gegangen? Erik H.: Im Mai 2006 habe ich nach verschiedenen Anläufen eine Wiedereingliederung in einem fränkischen Garten- und Landschaftsbaubetrieb begonnen. Das ist mein ehemaliger Ausbildungsbetrieb, der nur 10 km von meinem Wohnort entfernt liegt. Die geringe Entfernung zu meiner neuen Arbeitsstelle ist wichtig für mich, denn lange Auto- oder Zugfahrten oder langes Sitzen führen bis heute zu starken Schmerzen. Voraussetzung für die Einstellung und auch für eine langfristige Übernahme war der Betriebswirt im Landschaftsbau. LSV kompakt: Die Weiterbildung ist somit eine Investition in die betriebliche und Ihre persönliche Zukunft. Das kostet Zeit und Geld, wie ist das in Ihrem Fall geregelt? Erik H.: Die Gartenbau Berufsgenossenschaft trägt die Kosten für den vierzehnmonatigen Einstieg in die Welt der Unternehmensführung an der Akademie Landschaftsbau Weihenstephan ebenso wie die orthopädischen Hilfen und weiteren medizinischen Leistungen, auf die ich angewiesen bin. Vor meinem Unfall habe ich an solche Dinge natürlich nicht gedacht. Die finanzielle Unterstützung der BG und die Beratung des Berufshelfers haben mir da sehr weitergeholfen. Erfolgversprechend sind Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation besonders dann, wenn die Verletzten in ihrem bisherigen beruflichen Umfeld weiterbeschäftigt werden können, d. h. durch die Maßnahme fortgebildet oder höher qualifiziert werden. Die Berufsausbildung, die oft jahrelange Berufserfahrung und die neu hinzugewonnene Qualifikation bilden die Grundlage für den weiteren beruflichen Werdegang. Nach Unfall vor dem beruflichen Aus Den Abend des 25. April 2001 wird Erik H. nie vergessen. Auf dem Weg zu einer Baustellenbesprechung erleidet der Meister im Garten- und Landschaftsbau bei einem Autounfall schwerste Fußverletzungen. Sie führen zu einer langen, für den Versicherten leidvollen Krankengeschichte mit mehr als 240 Tagen Krankenhausaufenthalt in vier Jahren. Erik H. kein Einzelfall Bei Beginn des Weiterbildungslehrganges im Dezember 2007 trifft Erik H. auf Ralf L., der Meister in einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb in Burgau ist. L. erlitt im Mai 2005 einen Arbeitsunfall. Ein 4,5 Tonen schwerer Radlader überrollte sein rechtes Bein. Bei der Heilung kommt es zu Komplikationen. Ralf L. trägt Folgeschäden davon. Typische Tätigkeiten und Körperhaltungen eines Garten- und Landschaftsbauers sind nur noch stark eingeschränkt für ihn möglich. Seine berufliche Zukunft steht an einem Scheideweg. Nach einer Beratung durch die Berufshilfe der Gartenbau-Berufsgenossenschaft wurde die Fortbildungsmaßnahme genehmigt. Ralf, der auf keinen Fall etwas anderes machen will, kann durch die Maßnahme Baustellenleitungen übernehmen und die Unternehmensleitung effektiv unterstützen. Über den Leistungsumfang und die von der Berufsgenossenschaft gebotenen Hilfen kann Ralf L. nur Positives berichten: Ich habe gute Erfahrungen mit der Gartenbau-Berufsgenossenschaft gemacht. Er kann in seinem früheren Betrieb weiterarbeiten und sieht positiv in die Zukunft. Es hätte viel schlimmer sein können. Lernen, wie der Chef denkt Die Fortbildung Betriebswirt Landschaftsbau Weihenstephan, teilt sich auf neun Module in einem Zeitraum von 14 Monaten auf. Wochenweise werden Präsenz-, Aufbereitungs- und Praxisphasen kombiniert, sodass die Teilnehmer im Erwerbsleben verbleiben und neu Erlerntes schnell in der Praxis anwenden können. Zulassungsvoraussetzung für die Fortbildung ist neben einem Berufsabschluss als Meister, staatlich geprüfter Techniker oder Diplom-Ingenieur eine mindestens zweijährige Berufserfahrung (nach Berufsabschluss) und einschlägige EDV-Kenntnisse. Der Kurs ist empfehlenswert für jeden, der in der Führungsebene an Entscheidungen beteiligt ist, findet Erik und man lernt, wie der Chef denkt. Ein Satz, der zwar nicht von ihm stammt, der aber den Kurs am besten beschreibt. Positive Zukunft Beide Unfallopfer müssen aufgrund der verbliebenen Körperschäden Einschränkungen sowohl in ihrem Privatleben als auch im Beruf hinnehmen. Im Rahmen der beruflichen Entwicklung hat die Berufshilfe der BG allerdings dazu beigetragen, dass die Verletzten aktiv Einfluss auf ihr zukünftiges Leben nehmen und auch weiterhin Dinge tun können, die für gesunde Menschen selbstverständlich sind. n von Andreas Glasl 10 LSV kompakt Februar I 09

