- 1 - Studienordnung. für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Leipzig (DSO-UL Sportwissenschaft) Vom 28.

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1 - 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Sportwissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Leipzig (DSO-UL Sportwissenschaft) Vom 28. August 1997 Aufgrund von 25 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SHG) vom 04. August 1993 (SächsGVBI. S. 691) hat die Universität Leipzig am folgende Studienordnung als Satzung erlassen.

2 - 2 - Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Studienbeginn 4 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums 5 Vermittlungsformen 6 Studienziele 7 Studienberatung II. Inhalt und Aufbau des Studiums 8 Bereiche des Studiums 9 Aufbau des Grundstudiums 10 Aufbau des Hauptstudiums A 11 Aufbau des Hauptstudiums B 12 Studienplan III. Prüfungsvorleistungen 13 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium 14 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium A 15 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium B 16 Prüfungen IV. Weitere Bestimmungen 17 Studienangebot 18 Anrechnung von Studienleistungen 19 Übergangsbestimmungen, Inkrafttreten Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Studienablaufplan - Grundstudium Studienablaufplan - Hauptstudium A Studienablaufplan - Hauptstudium B Funktionsbezeichnungen, die in dieser Ordnung in der maskulinen Form angegeben

3 - 3 - sind, gelten in gleicher Weise in der femininen Form. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft vom das Studium an der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig mit dem Abschluß des akademischen Grades "Diplomsportlehrer" bzw. "Diplomsportlehrerin". 2 Zugangsvoraussetzungen Für das Studium Sportwissenschaft ist qualifiziert, wer - das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder eine von einer zuständigen staatlichen Stelle als gleichberechtigt anerkannte Hochschulzugangsberechtigung vorlegen kann, - die Sporteignungsprüfung vor Studienbeginn nach Maßgabe der "Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft" an der Fakultät Sportwissenschaft der Universität Leipzig oder einer gleichgestellten Einrichtung bestanden hat, - ein sportärztliches Gutachten über die körperlich-gesundheitliche Eignung für das Studium vorweisen kann. Die allgemeinen Einschreibbedingungen sind durch die Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig geregelt. 3 Studienbeginn Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

4 - 4-4 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester, einschließlich des achtwöchigen Fachpraktikums, der Diplomarbeitszeit und der Diplomprüfungszeit. Die Studien- und Prüfungsordnung sowie das Lehrangebot des Studienplanes stellen sicher, daß Studium und Prüfungen innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden können. (2) Der Studiengang umfaßt 140 Semesterwochenstunden (SWS) und gliedert sich in: - Grundstudium 80 SWS, davon Pflichtstunden Wahlpflichtstunden (1.-4. Semester); 56 SWS 24 SWS - Hauptstudium 60 SWS, davon (5.-8. Semester); Hauptstudium A 30 SWS 30 SWS Hauptstudium B 38 SWS 2 Das berufsorientierende Praktikum, das Fachpraktikum, die zwei Lager (Skisport und Wasserfahrsport/Touristik) sowie die Diplomarbeits- und Diplomprüfungszeit sind in diesem Stundenvolumen nicht enthalten. 5 Vermittlungsformen In folgenden Arten von Lehrveranstaltungen werden die Inhalte des Studiums vermittelt bzw. können sich die Studierenden zusätzlich um notwendige Qualifikationen und inhaltliche Vertiefungen bemühen. 1. Vorlesungen In einer Vorlesung werden grundlegende oder weiterführende Themen und Zusammenhänge einführend, überblicksartig und systematisch oder problematisierend in Vortragsform behandelt. Die grundsätzliche Vortragsform einer Vorlesung kann dabei durchaus die Berücksichtigung dialogischer Elemente (z.b. Zusatzfragen, Aussprachezeiten) einschließen. Vorlesungen können von Studierenden ohne Anmeldung besucht werden. 2. Seminare Seminare sind thematisch enger gefaßt als Vorlesungen. Sie sind Lehrveranstaltungen mit einer begrenzten Teilnehmerzahl und setzen die Diskussionsbereitschaft und die gründliche Vorbereitung der Teilnehmer voraus, wobei die Studierenden gezielt befähigt werden, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Die im Studiengang zu erwerbenden Leistungsnachweise sind in der Regel an die erfolgreiche Seminarteilnahme gebunden.

