RightNow Technologies GmbH i. G. Shrinkwrap Software Lizenzvertrag

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1 Shrinkwrap BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN UND BENUTZEN. MIT DEM INSTALLIEREN UND DER AUFNAHME DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT ALLEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG, EINSCHLIEßLICH DER GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN EINVERSTANDEN 1. Lizenzgewährung (a) RightNow gewährt dem Lizenznehmer eine auf den Objektcode beschränkte, einfache und nicht übertragbare (soweit nicht in Abschnitt 11 etwas anderes bestimmt ist) Lizenz für die auf der Rechnung von RightNow ( RNT Rechnung ) ausgewiesene Computersoftware und alle nachfolgenden, dem Lizenznehmer von RightNow gelieferten Änderungen oder Modifikationen hierzu ( die Software ) und für die von RightNow herausgegebene Nutzerdokumentation ( die Dokumentation ), zum ausschließlichen Gebrauch für interne geschäftliche Zwecke des Lizenznehmers und nach Maßgabe der Bedingungen dieses Vertrages. Der Lizenznehmer ist nur berechtigt, die Software zum Zwecke der Erstellung der in der RNT Rechnung aufgeführten Anzahl von Datenbanken zu verwenden. (b) Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist ausschließlich der Lizenznehmer für die Installation der Software verantwortlich. Der Lizenznehmer ist nur berechtigt, die Software vollständig oder teilweise zu kopieren, wenn dies notwendig ist im Zusammenhang mit (i) ihrer vertragsgemäßen Installation durch den Lizenznehmer und (ii) für Sicherheitskopien für archivarische Zwecke oder zum Zwecke von Notfallneustarts. Der Lizenznehmer darf die Dokumentation ebenfalls nur im Rahmen des genehmigten Gebrauchs der Software vervielfältigen. Die Software berechtigt nicht zum Gebrauch von Software Dritter. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, daß er die Lizenzen der Software Dritter erhält, die gemäß den in der Dokumentation dargestellten Systemvoraussetzungen für den Gebrauch der Software erforderlich ist. 2. Eigentumsrechte und Nutzungsbeschränkung (a) Der Lizenznehmer erkennt an, daß die Software und die Dokumentation und alle diesbezüglichen Rechte und Ansprüche (insbesondere sämtliche Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte am geistigen Eigentum hinsichtlich der Software und der Dokumentation) ausschließlich im Eigentum von RightNow und ihren Zulieferern stehen und daß der Lizenznehmer keinerlei Rechte oder Ansprüche hinsichtlich der C:\windows\TEMP\Germanshrinkwrap.doc

2 Software und der Dokumentation erwirbt, es sei denn, dies wird im nachfolgenden ausdrücklich bestimmt. (b) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, (i) Kopien der Software oder der Dokumentationen zu verkaufen, zu vermieten, Unterlizenzen zu erteilen oder in sonstiger Weise an Dritte zu übertragen oder zu verbreiten; (ii) die Software abzuändern, zu übersetzen, umzustellen, zu dekompilieren oder in einzelne Teile zu zerlegen (mit der Ausnahme, daß gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich zulassen) oder die Dokumentation zu verändern; (iii) auf der Basis der Software oder Dokumentation aufbauende neue Produkte herzustellen; oder (iv) Hinweise oder Bezeichnungen, die auf oder in der Software und Dokumentation auf die Eigentumsverhältnisse hinweisen, zu verändern, zu zerstören oder in sonstiger Weise zu entfernen, oder (v) zusätzliche Schnittstellen in einer Datenbank ohne schriftliche Zustimmung von RightNow zu erstellen oder erstellen zu lassen. Im Rahmen dieses Vertrages ist eine Schnittstelle, eine Anzahl konfigurierter Dateien, die über eine einheitliche URL zugänglich sind und die erstellt wurden, um dem Lizenznehmer die Möglichkeit zu geben, Dritten den Zugang zur gesamten Datenbank oder eines einzelnen Teils hiervon zu erlauben. 3. Wartungs- und Hostingleistungen (a) RightNow stellt dem Lizenznehmer die in der RNT Rechnung aufgeführten und in Appendix A beschriebenen Support-Leistungen zur Verfügung. RightNow ist nicht verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, wenn der Lizenznehmer nicht die aktuelle oder die unmittelbar vorherige Version der Software verwendet. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die in der RNT Rechnung festgelegten Wartungsgebühren zu bezahlen. (b) Diese Vorschrift findet nur Anwendung wenn die Vertragsparteien übereingekommen sind, daß RightNow für den Lizenznehmer Web hosting Leistungen erbringt. RightNow stellt dem Lizenznehmer einen Zugang zu einem Internet Web Server zur Verwaltung eines technischen online Support Systems (die Webpages ) gemäß der im Hosting Appendix enthaltenen Bestimmungen zur Verfügung. Der Lizenznehmer ist verpflichtet die Gebühren für das Hosting gemäß den Festlegungen in der RNT Rechnung zu leisten. Die Hostingleistungen werden zu den im Hosting Appendix beschriebenen Bedingungen erbracht. (c) Die Support- und die Hostingleistungen werden für den in der RNT Rechnung festgelegten Zeitraum erbracht.

