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1 Allgemeine Einkaufsbedingungen Advanced Aerofoil Technologies GmbH, Gottlieb-Keim-Str. 65, Bayreuth, Registergericht Bayreuth, HRB 4474 Stand: 22. Februar Maßgebliche Bedingungen 1.1. Diese Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Lieferanten oder anderen Auftragnehmern (nachfolgend gemeinsam Lieferant genannt), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden Anderslautende Bestimmungen und Geschäftsbedingungen egal ob sie abweichen oder zusätzlich und ergänzend sind erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich der Geltung dieser Bedingungen zugestimmt Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen. 2. Angebote 2.1. Angebote sind für uns unverbindlich und kostenlos einzureichen Dem Lieferant zur Verfügung gestellte oder von ihm nach unseren Angaben gefertigte Zeichnungen, Modelle, Muster und sonstige Unterlagen dürfen nur zur Bearbeitung des Angebotes und zur Ausführung der bestellten Lieferung verwendet werden. Sie sind uns auf Verlangen, nach Erledigung unserer Anfrage oder nach Ausführung der bestellten Lieferung unverzüglich zurückzugeben. 3. Bestellung/Vertragsabschluss 3.1. Für unsere Bestellungen und die von uns geschlossen Verträge gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von einem Mitglied der Geschäftsführung oder einem Prokuristen unsererseits ausdrücklich anerkannt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten sind auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine stillschweigende Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten durch schlüssiges Verhalten ist ausgeschlossen Diese Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche auch zukünftige Leistungen des Lieferanten. Sie erstrecken sich auch auf Nebenleistungen sowie Beratung und Auskünfte. Sie gelten unabhängig davon, ob im Einzelfall gesondert auf sie Bezug genommen wird. General Terms & Conditions of Purchase Advanced Aerofoil Technologies GmbH, Gottlieb-Keim-Str. 65, Bayreuth, Bayreuth Registration Court, HRB 4474 Last update: February 22, Relevant Conditions 1.1. These conditions of purchase apply for all business transactions with suppliers or other contractors (hereinafter collectively referred to as Supplier ), even if they are not mentioned in subsequent contracts We do not recognize other terms, provisions, or conditions, regardless of whether they differ from or are in addition and supplemental to ours, unless we have expressly agreed in writing to the validity of these conditions Our terms and conditions apply, even if we accept the Supplier s delivery without reservation and in awareness that the Supplier s terms and conditions are conflicting with or deviating from our Terms and Conditions of Purchase. 2. Quotations and Offers 2.1. Quotations and offers shall be submitted to us free and without obligation All drawings, models, samples, and other documents which are provided to the Supplier or made by the Supplier to our specifications shall only be used to prepare the proposal and process the purchase order. They shall be instantly returned upon our request or after completion of the respective proposal or purchase order. 3. Order/Contract Conclusion 3.1. Our orders and contracts concluded by us are subject to our Terms and Conditions of Purchase. The Supplier s Terms and Conditions that conflict with or deviate from our Terms and Conditions of Purchase apply only if they are expressly recognized by a member of our Board or an authorized representative on our part. The Supplier s Terms and Conditions shall not be binding, even if they are not expressly contradicted. A tacit acknowledgement of the Supplier s Terms and Conditions by conclusive behaviour is excluded These Terms and Conditions of Purchase shall apply to all including future services of the Supplier. They also extend to ancillary services, advice, and information. They apply regardless of being made mention of in any individual case.

