Energiesparen bei der Gebäudesanierung

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1 Energiesparen bei der Gebäudesanierung Wie wichtig vorausschauendes Denken und Investitionen in energiesparende Technik sind, zeigen die gestiegenen Energiepreise. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Energiepreise auch in Zukunft weiter steigen werden, ist groß. Die Vorräte von Öl, Gas und Kohle sind nun einmal begrenzt, der Energiehunger der Welt wächst rapide. Die steigenden Preise für Energie (Öl, Gas, Strom, Fernwärme) haben in den letzten Jahren in allen Haushalten zu einer drastischen Erhöhung der Betriebskosten geführt. Seit 2000 ist der Aufwand für Strom, Heizung und Warmwasser um etwa 30 % gestiegen. Mit einfachen Maßnahmen oder konsequentem Handeln ist es jedem Bürger möglich, seinen Energieverbrauch zu beeinflussen und letztendlich Geld zu sparen. 1

2 Inhalt 1 Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Altbau EnEV und Energieausweis Rationelle Energieverbrauchs - Beratung (Vor-Ort-Beratung) Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung Bauteildämmung Erneuerung der Fenster und Außentüren Anlagentechnische Maßnahmen zur Energieeinsparung Erneuerung der Heizungsanlage Warmwasserbereitungssysteme Blockheizkraftwerk (BHKW) Kraft-Wärmekopplung Kontrollierte Wohnraumlüftung Regenwassernutzung Hinweis auf weitere Broschüren Überblick zu erforderlichen Genehmigungen Genehmigung technischer und baulicher Anlagen Energieeinsparverordnung (EnEV) Verordnung über kleine u. mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜVO) Adressen Fördermöglichkeiten KfW-Darlehen KfW-CO2-Gebäudesanierungs- Programm Nr. 130 und Nr KfW-Ökologisch Bauen Nr.: 144/ KfW-Solarstrom Erzeugung Nr.: KfW-Wohnraum Modernisierung Nr.: 141/ Förderprogramme des Freistaates Sachsen Energieeffizienz und Klimaschutz Sachsen Energetische Sanierung (Sächsisches Energiespardarlehen) BAFA Nutzung Erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm) Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendug in Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung) Kraft Wärme Kopplungsgesetz (Einspeisevergütung) Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG (Einspeisevergütung PV) Verzeichnis der zitierten und abgekürzten Gesetze Quellenangaben

3 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Wärmeenergieverluste eines unsanierten Gebäudes...4 Abb. 2: Dämmeigenschaften einiger Materialien...9 Abb. 3: Wärmedämmverbundsystem...10 Abb. 4: Vorgehängte, hinterlüftete Außenwandbekleidungen Abb. 5: Innendämmung...12 Abb. 6: Funktionsschema Erdgas Blockheizkraftwerk...20 Abb. 7: Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

4 1 Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Altbau Die Modernisierung eines Gebäudes sollte Maßnahmen beinhalten, die Verbesserungen von Belüftung, Wärmeschutz, Schallschutz, Energieversorgung, Heizung, Sicherheit usw. mit sich bringen. In der nachfolgenden Abbildung werden beispielhaft der Wärmeenergieverlust durch einzelne Gebäudeteile dargestellt und mögliche Energieeinsparpotenziale aufgezeigt. Abb. 1: Wärmeenergieverluste eines unsanierten Gebäudes Der Energieverbrauch eines Wohngebäudes kann durch einen Energieverbrauchskennwert bewertet werden, um einen notwendigen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Die spezifischen Kennzahlen stellen den Aufwand an Energie pro Bezugsgröße (z.b. beheizte Grundfläche) und Bezugszeitraum dar. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine überschlägige Bewertung Ihres Energieverbrauchskennwertes. Bsp.: Jährlicher Heizgasverbrauch = 3000 m³ (1m³ Gas oder 1Liter Öl 10 kwh) = kwh beheizte Nutzfläche = 150 m² Energieverbrauchskennwert = kwh/m²a Einschätzung: Der Kennwert von 200 kwh/m²a steht für einen hohen Verbrauch, dieses Gebäude sollte auf mögliche Einsparpotentiale untersucht werden. 4

5 qualitativ Energieverbrauch mit Warmwasser kwh/m²a ohne Warmwasser kwh/m²a Bewertung sehr gut < 100 < 70 kein Handlungsbedarf gering Einsparpotential vorhanden mittel Analyse empfohlen hoch Analyse durchführen sehr hoch > 300 > 250 unbedingt Analyse Dabei handelt es sich um eine grobe Bewertung, die keine genaue Aussage darstellt und Ursachen liefert. Eine genaue Analyse bringt Aufschluss über eine mangelhafte wärmetechnische Qualität des Gebäudes, den technischen Stand der Heizungsanlage und das Nutzerverhalten. Um das Ziel einer wirkungsvollen und wirtschaftlichen Modernisierungsmaßnahme zu erhalten, sollte das Wissen eines Energieberaters hinzugezogen werden. 1.1 EnEV und Energieausweis Am 1.Februar 2002 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten und seitdem mehrmals novelliert worden. Die neue EnEV wurde am 24. Juni 2007 verabschiedet und ist seit 1. Oktober 2007 in Kraft. Mit dieser Verordnung hat die Bundesregierung ein zentrales Element ihrer Klimaschutzpolitik im Bereich der effektiven Nutzung von Energie verwirklicht. Die Energieeinsparverordnung vereint die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung. Durch diese Zusammenfassung werden bauphysikalische und anlagentechnische Aspekte unter einem Dach vereint. In der EnEV 2007 werden erstmals auch Anforderungen an Nichtwohngebäude gestellt. Die Niedrigenergiebauweise ist Ziel der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die neue Verordnung wird den Heizenergiebedarf von Neubauten um rund 30 % gegenüber den bisherigen Anforderungen senken und Anreize für die energetische Ertüchtigung des Baubestandes geben. In der EnEV sind nur die Mindestanforderungen für bestehende Gebäude und Anlagen sowie für den Neubau festgelegt. Was bedeutet die EnEV für bestehende Gebäude? Werden an bestehenden Gebäuden im Rahmen von Modernisierung oder Instandhaltung ohnehin anstehende Baumaßnahmen durchgeführt, sind bei der betreffenden Baukonstruktion energetische Zusatzanforderungen umzusetzen. Dies betrifft beispielsweise Außenwände, u. a. auch die Außenputzerneuerung, Fenster und Verglasungen, Außentüren, Decken und Wände gegen unbeheizte Räume und Erdreich sowie Dächer. 5

