Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines - Anschriften - Versorgungsgebiet. 2 Erläuterungen zur TAB Ergänzungen zu den Kapiteln.

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2 Versorgungsgebiet Strom Stadtwerke Radolfzell GmbH Stadtgebiet Radolfzell, Ortsteile Böhringen mit Reute, Rickelshausen, Güttingen, Liggeringen mit Hof Röhrnang, Markelfingen mit Naturfreundehaus, Möggingen, Stahringen. Seite 2 von 14

3 ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE DER Stadtwerke Radolfzell GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) TAB 2007 Erläuterungen zu: X X X X X X X X X Seite 3 von 14

4 1. Allgemeines ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE DER Stadtwerke Radolfzell GmbH (SWR) ZU DEN TAB 2007 INHALT Zu 1 Zu 2 Zu 3 Zu 5 Zu 6 Zu 7.2 Zu 7.3 Zu 7.5 Zu 9 Zu Zu Zu Zu Zu 12 Zu 13 Anlage A Geltungsbereich Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Inbetriebsetzung Netzanschluss (Hausanschluss) Hauptstromversorgung Ausführung der Zählerplätze Anordnung der Zählerschränke Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) Steuerung und Datenübertragung Elektrowärmegeräte Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärmepumpen Kompensationsanlagen Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Auswahl von Schutzmaßnahmen Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Stromlaufpläne Seite 4 von 14

5 1. Allgemeines Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007), die der TAB 2007 nachgelagerten VDN Richtlinien "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" und "Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten", sowie die nachfolgend aufgeführten Erläuterungen und Hinweise. In diesen Erläuterungen und Hinweisen sind die wesentlichen technischen und organisatorischen Auslegungen für die elektrische Installation aller an das Niederspannungsnetz angeschlossenen und anzuschließenden Anlagen im Netzgebiet des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) Stadtwerke Radolfzell GmbH für die Städte/Gemeinden: Radolfzell, Böhringen mit Reute und Haldenstetten sowie Markelfingen aufgeführt. Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) mit den Erläuterungen und Hinweisen dienen der sicheren und störungsfreien Versorgung sowie der einheitlichen Ausführung der Elektroinstallation. Die TAB konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE Normen, DIN Normen, sowie andere Richtlinien, Bestimmungen). Sie gelten für Neuanschlüsse an das Verteilungsnetz des VNB sowie für Anschlussänderungen. Anschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Die nachfolgend aufgeführten Erläuterungen und Hinweise beziehen sich auf die Nummerierung der TAB 2007 Bundesmusterwortlaut herausgegeben vom VDN. Seite 5 von 14

6 Zu 1 Geltungsbereich Diese Technischen Anschlussbedingungen (TAB) gelten im Netzgebiet der SWR ab dem Zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Die Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte ist rechtzeitig d.h. vor Beginn der Installationsarbeiten durch den Errichter oder Planer einzureichen. Als neue Kundenanlagen gelten auch zusätzlich geschaffene Wohneinheiten in bestehenden Objekten. Eine Kundenanlage dient der Versorgung eines Anschlussnehmers und ist ein Bestandteil der elektrischen Anlage nach 13 der Niederspannungsanschlussverordnung NAV. Zur Planung des Netzanschlusses (Hausanschlusses) und der Festsetzung der Anschlusskosten (Netzanschlusskosten und/oder Baukostenzuschuss) sind folgende Unterlagen einzureichen: - Lageplan, im Maßstab 1 : Grundrissplan, aus dem der Anbringungsort des Hausanschlusses ersichtlich ist (einschließlich Hauseinführung). - liegt das Objekt in einem hochwassergefährdeten Gebiet ist zusätzlich ein Erdgeschossplan (auch bei nicht unterkellerten Gebäuden) einzureichen, in dem ein geeigneter Platz für den Zählerschrank und HA-Kasten zu markieren ist. - Vollständig ausgefülltes Formular "Auftrag zum Anschluss an das Niederspannungsnetz" Sollen mehre Gewerbeeinheiten über einen Anschluss versorgt werden, so ist eine Leistungsbilanz des Anschlussobjektes beizufügen! Seite 6 von 14

