Europäische Eisenbahnagentur. Valenciennes, Frankreich

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1 Europäische Eisenbahnagentur Valenciennes, Frankreich Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen zur Aufnahme in eine Liste von Sachverständigen für Menschliche Faktoren zur Unterstützung der Nationalen Untersuchungsstelle in einigen Mitgliedstaaten bei der Untersuchung von Eisenbahnunfällen ERA/2012/SAF/CALLHF/01 Datum der Veröffentlichung Schlusstermin Europäische Eisenbahnagentur 120 rue Marc Lefrancq BP 20392, FR59307 Valenciennes Cedex France Tel.: Fax: Seite 1 von 7

2 1. Einleitung Europäische Eisenbahnagentur Die Europäische Eisenbahnagentur wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 1, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1335/2008, errichtet. Die Agentur hat folgende Aufgaben: Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für Sicherheit, Sicherheitsvorschriften und Unfalluntersuchung, insbesondere durch die Harmonisierung von Sicherheitsbeurteilungsmethoden, Sicherheitszielen und Bedingungen für die Sicherheitsbescheinigung Verbesserung der Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystems durch die Ausarbeitung der Bedingungen für einen freien und durchgehenden Zugverkehr und technische und operative Harmonisierung einschließlich der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Eisenbahnfahrzeugen Erleichterung des Informationsaustauschs innerhalb des Eisenbahnsektors durch die Vernetzung mit nationalen Behörden, Bereitstellung von Registern und Datenbanken und Anleitung zur Implementierung des Regelungsrahmens Die Nationalen Untersuchungsstellen Die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft 2 sieht insbesondere Folgendes vor: Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die in Artikel 19 genannten Unfälle und Störungen von einer ständigen Stelle untersucht werden ( ). Diese Stelle ist organisatorisch, rechtlich und in ihren Entscheidungen von Fahrwegbetreibern, Eisenbahnunternehmen, entgelterhebenden Stellen, Zuweisungsstellen und benannten Stellen sowie von allen Parteien, deren Interessen mit den Aufgaben der Untersuchungsstelle kollidieren könnten, unabhängig. Sie ist darüber hinaus von der Sicherheitsbehörde und von den Regulierungsstellen im Eisenbahnsektor funktionell unabhängig. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die in Artikel 21 genannte Untersuchungsstelle nach schweren Unfällen im Eisenbahnverkehr Untersuchungen durchführt, um die Eisenbahnsicherheit nach Möglichkeit zu verbessern und Unfälle zu verhüten. (Artikel 19 Absatz 1) Sie sieht ferner vor: Die Untersuchungsstellen führen einen aktiven Meinungs- und Erfahrungsaustausch zur Entwicklung gemeinsamer Untersuchungsmethoden und Erarbeitung gemeinsamer Grundsätze für die Begleitung der Umsetzung von Sicherheitsempfehlungen und die Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt durch. Die Agentur unterstützt die Untersuchungsstellen bei dieser Aufgabe (Artikel 21 Absatz 7). Im Rahmen dieser Unterstützungstätigkeiten veröffentlicht die Agentur die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen zur Aufnahme in eine Liste von Sachverständigen für Menschliche Faktoren zur Unterstützung der Nationalen Untersuchungsstelle in einigen Mitgliedstaaten bei der Untersuchung von Eisenbahnunfällen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Liste von Sachverständigen zwar nach einer Bewertung der Bewerbungen durch die Agentur erstellt wird, einzelne Nationale Untersuchungsstellen jedoch die Sachverständigen, die für eine Auftragsvergabe in Frage kommen, jedoch gemäß ihren eigenen nationalen Beschaffungsvorschriften auswählen. Die 1 ABl. L 220 vom 21. Juni 2004, S ABl. L 220 vom 21. Juni 2004, S. 16. Seite 2 von 7