11 Insgesamt 3 Milliarden Euro mehr sollen in 2009 für die stationäre Versorgung aller Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegeben werden. Auch die Kosten der ambulanten Versorgung sollen um ca. 10 Prozent im Vergleich zu 2007 ansteigen. Von diesen Entwicklungen ist die Krankenkasse für den Gartenbau wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen betroffen, auch wenn sie als eine von neun landwirtschaftlichen Krankenkassen nicht am Gesundheitsfond teilnimmt. Die steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen können nicht mehr durch die in den letzten Jahren überaus konstant gehaltenen Beiträge gedeckt werden. Aus diesem Grund war es notwendig geworden, die Beiträge ab 1. Januar 2009 dem erhöhten Leistungsaufwand anzupassen. Über die neuen Beitragshöhen hat die Krankenkasse für den Gartenbau ihre Mitglieder bereits Anfang des Jahres informiert. Besser mit Lastschrift Mitglieder, die ihre Beiträge nicht per Lastschrift vom Konto abbuchen lassen, müssen daran denken, ihren Dauerauftrag bei der Bank zu ändern, ansonsten mahnt die Krankenkasse den höheren Beitrag an und es werden gegebenenfalls zusätzliche Gebühren fällig. Praktischer ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Dadurch wird sichergestellt, dass die Beiträge rechtzeitig und in der korrekten Höhe gezahlt werden. Dies erspart dem Versicherten die Überwachung des Fälligkeitstermins und der Beitragshöhe. Formulare für die Teilnahme am Lastschriftverfahren können im Internet unter > Krankenkasse > Formulare > Abbuchungsauftrag heruntergeladen werden. n von Andreas Günther gesundheit LSV_Aktuell Krankenkassenbeiträge neu seit Januar Beitragstabelle für Unternehmer und Mitarbeitende Familienangehörige Beitragstabelle für freiwillige Mitglieder Beitragsklasse Beitragsklasse Jahresarbeitswert in Euro Monatliche Einnahmen in Euro Monatlicher Beitrag in Euro zur KKG zur PKG (Eltern) zur PKG (Kinderlose) 1 Kleinunternehmer 58,00 6,53 7,46 2 bis ,00 8,11 9,26 3 bis ,00 9,80 11,19 4 bis ,00 12,61 14,40 5 bis ,00 15,65 17,88 6 bis ,00 18,58 21,22 7 bis ,00 21,06 24,05 8 bis ,00 23,42 26,75 9 bis ,00 26,24 29,96 10 bis ,00 28,49 32,54 11 bis ,00 30,29 34,59 12 bis ,00 31,75 36,27 13 bis ,00 32,99 37,68 14 bis ,00 34,34 39,22 15 bis ,00 35,69 40,77 16 bis ,00 38,85 44,37 17 bis ,00 41,55 47,45 18 bis ,00 44,36 50,67 19 bis ,00 48,64 55,56 20 über ,00 57,20 65,33 Monatlicher Beitrag in Euro zur LKK zur LPK (Eltern) zur LPK (Kinderlose) 1 bis 850,00 75,00 16,38 18,48 2 über 850,00 95,00 17,06 19,25 3 über 900,00 121,00 19,50 22,00 4 über 1.100,00 145,00 23,40 26,40 5 über 1.300,00 168,00 27,30 30,80 6 über 1.500,00 193,00 31,20 35,20 7 über 1.700,00 216,00 35,10 39,60 8 über 1.900,00 239,00 39,00 44,00 9 über 2.100,00 263,00 42,90 48,40 10 über 2.300,00 286,00 46,80 52,80 11 über 2.500,00 311,00 50,70 57,20 12 über 2.700,00 333,00 54,60 61,60 13 über 2.900,00 356,00 58,50 66,00 14 über 3.100,00 383,00 62,40 70,40 15 über 3.300,00 399,00 66,30 74,80 16 über 3.500,00 411,00 71,66 80,85 Krankenkasse erinnert an Lichtbild Mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte (egk) wird die medizinische Versorgung in Deutschland verbessert. Alle Beteiligten vom Versicherten über Ärzte und Kliniken bis hin zum Apotheker werden mit der neuen Karte vernetzt und können künftig schnell und unkompliziert Patienteninformationen austauschen, das Einverständnis der Versicherten vorausgesetzt. Lichtbild schützt vor Missbrauch Ein wichtiger Bestandteil der egk ist das Lichtbild, um Kartenmissbrauch vorzubeugen. Bereits im Juli 2008 forderte die Krankenkasse für den Gartenbau die Lichtbilder ihrer Versicherten an. Ein Großteil der Versicherten hat mittlerweile die Bilder eingereicht. Die Versicherten, die bisher noch kein Foto zur Verfügung gestellt haben, werden in diesen Tagen von der Krankenkasse daran erinnert, schnellstmöglich eines zu übersenden. Versicherte, die ihr Lichtbild nicht per Post, sondern auf elektronischem Weg übersenden möchten, können dies über die Internetseite der Sozialversicherungsträger für den Gartenbau tun. Unter findet sich ein extra dafür eingerichtetes Bilduploadtool. Für weitere Fragen zum Lichtbild steht unter ( eine Hotline zur Verfügung. Informationen zur egk können auch im Internet unter abgerufen werden. n von Thomas Ahrend Februar I 09 LSV kompakt 11

12 LSV_Aktuell sicherheit ams gartenbau das arbeitsschutzmanagementsystem ihrer Berufsgenossenschaft Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft hat ein für die Betriebe des Gartenbaus zugeschnittenes Arbeitsschutzmanagement entwickelt. Immer mehr Auftraggeber verlangen von den gärtnerischen Unternehmen den Nachweis eines dokumentierten Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS). Bisher bestand jedoch nur die Möglichkeit, sich einem teuren Zertifizierungsverfahren zu unterziehen. Beispielsweise wird von den namhaften Auftraggebern der Energiewirtschaft das dort übliche SCC (Sicherheits-Certifikat- Contraktoren) vorausgesetzt. Dieses Broschüre zum ams Die Broschüre ist erhältlich unter der Faxnummer und auch im Internet unter > Berufsgenossenschaft > Informationsmaterial > Merkblätter veröffentlicht. speziell für große Industrieunternehmen entwickelte AMS ist jedoch nicht unbedingt für die Dienstleistungsbetriebe des Gartenbaus geeignet. Daher hat die Gartenbau-Berufsgenossenschaft selbst ein AMS entwickelt, das AMS Gartenbau, das speziell auf die Betriebe des Gartenbaus zugeschnitten ist und dort kostenneutral eingeführt werden kann. Was ist ein AMS? In einem AMS werden alle organisatorischen Maßnahmen innerhalb eines Unternehmens zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gebündelt. Das AMS Gartenbau basiert auf dem sogenannten Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme. Der Inhalt und Umfang der sehr abstrakten und theoretischen Grundlagen