Verordnung über die Verwaltungsgebühren (Gebührenverordnung)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verordnung über die Verwaltungsgebühren (Gebührenverordnung)"

Transkript

1 Gebührenverordnung Verordnung über die Verwaltungsgebühren (Gebührenverordnung) der Politischen Gemeinde Dielsdorf Vom Gemeinderat erlassen am: In Kraft getreten am: Teilrevision Vom Gemeinderat beschlossen am: In Kraft getreten am:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen und Allgemeines Gesetzliche Grundlagen Allgemeines 3 2. Einwohnerkontrolle An-/Ab-/Ummeldungen Zeugnisse/Bescheinigungen Adressauskünfte 4 3. Informationszugang 4 4. Einbürgerungen Einbürgerungsgebühren 5 5. Steueramt Auszüge und Ausweise Anfertigung Kopien aus Steuerakten Löschung einer Betreibung nach erfolgter Zahlung 5 6. Gewerbe und Polizei Gewerbe- und Polizeibewilligungsgebühren Hundebezeichnung Nachtparkgebühren 6 7. Feuerwehr 6 8. Zivilstandsamt 6 9. Bau- und Feuerpolizeiwesen Grundsätze Kostenvorschüsse Baubewilligungsgebühren Amtliche Vermessung Umwelt-/Gesundheitswesen Lebensmittelkontrolle Abfallgebühren Bestattungswesen Fischereipatent Spitex Feuerungs- und Rauchgaskontrolle Sondergebrauch Schlussbestimmungen 11 2

3 1. Gesetzliche Grundlagen und Allgemeines 1.1 Gesetzliche Grundlagen Diese Verordnung stützt sich auf die kantonale Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden vom 8. Dezember 1966 und wird, im Sinne von Art. 22 Ziff. 3 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Dielsdorf, vom Gemeinderat erlassen Diese Gebührenverordnung ist nicht abschliessend. Es wird auf die zahlreichen anderen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Rechtsnormen verwiesen. 1.2 Allgemeines Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr erhoben, sofern nicht übergeordnete gesetzliche Bestimmungen einen anderen Verzugszins vorsehen. Der Zins wird ab Datum der Zahlungserinnerung bzw. erster Mahnung gerechnet. Der Verzugszins auf öffentlich-rechtlichen Forderungen wird im Betreibungsfall eingefordert. Auf Forderungen, welche nicht betrieben werden, können Zinsen ab erster Mahnung in Rechnung gestellt werden. Auf Einforderungen von Beträgen unter CHF wird in der Regel verzichtet Bei der Weiterbelastung von Dienstleistungen, die von Dritten erbracht werden, kann ein Verwaltungszuschlag von 15 % erhoben werden Für besondere Bemühungen im Interesse von Privaten, Parteien, Vereinen usw. kann eine dem Zeitaufwand entsprechende Gebühr / Entschädigung nach den ortsüblichen Ansätzen bezogen werden Für Veranstaltungen im öffentlichen Interesse oder für gemeinnützige Zwecke / Institutionen kann die Bewilligungsinstanz auf die Erhebung von Gebühren (Bewilligungs- oder Schreibgebühr) verzichten In Härtefällen oder bei besonderen Umständen können die nachstehenden Gebühren vom Gemeinderat bzw. der zuständigen Behörde teilweise oder ganz erlassen werden Bei Gebühren, welche MwSt-pflichtig sind, wird die MwSt separat ausgewiesen und verrechnet Die Portoauslagen werden weiterverrechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angeordnet wird Schreibgebühren Gemäss 2 ff der kantonalen Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden Verordnungen / Drucksachen Kommunale Verordnungen 3

4 Fotokopien Format A4, ein- oder doppelseitig CHF 0.70 Format A3, ein- oder doppelseitig CHF Einwohnerkontrolle 2.1 An- / Ab- / Ummeldungen Anmeldung pro erwachsene Person CHF Duplikat Schriftenempfangsschein (Ersatz bei Beschädigung des CHF Dokuments oder Änderung der Daten) Anmeldung Wochenaufenthalt CHF Erneuerung Wochenaufenthalt CHF Aufforderung zur Schriftenabgabe oder -erneuerung CHF (nach erfolgloser vorheriger gebührenfreier Einladung) Ausländerrechtliche Gebühren sind zusätzlich geschuldet. 2.2 Zeugnisse / Bescheinigungen Anmeldebestätigung bei Zuzug Abmeldebestätigung bei Wegzug Wohnsitzbestätigung CHF Bestätigung Generalabo SBB CHF Bestätigung SuisseID CHF Handlungsfähigkeitszeugnis CHF Heimatausweis (Neuausstellung) CHF Heimatausweis (Verlängerung) CHF Identitätskarte Erwachsene (inkl. Porto) CHF Identitätskarte bis 18 Jahre (inkl. Porto) CHF Lebensbescheinigung CHF Lebensbescheinigung auf vorgelegtem Formular Prüfung Lernfahrausweis + Umtausch von ausländischen Fahrausweisen CHF Bescheinigung für Besuchsaufenthalte (Garantieerklärung) CHF Adressauskünfte Voraussetzungslose Auskünfte gemäss 39 Abs. 1 GG CHF Auskunft, wenn berechtigtes Interesse vorausgesetzt wird ( 39 Abs. 2 GG) CHF Bei Anfragen ohne materielles Interesse (Suche nach Familienangehörigen, ehemalige Klassenkameraden usw.) kann auf die Erhebung einer Gebühr verzichtet werden. Mehrere Adressen (gesammelte Adressen nach Gruppen, Strassenzügen usw.) dürfen nur mit Bewilligung des Gemeinderates sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften vermittelt werden. 3. Informationszugang Die Gebühren für die Prüfung und Vorbereitung von amtlichen Dokumenten für die Gewährung des Zugangs sowie Teilnahme am Informationszugang richten sich nach 35 der kantonalen Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV). 4

5 4. Einbürgerungen 4.1 Einbürgerungsgebühren Behandlungsgebühren Schweizer (pro Bewerber) inkl. Publikation und Bürgerrechtsurkunde CHF bei Rückzug des Bürgerrechtsgesuches CHF bei Ablehnung des Bürgerrechtsgesuches CHF Behandlungsgebühren Ausländer (pro Bewerber) inkl. Publikation CHF Miteingebürgerte Kinder Gesuchsteller, welche das 25. Altersjahr noch nicht zurückgelegt CHF haben, inkl. Publikation bei Rückzug des Bürgerrechtsgesuches CHF bei Ablehnung des Bürgerrechtsgesuches CHF Steueramt 5.1 Auszüge und Ausweise Steuerausweis für 1 Jahr CHF Steuerausweis, Zuschlag für jedes weitere Jahr CHF Abklärungen in steuerlichen Belangen beim Einbürgerungsverfahren CHF pro Person 5.2 Anfertigungen von Kopien aus Steuerakten Grundgebühr für Verwaltungsaufwand CHF zuzüglich Gebühren pro erstellte Fotokopie gemäss Ziff Löschung einer Betreibung nach erfolgter Zahlung Betreibungsforderung bis CHF CHF Betreibungsforderung ab CHF CHF Die Gebühr schliesst allfällige der Gemeinde in Rechnung gestellte Kosten des Betreibungsamtes ein. Die Löschung einer Betreibung ist für den Gläubiger gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann an verschiedene Bedingungen geknüpft werden. 6. Gewerbe und Polizei 6.1 Gewerbe- und Polizeibewilligungsgebühren Erteilung von Patenten für Gastwirtschaften CHF Kleinverkaufsbetriebe und Nebenwirtschaften CHF Vorübergehend bestehende Betriebe (Festwirtschaften) pro Anlass CHF