6 Nachrüstpflichten Neben diesen Anforderungen stehen Nachrüstpflichten, die vergleichsweise kurzfristig wirken und damit ebenfalls einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Danach sind bis auf wenige Ausnahmen alle Öl- und Gasheizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut worden sind, bis zum 31.Dezember 2006 außer Betrieb zu nehmen. Die Frist verlängert sich bis zum 31. Dezember 2008, wenn der Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert worden ist. Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen zum 1. Februar 2002 eine der Eigentümer selbst bewohnt, gilt dies nur im Falle eines Eigentümerwechsels. Energieausweis Der Energieausweis ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden. Er ermöglicht Mietern und Käufern einen Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobilienangeboten und deren Energiebedarf. Er wurde von der Deutschen Energie-Agentur entwickelt und getestet. Grundlage für die Berechnung ist ein einheitliches Verfahren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und den geltenden DIN-Normen. Der Energiepass gibt Aufschluss über die energetische Qualität des Gebäudes und enthält Angaben zur Qualität der Dämmung und der Heizungsanlage. Kernstück des Energiepasses ist ein Kennwert auf Basis des errechneten Energiebedarfs des Gebäudes. Mit ihm erfolgt die Einordnung des Gebäudes in ein Bewertungssystem mit farblicher Darstellung. Darüber hinaus enthält der Energiepass auch Angaben, wie die Energieverluste im Einzelnen zustande kommen und welche CO 2 -Emissionen hierdurch verursacht werden. Nach der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss ab 2007 für Gebäude bei Verkauf oder Vermietung ein Energiepass vorgelegt werden. Die endgültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden durch den Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) festgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der EnEV 2007/DIN wurde am 24. Juli 2007 abgeschlossen und verordnet. Die Novellierung der EnEV 2007 trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Während die EnEV 2002 für die anlagentechnischen Bereiche Heizung und Warmwasser bereits eine ganzheitliche Betrachtungsweise eingeführt hat, musste für die Integration der Bilanzteile Kühlung und Beleuchtung ein neuer Bilanzierungsansatz entwickelt werden. Dies wurde in Form der neuen DIN V realisiert. Die Novellierung der Energieeinsparverordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie nimmt für die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden die neue DIN V als Berechnungsmethode in Bezug. Für Wohngebäude wird es zunächst bei den eingeführten Berechnungsnormen bleiben. Den Energieausweis gibt es künftig in zwei Varianten: als bedarfsorientierten Ausweis auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs und als verbrauchsorientierten Ausweis auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs. Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes. 6

7 Als Übergangsregelung gilt ab dem In-Kraft-Treten der neuen Verordnung vom 1. Oktober 2007 für die Dauer eines Jahres (bis ) die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen für alle Gebäude. Ab 1. Oktober 2008 gelten folgende verbindliche Regelungen für Wohngebäude: Für Wohngebäude mit zwei bis zu vier Wohneinheiten (WE), die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung (WSchVO) 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis. Für Wohngebäude mit mehr als vier WE, egal welchen Baujahrs, gilt ebenfalls Wahlfreiheit. Für Wohngebäude mit bis zu vier WE, die vor Geltung der WSchVO 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Ausweis zu verwenden. Ausnahme: Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Standart der ersten WSchVO von 1977 aufgewiesen haben oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht worden sind. Für diese Fälle besteht Wahlfreiheit. Die Pflicht, den Energieausweis potenziellen Käufern bzw. Mietern zugänglich zu machen, wird stufenweise je nach Gebäudeart und Baualter gestaffelt: ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965 ab 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude 1.2 Rationelle Energieverbrauchs - Beratung (Vor-Ort-Beratung) Energiesparberatung nach den Richtlinien über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem und in den neuen Bundesländern vor dem erteilt wurde. Die Gebäudehülle darf nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen (nach dem bzw. 1989) zu mehr als 50% verändert worden sein; mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden. Ein zugelassener Energieberater erfasst den Ist-Zustand des Gebäudes vor einer baulichen Maßnahme. Er kann somit energetische Schwachstellen aufdecken und deren Abstellung durch geeignete Mittel vorschlagen und begleitet Sie bis zur Fertigstellung. Hierbei spielt der wirtschaftliche Gesichtspunkt eine große Rolle. Der zugelassene Energieberater stellt bei der Nutzung von bestimmten Förderprogrammen eine grundsätzliche Voraussetzung dar. Die Energieberatung kann durch Bundesmittel gefördert werden. Die energetische Qualität des Gebäudes und Modernisierungsempfehlungen werden im Vor-Ort-Beratungbericht dokumentiert und auch Varianten aufzeigt. 7

8 Gefördert wird eine Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Wärmeerzeugung und verteilung sowie die Warmwasserbereitung und Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und die durch einen besonders qualifizierten Ingenieur bzw. eine Ingenieurin oder eine(n) Gebäudeenergieberater(in) (HWK) vorgenommen wird. (Richtlinie BAFA) Eine Liste von Beratern ist unter Energie Energiesparberatung Energieberaterlisten einsehbar. Nach Postleitzahlen geordnet kann ein Berater in der Nähe ermittelt werden. Fördermöglichkeit: Vor-Ort- Beratung BAFA Voraussetzungen: Gebäude deren Baugenehmigung vor dem erteilt wurde 1.3 Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung Der Ausgangspunkt jeder Modernisierung ist die bauliche Analyse des Gebäudes. Dazu gehört die Begutachtung aller wichtigen Bauteile und der Anlagentechnik, ihrer Nutzungsdauer und Schäden. Diese Aufgabe erledigen Architekten und Bauingenieure. Das Ergebnis ist eine Liste der notwendigen Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten und eine Empfehlung über die dringendsten Arbeiten. Die Ursachen für den hohen Energieverbrauch können durch den Energieberater aufgedeckt werden. Daraus lassen sich geeignete bauliche Maßnahmen ableiten, die grundsätzlich sinnvoll und meist wirtschaftlich sind, z.b.: Wärmedämmung der obersten Geschossdecke Wärmedämmung der Kellerdecke Maßnahmen mit höheren Investitionen, die zur Energieeinsparung dienen, sollten unbedingt einer Untersuchung der Wirtschaftlichkeit unterzogen werden. Beispiele wären: Dämmung der Fassade Dämmung des Daches Austausch von Fenstern oder der Verglasung Die Mindestanforderungen der EnEV sind zu beachten. 8

9 1.3.1 Bauteildämmung Mit dieser Darstellung soll die Wirkung eines Dämmstoffes aufgezeigt werden. Hierbei wird die entsprechende Wandstärke eines Baustoffes angegeben, deren Dämmwirkung ähnlich eines 2 cm dicken Dämmstoffes ist. 2 c m Däm m stoff 6,0 cm Leic htbetonsteine 8,0 c m Porenziegel 23,5 cm Strohlehm gem isch 29,0 cm Hochlochziegel 90,0 cm Klinker 1 05 c m Massivbeton 175 c m Granit Abb. 2: Dämmeigenschaften einiger Materialien Fassadendämmung: Die Außenwände bestehender Wohnaltbauten tragen ca. 30% zu den Wärmeverlusten eines Gebäudes bei. Eine Dämmung der Wärme tauschenden Umfassungsflächen kann daher zur Energie- und CO 2 - Einsparung führen, welche unter bestimmten Voraussetzungen durch den Staat gefördert wird. Die Belange des Denkmalschutzes haben Vorrang bei der Auswahl des Dämmverfahrens. Anforderungen an Außenwände Wenn Außenwände von beheizten Räumen neu errichtet, ersetzt, innen verkleidet oder gedämmt werden Wenn Außenwände von beheizten Räumen außen verkleidet oder gedämmt werden oder eine Kerndämmung erhalten sollen Wenn die Wände neu verputzt werden sollen und die bestehende Wand die Mindestanforderung (0,9 W/m²K) nicht erfüllt Geforderter Wert nach EnEV U 0,45 W/m²K U 0,35 W/m²K U 0,35 W/m²K Dämmstärke ca. 6-7 cm ca cm ca cm 9