2 3.3. Regelungen in Lieferbedingungen des Lieferanten über Eigentumsvorbehalte und Konzerverrechnung gelten nicht als Abweichungen von unserer Bestellung und werden von uns anerkannt Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. 3.5 Bestellungen und sonstige Erklärungen unsererseits sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich abgegeben oder bestätigt werden Unsere Bestellungen können nur innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Datum der Bestellung angenommen werden. Die Annahme durch den Lieferanten hat durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erfolgen. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang dieser Bestätigung bei uns. 4. Preise 4.1. Die Preise sind Festpreise, soweit nicht eine Preisklausel oder ein Preisvorbehalt schriftlich von uns bestätigt ist, und schließen die Vergütung für alle dem Lieferanten für diesen Auftrag übertragenen Lieferungen ein; die Preise schließen auch die Kosten der Verpackung ein. Verpackung wird nur gesondert vergütet, wenn es eine entsprechende schriftliche Vereinbarung gibt Die vereinbarten Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, frei Empfangswerk. 5. Liefergegenstand 5.1. Für Inhalt, Art und Umfang der Lieferung ist unsere Bestellung maßgebend Die zur Bestellung gehörigen Beschreibungen u.s.w. sind für den Lieferanten verbindlich, jedoch hat er sie auf etwaige Unstimmigkeiten zu prüfen und uns auf entdeckte und vermutete Fehler unverzüglich hinzuweisen. Für von ihm erstellte Zeichnungen, Pläne und Berechnungen bleibt der Lieferant auch dann allein verantwortlich, wenn diese von uns genehmigt werden Soweit in der Bestellung keine weitergehenden Anforderungen festgelegt werden, sind Liefergegenstände in handelsüblicher Güte und, soweit DIN, VDE, VDI, DVGW oder ihnen gleichzusetzende Normen bestehen, in Übereinstimmung mit diesen zu liefern. Die Liefergegenstände sind in jedem Fall so herzustellen und auszurüsten, dass die den am Tag der Lieferung an Erfüllungsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere über technische Arbeitsmittel, gefährliche Arbeitsstoffe, Unfallverhütung, Emissionsschutz und Arbeitsstättenschutz, genügen sowie den gesicherten Erkenntnissen der Ergonomie entsprechen. 6. Liefertermin 6.1. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich If the Supplier has specified reservation of title and inter-company charges in his Terms of Delivery, they are not considered a deviation of our purchase order and are acknowledged by us All alternative agreements to these conditions must be made in writing Orders and other statements made by us are only binding if they are made or confirmed in writing by us Our orders can only be accepted within 10 days after the date of order. Acceptance by the Supplier shall be made by written order confirmation. The receipt of this order confirmation by us is critical to our keeping the deadline. 4. Prices 4.1. The prices are fixed prices, unless we have confirmed a price clause or a price adjustment clause in writing, and they include the fee for all deliveries assigned to the Supplier for this purchase order. Prices also include the cost of packaging. Packaging will be paid separately only when there is a written agreement Unless otherwise agreed, the agreed prices apply to free delivery. 5. Delivery Item 5.1. Our purchase order determines the content, kind, and scope of delivery The descriptions etc. which belong to the purchase order are binding on the Supplier, but the Supplier shall check them for any discrepancies and notify us immediately of discovered or suspected mistakes. The Supplier shall remain solely responsible for drawings, plans, and calculations created by him, even if we have approved them If no further requirements are specified in the order, the delivery items shall be delivered in good merchantable quality and, as far as DIN, VDE, VDI, DVGW or equivalent standards apply, in accordance with these. The delivered goods shall be manufactured and equipped to meet the regulations applicable on the day of delivery, especially in regards to technical equipment, hazardous materials, accident prevention, pollution control, and workplace safety, and to comply with proven ergonomic findings. 6. Date of Delivery 6.1. Agreed delivery deadlines are binding.

