Urkunde. 10 Jahre. RAL-Gütezeichen Kompost. Wir gratulieren unserem Mitglied. Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH Torgau
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- Andreas Kristian Weiner
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1 Urkunde 10 Jahre RAL-Gütezeichen Kompost Wir gratulieren unserem Mitglied 4860 Torgau zur erfolgreichen Durchführung der RAL-Gütesicherung Kompost mit ihrer Produktionsanlage Torgau BGK-Nr.: 7052 und wünschen weiterhin viel Erfolg! Köln, den Bundesgütegemeinschaft Kompost e.v. Der Geschäftsführer Bundesgütegemeinschaft
2 Urkunde 10 Jahre RAL-Gütezeichen Kompost Wir gratulieren unserem Mitglied 4860 Torgau zur erfolgreichen Durchführung der RAL-Gütesicherung Kompost mit ihrer Produktionsanlage Rechau-Zöschau BGK-Nr.: 7034 und wünschen weiterhin viel Erfolg! Köln, den Bundesgütegemeinschaft Kompost e.v. Der Geschä sführer r Bundesgütegemeinschaft
3 IR ALl Prüfzeugnis RAL-GZ 251 PZ-Nr.: RAL-Gütesicherung Kompost Chargenuntersuchung Seite 1 von 2 Anlage Torgau (BGK-Nr.: 7052) Charge: 2012/... Probenahme am Rechtsbestimmungen: Regelwerke: 0 Bioabfallverordnung 0 Düngemittelverordnung 0 RAL-Gütesicherung (RAL-GZ 251) (ÜbenNachungsvertahren) 0 Wasserschutzgebiete (geeignet für WSZ II und 111) 0 EU-Ökoverordnung VO(EG) Nr.889/2008, Anhang 1 Die Einhaltung der jeweiligen Norm wird mit einem Häkchen ausgewiesen. Warendeklaration der RAL-Gütesicherung 1 > Kennzeichnung gemäß Düngemittelverordnung Organischer PK-Dünger 0,42-0,70 mit Spurennährstoffen unter VenNendung von pflanzlichen Stoffen aus Garten- und Landschaftsbau 0,42% Pp 5 Gesamtphosphat 0,70% ~0 Gesamtkaliumoxid 0,56 % Fe Eisen 0,03% Mn Mangan Nettomasse: siehe Lieferschein Hersteller/lnverkehrbringer: Gewerbering Torgau Ausgangsstoffe: Pflanzliche Stoffe aus Garten- und Landschaftsbau (100%) Nebenbestandteile: 0,23 % MgO Gesamtmagnesiumoxid 12,6% Organische Substanz Lagerung und Anwendung: Eine Lagerung im Freiland ist unter Berücksichtigung anderer Rechtsbestimmungen möglich. Durchnässung, Abtragung und Auswaschung ist zu vermeiden, ansonsten trocken lagern. Wesentliche stoffliche Veränderungen sind nicht zu erwarten. Hinweise zur sachgerechten Anwendung siehe Anwendungsempfehlung. Die Empfehlungen der amtlichen Beratung sind vorrangig zu berücksichtigen. Bei einer Aufbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind die Anwendungs- und Mengenbeschränkungen aus abfallrechtlichen Vorschriften {AbfKiärV, BioAbN) zu beachten. Eigenschaften und Inhaltsstoffe in der Frischmasse Stickstoff gesamt (N) Stickstoff löslich (N) Stickstoff anrechenbar (N) 2 l Phosphat gesamt (P ) Kaliumoxid gesamt (Kp) Magnesiumoxid ges.