Richtlinien Schallschutzfensterprogramm Stand: 19. Juni 2009

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1 Richtlinien der Stadt Würzburg für die Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden * (Schallschutzfensterprogramm) Stand: 19. Juni Allgemeines Im Rahmen des Zweiten Konjunkturprogramms der Bundesregierung sollen Zukunftsinvestitionen der Kommunen und der Länder gefördert werden. Nach dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und der Länder - Zukunftsinvestitionsgesetz (Zu- InvG) - ist einer der Förderbereiche die Lärmsanierung kommunaler Straßen ( 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2d ZuInvG). Bei den vorliegenden Fördergrundsätzen handelt es sich um eine befristete Sonderregelung im Rahmen des Zweiten Konjunkturprogramms. 2. Zweck der Zuwendung 2.1. Allgemeines Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für die Lärmsanierung an Straßen in der Baulast der Kommunen (Kommunalstraßen) nach Maßgaben des Zukunftsinvestitionsgesetzes und dieser Richtlinie sowie der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), wenn der Lärmpegel durch den Straßenverkehr an schutzbedürftigen Räumen im Sinne der Nr die Lärmsanierungswerte der Nr dieser Richtlinie überschreitet Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Bewilligung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Zuweisung entsprechender Fördermittel aus dem oben genannten Konjunkturprogramm und der Verfügbarkeit der ergänzenden städtischen Haushaltsmittel Ziel Ziel der Lärmsanierung bei diesem Schallschutzprogramm (passive Lärmschutzmaßnahmen) ist eine Minderung des Außenlärms um mindestens 35 db bei Maßnahmen wie Schallschutzfenstern, Rollladenkästen und schallgedämmten Lüftern. 3. Förderungsfähige Maßnahmen Gefördert werden Schallschutzmaßnahmen in bestehenden Gebäuden an besonders verkehrsbelasteten Straßen. Von der Förderung ausgenommen sind staatliche Gebäude. * Grundlage für diese Richtlinien sind die Grundsätze des StMUG vom 18. März 2009 für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an Straßen in der Baulast der Kommunen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz. Seite 1

2 3.1. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Schallschutzfensterprogramms: Es muss sich um folgende schutzbedürftige Räume" handeln: Wohnzimmer Wohnküchen Kinderzimmer Schlafräume Nicht schutzbedürftig sind Räume, die nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Hierzu zählen u.a.: Bäder, Toiletten Treppenhäuser und Flure Lagerräume Gartenhäuser in Kleingartengebieten Die schutzbedürftigen Räume liegen an einer Straße, die in der Liste der betroffenen Straßen der Stadt Würzburg enthalten ist (Anlage 1) Folgende Lärmsanierungswerte (Beurteilungspegel, nach RLS 90 gerechnet) müssen überschritten sein: Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete tags 67 db(a) nachts 57 db(a) Kern-, Dorf- und Mischgebiete tags 69 db(a) nachts 59 db(a) Die Lärmbelastung zur Tageszeit ist für Wohnräume maßgeblich, die zur Nachtzeit für Schlafräume Gefördert werden folgende Maßnahmen an der zur Straße orientierten Fassade: Schallschutzfenster und Schallschutzfenstertüren schallgedämmte Lüfter in Schlafräumen schallgedämmte Rollladenkästen Maßnahmen können jedoch nur dann gefördert werden, wenn ihre lärmmindernde Wirkung belegt ist Anforderungen: Schalldämm-Maß der Fenster und Fenstertüren in eingebautem Zustand R w = db Wärmedurchgangskoeffizient des Gesamtfensters Umax < 2 W/m 2 K Lüfter Einfügungsdämm-Maß R w > 42 db Rollladenkästen Einfügungsdämm-Maß R w > 40 db Bei Außenlärmpegeln von tagsüber mehr als 75 db(a) und nachts von mehr als 65 db(a) sollen die genannten Schalldämm-Maße um 5 db erhöht werden, soweit die übrigen Außenhautelemente dem entsprechen. Seite 2