vieler AMS wurde in verständlicher Sprache aufgearbeitet. Dabei wurde besonders darauf geachtet, dass die Einführung von AMS Gartenbau kostenneutral erfolgen kann. Und darin liegt ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Systemen, die zum Teil einem teuren Zertifizierungszwang unterliegen. Durch Einführung des AMS Gartenbau wird der Arbeitsschutz im Unternehmen systematisch organisiert. Automatisch verbessert sich dadurch auch die Wettbewerbsfähigkeit. Guter Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet auf Dauer keinen Zeitaufwand. Er ist vielmehr alltäglicher Bestandteil aller Entscheidungen im Unternehmen. Eine gute Organisation fördert nicht nur die Produktivität, sondern auch die Qualität der Arbeit. Dies haben auch viele große Auftraggeber aus dem Bereich der Energiewirtschaft erkannt und fordern vor Auftragsvergabe einen entsprechenden Nachweis. Teilnahmevoraussetzungen Um am AMS Gartenbau teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: n Das Unternehmen muss Mitglied der Gartenbau-Berufsgenossenschaft sein. n Der Unternehmer muss sich verpflichten, das AMS Gartenbau einzuführen. n Der Unternehmer muss die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. n Der Unternehmer muss das Begutachtungsverfahren der Gartenbau- Berufsgenossenschaft anerkennen. n Die Beschäftigten und ggf. die Arbeitnehmervertretung sind an der Begutachtung zu beteiligen. Grundsätzliche Informationen zu AMS Gartenbau Besteht Interesse an der Einführung von AMS Gartenbau, erfolgt eine erste Bestandsaufnahme im Unternehmen. Hierbei wird dem Unternehmer durch einen speziell ausgebildeten Berater das AMS Gartenbau näher erläutert und erste Punkte werden abgehandelt. Mit einem Fragebogen wird die betriebliche Struktur erfasst. Zehn Arbeitsschritte Nur zehn Arbeitsschritte sind notwendig, um AMS Gartenbau im Unternehmen einzuführen. Zehn Arbeitsschritte zu einem sichern Betriebsablauf. 1. Aufstellen einer Arbeitsschutzpolitik 2. Festsetzung der Arbeitschutzziele 3. Verantwortungsbereiche strukturieren 4. Gesundheitsschutz 5. Gefährdungsbeurteilung 12 LSV kompakt Februar I 09

13 sicherheit LSV_Aktuell 6. Beratung und Kommunikation 7. Beschaffungswesen 8. Qualifikation und Weiterbildung 9. Regelungen für Notfälle 10. Ergebniskontrolle Umsetzung der 10 Arbeitsschritte Bei der Umsetzung der einzelnen Schritte steht der AMS-Berater dem Unternehmen beratend zur Seite. Außerdem kann der Unternehmer auf das AMS-Handbuch der Gartenbau- Berufsgenossenschaft zurückgreifen. In diesem Handbuch sind die zehn Arbeitsschritte ausführlich erklärt und vorgefertigte Dokumente erleichtern das Anlegen von Dateien. In der Regel erstreckt sich die Einführung von AMS Gartenbau über einen Zeitraum von etwa sechs Monaten. Diese Zeit ist notwendig, die entsprechenden Unterlagen zu erstellen und die übrigen Anforderungen zu erfüllen. Zu nennen sind hier z. B. Ausbildungsnachweise zur Motorsägenfachkunde und zur Ersten Hilfe. Begutachtungsverfahren Liegen alle Unterlagen vor, beginnt das Begutachtungsverfahren. Berater und Begutachter dürfen selbstverständlich nicht dieselbe Person sein. Im Gegensatz zur Beratung, wird die Begutachtung mit zwei Außendienstmitarbeitern durchgeführt. Dabei wird durch Befragung von Mitarbeitern und Prüfungen der Dokumente die Umsetzung des AMS Gartenbau beurteilt und bewertet. Selbstverständlich erstreckt sich die Begutachtung auch auf die Baustellen des Unternehmens. Im Allgemeinen wird geprüft, ob die erstellten betrieblichen Regelungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes n vollständig beschrieben, n sie angewiesen und den Beschäftigten bekannt sind, n sie verstanden werden und ob n das System wirksam ist. Den Unterlagen kann der Begutachter beispielsweise entnehmen, wer im Unternehmen für die Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung zuständig ist oder wer als Ersthelfer ausgebildet wurde. Bei einer Baustellenbesichtigung kann der Begutachter dann schnell feststellen, ob die vorgenannten Sachverhalte den Mitarbeitern geläufig sind. Verfahrensablauf AMS Gartenbau Grundsätzliche Informationen zum AMS Gartenbau Bestandsaufnahme im Unternehmen mittels Fragebogen Umsetzung der 10 Arbeitsschritte nach AMS Gartenbau Umsetzung der 10 Arbeitsschritte nach AMS Gartenbau Bescheinigung bei erfolgreicher Umsetzung des AMS Gartenbau Abschlussgespräch Nach erfolgreicher Begutachtung wird der Unternehmer in einem Abschlussgespräch darauf hingewiesen, dass jährlich eine interne Überprüfung des AMS Gartenbau stattfinden muss (Audit). Das Ergebnis ist der Gartenbau-Berufsgenossenschaft schriftlich mitzuteilen (verpflichtende Selbstauskunft). Bescheinigung Vom Leiter des Dezernats Prävention der Gartenbau-Berufsgenossenschaft wird dem Mitgliedsunternehmen eine Bescheinigung ausgestellt. Diese dient als Nachweis darüber, dass eine betriebliche Arbeitsschutzorganisation vorliegt, die die Anforderungen des AMS Gartenbau erfüllt und damit der branchenspezifischen Umsetzung des Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme entspricht. Gültigkeit der