Wohnen im Heim welche Herausforderungen stehen uns bevor?

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1 Wohnen im Heim welche Herausforderungen stehen uns bevor? Fachtagung der Volkssolidarität Pflege und neue Wohnformen im Kontext der Pflegestärkungsgesetze II und III. Wie wir wohnen werden. Berlin, 10. Mai 2017 Matthias Steindorf Paritätischer Sachsen e.v. Mitglied der Geschäftsleitung

2 Inhalt Wie wir wohnen werden? Wie wir wohnen wollen! Pflegereformen - kurzer Rückblick PSG II und PSG III - Neues für die Heime Und nun? - Herausforderungen am Beispiel Sachsen Politische Forderungen für die Pflege Fazit

3 Wie wir wohnen werden? - Wie wir wohnen wollen! Der Trend die Phase des Wohnens im Alter verlängert sich immer weiter viele Menschen wollen solang als möglich in ihrer eigenen Wohnung leben traditionelle Erwartungen an das Wohnen und Leben im Alter gehen zurück nicht nur die Wünsche nach Wohnformen differenzieren sich der Trend und die fachlichen Entwicklungen gehen vor allem zu Wohnquartierkonzepten mit wohnungsnahen Serviceleistungen und der Einbindung in ein soziales Umfeld es geht zwar auch um die Wohnung, zunehmend aber um das Wohnen an sich - und das bedeutet sozialräumliche Vernetzung in einem funktionierendem Quartier

4 Wie wir wohnen werden? - Wie wir wohnen wollen! Wünsche für Wohnformen im Alter Wohnung bzw. Haus ohne Hilfe 67 % Wohnung bzw. Haus mit Möglichkeit zur Hilfe 57 % Mehrgenerationenwohnen 32 % betreutes Wohnen ohne Pflegeheimanschluss 23 % betreutes Wohnen mit Pflegeheimanschluss 22 % bei Kindern bzw. Verwandten 16 % Pflegeheim, Seniorenresidenz 15 % Quelle TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH

5 Pflegereformen - kurzer Rückblick Zahlreiche Pflegereformen in den vergangenen Jahren Pflegeleistungsergänzungsgesetz Pflegeweiterentwicklungsgesetz Pflege-Neuausrichtungsgesetz Pflegestärkungsgesetz I Pflegestärkungsgesetz II Pflegestärkungsgesetz III Politische Intention bei allen Reformen: Stärkung der ambulanten Pflege!

6 PSG II und PSG III - Neues für die Heime Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ( 14 SGB XI) das entscheidende Kriterium ist der Grad der Selbstständigkeit pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können

7 PSG II und PSG III - Neues für die Heime Neues Begutachtungsverfahren ( 15 SGB XI) maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten sind sechs Bereiche Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

8 PSG II und PSG III - Neues für die Heime Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit mit Hilfe eines neuen Begutachtungsverfahrens ( 15 SGB XI) in jedem Modul werden Kriterien in verschiedenen Kategorien mit Punkten bewertet die Punkte in den Modulen werden gewichtet und die Module wiederum werden untereinander prozentual gewichtet Mobilität mit 10 Prozent kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zusammen mit 15 Prozent Selbstversorgung mit 40 Prozent Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen mit 20 Prozent Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent

9 PSG II und PSG III - Neues für die Heime Pflegegrade statt Pflegestufen ( 15 SGB XI) statt 3 Pflegestufen gibt es 5 Pflegegrade Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte) Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte) Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte) Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte) Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

10 PSG II und PSG III - Neues für die Heime Überleitung in die Pflegegrade ( 140 SGB XI)

11 PSG II und PSG III - Neues für die Heime Neue Leistungsbeträge ( 43 SGB XI) die neuen Leistungsbeträge sind im Vergleich zu den bisherigen Pflegestufen zum Teil abgesenkt Pflegegrad (Pflegestufe 1 bisher 1064 ) Pflegegrad (Pflegestufe 2 bisher 1330 ) Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad 1 erhält nach 28 a Abs. 3 SGB XI einen Zuschuss von 125 für vollstationäre Pflege

