Ergänzende Anschlussbedingungen Niederspannung der SWE Netz GmbH

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1 Ergänzende Anschlussbedingungen Niederspannung der SWE Netz GmbH zur TAB 2007-Ausgabe 2011 des BDEW

2 Einleitung Seit 01. Januar 2012 ist die SWE Netz GmbH als Netzbetreiber gemäß Energiewirtschaftsgesetz für das Elektrizitätsverteilnetz in Ettlingen und den Ettlinger Ortsteilen zuständig. Der Betrieb, die Unterhaltung, die Errichtung von Netzanschlüssen sowie der Ausbau des Elektrizitätsverteilnetzes gehören zu den Aufgaben der SWE Netz GmbH. Verteilnetzgebiet der SWE Netz GmbH SWE Netz GmbH Hertzstraße Ettlingen Tel.: Fax: Zählerwesen Herr Dominik Merkel Tel.: Fax: Netzwerkstatt / Installationswesen Herr Florian Oebel Tel.: Fax: florian.oebel@sw-ettlingen.de Stand: fo Seite 2 Ausgabe April 2016

3 Inhalt Einleitung... 2 Verteilnetzgebiet der SWE Netz GmbH... 2 Begriffe und Abkürzungen Geltungsbereich Anmeldungen elektrischer Anlagen und Geräte Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Plombenverschlüsse Netzanschluss Art der Versorgung... 7 Netzanschluss in hochwassergefährdeten Gebieten Anschlusseinrichtungen in Gebäuden... 7 Hausanschlusswand... 7 Hausanschlussraum... 7 Hausanschlussnische... 8 Nutzungseinheit Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Kabelhausanschluss Anbringung des Hausanschlusskastens... 9 Arbeits- und Bedienbereich vor dem Hausanschlusskasten... 9 Anbringung des Hausanschlusskastens auf einer brennbaren Wand Hauptstromversorgung Aufbau und Betrieb der Hauptstromversorgung Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung ohne elektrische Warmwasserbereitung mit elektrische Warmwasserbereitung Hauptleitungsabzweige Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze VDE AR-N Allgemeines Technische Anforderungen und 4.3 Belastungs- und Bestückungsvarianten, von Zählerplätzen Zählerplatz für haushaltsübliche Bezugsanlagen 63A Zählerplatz für nicht haushaltsübliche Bezugsanlagen 32A / 44A Zählerplätze für gemischte Bezugsanlagen 32 / 44A bzw. Doppelbelegung Zählerplatz für Betriebsströme 80A (Kleinwandermessung) Zählerplatz für Betriebsströme 200A (Wandlermessung) Zählerplatz für Betriebsströme >200A Wandlerprüfklemmen Anordnung der Zählerschränke Arbeits- und Bedienbereich vor dem Zählerschrank Besondere Anforderungen Anbindung von Kommunikationseinrichtung Raum für Zusatzanwendungen bei Zählerplätzen mit Dreipunkt-Befestigung Betriebsmittel Steuerung und Datenübertragung Elektrische Verbrauchsgeräte Ausgabe April 2016 Seite 3

4 Elektrowärmepumpen, -Wärmespeicheranlagen und -Klimaanlagen...20 Anschlussbild Rundsteuerempfänger Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Einrichtungen zur Telekommunikation über das Niederspannungsnetz Vorrübergehend angeschlossene Anlagen Auswahl von Schutzmaßnahmen Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb:...21 Begriffe und Abkürzungen APL Anschlusspunkt Linie APZ Anschlusspunkt Zähler EEG Erneuerbare Energien Gesetz EnWG Energie Wirtschaftsgesetz HAK Hausanschlusskasten KWK Kraft Wärmekopplung Gesetz NAV Niederspannungsanschlussverordnung TAB Technische Anschlussbedingungen VNB Verteilnetzbetreiber SWE Netz GmbH bdew Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. VfWE Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.v. Seite 4 Ausgabe April 2016

5 1 Geltungsbereich Die Ergänzenden Anschlussbedingungen der SWE Netz GmbH bestehen aus folgenden Teilen: Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 Ausgabe 2011 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Sofern sich die TAB 2007 Ausgabe 2011 und die Ergänzenden Anschlussbedingungen Niederspannung der SWE Netz GmbH widersprechen, gelten die Ergänzenden Anschlussbedingungen Niederspannung der SWE Netz GmbH in der gültigen Fassung Dem Beiblatt Erzeugungsanlagen der SWE Netz GmbH Dem Beiblatt Batteriespeicheranlagen der SWE Netz GmbH Diese Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden: die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bei Netzanschlussänderungen Diese umfassen im wesentlichen Umbau, Erweiterung, Rückbau einer Kundenanlage, sowie Änderung der Anschlussleistung, des Schutzkonzeptes und Änderung der Zähleranlage (z.b. Umstellung von Wechsel- auf Drehstrom) Bei Wiederinbetriebnahme nach einer Stilllegung länger 3 Monate Nach 13 NAV ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer verantwortlich. Entsprechende Arbeiten dürfen nur der Netzbetreiber oder ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen unter Beachtung dieser TAB und den anerkannten Regeln der Technik durchführen. Der Anschlussnehmer verpflichtet sich, die Einhaltung dieser Anschlussbedingungen sicherzustellen und auf Anforderung der SWE Netz GmbH nachzuweisen. Die SWE Netz GmbH behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung dieser Anschlussbedingungen vorzunehmen. Bei festgestellter Mangelhaftigkeit kann die Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden. Hierdurch entstandene Kosten können dem Anschlussnutzer aufgetragen werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage und durch deren Anschluss an das Verteilnetz der SWE Netz GmbH wird keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage durch die SWE Netz GmbH übernommen. Die Ergänzenden Anschlussbedingungen Niederspannung der SWE Netz GmbH gelten ab dem Anmeldungen elektrischer Anlagen und Geräte Netzanschlüsse werden vorzugweise mit dem Formular Antrag auf Netzanschluss der SWE Netz GmbH beantragt. Zusätzlich werden bei Erzeugungsanlagen weitere Angaben/Anmeldungen erforderlich: Aufnahme Einspeisebetrieb (EEG / KWK) Antrag Zählerinstallationsvariante (Messkonzept) Vorausgefülltes Inbetriebsetzungsprotokoll Technische Daten zum Erzeuger Elektrische Anlagen werden zur Inbetrieb-, Wiederinbetriebsetzung bzw. Änderung mit dem VfEW-Vordruck Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung Niederspannung ( Zählerantrag ) bei der SWE Netz GmbH angemeldet. Die Anmeldung von zustimmungspflichtigen Verbrauchsgeräten (z.b. Durchlauferhitzer, E-Mobilität, Batteriespeicher, Geräte zur Heizung oder Klimatisierung) erfolgt über den Antrag auf Netzanschluss der SWE Netz GmbH. Mindestens 14 Tage vor Beginn der zu beantragenden Maßnahme sind die Anträge bei der SWE Netz GmbH vollständig, gestempelt und unterschrieben einzureichen. Ausgabe April 2016 Seite 5