6 6.1.2 Erteilung von Bewilligungen zur Hinausschiebung der Schliessungsstunde in Gastwirtschaften Dauernde Ausnahmen CHF Ausfertigungskosten CHF Vorübergehende Ausnahmen CHF Pro zusätzlichen Abend CHF Übrige Polizeibewilligungen nach Aufwand, mind. CHF Waffenerwerbsschein (WES) CHF WES für Selbstverteidigungsspray CHF WES für wesentliche Waffenbestandteile CHF Gewerbliche Ausstellung pro Tag CHF Sammlungsbewilligung Gemeinnützige Zwecke Kommerzielle Zwecke CHF Bewilligung für temporäre Strassenreklame CHF Hundebezeichnung Hundeabgabe Pro Hund (auch Hofhunde) CHF Hunde gemäss 25 Hundegesetz (Diensthunde, Blindenführhunde etc. mit Ausweis) Zusätzliche Gebühren Für ordentliche Meldung CHF Für verspätete Meldung CHF Wenn die Gemeinde anstelle des Halters die Meldung CHF bei der Anis vornehmen muss 6.3 Nachtparkgebühren Fahrzeuge Kategorie B pro Monat CHF Lastwagen, Lastwagenanhänger, Wohnwagen und ähnliche CHF Fahrzeuge pro Monat 7. Feuerwehr 6 In Anwendung von 27 des kantonalen Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG, LS 861.1) werden Einsätze und Dienstleistungen der Feuerwehr nach den jeweils gültigen Tarifen der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) verrechnet. 8. Zivilstandsamt Gemäss eidgenössischer Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen und der kantonalen Zivilstandsverordnung.

7 9. Bau- und Feuerpolizeiwesen 9.1 Grundsätze Die Gemeinde setzt für sämtliche Bauvorhaben, welche einer baurechtlichen Beurteilung und Bewilligung bedürfen, die ihr zufallenden Gebühren fest. Sind mehrere Gebäude Gegenstand des Baugesuches, kann die Gebühr für jedes einzelne Gebäude erhoben werden (s. auch Ziff ). Die Gebühr wird mit der Zustellung des jeweiligen Entscheides in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist endet in jedem Fall nach Ablauf von 30 Tagen seit der Rechtskraft des baurechtlichen Entscheides. 9.2 Kostenvorschüsse Kostenvorschüsse werden erhoben für: Rohbau- und Schlussabnahme Anschlussgebühren Abwasser- und Wasserversorgungsnetz (separate Gebührenverordnungen): vor Baubeginn in der Höhe der mutmasslichen Summe dieser Gebühren, sofern diese insgesamt mindestens je CHF 5' betragen werden. Über die Kostenvorschüsse wird nach der Bauvollendung definitiv abgerechnet. Grundlage für die Abrechnung bildet die Gebäudeschätzung der kantonalen Gebäudeversicherung. 9.3 Baubewilligungsgebühren Anzeigeverfahren Für einfache Kleingesuche betragen die Gebühren mindestens CHF Für umfangreichere Gesuche werden sie nach Ziff bestimmt Ordentliches Verfahren Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der mutmasslichen Bausumme, beträgt aber mindestens CHF Die Gebühr errechnet sich nach folgendem degressivem Staffeltarif: Bausumme in CHF Ansatz Bausumme in CHF 1' Gebühren CHF für die ersten 25 0 bis für die weiteren bis bis 2'275 für die weiteren bis 500 2'276 bis 4'025 für die weiteren bis 1'000 4'026 bis 7'025 für die weiteren 1' '001 bis 2'000 7'026 bis für die restlichen Baukosten 2 Über 2'000 10'026 bis 20'000 Für Bausummen über 2 Millionen Franken wird die Gebühr, sofern es sich um Einzelbauten handelt, bei CHF 20'000 maximiert. Für die erforderlichen Rohbau- und Schlussabnahmen werden, dem Bauvorhaben angepasst, Zuschläge von je der halben Gebühr (von Ziff vorne) berechnet ( 1, lit. E, Ziff. 1b + 1c der kantonalen Gebührenverordnung). 7

8 Die ermittelte Gebühr wird ebenfalls mit einem Zuschlag von pauschal CHF für die Publikationskosten ergänzt, sofern das Bauvorhaben einer Veröffentlichung bedarf. Bei Areal- und Gesamtüberbauungen, Terrassensiedlungen und ähnlichen Überbauungsformen wird die Gebühr nach Zahl und Art der vergleichsweise zulässigen Einzelbauten berechnet. Bei mehreren gleichen oder gleichartigen Bauten kann die so berechnete Gebühr um maximal 30 % ermässigt werden. Die Bewilligungs- und Abnahmegebühren für reine energetische Sanierungen und Erstellung von Anlagen für erneuerbare Energien werden auf dem Minimum angesetzt, das heisst zusammengerechnet CHF Betrifft nur ein Teil des Bauprojekts solche Sanierungen bzw. Anlagen, wird die dafür aufgewendete Teilbausumme bei der Berechnung der Baugebühren in Abzug gebracht Ergänzende Ausführungsbestimmungen zum Gebührenbezug Die mutmassliche Bausumme bestimmt sich im Zweifelsfall aus dem nach den «Normalien für kubische Berechnung von Hochbauten» des SIA errechneten Rauminhaltes und aus den Baukostenschätzungen aufgrund des jeweils zur Verfügung stehenden Baukostenindexes zur Zeit der Einreichung des Baugesuches. In den Baugesuchen sind Bausummen und Kubatur (sofern sich eine solche überhaupt bestimmen lässt), in den Vorentscheidungsgesuchen die voraussichtlichen Zahlen, entsprechend anzugeben. Die Gebühren werden nachträglich erhöht oder vermindert, wenn sich aufgrund der Schätzungsanzeige der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich eine Bausumme ergibt, die CHF 5' von der angegebenen mutmasslichen Bausumme, wie sie für die Gebührenbemessung im Bauentscheid zugrunde gelegt wurde, abweicht. Für die Erhöhung oder Verminderung der Gebühr ist der Differenzbetrag zwischen der im Bauentscheid zugrunde gelegten mutmasslichen Bausumme und dem Gebäudeversicherungswert massgebend. Fällt bei der Beurteilung oder bei der Kontrolle eines Bauprojekts wesentlicher Mehraufwand an als durch die Bemessung gemäss Ziff und gedeckt, kann dieser Mehraufwand nach effektivem Aufwand verrechnet werden. Für Nachkontrollen bei Mängelfeststellungen werden 50 % der entsprechenden Ausführungskontrollgebühr (Rohbau- und Schlussabnahme) in Rechnung gestellt. Bei Bauverweigerungen beträgt die Gebühr 60 bis 80 % der unter Ziff genannten Ansätze. Beim Rückzug von Baugesuchen wird die Gebühr, je nach Stand des Prüfungsverfahrens, bis auf 10 % der unter Ziff genannten Ansätze reduziert. Im Minimum beträgt sie aber CHF Wird eine verfallene Baubewilligung ohne wesentliche Projektänderung neu erteilt, reduziert sich die Gebühr um 10 bis 30 %. Werden Pläne während der Gesuchsprüfung revidiert oder sind Ergänzungsbewilligungen erforderlich, kann die Gebühr gemäss Ziff. 9.3 um 10 bis 50 % erhöht werden. Bei einfachen Verfahren wird der effektive Aufwand (Pauschale) in Rechnung gestellt. 8