7 Zu 3 Inbetriebsetzung Als übliches Verfahren gilt: Für jede Kundenanlage zur Versorgung eines Anschlussnutzers (jede Messeinrichtung) ist ein Formular "Inbetriebsetzung Strom" einzureichen. Auf vollständige Angaben ist größte Sorgfalt zu legen. Das Formular ist vom Anschlussnehmer/Anschlussnutzer (Kunden) und von der verantwortlichen Fachkraft eines in das Installateurverzeichnis eingetragenen Unternehmens zu unterschreiben. Das Formular Inbetriebsetzung gilt als Fertigstellungsanzeige des Installateurs im Rahmen des Prozesses Messstellenbetrieb. Werden bei der Inbetriebsetzung Fehler oder Mängel in der Anlage festgestellt, welche die Sicherheit gefährden, wird das Hauptstromversorgungssystem nicht unter Spannung gesetzt bis diese behoben sind. Wird bei der Inbetriebnahme das Beisein des Errichters erforderlich, erfolgt dies nicht auf Kosten der SWR. Zu 5 Netzanschluss (Hausanschluss) Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen des VNB und stehen, soweit nichts anderes vereinbart wird, in dessen Eigentum. Sie werden ausschließlich vom VNB oder von deren Beauftragten hergestellt. Kabeltrassen dürfen nicht überbaut werden (außer bei Kabelverlegung in Schutzrohren). Für Arbeiten z.b. Störungsbeseitigung müssen Kabeltrassen und der Hausanschlusskasten jederzeit frei zugänglich sein. Für Standardanschlüsse bis 200A gelten als Übergabestelle (Netzanschlusspunkt) die Abgangsklemmen des Hausanschlusskastens. Erfolgt im Netzgebiet der SWR die Versorgung eines Objektes über die Sekundärseite einer Transformatorenstation im Gebäude des Kunden oder auf der nachgelagerten Niederspannungsnetzleiste, befindet sich die Übergabestelle grundsätzlich in dieser Station. Einzelheiten dazu werden unter Wahrung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers vom VNB vorgegeben. Gelten, im Netzgebiet der SWR, die sekundärseitigen Anschlüsse eines Transformators als Übergabestelle, so ist in der Kundenanlage ein Leistungsschalter mit Auslösespule entsprechend dem Transformator-Nennstrom zu installieren ( Thermo - Auslösung). Der Leistungsschalter ist entsprechend, auf den mit dem VNB vereinbarten Wert der Netzanschlusskapazität einzustellen. Als maximal zulässige ungeschützte Verbindung zwischen Transformator und Leistungsschalter gelten 15m (die Dimensionierung erfolgt auf der Grundlage des Trafonennstroms). Andernfalls ist eine Abstimmung mit dem VNB erforderlich. Das Hausanschlusskabel und der Hausanschlusskasten muss gemäß DIN VDE 0100 Teil 732 auf nicht brennbaren Baustoffen verlegt bzw. angebracht werden. Seite 7 von 14

8 Einbaumöglichkeiten des Hausanschlusses im Gebäude Raumarten HA- HA- HAzulässig Raum Wand Nische Zählerraum ja x x x Kellerraum offen, zugänglich ja x x x Flur, Treppenraum jedoch nicht über Treppenstufen ja 6) - x x Feuchter bzw. nasser Raum bei Spritzwasser IPX4 nein Feuchter bzw. nasser Raum bei Strahlwasser nein Lagerraum für Heizöl bis Liter ja 1)3) - x x Lagerraum für Heizöl über Liter nein 5) Raum für Heizkessel bis 50 kw Gesamtnennwärmeleistung ja 1)3) - x x Raum für Heizkessel über 50 kw Gesamtnennwärmeleistung nein 5) Raum mit erhöhter Umgebungstemperatur dauernd über 30 C nein Garagen bis 100 m² IPX4 ja 2)4) - x x Garagen über 100 m² nein 4) Feuergefährdete Betriebsstätte nein Explosionsgefährdeter Bereich nein Aufzugsraum nein ) auch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum 2) mechanischer Schutz (Rammschutz) notwendig 3) Hausanschlusskasten und Hausanschlusskabel müssen den Mindestabstand von 0,3 m zu GFK-Tanks bzw. Außenkante der Auffangwanne einhalten 4) gilt auch für Tiefgaragen 5) entsprechend der Feuerverordnung Baden-Württemberg 6) Richtlinie über brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR) beachten Tabelle: Beispiele für den Einbau von Hausanschlüssen In hochwassergefährdeten Gebieten ist der Überflutungsbereich (hundertjähriges Hochwasser) dem VNB mitzuteilen, damit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers eine geeignete Stelle für den Hausanschlusskasten und Zählerschrank gewählt werden kann. Seite 8 von 14