6 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Hauptstromversorgungssystems: Vorlage der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anträge. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die DIN VDE-Normen, die VDE Anwendungsregeln, die TAB und die ergänzenden Anschlussbedingungen der SWE Netz GmbH. Zusätzliche Voraussetzungen für die Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen: Die Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage des Kunden hat im Beisein der SWE Netz GmbH zu erfolgen. Dies dient der Festlegung des Inbetriebnahmedatums, von dem die Einspeisevergütung abhängt. Der Anlagenbetreiber wird auf eventuelle Mängel hingewiesen, die er nach einer vom Netzbetreiber gesetzten Frist, nachweislich zu beheben hat. Die Anlage hinter dem Netzanschluss (HAK) bis zur Kundentrenneinrichtung (z.b. SH-Schalter im unteren Anschlussraum) darf nur vom Netzbetreiber oder einem beim Netzbetreiber eingetragenen Installateur in Betrieb genommen werden. Wandlermessungen dürfen erst nach erfolgter Überprüfung durch den Messstellenbetrieb der SWE Netz GmbH in Betrieb genommen werden. Handelt es sich um Anlagen mit einem erwarteten Jahresenergieverbrauch von > kwh, darf die Inbetriebnahme nur im Beisein der SWE Netz GmbH erfolgen. Die Anlage nach der Kundentrenneinrichtung wird durch das Installationsunternehmen, welches die Arbeiten an der Anlage ausführt oder dessen fachkundigem Beauftragen, in Betrieb genommen. Dieser hat die Inbetriebnahme nach VDE zu protokollieren und das Messprotokoll dem Kunden auszuhändigen. 4 Plombenverschlüsse Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, werden durch die SWE Netz GmbH oder deren plombierberechtigten Dienstleistern verplombt. Die Plombierung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nachdem der Elektrizitätszähler beim Messstellenbetreiber durch das Installationsunternehmen zum Einbau in die Kundenanlage abgeholt wurde. Werden bei diesem Vorgang Mängel in der elektrischen Anlage festgestellt, müssen diese unverzüglich durch das Installationsunternehmen behoben werden. Bei festgestellter Mangelhaftigkeit kann die Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden. Hierdurch entstandene Kosten können dem Anschlussnutzer aufgetragen werden. Geöffnete Plombenverschlüsse sind unverzüglich der SWE Netz GmbH mitzuteilen und eine Wiederverplombung anhand dem VfEW-Vordruck Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung Niederspannung zu veranlassen. Durch die Plombierung der Kundenanlage wird keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage durch die SWE Netz GmbH übernommen. Seite 6 Ausgabe April 2016

7 5 Netzanschluss 5.1 Art der Versorgung Netzanschluss in hochwassergefährdeten Gebieten In hochwassergefährdeten Gebieten sind Hausanschlusseinrichtungen oberhalb der örtlich zu erwartenden Überschwemmungshöhe anzubringen (hundertjährige Überschwemmungshöhe). Hierzu legt der Planer zusammen mit der SWE Netz GmbH einen geeigneten Anbringungsort im Interesse des Anschlussnehmers fest. 5.2 Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Die Hausanschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden sind nach DIN hier anzubringen: in Hausanschlussräumen an Hausanschlusswänden in Hausanschlussnischen Übersteigt dauerhaft die Umgebungstemperatur 30 C (länger eine Stunde) oder handelt es sich um einen feuer- oder explosionsgefährdeten Raum/Bereich, dürfen hier keine Hausanschlusseinrichtungen installiert werden. Hausanschlusswand GAS TK HAK 2 m Eine Hausanschlusswand ist eine Gebäudeaußenwand bzw. eine angrenzende Wand, die zur Befestigung von Hausanschlusseinrichtungen dient. Sie ist vorzusehen in Gebäuden bis zu fünf Nutzungseinheiten. Die Hausanschlusswand muss durch allgemein zugängliche Räume (z.b. Treppenhaus) oder von außen begehbar sein. Sie muss eine durchgängige Höhe von mindestens 2 m aufweisen. Die Breite richtet sich nach der Anzahl der vorgesehenen Anschlüsse. Hausanschlussraum Ein Hausanschlussraum ist ein, durch allgemein zugängliche Räume (z.b. Treppenhäuser) oder von außen erreichbarer abschließbarer Raum, der zur Einführung der Anschlussleitungen und dem Befestigen der Hausanschlusseinrichtungen dient. Ein Hausanschlussraum muss mindestens 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein und an mindestens einer Gebäudeaußenwand zur Straßenseite liegen. Werden beim Hausanschlussraum gegenüberliegende Wände mit Hausanschlussreinrichtungen belegt, beträgt dessen Breite mindesten 1,8 m. Bei Belegung einer Wand mindestens 1,5 m. Ein Hausanschlussraum ist vorzusehen in Gebäuden mit mehr als fünf Nutzungseinheiten. 1,8 m TK Anschluss APL gegebenenfalls Stromzählerplatz Hausanschlusskasten 2 m Gaszähler Wasserzähler Mehrspartenanschluss Ausgabe April 2016 Seite 7