5 Übungen In Übungen der Bewegungs- und Trainingswissenschaft der Sportarten werden sportmotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und methodische Schritte in der jeweiligen Sportart erprobt und reflektiert. Dadurch sollen die Studierenden Vorstellungen von Bewegungsabläufen gewinnen, motorisches Verhalten antizipieren, die Wirkung von Lern- und Trainingsprozessen erfahren und befähigt werden, sportliche Techniken zu demonstrieren. In weiteren Übungen wie in den Lehrgebieten Trainingswissenschaft, Sportbiomechanik und Sprechkommunikation sollen sich die Studierenden spezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten aneignen und diese anwenden. Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen ist grundsätzlich nachzuweisen. 4. Lehrübungen Lehrübungen stellen Lehrversuche von Studierenden dar und finden in den verschie-denen Tätigkeitsfeldern des Sports statt. In der Regel übernehmen einige wenige Studenten eine Klasse oder eine Übungs- bzw. Trainingsgruppe und wechseln sich im Unterrichten und Hospitieren ab. Die Lehrversuche werden von der betreuenden Lehrkraft analysiert und beurteilt. 5. Kurse, Praktika Diese Veranstaltungen bieten den Studierenden Gelegenheit, sich intensiv mit theoretischen und praktischen Problemfeldern auseinanderzusetzen und Lösungswege zu üben. 6. Projekte Die Arbeit mit Projekten, die komplexe Aufgabenstellungen beinhalten, erfordern von den Studierenden ein hohes Maß an selbständiger Arbeit, kreativer, kooperativer und kommunikativer Fertigkeiten. 7. Fachpraktikum Das Fachpraktikum bietet die Möglichkeit, im speziellen Tätigkeitsfeld Berufserfah-rungen in der Umsetzung der im Studium erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu sammeln. 6 Studienziele (1) Der Studiengang befähigt die Studierenden entweder - für eine Lehrtätigkeit im Berufsfeld des außerschulischen Sports, besonders im Bereich des gewählten Studienschwerpunktes, wie Leistungssport oder Freizeitsport, Präventions- und Fitneßsport oder Rehabilitationssport, Sporttherapie und Behindertensport (Hauptstudium A) oder - für eine Tätigkeit im Bereich der Verwaltung und Organisation des Sports bei der Wahl des Studienschwerpunktes Sportmanagement (Hauptstudium B).

6 - 6 - (2) Der Studiengang befähigt die Studierenden, sich mit dem zunehmenden Erkenntnisgewinn in den verschiedenen Gebieten der Sportwissenschaft und Sportpraxis selbständig und schöpferisch auseinanderzusetzen. 7 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig und das Prüfungsamt der Sportwissenschaftlichen Fakultät. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie auf eine Überblicksinformation über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen; sie umfaßt bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung. (2) Die studienbegleitende Fachberatung ist Aufgabe der Fakultät. Sie erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden sowie durch die Informationsmaterialien einzelner Institute. Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studienganges. Grundstudium II. Inhalt und Aufbau des Studiums 8 Bereiche des Studiums (1) Das Grundstudium beinhaltet die Ausbildung - in den Fächern der Sportwissenschaft Sportpädagogik/Sportdidaktik, Sportpsychologie, Sportgeschichte, Sportphilosophie, Sportsoziologie, Sportrecht und -verwaltungslehre, Grundlagen der Sportmedizin, Grundlagen der Bewegungsund Trainingswissenschaft, Forschungsmethodik, Sportstatistik und -informatik, - in der Bewegungs- und Trainingswissenschaft der Sportarten aus dem Angebot der Fakultät, - im berufsorientierenden Praktikum. (2) Das Grundstudium schließt mit der Diplom-Vorprüfung ab.