9 Für Vorentscheide wird eine Grundtaxe von CHF bis 1' sowie von CHF pro Frage in Rechnung gestellt. Für die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden gemäss 315 ff PBG an Dritte wird eine einmalige Gebühr von je CHF erhoben. Für gemeinderätliche Ausnahmebewilligungen, welche mit besonderem Aufwand verbunden sind, kann pro Bauvorhaben und Bewilligung eine Zusatzgebühr von CHF bis 1' erhoben werden. Steht nur die Beurteilung des Kanalisations- und / oder Wasseranschlusses einer Liegenschaft zur Diskussion, beträgt diese Bewilligungsgebühr pauschal je CHF Gebührenausschluss In den vorstehenden Gebührenansätzen sind die folgenden besonderen Aufwendungen nicht inbegriffen: Kosten des Gemeinde-Ingenieurs für Einmessungen (Schnurgerüst, Gebäudenachführung) Kosten des Liftkontrolleurs, Bewilligungen für Aufzugsanlagen Spezielle Abnahmen für Tankanlagen und Schutzräume Gutachten, Modelle, spezielle Expertisen Gebühren anderer Behörden Ersatzabgaben für Schutzraum- und Parkplatzbaupflicht Gebühren für Einzelbewilligungen und Kontrollen Bewilligung Erdsondenbohrungen / Einmessen Standorte Erdsonden Behandlungs- und Schreibgebühren CHF Einmessungsgebühren 1. Sonde CHF Jede weitere Sonde zusätzlich CHF Bewilligung Feuerungsanlagen und Cheminées Behandlungs- und Schreibgebühren inkl. Prüfung / Kontrollen CHF Feuerschauer Kosten ab 1. Nachkontrolle Feuerschauer nach Aufwand Bewilligung Öltanks, Gebindelager, prov. Tankbewilligungen etc. Behandlungs- und Schreibgebühren inkl. Prüfung / Kontrollen CHF Feuerschauer Kosten ab 1. Nachkontrolle Feuerschauer nach Aufwand Aufzugsanlagen Bewilligung neue Anlage: Behandlungs- und Schreibgebühren CHF Prüfung / Kontrollen Liftkontrolleur zusätzlich nach Aufwand Periodische Kontrolle bestehende Anlage: Behandlungs- und Schreibgebühren CHF Prüfung / Kontrollen Liftkontrolleur zusätzlich nach Aufwand 9

10 Feuerwerk (Lager- und Verkaufsbewilligung) Behandlungs- und Schreibgebühren inkl. Prüfung / CHF Kontrollen Feuerschauer Kosten ab 1. Nachkontrolle Feuerschauer nach Aufwand Periodische Feuerschau für Gebäude / Schutzraumprüfung Behandlungs- und Schreibgebühren CHF Kosten ab 1. Nachkontrolle Feuerschauer / nach Aufwand Schutzraumkontrollorgan Grundstückparzellierungen / Genehmigung von Mutationen CHF Amtliche Vermessung Die Kostenverrechnung der amtlichen Vermessung erfolgt gemäss kantonalem Geoinformationsgesetz. Zur Deckung der Verwaltungskosten wird die Nachführungsgebühr um 10 % erhöht. 10. Umwelt- / Gesundheitswesen 10.1 Lebensmittelkontrolle Inspektionen ohne Beanstandungen Inspektionen, welche zu Beanstandungen führen Erste angebrochene Stunde CHF Jede weitere angebrochene halbe Stunde CHF Nachkontrollen Erste angebrochene Stunde CHF Jede weitere angebrochene halbe Stunde CHF Wegpauschale CHF Überweisung an Statthalteramt zur Verzeigung CHF Zusätzliche gebührenpflichtige Leistungen (Probenahmen bei Beanstandungen, Beschlagnahmen, Betriebsschliessungen, Benutzungsverbote, Schreiben von Kontrollberichten im Büro, etc.) Erste angebrochene Stunde CHF Jede weitere angebrochene halbe Stunde CHF Fotos (Tatbestandsaufnahmen) Pro Bild CHF 5.00 Schreib- und Zustellgebühren CHF Abfallgebühren Gemäss Handbuch der Abfallbewirtschaftung der Gemeinde Dielsdorf. 10

11 10.3 Bestattungswesen Gebühren gemäss aktuell gültiger Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Dielsdorf Fischereipatent Jahrespatent CHF Tageskarte CHF Duplikat bei Verlust 10.5 Spitex Kosten / Verrechnungen gemäss Informationshandbuch über die Leistungen der Spitex- Dienste Dielsdorf-Regensberg Feuerungs- und Rauchgaskontrolle Die Gebühren für Feuerungs- und Rauchgaskontrollen richten sich nach dem gültigen Vertrag zwischen der Politischen Gemeinde Dielsdorf und dem Feuerungskontrolleur. 11. Sondergebrauch Gemäss Verordnung über die private Inanspruchnahme öffentlichen staatlichen Grundes (Sondergebrauchsverordnung) vom 24. Mai Schlussbestimmungen Diese Gebührenverordnung ist vom Gemeinderat mit Beschluss vom 5. November 2014 erlassen worden und tritt nach Erlangung der Rechtskraft per 1. Januar 2015 in Kraft. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung werden die bisherige Verordnung über die Verwaltungsgebühren vom 15. November 2006 und alle kommunalen Beschlüsse, die im Widerspruch zu dieser Verordnung stehen, aufgehoben. Dielsdorf, 5. November 2014 Gemeinderat Dielsdorf Der Vizepräsident: Der Gemeindeschreiber: Severin Huber Marco Renggli 11

12 Gemeinde Dielsdorf Mühlestrasse Dielsdorf Tel Fax gemeinde@dielsdorf.ch

Gebühren-Tarif. vom 25. September 2017 In Kraft per 1. Januar Seite 1

Gebühren-Tarif. vom 25. September 2017 In Kraft per 1. Januar Seite 1 Gebühren-Tarif vom 25. September 2017 In Kraft per 1. Januar 2018 Seite 1 Gebührenreglement Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Verwaltung... 3 B. Baugebühren... 3 C. Bürgerrecht... 4 D. Einwohnerkontrolle...