8 Hausanschlussnische 87,5 cm 2 m HAK TK GAS Wasser Eine Hausanschlussnische (z.b. in nicht unterkellerten Einfamilienhäusern) ist eine bauseits erstellte Nische, die zur Einführung der Anschlussleitungen bestimmt ist, sowie der Aufnahme der erforderlichen Anschlussund gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Sie besitzt die Ausmaße einer gewöhnlichen Zimmertür nach DIN 18100, mit den Maßen von mindestens 87,5 cm Breite und 2 m Höhe. Die Mindesttiefe der Nische muss 25 cm betragen. Soll ein Fernwärmeanschluss ebenfalls in ihr Platz finden, muss die Breite 1 m betragen. Hausanschlussnischen müssen ausreichende Belüftungsmöglichkeiten aufweisen um die Temperaturgrenzen nicht zu überschreiten. Nutzungseinheit Eine Nutzungseinheit kann eine Wohneinheit, Gewerbeeinheit oder eine Einheit für Allgemeinversorgung sein. In der Regel erhält jede Nutzungseinheit ihren eigenen Elektrizitätszähler. Beispiel: 4 Elektrizitätszähler der Wohneinheiten + 1 Allgemeinstromzähler = 5 Nutzungseinheiten Somit ist ein Hausanschlussraum vorzusehen. 5.3 Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Der Anschluss im Freien (z.b. Zähleranschlusssäulen, Anschlussschränke Ladestationen für Elektrofahrzeuge) erfolgt unter Berücksichtigung der VDE AR-N Hierbei gilt insbesondere zu beachten: Doppelschließung (Kunden- und VNB Schließung) für DIN Normprofilhalbzylinder Auffüllen des Sockels mit Sockelfüller bei erdgesetzter Ausführung Keine Betriebsmittel unterhalb von 0,2 m über Erdgleiche Die maximale Wärmebelastung der Schaltgerätekombination (z.b. durch Dauer-Betriebsströme beim Ladevorgang von Elektrofahrzeugen) darf nicht überschritten werden Plombierbare Steuersicherung D01 oder LS-Schalter 10A/25kA BSV im Anschlussraum des SH-Schalters Versorgt eine Zähleranschlusssäule ein Gebäude, so ist ein Leerrohr 32 mm von der Zähleranschlusssäule in das Gebäude vorzusehen. Dieses dient dem späteren Nachrüsten von Kommunikationsleitungen zur Übertragung von Zählerwerten und Tarifwerten oder für Steuerzwecke (z.b. für Smart Grids oder Smart Home) 0,2m SH- Schalter HAK Erdreich Seite 8 Ausgabe April 2016

9 5.4 Kabelhausanschluss Bei unterirdischer Einführung des Netzanschlusses ist eine Mindestverlegetiefe unter der Geländeoberfläche von 0,6 m einzuhalten, geringere Verlegetiefen sind mit den SWE Netz GmbH abzustimmen. Ist die Verlegetiefe größer 1 m ist ein Kabelschutzrohr notwendig, um bei eventuellen Störungen einen leichteren Kabeltausch zu ermöglichen. Neben der Einzeleinführung kann auch die Mehrsparteneinführung eingesetzt werden. Die Verlegetiefe richtet sich dabei nach der Sparte mit der größten Tiefe. Kabeltrassen dürfen (außer bei Verlegung in Schutzrohren) nicht überbaut werden. Tiefwurzelnde Pflanzen sind innerhalb der Kabeltrasse nicht gestattet. Für die Störungsbeseitigung müssen Kabeltrassen jederzeit zugänglich sein. 5.6 Anbringung des Hausanschlusskastens Arbeits- und Bedienbereich vor dem Hausanschlusskasten min. 0,3 m beidseitig HAK min. 2m HAK min. 0,3m max. 1,5m* min. 1,2m vor HAK Außenkante *nach Rücksprache mit dem SWE Netz GmbH bis maximal 1,8m Hausanschlüsse dürfen nicht durch Gegenstände versperrt werden (z.b. Möbel, Getränkelagerung, Trockenwände, Verbau, etc.) Anbringung des Hausanschlusskastens auf einer brennbaren Wand Soll der HAK auf einer brennbaren Wand montiert werden (z.b. auf Holz- oder Gipskartonwänden), sind die Voraussetzungen nach DIN VDE zu erfüllen. Das Netzanschlusskabel sowie der Hausanschlusskasten müssen auf einer bauseits montierten, lichtbogenfesten Unterlage errichtet werden. Hierzu eignet sich eine Fiber-Silikatplatte mit 20 mm Dicke. Diese muss allseitig 150 mm überstehen. Das Netzanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden. Ohne Vorhandensein einer entsprechenden lichtbogenfesten Unterlage kann keine Montage der Netzanschlusseinrichtungen erfolgen. min. 0,15 m allseitig HAK / Kabel HAK lichtbogenfeste Unterlage z.b. Fieber-Silikatplatte 20 mm Dicke Kabeleinführung über die Bodenplatte (nicht unterkellerte Gebäude) Ausgabe April 2016 Seite 9