7 - 7 - Hauptstudium (1) Im Hauptstudium wird zwischen dem pädagogischen Bereich (Hauptstudium A) und dem nichtpädagogischen Bereich (Hauptstudium B) unterschieden. Im Hauptstudium A kann sich der Studierende für folgende Studienschwerpunkte entscheiden: - Freizeitsport, Präventions- und Fitneßsport, - Leistungssport, - Rehabilitationssport, Sporttherapie und Behindertensport; das Hauptstudium B beinhaltet den Studienschwerpunkt Sportmanagement. (2) In den Studienschwerpunkten des Hauptstudiums A werden sowohl vertiefende übergreifende Inhalte der Fächer der Sportwissenschaft gelehrt als auch Lehrveranstaltungen speziell für den Studienschwerpunkt. Innerhalb des gewählten Studienschwerpunktes können die Studierenden im Rahmen des Angebotes der Fakultät ihr eigenes Studienprofil bestimmen. Die Studien schließen im Schwerpunkt Leistungssport die Spezialisierung in der Bewegungs- und Trainingswissenschaft einer Sportart bzw. Sportartengruppe ein, im Schwerpunkt Rehabilitationssport, Sporttherapie und Behindertensport an Behinderungsarten oder für bestimmte Rehabilitationsgruppen orientierte Schwerpunktstudien, im Freizeitsport, Präventions- und Fitneßsport eine umfassende Ausbildung in verschiedenen Sportarten/-aktivitäten. Zusätzlich zu diesen Spezialisierungen wählt der Studierende eine kleine Spezialisierung entsprechend dem Angebot der Fakultät (Sportart oder alternatives Angebot). (3) Das Hauptstudium B schließt fachwissenschaftliche Studien (2) der Betriebswirtschaftslehre sowie "Öffentliches und privates Recht" (8 SWS) an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, vertiefende übergreifende Inhalte der Fä- cher der Sportwissenschaft (Wahlpflicht) und spezifische Veranstaltungen im Sportmanagement in Kursform ein. (4) Über die Veranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich hinaus können weitere Veranstaltungsangebote wahrgenommen werden. Hierzu zählen fakultative Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Diplomstudienganges an der Fakultät Sportwissenschaft und anderer Fakultäten der Universität. (5) Das Hauptstudium schließt mit der Diplomprüfung ab. (6) Bei der Entscheidung für den Studienschwerpunkt Rehabilitationssport, Sporttherapie und Behindertensport im Hauptstudium A ist vor Aufnahme der Studien ein pflegerisches Praktikum über sechs Wochen bei der Einschreibung nachzuweisen.

8 - 8-9 Aufbau des Grundstudiums Fächer der Sportwissenschaft (43 SWS) Pflicht Wahlpflicht Grundlagen der Sportpädagogik 4 SWS Grundlagen der Sportpsychologie 4 SWS Sportsoziologie Sportphilosophie Sportgeschichte Sportrecht und -verwaltungslehre Grundlagen der Sportmedizin: - Anatomie 3 SWS - Physiologie 3 SWS - Biochemie - Sportmedizin Grundlagen der Bewegungsund Trainingswissenschaft: - Sportbiomechanik 4 SWS - Sportmotorik 3 SWS - Trainingswissenschaft I 4 SWS Sportstatistik/-informatik Forschungsmethodik Sportdidaktik - Bewegungs- und Trainingswissenschaft der Sportarten (37 SWS) Gerätturnen 4 SWS Gymnastik/Tanz 4 SWS Leichtathletik 4 SWS Schwimmen 4 SWS 1. Mannschaftssportspiel 4 SWS 2. Mannschaftssportspiel 4 SWS Rückschlagspiel 4 SWS 1. weitere Wahlsportart 4 SWS 2. weitere Wahlsportart 4 SWS