3 Agentur vergibt von sich aus oder im Auftrag einer Nationalen Untersuchungsstelle nach dieser Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen keine Aufträge. 2. Zweck dieser Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen In nahezu allen Fällen sind bei Eisenbahnunfällen menschliche Faktoren im Spiel. Für die Nationalen Untersuchungsstellen ist es daher von maßgeblicher Bedeutung, bei Unfällen oder Störungen auch Fragen menschlicher Faktoren zu untersuchen. In manchen Fällen sind auch Fachkenntnisse im Bereich menschlicher Faktoren erforderlich, die über die Kenntnisse und Kompetenzen der Untersuchenden hinausreichen, damit die Untersuchung mit der erforderlichen Intensität zur Klärung von Fragen menschlicher Faktoren durchgeführt werden kann. Die Nationalen Untersuchungsstellen können auf externe Fachkompetenz zurückgreifen, um für ihre Untersuchungen die Unterstützung durch Sachverständige zur Verfügung zu stellen. Da manche Nationale Untersuchungsstellen keine ausreichenden Informationen über geeignete externe Berater besitzen, bietet die Agentur an, den Nationalen Untersuchungsstellen bei der Suche nach qualifizierten Sachverständigen für Menschliche Faktoren behilflich zu sein. Hierzu veröffentlicht die Agentur die vorliegende Aufforderung für kompetente Berater im Bereich Menschliche Faktoren, um deren Interesse an der Bereitstellung von Fachkenntnissen für die Nationalen Untersuchungsstellen zu erfassen. Die Agentur bittet um die Einreichung von Bewerbungen im Hinblick auf die Erstellung einer Liste dieser Sachverständigen. Personen, die daran interessiert sind, in diese Liste von Sachverständigen aufgenommen zu werden, werden gebeten, ihre Bewerbung in Einklang mit den nachstehenden Bestimmungen einzureichen. Die Nationalen Untersuchungsstellen in den folgenden Mitgliedstaaten haben Interesse an der Verwendung dieser Liste von Sachverständigen für Menschliche Faktoren bekundet: Dänemark, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Lettland, Luxemburg, Spanien, Italien, Estland, Kroatien, Bulgarien, Belgien, Portugal und Rumänien. 3. Kompetenzanforderungen Für die Aufnahme in die Liste von Sachverständigen für Menschliche Faktoren sind zwei Kriterien zu erfüllen. Kriterium 1 bezieht sich auf die beruflichen Qualifikationen, Kriterium 2 auf die Fachkompetenz bei der Untersuchung von Unfällen. Es müssen beide Kriterien erfüllt sein. Kriterium 1: Berufliche Qualifikationen: Für die Aufnahme in die Liste von Sachverständigen für Menschliche Faktoren ist mindestens EIN anerkannter Berufsabschluss erforderlich. Berufsabschlüsse: Formaler Hochschul- oder gleichwertiger Abschluss (Bachelor/Diplom/ Master/Magister/Doktor) in Ergonomie, Menschliche Faktoren, Betriebspsychologie, Arbeitspsychologie, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ODER vergleichbare Ausbildungsgänge, die Kenntnisse zu der Frage vermitteln, wie Menschen ihre Aufgaben in einem Arbeitsumfeld ausführen. Seite 3 von 7

4 UND Kriterium 2: Berufserfahrung Für die Aufnahme in die Liste von Sachverständigen für Menschliche Faktoren gelten mindestens DREI Jahre Berufserfahrung im Bereich Untersuchung von Unfällen ODER die Beteiligung an mindestens DREI Unfalluntersuchungen als Mindestkompetenzstufe. Berufserfahrung im Bereich Unfalluntersuchung in folgenden Bereichen: Bereich Eisenbahn Bereich Verkehr Bereich Industrie: o Chemie o Energieerzeugung o Bauwesen o andere. Alternative Berufserfahrung Wird Kriterium 2 zur Berufserfahrung gemäß den vorstehenden Ausführungen nicht erfüllt, prüft die Agentur auf individueller Ebene alternative Erfahrungen für die Aufnahme in die Liste der Sachverständigen für Menschliche Faktoren; Kriterium 1 muss jedoch erfüllt sein. 4. Zusätzliche Informationen Diese zusätzlichen Angaben sind freiwillig; sie sollen einer nationalen Untersuchungsstelle bei der Auswahl externer Sachverständiger behilflich sein. Fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte auch folgende Angaben bei: öffentlich zugängliche Referenzen bezüglich Ihrer Arbeit im Bereich Unfalluntersuchung; Angaben zur Mitgliedschaft in einschlägigen Berufsverbänden; Ihre Muttersprache sowie Angaben zu weiteren Sprachkenntnissen 3. Hinweis: Die Sprache ist für die Aufnahme in die Liste von Sachverständigen für Menschliche Faktoren kein Kompetenzkriterium. Sie könnte jedoch für die Nationalen Untersuchungsstellen dann von Interesse sein, wenn die Sachverständigen für Menschliche Faktoren in der Lage sind, auch in anderen EU- Sprachen zu arbeiten. 5. Angaben zur Bewerbung Das dieser Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen beigefügte Bewerbungsformular ist an folgende Anschrift zu senden: HF-Experts-NIB@portal.era.europa.eu 3 Verwenden Sie bitte wenn möglich die EU-Skala: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen Seite 4 von 7