(mgo) Basisch wirks. Stoffe (CaO) ph-wert Salzgehalt GIN-Verhältnis Organische Substanz Humus-C kq/t kq/m 3 6,02 5,54 0,27 0,25 0,56 0,51 4,28 3,94 7,02 6,46 2,34 2,15 14,38 13,23 7,4 4,59 g/ kg/t 37 kg/t Hygieneanforderungen eingehalten Frei von keimfähigen Samen und austriebfähigen Pflanzenteilen Körnung Rohdichte Trockenmasse Düngewert 3 l Humuswert 4 l 0-20 mm 920 kg/m 3 66,90 % 10,80 /t 9,94 /m 3 6,32 /t 5,82 /m 3 Zweckbestimmung Zur Bodenverbesserung und Düngung Anwendungsbereiche Landwirtschaft Landschaftsbau Anwendungsempfehlungen Landwirtschaft: siehe Anlage LW Landschafts bau: siehe Anlage LB Das Erzeugnis unterliegt der RAL-Gütesicherung (RAL-GZ 251). Dieses Zeugnis wurde elektronisch erstellt. Es gilt ohne Unterschrift. Bundesgütegemeinschaft Kompost e.v. Träger der regelmäßigen Güteüberwachung gemäß 11 Abs. 3 BioAbN. Köln, den ) bei der Abgabe des Erzeugnisses verbindliche Warendeklaration der RAL-Gütesicherung. 2) Im Anwendungsjahr angenommener an rechenbarer Stickstoff bei erstmaliger Anwendung (N-Iöslich zzgl. 5% von N-organisch). 3) Gemäß aktuellem Marktwert, ermittelt über äquivalente Kosten mineralischer Düngung nach Landhandelspreisen (April bis Juni 2012) ohne MwSt. (1,07 /kg N-anrechenbar; 0,95 /kg P205; 0,73 /kg K20; 0,07 /kg CaO). 4) Der Wert von Humus-C beträgt 0,17 /kg Humus-C (Al ternative Kosten eines humusmehrenden Ackergrasanbaus). 11
4 IR ALl Untersuchungsbericht RAL-GZ 251 PZ-Nr.: Torgau (BGK-Nr.: 7052) Seite 2 von 2 Charge: 2012/... Probenahme am Tgb.-Nr.: Prüflabor BGK-Nr.: 10 Allgemeine Angaben Auftraggeber I -in: Probenehmer I -in: (BGK-Nr.: 562) Prüflabor: (BGK-Nr.: 10) Laborverantwortlicher: Probenahmedatum: Probeneingang im Labor: Beprobtes Erzeugnis: Produktionsmonat Chargenbezeichnung: Herr Rainer Just Eurotins Umwelt Ost GmbH Eurotins Jena Dr. V. Leinhos Fertigkompost (0-20 mm) lose Ware 0 Prozessüberwachung geprüft, nicht beanstandet Ausgangsstoffe 1 > Anteil Bezeichnung 100% A2 Garten- und Parkabfälle Hilfsstoffe Juli 2012/... 1) Ausgangsstoffe gemäß Liste zulässiger Ausgangsstoffe für die Herstellung gütegesicherter Komposte und Gärprodukte der BGK Bemerkung Probenehmer /-in: Bemerkung Prüflabor: Analysenergebnisse Parameter Wert Einheit Pflanzennährstoffe Stickstoff, gesamt (N) 0,90% TM Phosphat, gesamt (P ) 0,64% TM Kaliumoxid, gesamt (K 2 0) 1,05% TM Magnesiumoxid, gesamt (MgO) 0,35% TM Ammonium löslich (NH 4 -N) 4 mg/1 FM Nitrat löslich (N0 3 -N) 245 mg/1 FM Phosphat löslich (P ) 1980 mg/1 FM Kaliumoxid löslich (K 2 0) 6210 mg/1 FM Bodenverbesserung Organische Substanz 18,8% TM Basisch wirks. Bestandteile (CaO) 2,15% TM Physikalische