Département de la santé, des affaires sociales et de la culture ANHANG 3 Service de la santé publique

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1 Département de la santé, des affaires sociales et de la culture ANHANG 3 Service de la santé publique Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur Dienststelle für Gesundheitswesen BERICHT INVESTITIONSFINANZIERUNG IM SPITAL WALLIS ANTWORT AUF DIE EMPFEHLUNG NR. 19 DER PUK-GNW AN DEN VERWALTUNGSRAT DES SPITAL WALLIS (HVS) Av. du Midi 7, 1950 Sitten Tel Fax gesundheitswesen@admin.vs.ch

2 1. EINLEITUNG Infolge der Abstimmung des Parlaments in der Dezembersession 2013 wurde eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK-GNW) beauftragt, die Organisation und die Führung des Gesundheitsnetzes Wallis (GNW) sowie die Rolle des Gesundheitsdepartements und der Dienststelle für Gesundheitswesen als Aufsichtsbehörden zu untersuchen. Bestandteil ihres Pflichtenhefts war unter anderem die Prüfung und Analyse der finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit den Spitalinvestitionen des GNW (seit 2015 Spital Wallis HVS). In ihrem Schlussbericht vom 8. April 2015 hinterfragt die PUK-GNW die festgestellte, bis heute zu geringe Beteiligung des ambulanten Sektors an den Investitionen, was der finanziellen Leistungsfähigkeit des Spital Wallis abträglich ist. Gemäss Bericht hat diese geringe Beteiligung zur Folge, dass die ambulanten Spitalleistungen in gewisser Weise unlauter subventioniert werden zum Nachteil der frei praktizierenden Ärzte, die dieselben Leistungen anbieten. Diese Situation ist in der Änderung begriffen (vgl. Kapitel 9.6 und 9.7 des PUK-Berichts). Mit dem vorliegenden Bericht sollen die Investitionsfinanzierung im Spital Wallis und ihre jüngste Entwicklung aufgezeigt werden. 2. CHRONOLOGISCHER ÜBERBLICK ÜBER DIE FINANZIERUNG DER SPITALINVESTITIONEN 2.1 Öffentliche Spitäler Bis Ende 2011 waren die Investitionskosten nicht in den Spitaltarifen enthalten, die über die obligatorische Krankenversicherung abgegolten wurden. Das bedeutete, dass in den öffentlichen Spitälern die Investitionskosten (vom Kanton finanziert) und die Betriebskosten (duale Finanzierung Kanton/Versicherer) getrennt finanziert wurden. Die betroffenen Walliser Spitäler waren das Gesundheitsnetz Wallis (GNW) und das Spital Chablais (heute Teil des Spitals Riviera-Chablais). Duale Finanzierung: Kanton / Krankenversicherer (Versichereranteil maximal 50% der Kosten) Direkte Investitionsfinanzierung durch den Kanton Betriebskosten Investitionskosten Die Investitionsausgaben dieser beiden Spitäler wurden vollumfänglich vom Kanton übernommen. Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der diesbezüglichen Investitionssubventionen auf: 2 / 10

3 Seit 2012 subventioniert der Kanton noch einige Investitionen aus Ausgabenverbindlichkeiten früherer Jahre. Fortan werden die Darlehen aber vom Spital aufgenommen. Direkt subventioniert werden könnten einzig Investitionen, die von der Regierung als gemeinwirtschaftliche Leistungen anerkannt werden (z.b. vom Grossen Rat beschlossene Erdbebensicherung der Spitäler oder Asbestsanierung der Spitalinfrastrukturen). 