Amtliches Mitteilungsblatt der Regierung von Schwaben Jahrgang Mai 2015 Nr. 5 AKTUELLES...92

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1 Amtliches Mitteilungsblatt der Regierung von Schwaben 132. Jahrgang Mai 2015 Nr. 5 INHALTSÜBERSICHT AKTUELLES...92 Kompetenzzentren für Sonderpädagogik: Förderschulen erhalten Schulprofil Inklusion Modellversuch Talente finden und fördern an der Mittelschule (TAFF) Forschergeist in den schwäbischen Grundschulen STELLENAUSSCHREIBUNGEN...95 Stellenausschreibung für eine Stellenbesetzung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern in Freising Stellenausschreibung für eine Stellenbesetzung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern in Bayreuth Ausschreibung der Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters im Aufgabenbereich Anerkennungen von Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern und aus den EU- Mitgliedstaaten Schulaufsicht Ausschreibung der Stelle einer weiteren Schulrätin/eines weiteren Schulrats beim Staatlichen Schulamt Augsburg Land Förderschulen Stelle eines/r Sonderschulkonrektors/in an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum Stelle eines/r Sonderschulkonrektors/in an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum Stelle eines/r 2. Sonderschulkonrektors/in an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum Stelle eines/r 2. Sonderschulkonrektors/in an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum Grundschulen und Mittelschulen

2 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 91 Fachberatungen Ausschreibung einer Fachberaterstelle für Verkehrs- und Sicherheitserziehung beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Augsburg Andere Regierungsbezirke VERÖFFENTLICHUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN Schulbezogenes Verfahren an Grundschulen und Mittelschulen Fortbildungsstudium für Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Mittelschulen am Orff-Institut in Salzburg NICHTAMTLICHER TEIL Stellenausschreibung der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V Stellenausschreibungen der Privaten Montessori-Schule Wertingen Grundschullehrer/in an kath. Privatschule in Kempten gesucht Gesund essen in Schule und Kita

3 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 92 AKTUELLES Kompetenzzentren für Sonderpädagogik: Förderschulen erhalten Schulprofil Inklusion MÜNCHEN. Die Förderschulen in Bayern sind Kompetenzzentren für den Umgang mit Kindern, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Ich freue mich sehr, dass nun 16 dieser Schulen in besonderer Weise das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Förderbedarf umsetzen. Mit diesen Worten überreichte Staatssekretär Georg Eisenreich 16 Förderschulen aus ganz Bayern die Urkunde Schule mit dem Schulprofil Inklusion. Er ergänzte: Diese Förderschulen haben die Herausforderung angenommen und setzen den inklusiven Gedanken an der Schule und in ihrer Region in besonderer Weise um. Die Auszeichnung mit dem Profil Inklusion ist ein Zeichen der Anerkennung und zugleich ein Anreiz für die Weiterentwicklung der Inklusion in Bayern. Mit den 16 neu ernannten Profilschulen gibt es in Bayern nun insgesamt 180 Schulen mit dem Schulprofil Inklusion. Bei der Auswahl der neuen Profilschulen wurden vor allem die Unterstützung der Inklusion in der Region sowie der gemeinsame Unterricht und das gemeinsame Schulleben berücksichtigt. Die Profilschulen entwickeln regional angepasste und innovative Ideen und gestalten deren Umsetzung. Inklusion in Bayern Vielfalt der Angebote Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention ist dem Freistaat Bayern ein wichtiges Anliegen. Der gemeinsame Unterricht und Schulalltag von jungen Menschen mit und ohne besonderen Förderbedarf ist entsprechend ein wesentliches Element im bayerischen Schulwesen. Das Kultusministerium setzt daher bei der Inklusion neben besonderen Profilschulen auf eine Vielfalt der Angebote inklusiven Unterrichts. Die zum Schuljahr 2015/16 neu ernannten Schulen mit dem Schulprofil Inklusion im Regierungsbezirk Schwaben: Elisabethschule, Privates Förderzentrum der Lebenshilfe, Aichach-Friedberg Notker-Schule, Privates Förderzentrum der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Memmingen / Unterallgäu e.v., Memmingen Astrid-Lindgren-Schule, Privates Förderzentrum der Körperbehinderte Allgäu ggmbh, Kempten Agnes-Wyssach-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kempten (Aus: Pressemitteilungen Nr. 130 vom ) Dr. Peter Hell, Abteilungsdirektor

4 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 93 Modellversuch Talente finden und fördern an der Mittelschule (TAFF) Der Modellversuch der Stiftung Bildungspakt Bayern Talente finden und fördern an der Mittelschule (TAFF) startet zum Schuljahr 2015/2016 und ist auf vier Jahre angelegt. Insgesamt 27 Mittelschulen aus ganz Bayern sind mit ihren Jahrgangsstufen sechs bis neun beteiligt. Die wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs erfolgt durch Prof. Dr. Thomas Eberle, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Schülerinnen und Schüler der bayerischen Mittelschule haben gute Chancen beim Übergang in Ausbildung und Beruf. Ziel des Modellversuchs ist es, die individuellen Talente von Mittelschülerinnen und -schülern zusätzlich zu den bereits bestehenden Angeboten systematisch zu erfassen und die jungen Menschen noch gezielter zu fördern. Sehr viele Mittelschülerinnen und -schüler haben besondere Begabungen zum Beispiel im technischen, handwerklichen, sozialen oder musischen Bereich, die im normalen Schulalltag nicht auf den ersten Blick erkennbar sind, so Staatssekretär Eisenreich. Schulpraktiker und Experten arbeiten in dem Modellversuch zusammen, um neue Konzepte der Talentsuche und Talentförderung zu erproben. Dies erfolgt im Schulalltag in vielfältiger Weise, z. B. im Rahmen des Unterrichts im Ganztag, im normalen Regelunterricht oder in Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag. Unterstützt wird das Vorhaben durch die vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Deren Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt begrüßt den Modellversuch: Die bayerische Wirtschaft steht im internationalen Wettbewerb. Der demografische Wandel und der daraus resultierende Fachkräftemangel machen es notwendig, dass jedes Talent frühzeitig entdeckt und gefördert wird. Der Schulversuch Talente finden und fördern an der Mittelschule (TAFF) setzt genau an diesem Punkt an. Wir schätzen die Mittelschule, weil dort neben der Wissensvermittlung auch die Stärkung der Persönlichkeit und die Berufsorientierung eine Rolle spielen. Dies zeigt sich auch darin, dass rund ein Drittel der 2013 gestarteten Auszubildenden in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie einen Mittelschulabschluss hat und somit einen zentralen Pfeiler für die Nachwuchssicherung bildet. Folgende Schulen aus dem Regierungsbezirk Schwaben beteiligen sich ab dem Schuljahr 2015/16 an dem Modellversuch Talente finden und fördern an der Mittelschule (TAFF). Verbund Illertal: Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen / Werner-Ziegler-Mittelschule Senden Verbund Kempten: Mittelschule Kempten auf dem Lindenberg / Robert-Schumann-Mittelschule Sankt Mang Verbund Lechfeld: Leonhard-Wagner-Mittelschule Schwabmünchen / Mittelschule Untermeitingen (Gekürzt aus: Pressemitteilungen Nr. 138 vom )