9 Zu 6 Hauptstromversorgung Hauptleitungen sind vom Hausanschlusskasten bis zur Messung unterbrechungsfrei zu installieren. Plombierbare Zwischendosen und Trenndosen sind nicht zugelassen. Für Grundstücke mit mehreren Gebäuden (ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine eigene Hausnummer und Hauseingänge bzw. eigene Treppenräume verfügt) die über einen gemeinsamen Hausanschluss versorgt werden und bei denen die Messeinrichtungen in jedem Gebäude zentral untergebracht sind ist folgendes zu beachten: Für jedes Gebäude ist eine zentrale Trennvorrichtung vorzusehen(z.b. NH- Sicherungselement, Lasttrenner ) Vom Übergabepunkt (VNB Kunde) aus ist jedes Gebäude gemäß Pkt. 6.1 direkt anzuschließen Eine Abstimmung im Vorfeld ist notwendig! Zu 7.2 Ausführung der Zählerplätze Um eine unterbrechungsfreie Versorgung der Nachgeschalteten Kundenanlage bei Zählerwechsel zu ermöglichen, wird empfohlen, den Zählerplatz bei Direktmessung mit Zählersteckklemmen inklusive Steckerstifte und Plombierdeckel auszustatten. Die Ausführung der Zählerplätze erfolgt nach DIN Teil 1, 2, und 3 mit der bewährten 3-Punkt-Befestigung des Zählers. Zu 7.3 Anordnung der Zählerschränke Werden Zählerschränke in Räumen angebracht, die bauseitig verschlossen werden sollen, ist sicherzustellen, dass dem Beauftragten des VNB die Zähler jederzeit zugänglich bleiben. Das trifft sowohl für die Ablesung als auch für die Zählerkontrolle, Zählerwechslung und Entstörung zu. Für den VNB und den Messstellenbetreiber müssen immer die entsprechenden Türschlüssel erreichbar sein (z. B. einem Eigentümer, beauftragten Hausbewohner etc.). Ist dies nicht möglich, so ist eine Doppelschließung bzw. Schlüsselkasten einzubauen. Der Profilzylinder für die Sonderschließung wird vom VNB geliefert und eingebaut. Einzelheiten hierzu sind mit dem VNB oder Messstellenbetreiber rechtzeitig zu vereinbaren. Die Schutzart der Zählerschränke muss den Gegebenheiten der Räume entsprechen, in denen die Montage erfolgen soll (in trockenen, belüfteten Räumen können Zählerschränke der Schutzart IP 31 verwendet werden, jedoch nur, wenn sich oberhalb und in der näheren Umgebung keine Wasser-Absperrventile mit/oder ohne Entleerung befinden). Seite 9 von 14

10 Einbaumöglichkeiten von Zählerschränken im Gebäude Raumarten zulässig Zählerraum ja Hausanschlussraum ja 3) Hausanschlusswand ja Hausanschlussnische ja Kellerraum offen, zugänglich ja Flur, Treppenraum jedoch nicht über Treppenstufen ja 7) Feuchter bzw. nasser Raum bei Spritzwasser IPX4 ja Feuchter bzw. nasser Raum bei Strahlwasser nein Lagerraum für Heizöl ja bis Liter (Zählerschrank außerhalb der Auffangwanne) Lagerraum für Heizöl über Liter nein 5) Raum für Heizkessel bis 50 kw Gesamtnennwärmeleistung ja Raum für Heizkessel über 50 kw nein 5) Gesamtnennwärmeleistung Raum mit erhöhter Umgebungstemperatur dauernd über 30 C nein Garagen bis 100 m² IPX4 ja 2)4)6) Feuergefährdete Betriebsstätte nein Explosionsgefährdeter Bereich nein Aufzugsraum nein 1) auch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum 2) mechanischer Schutz (Rammschutz) notwendig 3) ab mehr als 5 Anschlussnutzer vorgeschrieben 4) gilt auch für Tiefgaragen 5) entsprechend der Feuerverordnung Baden-Württemberg 6) > 100 m² in Abstimmung mit dem VNB 7) Richtlinie über brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR) beachten Tabelle: Beispiele für den Einbau von Zählerschränken Zu 7.4 Trennvorrichtung für die Kundenanlage Selektive Haupt-Leitungsschutzschalter (SH-Schalter) der Charakteristik E erfüllen die in der TAB 2007 Abschnitt 7.4 genannten Selektivitätsanforderungen, ohne dass dafür weitere Betriebsmittel oder zusätzliche Betrachtungen notwendig sind. Andere Charakteristiken sind nach Absprache mit dem NB möglich. Als Regelanschluss je Kundenanlage ist ein SH-Schalter mit 35 A (empfohlen 63 A) vor dem Zähler einzusetzen.. Seite 10 von 14

