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1 Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1

2 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art. 25) Definitive Inkraftsetzung per Neuordnung betrifft sowohl Spitex wie auch Heime 2

3 Die Änderungen der Neuordnung Pflegefinanzierung Beiträge der Krankenversicherer an Pflegeleistungen werden durch den Bundesrat - gesamtschweizerisch gleich festgelegt. PatientIn/BewohnerIn beteiligt sich maximal bis zu einem fixen Betrag an den Pflegekosten Einführung Hilflosenentschädigung leichten Grades des für Kantons AHV-RentnerInnen Bern Vermögensfreibeträge Ergänzungsleistungen werden angepasst (erhöht) Neues +41 (31) Angebot Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt 3

4 Bau Hotellerie Pflege Kanton Bern Wer finanziert heute die Kosten der Pflegeheime? Maximale Pflegekosten EL-Höchstgrenze KVG-Beiträge Max. Kosten Hotellerie Person mit geringem Person mit hohem Ergänzungsleist ungen = Investitionsbeitrag an Institution oder Kaptialbeiträge oder Zuschüsse nach Dekret

5 Auswirkungen für die BewohnerInnen von Heimen im Bereich Wohnen In öffentlichen Heimen haben Bewohner bis jetzt nur Betriebskosten bezahlt Ab 2011 werden sie zusätzlich einen Anteil an den Infrastrukturkosten zahlen müssen Damit wird der Heimaufenthalt (im Bereich Wohnen) bis zu CHF pro Monat teurer Wer dies nicht bezahlen kann, erhält Ergänzungsleistungen 5

6 Bau Hotellerie Pflege Kanton Bern Finanzierung der Kosten für den Bau der Pflegeheime ab 2011 Maximale Pflegekosten EL-Höchstgrenze KVG-Beiträge Max. Kosten Hotellerie Person mit geringem Person mit hohem Ergänzungsleist ungen = Investitionsbeitrag an Institution oder Kaptialbeiträge oder Zuschüsse nach Dekret

7 Auswirkungen für die BewohnerInnen von Heimen im Bereich Pflege Pflegebedürftige zahlen maximal CHF pro Tag an der Pflege und damit zum Teil wesentlich weniger als heute Die Differenz zwischen den Kosten für die Pflege und dem Anteil der Krankenversicherer und der BewohnerInnen zahlt neu der Kanton 7

8 Bau Hotellerie Pflege Kanton Bern Wer finanziert zukünftig die Kosten der Pflegeheime? Maximale Pflegekosten Kantonsanteil Pflege Bewohneranteil Pflege Person mit geringem Person mit hohem

9 Fazit Für nicht oder kaum pflegebedürftige Menschen wird der Heimaufenthalt teurer (zusätzliche Belastung durch Infrastrukturbeitrag) Für stärker pflegebedürftige Menschen wird der Heimaufenthalt günstiger (die Belastung durch den Infrastrukturbeitrag ist niedriger als die Entlastung durch die Pflegefinanzierung) 9

10 Finanzielle Auswirkungen für den Kanton Bern CHF 82 Mio. Mehrkosten pro Jahr im stationären Bereich Auswirkungen der Mitfinanzierung im Bereich der Spitex noch nicht eruierbar 10

11 Umsetzung im Spitexbereich Änderung des Finanzierungssystems per (von der Defizitfinanzierung zur Finanzierung von Leistungen) Einführung Kostenbeteiligung vom RR im Juni 2010 beschlossen; Motionen wurden am im GR behandelt; die Kostenbeteiligung wurde abgelehnt. Pflege bleibt für Spitex-Klienten gratis Verhandlungen mit dem Spitex-Verband stehen kurz vor dem Abschluss 11

12 Akut- und Übergangspflege Neues Angebot Definition Bundesrat:, im Anschluss an einen Spitalaufenthalt, ärztlich verordnet, maximal 14 Tage, Pflegekosten werden durch Kanton und Versicherer übernommen. Gesundheits- Gedacht und Fürsorgedirektion für Menschen, die nach einem Alters- Spitalaustritt und Behindertenamt noch nicht nach Hause können und 3011 zuwenig Bern Kraft für eine Rehabilitation haben. Modell im Kanton Bern aufgrund fehlender Zeit und unklarer Vorgaben noch nicht umgesetzt. 12

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Haben Sie noch Fragen? 13

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