2.2 Privatkliniken Bis Ende 2011 gab es keine finanzielle Beteiligung des Kantons an den Leistungen der Privatkliniken auf seiner Spitalliste. Im Wallis waren damals die Clinique de Valère (mit Ausnahme der Spondylodesen) und das Rehazentrum Leukerbad (RZL) davon betroffen. Die Versicherer übernahmen den gesamten Tarif, der auch die Investitionskosten abdeckte. Finanzierung Krankenversicherer (maximal 100% der Kosten) Kosten einschliesslich Investitionskosten 3. NEUE SPITALFINANZIERUNG AB 2012 Mit der neuen Spitalfinanzierung sollte gesetzlich eine Gleichbehandlung der öffentlichen und privaten Krankenanstalten erreicht werden, insbesondere in unternehmerischer Hinsicht. Das bedeutet, dass die Leistungen aller Spitäler ähnlich abgegolten werden und dass es an den Spitälern liegt, über ausgeglichene Kompetenzen zu verfügen und ihre Investitionen finanziell zu verwalten. Aus diesem Grund werden die Investitionsausgaben seit dem 1. Januar 2012 über Spitaltarife finanziert. Diese rechtlichen Änderungen betreffen die stationäre Behandlung, das heisst Behandlungsmassnahmen mit einem notwendigen Aufenthalt von mehr als 24 Stunden, sowie Spitalaufenthalte von weniger als 24 Stunden, bei denen während einer Nacht ein Bett belegt wird. Ebenfalls als stationäre Aufenthalte gelten solche, bei denen Patienten ohne ein Bett oder ein Zimmer belegt zu haben sterben, oder die aus medizinischen Gründen in ein anderes Spital verlegt werden (Durchgangspatienten). Die Tarifstrukturen unterscheiden sich je nach Versorgungsart: Die Leistungen der Akutsomatik werden über Fallpauschalen (SwissDRG) abgegolten, jene der Rehabilitation, Psychiatrie und Palliativpflege über Tagespauschalen. Für die stationäre Behandlung kommt eine duale Finanzierung zur Anwendung: Die stationären Leistungen werden vom Kanton und von den Versicherern anhand ihres jeweiligen Anteils, der jedes Jahr vom Kanton definiert wird, vergütet. Die Beteiligung des Kantons an den Tarifen muss ab 2017 mindestens 55% betragen. Die Behandlungen, die nicht unter die Definition des stationären Bereichs fallen, gelten als ambulant. Diese Leistungen werden vollumfänglich von den Krankenversicherern vergütet (vgl. Punkt 4). 3 / 10

4 Auf der Grundlage des Umsatzes 2014 des Spital Wallis (einschl. ZIWS, ohne APH Gravelone), stammen diese Einnahmen aus den folgenden Tätigkeiten: Total Umsatz Spital Wallis 2014 = 648 Mio. Franken Ein Teil dieser Einnahmen muss für die Investitionsfinanzierung bestimmt sein. Der Bundesrat hat einzig für das Jahr 2012 schweizweit einen normativen Zuschlag von 10% auf die SwissDRG-Pauschalen (Akutsomatik) festgelegt, um die Investitionsausgaben zu decken (Abschreibungen und Zinsen). Für die anderen Versorgungsbereiche wurde kein spezifischer Betrag festgelegt. Da unsere Gesetzesgrundlage vorschreibt, dass der Anteil der Vergütung der mit den Investitionen verbundenen Leistungen zur Deckung des Investitionsaufwands verwendet werden muss, überprüft der Kanton jedes Jahr den Anteil des Tarifs im Zusammenhang mit den Investitionen der Akutsomatik und der anderen Gesundheitsversorgung (Rehabilitation, Psychiatrie, ambulanter Bereich usw.) des Spital Wallis (Verordnung über das Spital Wallis, Art. 16). 