11 Zu 7.5 Wandlermessung (halbindirekte Messungen) 1. Ist in der Anlage des Kunden regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A zu erwarten, so stimmt der Errichter die Art der mess- und Steuereinrichtung, sowie die entsprechende Ausführung des Zählerplatzes mit den SWR ab. 2. Für Wandlermessungen mit Betriebsströmen bis einschließlich 250 A sind Zählerplätze mit dem Rastermaßen nach DIN auszuführen. 3. Die Auslegung der Wandler wird je nach Leistung und der Anlagenart von den SWR festgelegt. 4. Die Stromwandler werden von dem Errichter in der plombierbaren NS-Verteilung (Zählerschrank, Wandlerschrank) eingebaut und primärseitig angeschlossen. Der Primäranschluss P1 (K) zeigt stets in Richtung des VNB (Netzbetreiber) 5. Die Verdrahtung der Messung erfolgt gemäß Schaltplan (Zeichnung TAB001). Als Querschnitte sind - für die Strompfade mindestens 4 mm² Cu - für die Spannungspfade mindestens 2,5 mm² Cu - für die Steuerleitungen mindestens 1,5 mm² Cu vorzusehen. Die Verbindungsleitungen zu den Überstrom-Schutzeinrichtungen des Spannungspfades sind kurzschlussfest auszuführen. Wird der Anschluss durch den Anlagenerrichter ausgeführt, muss vor der Inbetriebnahme eine Prüfung durch den VNB erfolgen. 6. Für die Bemessung der Luft- und Kriechstrecken der Überstrom- Schutzeinrichtungen ist gemäß DIN VDE die Überspannungskategorie IV, der Verschmutzungsgrad 3 und eine Kriechstromfestigkeit der Isolierung von CTI > 600 zugrunde zu legen. Die Überstrom-Schutzeinrichtungen (handrückensicher nach DIN VDE ) im Spannungspfad und vor dem Steuergerät sind mit der Auslösecharakteristik B für ein Bemessungsschaltvermögen von Icn = 25 ka und einem Bemessungsstrom von In = 10 A auszulegen. Alternativ kann auch ein dreipoliges Sicherungselement (handrückensicher nach DIN VDE ) Neozed D01/10A eingesetzt werden 7. Die Sicherungen werden vom Errichter zur Verfügung gestellt. 8. Die Klemmleiste wird vom VNB zur Verfügung gestellt. 9. Die Verrechnungsmessung wird vom VNB in Betrieb genommen. Kundeneigene Geräte können aus Gründen der Messgenauigkeit, Bürde und Messsicherheit nicht an den Sekundärkreis der Messung angeschlossen werden. Die Umgebungstemperatur bei der Zähleranlage soll nicht unter 0 C absinken und nicht über +40 C ansteigen, um die Messgenauigkeit nicht zu beeinflussen. Seite 11 von 14