5 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 94 Forschergeist in den schwäbischen Grundschulen Forschergeist in den schwäbischen Grundschulen Das Projekt Forschen und Entdecken mit Papier weitet die pädagogische Arbeit der Stiftung Haus der kleinen Forscher von den Kindertagesstätten in den Bereich der Grundschulen aus. Seit November 2014 werden bayernweit Fach- und Grundschullehrkräfte gemeinsam praxisnah und fächerübergreifend fortgebildet. Ausgehend von den Vorerfahrungen der Kinder werden folgende Grundsätze der Stiftung verwirklicht: Naturwissenschaftliche, mathematische und technische Phänomene für Schüler/-innen nahbar werden lassen Alltagserfahrungen der Kinder zum Forschen und Entdecken aufgreifen Positiven Zugang zu Naturwissenschaft und Technik dauerhaft bei den Mädchen und Jungen verankern Beitrag zu einer umfassenden Technikmündigkeit leisten Exemplarisch am Werkstoff Papier fanden in Schwaben jeweils an 2 Nachmittagen Workshops im Abstand von 6 Wochen statt. Ziel des ersten Teils war es, Pädagogen/-innen für die Initiierung und Begleitung von Forschungsprozessen in ihren Klassen zu motivieren und hilfreiche Anregungen zu bieten. Mit Unterstützung von didaktischen Materialien konnten die gewonnenen Erkenntnisse in mehrwöchiger Praxis umgesetzt werden. Der zweite Nachmittag ermöglichte Reflexion und Multiplikation der unterschiedlichen Erfahrungen und bot weitere Forschungszugänge für die Umsetzung im Unterricht. Durch die Implementierung der Methoden wurde neben den fachlichen Kompetenzen das gemeinsame, selbsttätige Arbeiten gestärkt und Forschungsprozesse für die Schülerinnen und Schüler erlebbar gemacht. Langfristiges Ziel ist es, das Interesse der Mädchen und Jungen in den entsprechenden Berufsfeldern zu wecken. Weitere Informationen & Materialien für Pädagogen, Eltern und Kinder finden Sie unter:

6 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 95 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Stellenausschreibung für eine Stellenbesetzung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern in Freising Am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern, Freising, ist zum Schuljahr 2015/2016 eine Planstelle (A13) zu besetzen: Das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern hat die Aufgabe der fachlichen und pädagogischen Vorbildung für die Laufbahn des Förderlehrers (1. Phase). Die Ausbildung umfasst drei Schuljahre. Es können sich Lehrkräfte bewerben, die folgende Qualifikationen nachweisen: I. und II. Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Haupt- bzw. Mittelschulen oder Volksschulen überdurchschnittliche Ergebnisse in der letzten dienstlichen Beurteilung mehrjährige Berufserfahrung, nach Möglichkeit auch mit Wahrnehmung von Funktionen Erwünscht sind: Erfahrungen in der Kooperation mit Förderlehrkräften Erfahrungen in der Förderlehrer- bzw. Lehrerausbildung und in der Lehrerfortbildung Erfahrungen in inhaltlichen und organisatorischen Konzeptentwicklungen Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig. Bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 14 möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass vor einer Versetzung an das Staatsinstitut eine Probezeit auf dem Wege der Abordnung abzuleisten ist. Die Bewerbungen sind bis spätestens 22. Mai 2015 auf dem Dienstweg bei der Regierung einzureichen. Dr. Peter Hell, Ltd. Regierungsschuldirektor Stellenausschreibung für eine Stellenbesetzung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern in Bayreuth Am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern, Bayreuth, ist zum Schuljahr 2015/2016 eine Planstelle (A13) zu besetzen: Das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern hat die Aufgabe der fachlichen und pädagogischen Vorbildung für die Laufbahn des Förderlehrers (1. Phase). Die Ausbildung umfasst drei Schuljahre.

7 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 96 Es können sich Lehrkräfte bewerben, die folgende Qualifikationen nachweisen: I. und II. Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Haupt- bzw. Mittelschulen oder Volksschulen überdurchschnittliche Ergebnisse in der letzten dienstlichen Beurteilung mehrjährige Berufserfahrung, nach Möglichkeit auch mit Wahrnehmung von Funktionen mehrjährige Unterrichtserfahrung in der Sekundarstufe I Qualifikation im Bereich der Deutschdidaktik Erwünscht sind: eine Zusatzqualifikation im Bereich Deutsch als Zweitsprache Erfahrungen in der Förderlehrer- bzw. Lehrerausbildung und in der Lehrerfortbildung Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig. Bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 14 möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass vor einer Versetzung an das Staatsinstitut eine Probezeit auf dem Wege der Abordnung abzuleisten ist. Die Bewerbungen sind bis spätestens 22. Mai 2015 auf dem Dienstweg bei der Regierung einzureichen. Dr. Peter Hell, Ltd. Regierungsschuldirektor Ausschreibung der Stelle einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters im Aufgabenbereich Anerkennungen von Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern und aus den EU-Mitgliedstaaten Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,Wissenschaft und Kunst vom 14. April 2015 Az.: III.3 BS b.1896 Zum 1. August 2015 ist an der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern eine ganze Sachbearbeiterstelle der BesGr. A12/A12+AZ im Wege einer maximal auf fünf Jahre befristeten Abordnung zu besetzen. Die Bewerbung von außerbayerischen schulischen Abschlusszeugnissen wird von der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern als Landesstelle für die Bewerbung von außerbayerischen schulischen Abschlusszeugnissen vorgenommen. Bewerber mit Lehramtsqualifikationen, die außerhalb Bayerns in anderen Bundesländern oder in Mitgliedsstaaten der EU, des EWR und der Schweiz erworben wurden, müssen in Bayern für die Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, bevor eine Aufnahme in den bayerischen Vorbereitungsdienst bzw. eine reguläre Einstellung in den bayerischen Schuldienst möglich ist. Die Bescheide ergehen im Namen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Aufgabenbeschreibung: Prüfung und Verwaltung von Dokumenten und Unterlagen im Rahmen der Anerkennung Kooperation mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn Kooperation mit den Prüfungsämtern der Universitäten