3.1 Berücksichtigung der vom KVG gedeckten Investitionskosten Die Bundesverordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) regelt, auf welche Weise die Investitionskosten bei der Berechnung der vom Kanton und von den Krankenversicherern übernommenen Pauschalen berücksichtigt werden. Für eine einheitliche Beurteilung der Investitionen und die Ermittlung der diesbezüglichen Kosten wird vorgeschrieben, dass der Anschaffungswert der Anlagen ausschlaggebend ist (und nicht der Wiederbeschaffungswert). Zum Zeitpunkt des Übergangs 2012 fielen unter die Kostenermittlung einzig die Investitionsausgaben, die in der Anlagenbuchhaltung eines Spitals erfasst waren und für die der Buchwert (Restwert) verfügbar war. Zudem stützte sich die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen auf den Restwert und nicht auf die Hälfte des Anschaffungswerts. Da die Gebäude des Spital Wallis wie bei mehreren öffentlichen Schweizer Spitälern aus den 1970er-Jahren stammen und zu einem grossen Teil amortisiert sind, liegt die Beurteilung des Investitionsaufwands weit unter dem Schweizer Durchschnitt. So lässt sich zwischen den Spitälern in Sachen Investitionskosten ein grosser Unterschied feststellen, der zwischen 5% und 15% der Fallkosten schwankt. Das Spital Wallis lag sogar im Jahr 2012 bei 2,4% (Investitionskosten von 14 Millionen Franken auf ein Betriebskostentotal von 595 Millionen Franken). Gegenwärtig besteht der Investitionsaufwand hauptsächlich aus den «Mietkosten» des Staates, der Eigentümer der Spitalinfrastrukturen des Spital Wallis ist. Bis 2011 hatte der Staat dem Spital die Infrastrukturen nämlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Die beweglichen Güter (Anlagen), Eigentum des Spitals, waren nicht in dessen Bilanz aktiviert, da sie vollumfänglich vom Kanton subventioniert wurden. Der Restwert der Immobilien (Schulden und Subventionen in Bezug auf die Infrastruktur) in der Bilanz des Staates Wallis per diente als Grundlage für die Ermittlung des Betrags, der dem Spital Wallis (in Form einer «Miete») in Rechnung gestellt und den Spitaltarifen belastet werden konnte. 4 / 10

5 4. VERGÜTUNG DER AMBULANTEN LEISTUNGEN 4.1 Chronologischer Überblick zu TARMED Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, Art. 43 Abs. 5) werden die Rechnungen für ambulante Krankenpflege auf der Grundlage von leistungsbezogenen Tarifen erstellt. TARMED, 2004 in Kraft getreten, ist eine gesamtschweizerisch vereinbarte einheitliche Tarifstruktur, die für sämtliche in der Schweiz erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen im ambulanten Spitalbereich und in den Arztpraxen Gültigkeit hat (Einzelleistungstarif). Der Taxpunktwert hingegen wird auf kantonaler Ebene ausgehandelt. Die Tarifstruktur umfasst rund 4600 Tarifpositionen, wobei die ärztlichen Leistungen (AL) und die technischen Leistungen (TL, Infrastrukturen) in Form von Taxpunkten evaluiert werden. Der technische Teil umfasst die Investitionen. Die Tarifstruktur TARMED basiert hauptsächlich auf den Datenbanken aus den 1990er- Jahren. Damals wurden die ambulanten Leistungen der Spitäler in den meisten Schweizer Kantonen ausgehend vom Spitalleistungskatalog (SLK) fakturiert. Die SLK-Tarife der öffentlichen Spitäler enthielten keinen Anteil für die Abgeltung der Investitionen. Die Investitionen wurden von der öffentlichen Hand (Kanton und/oder Gemeinden) übernommen. Beim Übergang von den SLK-Tarifen zu TARMED wurde eine Kostenneutralität eingeführt, was zur Folge hatte, dass die Investitionen nie in den Tarifen berücksichtigt werden konnten hatte sich das Gesundheitsdepartement dafür eingesetzt, damit anerkannt wird, dass die Investitionsausgaben gleich wie die stationäre Behandlung im TARMED-Taxpunktwert berücksichtigt werden konnten. Da die Investitionen nicht