3 4. Gebühren und Zahlungsbedingungen RightNow Technologies GmbH i. G. Der Lizenznehmer hat an RightNow die Gebühren für die Lizenz, die Wartung und das Hosting gemäß den Bestimmungen in der RNT Rechnung zu leisten. Für den Fall, daß der Lizenznehmer die Lizenz für die Software von einem hierzu autorisierten Wiederverkäufer erwirbt, hat er die Gebühren direkt an diesen und nicht an RightNow zu leisten. Hiervon sind jedoch nicht die in Anlage A festgelegten Gebühren für die Wartung, das Hosting oder andere Leistungen umfaßt. Diese sind direkt an RightNow zu leisten. Die Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnungsstellung netto zu leisten. Kommt der Lizenznehmer mit seiner Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen entweder in Höhe von anderthalb Prozent (1 ½ %) pro Monat oder in der nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften maximal zulässigen Höhe zu leisten, abhängig davon, welcher Zinssatz der niedrigere ist. Die Zinsen sind jedoch monatlich zu zahlen. Von den Gebühren sind keinerlei Steuern umfaßt. Der Lizenznehmer hat sämtliche aufgrund oder im Zusammenhang mit den an RightNow zu zahlenden Beträge entstehenden Verkaufs-, Gebrauchs- und Mehrwertsteuern oder andere Steuern oder Importzölle (ausgenommen die auf RightNow entfallende Unternehmenssteuer) zu tragen. Der Lizenznehmer hat RightNow alle aus der Beitreibung der überfälligen Gebühren entstehenden Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, zu ersetzen. 5. Vertragsdauer und Kündigung Dieser Lizenzvertrag beginnt am Tag der Rechnungsstellung und gilt für den in der RNT Rechnung bezeichneten Zeitraum. Der Lizenznehmer kann diesen Lizenzvertrag jederzeit durch das Zerstören der Software, aller Kopien und sämtlichen in irgendeiner Weise gespeicherten Teilen der Software beenden. Der Lizenznehmer wird hierdurch jedoch nicht von seiner Verpflichtung befreit, die durch diesen Vertrag begründeten Zahlungen zu leisten. Jede Partei ist berechtigt diesen Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn der andere Vertragspartner wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen ab diesbezüglicher schriftlicher Benachrichtigung geheilt wird. Mit der Beendigung oder Kündigung dieses Vertrages enden alle sich hieraus für den Lizenznehmer ergebenden Rechte und der Lizenznehmer verpflichtet sich die Software und alle Kopien, Abwandlungen und in sonstiger Weise vorhandene Teile der Software zu vernichten. Ziffern 6, 7, 8, 9, 10 und 11 dieses Vertrages bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.