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Bauwesen

Verordnung über die Gebühren im Bauwesen Verordnung über die Gebühren im Bauwesen vom 5. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS Artikel I. Verordnungszweck 1 II. Gebühren im Baubewilligungsverfahren 2 A) Bewilligungsgebühren Bemessung der Bewilligungsgebühren

Mehr

GEMEINDE OTELFINGEN REGLEMENT ÜBER DIE VERWALTUNGSGEBÜHREN VOM 29. JUNI 1999 REVIDIERT AM:

GEMEINDE OTELFINGEN REGLEMENT ÜBER DIE VERWALTUNGSGEBÜHREN VOM 29. JUNI 1999 REVIDIERT AM: GEMEINDE OTELFINGEN REGLEMENT ÜBER DIE VERWALTUNGSGEBÜHREN VOM 29. JUNI 1999 REVIDIERT AM: 18. FEBRUAR 2002 18. AUGUST 2003 18. JULI 2005 09. SEPTEMBER 2006 Inhalt Art. Titel Seite 1 Grundsätze 3 1. Schreibgebühren

Mehr

Baugebührenreglement. der politischen Gemeinde Dietlikon

Baugebührenreglement. der politischen Gemeinde Dietlikon Baugebührenreglement der politischen Gemeinde Dietlikon Gültig ab 01.02.2008 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines...1 Artikel 1 Grundsatz...1 Artikel 2 Kostendeckungsprinzip...1 Artikel 3 Bemessungsgrundlagen...1

Mehr

Gebührentarif der Politischen Gemeinde Weiach

Gebührentarif der Politischen Gemeinde Weiach der Politischen Gemeinde Weiach vom 1. November 2018 Inhalt 1 Verwaltung allgemein... 4 Art. 1 Schreib- und Zustellgebühren... 4 Art. 2 Kopien und Papierausdrucke... 4 Art. 3 Drucksachen / Verordnungen...

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBÜHREN

REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBÜHREN Entwurf für GV-Antrag vom 11.6.2014 REGLEMENT ÜBER DIE BAUGEBÜHREN der Politischen Gemeinde Niederglatt Festgesetzt mit GRB vom: In Kraft getreten am Reglement über die Baugebühren Seite 2 I n h a l t

Mehr

GEMEINDE. Gebührentarif zur Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Neerach

GEMEINDE. Gebührentarif zur Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Neerach GEMEINDE Gebührentarif zur Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Neerach vom September 2018 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung Einleitung.... Seite 2 B. Allgemeine Verwaltungsgebühren Art. 1 Schreibgebühren...

Mehr

Gebührenreglement der Politischen Gemeinde Elsau vom 28. Juni 2011

Gebührenreglement der Politischen Gemeinde Elsau vom 28. Juni 2011 Gebührenreglement der Politischen Gemeinde Elsau vom 28. Juni 2011 Gestützt auf 3 der kantonalen Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden (LS 681) vom 8. Dezember 1966 und weiterer, einschlägiger,

Mehr

Gebühren- Verordnung

Gebühren- Verordnung www.hirzel.ch Gebühren- Verordnung Politische Gemeinde Hirzel vom 22. Januar 2001 Ausgabe 2007 1 INHALTS-VERZEICHNIS Seite I. Allgemeines Ausnahmen 3 Geltungsbereich 3 Schreibgebühren/Porti 3 Übergeordnetes

Mehr

Gebührentarif. der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf

Gebührentarif. der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf Gültig ab 1. Januar 2018 Inhaltsverzeichnis I. Verwaltung allgemein... 4 Art. 1 Schreib- und Zustellgebühren... 4 Art. 2 Kopien und Papierausdrucke... 4 Art. 3 Drucksachen

Mehr

Gebührenverordnung INHALTSVERZEICHNIS

Gebührenverordnung INHALTSVERZEICHNIS Gebührenverordnung 0.0.08 genehmigt von der Gemeindeversammlung am 9. November 07 INHALTSVERZEICHNIS Verwaltung allgemein Verwaltung allgemein 4 Bauwesen 4 Benutzungsgebühren für kommunale Infrastruktur

Mehr

BAUGEBÜHRENREGLEMENT

BAUGEBÜHRENREGLEMENT GEMEINDE SEENGEN BAUGEBÜHRENREGLEMENT Die Einwohnergemeinde Seengen erlässt, gestützt auf 5 Abs. 2 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen des Kantons Aargau (BauG) vom 19. Januar 1993,

Mehr

Gemeinde Brütten. Baugebühren- Verordnung

Gemeinde Brütten. Baugebühren- Verordnung Gemeinde Brütten Baugebühren- Verordnung vom 17. März 2009 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen - Grundsatz 3 - Zusammensetzung der Gebühren 3 II. III. IV. Gebühren für Behörden und Verwaltungsaufwand

Mehr

Gemeinde Bonstetten Gebührenreglement

Gemeinde Bonstetten Gebührenreglement Gemeinde Bonstetten Gebührenreglement Gestützt auf 3 der kantonalen Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden (LS 681) vom 8. Dezember 1966 (Fassung gemäss RRB vom 19. Dezember 2001, in Kraft seit

Mehr

Baugebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Muri

Baugebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Muri Baugebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Muri vom 19. November 2009 Stand: 25. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis Seite Behandlungsgebühr 2 Bauanfragen 2 Vorentscheide 2 Baubewilligung

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE BOPPELSEN. Gebührentarif. (Fassung ) (Revision )

POLITISCHE GEMEINDE BOPPELSEN. Gebührentarif. (Fassung ) (Revision ) POLITISCHE GEMEINDE BOPPELSEN Gebührentarif (Fassung 28.09.2005) (Revision 26.02.2018) Gestützt auf Art. 20 Abs. 3 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Boppelsen vom 8. Dezember 2005 erlässt der

Mehr

GEMEINDE SIGLISTORF. Gebührenreglement

GEMEINDE SIGLISTORF. Gebührenreglement GEMEINDE SIGLISTORF Gebührenreglement 2011 Beschlossen durch den Gemeinderat: 19.09.2011 Beschlossen durch die Gemeindeversammlung: 02.12.2011 Inkraftsetzung durch den Gemeinderat per: 01.01.2012 Änderung

Mehr

Gebührenordnung der Gemeinde Zollikon. vom 20. November 2013

Gebührenordnung der Gemeinde Zollikon. vom 20. November 2013 Gebührenordnung der Gemeinde Zollikon vom 20. November 2013 1.08 / Stand 1. Januar 2014 Artikel 1 Rechtsgrundlagen 1 Gestützt auf 63 des Gesetzes über das Gemeindewesen vom 6. Juni 1926, 3 der Verordnung

Mehr

DER POLITISCHEN GEMEINDE STADEL

DER POLITISCHEN GEMEINDE STADEL GEBÜHRENTARIF DER POLITISCHEN GEMEINDE STADEL vom 1. Februar 2018 Stadel, 23. Januar 2018 Festgesetzt durch Beschluss des Gemeinderates vom 23. Januar 2018 Seite 0 Gestützt auf die Gebührenverordnung Art.

Mehr

GEMEINDE STADEL. GEBÜHRENREGLEMENT der Gemeinde Stadel

GEMEINDE STADEL. GEBÜHRENREGLEMENT der Gemeinde Stadel GEMEINDE STADEL GEBÜHRENREGLEMENT der Gemeinde Stadel vom 01. Februar 2015 Inhalt A Allgemeine Bestimmungen... 3 B Allgemeine Gebühren... 3 1 Schreibgebühren... 3 2 Kopien... 4 3 Zustellgebühren, Spesen...

Mehr

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden Vorlage Einwohnerrat, Oktober 2013 Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Baden Vom Kurztitel: Gebührenreglement Zuständige Abteilung: Planung und Bau Gebührenreglement zur Bau-

Mehr

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung

Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung vom 17. November 2011 Die Einwohnergemeindeversammlung Fahrwangen erlässt gestützt auf 20 Abs. 2 lit. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

Baugebührenverordnung (Verordnung über die Gebühren und Kosten für das Bauwesen)

Baugebührenverordnung (Verordnung über die Gebühren und Kosten für das Bauwesen) (Verordnung über die Gebühren und Kosten für das Bauwesen) vom Gemeinderat genehmigt mit GRB 178 vom 19. August veröffentlicht am 28./29. August in Kraft getreten am 1. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1.