3 6.2. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem der bestellte Liefergegenstand und die Versandpapiere an der von uns vorgeschriebenen Empfangsstelle eingetroffen sind Im Falle der Überschreitung eines Liefertermins steht uns die gesetzlichen Rechte zu. Insbesondere sind wir berechtigt, dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei fruchtlosem Ablauf der Nachfrist zurückzutreten. Schadensersatzansprüche und etwaige Ansprüche aus einer Vertragsstrafen- Vereinbarung bleiben unberührt. Die Annahme einer verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche oder Ansprüche aus einer Vertragsstrafenvereinbarung Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, die geeignet sind, eine pünktliche, vollständige und/oder mangelfreie Lieferung zu gefährden. Der Lieferant hat auch die voraussichtliche Dauer der Überschreitung des Liefertermins mitzuteilen. Die Lieferzeit kann durch eine Vereinbarung mit dem Lieferanten verlängert werden; ein Anspruch auf Verlängerung der Lieferzeit besteht nicht. Informiert uns der Lieferant nicht ordnungsgemäß in der zuvor beschriebenen Weise, ist er verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen Kommt es aufgrund von zusätzlichen Bestellungen, Änderungswünschen o.a. zu Meinungsverschiedenheiten, etwa über die Höhe einer zusätzlichen Vergütung oder darüber, ob überhaupt ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht, muss der Lieferant die Arbeiten dennoch ohne Unterbrechung weiterführen und die vereinbarten Termine einhalten Wir sind nicht verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1,0 Prozent des Lieferwertes pro Woche zu verlangen. Insgesamt nicht jedoch mehr als 5,0 Prozent der Bruttoauftragssumme. Wir sind berechtigt, eine Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen. 6.8 Die Geltendmachung eines ggf. auch weitergehenden Schadensersatzanspruchs wird durch die Regelung der Vertragsstrafe in Ziffer 6.7 dieser Vereinbarung nicht berührt. 7. Verpackung, Versand, Entgegennahme 7.1. Der Lieferant hat für ausreichende Verpackung des Liefergegenstandes im Rahmen des Handelsüblichen zu sorgen Soweit eine gesonderte Vergütung für die Verpackung ausdrücklich vereinbart war, behalten wir uns das Recht vor, für den Versand benutztes wertvolles Verpackungsmaterial an die Anschrift des Lieferanten zurückzusenden unter Rückbelastung der vollen Mietgebühren oder 2/3 des Verpackungswertes The day of delivery is be the day on which the ordered delivery item and the delivery documents reach the address specified by us In case of exceeding the delivery date, we shall have the legal rights. In particular, we are entitled to give the Supplier a reasonable extension grace period and to cancel our order if the Supplier fails to deliver within this extension period. Compensation claims and any claims arising from a contractual penalty agreement shall remain unaffected. The acceptance of a late delivery does not constitute a waiver of any claims or damages arising from a contractual penalty clause The Supplier is obligated to inform us immediately in writing and stating the reasons, if circumstances occur or become evident that are likely to jeopardize a timely, complete and/or defect-free delivery. The Supplier shall also indicate the expected duration of the excess period beyond the delivery date. The delivery time may be extended by agreement with the Supplier; a claim for an extension of the delivery period does not exist. If the Supplier does not inform us properly in the manner described above, the Supplier is obliged to compensate the damages resulting thereof If disagreements arise due to additional orders, change requests, or the like, e.g. concerning the amount of additional compensation or as to whether there is a claim for additional compensation, the Supplier shall continue to work without interruption and meet the agreed deadlines regardless We are not obligated to accept partial deliveries In case of default, we are entitled to claim a contractual penalty of 1.0 percent of the delivery value per week. Overall, however, the maxiumum penalty shall not exceed 5.0 percent of the gross contract amount. We are entitled to claim a penalty in addition to compliance The claiming of any right to compensation is not affected by the regulation of the contractual penalty in paragraph 6.7 of this agreement. 7. Packaging, Shipment, Receipt of Goods 7.1. The Supplier is responsible for proper packaging of the delivery item in compliance with commercial standards If a separate payment has been agreed for the packaging, we reserve the right to return valuable packaging material used for shipment to the address of the Supplier and charge back the full rental fees or 2/3 of the package value.