4 6. Garantien und Verzichtserklärungen RightNow Technologies GmbH i. G. (a) RightNow sichert dem Lizenznehmer folgendes zu: (1) die Software wird für den Zeitraum, in dem der Lizenznehmer zur Inanspruchnahme von Wartungsleistungen berechtigt ist, im wesentlichen der Beschreibung in der Dokumentation entsprechen; (2) RightNow ist Eigentümer der Software bzw. ist berechtigt, dem Lizenznehmer die Lizenz für die Software und die Dokumentation gemäß dieses Vertrages zu gewähren; (3) die Medien, auf denen die Software und die Dokumentation geliefert werden weisen keine physischen Mängel auf; und (4) die Software wird im Zeitpunkt der Lieferung frei von jeglichen Computerviren, Trojanischen Pferden oder anderen Programmierungen oder Routinen sein, die dazu bestimmt sind, die Software zu beschädigen, zu vernichten oder funktionsuntauglich zu machen, vorausgesetzt, daß solche Viren von RightNow mit herkömmlichen Anti-Virus- Programmen oder anderen Scanverfahren entdeckt werden können. (b) Bei Vorliegen einer schwerwiegenden Verletzung der vorstehenden Garantien treffen RightNow lediglich die folgenden Verpflichtungen und kann der Lizenznehmer lediglich die folgenden Rechte geltend machen: (1) Sollte die Software nicht gemäß der Dokumentation funktionieren, hat RightNow die Wahl, (i) die Software unverzüglich so zu verändern, daß sie den Anforderungen der Dokumentation entspricht; oder (ii) unverzüglich eine andere Lösung zu finden, die in zumutbarer Weise die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt. Wenn keine der vorgenannten Alternativen wirtschaftlich zumutbar ist, kann jede Partei diesen Vertrag mit der Folge kündigen, daß RightNow an den Lizenznehmer alle von diesem an RightNow gezahlten Preise, abzüglich eines Entgelts für die Nutzung der Software unter anteiliger Berücksichtigung der Wertminderung und der verkürzten Vertragsdauer - höchstens aber einer Vertragsdauer von 3 Jahren - zurückzahlen wird. (2) Sollte die Inbetriebnahme, der Besitz oder der Gebrauch der Software Rechte Dritter an geistigem Eigentum verletzen oder RightNow davon ausgehen, daß dies wahrscheinlich ist, hat RightNow die Wahl, (i) von dem Dritten eine entsprechende Lizenz zu Gunsten des Lizenznehmers zu erwerben, (ii) die Software in einer Weise zu ersetzen oder zu verändern, daß sie nicht mehr rechtsverletzend ist; oder (iii) falls dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchführbar ist, den Vertrag mit der Folge zu kündigen, daß RightNow an den Lizenznehmer alle von diesem an RightNow gezahlten Preise, abzüglich eines Entgelts für die Nutzung der Software unter anteiliger Berücksichtigung der Wertminderung und der verkürzten Vertragsdauer - höchstens aber einer Vertragsdauer von 3 Jahren - zurückzahlen wird.

5 . (3) Sollten die gelieferten Medien beschädigt sein, hat RightNow diese durch fehlerfreie Kopien der Software und der Dokumentation zu ersetzen, ohne daß hierdurch zusätzliche Kosten für den Lizenznehmer entstehen. Dies setzt jedoch voraus, daß der Lizenznehmer zuvor sämtliche mangelhaften Medien an RightNow zurückgegeben hat. (4) Wenn die Software einen Virus oder einen ähnlichen Mangel enthält, ist RightNow verpflichtet, die Software durch eine Software, die frei von solchen Fehlern ist, zu ersetzen. (c) Der Lizenznehmer ist auf die Geltendmachung der vorstehenden Rechte beschränkt. Aus Software, die durch den Lizenznehmer oder Dritten verändert wurde oder Software die nicht der aktuellen oder der unmittelbar vorhergehenden Version entspricht, werden keinerlei Verpflichtungen von RightNow begründet. RightNow kann nicht für Fehler, Schäden oder Probleme verantwortlich gemacht werden, die durch das Fehlen einer geeigneten Arbeitsumgebung, durch Software Dritter, durch zufällige Beschädigungen oder durch sonstige, außerhalb des Einflußbereichs von RightNow liegenden Gründen verursacht werden. (d) MIT AUSNAHME DER IN ZIFFER 6 (a) VORGESEHENEN BESTIMMUNGEN, BESTEHEN BEZÜGLICH DER SOFTWARE KEINE WEITEREN ZUSICHERUNGEN. RIGHTNOW GIBT DARÜBER HINAUS KEINERLEI ZUSICHERUNGEN AB, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, INSBESONDERE WIRD KEINE GARANTIE FÜR DIE TAUGLICHKEIT ODER DIE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ÜBERNOMMEN. RIGHTNOW ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHR DAFÜR, DASS DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST. 7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG (a) JEGLICHE HAFTUNG VON RIGHTNOW FÜR SCHADENSERSATZANSPRÜCHE VON LIZENZNEHMER JEGLICHER ART IST, GLEICHGÜLTIG AUS WELCHEM GRUNDE, INSBESONDERE AUS VERSCHULDEN BEI VERTRAGSSCHLUß, POSITIVER VERTRAGSVERLETZUNG, VERZUG, GEWÄHRLEISTUNG, WEGEN BERATUNGS- ODER INSTALLATIONSFEHLERN, VERLETZUNG VERTRAGLICHER NEBENPFLICHTEN, AUSGESCHLOSSEN. DIES GILT NICHT, WENN (i) RIGHTNOW VORSATZ ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ZUR LAST FÄLLT, (ii) DEM LIZENZGEGENSTAND EINE ZUGESICHERTE EIGENSCHAFT FEHLT; (iii) DER EINGETRETENE SCHADEN AUF DER VERLETZUNG EINER KARDINALPFLICHT BERUHT; D.H. EINER SOLCHEN GRUNDLEGENDEN UND WESENTLICHEN VERTRAGSVERPFLICHTUNG VON RIGHTNOW, DEREN ERFÜLLUNG DAS ERREICHEN DES VON LIZENZNEHMER MIT