8 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 97 Kommunikation mit Bewerbern (schriftlich und telefonisch) Erstellen von amtlichen Schreiben Erstellen von Statistiken Sichere Kenntnis der rechtlichen Grundlagen (LPO I, LPO II, EGRiLV etc.) Organisation von Fachgesprächen Organisation von Nachqualifikationen Vergleichsnotenberechnung Umrechnung ausländischer Noten ins deutsche Notensystem Fachliche Qualifikationen: Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen oder Volksschulen Mindestens drei Jahre berufliche Erfahrung an einer Grund- oder Mittelschule Überfachliche Qualifikationen: Teamfähigkeit Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen des staatlichen Verwaltungshandelns Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck Dienstsitz ist zunächst München. Die Zeugnisanerkennungsstelle ist Teil des Behördenverlagerungskonzepts der Bayerischen Staatsregierung in den ländlichen Raum. Es ist daher mittelfristig eine Verlagerung in den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen vorgesehen. Eine bis zu fünf-jahres-abordnung kann daher nur Bewerbern in Aussicht gestellt werden, die bereit sind, ihren Wohnsitz in die Nähe des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen zu verlegen. Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Bewerber geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben. Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens III.3 BS b.1986 auf dem Dienstweg an das Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. III.3 Salvatorstraße 2, München zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis). Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben. gez. Herbert Püls, Ministerialdirektor

9 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 98 Schulaufsicht Ausschreibung der Stelle einer weiteren Schulrätin/eines weiteren Schulrats beim Staatlichen Schulamt Augsburg Land Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 25. März 2015 Az.: III.3-BP b Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Augsburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), Aufgaben der Staatlichen Schulämter konkretisiert. Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Der bisherige Inhaber der Stelle ist als ständige Vertretung der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts im Landkreis Augsburg in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Schwaben nach Besetzung der Stelle bestellt. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

10 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 99 Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbungen mit folgenden Unterlagen einzureichen: 1. Aussagekräftiges Bewerbungsschreiben 2. Lebenslauf mit genauen Angaben über Bildungsgang 3. Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung mit Zeitangaben bei Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen 4. Kurze Zusammenstellung von außerschulischen Tätigkeiten (wie z. B. als Refrent/Referentin oder/und Autor/Autorin) sowie den erforderlichen EDV-Kompetenzen 5. Erklärung über Tätigkeit von Angehörigen im Sinne von Art. 20 VwVfG (Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz) Termine zur Vorlage der Bewerbungen Zuständiges Schulamt des Bewerbers/der Bewerberin: Di, 26. Mai 2015 Regierung von Schwaben: Di, 02. Juni 2015 Dr. Peter Hell, Abteilungsdirektor Förderschulen Stelle eines/r Sonderschulkonrektors/in an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum Schule Schülerzahl Klassenzahl Planstelle Besoldungsstufe SFZ Mindelheim SoKR/in A 15 Voraussetzung ist neben einem grundständigen Studium in mindestens einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache oder emotionale-soziale Entwicklung eine mehrjährige Erfahrung als Lehrkraft an einem SFZ. Darüber hinaus sind ein gutes Organisationsvermögen und vertiefte Kompetenzen in Beratung und Personalführung notwendig. Erwartet wird eine aufgeschlossene und teamfähige Führungspersönlichkeit, die bereit ist, engagiert in der Schulleitung mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Erwartet wird ferner die Bereitschaft, sich für die Weiterentwicklung des Sonderpädagogischen Förderzentrums zu einem sonderpädagogischen Kompetenz- und Beratungszentrum und zu vertiefter Kooperation mit der allgemeinen Schule einzusetzen. Erwünscht sind fundierte Kenntnisse im Bereich des Übergangs Schule-Beruf sowie Unterrichtserfahrung in den Sonderpädagogischen Diagnose- und Werkstattklassen und/ oder an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung sowie fundierte EDV-Kenntnisse. Erwünscht sind auch Erfahrungen in der regionalen Lehrerfortbildung. Die Besetzung der Funktionsstelle ist ab dem möglich. Termin zur Vorlage der Bewerbung bei der Regierung von Schwaben: Fr., 29. Mai 2015 Dr. Peter Hell, Abteilungsdirektor

11 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 100 Stelle eines/r Sonderschulkonrektors/in an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum Schule Schülerzahl Klassenzahl Planstelle Besoldungsstufe St.-Georg-Schule SFZ Nördlingen SoKR/in A 15 Voraussetzung für einen Bewerber/eine Bewerberin ist neben einem grundständigen Studium in mindestens einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache oder emotionale-soziale Entwicklung eine mehrjährige Erfahrung als Lehrkraft an einem SFZ. Darüber hinaus sind ein gutes Organisationsvermögen und vertiefte Kompetenzen in Beratung und Personalführung notwendig. Erwartet wird eine aufgeschlossene und teamfähige Führungspersönlichkeit, die bereit ist, engagiert in der Schulleitung mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Erwartet wird ferner die Bereitschaft, sich für die Weiterentwicklung des Sonderpädagogischen Förderzentrums zu einem sonderpädagogischen Kompetenz- und Beratungszentrum und zu vertiefter Kooperation mit der allgemeinen Schule einzusetzen. Erwünscht sind fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes, ebenso in der regionalen Lehrerfortbildung. Die Besetzung der Funktionsstelle ist ab dem möglich. Termin zur Vorlage der Bewerbung bei der Regierung von Schwaben: Fr., 29. Mai 2015 Dr. Peter Hell, Abteilungsdirektor Stelle eines/r 2. Sonderschulkonrektors/in an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum Schule Schülerzahl Klassenzahl Planstelle Besoldungsstufe Pankratiusschule SFZ Augsburg III SoKR/in A 14+AZ Voraussetzung für einen Bewerber/eine Bewerberin ist neben einem grundständigen Studium in mindestens einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale-soziale Entwicklung eine mehrjährige Erfahrung als Lehrkraft an einem SFZ. Darüber hinaus sind ein gutes Organisationsvermögen und vertiefte Kompetenzen in Beratung und Personalführung notwendig. Erwartet wird eine aufgeschlossene und teamfähige Führungspersönlichkeit, die bereit ist, engagiert in der Schulleitung mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Erwartet wird ferner die Bereitschaft, sich für die Weiterentwicklung des Sonderpädagogischen Förderzentrums zu einem sonderpädagogischen Kompetenz- und Beratungszentrum und zu vertiefter Kooperation mit der allgemeinen Schule einzusetzen.