12 Zu 9. Steuerung und Datenübertragung Für Kunden mit einer registrierenden Lastgangmessung (mit Leistungsmessung) ist mindestens eine analoge durchwahlfähige Nebenstelle oder ein analoger Amtsanschluss kostenlos in unmittelbarer Nähe der Zähleinrichtung bereitzustellen, alternativ über ein durch den Messstellenbetreiber gegen Entgelt bereit gestelltes GSM-Modem (Mobilfunk), sofern die Empfangsverhältnisse vor Ort dies zulassen (Dem Kunden entstehen durch die Abfragen keine Telefongebühren). Die Weitergabe von Steuerimpulsen (kwh, tm, Tarifzeiten usw.) für kundeneigene Anforderungen sind jederzeit über Trennrelais als potentialfreier Kontakt möglich (zusätzliche Kosten) Zu Elektrowärmegeräte Der gleichzeitige Betrieb von Durchlauferhitzern und elektrischen Heizungsanlagen ausgenommen Wärmepumpen - ist durch geeignete schaltungstechnische Vorkehrungen, z.b. Vorrangschaltung oder Lastabwurfrelais zu verhindern, wenn die Summe der Anschlusswerte von Durchlauferhitzern und Elektroheizung im Haushaltsbereich 40 kva überschreitet. Zu Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärmepumpen Als Wärmespeicheranlagen gelten nur genehmigte Speicheranlagen zur Raumheizung (einschließlich Wärmepumpen) und Geräte zur Warmwasserbereitung mit mindestens 200 l Speicherinhalt. Für diese Anlagen gelten folgende Maßgaben: a) Zählerplatz, Stromkreisverteiler Der Elektrizitätsbedarf der Wärmespeicheranlage wird über eine gesonderte Messeinrichtung erfasst; die Freigabezeiten (Ladung/Sperrung) werden mittels Tonfrequenz Rundsteueranlage gesteuert. Daher sind ein zweiter Zählerplatz sowie ein Platz für den Rundsteuerempfänger (TSG-Feld) vorzuhalten. Die Stromkreise für die Wärmespeicheranlage sind in einem gesonderten oder mindestens durch Stege getrennten Stromkreisverteiler zu installieren. Der Elektrizitätsbedarf für Elektrowärmegeräte nach Pkt. (10.2.3) wird nicht über den Zweitarifzähler der Wärmespeicheranlage erfasst, dies erfolgt über die Messeinrichtung für den Haushaltsbedarf. b) Steuerung, Freigabezeiten Die Ansteuerung des Rundsteuerempfängers erfolgt im ungezählten Bereich der Kundenanlage. Die übrigen Steuereinrichtungen (Freigabekontakt, Aufladeautomat, Gruppengerät, Ladeschütz) befinden sich hinter dem Abgriff der Zähleinrichtung. Zur Minimierung der Kurzschlussgefahr muss die Ansteuerung des Rundsteuerempfängers mit dem gleichen Außenleiter (L1) erfolgen, mit dem über den Freigabekontakt andere Steuereinrichtungen aktiviert werden. Seite 12 von 14

13 (siehe Stromlaufplan Anlage A) Zu Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Der cos phi der Kundenanlage soll den Wert 0,9 induktiv nicht unterschreiten. Kapazitive Werte sind nicht zulässig. Die zur Blindleistungskompensation einzubauenden Kondensatoranlagen sollen entweder abhängig vom cos phi gesteuert oder im Falle der Einzelkompensation gemeinsam mit den zugeordneten Verbrauchsgeräten ein- bzw. ausgeschaltet werden. Eine lastunabhängige Festkompensation ist nicht zulässig. Wenn der Anteil Oberwellenerzeugender Verbraucher größer 15% der Gesamtleistung beträgt, sind grundsätzlich verdrosselte Kompensationsanlagen einzusetzen. Verdrosselte und unverdrosselte Anlagen dürfen nicht am gleichen Netz betrieben werden, da es hierbei zu gefährlichen Parallelresonanzen kommen kann. Zu Tonfrequenz-Rundsteuerung Die Rundsteuerfrequenz im Versorgungsnetz der SWR beträgt 316⅔ Hz Zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen Für den Schutz bei indirektem Berühren wird Ihnen grundsätzlich das Niederspannungsnetz als TN-Netz vorgehalten. Im Anschluss an dieses Netz sind alle Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0100 Teil 410 zulässig. Bei der Planung der Schutzmaßnahme einer Kundenanlage ist zu berücksichtigen, dass sich der zum Errichtungszeitpunkt gemessene Wert der Schleifenimpedanz durch Änderungen im Netzaufbau verändern kann. Die Schleifenimpedanz kann daher vom VNB weder angegeben noch garantiert werden. Die Anwendung der Schutzmaßnahme "Schutz durch automatische Ausschaltung mit Überstrom-Schutzeinrichtungen" erfolgt immer in Eigenverantwortung des Anlagenerrichters. Bei Arbeiten an bestehenden elektrischen Anlagen, in denen kein Hauptpotentialausgleich vorhanden ist, ist dieser nachträglich zu installieren. Sollte der Einbau einer Überspannungs-Schutzeinrichtung des Typ 1 im ungezählten Bereich beabsichtigt werden, so ist die VDN Richtlinie Überspannungs- Schutzeinrichtungen Typ 1 zu beachten. Die Abstimmung mit dem VNB ist erforderlich. Überspannungsableiter sind auf dem kürzesten Weg zu erden, z.b. an der nächsten Potentialausgleichsschiene des geerdeten Hauptpotentialausgleiches. In keinem Fall darf der PEN-Leiter des VNB als Erder benutzt werden. Sollte diesbezüglich eine Veränderung des HA-Kastens vorgenommen werden müssen, geht dies zu Lasten des Anschlusskunden. Seite 13 von 14