Mehr

GEBÜHRENTARIF DER POLITISCHEN GEMEINDE STEINMAUR

GEBÜHRENTARIF DER POLITISCHEN GEMEINDE STEINMAUR DER POLITISCHEN GEMEINDE STEINMAUR VOM 01. APRIL 2018 ARTIKEL BEZEICHNUNG SEITE 1 Allgemeine Verwaltung 4 2 Bau- und Feuerpolizeiwesen 5 3 Liegenschaften 9 4 Einbürgerungen 10 5 Einwohnerkontrolle 11 6

Mehr

Politische Gemeinde Wäldi Gebührenreglement Dienstleistungen

Politische Gemeinde Wäldi Gebührenreglement Dienstleistungen Gebührenreglement Dienstleistungen Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... 2 Art. 1 Gegenstand, Geltungsbereich... 2 Art. 2 Festsetzung des Gebührentarifs... 2 Art. 3 Grundsatz... 2 Art. 4 Gebührenfestsetzung...

Mehr

GEMEINDE. Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Neerach

GEMEINDE. Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Neerach GEMEINDE Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Neerach vom. Juni 08 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung Einleitung... Seite B. Allgemeine Bestimmungen Art. Gegenstand der Verordnung... Seite Art. Gebührenpflicht...

Mehr

Gebührentarif für die Erfüllung. baurechtlicher Aufgaben

Gebührentarif für die Erfüllung. baurechtlicher Aufgaben Gebührentarif für die Erfüllung baurechtlicher Aufgaben Der Gemeinderat Honau erlässt, gestützt auf 212 des Planungs- und Baugesetzes vom 7. März 1989 und Art. 32 des Bau- und Zonenreglementes vom 26.

Mehr

pro Publikation (je nach Grösse Text) inklusive Kosten Thalwiler Anzeiger und Amtsblatt ab Fr a) Einfamilienhaus Grundtaxe ab Fr

pro Publikation (je nach Grösse Text) inklusive Kosten Thalwiler Anzeiger und Amtsblatt ab Fr a) Einfamilienhaus Grundtaxe ab Fr DLZ Planung, Bau und Vermessung Planung und Baupolizei G e b ü h r e n t a r i f B a u w e s e n vom 1. Januar 2018 I. Allgemeines Gestützt auf den Gebührentarif Art. 12 der Politischen Gemeinde Thalwil

Mehr

Gemeinde Buch am Irchel Gebührenverordnung

Gemeinde Buch am Irchel Gebührenverordnung vom 26. März 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 4 2. Allgemeine Verwaltung... 4 2.1 Verkauf... 4 2.2 Verwaltungsaufwand... 4 3. Bestattungswesen... 4 4. Einbürgerungen... 5 5. Einwohnerkontrolle...

Mehr

, Teilrevision Art. 24a, rückwirkend in Kraft ab

, Teilrevision Art. 24a, rückwirkend in Kraft ab Gebührentarif 01.01.2018 18.07.2018, Teilrevision Art. 24a, rückwirkend in Kraft ab 01.01.2018 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Verwaltungsgebühren... 1 Art. 1 Schreib- und ähnliche Gebühren... 1 Art.

Mehr

Gebührenverordnung der Stadt Opfikon

Gebührenverordnung der Stadt Opfikon Gebührenverordnung der Stadt Opfikon. Januar 08 FINANZEN UND LIEGENSCHAFTEN Oberhauserstrasse 7, 85 Glattbrugg Telefon 044 89 8 0, finanzabteilung@opfikon.ch, www.opfikon.ch /7 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine

Mehr

GEMEINDE THALHEIM. Reglement über Gebühren in Bausachen

GEMEINDE THALHEIM. Reglement über Gebühren in Bausachen GEMEINDE THALHEIM Reglement über Gebühren in Bausachen Die Einwohnergemeinde Thalheim erlässt gestützt auf 0 Abs. lit. i des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978

Mehr

Aktiv und wach. Rickenbach. Gebührenverordnung

Aktiv und wach. Rickenbach. Gebührenverordnung Aktiv und wach. Rickenbach. der Politischen Gemeinde Rickenbach vom 17. Dezember 2012 INHALTSVERZEICHNIS Grundsätze:... 3 A. Allgemeine Verwaltung... 3 B. Bürgerrecht... 3 C. Einwohnerkontrolle... 4 D.

Mehr

Gebührenreglement. der Gemeinde Dietlikon. Gültig ab (angepasst per 1. April 2011)

Gebührenreglement. der Gemeinde Dietlikon. Gültig ab (angepasst per 1. April 2011) Gebührenreglement der Gemeinde Dietlikon Gültig ab 1.1.2008 (angepasst per 1. April 2011) Politische Gemeinde Dietlikon Kommunales Gebührenreglement vom 4. Dezember 2007 (mit Anpassungen vom 2.11.2010)

Mehr

VERWALTUNGSGEBÜHREN...

VERWALTUNGSGEBÜHREN... Inhaltsverzeichnis Seite 1. VERWALTUNGSGEBÜHREN... 2 1.1. ALLGEMEINE VERWALTUNG... 2 1.2. EINWOHNERKONTROLLE... 2 1.3. ZIVILSTANDSAMT... 3 1.4. ORDNUNGSDIENST... 3 1.5. GEWERBE UND HANDEL... 3 1.6. VORMUNDSCHAFTSBEHÖRDE...

Mehr

Gebührentarif Inhaltsverzeichnis

Gebührentarif Inhaltsverzeichnis Gebührentarif 01.01.2018 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Verwaltungsgebühren... 1 Art. 1 Schreib- und ähnliche Gebühren... 1 Art. 2 Kopien... 1 Art. 3 Spesen, Porti, Mahngebühren... 1 Art. 4 Personalkosten...

Mehr

GEBÜHRENTARIF. min. Fr. 5.-

GEBÜHRENTARIF. min. Fr. 5.- GEBÜHRENTARIF 1 Allgemeine Verwaltung 10 Auskünfte, Zeugnisse 100 mündliche Auskünfte unentgeltlich 101 schriftliche Auskünfte Fr. 10.- bis Fr. 100.- 102 Auskünfte, die ein zeitraubendes Aktenstudium erfordern

Mehr

GEBÜHRENVERORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE STEINMAUR

GEBÜHRENVERORDNUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE STEINMAUR DER POLITISCHEN GEMEINDE STEINMAUR VOM 1. JANUAR 2018 ARTIKEL BEZEICHNUNG SEITE ERSTER TEIL ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Gegenstand der Verordnung 5 2 Gebührenpflicht 5 3 Gebühren für weitere Leistungen 5

Mehr

Gebührenordnung für das Baubewilligungsverfahren

Gebührenordnung für das Baubewilligungsverfahren 702.140 Gebührenordnung für das Baubewilligungsverfahren Stadtratsbeschluss vom 4. Dezember 2002 (1772) I. Allgemeine Bestimmungen A. Zweck und Gegenstand Art. 1 1 Dieser Erlass hat zum Zweck, gestützt

Mehr

Gemeinde Murgenthal. Gebührenreglement. betreffend das. Bauwesen

Gemeinde Murgenthal. Gebührenreglement. betreffend das. Bauwesen Gemeinde Murgenthal Gebührenreglement betreffend das Bauwesen April 1999 2 Die Einwohnergemeinde Murgenthal erlässt, gestützt auf - 5 Abs. 2 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (BauG)

Mehr

Reglement über die Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen

Reglement über die Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen Reglement über die Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen vom 0. Dezember 08 Inhaltsverzeichnis KAPITEL : ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... Art. Gegenstand... Art. Kreis der Abgabepflichtigen...