12 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 101 Erwünscht sind fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Sonderpädagogischen Diagnose-Werkstatt-Klassen sowie in der regionalen Lehrerfortbildung. Die Besetzung der Funktionsstelle ist ab dem möglich. Termin zur Vorlage der Bewerbung bei der Regierung von Schwaben: Fr., 29. Mai 2015 Dr. Peter Hell, Abteilungsdirektor Stelle eines/r 2. Sonderschulkonrektors/in an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum Schule Schülerzahl Klassenzahl Planstelle Besoldungsstufe Albert-Schweitzer-Schule SFZ Sonthofen SoKR/in A 14+AZ Voraussetzung für einen Bewerber/eine Bewerberin ist neben einem grundständigen Studium in mindestens einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache oder emotionale-soziale Entwicklung eine mehrjährige Erfahrung als Lehrkraft an einem SFZ. Darüber hinaus sind ein gutes Organisationsvermögen und vertiefte Kompetenzen in Beratung und Personalführung notwendig. Erwartet wird eine aufgeschlossene und teamfähige Führungspersönlichkeit, die bereit ist, engagiert in der Schulleitung mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Erwartet wird ferner die Bereitschaft, sich für die Weiterentwicklung des Sonderpädagogischen Förderzentrums zu einem sonderpädagogischen Kompetenz- und Beratungszentrum und zu vertiefter Kooperation mit der allgemeinen Schule einzusetzen. Erwünscht sind fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Grundschulstufe an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum, im Bereich der EDV und in der regionalen Lehrerfortbildung. Die Besetzung der Funktionsstelle ist ab dem möglich. Termin zur Vorlage der Bewerbung bei der Regierung von Schwaben: Fr., 29. Mai 2015 Dr. Peter Hell, Abteilungsdirektor

13 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 102 Grundschulen und Mittelschulen Rektorinnen/Rektoren an Grundschulen und Mittelschulen Staatliches Schulamt Bezeichnung der Schule/Schulort Schulstufe Planstelle Schülerzahl Klassenzahl Besoldungsstufe im Landkreis Aichach- Friedberg Grundschule Eurasburg [Sch-Nr. 8599] R/Rin A 13+AZ 1) Hinweis: Erwünscht sind Erfahrungen mit jahrgangskombinierten Klassen. im Landkreis Dillingen a.d.donau Mittelschule Wertingen [Sch-Nr. 8698] R/Rin A 14 im Landkreis Lindau (Bodensee) Grundschule Wasserburg (Bodensee) [Sch-Nr. 8803] R/Rin A 13+AZ 1) im Landkreis Lindau (Bodensee) Mittelschule Lindau (Bodensee)-Reutin [Sch-Nr. 8791] R/Rin A 13+AZ 1) im Landkreis Unterallgäu Grundschule Kirchheim i.schw. [Sch-Nr. 8987] Mittelschule Kirchheim i.schw. [Sch-Nr. 8870] R/Rin A 14 Hinweis: Erwünscht sind die Befähigung für das Lehramt an Grundschulen und Erfahrung in der Arbeit an Grundschulen. 1) Amtszulage 186,22 2) Amtszulage 240,46 Termine zur Vorlage der Bewerbungen Zuständiges Staatliches Schulamt des Bewerbers/der Bewerberin: Di, Zuständiges Staatliches Schulamt für die ausgeschriebene Stelle: Fr, Regierung von Schwaben: Fr,

14 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 103 Hinweise für die Bewerberinnen und Bewerber 1. Von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarten wir, dass sie die erforderlichen EDV- Kenntnisse besitzen oder bereit sind, sämtliche für die Erfüllung der Dienstgeschäfte notwendigen EDV-Kenntnisse zu erwerben. Die Bereitschaft zur Schulentwicklung sowie Organisationsfähigkeit und die Zusammenarbeit im Team sind unabdingbar und werden vorausgesetzt. 2. Auf die mit Wirkung vom in Kraft getretenen Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KMBek vom Nr. IV.5-5 P ) wird hingewiesen. 3. Für Funktionsstellen an einer Grundschule können sich Lehrkräfte der neuen Lehrerbildung nur mit Lehrbefähigung Grundschule bewerben. Für Funktionsstellen an einer Mittelschule gilt dies analog nur mit Lehrbefähigung Hauptschule/Mittelschule. Wer zusätzlich zur Lehrbefähigung Grundschule die Lehrbefähigung an Hauptschulen/Mittelschulen erworben hat, kann sich um eine Funktionsstelle sowohl an einer Grund- als auch an einer Mittelschule bewerben. 4. Gemäß den Beförderungsrichtlinien (Nr. 3.2) ist die Berücksichtigung der Bewerbung einer Lehrkraft um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiter/in, ständige/r Vertreter/in und weitere/r Vertreter/in der Schulleitung) ausgeschlossen, wenn ein/e Angehörige/r im Sinne des Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz an der betreffenden Schule tätig ist. Sofern dies der Fall ist, ist im Bewerbungsschreiben ausdrücklich hierauf hinzuweisen. Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, falls sich der/die Angehörige für den Fall der Auswahl der Bewerberin/des Bewerbers mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt. 5. Nach Übernahme einer Funktionsstelle dürfen andere pädagogische Aufgaben, die durch Anrechnungsstunden abgegolten werden, spätestens ein Jahr nach der Ernennung nicht mehr ausgeübt werden. In Einzelfällen kann diese Frist bis zu höchstens zwei Jahren verlängert werden. 6. Auf die Möglichkeit einer voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung von Funktionsinhaber/inne/n wird verwiesen (siehe Schwäbischer Schulanzeiger, Mai 2007, S. 168). 7. Die Regierung von Schwaben strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Funktionsstellen an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). 8. Schwer behinderte Bewerber/innen haben Vorrang, wenn eine im Wesentlichen gleiche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vorliegt. 9. Die Regierung von Schwaben behält sich vor, Bewerber/innen, die das statusrechtliche Amt bereits inne haben, und solche Bewerber/innen, die sich auf einen höherwertigen Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. 10. Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, kann der/die erfolgreiche Bewerber/in zum maßgeblichen Beförderungszeitpunkt nur dann entsprechend befördert werden, wenn diese Schülerzahl zum Zeitpunkt der Beförderung erreicht und im darauf folgenden Schuljahr noch gesichert ist. 11. Es wird erwartet, dass der/die Schulleiter/in seine/ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt (KMS vom 18. August 1988 Nr. III/9-4/80284). Umzugskostenvergütung ist nach dem BayUKG vom 24. Juni 2005 (GVBl Nr. 12 vom 30. Juni 2005, S. 192) zu gewähren, wenn die Versetzung aus dienstlichen Gründen erfolgt. Die Zusage der Umzugskostenvergütung soll gleichzeitig mit der den Umzug veranlassenden Maßnahme oder Weisung erteilt werden.