4 7.3. Der Versand hat an die von uns vorgeschriebene Empfangsstelle zu erfolgen. Lieferungen, für die wir Frachtkosten ganz oder teilweise zu tragen haben, sind auf die für uns billigste Versandart und zu den günstigsten Frachttarifen zu befördern Unbeschadet der Preisstellung geht die Gefahr mit der Übergabe des Liefergegenstandes an der vorgeschriebenen Empfangsstelle auf uns über Versandanzeigen sind für jede Empfangsstelle getrennt sofort bei Abgang jeder einzelnen Lieferung einzureichen. Jeder Sendung ist ein Packzettel beizufügen. In dem Versandpapieren sind unsere Bestellnummern anzugeben Liegen uns bei Eingang des Liefergegenstandes keine ordnungsgemäßen Versandpapiere vor oder sind unsere Bestellnummern in den Versandpapieren nicht richtig angegeben, so gehen alle dadurch anfallenden Mehrkosten zu Lasten des Lieferanten. Sind die Versandpapiere nicht ordnungsgemäß oder die Bestellnummern nicht richtig angegeben, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten. Leiden die Versandpapiere an einem wesentlichen Mangel, sind wir berechtigt, die Entgegennahme der Lieferung auf Kosten des Lieferanten zu verweigern Die Entgegennahme des Liefergegenstandes können wir ferner verweigern, wenn ein Ereignis höherer Gewalt oder sonstige außerhalb unseres Willens liegende Umstände, einschließlich Arbeitskämpfe, uns die Entgegennahme unmöglich oder unzumutbar machen. In einem solchen Fall hat der Lieferant den Liefergegenstand auf seine Kosten und Gefahr einzulagern. 8. Beistellung 8.1. Der Lieferant haftet uns für den Verlust oder die Beschädigung beigestellter Sachen. Von einer rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigung solcher Sachen sind wir unverzüglich zu unterreichten Sofern wir Stoffe oder Teile beim Lieferanten beistellen, bleiben diese unser Eigentum. Sie dürfen nur zur Erfüllung unserer Bestellung verwendet werden. Deren Verarbeitung oder Umbildung wird für uns vorgenommen. Werden uns gehörende Stoffe oder Teile mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der uns gehörenden Stoffe oder Teile (Einkaufspreis zuzüglich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Werden die von uns beigestellten Stoffe oder Teile mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der uns gehörenden Stoffe oder Teile (Einkaufspreis zuzüglich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten 7.3. The shipment must be sent to the specified address. Deliveries for which we must bear freight costs in whole or in part, shall be sent by the cheapest shipping method for us and at the best freight rates Without prejudice to the pricing, risk is transferred to us with reception of the delivery item at the address we have specified for the reception of goods Delivery notes shall be submitted separately for each place of reception immediately upon departure of each shipment. A packing slip shall be included with each shipment. Our purchase order numbers shall be indicated in the delivery documents If we have not received proper delivery documents upon receipt of the delivery item or if our purchase order numbers are not correctly indicated in the delivery documents, the Supplier shall bear all additional costs incurred thereof. We shall not be responsible for delays caused by incorrectly indicated purchase order numbers or invalid delivery documents. If delivery documents show substantial flaws, we reserve the right to refuse receipt of delivery at the expense of the Supplier We may also refuse receipt of the delivery item, if an event of force majeure or other circumstances beyond our control, including strikes, make it impossible or unreasonable for us to recieve the delivery item. In such a case, the Supplier must store the delivery item at his own risk and cost. 8. Provision of Items 8.1. The Supplier shall be liable for any loss or damage to items provided to him by us. The Supplier shall notify us immediately of any practical or legal impairment to such items All materials or parts provided by us to the Supplier shall remain our property and shall be used exclusively for the purpose of fulfilling our purchase order. They shall be processed or altered only for us. If our parts or materials are processed with items not belonging to us, we acquire joint ownership of the new item in proportion to the value of the materials or parts belonging to us (purchase price plus VAT) and to the other processed items at the time of processing. If the items provided by us are inseparably incorporated with other items not belonging to us, we acquire joint ownership of the new item in proportion to the value of the materials or parts belonging to us (purchase price plus VAT) and to the other incorporated items at the time of incorporation. If the incorporation is done in such a way that the Supplier s item represents the major part, it is hereby agreed that the supplier shall transfer proportional ownership to us.