Mehr

gebührenverordnung vom 1. januar 2018

gebührenverordnung vom 1. januar 2018 gebührenverordnung vom 1. januar 2018 Inhaltsverzeichnis Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Bassersdorf erlässt, gestützt auf Art. 14, Abs. 7., der Gemeindeordnung folgende Verordnung: I. Allgemeine

Mehr

Gebührenordnung für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen, die Baukontrolle sowie den Entscheid über Einsprachen vom 01.

Gebührenordnung für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen, die Baukontrolle sowie den Entscheid über Einsprachen vom 01. Gebührenordnung für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen, die Baukontrolle sowie den Entscheid über Einsprachen vom 01. April 2005 Sachverhalt Nach Art. 93 Baureglement der Gemeinde Oberiberg

Mehr

Gebührenverordnung In Kraft seit: 1. Januar 2018

Gebührenverordnung In Kraft seit: 1. Januar 2018 Gebührenverordnung In Kraft seit: 1. Januar 2018 Inhaltsverzeichnis Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Regensdorf erlässt, gestützt auf Art. 11 der Gemeindeordnung vom 1. Januar 2018, folgende Verordnung:...

Mehr

Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Oetwil an der Limmat. vom

Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Oetwil an der Limmat. vom Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Oetwil an der Limmat vom 8..07 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... 5 Art. Gegenstand der Verordnung... 5 Art. Gebührenpflicht... 5 Art. Gebühren

Mehr

Gebührentarif im Bauwesen

Gebührentarif im Bauwesen Gebührentarif im Bauwesen Abteilung Planung / Bau, Baar 17. September 2008 / 14. September 2016 Die Gemeindeversammlung Baar, gestützt auf 5 und 13 des Kantonsratsbeschlusses über die Gebühren in Verwaltungs-

Mehr

Reglement über die Erhebung von Gebühren für planungsund baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) 1

Reglement über die Erhebung von Gebühren für planungsund baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) 1 Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 7..4.. Ausgabe vom. September 0 Reglement über die Erhebung von Gebühren für planungsund baurechtliche Aufgaben (Baugebührenreglement) vom. September 99

Mehr

Allgemeine Gebührenregelung Politische Gemeinde Eglisau

Allgemeine Gebührenregelung Politische Gemeinde Eglisau Allgemeine Gebührenregelung Politische Gemeinde Eglisau vom 13. Juli 2015 Gemeindeverwaltung Obergass 17 Postfach 8193 Eglisau Telefon 043 422 35 01 Fax 043 422 35 08 info@eglisau.ch eglisau.ch Gestützt

Mehr

Verordnung über die Erhebung von Wasseranschlussgebühren und Wasserzinsen

Verordnung über die Erhebung von Wasseranschlussgebühren und Wasserzinsen Verordnung über die Erhebung von Wasseranschlussgebühren und Wasserzinsen vom 21. September 1987 (GRB Nr. 267) WASSERANSCHLUSSGEBÜHREN 1 Die Politische Gemeinde Freienstein-Teufen erhebt Wasseranschlussgebühren.

Mehr

Gebührenverordnung. der Politischen Gemeinde Hettlingen

Gebührenverordnung. der Politischen Gemeinde Hettlingen Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Hettlingen vom 24. September 2018 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... 1 Art. 1 Gegenstand der Verordnung... 1 Art. 2 Gebührenpflicht... 1 Art. 3

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE STADEL

POLITISCHE GEMEINDE STADEL GEBÜHRENVERORDNUNG POLITISCHE GEMEINDE STADEL vom. Januar 08 Verabschiedet durch die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 07 Inhaltsverzeichnis Erster Teil I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... Art. Gegenstand

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Bauwesen (VGB) (Baugebührenverordnung)

Verordnung über die Gebühren im Bauwesen (VGB) (Baugebührenverordnung) Verordnung über die Gebühren im Bauwesen (VGB) (Baugebührenverordnung) vom 17. April 2007 Inhaltsverzeichnis A. Zweck 3 Art. 1 3 B. Gebühren im Baubewilligungsverfahren 3 Art. 2 Zusammensetzung der Gebühr

Mehr

GEMEINDE. Gebührenverordnung zur Verordnung über die Siedlungsentwässerung der Gemeinde Neerach

GEMEINDE. Gebührenverordnung zur Verordnung über die Siedlungsentwässerung der Gemeinde Neerach GEMEINDE Gebührenverordnung zur Verordnung über die Siedlungsentwässerung der Gemeinde Neerach vom 5. September 07 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung Art. Einleitung Seite B. Allgemeine Bestimmungen Art.

Mehr

Gebührenverordnung mit Erläuterungen. Genehmigt durch GR am

Gebührenverordnung mit Erläuterungen. Genehmigt durch GR am Gebührenverordnung mit Erläuterungen Genehmigt durch GR am.09.07 INHALT KURZFASSUNG VORBEMERKUNGEN Grundsätzliches zu den Gebühren Was nicht in der Gebührenverordnung enthalten ist Zeitlicher Ablauf beim

Mehr

Baugebührentarif (BGTA) der Politischen Gemeinde Dänikon vom 16. Oktober 2017

Baugebührentarif (BGTA) der Politischen Gemeinde Dänikon vom 16. Oktober 2017 Baugebührentarif (BGTA) der Politischen Gemeinde Dänikon vom 6. Oktober 207 Baugebührentarif (BGTA) 6.0.207 Seite Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen... 5 Art. Grundsatz... 5 Art. 2 Rechtsgrundlage...

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER

VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER Nr. B4.01 Ausgabe vom 30. Mai 2016 VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER www.uster.ch Seite 1 B4.01 Bürgerrecht in Uster INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeines... 2 Art. 1 Hinweis auf massgebliches

Mehr

Gebührenreglement. vom

Gebührenreglement. vom Gebührenreglement vom. Dezember 04 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I. Allgemeine Bestimmungen. Erhebung von Gebühren. Übergeordneter Grundsatz 3. Gebührenpflichtt 4. Zusätzliche Auslagen; besonderer Personalaufwand

Mehr

GESETZ ÜBER DIE ALLGEMEINEN GEBÜHREN DER GEMEINDE ILANZ/GLION

GESETZ ÜBER DIE ALLGEMEINEN GEBÜHREN DER GEMEINDE ILANZ/GLION GESETZ ÜBER DIE ALLGEMEINEN GEBÜHREN DER GEMEINDE ILANZ/GLION Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Gegenstand Art. Geltungsbereich Art. Begriffe II. Grundsätze der Gebührenerhebung Art.