5 Der Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen ist der (Mitternacht MEZ, Ortszeit Valenciennes). 6. Auswahl von Sachverständigen zur Aufnahme in die Liste von Sachverständigen für Menschliche Faktoren Die Agentur setzt einen Evaluierungsausschuss ein, der die bis zum Schlusstermin eingegangenen Bewerbungen prüft und Sachverständige auswählt, die für geeignet erachtet werden, die vorstehend genannten Kompetenzanforderungen zu erfüllen. Diese Beurteilung beruht ausschließlich auf den vom Bewerber vorgelegten Informationen und Referenzen. Innerhalb von 6 Monaten nach der Veröffentlichung der Ausschreibung wird eine vorläufige Liste von Sachverständigen für Menschliche Faktoren erstellt, die endgültige Liste nach dem Schlusstermin der Ausschreibung. Die Listen von Sachverständigen für Menschliche Faktoren werden dem Netzwerk der Nationalen Untersuchungsstellen vorgelegt; die Listen werden NICHT veröffentlicht. Das Netzwerk der Nationalen Untersuchungsstellen hat Zugang zu den Auskünften, die von den aufgelisteten Sachverständigen für Menschliche Faktoren in ihrem Bewerbungsformular über den eigenen und exklusiven Bereich der Nationalen Untersuchungsstellen im EXTRANET der Agentur erteilt werden. Diese Informationen sind ausschließlich im Netzwerk der Nationalen Untersuchungsstellen zugänglich. Die Entscheidung über die Aufnahme der Namen in die vorläufige oder endgültige Liste von Sachverständigen für Menschliche Faktoren wird allen Bewerbern innerhalb von 7 Monaten nach Eingang ihrer Bewerbung mitgeteilt. Bewerber, die auf der vorläufigen Liste stehen, werden automatisch auch in die endgültige Liste übernommen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Liste der Sachverständigen von der Agentur bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen ihres eigenen Budgets oder für eigene Rechnung nicht berücksichtigt wird. 7. Bedingungen Diese Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen wird am veröffentlicht und bleibt bis gültig. Die Agentur erstellt eine Liste ausgewählter Bewerber, die eine Gültigkeit von fünf Jahren - von bis hat. Sachverständige, die in die Liste aufgenommen wurden, sollten der Agentur Änderungen ihrer Kontaktdaten mitteilen und sie darüber informieren, wenn sie von der Liste gestrichen werden wollen. Um diese Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen den Sachverständigen für Menschliche Faktoren in der gesamten Europäischen Union und im EWR zur Kenntnis zu bringen, wird sie auf der Website der Agentur sowie in einer Reihe einschlägiger Publikationen veröffentlicht. Die Seite 5 von 7

6 Aufforderung wird außerdem direkt an einschlägige Hochschulen sowie an nationale und europäische Berufsverbände verschickt. 8. Haftungsausschluss Für die Auswahl bzw. Nichtauswahl von Sachverständigen zur Aufnahme in die von der Agentur im Anschluss an diese Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen erstellte Liste sind ausschließlich die Nationalen Untersuchungsstellen verantwortlich. Die Agentur übernimmt keinerlei Verantwortung für die anschließende Auswahl durch die Nationalen Untersuchungsstellen, und die Agentur spielt auch keinerlei Rolle bei etwaigen Aufträgen, die von den Nationalen Untersuchungsstellen im Rahmen ihrer nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erteilt werden. Die Agentur ist keine Vertragspartei bei vertraglichen Regelungen zwischen dem zur Aufnahme in die Liste ausgewählten Sachverständigen für Menschliche Faktoren und der Nationalen Untersuchungsstelle. Die Agentur kann nicht für Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen der Nationalen Untersuchungsstellen im Hinblick auf ihre Entscheidung, Sachverständige aus der Liste auszuwählen bzw. nicht auszuwählen, sowie im Hinblick auf Aufträge haftbar gemacht werden, die an diese Sachverständigen vergeben werden. Die Rolle der Agentur ist strikt auf die Vorlage einer Liste von Sachverständigen für Menschliche Faktoren beschränkt, die sich im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen beworben haben und die von der Agentur für geeignet erachtet wurden, die vorstehend in dieser Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen beschriebenen Kompetenzanforderungen zu erfüllen. Die Entscheidung der Agentur, einen Bewerber aufzunehmen oder auszuschließen, stellt keine Beurteilung oder Bewertung der Eignung des Bewerbers dar, einer Nationalen Untersuchungsstelle Sachkenntnisse im Bereich Menschliche Faktoren zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung der Agentur ist endgültig; es kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Seite 6 von 7

7 9. Datenschutz Zweck der Verarbeitung der von Ihnen eingereichten Daten ist es, Ihre Bewerbung im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme in die Liste von Sachverständigen für Menschliche Faktoren für die Nationale Untersuchungsstelle zu bearbeiten. Die von Ihnen erbetenen personenbezogenen Daten werden nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Seite 7 von 7

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