12 PSG II und PSG III - Neues für die Heime Umstellung der Finanzierung - einrichtungseinheitliche Eigenanteile 84 Abs. 2 SGB XI: einrichtungseinheitliche Eigenanteile für die Pflegegrade 2 bis 5 in Pflegeheimen der Eigenanteil steigt nicht mehr mit zunehmender Pflegebedürftigkeit. Unternehmerrisiko 84 Abs. 2 SGB XI: Die Pflegesätze müssen einem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seine Aufwendungen zu finanzieren und seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen unter Berücksichtigung einer angemessenen Vergütung ihres Unternehmerrisikos.

13 PSG II und PSG III - Neues für die Heime Größere Transparenz zu und nach Entgeltverhandlungen 84 Abs. 7 SGB XI: Der Träger der Einrichtung ist verpflichtet, im Falle einer Vereinbarung der Pflegesätze auf Grundlage der Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, die entsprechende Bezahlung der Beschäftigten jederzeit einzuhalten. Auf Verlangen einer Vertragspartei hat der Träger der Einrichtung dieses nachzuweisen. 85 Abs. 3 SGB XI: Dabei sind insbesondere die in der Pflegesatzverhandlung geltend gemachten, voraussichtlichen Personalkosten einschließlich entsprechender Erhöhungen im Vergleich zum bisherigen Pflegesatzzeitraum vorzuweisen. Entbürokratisierung der Pflegedokumentation

14 PSG II und PSG III - Neues für die Heime Stärkung der häuslichen Pflege = Schwächung der stationären Pflege? Vergleich am Beispiel Pflegegrad 3 Ambulant/zu Hause vollstationär Sachleistung 1298 Sachleistung 1262 Tagespflege 1298 Entlastungsbetrag 125 gesamt Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Häusliche Krankenpflege weitere SGB XI-Leistungen 43 b

15 Überblick Heime in Sachsen Zahl der Heime in Sachsen ca. 670 vollstationäre Einrichtungen Formen der Heime Pflegeheim Hauswohngemeinschaften Wohnpflegeheime Wachkoma

16 Überblick Umsetzung des PSG II für die vollstationäre Pflege Umstellung der Pflegesätze mit den Varianten Variante A gesetzliche Umstellung Variante B Einzelverhandlung Variante C pauschales Verfahren über die Pflegsatzkommission mit 3 % pro Jahr Erhöhung auf alle Entgelte 4 % einmalig Risikozuschlag auf die Pflegesätze (für den sog. Rothgang-Effekt ) Personalverbesserung um 1 Stelle auf 50 Plätze in der Pflege für alle Einrichtungen wurden Personalschlüssel von Pflegestufen in Pflegegrade umgerechnet oder neue Personalschlüssel vereinbart ca. 95 % der vollstationären Einrichtungen haben die Variante C gewählt

17 Überblick Aktuell: Rahmenvertragsverhandlungen, Pflegesatzkommission Rahmenvertragsverhandlungen laufen seit Mitte 2016, Schwerpunkte: Leistungsbeschreibung Personalausstattung Nachweispflichten 84 Abs. 7 SGB XI Pflegesatzkommission: Bewertung und Berechnung des Unternehmerrisikos Ein Blick in die Glaskugel? Entwicklungen werden vermutet, berechnet, abgeschätzt, erforscht Was wird wirklich passieren? Nachfolgende Überlegungen zeigen Tendenzen, deren weitere Entwicklung konsequent zu verfolgen ist.