5 als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteiliges Miteigentum überträgt In allen Fällen von Verarbeitung, Umbildung und/oder Vermischung wird der Lieferant die danach in unserem Alleineigentum oder Miteigentum stehenden Gegenständen getrennt und auf seine Kosten verwahren Der Lieferant wird uns unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in diese Gegenstände unterrichten, damit wir die Möglichkeit haben, unsere Rechte gemäß 771 ZPO zu verteidigen. Sollten die Kosten der Rechtsverteidigung gemäß 771 ZPO von Dritten nicht zu erlangen sein, wird uns der Lieferant diese Kosten ersetzen. 9. Fertigstellungsprüfungen/Endkontrollen 9.1. Wir behalten uns vor, während der Fertigung und vor der Lieferung die Qualität des verwendeten Materials, Mess- und Mengenungenauigkeiten und sonstige Qualität der hergestellten Teile sowie die Einhaltung der sonstigen Vorschriften der Bestellung im Werk des Lieferanten zu prüfen. Das Recht zur Prüfung besteht nicht, soweit die begründete Gefahr besteht, dass dadurch Betriebsgeheimnisse des Lieferanten offenbart werden Ist die Endkontrolle des Fertiggestellten Liefergegenstandes durch uns und/oder durch einen von uns beauftragten Dritten im Werk des Lieferanten vereinbart, so ist uns und gegebenenfalls dem beauftragten Dritten die Bereitschaft zur Endkontrolle schriftlich 14 Tage vorher mitzuteilen, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart ist. Zur Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang der schriftlichen Mitteilung an. Die Sachkosten für Fertigungsprüfungen und Endkontrollen sowie die durch die Einschaltung eines Dritten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten Ist die Endkontrolle des Fertiggestellten Liefergegenstandes durch einen Dritten vorgesehen, so hat der Lieferant die Endkontrolle durch den Dritten für uns kostenlos zu veranlassen und uns das Kontrollergebnis unverzüglich spätestens mit dem Versandpapieren zuzustellen Die Fertigungsprüfung und die Endkontrolle entbinden den Lieferanten nicht von seinen Erfüllungs- und Gewährleitungsverpflichtungen. 10. Rechnungen und Zahlung Rechnungen sind nicht der Sendung beizufügen, sondern getrennt nach Lieferung für jede Bestellung gesondert in einfacher Ausfertigung unter Angabe der Bestellnummer, Kostenträgernummer, Abrufnummer und der Zahlstelle einzureichen. Die Mehrwertsteuer ist in den Rechnungen gesondert auszuweisen Wir begleichen die Rechnung, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Rechnungserhalt mit 3 Prozent Skonto 8.3. In all cases of processing, transformation and/or incorporation, the Supplier shall store the items that belong fully or in part to us separately and at his own expense The Supplier shall inform us immediately of any third-party execution of these objects, to give us the opportunity to defend our rights under 771 ZPO (Civil Process Order). If the costs of legal defense pursuant to 771 ZPO cannot be obtained from a third party, the Supplier shall compensate us for these costs. 9. Completion Testing / Final Inspections 9.1. We reserve the right to examine the quality of materials, accuracy of measurements and quantities, and quality of manufactured parts during production and before delivery, as well as the compliance with other provisions of the purchase order at the site of the Supplier. The right of inspection is not justified if there is a reasonable danger that the Supplier s industrial secrets would be revealed thereby If the final inspection of the finished delivery item by us and/or a third party commissioned by us is agreed to take place at the site of the Supplier, the Supplier shall notify us, and, if necessary, the third party commissioned to the inspection of his readiness for final inspection 14 days prior in writing, unless otherwise agreed. Receipt of the written notification determines the 14-day deadline. The material costs for manufacturing inspections and final inspections and the costs incurred by commissioning a third party shall be borne by the Supplier If the final inspection of the finished delivery item is provided by a third party, the Supplier shall arrange this final inspection at no cost for us and submit the inspection results to us immediately, at the latest with the delivery documents Manufacturing inspection and final inspection do not relieve the Supplier of his contractual and warranty obligations. 10. Invoicing and Payment Invoices shall not be included with the shipment, but sent separately for each shipment and purchase order as a single copy indicating purchase order number, cost object number, call-off number, and paying agent. VAT shall be indicated separately on the invoice We will make our payment, unless otherwise expressly agreed, within 14 days after delivery and receipt of invoice at a 3 percent discount. Invoices for services are