mehr vom Kanton subventioniert wurden, mussten sie über alle Leistungsbereiche finanziert werden können. Angesichts des Drucks während der Verhandlungen mit den Versicherern und aufgrund der hängigen Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde das Vorgehen eingestellt, nachdem die Tarifpartner zu einer Einigung gefunden hatten. Die privaten spitalexternen Arztpraxen und die ambulanten Spitalleistungen werden nach dem gleichen TARMED-Tarifierungssystem abgegolten. Aufgrund der Geräte, der Art von Patientenstamm (schwerere Fälle) und einiger Versorgungsbereiche (z.b. Notfalldienst und Psychiatrie), deren Kosten nicht in der Tarifstruktur berücksichtigt werden, ist der Taxpunktwert im Spital höher (0,87 gegenüber 0,82 in den Privatpraxen, Jahr 2015). Im Gegensatz zum Spital müssen die Privatpraxen in ihrem Umsatz die Einnahmen für die Investitionen nicht separat ausweisen. Da die Privatpraxen ihre Investitionen selbst finanzieren müssen, war der diesbezügliche Aufwand immer im Tarif enthalten. 4.2 Andere ambulante Leistungen Nebst den ärztlichen Leistungen werden im ambulanten Spitalbereich weitere Leistungen erbracht, wie die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Arzneimitteln, Physiotherapie, Ergotherapie, die Tätigkeiten des Labors, der mobile Notarztdienst (SMUR) usw. Diese Tätigkeiten machen weniger als 10% des Umsatzes aus. Jeder Bereich hat seine eigene Tarifstruktur, die in Prinzip auf nationaler Ebene vereinbart wird. 5. ENTWICKLUNG DER INVESTITIONSAUSGABEN UND -EINNAHMEN DES SPITAL WALLIS Die mit den Investitionen verbundenen Aufwendungen umfassen die Zinsen und Abschreibungen auf den Investitionen, einschliesslich der Abzahlungs- und Mietgeschäfte gemäss VKL. Sie sind grundsätzlich durch einen gleichwertigen Ertrag gedeckt. Der Anteil der Leistungsvergütung, der mit den Investitionen verbunden ist, wird in einem den Investitionen gewidmeten Fonds verbucht. Die Verordnung über die Spitalplanung und - finanzierung vom 30. Mai 2012 sieht in Artikel 13 vor, dass wenn der Anteil der Vergütung der mit den Investitionen verbundenen Leistungen die Aufwendungen übersteigt, die Differenz in einem Fonds für Investitionen im Passiv der Bilanz verbucht wird. Diese Bestimmung ist in der Verordnung über das Spital Wallis vom 1. Oktober 2014 noch immer in Kraft. 5 / 10

6 Seit dem 1. Januar 2012 wird dem Spital Wallis durch das Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI) die Verwaltung der unbeweglichen Infrastrukturen im Eigentum des Kantons und die Finanzierung der diesbezüglichen Investitionen übertragen. Sämtliche Unterhalts-, Renovations- und Baukosten der Spitalinfrastrukturen werden vom Spital Wallis finanziert und den Spitaltarifen belastet. Sie sind Bestandteil der Betriebskosten (Klasse 43 für den Unterhalt) oder werden in der Bilanz des Spital Wallis aktiviert und amortisiert (Klasse 44 für die Renovationen und Neubauten). Die beweglichen Güter (Ausrüstung, Geräte...) sind im Eigentum des Spitals und werden auf dieselbe Art verbucht. Die Entwicklung des Anlagevermögens des Spital Wallis befindet sich im Anhang. Die Ausgaben ihrerseits haben sich wie folgt entwickelt: Anlagenutzungskosten Abschreibungen (ab 2012) Miete Staat VS Andere Mieten Zinsen laut Finanzrechnung Anteil der Anlagenutzungskosten Die vom Staat in Rechnung gestellte Miete entspricht dem Restwert der Infrastrukturen im Eigentum