Anlagen zur Zuchtbuchordnung
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- Volker Weiner
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1 Anlagen zur Zuchtbuchordnung Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.v.
2 Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Anlagen: Anlage 1 Zuchtbucheinteilung Anlage 2 Einteilung der Rassen Anlage 3 Zuchtziele nach Rassen * Anlage 4 Ergänzungen zu Leistungsprüfungen Richtlinien des LSZV MV * Anlage 5 Mindestumfang an Leistungsprüfungen Rassetypische Geburtsgewichte Anlage 6 Notenschlüssel für die Exterieurbeurteilung und Zuchtwertklassen Anlage 7 Liste der genetischen Besonderheiten und Erbfehler Anlage 8 Fristen für die Übermittlung bzw. Meldung von Daten Anlage 9 Leistungszeichen und Prämierungen Anlage 10 Zuständigkeiten Anlage 11 Zusammenarbeit von Zuchtorganisationen * hier nicht enthalten
3 ANLAGE 1 Übersicht 1 Zuchtbucheinteilung (auf der Grundlage der Verordnung über Zuchtorganisationen vom ) Unterteilung des Zuchtbuches Anforderungen an männliche Tiere Anforderungen an weibliche Tiere Abteilung A - Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung - Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in Hauptabteilung "Herdbuch A" derselben Rasse eingetragen der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütter- - Ergebnisse der Leistungsprüfung nach Anlage 5 licherseits im Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen des Zuchtbuches - Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II - beurteilt mit mindestens Zuchtwertklasse II - Ergebnisse der Leistungsprüfung nach Anlage 5 Reinrassige Abteilung B - Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung - Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in Zuchttiere "Herdbuch B" derselben Rasse eingetragen der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütter- licherseits im Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen Abteilung C - Vater in der Hauptabteilung und Mutter mind. in der besondere "Vorbuch C" Abteilung D der besonderen Abteilung des Zuchtbuchs - beurteilt mit mindestens Zuchtwertklasse II Abteilung im - Ergebnisse der Leistungsprüfung nach Anlage 5 Zuchtbuch Abteilung D - beurteilt mit mindestens Zuchtwertklasse II Eingetragene "Vorbuch D" - Ergebnisse der Leistungsprüfung nach Anlage 5 Zuchttiere 3
4 ANLAGE 1 Übersicht 2 Zuchtbucheinteilung bei Robust- und Erhaltungsrassen (auf der Grundlage der Verordnung über Zuchtorganisationen vom ) Unterteilung des Zuchtbuches Anforderungen an männliche Tiere Anforderungen an weibliche Tiere Abteilung A - Mutter, Großvater mütterlicherseits und Großmütter in - Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in "Herdbuch A" der Hauptabteilung, Vater und Großvater väter- der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits im Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen licherseits im Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen Hauptabteilung - Ergebnisse der Leistungsprüfung nach Anlage 5 - beurteilt mit mindestens Zuchtwertklasse II des Zuchtbuches - bei der Körung mindestens Zuchtwertklasse II - Ergebnisse der Leistungsprüfung nach Anlage 5 Reinrassige Abteilung B - Mutter, Großvater mütterlicherseits und Großmütter in - Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in Zuchttiere "Herdbuch B" der Hauptabteilung, Vater und Großvater väter- der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits im Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen licherseits im Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen Abteilung C - Mutter in der Hauptabteilung und Vater mind. in der - Vater in der Hauptabteilung und Mutter mind. in der besondere "Vorbuch C" Abteilung D der besonderen Abteilung des Zuchtbuchs Abteilung D der besonderen Abteilung des Zuchtbuchs Abteilung im - Ergebnisse der Leistungsprüfung nach Anlage 5 - Ergebnisse der Leistungsprüfung nach Anlage 5 Zuchtbuch - bei der Körung mindestens Zuchtwertklasse II - beurteilt mit mindestens Zuchtwertklasse II Eingetragene Abteilung D - Ergebnisse der Leistungsprüfung nach Anlage 5 - beurteilt mit mindestens Zuchtwertklasse II Zuchttiere - bei der Körung mindestens Zuchtwertklasse II - Ergebnisse der Leistungsprüfung nach Anlage 5 "Vorbuch D" 4
5 ANLAGE 2 Einteilung der Rassen mit Nennung der Rassen des sachlichen Tätigkeitsbereiches 0. Rassegruppen 0.1 Schafrassen a) Wirtschaftsrassen zu den Wirtschaftsrassen zählen die Merino-, Fleischschaf- und Milchschafrassen b) Landschaf- oder Robustrassen zu den Landschaf- oder Robustrassen zählen alle Landschafrassen 0.2 Ziegenrassen a.) Wirtschafts- oder Leistungsrassen zu den Wirtschafts- oder Leistungsrassen zählen die Milchziegen- und Fleischziegenrassen sowie Rassen mit Zweinutzung Milch/Fleisch b. Robust- oder Erhaltungsrassen 1. Rassen mit Zuchtwertschätzung a) Merinorassen b) Fleischschafrassen Schwarzköpfiges Fleischschaf Suffolk Texel Weißköpfiges Fleischschaf c) Milchschafrassen Ostfriesisches Milchschaf d) Landschafrassen Braunes Bergschaf Brillenschaf Coburger Fuchsschaf Graue Gehörnte Heidschnucke Rauhwolliges Pommersches Landschaf Skudde 2. Rassen ohne Zuchtwertschätzung a) Merinorassen b) Fleischschafrassen Dorperschaf Ile de France Kerry Hill Shropshire 5
6 c) Milchschafrassen d) Landschafrassen Gotländisches Pelzschaf Gotlandschaf Jakobschaf Kamerunschaf Ouessantschaf Walachenschaf Walliser Schwarznasenschaf 3. Ziegenrassen a.) Fleischziegenrassen Burenziege b.) Milchziegenrassen Bunte Deutsche Edelziege Thüringer Waldziege Toggenburger Ziege Weiße Deutsche Edelziege c.) Zweinutzung Milch/Fleisch Anglo-Nubier-Ziege d.) Robust- oder Erhaltungsrassen Angoraziege Girgentanaziege Pfauenziege 4. Äquirassen a) Merinorassen b) Fleischschafrassen Schwarzköpfiges Fleischschaf und Oxford Down Brillenschaf, Kärntner Brillenschaf (Österreich) und Villnösser Schaf (Italien) Braunes Bergschaf, Schwarzbraunes Bergschaf, Farbschlag braun (Südtirol) und Engadiner Fuchsschaf (Schweiz) Walachenschaf und ursprüngliches Valaskaschaf (Tschechien, Slowakei) d.) Ziegenrassen Weiße Deutsche Edelziege, Saanenziege Bunte Deutsche Edelziege, French Alpine, Gemsfarbige Gebirgsziege, Pinzgauer Burenziege, Kalahari Red 6
7 ANLAGE 4 Leistungsprüfungen Richtlinien des LSZV MV 1. Exterieurbewertung im Feld siehe Richtlinie zur Durchführung der Feldprüfung bei Schafen und Ziegen in Mecklenburg-Vorpommern (ANLAGE 4a) 2. Fruchtbarkeitsprüfung im Feld siehe Richtlinie zur Ermittlung der Zuchtleistung bei Schafen und Ziegen in Mecklenburg-Vorpommern (ANLAGE 4d) 3. Fleischleistungsprüfung 3.1 Fleischleistungsprüfung im Feld siehe Richtlinie zur Durchführung der Feldprüfung bei Schafen und Ziegen in Mecklenburg-Vorpommern (ANLAGE 4a) Die Feldprüfung erfolgt in den Zuchtbetrieben oder bei Veranstaltungen des LSZV MV. Die Feldprüfung wird als Eigenleistungsprüfung an Lämmern durchgeführt, deren Eltern im Zuchtbuch eingetragen und deren Kennzeichen im Zuchtbuch registriert