Parameter Rohdichte 920 g/1 Wassergehalt 33,1% FM Salzgehalt 4,59 g/1 FM ph-wert 7,4 Rottegrad (1-5) 5 (23 C) Fremdstoffe > 2mm gesamt 0,10%TM davon Glas 0,08% TM Verunreinigungsgrad n.u. cm 2 /l ( Flächensumme) Biologische Parameter/Hygiene Pflanzenverträglichkeit bei 25% Prüfsubstratanteil 110% bei 50% Prüfsubstratanteil 104 % Keimfähige Samen I keimt. Pflanzenteile 0 je I FM Salmonellen nicht nachweisbar Schwermetalle Blei (Pb) Cadmium (Cd) Chrom (Cr) Kupfer (Cu) Nickel (Ni) Quecksilber (Hg) Zink (Zn) Zusätzliche Parameter 36,0 mg/kg TM 0,32 mg/kg TM 10,0 mg/kg TM 28,0 mg/kg TM 6,00 mg/kg TM 0,08 mg/kg TM 180 mg/kg TM Die Probenahme und Untersuchung wurde gemäß dem Methodenbuch der BGK e.v. durchgeführt. Jena, den
5 IR ALl Anwendung Landwirtschaft RAL-GZ 251 Anlage LW zum PZ-Nr.: Probenahme: Chargenbez.: 2012/... Anlage Torgau, BGK-Nr.: 7052 I I Tabelle 1: Daten zur Düngeberechnung (Angaben in der Frischmasse) Inhaltsstoff % Stickstoff gesamt (N) 0,60 Stickstoff löslich (N) 0,03 Stickstoff anrechenbar (N) - bei erstmaliger Anwendung1) 0,06 - bei regelmäßiger Anwendung2) 0,17 Phosphat gesamt (P ) 0,43 Kaliumoxid (K 2 0) 0,70 Magnesiumoxid (MgO) 0,23 Bas. wirks. Bestandteile (CaO) 1,44 Organische Substanz 12,6 Humus-C 3,72 kglt kglm' 6,02 5,54 0,27 0,25 0,56 0,51 1,71 1,57 4,28 3,94 7,02 6,46 2,34 2,15 14,4 13, ,2 34,2 Tabelle 2: Kalkulationswerte für Aufwandmengen (hier: Orientierung am Bedarf an P 2 0 5, Angaben gerundet) PzOs kglha Aufwandmenge Damit verbundene Mengen an N1l N2l K 2 0 CaO (kglha) (kglha) (kglha) (kglha) 10 2,3 Uha 2,5 m'lha 1,3 4, ,0 Uha 7,6 m'lha 3, Uha 13 m'lha 6, Die Tabelle weist aus, welche Menge Kompost erforderlich ist, um 10, 30 bzw. 50 kg P auszubringen. Spalten 3 bis 6 zeigen damit verbundene Mengen an Pflanzennährstoffen. Tabelle 3: Mittlere Aufwandmengen und Düngewert (am Beispiel einer dreigliedrigen Fruchtfolge) Aufwandmenge Düngewert 4 l Humuswert 5 l Uha m'lha I ha 1 l I ha 2 l I ha jährlich alle 3 Jahre Die Tabelle zeigt ein Beispiel für Aufwandmengen zur Versorgung einer dreigliedngen Fruchtfolge. Dem Beispiel liegt eine mittlere Versorgungsstufe des Bodens und ein jährlicher Bedarf von 60 kg/ha P zugrunde. Im vorliegenden Fall ist Phosphat limitierend. Der Bedarf der Fruchtfolge (180 kg/ha P ) kann mit 42 t bzw. 46 m 3 /ha Kompost gedeckt werden. Anrechnung von Nährstoffen und Humus Stickstoff liegt überwiegend in organisch gebundener Form vor. Tabelle 1 zeigt die Anrechenbarkeit bei erstmaliger1l und bei regelmäßiger2l Anwendung. Phosphat, Kaliumoxid, Magnesiumoxid sowie basisch wirksame Stoffe (Kalk) sind zu 100% anrechenbar. Bei Aufwandmengen nach Tabelle 3 