10 Der U-Wert (früher k-wert) ist der "Wärmedurchgangskoeffizient". Er dient der wärmetechnischen Beurteilung von Bauteilen und beschreibt den Wärmestrom durch ein Bauteil in Watt pro Quadratmeter Fläche bei einem Kelvin Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenseite. Je kleiner dieser Wert ist, desto besser ist der Wärmeschutz. Für eine nachträgliche Fassadendämmung kommen als Möglichkeit in Frage: -Wärmedämmverbundsystem: Kosten: ca /m² Besteht aus einer verputzten Dämmschicht, welche direkt auf den festen Altputz vollflächig aufgeklebt oder gedübelt wird. Dämmmaterial: Styropor, Mineralwolle Innenp utz Tragwerk Däm m schicht: z.b. Styroporplatten Wettersc hutzschicht: Putze, Kunststoff-,Metallfassadenplatten Abb. 3: Wärmedämmverbundsystem Hauptsächlich angewendetes Verfahren bei Wohnblöcken und EFH in Görlitz. Beispiele: Wohnblöcke Görlitz-Weinhübel, Julius-Motteler-Straße, Zittauer Straße Vorgehängte, hinterlüftete Außenwandbekleidungen Kosten: /m² Zweischalige Außenwandkonstruktion mit vorgesetzten hinterlüfteten Bekleidungen. Belüftung sorgt zur Abführung von auftretender Feuchtigkeit. Vorteile sind ein guter sommerlicher Wärmeschutz und Schutz des Tragwerkes vor extremen Temperaturschwankungen. 10

11 Innenp utz Tra gwerk Däm m sc hic ht: z.b. Styro porp latten, Minera lfaserplatten Zirkulierende Luftsc hic ht Außenwa ndsc hale z.b. Fa serzem ent, Sc hind eln, Kunststoff Abb. 4: Vorgehängte, belüftete Außenwandbekleidung Beispiel: Wohnblöcke in Görlitz-Weinhübel, Fritz-Heckert-Straße -Dämmputz Das Dämmputzsystem besteht aus mehreren Schichten aufgetragener Putze, dem eigentlichen Dämmputz oder Unterputz und dem Oberputz als Stoß- und Regenschutz. Die Putze erzielen meist nur eine geringe Wirkung, da ihre Dicke begrenzt ist und das Material dämmt nur etwa halb so gut wie ein Dämmstoff. Diese Möglichkeit kann auch unter den Auflagen des Denkmalschutzes angewendet werden, da nur eine geringe Wandstärkenzunahme vorliegt. -Transparente Wärmedämmung (TWD) Die auf die Wand auftreffende Wärmestrahlung (Sonnenenergie) wird im Dämmmaterial oder in der transparenten Deckschicht kurzzeitig gespeichert und an die Wand abgegeben. Sie gelangt dann mit einer Zeitverzögerung an den dahinter liegenden Innenraum, wo man einen Wärmegewinn erzielt. Die Wärmedämmelemente bestehen in der Regel aus Kunststoff. Das kann Polycarbonat sein oder Polyacryl, aber auch Zelluloseacetat. Spezieller Sonderfall, sehr hohe Kosten, Beispiel Hochschule Zittau, Niedrigenergiehaus Innendämmung Eine Innendämmung der Außenwand sollte dann angewendet werden, wenn andere Maßnahmen nicht möglich sind, etwa wegen Auflagen des Denkmalschutzes für die Fassade. Dieses Verfahren kann bei unsachgemäßer Ausführung zu Bauwerksschäden führen, da die Dampfdiffusion durch die Außenwand verhindert wird. 11

12 Innenwandbekleidung: z.b. Gipskarton-, faserplatten Dam pfsperre Wärm edäm m ung: z.b. Kork-, Wolle-, Schaum glasplatten Tragwerk Außenp utz Abb. 5: Innenwanddämmung Hauptanwendungsgebiet bei Gebäuden im Innenstadtbereich von Görlitz Wärmebrücken sind Schwachstellen in der Gebäudehülle, bei denen ein deutlich höherer Wärmedurchgang vorliegt als im umliegenden Bauteil. Je besser die Dämmung einzelner Bauteile durchgeführt ist, desto bedeutsamer sind die Wärmebrücken. Der erhöhte Wärmedurchgang verursacht eine Verringerung der Oberflächentemperatur an der Innenwand und kann Tauwasserbildung in diesem Bereich hervorrufen. Diese Feuchte bildet die Voraussetzung für Schimmelbildung und gefährdet die Gesundheit und die Bausubstanz. Typische Wärmebrücken an Gebäuden: Anschlüsse von Wand, Fenster, Decken, Dach, Balkon Gebäudeecken Rollladenkästen (außen angesetzte Rollladenkästen sind energetisch günstiger als integrierte) Sturze u.a. Arbeiten in diesem Bereich erfordern besondere Sorgfalt bei der Durchführung der Dämmungsmaßnahmen. Beachtung der DIN EN ISO Wärmebrücken im Hochbau. Fensterlaibungen Bei einer Fassadendämmmaßnahme sollte die Fensterlaibung mit mindestens 2 cm Dämmstoff, Wärmeleitgruppe 030, versehen werden, um eine Wärmebrückenbildung zu verhindern. Dämmung der Heizkörpernischen Die an der Heizkörpernische reduzierte Wandstärke verursacht einen erhöhten Wärmeverlust. Eine nachträgliche Dämmung der Fläche kann bei einer Wohnungsrenovierung durchgeführt werden, wenn hierfür der Heizkörper demontiert wird. Ein Fachberater sollte hier zu Rate gezogen werden, um spätere Bauwerksschäden durch Schimmelbildung (Wärmebrücken) zu vermeiden. 12

13 Kellerdeckendämmung Decken von nicht genutzten Kellern können jederzeit mit unterseitig aufgeklebten, ggf. verdübelten Polystyrol- Hartschaumplatten gedämmt werden. Gewölbte Decken können im Spritzverfahren mit Mineralfaser- oder Zelluloseflocken gedämmt werden. Diese Maßnahme kann eine Energieeinsparung bis zu 10% erzielen und steigert die Wohnbehaglichkeit im Erdgeschoss mit einem gefühlsmäßig wärmeren Fußboden. Dachdämmung Dachschrägen: werden zwischen den Sparren gedämmt, Kombinationen mit Aufsparrendämmung oder Untersparrendämmung sind möglich, Dämmschichtdurchfeuchtung verhindern durch luftdichten Abschluss zum Innenraum Obere Geschossdecke: Dämmstoff kann bei Nichtnutzung des Dachgeschosses auf den Dachboden verlegt, ausgerollt oder als Schüttung aufgebracht oder für die Begehung mit trittfester Dämmung oder Platten belegt werden, Dampfsperre oder Dampfbremse sind nicht erforderlich Wichtig: Die Unternehmererklärung zur Energieeinsparverordnung - Änderung von Außenbauteilen - ist nach Durchführung der Arbeiten vom Fachbetrieb auszufüllen und dem Bauherrn zu übergeben. Sie ist der Nachweis für die Einhaltung der Anforderungen der EnEV. Die - Erklärung des Bauleiters über die Einhaltung der Anforderungen entsprechend dem Energie- oder Wärmebedarfsausweis - ist ebenfalls auszustellen und zu übergeben. (Sächsische Energieeinsparungs-Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung SächsEnZustDVO, 4). Fördermöglichkeit: KfW- CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm KfW-Wohnraum Modernisieren Informationen:

14 1.3.2 Erneuerung der Fenster und Außentüren Fenster erneuern oder instand setzen? Entscheidung durch eine gründliche Überprüfung des Ist- Zustandes: schließen die Fenster nicht mehr ordnungsgemäß (Zugerscheinungen) dringt Regenwasser ein sind Wärme-, Schall- und Einbruchschutz ausreichend Zustand des Fenstermaterials Dichtheit der Fugen zum Gebäude Funktion der Beschläge Zustand der Fensterbänke Zustand des Rollladenkastens ( hohe Wärmebrücke) Wenn eine Instandsetzung nicht alle Schwachstellen beseitigt, kann die Erneuerung durchaus wirtschaftlich sein. Vorhandene Auflagen durch den Denkmalschutz sind zu erfüllen! Verglasung Übersicht U-Wert Einfachverglasung ~ 5,6 W/m²K Zweischeiben-Isolierverglasung ~ 2,8 W/m²K Kastenfenster ~ 2,8 W/m²K Wärmedämmglas mit infrarotreflektierender Beschichtung ~ 1,8 W/m²K Wärmeschutzglas mit Beschichtung und Argon- oder Kryptonfüllung ~ 1,1 W/m²K Faustformel: U-Wertdifferenz x 10 = jährliche Einsparung in Liter Öl ( m ³ Gas) pro Quadratmeter des Außenbauteils Beispiel: Austausch der alten Fenster (2,8 W/m²K) durch Wärmeschutzglas (1,1 W/m²K) = U-Wertdifferenz von 1,7 W/m²K 17 Liter Öl oder 17 m³ Erdgas- Einsparung pro Quadratmeter Fenster und Jahr Diese Überschlagsrechnung kann auch bei Wärmedämmmaßnahmen der Außenwand angewendet werden. Beim Produktvergleich ist darauf zu achten, ob sich die U-Werte nur auf die Verglasung oder auf die Gesamtfensterkonstruktion einschließlich Rahmen beziehen, da der Rahmen das schwächste Glied in der Kette darstellt. Wenn der Glasanteil und der Rah- 14

15 menanteil zusammen betrachtet werden, dann wird der Wärmedurchgangskoeffizient als U w -Wert ausgewiesen. Fensterrahmen Holz- und Kunststoffrahmen haben gute Dämmwirkungen Metallrahmen müssen thermisch getrennt sein, um Wärmeleitung zu verringern und sollten aus Mehrkammerprofilen bestehen Gute Abdichtung der Anschlussfugen zwischen Rahmen und Mauerwerk (z.b.: PU-Schaum, Mineralwollzöpfe oder Fugendichtungsbänder Türen Bei der Auswahl der Haustür ist nicht nur der optische Eindruck wichtig. Auch die Wärmeisolierung, Schutz vor Schall, Witterungseinflüssen und Sicherheit sind wichtige Kriterien. Die sorgfältige Auswahl und Abstimmung mit Fenstern und Fassadenart zeichnet eine gute Bauplanung aus. Weniger ist oft mehr. Dem Material Holz ist stets der Vorrang zu geben. Die Mindestforderung der EnEV lautet bei Ersatz der Außentür u 2,9 W/m²K. Fördermöglichkeit: KfW- CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm KfW-Wohnraum Modernisieren Voraussetzungen: Blauer Engel RAL-ZU 52 (Mehrscheiben-Isolierglas) Informationen: Anlagentechnische Maßnahmen zur Energieeinsparung Anlagentechnische Maßnahmen zur Energieeinsparung betreffen die Bereiche der Wärmebereitstellung und Verteilung. Geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen sind: Verbesserung der Wärmedämmung von Heizungs- und Warmwasserrohrleitungen in unbeheizten Räumen Steuerung/Regelung der Heizung optimieren Thermostaten einsetzen Entscheidung für zentrale oder dezentrale Warmwasserversorgung Warmwasserzirkulation zeitlich begrenzen Einsatz von Energiespargeräten Des Weiteren könnte ein Ersatz der alten Anlage durch moderne Technik durchgeführt werden. Auch hier sollte die Wirtschaftlichkeit und der Zustand der Altanlage betrach- 15

16 tet werden. Im Zusammenhang mit ohnehin durchzuführenden Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahen sind sie jedoch mit geringen Zusatzkosten wirtschaftlich durchführbar und sollten auf Realisierung geprüft werden. Die Mindestanforderungen der EnEV sind zu beachten! Erneuerung der Heizungsanlage Eine wirkungsvolle Maßnahme zur Energieeinsparung ist der Austausch des alten Heizkessels, der meist noch eine alte Regelung besitzt. Der hohe Wirkungsgrad einer modernen Heiztechnik kann eine Energie- und Brennstoffeinsparung von bis zu 30% hervorrufen. Die Kleinfeuerungsanlagenverordnung - 1.BImSchV gibt ab dem folgende Grenzwerte für Abgasverluste für Öl- und Gasfeuerungsanlagen vor: Nennwärmeleistung Grenzwerte für Abgasverluste über 4 bis 25 kw 11% über 25 bis 50 kw 10% über 50 kw 9% Diese Werte werden vom zuständigen Schornsteinfeger jährlich durch eine Abgasmessung bei Geräten über 11 kw kontrolliert (außer Brennwertgeräte). Die EnEV schreibt weiterhin den Austausch von Heizkesseln mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen, welche vor dem errichtet wurden, vor. Diese müssen grundsätzlich bis Ende 2006 durch einen neuen ersetzt werden. Bei Einhaltung der geforderten Abgasverlustgrenzwerte oder bei einem Brenneraustausch nach dem verlängert sich die Frist bis Ende Ausnahme bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen, in denen der Besitzer eine Wohnung selbst nutzt. Anforderungen an eine neue Heizungsanlage nach EnEV: In der Regel sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel zu verwenden. Heizungen müssen über zentrale Einrichtungen verfügen, welche die Wärmezufuhr in Abhängigkeit von der Außentemperatur selbsttätig verringern bzw. abschalten können. Vorgeschrieben sind außerdem Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur (Thermostatventile). In Heizkreisen von Zentralheizungen über 25 kw Leistung muss die elektrische Leistungsaufnahme der Umwälzpumpen von Hand in drei Stufen schaltbar oder elektronisch geregelt werden. Neu eingebaute Zirkulationspumpen zur Warmwasserversorgung müssen über selbständig wirkende Einrichtungen zur Ein- und Ausschaltung verfügen. Steht eine Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich des Kessels ins Haus, dann sollte auf jeden Fall eine Fachfirma zu Rate gezogen werden. Diese Firma kann den 16