6 ABSCHLUß DES VERTRAGS VERFOLGTEN ZWECKS ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHT UND AUF DEREN ERFÜLLUNG LIZENZNEHMER VERTRAUT HAT UND VERTRAUEN DURFTE; (iv) RIGHTNOW AUFGRUND VON BESTIMMUNGEN DES PRODUKTHAFTUNGSGESETZES FÜR PERSONEN- UND SACHSCHÄDEN HAFTET, DIE BEI NUTZUNG DES LIZENZGEGENSTANDES AUFGRUND VON FEHLERN EINGETRETEN SIND. (b) HAFTET RIGHTNOW AUSNAHMSWEISE NACH ABSATZ (a) (ii) ODER (iii), SO IST DIE HAFTUNG AUF DEN ZUM ZEITPUNKT DES VERTRAGSSCHLUSSES VORHERSEHBAREN SCHADEN BESCHRÄNKT, ES SEI DENN, DER LIZENZNEHMER IST NICHT KAUFMANN IM SINNE DES HANDELSGESETZBUCHS. (c) RIGHTNOW ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR DEN VERLUST ODER DIE ZERSTÖRUNG VON DATEN, ES SEI DENN, DAß DIESE DURCH GROB FAHRLÄSSIGE ODER VORSÄTZLICHE VERLETZUNG VERTRAGLICHER ODER GESETZLICHER PFLICHTEN VERURSACHT WORDEN SIND. 8. Verschwiegenheitsverpflichtung (a) Dem Lizenznehmer ist bekannt, daß die Software wertvolle Handelsgeheimnisse enthält, die im Alleineigentum von RightNow stehen und er wird in zumutbarer Weise dafür Sorge tragen, daß diese Geheimnisse nicht an Dritte gelangen. Der Lizenznehmer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Zugang zu oder das Kopieren der Software durch Dritten zu verhindern. (b) RightNow erkennt an, daß die Datenbank des Lizenznehmers wertvolle Geschäftsgeheimnisse, die im alleinigen Eigentum des Lizenznehmers stehen, enthalten kann. Soweit RightNow bewußt Kenntnis vom Datenbankinhalt erhält, wird RightNow die erforderliche Sorgfalt anwenden, um zu verhindern daß Dritte von diesen Geschäftsgeheimnissen erfahren. (c) Die Verpflichtungen dieser Ziffer 8 finden keine Anwendung auf Informationen, die (i) ohne den Verstoß einer Vertragspartei gegen diese Ziffer 9 allgemein bekannt oder zugänglich sind oder werden ; (ii) die einer Partei im Zeitpunkt, in dem sie die Informationen erhält, anhand ihrer Aufzeichnungen nachweislich bekannt sind; (iii) die einer Vertragspartei von einem Dritten rechtlich ohne Beschränkungen hinsichtlich der Vertraulichkeit eingeräumt werden; oder (iv) die aufgrund Gesetzes bekanntgegeben werden müssen, vorausgesetzt, daß die Partei, deren Informationen bekanntgegeben werden sollen, von der anderen Partei vorher schriftlich hierüber informiert wird.