18 Pflegegradverteilung Pflegestufenverteilung vor PSG II Sachsen Pflegestufe Prozent/Pflegestufe insgesamt Prozent/Pflegestufe in Heimen Pflegestufe 1 58 % 35,8 % Pflegestufe 2 31,1 % 43,8 % Pflegestufe 3 10,9 % 20,4 % Quelle Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2015 Pflegegradverteilung in Heimen nach Überleitung entsprechend PSG II Sachsen Pflegegrad Prozent/PG Pflegegrad 1 0 Pflegegrad 2 16,76% Pflegegrad 3 30,95% Pflegegrad 4 34,25% Pflegegrad 5 18,04%

19 Pflegegradverteilung Pflegegradverteilung in Heimen März 2017 (Stichprobe) Sachsen Pflegegrad Prozent/PG Pflegegrad 1 0,07% Pflegegrad 2 18,06% Pflegegrad 3 29,16% Pflegegrad 4 34,14% Pflegegrad 5 18,57% Pflegegradverteilung Neueinstufungen Januar bundesweit Januar 2017 insgesamt Begutachtungen nach Neuanträgen davon haben Personen keinen Pflegegrad erhalten, die übrigen verteilen sich wie folgt auf die Pflegegrade: Pflegegrad Prozent Pflegegrad 1 24,07 % Pflegegrad 2 36,46 % Pflegegrad 3 23,35 % Pflegegrad 4 10,95 % Pflegegrad 5 5,17 % Quelle: Bericht aus dem Beirat nach 18c SGB XI

20 Pflegegradverteilung Und wer kommt zukünftig in die Heime??? nach Vergleich der Leistungen für ambulant und vollstationär nur noch Pflegegrade (3), 4 und 5 möglicherweise aber auch Pflegerad 2, da der Zuzahlungsbetrag (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Pflegegrade gleich ist zu beachten sind mögliche Versorgungslücken im ambulanten Bereich Ursache Fachkraftmangel - vor allem in ländlichen Regionen, diese könnten durch vollstationäre Pflege ausgeglichen werden in jedem Fall lassen die Entwicklungen eine Absenkung des durchschnittlichen Pflegegrades erwarten eine Rolle bei der Entscheidung für oder gegen einen Heimeinzug könnte auch die (zunehmende) Altersarmut spielen

21 Pflegegradverteilung Handlungsbedarf stetige Beobachtung der Entwicklung der Pflegegradverteilung auf allen beteiligten Ebenen Kommunikation und Information Entwicklung der Pflegegradverteilung ist entscheidend für Personalrichtwerte in Rahmenverträgen und Einzelverhandlungen Pflegegradmanagement

22 Personal Personalbestand und Pflegegradverteilung durch die großzügige Überleitung ergeben sich im Vergleich zur vorherigen Pflegestufe 3 hohe Anteile in den Pflegegraden 4 und 5 in Sachsen wurden nicht nur die Pflegesätze nach PSG II umgerechnet, sondern auch die Personalschlüssel in der Folge sind die neuen Personalschlüssel einzuhalten und der Personalbestand ist an die Pflegegradverteilung anzupassen um die Refinanzierung zu sichern die Personalverbesserung zum von einer Stelle auf 50 Plätze ist ebenfalls einzuhalten und umzusetzen sinkt der Pflegerad im Schnitt nach unten hat dies eine Personalreduzierung zur Folge, um die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen

23 Personal Verhandlung von Personalwerten Personalbestand zum muss erhalten bleiben, um die Arbeitsfähigkeit der Pflegeheime sicherzustellen Zielstellung Rahmenvertrag Sachsen Personalschlüssel Pflege in mindestens 2 Schritten vereinbaren, um bei künftiger Absenkung des durchschnittlichen Pflegegrades Personalabbau zu verhindern Referenzwerte mit Toleranzbereich ( +, - ) für die Pflege das Pflegeheim entscheidet in diesem Rahmen, welche Personalschlüssel es braucht pflegeradunabhängige Personalschlüssel verbessern: Pflegedienstleitung/Qualitätsmanagement zusätzlich zur Pflege Bereich Betreuung als extra Schlüssel, Verbesserung für den Bereich Betreuung Bestandsschutz für Einrichtungen mit bereits jetzt besseren Personalwerten Einzelverhandlungen - regelmäßig Entwicklungen der Bewohnerstruktur beobachten und abschätzen, Personal entsprechend verhandeln