10 6 Hauptstromversorgung 6.1 Aufbau und Betrieb der Hauptstromversorgung Bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf Basis eines TN-Systems hat aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eine Aufteilung des PEN-Leiters im Hauptstromversorgungsystem an der erstmöglichen Stelle im Gebäude zu erfolgen (VDE ) - in der Regel der Hausanschlusskasten. Falls in Bestandsgebäuden die notwendige Klemme im Hausanschlusskasten fehlt, erfolgt die Aufteilung in das TN-S System im Hauptleitungsabzweigkasten oder im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes. Spätestens am Aufteilungspunkt erfolgt der Anschluss der Erdungseinrichtungen. Der Errichter stellt sicher, dass an den Messeinrichtungen ein Rechtsdrehfeld besteht Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Im Netzgebiet der SWE Netz GmbH werden als Hausanschlusssicherung, in Anschlussobjekten die zu Wohnzwecken genutzt werden, NH-Sicherungen mit einer Bemessungsstromstärke von 35 A eingesetzt. Nachgeschaltete Überstromschutzeinrichtungen sind nach VDE entsprechend Selektivität zu verwenden. Ein SH-Schalter Charakteristik E mit 35A erfüllt diese Voraussetzung. Hauptleitungen müssen in Abhängigkeit der anzuschließenden Leistung und der zu erwartenden Gleichzeitigkeit dimensioniert werden, jedoch mindestens für eine Belastung von 63A. Nach DIN sind Hauptleitungen mindestens für folgende Strombelastungen auszulegen: ohne elektrische Warmwasserbereitung Anzahl der Wohnungen Nennstrom der Sicherung im Hausanschlusskasten Empfohlener Mindestkupferquerschnitt der Hauptleitung in der Verlegeart nach VDE B2 (Im Rohr) C (auf der Wand) A 16 mm² 10 mm² A 16 mm² 10 mm² A 35 mm² 25 mm² A 50 mm² 35 mm² A 70 mm² 50 mm² mit elektrische Warmwasserbereitung Anzahl der Wohnungen Nennstrom der Sicherung im Hausanschlusskasten Empfohlener Mindestkupferquerschnitt der Hauptleitung in der Verlegeart nach VDE B2 (Im Rohr) C (auf der Wand) 1 63A 16 mm² 10 mm² 2 80A 25 mm² 16 mm² 3 100A 35 mm² 25 mm² A 50 mm² 35 mm² A 70 mm² 50 mm² A 95 mm² 70 mm² A 120 mm² 95 mm² Die Verlegeart A (Verlegung in wärmegedämmten Wänden) darf nicht angewendet werden, wenn die Wände oder Dämmstoffe mit brennbaren Baustoffen gemäß DIN4101-1, ausgeführt werden. 6.3 Hauptleitungsabzweige Der Abzweig von Hauptleitungen erfolgt in unmittelbarer Nähe des Hausanschlusskastens mithilfe eines vom Zählerplatz getrennten Hauptleitungsabzweigkastens. Der Hauptleitungsabzweig muss für einen Bemessungsstrom von mindestens 63A ausgelegt sein. Seite 10 Ausgabe April 2016

11 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze VDE AR-N 4101 Der Abschnitt 7 der Technischen Anschlussbedingungen Juli 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, ist durch die VDE AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz, ersetzt worden. Die nummerischen Punkte beziehen sich direkt auf diese Anwendungsregel. 4.1 Allgemeines Die Zähleranlage wird durch die Hauptleitung von unten oder seitlich direkt an den Sammelschienen im unteren Anschlussraum angeschlossen. Das Durchfahren des Zählerplatzes mit der Hauptleitung ist nicht zulässig Die Schutzklasse II muss auch bei nicht belegten Zählerfeldern sichergestellt sein. Diese Zählerfelder müssen gegen Einschalten gesichert, spannungsfrei und berührungssicher gesichert werden Die Maximale Verlustleistung im oberen Anschlussraum darf 10 W nicht übersteigen Der Zählerplatz ist die Gesamtheit aus Zählerfeld, oberer und unterer Anschlussraum sowie den darin befindlichen elektrischen Betriebsmitteln. Das Zählerfeld dient nur der Aufnahme des Stromzählers bzw. dem Raum für Zusatzanwendungen 4.2 Technische Anforderungen und 4.3 Belastungs- und Bestückungsvarianten, von Zählerplätzen Zählerplatz für haushaltsübliche Bezugsanlagen 63A optional bis zu 3 Wechselstromabgänge als FI/LS max. je 16A/10kA BSV insg. max. 6TE 5-poliges Sammelschienensystem Hauptleitungsabzweigklemme nach DIN VDE Bevorzugt Zählerfeld mit 3-Punkt Befestigung Der Raum für Zusatzanwendungen erfolgt im 3.HZ Zähler oder durch eine BKE-AZ Adapterplatte Datenleitung mind. Cat.5 zum ggf. vorhandenen externen Unterverteiler mit RJ-45 Buchse Zählerschrank (SKII) nach DIN VDE 0903 mit am Gehäuse angebrachter Tür Stromkreisverteiler seitlich vom Zählerplatz weitere Felder können ergänzt werden (z.b. TK Feld, Verteiler, Zählerplätze) Zählerplatzverdrahtung mit H07V-K 10 mm² für Ströme bis 63A bei Bezug nach DIN Bild A.1 Kurve 1 Datenleitung mit RJ-45 Buchsen SKII z.b. SH-Schalter Charakteristik E Plombierbare Steuersicherung D01 oder LS-Schalter 10A/25kA BSV Bevorzugt integrierter APZ plombierbar mit eingebauter Hutschiene Hauptzuleitung vom HAK von unten bzw. der Seite einführen Leerrohr verlegt nach DIN zum APL Ausgabe April 2016 Seite 11