6 oder für Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen zum Ende des Monats nach Leistungserbringung und Rechnungserhalt ohne Abzug bzw. für Güter innerhalb von 45 Tagen nach Lieferung und Rechnungserhalt ohne Abzug. Eine vor dem vereinbarten Termin ausgeführte Lieferung berührt nicht die an diesen Termin gebundene Zahlungsfrist. 11. Abtretung und Verrechnung Ohne unsere schriftliche Zustimmung kann der Lieferant seine vertraglichen Ansprüche weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten. Für Vorausabtretungen im Rahmen eines Eigentumsvorbehaltes von Vorlieferanten des Lieferanten wird hierdurch die Zustimmung mit der Maßgabe erteilt, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderungen zulässig ist. Tritt der Lieferant trotz des Abtretungsverbots seine vertraglichen Ansprüche ganz oder teilweise ab, bleiben wir unabhängig von der Kenntnis der Abtretung berechtigt, Zahlung auch an den Lieferanten zu leisten Der Lieferant ist damit einverstanden, dass wir alle gegen ihn gerichteten Forderungen unserer Gesellschaft und mit allen Verbindlichkeiten unserer Gesellschaft ihm gegenüber aufrechnen können, sofern wir Schuldner oder Gläubiger der an der Aufrechnung beteiligten Forderungen sind. Die Verrechnung ist auch zulässig, wenn auch der einen Seite Barzahlungen und auf der anderen Seite Zahlungen in Wechseln oder einer andere Leistung erfüllungshalber vereinbart worden ist. 12. Gewährleistung/Produkthaftung Der Lieferant übernimmt die Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand die vertraglich garantierten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wer oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Der Lieferant haftet auch dafür, dass durch die Lieferung oder die Verwendung der gelieferten Sache Rechte Dritter, insbesondere Schutzrecht, nicht verletzt werden Der Lieferant ist verpflichtet, die bestellte Ware vollständig mangelfrei und unter Einhaltung der von ihm erklärten Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien zu liefern. Im Falle einer unvollständigen oder mangelhaften Leistung oder Nichteinhaltung einer abgegebenen Garantie sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, innerhalb derer der Lieferant nach unserer Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung auf seine Kosten verpflichtet ist. Verstreicht diese Frist fruchtlos, so sind wir berechtigt, alle uns nach dem Gesetz zustehenden Rechte geltend zu machen. paid within 30 days of the end of the month following service delivery and receipt of the invoice without discount. Invoices for goods are paid within 45 days of delivery and receipt of the invoice without discount. Deliveries made before the agreed date of delivery do not affect the payment deadline, which is contingent on the agreed date of delivery. 1. Assignment and Allocation The Supplier may not assign his contractual rights to any third party in whole or in part without our prior written consent. Assignments in advance in case of a reservation of title of the Supplier's outside suppliers are consented to, provided that a set-off is also permitted against counterclaims acquired after notice of the assignment If the Supplier assigns his contractual rights despite the ban on assignment in whole or in part, we reserve the right to make our payment to the Supplier, regardless of our knowledge of such an assignment The Supplier agrees that we may set off all claims made against him by our company and with all the liabilities of our company against him, if we are debtor or creditor to the debts involved in the set-off. The settlement is also permitted if cash payments have been agreed to be made by one party and payment per bill of exchange or per goods or services by the other party. 12. Warranty / Product Liability The Supplier warrants that the delivery item has the contractually guaranteed properties, complies with generally acknowledged rules of technology, and is free of defects that impair or eliminate the value or the suitability for the usual or contractually implied use of the delivery item. The Supplier shall also be liable for ensuring that the rights of third parties, especially property rights, are not violated by the supply or use of the delivery item The Supplier is obligated to deliver the ordered goods completely free of defects and in compliance with the stated quality and durability of his warranties. In the case of incomplete or defective performance or failure to comply with a granted warranty, we are entitled to set a reasonable grace period in which the Supplier is obliged to either replace or to repair the respective goods at his own expense, depending on our choice. If this deadline expires without result, we are entitled to claim all our statutory warranty rights.