24 Personal Welches Personal brauchen wir in Zukunft im neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes sind die Schwerpunkte neu gesetzt: kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Problemlagen und Alltagsgestaltung haben ein anderes Gewicht und erfordern auch eine andere Personalgewichtung (vgl. prozentuale Zuordnung der Module in der Begutachtung) Abschaffung der starren auf die bisher als Fachkraftabschlüsse definierten Fachkraftquoten Flexibilisierung des Fachkraft- und Personaleinsatzes nutzerorientierter Personaleinsatz, der vom Menschen und von den Aufgaben bzw. Bedarfen her neu definiert wird - wer hat welche Aufgabe im Heim und welche Qualifikation wird dafür gebraucht Personaleinsatz muss stärker in Verantwortung der Einrichtung erfolgen

25 Personal Welches Personal bekommen wir in Zukunft Fachkraftmangel Mangel an Auszubildenden für Pflegeberufe alle Branchen konkurrieren um die Besten die beschlossene Reform der Pflegeberufsausbildung wird diese Fragen nicht lösen hoffentlich aber die notwendigen Diskussionen auf die Tagesordnung setzen

26 Finanzierung Was ist zu erwarten sinkt der Pflegerad im Schnitt nach unten, verringern sich die Einnahmen der Einrichtungen durch die neuen Regelungen für die Verhandlungen, Nachweis und Vorlage von Unterlagen sowie Kontrollmöglichkeiten verringern sich die wirtschaftlichen Handlungsspielräume und Investitionsmöglichkeiten der Heime Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerrisikos in den Entgelten gewinnt an Bedeutung

27 Finanzierung Transparenz und Nachweispflichten Transparenz ja und gut aber wirtschaftliche Handlungsfähigkeit muss erhalten bleiben kein Zurück zu einer Art Bedarfsdeckung nach dem Prinzip: welche Kosten entstanden im vergangenen Verhandlungszeitraum und welche könnten prospektiv dazukommen Vorlage- und Nachweispflichten nach 84 Abs. 7 SGB XI sowie 85 Abs. 3 SGB XI müssen in einem vertretbaren Umfang bleiben und sich auf den jeweiligen Zweck der Regelung ausrichten

28 Finanzierung Personal und Tarife/Anlehnung an Tarife 84 Abs.2 SGB XI: Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden Tarife oder die Anlehnung an Tarife ist entscheidendes Kriterium für die Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften Tarife oder die Anlehnung an Tarife anwenden und umsetzen die Refinanzierung ist nach SGB XI wirtschaftlich und hat zu erfolgen Sachkosten Schwerpunkt zentrale Verwaltungskosten steigender Aufwand muss anerkannt werden

29 Finanzierung Unternehmerrisiko Rechtsprechung seit 2009, u.a. BSG, Urteil von , Az: B P 7/08 R: [ ] Eine Vergütung für stationäre Pflegeleistungen ist deshalb im Grundsatz erst dann leistungsgerecht [ ], wenn sie die Kosten einer Einrichtung hinsichtlich der voraussichtlichen Gestehungskosten unter Zuschlag einer angemessenen Vergütung ihres Unternehmerrisikos und eines etwaigen zusätzlichen persönlichen Arbeitseinsatzes sowie einer angemessenen Verzinsung ihres Eigenkapitals deckt. dazu Urteile und Schiedssprüche, die konkretisierend von pauschalen Zuschlägen in prozentualer Höhe sprechen, z.b. Schiedsstelle Hessen 4 % mögliche Steuerung auch über den Auslastungsgrad (BSG ) Aufnahme des angemessenen Unternehmerrisikos in das SGB XI seit