12 Zählerplatz für nicht haushaltsübliche Bezugsanlagen 32A / 44A z.b.: Erzeugungsanlagen, Direktheizungen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Speicheranlagen optional bis zu 3 Wechselstromabgänge als FI/LS max. je 16A/10kA BSV insg. max. 6TE 5-poliges Sammelschienensystem Hauptleitungsabzweigklemme nach DIN VDE Bevorzugt Zählerfeld mit 3-Punkt Befestigung Der Raum für Zusatzanwendungen erfolgt im 3.HZ Zähler oder durch eine BKE-AZ Adapterplatte Zählerplatzverdrahtung mit H07V-K 10 mm² für Ströme bis 32A H07V-K 16 mm² für Ströme bis 44A Datenleitung mind. Cat.5 zum ggf. vorhandenen externen Unterverteiler mit RJ-45 Buchse Zählerschrank (SKII) nach DIN VDE 0903 mit am Gehäuse angebrachter Tür Zählerfeld mit 3-Punkt Befestigung für TSG Stromkreisverteiler seitlich vom Zählerplatz weitere Felder können ergänzt werden (z.b. TK Feld, Verteiler, Zählerplätze) Datenleitung mit RJ-45 Buchsen SKII z.b. SH-Schalter Charakteristik E Hauptzuleitung vom HAK von unten bzw. der Seite einführen Plombierbare Steuersicherung D01 oder LS-Schalter 10A/25kA BSV Bevorzugt integrierter APZ plombierbar mit eingebauter Hutschiene Leerrohr verlegt nach DIN zum APL Hinweis: Die Begrenzung der maximalen Betriebsströme ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. So begrenzt z.b. ein SH Schalter Charakteristik E mit einem Nennstrom von 35 A einen Betriebsstrom auf 32A - ein SH Schalter mit 50 A Nennstrom auf 44A. Je nach gewählter Einspeise-/Abrechnugsvariante können weitere Zählerplätze erforderlich sein, z.b. Eigenstromnutzung von PV Anlagen. TSG TSG Beispiel APZ Variante B APZ APZ Beispiel APZ Variante C Seite 12 Ausgabe April 2016

13 Zählerplätze für gemischte Bezugsanlagen 32 / 44A bzw. Doppelbelegung z.b.: Erzeugungsanlagen, Direktheizungen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Speicheranlagen und haushaltsübliche Bezugsanlage optional bis zu 3 Wechselstromabgänge als FI/LS max. je 16A/10kA BSV insg. max. 6TE Datenleitung mind. Cat.5 zum ggf. vorhandenen externen Unterverteiler mit RJ-45 Buchse 5-poliges Sammelschienensystem Hauptzuleitung vom HAK von unten bzw. der Seite einführen Hauptleitungsabzweigklemme nach DIN VDE Bevorzugt Zählerfeld mit 3-Punkt Befestigung Der Raum für Zusatzanwendungen erfolgt im 3.HZ Zähler oder durch eine BKE-AZ Adapterplatte Zählerschrank (SKII) nach DIN VDE 0903 mit am Gehäuse angebrachter Tür Stromkreisverteiler seitlich vom Zählerplatz weitere Felder können ergänzt werden (z.b. TK Feld, Verteiler, Zählerplätze) Zählerplatzverdrahtung mit H07V-K 10 mm² für Ströme bis 32A* H07V-K 16 mm² für Ströme bis 44A* z.b. SH-Schalter Charakteristik E Bevorzugt integrierter APZ plombierbar mit eingebauter Hutschiene Datenleitung mit RJ-45 Buchsen SKII Plombierbare Steuersicherung D01 oder LS-Schalter 10A/25kA BSV Leerrohr verlegt nach DIN zum APL *Dauerstrom bei Einfachbelegung von Zählerplätzen. Bei Doppelbelegung sind die Betriebsströme für beide Querschnitte zu reduzieren: Zwei haushaltsübliche Bezugsanlagen je 63A Zwei Dauerstrom Bezugsanlagen je 32A Haushaltsübliche Bezugsanlage 63A und Dauerstrom Bezugsanlage 32A In einem einfeldrigen Zählerschrank ist der Dauerstrom bei Doppelbelegung auf 22A zu begrenzen (z.b. SH-Schalter mit 25A Charakteristik E) Ausgabe April 2016 Seite 13

14 Zählerplatz für Betriebsströme 80A (Kleinwandermessung) z.b.: Erzeugungsanlagen, Direktheizungen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Speicheranlagen Datenleitung mind. Cat.5 zum ggf. vorhandenen externen Unterverteiler mit RJ-45 Buchse 5-poliges Sammelschienensystem Hauptleitungsabzweigklemme nach DIN VDE Zählerschrank (SKII) nach DIN VDE 0903 mit am Gehäuse angebrachter Tür Bevorzugt Zählerfeld mit 3-Punkt Befestigung Der Raum für Zusatzanwendungen erfolgt im 3.HZ Zähler oder durch eine BKE-AZ Adapterplatte Stromkreisverteiler seitlich vom Zählerplatz weitere Felder können ergänzt werden (z.b. TK Feld, Verteiler, Zählerplätze) Datenleitung mit RJ-45 Buchsen SKII siehe Abs. Wandlerprüfklemmen Kompaktwandler für Hutschienenmontage werden durch den Messstellenbetrieb zur Verfügung gestellt plombierbare Spannungspfadsicherung D01 oder LS-Schalter 10A/25kA BSV z.b. SH-Schalter Charakteristik E Plombierbare Steuersicherung D01 oder LS-Schalter 10A/25kA BSV Bevorzugt integrierter APZ plombierbar mit eingebauter Hutschiene Hauptzuleitung vom HAK von unten bzw. der Seite einführen Leerrohr verlegt nach DIN zum APL Seite 14 Ausgabe April 2016