Bescheinigung Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Das Unternehmen muss vor Ablauf dieser Frist eine erneute Begutachtung beantragen. Begutachtung durch die Gartenbau-Berufsgenossenschaft Vorteile Ist AMS Gartenbau umgesetzt, sind wesentliche rechtliche Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt. Diese lassen sich u. a. aus n den Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, n dem Arbeitsschutzgesetz, n der Betriebssicherheitsverordnung ableiten. Nur wenn die Arbeitsprozesse sicher und gesundheitsgerecht gestaltet sind, lassen sich auf Dauer beste Produktqualität und optimale wirtschaftliche Ergebnisse erzielen. Die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes müssen daher in allen betrieblichen Prozessen enthalten sein und berücksichtigt werden. Gewährleistet wird dies durch die innerbetriebliche Organisation des Arbeitsschutzes. Dabei profitieren die Unternehmen, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, von der hohen Motivation der Mitarbeiter und außerdem von geringeren Ausfalltagen durch Unfälle oder berufsbedingten Erkrankungen. Nicht zuletzt fördert dies das Image des Unternehmens bei Kunden und Auftraggebern. n von Torsten Papke Februar I 09 LSV kompakt 13

14 gesundheit Es geht aufwärts aber sicher Foto: Schmeiche Die hohe Anzahl an Leiterunfällen war Veranlassung, das Thema genauer unter die Lupe zu nehmen. Eine umfassende Untersuchung der Unfälle eines Jahres soll neue Präventionsmöglichkeiten aufzeigen. Eine Leiter benutzen, das kann jeder so die landläufige Meinung. Doch was oft als Kinderspiel angesehen wird, verlangt ein hohes Maß an Sorgfalt und Wissen. Dass es daran immer wieder mangelt, belegen die rund 800 Leiterunfälle, die jedes Jahr der Gartenbau-Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Das Leiterpiktogramm beschreibt anhand von Symbolen den bestimmungsgemäßen Einsatz der Leiter zur Unterweisung gut geeignet Foto: Archiv Um die Binsenweisheit runter kommen sie alle aber mit dem richtigen Wie zu widerlegen, wird in dieser und den folgenden Ausgaben von LSV kompakt eine Leiterauswertung des Zeitraumes Mai 2007 bis April 2008 näher beleuchtet. Lösungsansätze für die Vermeidung von Unfällen sollen dabei aufgezeigt werden. Leiterunfälle verursachen Kosten in Millionenhöhe Für die rund 800 Arbeitsunfälle mit Leitern, die sich im Gartenbau jährlich ereignen, müssen für Heilbehandlung, Verletztengeld und Verletztenrente mehr als 2,5 Millionen Euro im Jahr aufgewendet werden. Dies bedeutet pro einzelnen Leiterunfall durchschnittlich 3500 Euro. In diesen Zahlen sind aber die betrieblichen Kosten wie Lohnfortzahlung, Umsatzeinbußen und Überstunden der anderen Mitarbeiter nicht enthalten. Fakten, die für sich selbst sprechen, und natürlich die Frage aufwerfen: Welche Unfallursachen führen zu solch schweren Unfällen? Deshalb wurden von Mai 2007 bis April 2008 alle Leiterunfälle vor Ort durch Mitarbeiter der Präventionsabteilung untersucht. Von den 790 gemeldeten Leiterunfällen konnten so 750 ausgewertet werden. Es entfielen 85 Unfälle auf den Auf- bzw. Abbau und Transport von Leitern, 95 auf die Verwendung als Verkehrsweg zum Erreichen höherer Arbeitsplätze, 560 auf spezielle Arbeitsverfahren, zehn Unfälle waren nicht konkret zuzuordnen. Die aus den Unfällen resultierenden Ausfallzeiten verteilen sich wie folgt: n keine Arbeitsunfähigkeit (142) n Arbeitsunfähigkeit bis 3 Tage (105) n meldepflichtige Unfälle (488) n tödliche Unfälle (2) n keine Angaben (13) Dies bedeutet, dass 65 Prozent, also 2/3 aller Leiterunfälle, eine Ausfallzeit von mehr als drei Kalendertagen nach sich ziehen. 50 Prozent der Unfälle nach ein paar Minuten Bei knapp 80 Prozent der untersuchten Leiterunfälle handelt es sich um Abstürze, wobei die reine Standzeit auf der Leiter bei 50 Prozent nicht 14 LSV kompakt Februar I 09

15 sicherheit LSV_Aktuell mehr als ein paar Minuten betragen hat. Des Weiteren erfolgten Verletzungen durch Stoßen und Quetschungen an der Leiter, vom Schiebeteil der Leiter oder von Fremdkörpern getroffen und durch Maschineneinsatz. Fast 25 Prozent der Verunfallten verletzten sich gleichzeitig mehrere Körperteile. Betroffen sind Beine einschließlich Knie mit 15 Prozent, Hände und Füße mit 12 Prozent, Arme und Schulterbereich mit 10 Prozent, Kopf mit 8 Prozent, Rücken/ Wirbelsäule und Rippen mit je 7 Prozent und der Beckenbereich mit etwa 4 Prozent. Von Leiterunfällen ist keine Sparte des Gartenbaues ausgenommen: n 58 Prozent Garten,- und Landschaftsbau inkl. Dienstleistungen n 28 Prozent Produktionsgartenbau n 10 Prozent Kommunale Grünflächenämter und Friedhofsverwaltungen n 4 Prozent sonstige Gartenbauunternehmen An den Unfällen mit Leitern sind die Beschäftigten zu 72 Prozent und Unternehmer zu 28 Prozent beteiligt. Die meisten Leitern ohne Mängel Es kommen alle erdenklichen Formen von Leitern im Gartenbau zum Einsatz. Generell wurden die Leitern zu 51 Prozent als Anlegeleitern (1-, 2- oder 3- teilig) und zu 40 Prozent als Stehleitern vor Ort eingesetzt. Die restlichen neun Prozent entfielen auf Tritte, Podeste, Behelfsgerüste und andere Sonderformen. 