15 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite Beförderungen oder Funktionsübertragungen, die einen Schulwechsel der Lehrkraft bedingen, sollen zu Schuljahresbeginn erfolgen (Beförderungsrichtlinien 2011 s.o.). 13. Die Regierung von Schwaben verweist auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Qualifikation von Führungskräften an der Schule (KWMBl I Nr. 2/2007 wiederabgedruckt im Schwäbischen Schulanzeiger 3/2009, S ), die am in Kraft getreten ist. Das Modul A (Vorqualifikation von Schulleiterinnen und Schulleitern) ist vor der Funktionsübertragung zu absolvieren. Es ergibt ein Portfolio (Nachweisliste ohne besondere Formalisierung) über die Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers für ein Führungsamt und ist von diesen selbst zu erstellen und zu führen. Dieses Portfolio ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf das im Rahmen des web-based Trainings (WBT) erschienene virtuelle Trainingsprogramm Neu in der Schulleitung Eine Starthilfe für pädagogische Führungskräfte und solche, die es werden wollen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen hingewiesen (nähere Informationen: Schwäbischer Schulanzeiger 6/2009, S ). Dr. Peter Hell, Abteilungsdirektor Fachberatungen Ausschreibung einer Fachberaterstelle für Verkehrs- und Sicherheitserziehung beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Augsburg Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Augsburg ist ab dem Schuljahr 2015/2016 die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Verkehrs- und Sicherheitserziehung für die Mittelschulen neu zu besetzen. Die Fachberaterin/der Fachberater erhält für ihre/seine Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gem. Ziff. 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrkräfte an Grund- und Hauptschulen vom (KWMBek S. 136) Für die Aufgaben der Fachberatung in der Verkehrserziehung gilt das KMS vom Nr. IV/5-S /77076 entsprechend. Um die Fachberaterstelle können sich geeignete Lehrkräfte bewerben, die im Bereich der Verkehrserziehung besondere fachliche und methodische Kenntnisse nachweisen können. Schulleiter/Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter/Schulleiterinnen können grundsätzlich nicht zu Fachberatern bestellt werden. Termine zur Vorlage der Bewerbungen Zuständiges Staatliches Schulamt des Bewerbers/der Bewerberin: Di, 2015 Zuständiges Staatliches Schulamt für die ausgeschriebene Stelle: Fr,.2015 Regierung von Schwaben: Mi, 2015 Dr. Peter Hell, Abteilungsdirektor

16 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 105 Andere Regierungsbezirke Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im eigenen amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke finden Sie unter folgenden Internetadressen: Oberfranken Mittelfranken nzeiger.htm Unterfranken Oberpfalz Oberbayern Niederbayern

17 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 106 VERÖFFENTLICHUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN Schulbezogenes Verfahren an Grundschulen und Mittelschulen Für das Schuljahr 2015/16 werden für einige freie Lehrerstellen Versetzungen und Neueinstellungen im Bereich des Lehramtes Grundschulen und Mittelschulen schulbezogen unter Beteiligung der Schulleitung vorgenommen. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch die Beteiligung der Schulen bei Personalzuweisungen die Voraussetzungen zur Gestaltung eines Schulprofils zu verbessern. Das geht jedoch nur in den Fällen, in denen bereits jetzt sicher ist, dass an der Schule zum Schuljahr 2015/16 durch steigende Klassenzahl bzw. durch Abgang von Lehrkräften ein Personalbedarf entsteht. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der aktuellen Klassenbildungssituation. Es können sich sowohl Versetzungs- als auch Neueinstellungsbewerber/innen auf dieselbe ausgeschriebene Stelle bewerben. Für die Maßnahme gilt folgendes Verfahren: 1. Das Staatliche Schulamt und die Schulleitungen prüfen, an welcher Schule zum Schuljahr 2015/16 ein gesicherter Lehrerbedarf besteht. 2. Die Schulleitung erarbeitet in Absprache mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt eine Beschreibung der zu besetzenden Stelle und meldet diese mittels des Online-Formulars Schulbezogenes Verfahren Stellenausschreibung, das im Internetauftritt der Regierung von Schwaben ab dem unter Schulbezogenes Verfahren an Grundschulen und Mittelschulen hinterlegt ist. 3. Nach der Stellungnahme des zuständigen Staatlichen Schulamtes werden die freien Stellen im Internetauftritt der Regierung von Schwaben für eine Woche ( bis ) unter Schulbezogenes Verfahren an Grundschulen und Mittelschulen veröffentlicht. 4. In diesem Zeitraum können sich interessierte Grundschul-, Mittelschul- sowie Volksschullehrkräfte mittels eines Online-Formulars bewerben. Voraussetzung ist allerdings eine Beschäftigung bzw. Neueinstellung im Regierungsbezirk Schwaben. 5. Die gesammelten Bewerbungen werden ab dem durch die Regierung von Schwaben an das zuständige Staatliche Schulamt sowie die ausschreibende Schule weitergeleitet. 6. Die ausschreibende Schule erarbeitet einen Besetzungsvorschlag. Wesentliches Kriterium einer Reihung ist die bestmögliche Abdeckung des in der Stellenausschreibung definierten Anforderungsprofils. Der Schulleitung wird empfohlen, mit den Bewerberinnen und Bewerbern Kontakt aufzunehmen und sich im Gespräch ein abschließendes Bild zu machen. Wenn eine im Wesentlichen gleiche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vorliegt, gilt: - Lehrkräfte haben Vorrang, die ihre Bewerbung mit Familienzusammenführung begründen können. - Versetzungsbewerber/innen sind Neueinstellungsbewerber/inne/n vorzuziehen. - Schwer behinderte Bewerber/innen haben Vorrang. Geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern wird für ein Bewerbungsgespräch Fahrtkostenerstattung gem. Art. 5 Abs.1 BayRKG bzw. Wegstreckenentschädigung gem. Art. 6