des Kantons in Anwendung von Artikel 41 GKAI und Artikel 14 der Verordnung über das Spital Wallis. Die Entwicklung des Ertrags seit 2012 sieht wie folgt aus: Ertrag betreffend Investitionen Ertrag Versicherungen und andere Garanten, Anteil Investitionen Kantonale Beiträge an den Tarifen, Anteil Investitionen Diverse Erträge, Anteil Investitionen Diverse Subventionen, Anteil Investitionen Anteil der Erträge betreffend Investitionen Daraus ergibt sich ein positiver Saldo, der einem Fonds zugewiesen wird, um künftige, bedeutend höhere Investitionen (im Zusammenhang mit den laufenden Projekten der Infrastrukturentwicklung) zu finanzieren, während die fakturierten Tarife stabil sind beziehungsweise sinken. Spital Wallis In Millionen CHF Ausgleichsfonds für Investitionen per Zuweisung 19.0 Ausgleichsfonds für Investitionen per Zuweisung 19.5 Ausgleichsfonds für Investitionen per Zuweisung 18.8 Ausgleichsfonds für Investitionen per Die nachstehende Tabelle zeigt den Anteil der Vergütung der mit den Investitionen verbundenen Leistungen im Verhältnis zum Ertrag für das Jahr 2014 nach Tätigkeit: Ertrag (in Millionen) Anteil des Ertrags für die Finanzierung der Investitionen (in Millionen) Anteil des Ertrags für die Finanzierung der Investitionen (in %) Stationäre Tätigkeit, akut % Stationäre Tätigkeit, chronisch % Ambulante Tätigkeit % Andere Tätigkeiten (Leistungen an Dritte) % Total % 6 / 10

7 Es wird ersichtlich, dass die ambulante Tätigkeit ebenfalls zur Investitionsfinanzierung beiträgt. Dieser Anteil nimmt zu, wie aus der Tabelle im Anhang hervorgeht. 6. AUFWAND IM ZUSAMMENHANG MIT DER FINANZIERUNG KÜNFTIGER INVESTITIONEN Aufgrund des Zustands der meisten Infrastrukturen des Spital Wallis werden bald bedeutende Renovationsarbeiten anstehen. Zunächst werden sich die ordentlichen Investitionen gemäss Bedarfsermittlung des Spital Wallis über die nächsten zehn Jahre auf rund 18 Millionen Franken pro Jahr belaufen, damit die ordentlichen Anlagen und die medizinisch-technische Ausrüstung erneuert werden können. Auf der Grundlage der EPIQR+-Studie zur Evaluation der Unterhaltskosten der Spitalinfrastrukturen wird mit jährlichen Unterhalts- und Renovationskosten von 9 Millionen Franken gerechnet, zu denen rund 6 Millionen Franken für die beweglichen Güter (Erneuerung der ordentlichen Anlagen und der medizinischtechnischen Ausrüstung) hinzukommen. Es muss also mit jährlichen ordentlichen Investitionen von 15 bis 18 Millionen Franken gerechnet werden. In zweiter Linie sind bedeutende Investitionen für die Entwicklung der Infrastrukturen des Spital Wallis absehbar, nämlich für die Zusammenlegung der Operationstätigkeit des CHVR in Sitten mit Nachbehandlung und Rehabilitation in Siders und Martinach, die Modernisierung der Infrastrukturen des Departements Psychiatrie und Psychotherapie des CHVR, die Sterilisationszentrale (Sterilisation der medizinischen Geräte und chirurgischen Instrumente) und die Zusammenlegung der Spitaltätigkeit im Oberwallis am Standort Brig. Der Staatsrat hat diese Projekte in seinen Entscheiden vom 22. Januar und 10. Dezember 2014 gutgeheissen und den Finanzrahmen auf 400 Millionen Franken festgelegt, wovon 100 Millionen für das SZO und 300 Millionen für das CHVR vorgesehen sind. Diese Beträge werden vom Spital Wallis auf der Grundlage der einkassierten Beträge für die Vergütung der Investitionen im Rahmen der Spitaltarife (zulasten des Kantons und der Versicherer) finanziert werden. Der Finanzrahmen wurde auf der Grundlage der jährlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung von Investitionen des Spital Wallis festgelegt. Dies wurde wie folgt berechnet: Jährlicher Ertrag in Verbindung mit den Investitionen./. Geschätzter Finanzaufwand (Zinsen mit einem durchschnittlichen Satz von 3%) Evaluation der jährlichen Investitionskapazität 40 Mio. Franken jährlich Durchschnittlich 8 Mio. Franken pro Jahr 32 Mio. Franken Die Finanzierung von Investitionen wurde in einem Zeitrahmen von 25 Jahren (32 Mio. Franken x 25 Jahre) evaluiert, da die Infrastrukturen während dieser normativen Nutzungsdauer amortisiert werden sollten 1. Der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag, mit dem die Investitionsfinanzierung gewährleistet werden sollte, wird wie folgt geschätzt: Schätzung über 25 Jahre Variante mit ordentlichen Investitionen von 18 Mio./Jahr Variante mit ordentlichen Investitionen von 15 Mio./Jahr Total Investitionskapazität 800 Mio. Franken 800 Mio. Franken./. Ordentliche Investitionen Mio. Franken Mio. Franken Saldo für die Infrastrukturentwicklung 350 Mio. Franken 425 Mio. Franken 1 Gemäss den Empfehlungen des nationalen Spitalverbands H+ wird unterschieden zwischen den Gebäuden, die über 33 1/3 Jahre amortisiert werden und den Anlagen im Zusammenhang mit dem Gebäude (Lift, Lüftung usw.), die über 20 Jahre amortisiert werden ( ~25 Jahre). 7 / 10

8 Auf dieser Grundlage hat der Staatsrat den Finanzrahmen für Projekte der Infrastrukturentwicklung auf 400 Millionen Franken festgelegt. Dieser Betrag umfasst die Investitionen für alle Infrastrukturen (Psychiatrie, Geriatrie, Rehabilitation, Akutsomatik). 7. SCHLUSSFOLGERUNG Seit 2012 sind gemäss Artikel 49 Absatz 7 KVG in der Berechnung der vom Spital fakturierten Tarife die jährlichen Investitionsausgaben (Zinsen und Abschreibungen) eingeschlossen. Bis 2011 wurden die Investitionen vollumfänglich vom Kanton übernommen, entweder über Subventionen oder dadurch, dass die Spitalinfrastrukturen gratis zur Verfügung gestellt wurden. Die Spitaltarife wurden also entsprechend angepasst. Für den ambulanten Bereich kam letzten Endes aber keine Tarifanpassung zustande, obschon der Tarif anfänglich ohne die Investitionen berechnet worden war. Es sei angemerkt, dass der ambulante Spitalbereich zum Zeitpunkt der Einführung von TARMED im Jahr 2004 marginale Einnahmen von rund 10% generiert hatte machten die ambulanten Behandlungen im Spital allerdings fast 25% der Spitaleinnahmen aus. Die kantonale Gesetzgebung gibt vor, dass der Anteil der Vergütung der mit den Investitionen verbundenen Leistungen für die Deckung des Investitionsaufwands verwendet werden muss. Der Kanton validiert jedes Jahr den Anteil des Tarifs in Verbindung mit den Investitionen der Akutsomatik und der anderen Gesundheitsversorgung (Rehabilitation, Psychiatrie usw.) im Spital Wallis. Gemäss den kantonalen Gesetzesbestimmungen fliesst zudem der Überschuss in einen Ausgleichsfonds für künftige Spitalinvestitionen. Seit 2012 wird ein Teil der Einnahmen aus der stationären Tätigkeit des Spital Wallis (Akutsomatik, Rehabilitation, Psychiatrie) der Investitionsfinanzierung zugewiesen. Ein wachsender Anteil der Einnahmen aus der ambulanten Tätigkeit wird seit 2013 ebenfalls dazu verwendet, wie aus der Tabelle im Anhang hervorgeht. Von