3 4. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Eigentümer, Nießbraucher und Erbbauberechtigte bzw. bei Wohnungseigentumsgemeinschaften die Verwalter. Diese weisen bei der Antragstellung ihre Vertretungsvollmacht nach und legen einen evtl. erforderlichen Beschluss der Eigentümerversammlung über die zu beantragenden Maßnahmen vor. Die Stadt reicht die Mittel aus dem Konjunkturpaket an die Zuwendungsempfänger weiter. 5. Art und Umfang der Förderung 5.1. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilfinanzierung. Der Fördersatz beträgt maximal 90 % der förderfähigen Kosten, ist aber gleichzeitig auf maximal je Wohnung begrenzt Förderfähige Kosten sind die bei Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angemessenen unmittelbar durch die Maßnahme begründeten Kosten einschließlich Planungskosten, Kosten der Genehmigung, Baunebenkosten und ggf. Mehrkosten für Denkmalschutz. Nicht förderfähig sind insbesondere Selbsthilfe (Eigenleistungen, Nachbarschaftshilfe), Kosten einer Rechtsberatung, die Unterhaltungs-, Erneuerungs-, Versicherungs- sowie ggf. Betriebskosten. Planungskosten, Kosten der Genehmigung und Baunebenkosten werden insgesamt pauschal mit einem Zuschlag von 10 % berücksichtigt, soweit diese Leistungen nicht vom Zuwendungsempfänger selbst erbracht werden. Die Summe der förderfähigen Kosten ist insgesamt auf die Summe folgender Festbeträge begrenzt: Fenster und Fenstertüren: /m 2 (Maße der lichten Maueröffnung) Lüfter oder Rollladenkasten: je Lüfter oder Rollladenkasten 5.3 Die Festbeträge und der maximale Zuschuss je Wohnung erhöhen sich um 20%, wenn bei Außenlärmpegeln von tagsüber mehr als 75 db(a) und nachts von mehr als 65 db(a) die unter 3.3 genannten Schalldämm-Maße um 5 db erhöht wurden. 5.4 Für dieselbe bauliche Maßnahme dürfen nicht gleichzeitig Fördermittel aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden. 5.5 Eine Förderung ist ausgeschlossen für den Austausch vorhandener eingebauter Bauelemente, die die Mindestanforderungen gemäß Punkt 3.3 bereits erfüllen. 6. Baubeginn Zuwendungen können grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Der Auftrag an ausführende Unternehmen darf erst erteilt und mit der Ausführung erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid erlassen worden ist. Die Nichtbeachtung führt zum Verlust der Förderfähigkeit. Es kann jedoch ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Baubeginns gestellt werden. Die Anträge müssen vorher beim Umweltamt als Bewilligungsstelle eingereicht werden. Der Antrag sollte für sämtliche zuschussfähigen Fenster und/oder Fenstertüren eines Anwesens gestellt werden. Seite 3