17 richtigen Heizwärmebedarf ermitteln, den richtigen Heizungskessel auswählen und das zugehörige Abgasrohrsystem gemeinsam mit dem Bezirksschornsteinfegermeister bestimmen. Vor der Erneuerung der Feuerungsanlage oder dem Brennerwechsel ist unbedingt der zuständige Bezirksschornsteinfeger zu informieren, um mögliche Auswirkungen auf den Schornstein zu erfragen. Achten Sie darauf, dass mindestens im Umkreis von 10 m um die Schornstein- bzw. Abgasleitungsmündung keine Fenster von Räumen liegen, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten. Wechsel des Energieträgers Die Heizungsmodernisierung bietet auch die Chance, einen anderen Energieträger zu wählen. Bei der Verbrennung von Heizöl werden neben CO 2 vor allem Schwefel- und Stickstoffverbindungen, Staub und Kohlenmonoxid sowie verschiedene Kohlenwasserstoffe freigesetzt. Erdgas schneidet im Hinblick auf die Schadstofffreisetzung besser ab. So entstehen bei seiner Verbrennung nahezu keine Schwefel- und deutlich weniger Stickstoffverbindungen. Außerdem wird weniger CO 2 freigesetzt. Die Wahl des Energieträgers ist aber stets abhängig von den örtlichen Gegebenheiten bzw. bereits vorhandenen Medienanschlüssen. Der Einsatz von erneuerbarer Energien ist auch in Erwägung zu ziehen. Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sorgen dafür, dass die Heizung - anders als bei alten Kesseln - nicht permanent mit hohen Vorlauftemperaturen arbeitet. Zudem gewährleistet die modulierende Arbeitsweise einen flexiblen Betrieb je nach Wärmebedarf. Niedertemperaturkessel: gehören zu den Öl- bzw. Gasspezialheizkesseln mit der Möglichkeit einer gleitenden und abgesenkten Kesseltemperatur. Die Abgas-, Stillstands-, und Strahlungsverluste sind dabei wesentlich verringert. Die Probleme mit der Tauwasserbildung im Brennraum wurden mit besonderen Konstruktionen und Materialien behoben. Niedertemperaturkessel passen sich der Außentemperatur an, schalten ab, wenn keine Wärme benötigt wird und können aus kaltem Zustand von alleine wieder starten. Sie sparen bis zu 30 % Energie gegenüber herkömmlichen Kesselanlagen. Ihr Normnutzungsgrad erreicht %. Der Niedertemperaturkessel ist eine Weiterentwicklung des früher üblichen Konstanttemperaturkessels. Während die Konstanttemperaturkessel das Heizungswasser und damit auch die Vorlauftemperatur das ganze Jahr auf 70 C bis 90 C erhitzen, wird bei der Niedertemperaturtechnik die Vorlauftemperatur in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt. Eine Regelung sorgt dafür, dass das Kesselwasser jeweils nur soweit erwärmt wird, wie es notwendig ist, um das Haus bei der gerade herrschenden Außentemperatur zu beheizen. 17

18 Brennwertkessel: Brennwertkessel können wie Niedertemperaturkessel gleitend und mit abgesenkter Temperatur betrieben werden und haben damit sehr geringe Verluste. Sie sind so konstruiert, dass bei entsprechend geringen Heizungsrücklauftemperaturen die Abgase kondensieren können und dabei die Kondensationswärme genutzt werden kann. Durch möglichst niedrige Temperaturen des Rücklaufes kondensiert der im Abgas enthaltene Wasserdampf an der Oberfläche des Wärmetauschers bereits im Kessel. Dieses Kondensieren, die Nutzung des Energiegehaltes des im Abgas befindlichen Wasserdampfes, bezeichnet man als Brennwertnutzung. Der Normnutzungsgrad solcher Anlagen liegt bei optimaler Abstimmung mit dem Heizungssystem bei Prozent (Auslegungstemperaturen 40ºC/30ºC). Für die optimale Nutzung wird die Heizungsanlage mit einem niedrigen Temperaturniveau der Vorlauftemperatur ausgelegt. Die Verwendung bei Fußbodenheizungen oder Wandheizflächen ist zu empfehlen. Bei Plattenheizkörpern ist eine Heizflächenvergrößerung notwendig. Die Brennstoffeinsparung gegenüber einem Niedertemperaturkessel beträgt ca. 10% bei Mehrkosten um Hinweis: Die Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe ohne Einsatz erneuerbarer Energien wird gefördert. Rücksprache mit Gasversorgung Görlitz GmbH, da die Umstellung von Heizöl, Flüssiggas oder Strom auf Erdgas gegenwärtig gefördert wird. Fördermöglichkeit: KfW- CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm KfW-Wohnraum Modernisieren Gasversorgung Görlitz GmbH Informationen: Warmwasserbereitungssysteme Dezentrale Systeme Die dezentrale Warmwassererzeugung empfiehlt sich besonders, wenn Heizkessel und Zapfstelle so weit voneinander entfernt liegen, dass eine große Menge Wärme in den Leitungen verloren geht. Jede Zapfstelle benötigt ein eigenes Warmwassergerät, beispielsweise einen Durchlauferhitzer, der das Wasser nur dann erwärmt, wenn es auch benötigt wird. 18

19 Zentrale Warmwasserbereitung Die Warmwassererzeugung kann zentral mit Heizungswärme über einen in den Kessel eingebauten oder daneben stehenden Warmwasserbereiter erfolgen. Kostengünstig und Energie sparend ist es, Warmwasser zentral mit modernen Heizkesseln zu erzeugen. Es empfiehlt sich deshalb häufig, mit der Modernisierung der Heizung gleich auch die Warmwasserbereitung zu erneuern. Verschiedene Gerätetypen ermöglichen die Anpassung an den Bedarf. Dieser wird von folgenden Faktoren bestimmt: Bedarf an Warmwasser Zahl der Zapfstellen Räumliche Gegebenheiten Man unterscheidet zwei Verfahren für die Warmwasserbereitung im Haushalt - das Speichersystem - den Durchlauferhitzer Beim Speichersystem wird ständig ein Warmwasservorrat auf Temperatur gehalten. Bei einer Speichergröße ab etwa 80 Liter kann ohne Komfortverlust gleichzeitig an mehreren Zapfstellen warmes Wasser entnommen werden. Sind die Wege zwischen Speicher und Zapfstellen weit, empfiehlt sich eine zeit- und temperaturgeregelte Zirkulation. In Ein- und Mehrfamilienhäusern werden in der Regel indirekt beheizte Speicher eingesetzt. Der Heizkessel übernimmt hier eine Doppelfunktion. Er sorgt für Raumwärme und heizt den Speicher auf. Vorteilhaft sind die niedrigen Betriebs- und Wartungskosten des Systems. Bei Durchlauferhitzern wird das warme Wasser nicht auf Vorrat gehalten, sondern erst dann erwärmt, wenn ein Nutzer den Wasserhahn an Dusche, Spüle, Wanne oder Waschbecken öffnet. Durchlauferhitzer werden mit Strom oder Erdgas betrieben. Informationen: Hinweis: Bei einer Gebäudesanierung ist eine enge Zusammenarbeit von Bau- und Heizungsplaner notwendig, da durch günstige Anordnungen die Energieeffizienz der Warmwasserbereitung erheblich gesteigert werden kann Blockheizkraftwerk (BHKW) Kraft-Wärmekopplung Die Einsatzgebiete eines BHKW s reichen mittlerweile vom Eigenheim, Handwerksbetrieben, Gastronomie und Landwirtschaftsbetrieben bis zu Büro -und Wohnobjekten. Eine KWK- Anlage kann überall dort ideal eingesetzt werden, wo ein ausreichender 19