sind. Prüfungsbeginn: am Tag nach der Geburt Prüfungsende: Zu dem Zeitpunkt, an dem der überwiegende Teil der Zuchtpopulation das rassetypische Schlachtgewicht erreicht, jedoch höchstens mit 210 Tagen und mindestens 35 kg Lebendgewicht Hinweis: Für einzelne Rassen kann die VDL beschließen, von diesen Vorgaben abzuweichen, z.b. wenn es für sinnvoll erachtet wird, auch bei ausgewählten Landschafrassen eine Fleischleistungsprüfung im Feld durchzuführen. Prüfungsmerkmale: tägliche Zunahme im Prüfungszeitraum 42-Tage-Gewicht aller Lämmer als indirekte Prüfung der Säugeleistung 100-Tage-Gewicht aller Lämmer Fettauflage und Rückenmuskeldicke im Bereich der Lendenwirbelsäule Mindestens folgende Merkmale sind zu erfassen: Prüfort Kennzeichen, mit dem das Tier im Zuchtbuch registriert ist Prüfungsdatum und Prüfendgewicht 7
8 Folgende Merkmale können zusätzlich erfasst werden bzw. von der VDL als Mindestmerkmale festgelegt werden: Prüfungsdatum und Prüfgewicht im Zeitraum Lebenstag zur Ermittlung des 42-Tagegewichtes Prüfungsdatum und Prüfgewicht im Zeitraum Lebenstag zur Ermittlung des 100-Tagegewichtes Bemuskelung des lebenden Tieres bei Prüfende (Bemuskelungsnote) per Ultraschall gemessene Muskeldicke sowie Fettauflage einschl. Haut des rechten Rückenmuskels zwischen dem 5. und 6. Lendenwirbel mit Angabe der Frequenz des verwendeten Messkopfes. 3.2 Mast- und Schlachtleistungsprüfung auf Station siehe Richtlinie zur Durchführung der Eigenleistungsprüfung (ELP) der Zuchtbockanwärter bei Schafen und Ziegen in einer Prüfstation in MV (ANLAGE 4b) sowie Richtlinie Durchführung der Fleischleistungsprüfung als Geschwister- und/oder Nachkommenprüfung bei Schafen und Ziegen in der Prüfstation in MV (ANLAGE 4c) 4. Milchleistungsprüfung siehe RL zur Durchführung der Milchleistungsprüfung von Milchschafen und Ziegen in Mecklenburg Vorpommern (ANLAGE 4e) Die MLP wird gemäß den internationalen Regeln über die Methoden der Milchleistungsprüfung bei Schafen des Internationalen Komitee für Leistungsprüfungen in der Tierproduktion (ICAR: in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. 8
9 ANLAGE 5 Übersicht 1 Erforderliche Leistungsprüfungen (Schafe) Prüfart Feldprüfungen Stationsprüfung MLP Leistungsart ML EL ML EL EL+HG EL oder HG ML Rasse / Merkmale ÄE Bem Wol Zi Eu M TZ 42 TZ 100 TZ Fruchtbark. Säugeleistung Fleischnote Fleischnote USM USF TZ FVW Bem Fett Merinorassen x x x x e x e o o o o o o o o Fleischschafrassen x x x x e x x o o o o o o o o weitere Fleischschafrassen x x x x e e e Milchschafrassen x x x x x x x x Mittelgebirgsrassen x x e x e e Alpine Rassen x e x e x e e andere Landschafrassen x x x Mil x = Pflichtprüfung ; e =empfohlene Prüfung; o = Alternative Prüfung für x / e ; Fleischschafrassen: SKF, SUF, TEX, WKF, LES, IDF, BKF, CHA weitere Fleischschafrassen: SHR, KEH Mittelgebirgsrassen: COF Alpine Rassen: Braunes Bergschaf, Brillenschaf Bei Haarschafen wird anstatt der Wollqualität die Fellqualität beurteilt 9
10 ANLAGE 5 Übersicht 2 Erforderliche Leistungsprüfungen (Ziegen) Prüfart Feldprüfungen MLP Leistungsart ML EL ML EL ML Rasse / Merkmale Fruchtbark. R F B Zi Eu M TZ 42 TZ 100 Milchziegen x x x e x x x Fleischziegen x x x x e x x Fleischnote Zweinutzung Milch/Fleisch x x x o x* x* x* o o o x* all anderen Rassen x x x Mil x = Pflichtprüfung ; e =empfohlene Prüfung; o = Alternative Prüfung für x*; Anlage 5 Übersicht 3 Rassetypische Geburtsgewichte Rassegruppe Einling Mehrlinge Kleinstrahmige Rasse 1,5 kg 1 kg Klein- bzw. klein- bis mittelrahmige Rassen 4 kg 3 kg Mittel- bzw. mittel- bis groß- bzw. großrahmige Rassen 5 kg 4 kg 10