30 Finanzierung Unternehmerrisiko in Sachsen gibt es derzeit einen pauschalen Auslastungsgrad von 96 % die Kostenträger sind der grundsätzlichen Auffassung, dass damit bereits in der Vergangenheit alle Risiken abgedeckt waren die Leistungserbringer sollten die jetzt neu aufgetretenen Risiken darlegen und plausibel machen, ggf. mit einzelnen prospektiven Kostenansätzen, über die zu verhandeln sei dagegen wird von den Leistungserbringern in Sachsen ein pauschaler Wert mit einer Untergrenze über alle Entgeltbestandteile gefordert Leitlinie für die Umsetzung und Forderungen müssen das SGB XI 84 Abs. 2 sowie die Urteile und Schiedssprüche aus den vergangenen Jahren bilden daraus lässt sich ausschließlich ein pauschaler prozentualer Ansatz ableiten

31 Finanzierung Unternehmerrisiko für private Pflegeunternehmen und -verbände steht zusätzlich die Frage des Unternehmergewinns, für gemeinnützige die des Überschusses, der im Sinne des gemeinnützigen Zweckes wieder eingesetzt wird mit Blick auf die eingeführten Nachweis- und Kontrollpflichten, die Risiken aus der Pflegegradstruktur, die drängenden Personalfragen und notwendige Investitionen in die Zukunft der Heime sind Risiko/Wagnis/Gewinn konsequent zu verhandeln und umzusetzen

32 Konzeptionelle Ansätze Anpassung der Konzeptionen an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie an das Hospiz- und Palliativgesetz Konzentration auf besondere Personengruppen, deren Pflege zu Hause nur eingeschränkt oder nicht möglich ist Hauswohngemeinschafts/Wohngruppenkonzept für neue (und bestehende) Einrichtungen Einzel- statt Doppelzimmer Konzipierung und Öffnung der Heime als fester Bestandteil im Sozialraum und im Quartier Pflege als Quartierszentrum viele Angebote unter einem Dach (niedrigschwellige Beratung, Kommunikation und Begegnung, ambulant, teilstationär, stationär) Ambulantisierung der Heime???

33 Politische Forderungen für die Pflege Stationäre Pflege, die gegenwärtig fester Bestandteil des Pflegesystems ist, darf nicht zur Sozialhilfebedürftigkeit der Pflegebedürftigen führen - die Pflegekasse (und damit die Solidargemeinschaft) müssen alle notwendigen pflegebedingten Kosten übernehmen. Eine nachhaltige Sicherung des Fachkräftebedarfs ist erforderlich die (steigenden) Kosten für ausreichend, qualifiziertes und tariflich bezahltes Personal dürfen nicht zu Lasten des einzelnen Pflegebedürftigen gehen sondern müssen als Aufgabe der Solidargemeinschaft verstanden werden das erhöht die Akzeptanz der Pflege und des Pflegeberufes. Starre Fachkraftquoten sind nicht mehr zeitgemäß und zu flexibilisieren, Fachkraftbedarf und Fachkraftabschlüsse sind neu zu definieren. Der Ost/West-Unterschied beim Mindestlohn ist abzuschaffen.

34 Politische Forderungen für die Pflege Zukünftig müssen die Grenzen zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Pflege abgebaut werden. Die Städte und Landkreise müssen die Möglichkeit für eine verbindlichere Planung und Steuerung der regionalen Pflegeinfrastruktur erhalten nicht allein der Pflegemarkt mit Angebot und Nachfrage darf über die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur entscheiden. Es ist ein verbindlich finanziertes Quartiersmanagement erforderlich, um Angehörige, Ehrenamtliche und die Zivilgesellschaft stärker einzubinden professionelle Pflege und Betreuung allein wird die Herausforderungen der Zukunft nicht bewältigen können.

35 Fazit Das Wohnen im Heim wird auch zukünftig fester Bestandteil des Wohnens im Alter und der Pflegelandschaft sein. Die Heime müssen die Entwicklungen stets im Blick haben, sich auf diese vorbereiten und schnell reagieren können. Die Verbände sind gefordert, für gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Die Politik muss die Pflege, vor allem ihre Finanzierung weiterentwickeln - nach der Reform ist vor der Reform. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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