sind die Grunddüngung (P, K) und die Erhaltungskalkung weitgehend abgedeckt. Humus-C ist der im Rahmen der Humusbilanz nach VDLUFA anrechenbare humusreproduktionswirksame Kohlenstoff (Humus-C). Angaben nach Düngeverordnung Nach Düngeverordnung (DüV) handelt es sich um einen Dünger - mit wesentlichen Gehalten an Pflanzennährstoffen (gemäß 2, Nr. 10 DüV, >1,5% N oder> 0,5% P i.d. TM) - ohne wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff (<=1,5% N oder <=1 0% N-löslich von Nges; 2 Nr. 11 DüV) Der Kompost unterliegt nicht der Sperrfrist in den Wintermonaten nach 4 Abs. 5 DüV. Beim Nährstoffvergleich nach 5 DüV werden die Gesamtgehalte der Nährstoffe zugrunde gelegt. ln Abstimmung mit den nach Landesrecht zuständigen Stellen kann für Stickstoff die über N-anrechenbar hinausgehende Menge (s. Tabelle 1) als unvermeidbarer Überschuss bewertet werden ( 5 Abs. 3 in Verbindung mit Anlage 6 Zeile 15 DüV). Zeitpunkt und Menge der Düngung sind so zu wählen, dass verfügbare oder verfügbar werdende Nährstoffe den Pflanzen zeitnah und in einer dem Nährstoffbedarf der Pflanzen entsprechenden Menge zur Verfügung stehen. Anwendungsvorgaben Zulässige Aufwandmengen sind nach guter fachlicher Praxis der Düngeverordnung zu bestimmen und dürfen gemäß Bioabfallverordnung 30,0 t Trockenmasse bzw. 45 t Frischmasse je Hektar in drei Jahren nicht überschreiten. Empfehlungen der amtlichen Beratung gelten vorrangig. Keine Ausbringung auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder durchgängig höher als 5 cm Schnee bedeckten Flächen. Abstandregelungen zu Gewässern sind zu berücksichtigen ( 3 Abs. 6 und 7 DüV). Im Zeitraum von 3 Jahren dürfen auf derselben Fläche Klärschlämme nicht zusätzlich aufgebracht werden. Bei der Aufbringung auf Feldgemüse- und Feldfutterflächen oberflächlich einarbeiten. Bei der Erstanwendung der Komposte sind die Flächen durch den Bewirtschafter der zuständigen Behörde anzugeben ( 9 Abs. 1 BioAbN). 1) Angenommener an rechenbarer Stickstoff bei erstmaliger Anwendung (N-Iöslich zzgl. 5% von N-organisch). 2) Angenommener anrechenbarer Stickstoff bei regelmäßiger Anwendung (N-Iöslich zzgl. 25% von N-organisch). 3) Bei Düngung für die gesamte Fruchtfolge (Grunddüngung) können die jährlichen Aufwandmengen für eine Bedarfsdeckung von 3 Jahren (maximal 5 Jahren) summiert werden. 4) Gemäß aktuellem Marktwert, ermittelt über äquivalente Kosten mineralischer Düngung nach mittleren Landhandelspreisen (April bis Juni 2012) ohne MwSt. ( 1,07 /kg N-anrechenbar, 0,95 /kg P 2 0 5, 0,73 /kg K 2 0, 0,07 /kgcao). 5) Der Wert von Humus-C beträgt 0,17 /kg (Alternative Kosten eines humusmehrenden Ackergrasanbaus).