11 ANLAGE 6 Notenschlüssel für die Exterieurbeurteilung und Zuchtwertklassen Notenschlüssel für die Exterieurbewertung: 9-er Punkteschema Note Bewertung 9 ausgezeichnet 8 sehr gut 7 gut 6 befriedigend 5 durchschnittlich 4 ausreichend 3 mangelhaft 2 schlecht 1 sehr schlecht Einstufung in Zuchtwertklassen Zuchtwertklasse I Schafe Wolle - mindestens 6 Bemuskelung* - mindestens 7 Äußere Erscheinung - mindestens 7 Ziegen Rahmen - mindestens 7 Form - mindestens 7 Bemuskelung* - mindestens 7 Milchschafe und ziegen ergänzend Euter - mindestens 7 Strichstellung - mindestens 7 Melkbarkeit - mindestens 7 Zuchtwertklasse II Schafe Wolle - mindestens 5 Bemuskelung* - mindestens 6 Äußere Erscheinung - mindestens 6 Ziegen Rahmen - mindestens 6 Form - mindestens 6 Bemuskelung* - mindestens 6 Milchschafe und ziegen ergänzend Euter - mindestens 6 11
12 Strichstellung - mindestens 6 Melkbarkeit - mindestens 6 Zuchtwertklasse III Wolle - mindestens 4 Bemuskelung* - mindestens 4 Äußere Erscheinung - mindestens 4 Ziegen Rahmen - mindestens 4 Form - mindestens 4 Bemuskelung* - mindestens 4 Milchschafe und ziegen ergänzend Euter - mindestens 4 Strichstellung - mindestens 4 Melkbarkeit - mindestens 4 Zuchtwertklasse IV eine Note schlechter als 4 - nicht gekört * Vergabe der Bemuskelungsnote nur bei unter ANLAGE 5 angegebenen Rassen 12
13 ANLAGE 7 Liste der genetischen Besonderheiten und Erbfehler I Hornstatus II Untersuchung auf Anfälligkeit gegenüber transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) Auf Grundlage der TSE-Resistenzzuchtverordnung sind in Schafbeständen Untersuchungen zur Bestimmung des Genotyps des Prionproteins durchzuführen. Bei der Züchtung auf Resistenz gegen TSE ist der Anteil der Tiere, die Träger eines ARR- Allels sind, innerhalb eines Schafbestandes zu erhöhen und dabei gleichzeitig den Anteil derjenigen Tiere zu verringern, die nachweislich Träger eines Allels sind, das zur TSE-Anfälligkeit beiträgt. Die Untersuchung (Genotypisierung) erfolgt anhand von Blut- oder Gewebeproben. Genotyp Genotypenklasse Bedeutung ARR/ARR G1 nicht anfällig ARR/AHQ ARR/ARH ARR/ARQ G2 G2 G2 geringe Anfälligkeit AHQ/AHQ AHQ/ARH AHQ/ARQ ARH/ARH ARH/ARQ ARQ/ARQ G3 G3 G3 G3 G3 G3 ARR/VRQ G4 hohe Anfälligkeit AHQ/VRQ ARH/VRQ ARQ/VRQ VRQ/VRQ G5 G5 G5 G5 größte Anfälligkeit geringe Anfälligkeit, aber die Nachkommen können in Abhängigkeit von der Mutter erhöhte Anfälligkeit haben III Spider Lamb Syndrom (SLS) Das Spider Lamb Syndrom (SLS) ist eine bei der Rasse Suffolk vorkommene genetische Erkrankung, die bei Lämmern Skelettdeformationen hervorruft. Anhand von Blut- oder Gewebeproben können Schafe dieser Rasse auf Trägerschaft defekten Gens genotypisiert werden. NN NS SS homozygot - trägt keine Kopie des defekten Gens heterozygot-anlageträger, trägt eine Kopie des defekten Gens homozygot-anlageträger, trägt zwei Kopien des defekten Gens gesund gesund, aber Überträger erkrankt 13
14 IV Microphthalmie (MO) Die Kleinäugigigkeit auch Microphthalmie (MO) ist eine bei der Rasse Texel vorkommene genetische Erkrankung, die zur vollständigen Blindheit führt. Verantwortlich ist eine Genmutation, die rezessiv vererbt wird. Kennzeichnend für die Mikrophthalmie sind die in der Regel beidseitig stark verkleinerten Augäpfel. Neugeborene Lämmer mit Mikrophthalmie sind blind und hilflos und haben nur begrenzte Überlebenschancen. Anhand von Blut- oder Gewebeproben können Schafe dieser Rasse auf Trägerschaft defekten Gens genotypisiert werden. GG NS SS homozygot - trägt keine Kopie vom defekten Gen heterozygot-anlageträger - trägt eine Kopie des defekten Gens homozygot-anlageträger, trägt zwei Kopien des defekten Gens gesund gesund, aber Überträger erkrankt 14