9 - 9 - Kleine Spiele 1 SWS - 56 SWS 24 SWS Hinzu kommen außerhalb der bilanzierten SWS: - 1 Skisportlehrgang (2 Wochen) - 1 Wasserfahrsport-/Touristiklehrgang (2 Wochen) - 1 berufsorientierendes Praktikum (15 thematische Hospitationen). Ein Vorschlag zur Aufgliederung der SWS auf die Semester des Grundstudiums ist in der Anlage 1 ausgewiesen. 10 Aufbau des Hauptstudiums A (pädagogischer Bereich) studienschwerpunktübergreifende Lehrveranstaltungen (1) - Pflicht Wahlpflicht Sportpsychologie Sportsoziologie 1 SWS Sportmedizin 1 SWS Sportmotorik/Sportbiomechanik Trainingswissenschaft II u. III Sportstatistik/-informatik Sportdidaktik Veranstaltungen in den gewählten Studienschwerpunkten (48 SWS) Sportpädagogik (berufsfeldbezogen) 4 SWS Sportmedizin (berufsfeldbezogen) 4 SWS Sportpsychologie (berufsfeldbezogen) große Spezialisierung: 2 - Freizeitsport, Präventions- und Fitneßsport oder - Rehabilitationssport, Sporttherapie und Behindertensport oder - Leistungssport (Bewegungs- und Trainingswissenschaft einer Sportart bzw. Sportartengruppe) gewählte kleine Spezialisierung 8 SWS berufseinführendes Praktikum

10 (lehrpraktische Übungen) 4 SWS Projekt/Forschungsmethodik 4 SWS - 30 SWS 30 SWS Hinzu kommt ein achtwöchiges Fachpraktikum im Berufsfeld des gewählten Studienschwerpunktes. Ein Vorschlag zur Aufgliederung der SWS auf die Semester des Hauptstudiums ist in der Anlage 2 ausgewiesen. 11 Aufbau des Hauptstudiums Sportwissenschaft B (Studienschwerpunkt Sportmanagement) -- Studienschwerpunktübergreifende Lehrveranstaltungen (10 SWS) -- Pflicht Wahlpflicht Sportmotorik/Sportbiomechanik 1 SWS Trainingswissenschaft II Trainingswissenschaft III 1 SWS Sportpsychologie 4 SWS Sportsoziologie oder Sportgeschichte -- Lehrveranstaltungen im gewählten Studienschwerpunkt (50 SWS) -- Pflichtfach Betriebswirtschaftslehre (2) -- Propädeutikum:

11 Technik des Rechnungswesens 4 SWS - Einführung in die Betriebswirtschaftslehre - Unternehmensführung/Einführung Wahl von zwei Lehrgebieten aus: - Externes Rechnungswesen 4 SWS - Internes Rechnungswesen 4 SWS - Finanzierung und Investition I 4 SWS - Marketing I 4 SWS - Operatives Produktionsmanagement 4 SWS Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Wahl von drei Lehrgebieten aus: - Marketing II - Finanzierung und Investition II - Grundlagen der Besteuerung - Personalwirtschaftslehre - Unternehmungsführung - Planung und Organisation - Strategisches Produktionsmanagement -- Öffentliches und privates Recht für Wirtschaftswissenschaftler (8 SWS) -- Bürgerliches Gesetzbuch Handels- und Gesellschaftsrecht Öffentliches Recht Arbeitsrecht -- Sportmanagement (20 SWS) -- Pflicht Wahlpflicht Organisations- und Verwaltungsmanagement im Sport - Organisationslehre/Vereinsmanagement - Managementprozeß/Veranstaltungs- management im Sport - Angewandte Informatik in der Sportverwaltung Sportmarketingmanagement