18 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 107 Abs. 6 BayRKG zugesagt. Die Schulleitung wird gebeten, die Reise zum Vorstellungsgespräch anzuordnen. 7. Die Schulleitung legt dem Staatlichen Schulamt bis spätestens einen gereihten und entsprechend begründeten Besetzungsvorschlag sowie das unterschriebene Formblatt Erklärung der Beschäftigungsabsicht vor. Diese Unterlagen übermittelt das Staatliche Schulamt der Regierung von Schwaben zum Vollzug bis spätestens , soweit das Staatliche Schulamt nicht selbst für die Versetzung zuständig ist. Bestehen erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag, ist mit der Schulleitung Rücksprache zu nehmen. Weitere bzw. aktualisierte Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Regierung von Schwaben unter dem Punkt Schulbezogenes Verfahren an Grundschulen und Mittelschulen. Termine: Veröffentlichung des Ausschreibungsformulars ab Veröffentlichung der freien Stellen ab Dr. Peter Hell, Abteilungsdirektor Fortbildungsstudium für Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Mittelschulen am Orff-Institut in Salzburg Am Orff-Institut der Universität in Salzburg besteht ab sofort nur noch die Möglichkeit der Teilnahme an einem zweijährigen Fortbildungsstudium Elementare Musik- und Bewegungspädagogik. Im Studienjahr 2015/2016 soll am 1. Oktober 2015 am Carl Orff-Institut der Universität Mozarteum in Salzburg, Frohnburgweg 55, das zweijährige Fortbildungsstudium für Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Mittelschulen angeboten werden. Hierzu können aus Bayern vier staatliche Lehrkräfte unter Fortgewährung der Dienstbezüge beurlaubt werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Eignung für die Verwendung in Klassen mit erweitertem Musikunterricht. 2. Gesamtergebnis der aktuellen periodischen Beurteilung (ggf. aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung) in mindestens folgender Bewertungsstufe: Leistung, die die Anforderungen übersteigt. 3. Zwischen dem erstmaligen Bestehen der zweiten Lehramtsprüfung und der planmäßigen Aufnahme des Magisterstudiums sollten nicht mehr als zehn Kalenderjahre liegen, wobei familienbedingte Fehlzeiten außer Betracht bleiben. Die Bewerber sind darauf hinzuweisen, dass eine eventuelle Beurlaubung unter der Auflage erfolgt, dass die Lehrkräfte die während der Zeit der Beurlaubung zum Studium am Orff- Institut in Salzburg gewährten Dienstbezüge zurückzahlen, wenn sie a) aus der Ausbildung am Orff-Institut in Salzburg infolge eines Umstandes, den sie selbst zu vertreten haben, vorzeitig ausscheiden oder b) nach Beendigung der Beurlaubung nicht mindestens fünf Jahre im bayerischen Volksschuldienst verbleiben. Der zu erstattende Betrag ermäßigt sich für jedes volle Jahr, das nach Beendigung der Beurlaubung im bayerischen Volksschuldienst verbracht wurde, um 20 v.h.

19 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 108 Im Falle einer Beurlaubung nach Art. 89 und Art. 90 Bay BG (während der Fünf-Jahres-Frist) wird der zurückzuerstattende Betrag gestundet. Bei Teilzeitbeschäftigung (Art 88, Art 89 Bay BG) verlängert sich der Zeitraum, in dem die Lehrkräfte im bayerischen Volksschuldienst verbleiben müssen, entsprechend. Die Auswahl und Beurlaubung für die Teilnahme an der Eignungsprüfung der Bewerber erfolgt durch die Regierungen. Vorlage über das Staatliche Schulamt bis bei der Regierung von Schwaben, Sachgebiet Dr. Peter Hell, Abteilungsdirektor Ausführungsbestimmungen zur Zulassungsprüfung Masterstudium ELEMENTARE MUSIK-UND BEWEGUNGSPÄDAGOGIK Auszug aus dem Studienplan Abteilung 10 Musikpädagogik CARL ORFF-INSTITUT Elementare Musik- und Tanzpädagogik A-5020 Salzburg, Frohnburgweg 55 Tel.: +43/662/6198/6100 Fax.:+43/662/6198/ : Verfahren Die künstlerische und künstlerisch-pädagogische Zulassungsprüfung an der Universität Mozarteum Salzburg für das Masterstudium Elementare Musik- und Bewegungspädagogik ist mehrphasig gestaltet: * Praxis von Musik und Tanz * Künstlerische Arbeit mit der Gruppe * Allgemeine Musiklehrer * Pädagogisch-künstlerischer Werdegang * Ggf. Kenntnisse der deutschen Sprache 2. Beurteilung Die künstlerische und die künstlerisch-pädagogische Eignung wird durch die Prüfungskommission festgestellt. Für eine positive Beurteilung sind in jedem Prüfungsteil mindestens 13 von 25 Punkten notwendig. 3. Anmeldung zur Zulassungsprüfung Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung erfolgt online unter Eine Übersicht aller beizubringenden Unterlagen sind dort bzw. im Sekretatiat des Carl Orff Instituts erhältlich. Zusätzlich sind folgende Dokumente bei der Anmeldung vorzulegen: Motivationsschreiben zur Studienwahl Elementare Musik- und Bewegungspädagogik, ca. eine DIN-A4 Seite Portifolio, aus dem z.b. hervorgeht * welche eigenen künstlerischen (tänzerischen, musikalischen etc.) Workshops, Kurse und Aktivitäten etc. zur persönlichen Fortbildung besucht wurden