15 ANLAGE 8 Fristen für die Übermittlung bzw. Meldung von Daten Merkmal Deckdaten Ablammung Aufzuchtergebnis 42-Tagegewicht 100-Tagegewicht Alternative Meldefristen Meldefristen 4 Monate nach Bedeckung mit der Ablammmeldung spätestens bis zum Wochen des jeweiligen Jahres spätestens bis zum 6 Wochen des jeweiligen Jahres 16 Wochen zusammen mit 4 Wochen dem 100-Tagegewicht bis spätestens 2 Wochen 4 Wochen vor geplanter HBA Zugang des Tiers 4 Wochen 4 Wochen Abgang des Tiers 4 Wochen 4 Wochen ANLAGE 9 Leistungszeichen und Prämierungen */+ = prämiert auf Bundes- / Landesschauen S*/S+ CH*/CH+ N*/N+ WS*/WS+ = Sieger auf Bundes-/Landesschauen = Champion auf Bundes-/Landesschauen = Sieger Nachzuchtsammlung auf Bundes-/Landesschauen = Wollsieger auf Bundes-/Landesschauen 15
16 ANLAGE 10 Zuständigkeiten für die Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung Merkmale/ Art der Durchführung Durchführung durch Landesschaf- und Ziegenzuchtverband 1. Erfassung der Fleischleistung Mecklenburg-Vorpommern e.v. bzw. Beauftragte oder Besitzer Landesschaf- und Ziegenzuchtverband 2. Erfassung der Milchleistung Mecklenburg-Vorpommern e.v. bzw. Beauftragte oder Besitzer Landesschaf- und Ziegenzuchtverband 3. Bewertung der äußeren Erscheinung Mecklenburg-Vorpommern e.v. 4. Erfassung der Fruchtbarkeitsdaten Besitzer des Schafs/der Ziege 5. Erfassung von Lammdaten Besitzer des Schafs/der Ziege Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den LSZV MV. Das Mitglied ist 6. Erfassung von genetischen verpflichtet, alle bekannten Besonderheiten und Erbfehlern Untersuchungsergebnisse dem LSZV MV für die Zuchtbuchführung zur Verfügung zu stellen. Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung 7. Durchführung der Zuchtwertschätzungen w.v. (vit) 16
17 ANLAGE 11 Zuchtorganisationen, mit denen nach 4 (1) Nr. 4 TierZG eine Zusammenarbeit im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung erfolgt Landesschafzuchtverband Baden-Württemberg e.v Bayerische Herdbuchgesellschaft für Schafzucht e.v. Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.v Hessischer Verband für Schafzucht und -haltung e.v. Landesschafzuchtverband Niedersachsen e.v. Schafzüchtervereinigung Nordrhein-Westfalen e.v. Landesverband der Schafhalter Rheinland-Pfalz e.v. Landesverband der Schaf- und Ziegenhalter im Saarland e.v. Sächsischer Schaf- und Ziegenzuchtverband e.v. Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.v. Landesverband Schleswig-Holsteiner Schafzüchter und Ziegenzüchter e.v. Stader Schafzuchtverband e.v. Landesverband Thüringer Schafzüchter e.v. Landesschafzuchtverband Weser-Ems e.v. Zuchtverband für Ostpreußische Skudden und Rauhwollige Pommersche Landschafe e.v. Ziegenzuchtverband Baden-Württemberg e. V. Landesverband Bayerischer Ziegenzüchter e. V. Hessischer Ziegenzuchtverband e.v. Landesverband Niedersächsischer Ziegenzüchter e. V. Landesverband Rheinischer Ziegenzüchter e. V. Landesverband der Ziegenzüchter Rheinland-Pfalz e.v. Landesverband der Thüringer Ziegenzüchter e.v. Landesverband der Ziegenzüchter für Westfalen-Lippe e.v. 17
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