4 7. Zuwendungsantrag 7.1. Die Anträge sind bis Dienstag, den 31. August 2010 beim Umweltamt der Stadt Würzburg gemäß dem als Anlage 3 zu den Richtlinien beigefügten Muster einzureichen. Bei unvollständigen Anträgen gilt als Zeitpunkt der Antragstellung der Zeitpunkt, an dem alle Unterlagen vollständig vorgelegt sind Dem Antrag sind folgende Angaben/Unterlagen beizufügen: Ansichts- und Grundrisspläne für jedes Stockwerk. Die Lage, das Einbaudatum und die Bauart der vorhandenen Fenster sind anzugeben. Die Lage der geplanten neuen Fenster, Lüfter oder Rollladenkästen, für die der Zuschuss beantragt wird, sind zu kennzeichnen. Die jeweilige Nutzung der einzelnen Räume ist anzugeben sowie die Anzahl der betroffenen Personen. Dem Antrag sind ferner prüfbare Kostenvoranschläge, Prüfzeugnisse und Nachweise zu den Schalldämmmaßen (R'w) und Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der geförderten Elemente beizufügen (vergleiche Anlage 2) Falls es sich bei dem Anwesen um ein ensemble-/denkmalgeschütztes Objekt handelt, bedarf der Austausch von Fenstern der Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde (Stadt Würzburg, Fachabteilung Bauaufsicht). Eine Kopie des Erlaubnisbescheides ist dem Antrag beizufügen Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch einen Bescheid, welcher mit Auflagen, Bedingungen und einer Befristung versehen werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge der Antragseingänge bewilligt. 8. Auszahlung 8.1. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt. Vorher hat der Antragsteller dem Umweltamt eine prüfbare Schlussrechnung vorzulegen (Rechnungen, Ausgabenbelege, Zahlungsnachweise). Eine abschließende Überprüfung vor Ort durch die Bewilligungsbehörde ist möglich Der Kostennachweis für bewilligte Maßnahmen muss bis spätestens 31. August 2011 der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden. Bei einer Vorlage nach diesem Termin ist eine Auszahlung der Förderung ausgeschlossen Der Kostennachweis muss eine schriftliche Bestätigung der Fachfirma, welche die Arbeiten durchgeführt hat, enthalten, in der der ordnungsgemäße Einbau der Schallschutzmaßnahmen gemäß Antragsunterlagen bestätigt wird Ergibt der Kostennachweis, dass die tatsächlich entstandenen, ansatzfähigen Kosten geringer sind als die im Bewilligungsbescheid veranschlagten Beträge, so sind die Zuschüsse entsprechend zu kürzen. Bei Kostenmehrung ist eine Erhöhung des bewilligten Zuschusses jedoch nicht möglich. Seite 4

5 9. Sonstiges Mietvertragliche Zustimmungspflichten bleiben unberührt. Die gewährten Zuschüsse sind bei Mieterhöhungen oder Entschädigungsforderungen wegen Verkehrslärm zu berücksichtigen. Die Verpflichtungen aus dem Zuwendungsverfahren sind auf Käufer weiterzugeben. Bei Verstößen gegen die Zuwendungsbedingungen kann die Bewilligung mit der Folge des Art. 49 a Abs. 3 BayVwVfG widerrufen werden. 10. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1. August 2009 in Kraft. Seite 5

6 Anlage 1: Liste der betroffenen Straßen In folgenden Straßen in der Straßenbaulast der Stadt Würzburg sind, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, Überschreitungen der Lärmsanierungswerte möglich: 1. Stadtring Nord von Rimparer Straße bis Europastern 2. Randersackerer Straße von Felix-Dahn-Straße bis Conradistraße Anlage 2 Technische Voraussetzungen (1) Dem Antrag ist ein amtliches Prüfzeugnis für die gesamte Fensterkonstruktion, nicht nur der Scheibe, gemäß DIN Teil 3, Ausgabe Februar 1987 beizufügen. (2) Fenster, die auf vorhandene Rahmen montiert werden, können nicht gefördert werden. (3) Fensteranschlüsse an den Baukörper sind entsprechend den Angaben im Prüfzeugnis, den Richtlinien des Fensterherstellers bzw. nach DIN /DIN auszuführen. Sie müssen innenseitig diffusionsgeschlossen und außenseitig schlagregendicht sein. (4) Die Scheiben sind dauerhaft und im eingebauten Zustand lesbar mit den technischen Spezifikationen zu kennzeichnen (Scheibentyp, Scheibenaufbau, Ug-Wert der Scheibe, Rw-Wert der Scheibe, z.b. im Abstandshalter eingeprägt) und müssen dem Prüfzeugnis entsprechen. Wir empfehlen, hierüber eine Garantieregelung mit den ausführenden Firmen zu vereinbaren. (5) Kann in Ausnahmefällen nur ein Prüfzeugnis für die Scheibe beschafft werden, muss Rw,p Glas mindestens 44 db betragen. (6) Die Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizient Uw des Gesamtfensters (Umax Gesamtfenster < 2,0 W/m 2 K) sind gemäß EnEV 2007, Anlage 3, Tabelle 1 einzuhalten. Der Nachweis ist gemäß aktueller gültiger Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erbringen. (7) Bei schallgedämmten Lüftungseinrichtungen: Das Eigengeräusch dieser Belüftungseinrichtungen darf einen Schalldruckpegel (im Raum bezogen auf die Absorptionsfläche von 10 m 2 ) von 30 db(a) bei einer Luftzufuhr von 60m 3 /h nicht überschreiten.' Ein Prüfzeugnis für das Lüfter-Einfügungsdämm-Maß ist vorzulegen. (8) Bei Rollladenkästen ist ein Prüfzeugnis für das Einfügungsdämm-Maß vorzulegen. (9) Die Konstruktion der jeweiligen Bauelemente muss den Ausführungen in den Prüfzeugnissen und ggf. den Herstellerangaben entsprechen. Seite 6