7 12.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang, soweit nicht durch Einzelvertrag länger vereinbart Es obliegt uns, die gelieferte Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; eine diesbezügliche Rüge ist rechtzeitig, wenn sie bei einem im Rahmen der üblichen Untersuchung erkennbaren Mangel innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang, von uns an den Lieferanten versandt wird. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist erst mit Entdeckung des Mangels Haftet der Lieferant wegen einer mangelhaften Lieferung uns gegenüber auf Schadenersatz, so umfasst der Schadenersatz auch solche Schäden, die infolge der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, die durch eine Betriebsunterbrechung entstehen, sowie entgangenen Gewinn / Deckungsbeiträge. Werden wir von Dritten in Anspruch genommen, ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes Anfordern gegenüber den Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies umfasst auch die uns aus der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehenden Aufwendungen. Die übrigen, uns nach dem Gesetz in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche bleiben unberührt, dies gilt insbesondere für den Rückgriff innerhalb der Lieferkette gemäß 478, 479 BGB Soweit der Lieferant im Sinne des Produkthaftungsgesetzes für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadenersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist. Im Rahmen dieser Haftung ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sich aus der im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten sobald wie möglich und zumutbar unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben die uns zustehenden gesetzlichen Ansprüche Der Lieferant verpflichtet sich, eine Produkthaftpflicht- Versicherung abzuschließen, deren Deckungssumme alle voraussehbaren Personen- und Sachschäden abdeckt. Die uns zustehenden Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt Der Lieferant verpflichtet sich, Ersatzteile für die Dauer von 10 Jahren ab Gefahrenübergang vorzuhalten The warranty period shall be 24 months from transfer of risk, unless a longer warranty period is settled in individual agreement We are responsible for inspecting the delivered goods for nonconformities of quality or quantity within a reasonable period; any relevant claim is timely if it refers to a defect that can be detected in the usual product inspection and is sent to the supplier within three working days, beginning on the date of receipt of goods. In the case of hidden defects, the period begins with the detection of the defect If the Supplier is liable to us for damage compensation due to a defective delivery item, this damage compensation also includes damages arising as a result of third party claims, interruption of business, and loss of profit or contribution margins. If third parties make claims against us, the Supplier is obligated to indemnify us against claims of third parties upon our first request. This includes the expenses arising from judicial and extrajudicial defense against claims of third parties. Our other statutory claims in this context remain unaffected, especially the recourse to the supply chain according to 478, 479 BGB (German Civil Code) If the Supplier is responsible for a product defect under the product liability act, he is obliged to indemnify us from claims by third parties upon our first request, if the cause lies within his sphere of control and organisation. This liability includes the obligation of the supplier to reimburse expenses incurred by us due to any recall. We will inform the Supplier about the content and scope of such recall measures as soon as possible and reasonable, and give him the opportunity to comment. This does not affect our statutory rights The Supplier is obligated to take out product liability insurance that includes their coverage of all foreseeable injury or damage. Our rights in claims for damages remain unaffected hereby The Supplier is obligated to hold spare parts available for 10 years from the transfer of risk.

8 13. Qualitätsmanagement, Umweltschutz Der Lieferant ist zur unentgeltlichen Rücknahme und fachgerechten Abholung von Verpackungsmaterial verpflichtet. Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis über die gesetzeskonforme Entsorgung zu führen. Kommt der Lieferant dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Aufraggeber berechtigt, die Abholung und Entsorgung auf Kosten des Lieferanten vornehmen zu lassen Der Lieferant sichert zu, sämtliche Pflichten, die die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, kurz REACH-VO ) ihm und dem Auftraggeber innerhalb ihres Geltungsbereichs auferlegt, nach den Vorgaben der REACH-VO auf eigene Kosten zu erfüllen. Soweit die REACH-VO einer Übertragung von Pflichten entgegen steht, wird der Lieferant den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und ihn bei der Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten vollumfänglich unterstützen. Hat der Lieferant seinen Sitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, so hat er auf seine Kosten einen Vertreter mit Sitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu bestellen, der die Verpflichtungen nach Artikel 8 der REACH-VO erfüllt, und den Auftraggeber entsprechend zu informieren. 