Mehr

Gebührenverordnung. der Gemeinde Otelfingen. vom

Gebührenverordnung. der Gemeinde Otelfingen. vom Gebührenverordnung der Gemeinde Otelfingen vom 1.1.2018 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... 4 Art. 1 Gegenstand der Verordnung... 4 Art. 2 Gebührenpflicht... 4 Art. 3 Gebühren für weitere

Mehr

Reglement über Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen vom 24. April 1995

Reglement über Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen vom 24. April 1995 Reglement über Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen vom 24. April 1995 Inhaltsverzeichnis KAPITEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Gegenstand Seite 2 Art. 2 Kreis der Abgabepflichtigen

Mehr

Tarifordnung der Wasserversorgung

Tarifordnung der Wasserversorgung 2. Dezember 2002; teilrevidiert und in Kraft seit 16. Februar 2004, 1. Juli 2010 und 1. Oktober 2013 Inhaltsverzeichnis Seite I. 1 Art. 1 1 II. Erschliessungsbeiträge 1 Art. 2 1 Art. 3 Beteiligung 1 Art.

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE WICHTRACH. Gebührenreglement

EINWOHNERGEMEINDE WICHTRACH. Gebührenreglement EINWOHNERGEMEINDE WICHTRACH Gebührenreglement vom 7. Dezember 0 INHALTSVERZEICHNIS. Gegenstand... Grundsatz.... Bemessung... Kostendeckung, Verhältnismässigkeit... Bemessungsarten... Gebühren nach Aufwand...

Mehr

Reglement über allgemeine Gebühren der Stadtverwaltung (GebR)

Reglement über allgemeine Gebühren der Stadtverwaltung (GebR) 68.00 Reglement über allgemeine Gebühren der Stadtverwaltung (GebR) vom 8. Juni 07 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 49 GO und Abs. erster Satz des Verwaltungsrechtspflegegesetzes, beschliesst : A. Allgemeine

Mehr

Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung. vom 1. Januar 2017

Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung. vom 1. Januar 2017 Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung vom 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen 3 1.1. Rechtliche Grundlagen 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 2.1. Publikation der Entscheide

Mehr

Gebührentarif. vom 13. November (gültig ab 1. Januar 2018)

Gebührentarif. vom 13. November (gültig ab 1. Januar 2018) Gebührentarif vom 13. November 2017 (gültig ab 1. Januar 2018) Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen... 4 Artikel 1 Mahngebühren... 4 II. Die einzelnen Gebühren... 4 A. Verwaltung allgemein... 4 Artikel 2

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG. Gebührenreglement

EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG. Gebührenreglement EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG Gebührenreglement Stand 12.12.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1 Begriff... 3 2 Gebührenpflicht... 3 3 Ersatz von Auslagen... 3 4 Kostendeckungsprinzip und

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen

Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) Änderung vom 28. April 2004 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Oktober 1999 1 über die Gebühren im Zivilstandswesen

Mehr

Gebührenreglement. Gemeinde 4413 Büren. Liste Gebühren, Tarife, Ersatzabgaben 2016

Gebührenreglement. Gemeinde 4413 Büren. Liste Gebühren, Tarife, Ersatzabgaben 2016 Gemeinde 4413 Büren Gebührenreglement Liste Gebühren, Tarife, Ersatzabgaben 2016 Beschreibung Tarif 2015 Tarif 2016 Kompetenz Einwohnerkontrolle Schalter Anmeldung / Abmeldung gratis gratis GR Auskünfte

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH Gebührenreglement Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 03.12.2012 10 Gebührenreglement Allgemeine Bestimmungen Grundsatz Übergeordnete Grundsätze Gebührenpflicht Auslagen

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Bauwesen vom 13. November 2013

Verordnung über die Gebühren im Bauwesen vom 13. November 2013 Verordnung über die Gebühren im Bauwesen vom 13. November 2013 I. Verordnungszweck Art. 1 Zur Deckung der Kosten, die der Stadt Bülach auf dem Gebiet des Bauwesens entstehen durch Inanspruchnahme der Dienste

Mehr

Gemeinde Trüllikon. Gebührentarif der Gemeinde Trüllikon

Gemeinde Trüllikon. Gebührentarif der Gemeinde Trüllikon Gemeinde Trüllikon Gebührentarif der Gemeinde Trüllikon vom 13. März 2018 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... 4 Art. 1 Schreibgebühren... 4 Art. 2 Kopien... 4 Art. 3 Drucksachen... 4 Art.

Mehr

in Ausführung von Art. 13 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen 1),

in Ausführung von Art. 13 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen 1), 7.0 Verordnung über die Gebühren im kantonalen Verwaltungsverfahren (Verwaltungsgebührenverordnung) vom 6. Oktober 97 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. des Gesetzes über

Mehr

Bürgerrechtsverordnung

Bürgerrechtsverordnung Politische Gemeinde Bassersdorf Bürgerrechtsverordnung vom 12. September 2006 Bürgerrechtsverordnung 2/6 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeines 3 Art. 1 Rechtliche Grundlage 3 Art. 2 Sprachform 3 Art.

Mehr

Verordnung über die Kanzlei- und Verwaltungsgebühren. vom xx.xx.xxxx

Verordnung über die Kanzlei- und Verwaltungsgebühren. vom xx.xx.xxxx Verordnung über die Kanzlei- und Verwaltungsgebühren vom xx.xx.xxxx Verordnung über die Kanzlei- und Verwaltungsgebühren (VKV) vom xx.xx.xxxx Gestützt auf 13 Absatz 1 erster Satz des Verwaltungsrechtspflegegesetzes

Mehr

GEBÜHREN- UND TARIFVERORDNUNG. Für Dienstleistungen und administrative Verrichtungen

GEBÜHREN- UND TARIFVERORDNUNG. Für Dienstleistungen und administrative Verrichtungen GEBÜHREN- UND TARIFVERORDNUNG Für Dienstleistungen und administrative Verrichtungen 2 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen Seite Art. 1 Gegenstand, Geltungsbereich 3 Art. 2 Grundsatz 3 Art. 3

Mehr

Gebührentarif des Amtes für Baubewilligungen srs vom 11. Dezember

Gebührentarif des Amtes für Baubewilligungen srs vom 11. Dezember Gebührentarif des Amtes für Baubewilligungen srs 731.112 vom 11. Dezember 2012 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 70 Abs. 1 der Bauordnung vom 29. August 2000 / 15. November 2005 2 in Verbindung

Mehr

Gebührentarif. Gemeinde 4413 Büren. Liste Gebühren, Tarife, Ersatzabgaben 2018

Gebührentarif. Gemeinde 4413 Büren. Liste Gebühren, Tarife, Ersatzabgaben 2018 Gemeinde 4413 Büren Gebührentarif Liste Gebühren, Tarife, Ersatzabgaben 2018 Einwohnerkontrolle Schalter Anmeldung / Abmeldung gratis gratis GR Auskünfte und Abklärungen mit geringem Zeitaufwand gratis

Mehr

Gebührenreglement Ausgabe 2017

Gebührenreglement Ausgabe 2017 Gebührenreglement Ausgabe 2017 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 SCHULDNERIN/SCHULDNER DER ABGABE... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE... 5 BURGERVERWALTUNG... 5 DATENSCHUTZ...