den Einnahmen der Arztpraxen im Spital werden beispielsweise 15% des Tarifs unter den Investitionen verbucht. Die Nebentätigkeiten tragen ebenfalls zur Investitionsfinanzierung bei. Die Beträge seit 2015 stimmen mit den Indikatoren, die der Grosse Rat für den politischen Leistungsauftrag der Dienststelle für Gesundheitswesen verlangt hat, überein, nämlich: - Vorgesehener Vergütungsanteil an der Finanzierung von Investitionen für den stationären Bereich des Spital Wallis: 6,2% - Vorgesehener Vergütungsanteil an der Finanzierung von Investitionen für den ambulanten Bereich des Spital Wallis: 5,5% Allerdings werden die Spitäler in Sachen Tarife (Baserate) sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich (TARMED-Taxpunktwert) von den Krankenversicherern unter Druck gesetzt. Auch die Preisüberwachung auf Bundesebene nimmt ihr Empfehlungsrecht wahr, indem sie eine Senkung der Tarife verlangt. Die jüngsten Rechtsprechungen unterstützen, dass zwischen allen Spitälern Kostenvergleiche (Benchmarking) angestellt werden sollen. Das hat zur Folge, dass die mit den Krankenversicherern ausgehandelten Tarife stabil bleiben oder sinken, während der Aufwand zunimmt (70% = Personalkosten). KVG-Tarife Spital Wallis Baserate SwissDRG (akut stationär) TARMED (ambulant) / 10

9 Dieser Preisdruck stellt das Spital Wallis, das in Bezug auf die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit sowie auf Ebene der Personalgewinnung immer höheren Ansprüchen gerecht werden muss, vor grosse Herausforderungen. Fazit: Das Spital Wallis muss sich der Herausforderung stellen, in seiner Betriebsrechnung ein finanzielles Gleichgewicht zu finden, wobei auch die Investitionskosten für die anstehenden Grossarbeiten gedeckt werden. Die Beträge können gegenwärtig aus dem Fonds entnommen werden, der hierfür eine notwendige Reserve darstellt. Wie vorher gezeigt, werden die Investitionskosten inzwischen auf allen Tätigkeiten des Spitals erhoben. Die Forderung der PUK-GNW ist also umgesetzt, da sich der ambulante Bereich und die Nebentätigkeiten an der Investitionsfinanzierung beteiligen. Die Beteiligung wurde anhand des berücksichtigten Investitionsaufwands jeder Tätigkeit (gemäss Kosten- Leistungsrechnung) berechnet. Gegenwärtig ist es mit einem Defizit im Jahr 2014 und einem für 2015 vorgesehenen Aufwandüberschuss nicht möglich, mehr für die Investitionen abzuschöpfen. Vom Staatsrat genehmigt am 17. Dezember / 10

10 Anhang: Für die Investitionsfinanzierung eingesetzter Ertragsanteil (Investitionsertrag / Ertrag) Leistungen BU 2015 Stationär 7.6% 7.6% 7.7% 6.4% Ambulant 0.4% 1.4% 2.0% 5.6% Betrag in Millionen Anhang: Entwicklung des Anlagevermögens in der Bilanz des Spital Wallis Anlagen in der konsolidierten Bilanz des Spital Wallis Titel 34'606 34'606 34'606 32'106 Gebäude 1'941'000 4'543'361 3'633'566 6'541'553 Fixe Einrichtungen und Installationen der Gebäude 0 929'726 2'106'172 5'037'319 Gebäude Stiftung la Providence 6'137' Umbau Spital Gravelone in ein APH 3'500'000 3'200'000 2'900'000 2'500'000 Mobilien und medizinisch-technische Güter 0 10'389'799 19'919'979 30'717'717 Laufende Investitionen 0 1'011'077 6'783'102 6'111'868 Total Anlagevermögen 11'612'686 20'108'569 35'377'424 50'940'563 Total Bilanz 168'502' '482' '768' '525'994 Anteil des Anlagevermögens 6.89% 10.78% 16.71% 20.83% 10 / 10

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