12 Sportmarketing - Kommunikationspolitik/Sportsponsoring - Führungslehre/Personalmanagement im Sport Berufspraktisches Handeln - Projektorganisation/Projektarbeit/ 4 SWS Forschungsmethodik - Berufseinführendes Praktikum/ 4 SWS berufspraktische Übungen - Fachpraktikum im 8. Semester Diplomarbeit und Verteidigung im 8. Semester -- Gesamtumfang des Studienschwerpunktes (60 SWS) -- Ein Vorschlag zur Aufgliederung der SWS auf die Semester des Hauptstudiums ist in der Anlage 3 ausgewiesen. 12 Studienplan Der Studienplan enthält die Lehrveranstaltungen und deren Gesamtumfang in SWS (vergl. 9, 10 und 11). Ein Vorschlag für die Aufgliederung der SWS auf die einzelnen Semester ist in den Anlagen 1, 2, 3 ausgewiesen (Studienablaufplan). Der Studienablaufplan dient den Studierenden als Empfehlung für einen effektiven Ablauf des Studiums, er ist in der Studienberatung erhältlich. III. Prüfungsvorleistungen 13 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium (1) Für die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erhalten die Studierenden Nachweise. Es wird unterschieden zwischen - Zwischennachweisen (ZN)

13 Endnachweisen (EN) - Leistungsnachweisen (LN). (2) Zwischennachweise werden für eine erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen am Semesterende ausgehändigt, wenn sich das Fach über mehrere Semester erstreckt. (3) Endnachweise werden für eine erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen zum Abschluß des Faches ausgehändigt, wenn das Fach Gegenstand der Diplom-Vorprüfung oder der Diplomprüfung ist. (4) Leistungsnachweise werden für die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen ausgehändigt, wenn das Fach abgeschlossen wird und keine weiteren Leistungsüberprüfungen mehr erfolgen. Leistungsnachweise sind in der Regel zu benoten. (5) Die zu erbringenden Leistungen für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme (LN und ZN, EN) werden durch die Festlegungen der Institute näher bestimmt. (6) Für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung müssen folgende Nachweise erbracht werden: Grundlagen der Sportpädagogik 1 EN Sportdidaktik 1 ZN Grundlagen der Sportpsychologie 1 EN Sportgeschichte Sportphilosophie Sportsoziologie Sportrecht und -verwaltungslehre Grundlagen der Sportmedizin 1 EN - Anatomie - Physiologie - Biochemie Grundlagen der Bewegungs- und Trainingswissenschaft: - Sportmotorik 1 EN - Sportbiomechanik 1 EN - Trainingswissenschaft I 1 EN Sportstatistik/-informatik berufsorientierendes Praktikum Bewegungs- und Trainingswissenschaft der Sportarten: - Gerätturnen oder EN - Leichathletik oder EN - Schwimmen oder EN

14 Gymnastik/Tanz oder EN - 1. Mannschaftssportspiel oder EN - 2. Mannschaftssportspiel oder EN - Rückschlagspiel oder EN - 1. weitere Wahlsportart oder EN - 2. weitere Wahlsportart oder EN Kleine Spiele Skisportlehrgang Wasserfahrsport-/Touristiklehrgang 14 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium A Für die fachliche Zulassung zur Diplomprüfung müssen folgende Nachweise erbracht werden: Sportmotorik 1 EN Sportbiomechanik Trainingswissenschaft II u. III 1 EN Sportpsychologie 1 EN Sportsoziologie Sportmedizin 1 EN Sportpädagogik 1 EN Sportstatistik/-informatik große Spezialisierung 1 EN kleine Spezialisierung 1 EN Projekt / Forschungsmethodik 1 EN berufseinführendes Praktikum 1 EN Fachpraktikum 1 Nachweis