20 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 109 * welche künstlerisch-pädagogischen Erfahrungen bestehen Ärztliches Attest über gute physische Belastbarkeit (intakte Gelenk- und Muskelfunktionen, gesunder Herz-Kreislaufapparat) (Formblatt) 4. Prüfungsteile Die nachfolgenden prüfungsteile und Aufgabenstellungen können im Zuge der Zulassungsprüfung von der Prüfungskommission ggf. modifiziert werden. 1. Prüfungsteil Praxis von Musik und Tanz a) Allgemeine musikalische Vorbildung Die Vorbildung wird in der Mitwirkung in einem Ensemble unter Leitung eines/einer Lehrenden festgestellt, z.b.: - Im Vor- und Nachspielen, Ergänzen musikalischer Phrasen - Improvisieren auf geeigneten Instrumenten, mit Körperklängen und der eigenen Stimme - Weitere musikalische Inhalte werden in Kommunikations- und Ausdruckssituationen aufgenommen und Realisiert b) Praktische Vorbildung Stimme und Gehör Die Vorbildung ist nachzuweisen durch den auswendigen Vortrag zweier selbst gewählter Vokalstücke unterschiedlicher Stilrichtungen, unbegleitetes Volkslied, Blattsingen, Nachsingen und Erkennen von Intervallen, Dreiklängen und melodisch-rhythmischen Motiven. c) Vorspiel Instrument bzw. Vortrag Gesang Vorbereitung eines Programms für en Instrument der eigenen Wahl bzw. für stimme, das wenigstens drei Sätze/Stücke aus verschiedenen Stilepochen in mindestens mittleren Schwierigkeitsgrad enthält, Lösung von Improvisationsaufgaben, Blattspiel. d) Bewegung/Tanz Allgemeine Voraussetzungen Fundierte Erfahrungen aus einem bzw. mehreren Bereichen des Tanzes und/oder der Bewegungsarbeit sind erforderlich. Allgemeine Eignungsprüfung Gruppenarbeit unter Leitung eines/einer Lehrenden: Aufwärmphase mittels tanztechnischen Übungen. Anleitung zu spontaner Improvisation und Gestaltungsaufgaben allein, mit Partner/Partnerin und/oder Gruppe. Präsentation der vorbereitenden Bewegungs-/Tanzstudie zu einem selbstgewählten Thema (Dauer: 3-5 Minuten) - Musikstück (auch selbst komponiert); Rhythmus, Melodie - Raumwege oder Körperfiguren - Funktionale Zusammenhänge des Körpers und seiner Teile (z.b. Beugung/Streckung, Drehung Spirale) - Objekt, das zum bewegten Körper in Bezug gesetzt wird, bzw. das die Körperbewegung/den Tanz bestimmt oder mitbestimmt - Gedicht oder Prosatext (auch Textfragmente), Bild (auch Bildfragmente), die in Bewegung umgesetzt und im Raum gestaltet werden - und anderes. Die Bewegungs-/Tanzstudie sollte einer Dramaturgie mit klarem Aufbau (Anfang - Entwicklung Ende) folgen. 2. Prüfungsteil Künstlerische Arbeit mit der Gruppe Durchführung einer Unterrichtssequenz von maximal 15 Minuten (musik- und/oder Tanzbezogene Gruppenarbeit mit einer Kleingruppe ca. 8 Personen von Mitbewerbern und Mit-

21 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 110 bewerberinnen). Die Kandidaten/Kandidatinnen erarbeiten mit der Gruppe ein vorbereitetes, selbst gewähltes, evtl. auch selbst komponiertes/choreographiertes Stück, z.b. - Lied oder Kanon mit oder ohne Instrumentalbegleitung - tradierten Tanz oder Tanzszene - Rhythmisches Sprechstück oder Sprachspiel - Schallspiel oder einfaches Instrumentalstück - und anderes. Hier sollen die eigenen musik- und tanzpädagogischen Fähigkeiten aufgezeigt und ein gestalterischer Ansatz erkennbar werden. Eine schriftliche Unterrichtsplanung samt der verwendeten Inhalte (z.b. Noten des Liedes oder Instrumentalstücks, Tanzbeschreibung, mit vollständigen Quellenangaben) ist der Prüfungskommission vor Prüfungsbeginn vorzulegen. 3. Prüfungsteil Allgemeine Musiklehre (schriftlicher Test, Dauer 35 min) Beschreibung möglicher Aufgabenstellungen 1. Benennen Sie Noten vorgegebener Tonhöhe (Violin-, Baßschlüssel, evtl. Altschlüssel, auch mit mehreren Hilfslinien). Geben Sie die jeweilige Oktavlage an (Antwort z.b. b oder Kontra-C). 2. Notieren Sie die Vorzeichen von Dur- und Molltonarten und geben Sie die jeweilige Paralleltonart an. 3. Notieren Sie eine Tonleiter in einer Molltonart (rein, harmonisch oder melodisch) oder eine kirchentonartliche (modale) Skala von einem vorgegebenen Ton ausgehend, also z.b. äolisch auf c. 4. Bezeichnen Sie notierte Intervalle. Ergänzen Sie zu einem vorgegebenen Ton einen zweiten im vorgegebenen Abstand. 5. Bezeichnen Sie notierte Dreiklänge genau: Grundton, Grundstellung bzw. Umkehrung, Tongeschlecht; (Antwort z.b.: b-moll, 1. Umkehrung). 6. Bestimmen Sie die Tonart einer kurzen Melodie (Anordnugn der vorkommenden Töne in Skalenform und Bestimmung des Grundtons). 7. Transponieren Sie eine kurze Melodie, so daß sie mit einem vorgegebenen Ton beginnt. 8. Ergänzen Sie einen Melodieanfang (ein Takt ist gegeben), so daß eine einfache Melodie von 8 Takten Länge entsteht. (Achten Sie auf Motive, sinnvolle Nutzung des Tonvorrats und Gliederung). 9. Schreiben Sie zu einem vorgegebenen, kurzen Text (Gedicht mit etwa 4 Zeilen) eine passenden Melodie (einstimmig, ohne Begleitung), die von musikalischen Laien gesungen werden könnte. Achten sie auf richtige Deklamation, Notation und Textunterlegung, sinnvolle Nutzung des Tonraumes, Gestaltung sangbarer Phasen. 10. Schreiben Sie eine Begleitung zu einer einfachen Volkslied-Melodie (4 Takte). Sie können Akkordsymbole verwenden, oder ein oder zwei Begleitstimmen im Violinoder Bassschlüssel notieren. 11. Musikalische Fachtermini: Was bedeutet z.b. sostenuto, calando? 12. Notieren Sie eine vierstimmige Kadenz mit einem Trugschluss.