65 Prozent der während der Unfalluntersuchungen begutachteten Leitern wiesen keine Mängel auf. Defekte waren in der Regel verformte Sprossen, fehlende oder abgenutzte Leiterfüße, Dellen in den Holmen und an mehrteiligen Leitern fehlende oder verklemmte Arretierungen. Kleinigkeiten, die aber Unfälle begünstigen können. Deshalb muss durch die Verantwortlichen ein besonderes Augenmerk auf eine regelmäßige Überprüfung der Leitern durch befähigte Personen gelegt werden. gt, kann meist nicht beurteilt werden. Nur 15 Prozent der Unternehmer lassen ihre Leitern regelmäßig einmal jährlich durch eine befähigte Person überprüfen. Darüber führen aber nur wenige ein Prüfbuch oder einen anderen Nachweis. Leiterhersteller und andere Institutionen bieten Lehrgänge an, um Defekte richtig beurteilen zu können. Eine Checkliste für Leitern hält die Gartenbau-Berufsgenossenschaft in dem Merkheft GBG 23 Leitern kostenlos bereit. Wichtig! Beratung im Fachhandel Doch die Arbeitssicherheit beginnt bereits beim Kauf von Leitern. So ist es erforderlich, den genauen Verwendungszweck, die Einsatzbedingungen und die Arbeitsaufgabe festzulegen. Eine sachgerechte Beratung im Fachhandel erleichtert die Auswahl. Leitern, ausgenommen Obstbaumleitern, werden entsprechend der EN-Norm 131 gebaut und erfüllen so die notwendige Sicherheit für ihre Benutzer. Ist die Leiter zusätzlich mit dem GS-Zeichen Geprüfte Sicherheit gekennzeichnet, wurde sie von einem Sachverständigen bei einer zugelassenen Prüfstelle hinsichtlich aller sicherheitsrelevanten Vorgaben geprüft. Regelmäßige Unterweisung vermeidet Fehlverhalten Leitern sind alltägliche Hilfsmittel, die jeder kennt und auch privat benutzt, ist oft die verbreitete Meinung der Verantwortlichen. Deshalb wird eine regelmäßige, einmal jährliche Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Leitern in 60 Prozent aller Unternehmen entweder vergessen, als nicht wichtig angesehen oder nur sporadisch angesprochen. Aber viele Leiterunfälle, die auf menschliches Fehlverhalten - dies sind 70 Prozent - zurückzuführen sind, hätten mit einer guten Unterweisung verhindert oder die Unfallschwere gemindert werden können. Als Unterweisungshilfen können das Leiterpiktogramm, das Merkheft GBG 23 Leitern, eine Betriebsanweisung und die VSG 2.3 Leitern und Tritte verwendet werden. Die drei letztgenannten Schriften sind im Internet unter kostenlos abrufbar. n von Gerald Schütze Sichtprüfung reicht oft nicht aus Zwar unterziehen 68 Prozent aller Nutzer vor Arbeitsbeginn die Leiter einer Sichtprüfung, aber ob ein Knick in der Sprosse z. B. die Stabilität beeinträchtiwas nicht passt wird passend gemacht so heißt der Titel einer Fernsehserie, in der oft der lockere Umgang mit Sicherheitsvorschriften und Arbeitsgeräten auf der Baustelle thematisiert wird. Was im Fernsehen unter der Rubrik Klamauk einzuordnen ist, kann im richtigen Leben für böse Überraschungen sorgen. Das Gerät passt nicht in den Kofferraum, sagten die Kunden eines Maschinenverleihs. Der Verleiher entfernte kurzerhand die Schutzabdeckung über dem Auswurf des bemängelten Gartenhäckslers. Im Laufe der Zeit wurde die Abdeckung dann erst gar nicht wieder angebracht. Das Gerät wurde ohne diese vermietet, das Transportproblem war damit für alle Zeiten gelöst. Mit fatalen Folgen: Als ein Gärtner bei der Arbeit mit diesem Häcksler neben der Maschine ausrutschte und im Fallen versehentlich in den Auswurf griff, erlitt er schwere Handverletzungen und verlor zwei Finger. Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz gilt: Schutzeinrichtungen, wie die Abdeckung, keinesfalls entfernen! Maschinen und Geräte sind vor Arbeitsbeginn immer auf sicheren und einwandfreien Zustand hin zu überprüfen. Sollten hierbei Fragen auftreten, so kann in der Regel in der Bedienungsanleitung nachvollzogen werden, ob alle Sicherheitsbauteile vorhanden sind. Eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache muss vom Händler oder auch vom Verleiher mitgeliefert werden. Bleiben dennoch Zweifel daran, ob eine Maschine sicher ist oder nicht, sollte vor deren Einsatz der Technische Aufsichtsdienst der Gartenbau-BG kontaktiert werden. n von Frank Geiges Abgebaute Schutzabdeckung (siehe Pfeil) verursachte schwere Handverletzung Foto: Geiges Februar I 09 LSV kompakt 15

16 LSV_Aktuell sicherheit Auf die Vermittlung sicherer Abseiltechniken wird im Lehrgang AS Baum II großer Wert gelegt. Qualität braucht Standards Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft führt ein Qualitätssicherungssystem in der Fortbildung für gefährliche Baumarbeiten ein. Ein Gärtner muss doch mit der Motorsäge umgehen können! oder: In GaLaBau-Betrieben wird immer häufiger Baumpflege betrieben. dies sind nur einige von vielen Aussagen, die im Dezernat Prävention der Gartenbau-Berufsgenossenschaft auflaufen, wenn es um das Thema Baumarbeiten mit der Motorsäge geht. Handlungsbedarf Dem gegenüber stehen aber die Unfallzahlen aus den Statistiken der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Hier wird deutlich, wie gefährlich der Umgang mit der Motorsäge am Baum ist. Etwa ein Drittel der tödlichen