7 9. Entschädigungen RightNow Technologies GmbH i. G. (a) Im Hinblick auf Ziffer 7 (b) ist RightNow verpflichtet, den Lizenznehmer bezüglich aller gegenüber ihm geltend gemachten Schäden (unter anderem Kosten und Anwaltsgebühren, die der Lizenznehmer zu tragen hat) zu entschädigen, zu schützen und schadlos zu halten, die aus Rechtsstreitigkeiten mit Dritten auf Grund des Vorwurfs herrühren, daß der vereinbarungsgemäße Gebrauch der Software durch den Lizenznehmer deutsche, europäische oder US-Patente, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse verletzen würde ( Rechtsstreitigkeiten ). Ungeachtet dessen ist RightNow nicht zu einer Entschädigung verpflichtet, wenn die Rechtsstreitigkeiten auf folgenden Gründen beruhen: (i) Kombination - ohne schriftliche Zustimmung von RightNow - der Software mit Software oder anderen Produkten, die nicht von RightNow geliefert werden; (ii) Reparaturen, Anpassungen oder Änderungen der Software durch den Lizenznehmer oder einen Dritten, soweit RightNow nicht schriftlich zugestimmt hat; (iii) Verletzungen des Lizenznehmers einer seiner aus dem Vertrag folgenden Verpflichtungen; oder (iv) Weigerung des Lizenznehmers eine gem. Ziffer 6 (b) von RightNow angebotene, nicht rechtsverletzende Software zu installieren und zu verwenden. Durch Ziffer 6 (b) und diese Ziffer 9 (a) wird die Haftung von RightNow in Bezug auf Verletzungen von geistigem Eigentum durch die Software abschließend geregelt. (b) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, RightNow unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 30 Tagen seit Kenntniserlangung schriftlich über Rechtstreitigkeiten zu informieren und RightNow Kopien sämtlicher Korrespondenz, Notizen und/oder anderer Informationen im Bezug auf diese Rechtsstreitigkeiten zukommen zu lassen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, mit RightNow die vollständige weitere Verteidigungsstrategie in den Rechtsstreitigkeiten abzustimmen und RightNow diejenige Unterstützung zu geben, die für RightNow zur Verteidigung oder für Vergleichsverhandlungen im Rahmen der Rechtstreitigkeiten erforderlich sind. RightNow darf die Verteidigung zu keinem Zeitpunkt auf eine Art und Weise führen, die die Interessen des Lizenznehmers verletzt. Der Lizenznehmer hat die Kosten bei der Inanspruchnahme eines eigenen Rechtsanwalts selbst zu tragen, außer wenn die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts aufgrund eines Interessenkonflikts mit RightNow oder deren Rechtsanwalt, oder weil RightNow die Kontrolle über der Verteidigung nicht übernimmt, notwendig ist. Der Lizenznehmer ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RightNow nicht berechtigt, bezüglich eines Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen. Sollte der Lizenznehmer die sich aus Ziffer 9 (b) ergebenden Verpflichtungen in groben

8 Maße verletzen, wird RightNow von seinen Entschädigungspflichten nach Ziffer 9 (a) befreit. 10. Namensgebrauch Der Lizenznehmer stimmt zu, den Hinweis Powered by RightNow nicht von den Webpages des Lizenznehmers zu entfernen. 11. Verschiedenes Dieser Vertrag, einschließlich der Anlagen, umfaßt die vollständige Vereinbarung der Parteien und ersetzt alle vorhergehenden oder derzeitigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen. Dieser Vertrag kann nur ergänzt, verändert oder teilweise aufgehoben werden, wenn dies hierin ausdrücklich vorgesehen ist oder sich die Parteien hierüber schriftlich einigen. Der Vertrag unterliegt dem Deutschen Recht mit Ausnahme des UN- Kaufrechts (CISG). Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von RightNow Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. RightNow wird eine solche Zustimmung nicht versagen, wenn der Lizenznehmer alle Rechte und Pflichten auf eine juristische Person überträgt, die alle - oder im wesentlichen alle - Vermögenswerte des Lizenznehmers erworben hat; das gleiche gilt für eine Abtretung die Teil einer echten Unternehmensrestrukturierung ist. 12. Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen nicht berührt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke. Die unwirksame Bestimmung oder Lücke ist mit einer die wirtschaftlichen Interessen der Parteien berücksichtigenden Regelung auszufüllen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der getroffenen Vereinbarung mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigt haben bzw. vereinbart hätten, wenn sie den die Lücke bildenden Punkt bedacht hätten.

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