14. Integrität, Kooperation Auftraggeber und Lieferant verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung wirtschaftsschädigender Handlungen, wie z. B. Korruption, zu treffen. 15. Geheimhaltung / Schutzrechte Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Unterlagen, Zeichnungen, Skizzen, Entwürfe sowie von uns offenbartes technisches Know-How als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln. Gleiches gilt auch für Gegenstände, die aufgrund der vorgenannten Unterlagen oder des von uns offenbarten Know-Hows angefertigt wurden. Der Lieferant verpflichtet sich außerdem, die vorgenannten Unterlagen sowie das von uns offenbarte Know-How ausschließlich zur Erfüllung der uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen zu verwenden Der Lieferant ist verpflichtet, seinen Angestellten odersonstigen Personen, derer er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung bedient, entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen aufzuerlegen Der Lieferant ist nicht berechtigt, ohne unsere ausdrückliche Zustimmung auf die mit uns bestehende Geschäftsverbindung zu Werbezwecken Bezug zu nehmen Der Lieferant überträgt hiermit alle ihn im Zusammenhang mit der Lieferung oder dem Liefergegenstand zustehenden Schutzrechte / urheberrechtlichen Nutzungsund Verwertungsrechte ausschließlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzt an uns. 13. Quality Management, Environmental Protection The Supplier is obligated to properly collect and take back packaging material at no charge. Upon request, appropriate evidence of lawful disposal must be kept. If the Supplier does not comply with this obligation, we are entitled to commission collection and disposal at the expense of the Supplier The Supplier guarantees to fulfill all obligations imposed on him and the buyer by Regulation (EC) No. 1907/2006 of Dec (Regulation on the Registration, Evaluation, Authorization, and Restriction of Chemicals, abbr. REACH) within its scope, in compliance with REACH and at his own expense. The Supplier shall notify the buyer immediately, if the REACH regulation conflicts with the transfer of duties and shall grant full support to the buyer in fulfilling his obligations. If the Supplier is based outside the European Cmmunity, he shall appoint, at his own expense, a representative within the European Community who will fulfill the obligations of paragraph 8 of the REACH regulation and notify the buyer thereof. 14. Integrity, Cooperation Buyer and the Supplier agree to take all necessary actions to avoid economic damage and sabotage, such as corruption. 15. Confidentiality / Property Rights The Supplier is obliged to treat our order and all related commercial and technical documents, drawings, sketches, designs, and technical knowledge disclosed by us as trade secrets. The same applies to items that were manufactured to the aforementioned documents or to disclosed technical knowledge. The Supplier also agrees to use the aformentioned documents and technical knowledge disclosed by us exclusively for the fulfilling of his contractual duties toward us The Supplier is obligated to impose a confidentiality agreement to his employees or other persons he uses to fulfill his contractual obligation The Supplier may not use or refer to his business relationhsip with us for advertising without our express approval The Supplier hereby assigns all property rights or proprietary exploitation/usage rights exclusively, in all media known and herafter devised, and in perpetuity to us. We are entitled to make future changes and additions as well as processings and

9 Wir sind berechtigt, künftige Änderungen und Ergänzungen sowie Bearbeitungen und Umgestaltungen des Liefergegenstandes ohne Zustimmung des Lieferanten vorzunehmen und diese Rechte auch auf einen Rechtsnachfolger im Eigentum zu übertragen. Der Lieferant ist verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen mit einem Vorlieferanten herbeizuführen. Er gewährleistet, dass der Liefergegenstand frei von Schutzrechten Dritter ist. 16. Schlussbestimmung Erfüllungsort für die Erbringung sämtlicher Leistungen aus allen Verträgen ist Bayreuth Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist Bayreuth Alle Rechtsbeziehungen, die im Zusammenhang mit der Eingehung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrages entstehen, sind nach dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zu beurteilen. Dies gilt auch dann, wenn sie auf deliktischer oder sonstiger gesetzlicher Grundlage beruhen. remodelings of the delivery item without the Supplier s consent and to transfer these rights to a legal successor in ownership. The Supplier is obligated to make the necessary agreements with any sub-supplier. He guarantees that the delivery item is free from third party property rights. 16. Final Clause 16.1 The exclusive place of performance for all contractual obligations is Bayreuth The exclusive place of jurisdiction for all disputes is Bayreuth All legal relations arising in connection with the conclusion, execution, or termination of this contract shall be assessed on the substantive law of the Federal Republic of Germany excluding the UN purchase right. This applies even if they are based on a delictual or other legal basis.

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