15 Prüfungsvorleistungen im Haupstudium B Für die fachliche Zulassung zur Diplomprüfung müssen folgende Nachweise erbracht werden: Trainingswissenschaft II u. III Sportmotorik Sportbiomechanik Sportpsychologie Sportgeschichte oder Sportsoziologie Organisationslehre / Vereinsmanagement Managementprozeß / Veranstalt.manag. Angewandte Informatik in der Sportverwalt. Sportmarketing Kommunikationspolitik / Sportsponsoring Führ.lehre / Personalmanag. im Sport Projekt / Forschungsmethodik berufseinführendes Praktikum Fachpraktikum Betriebswirtschaftslehre * öffentliches und privates Recht* 2 EN 2 EN 1 EN oder LN 1 EN 2 EN 2 EN 2 EN 2 EN Beleg 16 Prüfungen (1) Zulassung zur und Durchführung der Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung regelt die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Sportwissenschaft. (2) Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen werden in 6, 19, 23 und 24 der Diplomprüfungsordnung festgelegt. (3) Gemäß 27 der Diplomprüfungsordnung können auf Antrag und bei Nachweis der erforderlichen Studienvoraussetzungen zusätzliche Prüfungen abgelegt werden. * Die an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu erbringenden Leistungen werden vom Prüfungsamt dieser Fakultät kontrolliert.

16 IV. Weitere Bestimmungen 17 Studienangebot Als zusätzliches Lehrangebot zum Studienplan gem. 9, 10 und 11 gelten aktuelle Veranstaltungsankündigungen, die die Veranstaltung, die Veranstaltungsform und deren Zuordnung zum obligatorischen oder wahlobligatorischen Teil des Studiums bezeichnen. 18 Anrechnung von Studienleistungen Für die Anrechnung von Studienleistungen gelten die Regelungen der Diplomprüfungsordnung 17 entsprechend. 19 Übergangsbestimmungen, Inkrafttreten Diese Studienordnung gilt für die ab Wintersemester 1997/98 immatrikulierten Studenten. Für alle früher immatrikulierten Studenten gelten Übergangsregelungen, die der Prüfungsausschuß festlegt. Die Studienordnung gilt mit Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom angezeigt. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität in Kraft. Leipzig, den 28. August 1997 Prof. Dr. rer. nat. habil C. Weiss Rektor

17 Diplomstudiengang Sportwissenschaft Anlage 1 Studienablaufplan Grundstudium Semester Lehrgebiete Vermitt Nachweis Prüfung lungsform Prüfungsvorleistungen Grundlagen der Sportpädagogik V/S /EN 1. Fachprüfung: Grundlagen der Grundlagen der Sportpsychologie V/S /EN Sportpädagogik oder der Sportpsychologie Sportsoziologie V/S Sportphilosophie V/S Sportgeschichte V/S Sportrecht und V/S verwaltungslehre Grundlagen der 2. Fachprüfung: Sportmedizin Grundlagen der - Anatomie V/S Sportmedizin - Physiologie V/S Biochemie V/S Sportmedizin V/S ZN Grundlagen der Bewegungsund Trainingswissenschaft - Sportbiomechanik V/S/Ü EN 3. Fachprüfung: - Sportmotorik V/S EN Grundlagen der Bewegungs- und - Trainingswissenschaft I V/S/Ü EN Trainingswissen- Sportstatistik/-informatik V/S schaft Forschungsmethodik S/Ü Sportdidaktik V/S ZN Bewegungs- und Trainings- 4. Fachprüfung: wissenschaft der Sportarten Gerätturnen Ü/S /EN Gerätturnen oder Gymnastik/Tanz Ü/S /EN Gymnastik/Tanz oder

18 Leichtathletik Ü/S /EN Leichtathletik oder Schwimmen Ü/S /EN Schwimmen 1. Mannschaftssportspiel Ü/S /EN 5. Fachprüfung: 2. Mannschaftssportspiel Ü/S /EN ein Mannschafts- (Volleyball oder Handball oder Fußball oder Basketball sportspiel oder Hockey) ein Rückschlagspiel Ü/S Fachprüfung: (Tischtennis oder Tennis Rückschlagspiel oder Badminton) oder 1. weitere Wahlsportart Ü/S /EN 1 Wahlsportart Kleine Spiele Ü/S Hinzu kommen außerhalb der bilanzierten SWS: 1 Skisportlehrgang V/Ü/S 1 Wasserfahrsportlehrgang V/Ü/S 1 berufsorientiertes P Praktikum SWS -- LN = Leistungsnachweis EN = Endnachweis ZN = Zwischennachweis