14 Zu 13 Eigenerzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Der Anschluss von Erzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz hat gemäß der Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, herausgegeben vom VDEW zu erfolgen. Grundsätzlich ist das in den Anlagen dargestellte Planungsbeispiel für eine Kundenanlage mit Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb zu berücksichtigen. Seite 14 von 14

15 A Anlage Anschlussplan für Wandlermessung (halbindirekt) A Kundenteil des Wandlerplatzes Zähler B B F4/S2 XM T1 P2 S2 4 mm² C P1 S1 P2 T2 S2 4 mm² C P1 S1 D Plombierter Teill des Wandlerplatzes P2 T3 P1 S2 S1 NSGAFöu mind. 2,5mm² NSGAFöu mind. 2,5mm² F4 F5 F6 4 mm² 2,5 mm² 2,5 mm² D E F Schutzvermerk nach DIN ISO beachten! PEN L1 L2 L3 F1 F2 F3 NSGAFöu mind. 2,5mm² 2,5 mm² 2,5 mm² F1-F3 Überstromschutzeinrichtung vor Messspannungsabgriff und Messwandler F4/S2 Trennvorrichtung für Kundenanlage bei Wandleranlagen T1-T3 Verrechnungsstromwandler (Beistellung durch VNB) F4-F6 Messsicherungen XM Reihenprüfklemme (Beistellung durch VNB) E F 2 Änderung Datum Name Datum Bearb. Gepr. Norm fu STADTWERKE RADOLFZELL Stadtwerke Radolfzell GmbH Untertorstr Radolfzell Wandlermessung halbindirekt Projektbezeichnung Zeichnungsnummer TAB001 = + Blatt 1 3 Bl.

16 A Anschlussplan Zählerplatz für Wärmepumpe A F3..5 L1 L2 L3 N PE B X2 L1 L2 L3 N PE B Freigabe KWh C P braun braun braun TSG K1 Wärmepumpe (vereinfachte Darstellung) C D schwarz schwarz schwarz blau F1 P1 SH-Schalter (Trennstelle vor dem Zähler) Eintarif-Drehstromzähler D E F Schutzvermerk nach DIN ISO beachten! F12 F11 X1 L1 L1 L2 L2 L3 L3 PE PE N N N schwarz schwarz schwarz PEN X KX A1 A2 X1 X2 X10 F2 Kx K1 F3..5 Hauptleitungsabzweigklemme (unterer Anschlußraum) Hauptleitungsabzweigklemme (Trennstelle nach dem Zähler) Steuerleitungsklemme Überstromschutzeinrichtung 6A für TSG, plombierbar Relais mit Schließer für Gerätesteuerung Tarifschaltgerät Vorsicherungen Wärmepumpe E F Änderung Datum Name Datum Bearb. Gepr. Norm fuchs.a STADTWERKE RADOLFZELL Stadtwerke Radolfzell GmbH Untertorstr Radolfzell Wärmepumpe Projektbezeichnung = + Zeichnungsnummer Blatt 3 TAB001 3 Bl.

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