Mediengespräch vom 31. August 2009 Neuordnung Pflegefinanzierung KVG Umsetzung im Kanton Bern

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1 Mediengespräch vom 31. August 2009 Neuordnung finanzierung KVG Umsetzung im Kanton Bern

2 Die Änderungen der Neuordnung finanzierung 1. Beiträge der Krankenversicherer an leistungen werden durch den Bundesrat - gesamtschweizerisch gleich festgelegt. 2. PatientIn/BewohnerIn beteiligt sich maximal bis zu einem fixen Betrag an den kosten 3. Einführung Hilflosenentschädigung leichten Grades für AHV- RentnerInnen (Finanzierung durch den Bund Entlastung Kanton) 4. Vermögensfreibeträge Ergänzungsleistungen werden angepasst (Belastung Kanton) 5. Neues Angebot Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt

3 1. Beiträge der Krankenversicherer an leistungen werden durch den Bundesrat gesamtschweizerisch auf gleicher Höhe festgelegt Stationäre (heim) Beiträge für 12 bedarfsstufen Geringster Beitrag: CHF 9.--/Tag in Stufe 1 Höchster Beitrag: CHF /Tag in Stufe 12 Linare Erhöhung pro Stufe Spitex Beiträge nach Art der leistung Abklärung CHF 79.80/Stunde Grundpflege CHF 54.60/Stunde Behandlungspflege CHF 65.40/Stunde

4 2. Patientin / BewohnerIn beteiligt sich maximal bis zu 20% des höchsten vom Bundesrat festgelegten Tarif an den kosten Spitex Höchster Tarif (Abklärung) Max. Beitrag Bewohner/Patient (20%) CHF / Tag CHF / Tag Spitexpatienten beteiligen sich heute nicht an den kosten (ausser Franchise und Selbstbehalt) Beteiligung auch zukünftig nicht vorgesehen Stationäre (heim) Höchster Tarif (Stufe 12) : Max. Beitrag Bewohner/Patient (20%) CHF / Tag CHF / Tag Beitrag der Bewohner in der heutigen Praxis nicht beschränkt Änderung Finanzierungssystem notwendig

5 Kostenblöcke Finanzierung heime

6 Vorgaben Kanton Maximal durch Ergänzungsleistungen mitfinanzierte Kosten Maximal durch öffentliche Hand mitfinanzierte Kosten Maximal durch öffentliche Hand mitfinanzierte Kosten

7 Wer finanziert die Kosten? Maximale kosten EL-Höchstgrenze = Ergänzungsleistungen = KVG-Beiträge Max. Kosten = Ergänzungsleistungen = Eigenes = Investitionsbeitrag an Institution

8 Wer finanziert die Kosten? Maximale kosten EL-Höchstgrenze = Ergänzungsleistungen = KVG-Beiträge Max. Kosten = Ergänzungsleistungen = Eigenes = Investitionsbeitrag an Institution

9 Änderungen durch Neuordnung finanzierung Maximale kosten EL-Höchstgrenze Max. Kosten Krankenkassenbeiträge einheitlich durch Bundesrat festgelegt Entlastung der Krankenversicherer zu Lasten der Kantone Mehrbelastung Kanton

10 Änderungen durch Neuordnung finanzierung Maximale kosten EL-Höchstgrenze Max. Kosten Krankenkassenbeiträge einheitlich durch Bundesrat festgelegt Entlastung der Krankenversicherer zu Lasten der Kantone Mehrbelastung Kanton

11 Änderungen durch Neuordnung finanzierung Maximale kosten EL-Höchstgrenze Max. Kosten Maximalbeitrag Patienten wird einheitlich durch Bundesrat festgelegt Entlastung von Selbstzahler Mehrbelastung Kanton

12 Änderungen durch Neuordnung finanzierung Maximale kosten EL-Höchstgrenze Max. Kosten Maximalbeitrag Patienten wird einheitlich durch Bundesrat festgelegt Entlastung von Selbstzahler Mehrbelastung Kanton

13 Finanzielle Auswirkungen CHF 60 Mio. (2014) CHF 22 Mio. (2014) CHF 82 Mio. (2014) Von Kanton/Gemeinden zu deckender Ausfall

14 Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen resultieren aus: Geringere Beiträge der Krankenversicherer an leistungen im Heim Reduktion der Beteiligung der BewohnerInnen von heimen an der Finanzierung der kosten Belastung Kanton und Gemeinden durch geringere Beiträge Krankenversicherer Belastung Kanton und Gemeinden durch Beschränkung der Beteiligung BewohnerInnen Total zusätzliche Belastung von Kanton und Gemeinden

15 Anpassung Finanzierungssystem heime Maximal durch Ergänzungsleistungen mitfinanzierte Kosten = + Beitrag Krankenversicherer + Max. Beitrag BewohnerIn

16 Anpassung Finanzierungssystem heime Maximal durch Ergänzungsleistungen mitfinanzierte Kosten = + Beitrag Krankenversicherer + Max. Beitrag BewohnerIn

17 Anpassung Finanzierungssystem heime Maximale kosten EL-Höchstgrenze Direkte Beiträge Kanton (Lastenausgleich) an die Alters- und heime Max. Kosten

18 Integration Kosten Infrastruktur in Heimtarife öffentlicher Heime Maximale kosten EL-Höchstgrenze Direkte Beiträge Kanton (Lastenausgleich) an die Alters- und heime Max. Kosten Bisher: Investitionsbeiträge

19 Integration Kosten Infrastruktur in Heimtarife öffentlicher Heime Maximale kosten EL-Höchstgrenze Direkte Beiträge Kanton (Lastenausgleich) an die Alters- und heime Max. Kosten + Infrastruktur Neu! Vermögende Personen zahlen Infrastruktur mit

20 3. Einführung Hilflosenentschädigung leichten Grades für AHV-RentnerInnen Abklärung durch IV-Stelle Finanzierung durch den Bund Finanzielle Entlastung Kanton Bern 4. Vermögensfreibeträge Ergänzungsleistungen werden angepasst Anpassungen: Alleinstehende: von CHF auf CHF Ehepaare: von CHF auf CHF Ehepaar in Liegenschaft, 1 Ehegatte im Heim von CHF auf CHF Kein Mehraufwand für Ausgleichskasse Finanzielle Belastung Kanton Bern

21 5. Akut- und Übergangspflege Neues Angebot leistungen nach einem Spitalaufenthalt werden während längstens 2 Wochen nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet werden KVG regelt nur die Finanzierung der Konkurrenz /Überschneidung zu Post-Akut- in den Spitälern Kantone bestimmen die Leistungserbringer (Kanton Bern voraussichtlich vorwiegend ambulante Dienste) Kantone bewilligen die anrechenbaren kosten und den Anteil der vom Kanton übernommenen Kosten (min. 55%)

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