6 IRAL] Anwendung Landschaftsbau RAL-GZ 251 Anlage LB zum PZ-Nr. : Probenahme: Chargenbez.: 2012/... Anlage Torgau, BGK-Nr.: 7052 Tabelle 1: Gehalte an wertgebenden Inhaltsstoffen (Angaben in der Frischmasse) Inhaltsstoff % kg/t kg/m 3 Stickstoff gesamt (N) 0,60 6,02 5,54 Stickstoff löslich (N) 0,03 0,27 0,25 Stickstoff anrechenbar (N)1) 0,06 0,56 0,51 Phosphat gesamt (P ) 0,43 4,28 3,94 Kaliumoxid (K 2 0) 0,70 7,02 6,46 Magnesiumoxid (MgO) 0,23 2,34 2,15 Bas. wirks. Bestandteile (CaO) 1,44 14,4 13,2 Organische Substanz 12, Humus-C 3,72 37,2 34,2 Tabelle 2: Aufwandmengen für spezifische Anwendungen (für nährstoffarme Böden Gehaltsstufe A und B nach VDLUFA Anwendungszweck Bindige Böden Nichtbindige Böden Baumaßnahmen, Neuanlagen kg/m 2 11m 2 kg/m 2 11m 2 Strapazierrasen, Rekultivierung Gebrauchsrasen, Rosenbeete Gehölze, Stauden Extensivbegrünung Unterhaltungspflege Stauden, Zierrasen, Gehölze ,1-8 Die Empfehlungen entsprechen den,.qualltätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Kompost im Landschaftsbau" der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwick- Jung Landschaftsbau (FLL) und berücksichtigen die Landschaftsbau-Fachnormen DIN bis Tabelle 3: Herstellung durchwurzelbarer Bodenschichten (nährstoffarmer Unterboden + Kompost) Bodenart des Bodenaushubs Zumischung von Zumischung Kompost in l/m 2 bei von Kompos Schichtstärken von... bis... Val.-% 10 cm 20 cm 30 cm Sand 6% an lehmiger Sand bis lehmiger Sand Stark lehmiger Sand bis Sandiger Ton 8% % Lehm 11% Lehmiger Ton bis Ton 15% Anwendungen im Garten- und Landschaftsbau Die Anwendung von Kompost im Garten- und Landschaftsbau erfolgt hauptsächlich zur Herstellung von Vegetationsflächen nach Baumaßnahmen oder bei Neuanlagen Pflege von Vegetationsflächen (Bodenabdeckung, Düngung, Humusversorgung) Bei der Herstellung von Vegetationsflächen werden humusarme Roh- und Unterböden mit organischer Substanz angereichert, so dass sie als Vegetationstragschicht geeignet sind. Hierzu werden einmalig größere Mengen Kompost eingesetzt (Tabelle 2). Bei der Unterhaltungspflege von Vegetationsflächen werden geringere Mengen an Kompost in Abständen von etwa 5 Jahren eingesetzt (Tabelle 2). Darüber hinaus kann Kompost als Mischkomponente zur Herstellung von Substraten (für Dachbegrünung, Lärmschutzwände, Pflanzgefäße usw.) oder bei der technischen Herstellung von Oberböden (Erden) eingesetzt werden (Tabelle 3). Gute fachliche Praxis Die Aufwandmenge richtet sich nach dem Begrünungsziel und den Standortverhältnissen. Die Einarbeitungstiefe beträgt für bindige Böden nicht mehr als cm, bei sandigen Böden nicht mehr als 30 cm. Bei Pflegemaßnahmen genügt oberflächliches Einharken. Hinweise Die Anwendung ist ganzjährig möglich. Nicht in höheren Schichtdicken anwenden. Bei Komposteinsatz > 5 11m 2 nach Ansaat oder Pflanzung kräftig wässern. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche N-Düngung erforderlich. Bei Dach- und Baumsubstraten auf die Begrenzung organischer Anteile achten. Phosphat und Kaliumoxid sind als Gesamtgehalte anzurechnen. Bei Stickstoff im Anwendungsjahr ist nur der anrechenbare Anteil, in den Folgejahren 20 bis maximal 40 % des Gesamtgehaltes anzurechnen. Düngemittel-, wasserschutz- und bodenschutzrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. Für die Anwendung nach guter fachlicher Praxis haftet der für die Maßnahme Verantwortliche. 1) Angenommener anrechenbarer Stickstoff bei erstmaliger Anwendung (N-Iöslich zzgl. 5% von N-organisch).
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