Unfälle passiert bei Baumarbeiten mit Motorsägeneinsatz und bei den allermeisten der etwa 570 Unfälle mit Motorsägen, die in 2007 gemeldet wurden, ist ein Mangel an fachkundigem Umgang mit dem Gerät oder in der Beurteilung des Baumes der Grund. Ein Motorsägenunfall kostet im Schnitt Euro, wobei auch viele Unfälle so schwere Folgen haben, dass Rentenzahlungen oder berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen fällig werden. Ausbildungsangebote erfordern Qualitätssicherung Im Zuge des in letzter Zeit immer größer aber auch immer undurchsichtiger werdenden Marktes der Motorsägenausbildung in Deutschland wurde Handlungsbedarf in Sachen Qualitätsdefinition deutlich. Daher haben der Unfallverhütungsbeirat und die Akkreditierungskommission Seilklettertechnik (SKT) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft die Initiative ergriffen und ein System zur Sicherung der Qualität bei den überbetrieblichen Fortbildungslehrgängen AS-Baum-I und AS-Baum-II auf den Weg gebracht. In beiden Ausschüssen wurden die verschieden Möglichkeiten diskutiert und zu einer Richtlinie zusammengefasst, in der die Qualität von Fortbildungsbetrieb und eingesetzten Ausbildern erstmals dezidiert festgeschrieben worden ist. Ziel war es, die in den UVVen der Gartenbau-BG enthaltenen Rahmen 16 LSV kompakt Februar I 09

17 sicherheit LSV_Aktuell lehrpläne für die Versicherten umzusetzen. Die Richtlinie für die Begutachtung von Fortbildungsstätten und Ausbilder/innen-Eignung für AS- BAUM-I und II ist am 2. Dezember 2008 vom Vorstand der Gartenbau- Berufsgenossenschaft beschlossen und ab 1. Januar 2009 der Anlage 3 der UVV VSG 4.2 hinzugefügt worden. Im Internet ist die UVV VSG 4.2 verfügbar unter > Berufsgenossenschaft > Informationsmaterial > Unfallverhütungsvorschriften. Sofern Fachbetriebe der Baumpflege die Fachkundefortbildung für gefährliche Baumarbeiten für ihre eigenen Mitarbeiter selbst innerbetrieblich durchführen oder durchführen wollen, so ist im Zusammenhang mit der hier vorgestellten Richtlinie kein Handlungsbedarf! Diese Option besteht weiterhin, denn die Richtlinie gilt nur für Anbieter von Lehrgängen. Freiwilligkeit Die genannte Richtlinie regelt den Ablauf des Verfahrens, nach dem sich Schulungsstätten, die entsprechende Lehrgänge als Dienstleistung anbieten, freiwillig von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft begutachten lassen können. Vorraussetzung ist allerdings, dass die Schulungsstätten mehr als 30 Teilnehmer im Jahr in den Lehrgängen AS-Baum-I oder AS- Baum-II ausbilden (im Jahresmittel über 3 Jahre). Das konkrete Verfahren der Begutachtung ist dann zweigeteilt: liste der begutachteten fortbildungsbetriebe Die begutachteten Fortbildungsstätten werden in eine Liste der qualitätsgesicherten Betriebe aufgenommen, die auf Anfrage herausgegeben wird. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Die Fortbildungsbetriebe müssen der Gartenbau-BG ihre Lehrgangstermine vorab frühzeitig mitteilen, damit die Lehrgangsqualität überprüft werden kann und damit dauerhaft gesichert wird. 1. Fortbildungsbetrieb: Der Fortbildungsbetrieb muss der Gartenbau- BG nachweisen, inwieweit dieser die für ihn geltenden Vorschriften und Standards für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen erfüllt. Dabei ist auch eine Besichtigung durch Mitarbeiter des Dezernates Prävention vorgesehen. Weiterhin sind organisatorische Dinge, wie z. B. ein detaillierter Lehr- und Stundenplan, ein Lehrgangsprotokoll oder eine Prüfungsrichtlinie zu entwickeln und vorzulegen. Daneben muss der Betrieb sicherstellen, dass nur geeignete Ausbilder zum Einsatz kommen. Hierzu ist in der Richtlinie eine Liste der in Frage kommenden Qualifikationen für Ausbilder enthalten. Diese müssen an die Gartenbau-BG gemeldet und mit Nachweisen belegt werden. 2. Ausbilder: Die potentiellen Ausbilder, die an die Gartenbau-BG gemeldet wurden, werden anhand der Nachweise überprüft und dann zu einem freiwilligen Info-Tag eingeladen. Hier werden von Technischen Aufsichtsbeamten die Regelungen der Unfallverhütungsvorschriften und weiterer Bestimmungen für die Durchführung von Lehrgängen AS-Baum-I und AS- Baum-II vorgestellt und Hinweise zur Umsetzung gegeben. Daran schließt sich eine mehrwöchige Selbstlernphase an, in der die Ausbilder Gelegenheit haben, die anlässlich des Info-Tages vorgestellten Inhalte zu verarbeiten und zu verinnerlichen. Das Verfahren endet mit einer für die Ausbilder verpflichtenden Prüfung, in der die Eignung vor dem Hintergrund der UVVen überprüft wird. Qualität zahlt sich aus Die in der Liste geführten Fortbildungsstätten können den bei der Gartenbau-BG versicherten Kursteilnehmern 30 Euro-Gutscheine aushändigen, die beim Dezernat Prävention eingelöst werden können. Durch die neue Richtlinie bietet die Gartenbau-BG den versicherten Betrieben und Personen ein transparentes System zur Beurteilung von Fortbildungsstätten, so dass jeder seinen geeigneten Fortbildungsbetrieb für die Lehrgänge AS-Baum-I und AS-Baum-II finden kann. Den Schulungsstätten, die an dem Verfahren teilnehmen, bietet die Richtlinie die Möglichkeit, sich in einem qualitätsgesicherten Rahmen gegenüber den Kunden zu präsentieren. n von Uwe Böckmann Korrekte Schnittführung und ergonomische Körperhaltung sollen bei Fachkundelehrgängen geübt werden Fotos: Schmeiche Auch der Einsatz von Hilfsmitteln will gelernt sein Februar I 09 LSV kompakt 17