20 Wärmebedarf über das ganze Jahr gewährleistet und ein weitgehend gleichzeitiger Strombedarf vorhanden ist. Antriebsenergie kann Erdgas, Heizöl oder Pflanzenöl sein. Sie erzeugt Strom für den Eigenbedarf und die Abwärme wird für die Heizung genutzt. Der über den eigenen Verbrauch hinaus erzeugte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und von den Versorgungsunternehmen vergütet. Leistungsmodulierende Anlagen, welche die abgegebene Leistung dem bestehenden Bedarf anpassen, sind auf dem Markt. Dadurch kann bei einem Neubau bzw. einer notwendigen Heizungssanierung auf einen zusätzlichen Heizkessel verzichtet werden. Bei einer guten Planung und einem großen Wärmebedarf des Hauses kann sich eine BHKW- Anlage in ca Jahren amortisieren. Anmerkungen: Je besser ein Haus gedämmt ist, umso unrentabler wird ein eigenes Kraftwerk. Die Jahreslaufzeit der Anlage muss größer als h sein. Etwa 80 % des erzeugten Stromes sollte man selbst verbrauchen. Vorteile: -selbsterzeugter und verbrauchter Strom ist billiger als netzbezogener -Rückerstattung Ökosteuer und Mineralölsteuer Nachteile: -hohe Anschaffungskosten -geringe Vergütung bei Netzeinspeisung -großer Speicher notwendig Beispiel: Kompaktgerät Dachs der Firma Senertec kwh Wärm eübertra ger Motorkühlung Abgaskühlung Generatorkühlung Gas Motor Generator Einspeisezä hler kwh öffentlic hes Strom netz 5,5 kw el, 12,5 kw th, ca Abb. 6: Funktionsschema Erdgas Blockheizkraftwerk 20

21 Fördermöglichkeit: Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Erneuerbare Energien Gesetz Immissions- und Klimaschutz Sachsen KfW-Wohnraum Modernisieren Informationen: Kontrollierte Wohnraumlüftung Die Qualität der Raumluft hat entscheidenden Einfluss auf das Wohlbefinden des Gebäudenutzers. Die Behaglichkeit in einem Raum wird durch folgende Faktoren beeinflusst: Lufttemperatur mittlere Wandoberflächen-Innentemperatur Luftfeuchtigkeit Luftgeschwindigkeit Luftqualität Schimmelpilzvorkommen Zur Sicherstellung der hygienischen Lufteigenschaft und der Begrenzung der Feuchtigkeit muss der Abtransport der belasteten (verbrauchten) Raumluft und die Zuführung von Sauerstoff angereicherter, trockener Außenluft vorgenommen werden. Ein Dreipersonenhaushalt kann durch Wasserdampfabgabe (Duschen, Waschen, Kochen, Grünpflanzen) täglich etwa 6-8 Liter Wasser freisetzen. Die relative Feuchte der Luft im Gebäude darf dauerhaft einen Wert von % nicht überschreiten. Höhere Werte führen zu Schimmelbildung und müssen durch Luftaustausch verhindert werden. Dies kann durch die freie Lüftung oder kontrollierte Lüftung erfolgen. Voraussetzungen der freien Lüftung sind geöffnete Fenster, eine undichte Gebäudehülle, vorgesehene Außenwand-Luftdurchlässe (ALD) oder Überström-Luftdurchlässe (ÜLD) zwischen einzelnen Räumen. Wind, thermischer Auftrieb, Temperaturdifferenz zwischen innen und außen stellen dabei die natürlichen Antriebskräfte dar. Die freie Lüftung verursacht einen hohen Energiebedarf für das Gebäude. Bei Gebäuden mit hoher Wärmedämmung und hoher Dichtheit (z.b. Niedrigenergiehaus) sollte eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung installiert werden, um den notwendigen Luftvolumenstrom von mindesten 30 m³/h und Person si- 21

22 cherzustellen. Die angesaugte Außenluft wird mit einem geeigneten Wärmeüberträger vorgewärmt. Er ermöglicht die Wärmeübertragung von der abgeführten warmen Raumluft an die kühlere Außenluft ohne eine Vermischung der Luft. Mechanische Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung können den Wärmebedarf in Haushalten um ca. 30 % reduzieren. Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung können nur dann energieeffizient arbeiten, wenn das Gebäude luftdicht ist. Der mit einem Luftdichtheitstest (Blower- Door-Test) ermittelte Luftwechsel muss auf jeden Fall weniger als 1,5 pro Stunde betragen. Kosten: ca. 15 bis 25 /m² Wohnfläche für reine Zu- und Abluftanlagen ca. 40 bis 60 /m² Wohnfläche für Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung Abb. 7: Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Zuluft Abluft Wärm eübertrager Die Abbildung zeigt, dass die Zuluft direkt aus der Umgebung angesaugt wird. Eine bessere Möglichkeit wäre der Umweg über einen Erdwärmetauscher, der eine Vorwär- 22

23 mung der Außenluft hervorruft. So kann bei einer kontrollierten Lüftungsanlage eine 97%-ige Wärmerückgewinnung erzielt werden. Fördermöglichkeit: KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm KfW-Wohnraum Modernisieren Voraussetzungen: Nachweis durch zugelassenen Berater Informationen: Regenwassernutzung Neben den einfachen mechanischen Möglichkeiten Trinkwasser zu sparen, wie Sparduschkopf oder Stopptaste an der WC-Spülung, bietet vor allem die Nutzung von Regenwasser eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Sparvariante. Eine Regenwassernutzungsanlage wird bei Neubau oder im Rahmen einer Grundsanierung eines Gebäudes empfohlen. Regenwasser kann mittels einer Zisterne außerhalb des Hauses im Garten oder direkt in einem Kunststofftank im Keller, ergänzt durch eine Pumpenanlage, gesammelt werden. Die klassischen Einsatzgebiete sind Bewässerung für den Garten, Toilettenspülung und Waschmaschine. Der ökologische und ökonomische Nutzen des Einsatzes von Regenwasser in der Waschmaschine und für die Toilettenspülung ist in unserer Region allerdings umstritten. Richtwerte für Anlagen: Regenwasserspeicher 3-6 m³/efh, ca l/person Kosten ca. 4000, Betriebskosten ca. 100 /Jahr Der Einbau einer Trinkwassernachspeisung in eine Zisterne darf nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass kein Regenwasser in das öffentliche Trinkwassernetz eingeleitet werden kann. Die Inbetriebnahme von Regenwassernutzungsanlagen ist dem örtlichen Wasserversorger anzuzeigen. 1.5 Hinweis auf weitere Broschüren Energiesparen im Neubau Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierung 23

24 2 Überblick zu erforderlichen Genehmigungen 2.1 Genehmigung technischer und baulicher Anlagen Genehmigungsfreie Vorhaben laut SächsBO sind: Solarenergieanlagen in und an Dach- sowie Außenwandflächen Blockheizkraftwerke in Gebäuden Wärmepumpen aber: Bei allen Wärmepumpenanlagen ist die Untere Wasserbehörde zu konsultieren Feuerstätten, ausgenommen Feuerstätten für feste Brennstoffe über 50 kw Nennwärmeleistung, offene Kamine sowie zugehörige Abgasanlagen dieser Feuerstätten in und an Gebäuden aber: vor Errichtung, der Abgasanlagen ist der Bezirksschornsteinfegermeister zu konsultieren Flüssiggasbehälter mit einem Fassungsvermögen bis zu 3 Tonnen aber: Bei Errichtung einer Flüssiggasanlage ist immer die Gewerbeaufsicht zu konsultieren Heizöltanks bis 5000 Liter (die im gleichen Raum wie die Heizung untergebracht sind) aber: Bei Errichtung einer Öl-Feuerungsanlage ist die Untere Wasserbehörde zu konsultieren aber auch für genehmigungsfreie Vorhaben gilt: Die Anforderungen der Sächsischen Bauordnung sind zu beachten. Für alle Feuerungsanlagen gilt die Sächsische Kehr- und Überprüfungsverordnung ( KÜVO). Bei allen Feuerungsanlagen ist die 1.BImSchVzu beachten. Es ist immer das kommunale Satzungsrecht zu beachten (FW- Satzung, Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung,...), auch wenn kein Verfahren nach Bauordnung notwendig ist. Der Energiebedarfsausweis oder Wärmebedarfsausweis nach EnEV als Bestandteil des allgemeinen Nachweises der Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung ist Bestandteil der Bauvorlage und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu erstellen. (Sächsische Energieeinsparungs- Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung- SächsEnZustDVO) 24

