TAXTABELLE ab Januar 2015
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- Martha Biermann
- vor 8 Jahren
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1 TAXTABELLE ab Januar Pensionspreise Haus A * 1-er Zimmer ohne Nasszelle Fr Haus B EG 1-er Zimmer mit Nasszelle Fr er Zimmer mit Nasszelle Fr Haus B OG 1-er Zimmer mit Nasszelle Fr er Zimmer ohne Nasszelle (B B1.03) Fr er Zimmer mit Nasszelle Fr Haus B DG B er Zimmer mit Nasszelle Fr B er Zimmer mit Nasszelle Fr B er Zimmer mit Nasszelle Fr B er Zimmer mit Nasszelle Fr B er Zimmer mit Nachzelle Fr B er Zimmer mit Nasszelle Fr Haus C EG * C er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr * C er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr Haus C OG * C er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr * C er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr * C er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr * Die Grösse der Zimmer ermöglicht auch eine Belegung durch Ehepaare. Die für die zweite Person beträgt die Hälfte der entsprechenden Zimmergrundtaxe. 1
2 Haus C DG C er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr C er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr C er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr C er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr Haus D OG D er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr D er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr D er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr D er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr Haus D DG D er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr D er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr D er Zimmer mit Nasszelle m 2 Fr Betreuungstaxen Solidarisch tragen alle Bewohnerinnen und Bewohner an der Betreuung mit. Die Pauschale wird verrechnet, ob das Angebot genutzt wird oder nicht. Folgende Punkte gehören zur Betreuung: Einführung und Unterstützung beim Einleben im Heimalltag oder bei Änderungen Tagesstruktur und Tagesgestaltung Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch Präsenz von Mitarbeitenden (Bewohneralarm kann jederzeit betätigt werden, 24-Stundenpräsenz, gezielte Beobachtungen durch das Personal, um so bald als nötig Hilfe/Dienstleistungen anbieten zu können) Kommunikation im Alltag (vermittelnde Gespräche mit Angehörigen/Dritten usw.; Beratung in alltäglichen Angelegenheiten und Führen von Gesprächen in Alltagssituationen) Förderung und Unterstützung sozialer Kontakte Schnittstellenmanagement / Koordination zwischen den verschiedenen, in die Betreuung involvierten Dienste und den Bewohnerinnen und Bewohnern (Pflege und Betreuung, Ärzte, Therapien, Kundendienst, Freizeitgestaltung, Wäscherei, Reinigungsdienst, Technischer Dienst, Freiwilligenarbeit usw.) Unterstützung im Umgang mit Post- und Paketsendungen Aktivierung und Betreuung Angebot der Freizeitgestaltung; Beratung und Motivation in Entscheidungsfindung rund um die Freizeitgestaltung Vereinzelte gemeinsame Anlässe und Veranstaltungen (beispielsweise Weihnachts- und Osterfeiern, Sommerfeste) Begleitung und Unterstützung in Krisensituationen (führen von Krisengesprächen, Begleitung zu Beerdigung/Grabbesuchen) Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehöriger in der Sterbephase 2
3 Pflegestufe Betreuungstaxen Fr./Tag Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Pflegekosten ZUSCHLÄGE GEMÄSS EINSTUFUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT BESA-SYSTEM Pflegestufe Total Pflegetaxen Fr./Tag Beitrag Krankenvers. Bewohneranteil Anteil öffentliche Hand Fr. Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Stufe Der Anteil der Pflegetaxen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Versicherer an die Pflegetaxen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Kantons Zürich und nach dem Budget Die Pflegetaxe wird laufend den notwendigen Leistungen angepasst oder mindestens alle sechs Monate überprüft. 3
4 3.2 Akut- und Übergangspflege Mit tarifsuisse sowie mit Helsanan, Sanitas und KPT haben Curaviva Kanton Zürich und die Stadt Zürich Tarifverträge für die Pflegeleistungen im Rahmen der Akut- und Uebergangspflege (Auep) ab abgeschlossen. Statt der bisherigen Pauschalen nach Stufen konnte man sich auf einen einheitlichen Tarif von CHF pro Tag für alle AueP-Fälle einigen. Von diesem Betrag werden 45 % durch die Krankenversicherungen (CHF 75.60) und 55 % von den Gemeinden (CHF 92.40) übernommen. 4. Ermässigungen 1. Verpflegungsanteil Fr / Tag 5. Zusatzkosten 1. Mahlzeitendienst im Zimmer aus Komfortgründen Fr / Mahlzeit 2. Betten aus Komfortgründen Fr / Tag 3. Austrittspauschale nach einem Monat einmalig Fr Austrittspauschale innerhalb eines Monats einmalig Fr Todesfall Austrittspauschale einmalig Fr Zuschlag Feriengäste (siehe Taxordnung Punkt 7) Fr / Tag 7. Kleidernämeli (ohne Annähen) Fr Annähen Fr / Std. 8. Flicken, Ändern der persönlichen Wäsche Fr / Std Näh-/ Flickmaterialien nach Aufwand 9. Zuschlag auf die für Bewohner, die ihren gesetzlichen Wohnsitz ausserhalb der Verbandsgemeinden haben 10 % 10. Begleitung zum Arzt, Therapien usw. Fr / Std 11. Fahrkosten für Fahrten mit Dienst- resp. Privatauto Fr / km 12. Pediküre / Podologin / Chemische Reinigung Verrechnung mit der Monatsrechnung 13. Coiffeurleistungen Verrechnung mit der Monatsrechnung 14. Für zusätzliche Personalleistungen, die nicht in der oder der BESA-Bedarfserfassung inbegriffen sind (z.b. Hilfe beim Zimmer einrichten, Zügeln, externe Begleitung z.b. für Einkäufe, Besorgungen usw.) wird der Zeitaufwand verrechnet. Fr / Std. Die Taxen sowie die allgemeinen Zuschläge gelten als ergänzende Vertragsbedingungen. Diese Taxtabelle ersetzt die Taxtabelle vom
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