18 LSV_Aktuell sicherheit Das Gegenteil von einem Lottogewinn Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder haben, denn die Wahrscheinlichkeit einen Haftpflichtschaden zu produzieren, liegt deutlich höher als die eines Lottogewinns. Ist der Schaden erst einmal eingetreten, kann es für den Verursacher teuer werden. Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadensersatz. Diese ergibt sich aus gesetzlichen Regelungen und entsteht immer dann, wenn man durch Verschulden einen Dritten schädigt. Dieser historische Grundsatz entspricht dabei dem natürlichen Rechtsempfinden. Ein schuldhaft verursachter Schaden kann zwei Hauptfolgen auslösen: Strafe und Schadenersatz. Vor den zivilrechtlichen Folgen des Schadenersatzes schützt der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die den Versicherungsnehmer von den Haftungsansprüchen durch Wiedergutmachung des Schadens in Geld oder durch die Abwehr unberechtigter Ansprüche freistellt. Erhebliches Haftpflichtrisiko für Unternehmer Gerade gärtnerische Unternehmer, seien sie nun als Erwerbsgartenbauer oder als Garten- und Landschaftsbauer tätig, setzen sich durch ihre vielgestaltigen Tätigkeiten erheblichen Haftungsrisiken aus. Hier erfüllen die Haftpflichtversicherungen ihren Zweck, der darin besteht, die Risiken auf viele Schultern zu verteilen und sie damit für jeden einzelnen bezahlbar zu machen. Wer auf Risiko setzt und keine Haftpflichtversicherung unterhält, muss auf sein Glück vertrauen, dauerhaft von Schadenfällen verschont zu bleiben. Wird dennoch ein Schaden verursacht, dann ist dieser das Gegenteil von einem Lottogewinn, da sich die Haftung unbeschränkt auf das gesamte betriebliche und private Vermögen erstreckt. Umfang des Versicherungsschutzes Die Versicherung bezieht sich immer auf das im Versicherungsantrag bezeichnete Risiko (z. B. Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Gartengestaltung, Baumpflege) und erstreckt sich grundsätzlich auf alle gesetzlichen Haftpflichtansprüche mit privatrechtlicher Anspruchsgrundlage (z. B. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch), die sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergeben. Das zu versichernde Risiko muss möglichst genau und vollständig beschrieben werden, damit kein Zweifel über den Umfang des benötigten Deckungsschutzes entstehen kann. Neben dem Versicherungsnehmer schützt eine Haftpflichtversicherung auch eine Vielzahl anderer Personen. So sind in der Betriebshaftpflichtversicherung alle Betriebsangehörigen mitversichert. Grenzen des Versicherungsschutzes Eine Versicherung, die jeden denkbaren Schaden reguliert, gibt es nicht. Weist der Versicherer zum Beispiel unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft, die Versicherung will nicht zahlen. Richtig ist aber, dass der Versicherungsnehmer nicht zahlen muss, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Darüber hinaus enthalten Versicherungsbedingungen immer auch Deckungsausschlüsse. Nicht versichert sind z. B. absichtlich (vorsätzlich) herbeigeführte Schadenfälle, Eigenschäden (Schäden, die Versicherungsnehmer oder Mitversicherte selbst erleiden), vertragliche Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen sowie strafrechtliche Forderungen (Geldstrafen, Bußgelder). Versicherung ist auch Vertrauenssache Wichtig ist, dass die Haftpflichtversicherung, die für den jeweiligen Betrieb relevanten Risiken zuverlässig und umfassend absichert und nicht gerade dort Deckungsausschlüsse beinhaltet, wo das Risiko am größten ist. Daneben wird beim Abschluss der Versicherung natürlich immer auch der Preis eine Rolle spielen. Der Versicherungsmarkt bietet nun eine unüberschaubare Anzahl von Angeboten. Für den Kunden ist es auch bei Nutzung von Testberichten oder Preisvergleichen kaum noch möglich, das auf sein Risiko bestmöglich zugeschnittene Deckungsangebot selbst zu ermitteln. Um dennoch eine optimale Kombination aus preiswertem und umfassendem Versicherungsschutz zu erhalten, ist es daher unabdingbar einen kompetenten Versicherungspartner zu wählen, der diese Aufgabe zuverlässig löst. n von Axel Kümmel 18 LSV kompakt Februar I 09