25 2.1.1 Energieeinsparverordnung (EnEV) Die seit Oktober 2007 geltende EnEV stellt neue Anforderungen an Gebäude dar. Hierbei wurden die Anforderungen aus der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung zusammengefasst. Es wurden die Mindestanforderungen an den Neubau wie auch an den Gebäude- und Anlagenbestand festgelegt. Zielstellung: Die Verordnung wird den Heizenergiebedarf von Neubauten um rund 30 % gegenüber den bisherigen Anforderungen senken und Anreize für die energetische Ertüchtigung des Baubestandes geben. Erstmals werden auch Anforderungen an Nichtwohngebäude gestellt. Mindestanforderungenfür bestehende Gebäude und Anlagen 9 Änderungen Die Änderungen an Außenbauteilen dürfen die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten bei: Erneuerung oder Ersatz von Außenwänden, Außenputz, Fenster und Fenstertüren, Außentüren, obersten Geschossdecken unter Steildächern, Flachdächern sowie von Wänden und Decken, die an unbeheizte Räume oder Erdreich grenzen. Bei Erweiterung und Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume mit zusammenhängend mindestens 15 und höchstens 50 m 2 Nutzfläche sind die jeweiligen Vorschriften für zu errichtende Gebäude einzuhalten. 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden Heizkessel, die bis zum in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum ausgetauscht werden (keine Erneuerung bei Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, bei einem Brennertausch nach dem mit gültigen Abgaswerten = Erneuerung bis zum ) Ausnahmen: Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind alle Anforderungen zur Außerbetriebnahme von Heizkesseln und zur Dämmung von Leitungen und oberen Geschossdecken erst im Falle eines Eigentümerwechsels, der nach dem 1. Februar 2002 stattgefunden hat, zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang bzw. bis vom neuen Eigentümer zu erfüllen. 25

26 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität Außenbauteile dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Das Gleiche gilt auch für Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung. 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen Bei Gebäuden mit eingebauten Klimaanlagen sind in vorgeschriebenen Zeiträumen energetische Inspektionen durch berechtigte fachkundige Personen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme oder Erneuerung wesentlicher Bauteile der Anlage durchzuführen und danach wiederkehrend mindestens alle 10 Jahre zu wiederholen. Ausnahmen für die am 1. Oktober 2007 o mehr als vier und bis zu zwölf Jahre alten Anlagen: Inspektion innerhalb von sechs Jahren o über zwölf Jahre alten Anlagen: Inspektion innerhalb von vier Jahren o über 20 Jahre alten Anlagen: Inspektion innerhalb von zwei Jahren nach dem 1. Oktober Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Für neue und wesentlich geänderte Gebäude wird ein Energiebedarfsausweis gefordert. Bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung hat der Eigentümer oder Vermieter dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis nach vorgeschriebenem Muster zugänglich zu machen. Dies gilt auch bei Verpachtung oder Leasing. Ausnahme: Baudenkmäler, kleine Gebäude 17 Grundsätze des Energieausweises Ausstellung des Energieausweises auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des erfassten Energieverbrauchs (siehe auch Abschnitt EnEV und Energieausweis) Der Eigentümer kann die zur Ausstellung des Ausweises erforderlichen Daten zur Verfügung stellen. Soweit sie begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit geben, darf sie der Aussteller nicht verwenden. Energieausweise sind 10 Jahre gültig. 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude und von Modernisierungsempfehlungen sind Personen mit entsprechender Fachkunde berechtigt. 26

27 24 Ausnahmen Baudenkmäler Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen der EnEV die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden, kann von den Anforderungen der EnEV abgewichen werden. Die zuständigen Behörden lassen auf Antrag Ausnahmen zu. Beachtung: Einbeziehung der Elektroenergie in die Energiebilanz Wer Systeme mit direkter Stromnutzung oder einem hohen Hilfsenergieanteil (für Steuerung, Regelung, Pumpen, Gebläse etc.) einsetzt, muss dies mit einem hohen Aufwand an der baulichen Dämmung ausgleichen. Der Primärenergiefaktor für Strom geht rund dreimal höher als für Öl oder Gas mit in die Berechnung ein. Nutzung erneuerbarer Energien: Die Verordnung erleichtert den aktiven und passiven Einsatz erneuerbarer Energien zur Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei Neubauten. Die Anforderungen an die Gebäudeeigenschaften werden herabgesetzt, wenn der Energiebedarf ganz oder teilweise aus Sonnenenergie, Umwelt- oder Erdwärme oder Biomasse abgedeckt wird. Hierbei eröffnet sich ein breites Anwendungsgebiet nicht nur aus der Nutzung einer Kraft-Wärme-Kopplung, sondern auch für erneuerbare Energien und die durchdachte Energiegewinnung durch Glasflächen und einer transparenten Wärmedämmung Verordnung über kleine u. mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) Festbrennstofffeuerungsanlagen (einschließlich Holzpelletheizungen) bis 15 kw Nennwärmeleistung Es ist nur der Einsatz von Brennstoffen zulässig, für die sie nach den Herstellerangaben geeignet sind. Das können nur Steinkohlen, Braunkohlen und naturbelassenes, stückiges Holz (auch Presslinge) sein. Emissionsgrenzwerte sind nicht festgesetzt. Eine Messpflicht gibt es deshalb nicht. über 15 kw Nennwärmeleistung In Abhängigkeit von Nennwärmeleistung und eingesetztem Brennstoff gelten Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxidemissionen, deren Einhaltung durch Messung vom Bezirksschornsteinfeger nach Inbetriebnahme und bei mechanisch beschickten Feuerungsanlagen auch jährlich wiederkehrend nachzuweisen ist. (Abweichende Regelungen für Betriebe der Holzverarbeitung) 27

28 Öl- und Gasfeuerungsanlagen In Abhängigkeit von der Nennwärmeleistung gelten Grenzwerte für die Abgasverluste, deren Einhaltung durch Messung vom Bezirksschornsteinfeger nach Inbetriebnahme und jährlich wiederkehrend nachzuweisen ist. Die Nachweispflicht gilt nicht für Brennwertgeräte. Hinweis: Messungen von Wartungsfirmen bei Kontrolle und Wartung der Anlage dienen nur der Erfolgsmessung ihrer Arbeit. Sie entbindet nicht von den Überprüfungen durch den Schornsteinfeger Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜVO) Unabhängig von der in der 1. BImSchV geregelten Messpflicht gelten die in der KÜVO geregelten Kehr- und Überprüfungspflichten des Bezirksschornsteinfegers. Kehrpflicht besteht für Feuerungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe: für regelmäßig genutzte Anlagen, für die die Pflicht der wiederkehrenden Messung nach der 1. BImSchV besteht, bei Verbrennung von Öl einmal jährlich Kohlen zweimal jährlich Holz dreimal jährlich für nicht messpflichtige Anlagen, die nur in der Heizperiode genutzt werden dreimal jährlich für nicht messpflichtige, ganzjährig genutzte Anlagen viermal jährlich für nicht regelmäßig genutzte Anlagen gibt es Sonderregelungen Überprüfungspflicht besteht für Gasfeuerungsanlagen und Ölbrennwertfeuerstätten bei raumluftabhängigen Gasfeuerungsanlagen einmal jährlich Die Überprüfung schließt eine evtl. notwendige Reinigung und eine Kohlenmonoxidmessung im Abgas ein. bei raumluftunabhängigen Gasfeuerungsanlagen einmal alle 2 Jahre Die Überprüfung schließt eine Kohlenmonoxidmessung im Abgas ein. bei Ölbrennwertanlagen einmal jährlich 28