19 Diplomstudiengang Sportwissenschaft Anlage 2 Studienablaufplan Hauptstudium A (pädagogischer Bereich) Semester Lehrgebiete Vermitt Nachweis Prüfung lungsform Prüfungsvorleistungen -- Sportpädagogik / S 3** EN 4. Fachprüfung: Sportdidaktik Sportpädagogik Sportpsychologie V/S 2 2** EN 3. Fachprüfung: Sportsoziologie V/S/K Sportpsychologie Sportmedizin V/S 1 4** EN 1. Fachprüfung: Sportmedizin Sportmotorik/ V/S EN 2. Fachprüfung: Sportbiomechanik Bewegungs- und Trainingswissenschaft V/S EN Trainingswissen- II, III schaft Sportstatistik/-informatik V/S große Spezialisierung V/S/Ü EN 5. Fachprüfung - Freizeit-, Präventions- und Fitneßsport oder - Rehabilitationssport, Sporttherapie und Behindertensport oder - Leistungssport (1 Sportart bzw. Sportartengruppe) Kleine Spezialisierung* V/S/Ü EN 6. Fachprüfung lehrpraktische Übungen* Ü EN Projekt/Forschungsmethodik S/Ü SWS --

20 * = Wahlpflichtfach ** = berufsfeldbezogene Lehrveranstaltungen Diplomstudiengang Sportwissenschaft Anlage 3 Hauptstudium B (nichtpädagogischer Bereich) Studienablaufplan Semester Lehrgebiete Nachweis Prüfung Prüfungsvorleistungen -- Bewegungs- und Trainingswissenschaft: - Sportmototrik/ EN 1. Fachprüfung: Sportbiomechanik II Bewegungs- und - Trainingswissenschaft II EN Trainingswissen- - Trainingswissenschaft III EN schaft oder Sportpsychologie Sportpsychologie EN Sportsoziologie oder Sportgeschichte LN Pflichtfach Betriebswirtschaftslehre: - Technik des Rechnungswesens LN - Einführung in die BWL TN - Unternehmungsführung/ LN Einführung Wahl von 2 Lehrgebieten aus: - Externes Rechnungswesen oder - (4) - - (LN) - Internes Rechnungswesen - - (4) - (LN) - Marketing I (4) (LN) - Finanzierung und Investition I - (4) - - (LN) - Operatives Produktionsmanagement - (4) - - (LN) Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Wahl von 3 Lehrgebieten aus: - Marketing II - (2) - - (EN) - Personalwirtschaftslehre - (2) - - (EN) - Grundlagen der Besteuerung - - (2) - (EN) - Unternehmungsführung (2) - (EN) Planung/Org. 2. Fachprüfung

21 Finanzierung und Investition II - - (2) - (EN) - Strategisches Produktions- - - (2) - (EN) management Semester Lehrgebiete Nachweis Prüfung Prüfungsvorleistungen -- Öffentliches und privates Recht 3. Fachprüfung für Wirtschaftswissenschaftler - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) LN - Handels- und Gesellschaftsrecht LN - Öffentliches Recht LN - Arbeitsrecht LN Organisations- und Verwaltungsmanagement: - Organisationslehre/ EN Vereinsmanagement - Managementprozeß/ EN Veranstalt.management - Angewandte Informatik in EN der Sportverwaltung Sportmarketingmanagement: - Sportmarketing EN - Kommunikationspolitik/ EN Sportsponsoring - Führ.lehre/Personalmanagement im Sport EN 4. Fachprüfung 5. Fachprüfung Berufspraktisches Handeln: 6. Fachprüfung - Projektorganisation/Projektarbeit/Forschungsmethodik LN - Berufseinführendes Praktikum LN - Fachpraktikum Wo. LN -- Gesamt je nach Wahl Wo. der Lehrgebiete --

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