15 Zählerplatz für Betriebsströme 200A (Wandlermessung) Datenleitung mind. Cat.5 zum ggf. vorhandenen externen Unterverteiler mit RJ-45 Buchse Stromkreisverteiler seitlich vom Zählerplatz weitere Felder können ergänzt werden (z.b. TK Feld, Verteiler, Zählerplätze) Raum für Anwendungen der SWE Netz GmbH. Kein Einbau von Kundenbetriebsmitteln. Zählerschrank (SKII) nach DIN VDE 0903 mit am Gehäuse angebrachter Tür Zählerfeld mit 3-Punkt Befestigung für Modem Kundentrenneinrichtung als Lasttrennschalter plombierbarer Wandlerraum. Die Wandler zur Sammelschienenmontage werden vom Messstellenbetrieb zu Verfügung gestellt. Bevorzugt Zählerfeld mit 3-Punkt Befestigung Der Raum für Zusatzanwendungen erfolgt im 3.HZ Zähler oder durch eine BKE-AZ Adapterplatte Plombierbare Steuersicherung D01 oder LS-Schalter 10A/25kA BSV siehe Abs. Wandlerprüfklemmen Trenneinrichtung NH000 oder NH1 5-poliges Sammelschienensystem Hauptzuleitung vom HAK von unten bzw. der Seite einführen Leerrohr verlegt nach DIN zum APL Zählerplatz für Betriebsströme >200A Werden wiederkehrende Betriebsströme >200A erwartet, ist die Anlagenerrichtung mit den SWE Netz GmbH abzustimmen. Hierzu legt der Planer mindestens 4 Wochen vor der Baumaßnahme die Ausführungspläne mit allen notwendigen technischen Daten der SWE Netz GmbH zur Genehmigung vor. Ausgabe April 2016 Seite 15

16 Wandlerprüfklemmen Am Beispiel einer konventionellen Wandlermessung sind die Wandlerprüfklemmen wie folgt auszuführen: Spannungspfadadern mind. 1,5 mm² -Nummeriert, Beschriftet oder in den Farben: Gelb, Grün, Violett Strompfadadern mind. 2,5 mm² - Nummeriert, Beschriftet oder in den Farben: Gelb, Grün, Violett Spannungspfad mind. 1,5 mm² Kurzschlussfeste Adern - Beschriftet Seite 16 Ausgabe April 2016

17 4.4 Anordnung der Zählerschränke Zählerschränke sind anzuordnen in: unmittelbarer Nähe zum HAK leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen z.b. nach DIN Zählerschränke dürfen nicht eingebaut werden in: Wohnungen von Mehrfamilienhäusern Toiletten oder Bade-, Dusch und Waschräumen Räume die dauernd (mehr als eine Stunde) 30 C haben Explosions- oder hochwassergefährdeten Bereichen Treppenhäusern über Stufen Treppenhäusern ohne entsprechende Brandschutzmaßnahmen Dezentrale Anordnungen zusammengefasster Zählerschankgruppen sind nur nach Abstimmung der SWE Netz GmbH möglich. Arbeits- und Bedienbereich vor dem Zählerschrank min. 1,0 m sonst Schrankbreite max. 1,8 m* min. 1,8 m min. 0,8 m* min. 1,2 m vor Schrankaußenkante *Mitte der Mess- und Steuereinrichtung 4.6 Besondere Anforderungen Bei besonderen Anschlusssituationen können die SWE Netz GmbH den Einsatz von Anschlussschränken bzw. Zähleranschlusssäulen festlegen. Diese sind gemäß VDE AR-N 4102 auszuführen und benötigen eine Doppelschließung. Anschlussschränke sind vom Anschlussnehmer zu planen für: nur zeitweise zugängliche Anlagen wie Wochenend-/Ferienhäuser oder Gartenanlagen ungeeigneter Unterbringungsmöglichkeiten für den Hausanschlusskasten oder Zählerschrank Anschlusslängen über 20 m vom Verteilnetzanschluss bei erschwerten Anschlussbedingungen wie großen Verlegetiefen an Hanggrundstücken Die Montage des Anschlussschrankes erfolgt über das Angebot der SWE Netz GmbH und wird an der Grundstücksgrenze mit direktem Zugang zum öffentlichen Verkehrsbereich errichtet. Aufbaubeispiele zu Anschlussschränken siehe 5.3 Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Ausgabe April 2016 Seite 17

18 4.7 Anbindung von Kommunikationseinrichtung Zählerplätze mit BKE-I ( Steckzähler ) müssen mit einer opto-elektrischen Schnittstelle ausgestattet sein. Diese Leitung endet im Raum für Zusatzanwendungen. Um die Übertragung von Zählerwerten und Tarifwerten zu ermögliche oder für Steuerzwecke (z.b. für Smart Grids oder Smart Home), ist vom oberen Anschlussraum über eine RJ45-Buchse eine Datenleitung (mind. Cat 5) in die Kundenanlage (ggf. vorhandene Unterverteiler) vorzusehen. Leerrohr verlegt nach DIN Datenleitung mit RJ-45 Buchsen SKII endet ca. 30cm aus dem Zählerfeld APL APZ APZ Mehrere Zählerschränke werden über eine Datenleitung (mind. Cat 5) mit RJ45-Buchsen an beiden Enden über das APZ Feld miteinander verbunden 5.3 Raum für Zusatzanwendungen bei Zählerplätzen mit Dreipunkt-Befestigung Der Raum für Zusatzanwendungen dient der Aufnahme von Betriebsmitteln zur Steuerung von intelligenten Maßsystemen (z.b. Smart Meter Gateway). Ein Einbau kundeneigener Betriebsmittel ist nicht zulässig. Im Netzgebiet der SWE Netz GmbH werden bevorzugt folgende Lösungen realisiert: ,00 Beispiel BKE-AZ Adapterplatte Beispiel 3.HZ Zähler 5.5 Betriebsmittel Die Spannungsversorgung für die Betriebsmittel im Raum für Zusatzanwendungen erfolgt über die im unteren Anschlussbereich eingebaute plombierbare Steuersicherung des Typs D01 oder einem LS-Schalter mit 10 A Nennstrom, 25 ka Bemessungsschaltvermögen und der Überspannungskategorie IV. Für jeden Zählerschrank ist eine Spannungsversorgung zu errichten (plombierbare Steuersicherung im unteren Anschlussraum). Seite 18 Ausgabe April 2016