19 sicherheit LSV_Aktuell Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt der Gartenbau-Berufsgenossenschaft Frankfurter Straße Kassel Telefon (05 61) Fax (05 61) Die Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt ist als berufsständische Einrichtung seit 1924 zuverlässiger Partner exklusiv für die Mitglieder der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Maßgeschneiderter speziell für den Berufsstand entwickelter Versicherungsschutz Keine Allmählichkeitsklausel, wonach Haftpflichtansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wären, die auf der allmählichen Einwirkung der Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit beruhen. Keine Radiusklausel bei Baumfäll- und Entastungsarbeiten, wonach Schäden unversichert wären, die sich in einem Radius ereignen, der der Höhe des zu fällenden oder zu entastenden Baumes entspricht. Branchentypische Bearbeitungsschäden sind außerhalb der eigentlichen Bearbeitungsschadendeckungssumme höher abgesichert (Kabel- und Leitungsschäden, Schäden auch am behandelten Gut durch Einsatz von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln). Keine Prämienangleichungsklausel, wonach wie bei vielen anderen Versicherungsunternehmen automatisch Beitragserhöhungen (möglicherweise jährlich) erfolgen. Günstige Verwaltungskostensätze Direktversicherung ohne provisionsabhängigen Außendienst. Der Kostenvorteil wird direkt an unsere Kunden weitergeben. Berufsständische Selbstverwaltung / Gemeinnützige Selbsthilfeeinrichtung Keiner kennt die Haftpflichtrisiken besser als der Gärtner selbst. Optimaler Versicherungsschutz zu günstigen Preisen. Die Geschäftspolitik wird nicht durch Gewinnerzielung bestimmt. Nutzen Sie unsere Stärken aus 85 Jahren Versicherungserfahrung im Gartenbau Wenn Sie ein Versicherungsangebot wünschen, setzen Sie sich bitte unter den oben genannten Kontaktdaten mit uns in Verbindung. Februar I 09 LSV kompakt 19

20 LSV_Aktuell sicherheit Kopfschutz, aber richtig Auf die richtige Auswahl und Verwendung des Kopfschutzes kommt es an, damit dieser im Falle eines Aufpralls ausreichend Schutz bietet. Vor der Anschaffung steht die Analyse des Arbeitsplatzes. Schutzhelm mit zugelassener Zusatzausrüstung: Gehörschutz (1), Gesichtsschutzvisier (2) mit Blendschutz (3) Fotos: Simon Der Schutz des Kopfes vor herabfallenden Gegenständen mittels Schutzhelm gehört mit zu den ältesten Themen im Bereich der berufgenossenschaftlichen Präventionsarbeit. Im Zuständigkeitsbereich der Gartenbau-Berufsgenossenschaft entfielen im Jahr 2007 etwa 7 Prozent aller Verletzungen in Folge eines Arbeitsunfalls auf den Kopf. Bei den tödlichen Verletzungen, nehmen die Kopfverletzungen seit Jahren einen Spitzenplatz ein. Dabei ist ein effektiver Kopfschutz relativ einfach durch die bestimmungsgemäße Benutzung eines geeigneten Schutzhelmes zu gewährleisten. Einsatzbereiche von Kopfschutz Die Durchführungsanweisung zu Paragraf 14 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1 Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz benennt beispielhaft die Arbeitsbereiche, in denen Kopfschutz zu verwenden ist. Dies sind u. a. n die Baumpflege und -fällung, n Arbeiten in Gruben und das Ausheben von Tiefengräbern, n Arbeiten im Bereich angehobener Lasten, Lade- und Stapelarbeiten, n Bau- und Abbrucharbeiten, n Arbeiten in der Nähe von Gerüsten. Neben diesen Beispielen aus den Unfallverhütungsvorschriften, muss der Unternehmer im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung auch alle anderen Arbeitsbereich seines Unternehmens auf die Notwendigkeit zur Benutzung von Kopfschutz überprüfen. Nach eingehender Analyse können weitere Arbeitsbereiche wie z.b. die Arbeit am Buschholzhacker oder das Besteigen von Schächten als Gefahrenbereiche benannt werden, die die Benutzung eines Schutzhelmes unabdingbar machen. Daneben muss vom Unternehmer berücksichtigt werden, welche Anforderungen zur Benutzung von Körperschutzmitteln von Maschinenherstellern in deren Bedienungsanleitungen vorgeschrieben sind. Benutzung des Kopfschutzes Ob Körperschutzmittel von den Mitarbeitern akzeptiert und somit benutzt werden, hängt wesentlich vom Tragekomfort ab. Die Standardausrede für die Nichtbenutzung eines Helmes ist häufig der schlechte Sitz in Verbindung mit einem unangenehmen Druckgefühl oder gar Kopfschmerz. Hinterfragt man diese Aussagen, so wird man schnell zu der Erkenntnis kommen, dass dies oftmals in einer unsachgemäßen Helmeinstellung begründet ist. Ein zu eng eingestelltes Nackenband oder ein nicht mehr vorhandenes Schweißband in der Innenausstattung des Helmes führen fast zwangsläufig zu diesen Beschwerden. Daneben lohnt wie immer ein Blick über den Tellerrand, sprich zu anderen Berufsgruppen. So kann die Benutzung des Kopfschutzes durch die breite Masse der Beschäftigten z.b. im Untertagebau als allgemein akzeptierter Standart angesehen werden, obwohl auch hier oftmals unter widrigen Umgebungsbedingungen wie z. B. in gebeugter Körperhaltung und unter erhöhter Umgebungstemperatur gearbeitet wird. Auswahl des Kopfschutzes Die Mindestanforderungen, die an einen Kopfschutz gestellt werden, ergeben sich aus den Europäischen Normen, die in der Anlage 4 zur Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.1 benannt werden. Im Gartenbau werden Industrieschutzhelme nach EN 397 verwendet. Bergsporthelme nach EN stellen daneben eine Sonderform dar, die im Bereich der Seilklettertechnik (SKT) Verwendung finden. Industrieschutzhelme gewährleisten dem Träger einen ausreichenden Kopfschutz und sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich. So bietet z. B. eine heruntergezogene Helmschale oder eine im Helm eingeformte Wasserrinne zusätz 20 LSV kompakt Februar I 09

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