7 Anlage 3: Antrag Stadt Würzburg Umweltamt Rückermainstraße Würzburg Tel.: 0931 / Fax: 0931 / umweltamt@stadt.wuerzburg.de Anlagen zu diesem Antrag: Kostenvoranschlag Prüfzeugnisse U-Wert-Nachweis Grundrisspläne Ansichtsplan ggf Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde Antrag auf Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden (Schallschutzfensterprogramm); Stand: 19. Juni 2009 Abgabefrist: 31. August 2010 Anwesen Baujahr Gleichzeitig öffentlich gefördert aus anderen Programmen? Ja Nein Denkmal- oder Ensembleschutz? Ja Nein Eigentümer/in Name, Vorname Straße Verwalter/in oder Vertreter/in (bitte Vollmacht beifügen) Bankverbindung PLZ, Ort Name, Firma Straße PLZ, Ort Kontoinhaber/in Geldinstitut Telefon Telefon Kontonummer BLZ Anzahl der beantragten Wohnungen Fenster Fenster-Tür- Kombinationen Türen Lüfter Rollladenkästen (Ein rechnerischer Nachweis der Fensterflächen ist beizufügen!!!) Seite 7

8 Seite 2 Anlage 3 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind nur Eigentümer, Nießbraucher und Erbbauberechtigte bzw. bei Wohnungseigentumsgemeinschaften die Verwalter. Diese legen ihre Vertretungsvollmacht und einen evtl. erforderlichen Beschluss der Eigentümerversammlung über die zu beantragenden Maßnahmen vor. Pflichten der Antragstellerin / des Antragstellers Die Antragstellerin/der Antragsteller verpflichtet sich, den durch Zuschüsse abgedeckten Teil der Umbaukosten nicht auf die Mieten umzulegen. Beauftragten der Stadt Würzburg ist nach Antragseingang sowie nach Abschluss der Maßnahmen zur Nachprüfung der Zutritt zu den Räumen zu gestatten. Die Antragstellerin/der Antragsteller versichert, dass die Angaben und Unterlagen zu diesem Antrag richtig und vollständig sind. Nach Antragstellung eintretende Änderungen oder Tatsachen, die für die Zuschussgewährung erheblich sind, sind unverzüglich mitzuteilen. Die Angaben in diesem Antrag und in den Anlagen sind subventionserheblich. Wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht, kann gemäß 263 StGB mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Richtlinien der Stadt Würzburg für die Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden (Schallschutzfensterprogramm)", Stand: 19. Juni 2009, stellen die Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen dar. Sie sind mir bekannt. Ort, Datum Unterschrift Eigentümer/in bzw. Bevollmächtigte/r Seite 8

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