22 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 111 Die Zulassungsprüfung setzt sind aus der Mehrzahl der obigen Fragen zusammen; einige Fragestellungen können alternativ vorkommen (8 oder 9). 4. Prüfungsteil Pädagogisch-künstlerischer Werdegang Vorlage eines Motivationsschreibens zur Studienwahl Elementare Musik- und Bewegungspädagogik, ca. eine DIN-A4 Seite. Des weiteren Vorlage eines Portfolios, aus dem z.b. hervorgeht a) welche eigenen künstlerischen (tänzerischen, musikalischen etc.) Workshops, Kurse und Aktivitäten etc. zur persönlichen Fortbildung besucht wurden b) welche künstlerisch-pädagogischen Erfahrungen bestehen. Gespräch mit der Prüfungskommission auf Basis des Motivationsschreibens und des Portfolios, ggf. auch einzelner Prüfungsteile. 5. Prüfungsteil Kenntnisse der deutschen Sprache Nicht-deutschsprachige Bewerber und Bewerberinnen haben die Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Niveau B2 gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001) unter Beweis zu stellen. Die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums. Die Bewerberinnen und Bewerber können sich im Rahmen der Hospitationstage oder nach persönlicher Vereinbarung in einem Vorgespräch über weitere Details informieren. Dr. Peter Hell, Abteilungsdirektor

23 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 112 NICHTAMTLICHER TEIL Stellenausschreibung der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. An unserer Frère-Roger-Schule Augsburg, privates Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung der Frère-Roger-Kinderzentrum gemeinnützige GmbH ist die Stelle einer 2. Sonderschulkonrektorin/ eines 2. Sonderschulkonrektors der Besoldungsstufe A 14 + AZ zu besetzen. Das Förderzentrum besuchen im Schuljahr 2014/15 insgesamt 217 Schüler in den 13 Klassen des Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung und den 7 Klassen für Kranke. Die 2. Sonderschulkonrektorin/ der 2. Sonderschulkonrektor soll vor allem für den Bereich der Klassen für Kranke zuständig sein und eng mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Pädiatrie der Klinik Josefinum zusammen arbeiten. Vorausgesetzt wird Erfahrung im Unterricht mit psychiatrisch erkrankten Schülern und an einer Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, sowie die Fähigkeit, die innere Schulentwicklung aktiv mit zu gestalten. Wir erwarten eine kooperative, innovative und teamfähige Führungspersönlichkeit, die zur konstruktiven Zusammenarbeit innerhalb des Frère-Roger-Kinderzentrums und der Klinik Josefinum sowie mit den anderen Einrichtungen des privaten Trägers und den außerschulischen Partnern in der Lage ist. Wünschenswert sind Erfahrungen im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst und Expertise in einem oder mehreren psychiatrischen Krankheitsbildern. Als katholischer Träger setzen wir eine entsprechende Weltanschauung und kirchliche Orientierung voraus. Verbeamteten Lehrern bleibt der Beamtenstatus erhalten. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 28. Mai 2015 an: Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.v. Postfach , Augsburg Bitte senden Sie eine Kopie Ihrer Bewerbung an die Bereichsleitung Schule an der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, Augsburg

24 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 113 Stellenausschreibungen der Privaten Montessori-Schule Wertingen Die Private Montessori-Schule Wertingen mit 350 Schülern und 90 Mitarbeitern sucht zum Schuljahr 2015/2016 eine/-n: Grundschullehrer/in in Teilzeit * 1. und möglichst 2. Staatsexamen für Grundschulen * Montessori-Zusatzausbildung (kann ggf. nachgeholt werden) * Kraft und Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen * Ideen, Teamgeist und Spaß an praktischer Arbeit Lehrer-/in für katholische Religionslehre mit Lehrberechtigung in Schulen in Bayern (Staatsexamen, Missio) in Teilzeit mit ca. 10 Unterrichtsstunden/Woche Mittelschullehrer/-in mit Montessori-Diplom oder Vorerfahrung in Teil- oder Vollzeit Das sollten Sie über unsere Schule (gegründet 1990) wissen: ca. 350 Schüler/-innen in 13 jahrgangsgemischten Klassen mit angegliederter Fachoberschule in jeder Klasse arbeitet mit dem/der Lehrer/-in eine weitere pädagogische Kraft und oftmals ein/-e Praktikant/-in das Erdkinderprojekt für Klasse 7/8 läuft seit mehreren Jahren erfolgreichdas 50-köpfige Team ist voller Ideen und Innovationskraft wir arbeiten seit unserer Gründung mit Inklusionskindern Elternarbeit ist uns sehr wichtig Der Schulträger ist ein gemeinnütziger Verein Die Bezahlung erfolgt nach den staatlichen Grundsätzen Ihre Bewerbung richten Sie bitte idealerweise per an: bewerbung@montessori-schule-wertingen.de Private Montessori-Schule Wertingen Zusmarshauser Str Wertingen Tel.:

25 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 114 Grundschullehrer/in an kath. Privatschule in Kempten gesucht Grundschullehrer/in für Klassenführung an kath. Privatschule in Kempten/Allg. zum gesucht. Anforderungen: abgeschlossene Ausbildung - Missio canonica - Interesse am besonderen pädagogischen Konzept der Schule und Freude am Umgang mit den Kindern. Von Vorteil wäre eine Berechtigung für den Sport- und Schwimmunterricht. Bewerbungen an: Josef-Kentenich-Schule Harald M. Knes Feldweg Kempten Tel.: Gesund essen in Schule und Kita Unter dem Motto Gesund essen in Schule und Kita veranstaltet die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Schwaben am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg in diesem Jahr ihre Fachtagung für alle im Bereich der Schul- und Kitaverpflegung Aktiven. Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie herzlich für den 17. Juni 2015 von bis Uhr ins Haus Sankt Ulrich Kappelberg 1, Augsburg ein und freuen uns auf Ihre Teilnahme. Kindertageseinrichtungen und Schulen sind neben der Familie besonders wichtige Lernorte für die Entwicklung eines gesunden Essverhaltens. Für unseren Fachvortrag Essen lernen in Kita und Schule konnten wir Frau Prof. Dr. Methfessel gewinnen. Sie betont immer wieder, wie wichtig es ist, dass Kinder und Jugendliche in der Gemeinschaft ein esskulturelles Muster einüben können. Mit unseren Foren zur Geschmacksbildung, vegetarischen Ernährungsformen und den Einsatz von Bio möchten wir Sie motivieren, sich für die verschiedenen Bereiche eines gesunden und akzeptierten Verpflegungsangebotes in der Schule einzusetzen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte bis zum 10. Juni 2015 online an unter Eine Anmeldebestätigung wird nicht versendet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Flyer bzw. Internet. Vernetzungsstelle Schulverpflegung Schwaben

26 Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 5/2015 Seite 115

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