19 9 Steuerung und Datenübertragung Bei Kundenanlagen mit einem voraussichtlichen Jahresenergiebedarf > kwh, ist eine registrierende Lastgangmessung notwendig. Der erforderliche Datenaustausch erfolgt über eine Mobilfunkverbindung. Für das entsprechende Modem ist ein Zählerfeld mit Dreipunk-Befestigung vorzusehen. 10 Elektrische Verbrauchsgeräte Bereits in der Planungsphase sind die SWE Netz GmbH zu kontaktieren, wenn die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Grenzwerte überschritten werden. Hierdurch werden eventuelle Leistungsengpässe frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen können ergriffen werden. Dies gilt insbesondere bei: Elektrowärmegeräte über 12kW (z.b. elektrischer Durchlauferhitzer) Elektromobilität / Ladeeinrichtungen (siehe Beiblatt E-Mobilität) Sonstige Einzelgeräte über 12kW Absatz nach TAB Art Leistung Bemerkung Zustimmung erforderlich (1) Entladungslampen 250 W Max. Gesamtleistung je Außenleiter unkompensiert Nein (1) Entladungslampen 250 W Kompensation auf zwischen 0,9 kap. bzw. 0,9 ind. Nein (2) Entladungslampen 5 kva Duo-Schaltung, Gruppenschaltung, EVG oder zentrale Kompensation erforderlich Nein (1) Wechselstrommotoren gelegentlicher Anlauf 1,7 kva Max. Scheinleistung Nein (1) Drehstrommotoren gelegentlicher Anlauf 5,2 kva Max. Scheinleistung Nein (1) Motoren gelegentlicher Anlauf 60 A Max. Anlaufstrom Nein (2) Motoren gelegentlicher Anlauf > 60 A Anlaufstrom Ja (3) Motoren: Netzrückwirkungen durch Schweranlauf, häufiges Schalten, schwankende > 30 A Anlaufstrom Ja Stromaufnahme Elektrowärmegeräte > 4,6 kw bis 12kW Drehstromkreis erforderlich Nein (1) Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschl. Wärmepumpe > 4,6 kw Auslegung für Drehstromanschluss Ja (1) Schweißgeräte > 2 kva Ja (2) Schweißgeräte (1) (1) (3) (3) (4) (4) (5) (5) Röntgengeräte, Tomographen u.ä., Wechselstrom Röntgengeräte, Tomographen u.ä., Drehstrom Symmetrische Anschnittsteuerung für Glühlampen Symmetrische Anschnittsteuerung für Entladungslampen und Motoren Unsymmetrische Gleichrichtung für Wärmegeräte Symmetrische Anschnittsteuerung für Wärmegeräte Drehstromkopiergerät mit Wechselstromtrommelheizung Drehstromkopiergerät mit Drehstromtrommelheizung cos φ 0,7 ind. >1,7 kva > 5 kva Keine Belastung des Neutralleiters, symmetrische Belastung der Außenleiter Netzkurzschlussleistung 50fache der Geräte-Nennleistung Netzkurzschlussleistung 50fache der Geräte-Nennleistung 1,7 kw Max. Anschlussleistung je Außenleiter Nein 3,4 kva Max. Anschlussleistung je Außenleiter Nein 100 W Max. Anschlussleistung je Außenleiter Nein 200 W Max. Anschlussleistung je Außenleiter Nein > 4 kva Ja > 7 kva Ja Ja Ja Werden erhöhte Ansprüche an die Spannungsqualität gesetzt, obliegt es dem Betreiber, die hierfür erforderlichen Maßnahmen, z.b. durch Einsatz einer USV-Anlage, zu treffen. Ausgabe April 2016 Seite 19