29 2.1.4 Adressen Örtlicher Ansprechpartner/ Anträge: Stadtverwaltung Görlitz Stadtplanungsamt / Stadtsanierung oder Untere Bauaufsichtsbehörde Hugo-Keller-Straße Görlitz Stadtverwaltung Görlitz Untere Denkmalschutzbehörde Neißstraße Görlitz Stadtverwaltung Görlitz Amt für Umweltschutz Untere Wasserbehörde Hugo-Keller-Straße Görlitz Stadtwerke Görlitz AG Kundenbüro Demianiplatz Görlitz Büro Rothenburger Straße Görlitz ENSO Geschäftsstelle Görlitz Gottlieb-Daimler Str Görlitz 3 Fördermöglichkeiten Fördermittel sind in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt und es besteht kein Rechtsanspruch. Beachten Sie besonders: wer Anträge für das Förderprogramm stellen darf was genau gefördert wird die Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen oder Zuschüssen 29

30 die Konditionen der Förderung (bei Krediten z.b. Laufzeit, Zinssätze, Tilgung. Sicherheiten) Auszahlbedingungen Informationen: KfW-Darlehen Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt Bauwillige durch zinsgünstige langfristige Finanzierungen. KfW-Förderbank Palmengartenstraße Frankfurt/Main Tel.: KfW-CO 2-Gebäudesanierungs- Programm Nr. 130 und Nr. 430 Hierbei steht die CO 2 - Minderung und Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbaubestandes im Vordergrund. Die Förderung erfolgt in Abhängigkeit vom Fertigstellungstermin der Wohngebäude in den Förderkategorien A oder B. Eigentümer von Einoder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften haben außerdem die Wahlmöglichkeit zwischen Kredit- oder Zuschussvariante. In der Kategorie A können die Sanierungsmaßnahmen zusätzlich mit einem Zuschuss für Planung und Baubegleitung gefördert werden (bei Kredit- und Zuschussvariante möglich). 30

31 Kategorie A (für Investitionen in Wohngebäuden, die bis fertig gestellt worden sind): Nach Sanierung wird das Neubau-Niveau nach EnEV erreicht oder um mindestens 30 % unterschritten. Bestätigung durch einen Sachverständigen bei Antragstellung, dass diese Ziele geplant sind (Energiebedarfsausweis nach 13 EnEV) Bestätigung durch einen Sachverständigen nach Abschluss der Maßnahme über die plangemäße Durchführung Wahlmöglichkeit zwischen Kredit- oder Zuschussvariante bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen Zusätzlicher Zuschuss für Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen bei Ein- und Zweifamilienhäusern möglich: Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Beratungskosten, max. jedoch /WE Sonderförderung für Modellvorhaben Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV minus 50 % Kategorie B (für Investitionen in Wohngebäuden, die bis fertig gestellt worden sind): Maßnahmepaket 0: Förderhöhe: max / Wohneinheit Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume sowie von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen Erneuerung der kompletten Fenster (Austausch der Verglasung allein nicht förderfähig)) Maßnahmepaket 1: Förderhöhe: max / Wohneinheit Austausch der Heizung Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke Wärmedämmung der Außenwände Maßnahmepaket 2: Förderhöhe: max /Wohneinheit Austausch der Heizung Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Wandund Bodenflächen beheizter Räume sowie von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen Erneuerung der kompletten Fenster (Austausch der Verglasung allein nicht förderfähig) 31

32 Maßnahmepaket 3: Förderhöhe: max /Wohneinheit Austausch der Heizung Wärmedämmung der Außenwände Erneuerung der Fenster (Austausch der Verglasung allein nicht förderfähig) Maßnahmepaket 4: Förderung eines Pakets von mindestens drei der sechs möglichen Einzelmaßnahmen, die von einem Sachverständigen empfohlen werden: Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke Wärmedämmung der Kellerdecke zum kalten Keller, von erdberührten Wandund Bodenflächen beheizter Räume sowie von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen Erneuerung der Fenster Austausch der Heizung Einbau einer Lüftungsanlage Bestätigung der Einsparung durch einen Sachverständigen Förderhöhe: max /WE Berechtigte: Kreditvariante: Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften für selbst genutzte oder vermietete Altbauten sowie öffentlichrechtliche Antragsteller Zuschussvariante: Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften Antragsstellen: Hausbank für Kreditvariante, KfW für Zuschussvariante und Zuschuss für Baubegleitung KfW-Ökologisch Bauen Nr.: 144/145 Maßnahmen: Neubau KfW-Energiesparhäuser 40 (40 kwh/m²a Primärenergiebedarf) und Passivhaus Neubau KfW-Energiesparhäuser 60 (60 kwh/m²a Primärenergiebedarf) Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme- Kopplung und Nah-/Fernwärme als Einzelmaßnahme 32

33 Berechtigte: Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für selbst genutzte und vermietete Wohngebäude sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheime Förderhöhe: Zinsgünstige Kredite Energiesparhaus 40, 60 und Passivhaus max /Wohneinheit Heizungstechnik mit erneuerbaren Energien max /Wohneinheit Antragsstellen: Hausbank/SAB, Antragstellung vor Beginn des Vorhabens KfW-Solarstrom Erzeugung Nr.: 140 Maßnahmen: Investition kleinerer Photovoltaikanlagen (Errichtung, Erweiterung, Erwerb, Erwerb eines Anteils an einer Anlage im Rahmen einer GbR) Berechtigte: alle Antragssteller, mit Ausnahme von Kommunen Förderhöhe: Kredithöchstbetrag Laufzeit 10 bzw. 20 Jahre, mind. 1 max. 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, Zinssätze über abrufen Anlagen > Darlehensbedarf, die gewerblich betrieben werden, können das ERP-Umwelt und Energiesparprogramm( European Recovery Program) oder KfW Umwelt Programm in Anspruch nehmen Antragsstellen: Hausbank (vor Beginn des Vorhabens) KfW-Wohnraum Modernisierung Nr.: 141/143 Maßnahmen: STANDARD (Basisförderung) Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden o Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern 33

34 o Rückbau nicht genutzter, dauerhaft nicht mehr benötigter Mietwohngebäude im Rahmen des Stadtumbaus (neue Bundesländer und Berlin Ost) ÖKO-PLUS (klimaschutzrelevante Maßnahmen) Wärmeschutz der Gebäudehülle (Dämmung Außenwand, Dach, Kellerdecke, erdberührte Außenflächen beheizter Räume oder Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen, oberste Geschossdecke zu nicht ausgebauten Dachräumen) Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, KraftWärme-Kopplung, Nah- und Fernwärme Berechtigte: Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für selbst genutzte und vermietete Wohngebäude Förderhöhe: Zinsgünstiger Kredit o STANDARD max /WE o ÖKO-PLUS max /WE Rückbau max. 125 /m² rückgebauter Wohnfläche Antragsstellen: Hausbank/SAB 34

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