Mehr

Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen

Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen vom 06. Juni 2008 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Läufelfingen, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993, beschliesst:

Mehr

Gemeinde Oberglatt -------------------------------------------------- VERORDNUNG ÜBER DIE VERWALTUNGSGEBÜHREN

Gemeinde Oberglatt -------------------------------------------------- VERORDNUNG ÜBER DIE VERWALTUNGSGEBÜHREN 1 Gemeinde Oberglatt -------------------------------------------------- VERORDNUNG ÜBER DIE VERWALTUNGSGEBÜHREN vom 1. Februar 1993 (Gemeinderatsbeschluss vom 15. Januar 1993) geändert per 1. Januar 1999,

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE GEBÜHREN IM BAUWESEN

REGLEMENT ÜBER DIE GEBÜHREN IM BAUWESEN Stadt Stein am Rhein StR 700.102 REGLEMENT ÜBER DIE GEBÜHREN IM BAUWESEN vom 11.12.2015 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Verordnung gelten - ungeachtet der männlichen oder weiblichen Sprachform

Mehr

Verordnung über die Einbürgerung. und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung)

Verordnung über die Einbürgerung. und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung) Verordnung über die Einbürgerung von Schweizern und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung) vom XX.XX.2015 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines...

Mehr

WASSER TARIFORDNUNG Die TOW 2016 wurde durch die Verwaltungskommission StWS am genehmigt. Gültig ab 1.

WASSER TARIFORDNUNG Die TOW 2016 wurde durch die Verwaltungskommission StWS am genehmigt. Gültig ab 1. 700. WASSER TARIFORDNUNG Die TOW 06 wurde durch die Verwaltungskommission StWS am 9.08.05 genehmigt. Gültig ab. Januar 06 SH POWER Bereich Wasserversorgung (WSH) Mühlenstrasse 9 80 Schaffhausen Telefon

Mehr

Politische Gemeinde Münsterlingen. Gebührenreglement

Politische Gemeinde Münsterlingen. Gebührenreglement Politische Gemeinde Münsterlingen Gebührenreglement vom 20. Februar 1995 Gebührenreglement Hinweis zur Schreibform Um die Lesbarkeit zu erhalten, wird auf die parallele Schreibform männlicher und weiblicher

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE DIEPFLINGEN GEBÜHRENORDNUNG

EINWOHNERGEMEINDE DIEPFLINGEN GEBÜHRENORDNUNG EINWOHNERGEMEINDE DIEPFLINGEN GEBÜHRENORDNUNG gültig ab 1. Januar 2014 INHALTSVERZEICHNIS 1. Sprachform Seite 2 2. Geltungsbereich Seite 2 3. Definition und Höhe der Gebühren Seite 2 4. Rechnungsstellung

Mehr

Gebührentarif der Einwohnerkontrolle der Stadt Luzern

Gebührentarif der Einwohnerkontrolle der Stadt Luzern Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 0.5.2.1.2 Ausgabe vom 1. April 2007 Gebührentarif der Einwohnerkontrolle der Stadt Luzern vom 26. Februar 1997 Der Stadtrat von Luzern, gestützt auf 12 Abs.

Mehr

Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV)

Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV) Baugebühren: Verordnung 70.0 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV) Vom. November 00 (Stand. Dezember 006) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

Mehr

Tarifordnung. für die. Wasserversorgung Sisikon

Tarifordnung. für die. Wasserversorgung Sisikon Tarifordnung für die Wasserversorgung Sisikon Seite 1/10 Tarifordnung für die Wasserversorgung Sisikon vom 12. Dezember 2011 revidiert 20. Juni 2016 Tarifordnung für die Wasserversorgung Sisikon Seite

Mehr

Beschreibung Tarif 2016 Tarif 2017 Kompetenz

Beschreibung Tarif 2016 Tarif 2017 Kompetenz G E M E I N D E N U G L A R - S T. P A N T A L E O N 4 4 1 2 N U G L A R Liste Gebühren, Tarife, Ersatzabgaben 2017 Gebührenreglement Beschreibung Tarif 2016 Tarif 2017 Kompetenz Einwohnerkontrolle / Schalter

Mehr

Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand )

Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand ) Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand 16.11.2016) Bürgerrechtsverordnung i Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen.

Mehr

Reglement über die Gebühren im Bauwesen (Baugesuche, Brandschutz und Feuerungskontrolle [Baugebührenreglement])

Reglement über die Gebühren im Bauwesen (Baugesuche, Brandschutz und Feuerungskontrolle [Baugebührenreglement]) Reglement über die Gebühren im Bauwesen (Baugesuche, Brandschutz und Feuerungskontrolle [Baugebührenreglement]) vom 21. Mai 2012 Der Einwohnerrat Zofingen gestützt auf Artikel 2 des Bundesgesetzes über

Mehr

Gemeinde Niederweningen. Gebührentarif zur Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Niederweningen

Gemeinde Niederweningen. Gebührentarif zur Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Niederweningen Gemeinde Niederweningen Gebührentarif zur Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Niederweningen Gültig ab 1. Januar 2018 Inhaltsverzeichnis I Verwaltung allgemein... 1 Art. 1 Schreibgebühren... 1

Mehr

Gebühren- und Kostenreglement

Gebühren- und Kostenreglement KANTON GRAUBÜNDEN GEMEINDE HALDENSTEIN Gebühren- und Kostenreglement Vom Gemeindevorstand verabschiedet am 19. Dezember 2017 und in Kraft gesetzt per 1. Januar 2018 Die Gemeindepräsidentin Gerda Wissmeier

Mehr

Gebührentarif Bau- und Planungswesen

Gebührentarif Bau- und Planungswesen Gebührentarif Bau- und Planungswesen 2 Inhaltsverzeichnis I Allgemeines Seite Art. 1 Grundsatz 3 Art. 2 Rechtliche Grundlagen 3 Art. 3 Zweck und Geltungsbereich 3 II Gebührentarif Art. 4 Verfügungen und

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren. der Einwohnergemeinde Gächlingen

Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren. der Einwohnergemeinde Gächlingen Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren der Einwohnergemeinde Gächlingen 26. Mai 2016 Gestützt auf Art. 83 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen

Mehr

GEBÜHRENTARIF DER POLITISCHEN GEMEINDE DAEGERLEN

GEBÜHRENTARIF DER POLITISCHEN GEMEINDE DAEGERLEN GEBÜHRENTARIF DER POLITISCHEN GEMEINDE DAEGERLEN VOM 23. 11. 2017 Gestützt auf die Gebührenverordnung Art. 5 der politischen Gemeinde Dägerlen vom 23.11.2017 erlässt der Gemeinderat Dägerlen folgenden

Mehr

Verordnung. Gemeindebürgerrecht

Verordnung. Gemeindebürgerrecht Gemeinde Wasterkingen Verordnung über das Gemeindebürgerrecht vom 24. Juli 2012 1 Inhaltsverzeichnis Seite A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 1 Massgebendes Recht 3 Art. 2 Geschlechtsneutralität 3 B. EINBÜRGERUNG

Mehr

Gebührenreglement Wasserversorgung. (inkl. Gebührenverordnung mit Änderung vom )

Gebührenreglement Wasserversorgung. (inkl. Gebührenverordnung mit Änderung vom ) Gebührenreglement Wasserversorgung (inkl. Gebührenverordnung mit Änderung vom 10.11.2003) vom 07.12.1994 in Kraft seit 01.01.1995 2 Gebührenreglement Wasserversorgung Die Einwohnergemeinde Ittigen beschliesst,

Mehr