20 Elektrowärmepumpen, -Wärmespeicheranlagen und -Klimaanlagen Erweiterung oder Neubau dieser Anlagen (einschließlich Elektrowärmegeräte >12kW) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SWE Netz GmbH. Die Zustimmung ist davon abhängig, ob am Netzanschlusspunkt entsprechende Leistungskapazitäten vorhanden sind. Entsprechend dem gewähltem Abrechnungsmodell (schaltbare Last nach 14a EnWG, Eigenverbrauch, etc.) wird der Strom für Elektrowärmepumpen, -Speicheranlagen und -Klimaanlagen getrennt vom Allgemeinstrombedarf erfasst, und benötigt einen eigenen Elektrizitätszähler sowie einen Rundsteuerempfänger. Für den Rundsteuerempfänger ist ein Zählerfeld mit Dreipunkt-Befestigung vorzusehen. Der Errichter stellt für die schaltbare Last, Schalteinrichtungen (z.b. Heizungsschütz) zum Anschluss an den Rundsteuerempfänger bereit. Die Schalteinrichtung darf keine Handbetätigungsfunktion aufweisen und muss für die benötigte Bemessungsleistung ausgelegt sein. Geräte die durch einen Rundsteuerempfänger der SWE Netz GmbH geschaltet werden, sind vom Errichter fest anzuschließen. Die witterungsabhängige Aufladesteuerung von Elektrospeicherheizungen ist als Rückwärtsteuerung auszuführen. Elektrowärmepumpen sind vom Errichter mit einer Einrichtung zu versehen, welche die Anzahl der Einschaltungen pro Stunde begrenzt. Anschlussbild Rundsteuerempfänger Empfangsqualität (muss Leuchten) Empfangsstörung (muss aus sein) Empfangsqualität am Antennenrad einstellen Synchronisation (blinkt im 10 Sekundentakt) S Relais 1 Tarif (HT/NT) Relais 2 Freigabe HT Relais 3 Relais 4 Straßenbel. Ganznacht Relais 5 Straßenbel. Halbnacht Relais 6 Straßenbel. Anstrahlung Plombierbare Steuersicherung D01 oder LS-Schalter 10A/25kA BSV L N Freigabe NT HT am Zähler Freigabe HT Ganznacht Halbnacht Anstrahlung Haushalt Straßenbeleuchtung Relais 1 HT/NT Relais 2 Sperrung Relais 3 Relais 4 Ganznacht Relais 5 Halbnacht Relais 6 Anstrahlung Ein (b) um 6 Uhr Aus (a) um 22 Uhr Reserve Aus (a) um 11:30 Uhr Ein (b) um 13:30 Uhr Aus (a) um 17:00 Uhr Ein (b) um 19:00 Uhr An Sonn- und Feiertagen Ein (b) 13 z.b. Heizungsschütz Nachtfreigabe z.b. Heizungsschütz Tagfreigabe Ein (b): bei Sonnenuntergang Aus (a): bei Sonnenaufgang Wie GN zusätzlich: Mo-Fr: Aus 22:00-6:00h Sa-So: Aus 23:00-6:00h HN Morgens aus: HN Abends aus: (Ausnahme Wochenende) Ein bei Sonnenuntergang Aus: Mo-Fr: 1:00h; Sa-So: 2:00h, Ausnahme (mit WEH Kennzeichnung): Letzter Samstag im März Aus von 20:30h-21:30h Seite 20 Ausgabe April 2016

21 Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Der Anschlussnutzer im Netzgebiet der SWE Netz GmbH stellt einen Leistungsfaktor cos φ von 0,9 induktiv oder 0,9 kapazitiv sicher. Die einzubauende Kompensationsanlage wird entweder abhängig vom Leistungsfaktor cos φ gesteuert oder im Falle der Einzelkompensation gemeinsam mit den zugeordneten Verbrauchsgeräten geschaltet. Eine lastunabhängige Festkompensation ist nicht zulässig Einrichtungen zur Telekommunikation über das Niederspannungsnetz Das Netz der SWE Netz GmbH darf nicht für Telekommunikationszwecke genutzt werden ( Powerline Netzwerke ). Betreibt der Anschlussnutzer ein solches Netzwerk, muss er Vorkehrungen treffen damit keine störenden Einflüsse auf Versorgungsanlagen der SWE Netz GmbH, andere Kundenanlagen oder weitere Netzwerkbetreiber auftreten können (z.b. Netzfilter). 11 Vorrübergehend angeschlossene Anlagen Der Anschluss von vorrübergehend angeschlossenen Anlagen (z.b. Baustrom, Festanschlüsse, etc.) an das Verteilnetz erfolgt nach Netzprüfung und Terminabsprache durch die SWE Netz GmbH. Die SWE Netz GmbH bringt zu diesem Termin die beantragten Mess- und Steuergeräte mit, die durch das anwesende Installationsunternehmen eingebaut werden. Kundeneigene Anschlussleitungen müssen dem Verwendungszweck entsprechen und sollen so kurz wie möglich, jedoch nicht länger als 30 m sein. 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen Das Niederspannungsverteilnetz der SWE Netz GmbH ist als TN-C System ausgeführt. Der hier vorhandene PEN-Leiter darf nicht als Erdungsleiter für Schutz- und Funktionszwecke von Erzeugungsanlagen, Antennenanlagen und Blitzschutzanlagen verwendet werden. Für diese Zwecke muss in Neubauten ein Fundamenterder nach DIN vorhanden sein. Bei Bestandsgebäuden muss dieser ggf. durch Stab- oder Tiefenerder nachgerüstet werden. 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb: Eigenerzeugungsanlagen sind unter Beachtung der jeweils gültigen Bestimmungen und Vorschriften so zu errichten und zu betreiben, dass sie für den Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz der SWE Netz GmbH geeignet sind und unzulässige Rückwirkungen auf das Netz oder andere Kundenanlagen ausgeschlossen werden. Dazu gehört u.a. auch, dass die vereinbarte maximale Einspeiseleistung nicht überschritten wird. Die SWE Netz GmbH kann Änderungen und Ergänzungen an zu errichtenden oder bestehenden Anlagen verlangen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, notwendig sind. Falls erforderlich hat der Anlagenbetreiber in seiner Anlage die technischen Voraussetzungen zu schaffen, mit denen es möglich ist, die vertraglich festgelegte maximale Einspeiseleistung zu überwachen. Zusätzliche Anforderungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Beiblättern: BHKW und PV-Anlagen : Beiblatt Stromerzeugungsanlagen Batteriespeicheranlagen: Beiblatt Batteriespeicher Notstromaggregate: VDN Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten Sonstige Erzeugungsanlagen Rücksprache mit der SWE Netz GmbH Ausgabe April 2016 Seite 21

22 Hertzstraße Ettlingen Tel.: Ausgabe April 2016

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