Kriterien von GREENPEACE für sauberen Strom
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- Carl Steinmann
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1 Kriterien von GREENPEACE für sauberen Strom Standard-Tarif Mit der Liberalisierung des deutschen Strommarktes seit 1998 sind sowohl die Chancen als auch die Risiken für den Umwelt- und Klimaschutzes abzuwägen. Die Risiken betreffen heute mehr denn je den unkontrollierbaren Handel mit schmutzigem Strom, z.b. aus osteuropäischen Atomreaktoren. Billig produzierter Strom geht zu Lasten der atomaren Sicherheit und fördert ineffiziente, veraltete Kohlekraftwerke. Die Chancen der Liberalisierung liegen in der bisher verwehrten Möglichkeit, sauber produzierten Strom anzubieten und zu beziehen. Dem politisch engagierten Verbraucher wurde somit die Möglichkeit zu einem persönlichen Atomausstieg gegeben. Mit der Wahl des Anbieters haben die Verbraucherinnen und Verbraucher die Freiheit, selbst zu entscheiden, für welche Stromproduktion und an welche Kraftwerksbetreiber sie zahlen. Insofern steht und fällt die Glaubwürdigkeit eines jeden Ökostromkonzeptes grundsätzlich mit der Transparenz der Stromherkunft. Die Marktöffnung und die Möglichkeit zum Angebot von sauberem Strom hat zwangsläufig die Frage aufgeworfen, wie sauberer Strom zu definieren ist. Dabei sind u.a. folgende Aspekte zu klären: Art des Versorgungskonzeptes Zusammensetzung des Strommixes Ökologischer und politischer Nutzen durch Lieferung bzw. Bezug von sauber produziertem Strom Transparenz des Versorgungskonzeptes (Monitoring) Für Greenpeace e.v. hat diese Diskussion noch vor der Liberalisierung im April 1998 begonnen und führte zu einer Leistungsbeschreibung für sauberen Strom. Greenpeace ist der Überzeugung, mit diesen Kriterien für sauberen Strom folgende energiepolitischen Ziele möglichst optimal zu verfolgen: Prinzipien des Ökostromhandels von Greenpeace energy eg: Die Strommenge muss so weit wie technisch möglich zeitgleich zur Abnahme ins Netz eingespeist werden. Damit wird die völlige Unabhängigkeit von Lieferungen aus Atom- und Kohlekraftwerken gesichert, und der Kunde vollzieht einen tatsächlichen Wechsel, da sein Geld in jedem Fall keiner Kilowattstunde Strom aus Atom- oder Kohlekraftwerken zugute kommt. Von der Wertschöpfungskette für sauberen Strom sollen möglichst keine Unternehmen profitieren, die direkt oder indirekt im Besitz oder Teilbesitz von Atomkraftwerksbetreibern sind oder gar selbst an Atomkraftwerken beteiligt sind. Der Bezug von sauberem Strom muss zu einem Umweltnutzen in Form neuer Anlagen führen. Der Strommix und das Lieferkonzept müssen auch große Nachfragemengen bewältigen können.
2 2 Mit der maximalen Transparenz hinsichtlich Strommix und -herkunft sowie in der Zusammensetzung des Preises spiegeln sich in dem Konzept die Verbraucherinteressen wieder, die jahrzehntelang von der Stromwirtschaft ignoriert wurden. Rund sechs Jahre nach ihrer Definition und nach 4 Jahren Praxistest haben wir die aufgestellten Kriterien für sauberen Strom im Herbst 2003 einer Prüfung hinsichtlich ihres ökologischen Nutzens und der Entwicklung des Energiemarktes unterzogen. Das Ergebnis hat zu einer Weiterentwicklung von vier Kriterien unseres Stromkonzeptes geführt, die ab 1. Januar 2004 gültig sind. Überarbeitet wurden folgende Kriterien: 1. Der Bezug von Strom aus Kraftwerken bzw. von Lieferanten, die von der Atomindustrie unabhängig sind, wird mit einer Überprüfung deren Geschäftspolitik des Lieferanten gekoppelt. 2. Die Neubauregelung ist um die Option erweitert worden, dass statt des Aufkaufs von Strom aus neuen Anlagen, die fällige Menge wahlweise über Neuanlagen nach Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) eingespeist werden kann. Die Neuanlagen müssen unter maßgeblicher Beteiligung von Greenpeace energy gebaut, finanziert oder betrieben werden. 3. Die Förderung der Fotovoltaik wird zukünftig flexibler gestaltet werden. Danach wird weiterhin 1 % der Jahresmenge festgestellt. Für diese Menge verpflichtet sich GP energy, diese entweder direkt einzukaufen oder aus Anlagen ins EEG zu speisen, die von GP energy initiiert wurden. 4. Die Förderung von KWK-Anlagen soll dadurch gestärkt werden, dass moderne, aber stillgelegte Anlagen bei einer Reaktivierung als Neuanlage zählen. (Ähnliches gilt bereits für reaktivierte Wasserkraftwerke.) Im Folgenden sind die wesentlichen Kriterien für sauberen Strom beschrieben:
3 3 1. Der Strommix: Die Zusammensetzung des Mixes kommt gänzlich ohne Anteile an Atom- und Kohlekraft aus und weist eine maximale Kohlendioxid-Emission von 230 Gramm pro Kilowattstunde auf. Der Mix setzt sich aus folgenden Erzeugungsarten zusammen: mindestens 50 % regenerative Energien maximal 50% aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Erdgas) 1.1 Regenerative Anlagen Unter regenerative Erzeugungsanlagen fallen Kraftwerke aus den Bereichen Windkraft, Biomasse, Wasserkraft, Fotovoltaik und Geothermie. Die prozentuale Verteilung der unterschiedlichen regenerativen Energiequellen kann regionalen und saisonalen Schwankungen unterworfen sein. Pumpspeicherkraftwerke werden nicht akzeptiert. 1.2 Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen auf Gasbasis sind Gasmotoren, Gasturbinen oder Brennstoffzellen. Sie müssen wärmegeführt betrieben werden und einen energetischen Gesamtjahreswirkungsgrad von mindestens 70% aufweisen. 1.3 Klimaschutzeffekt Der gesamte Strommix weist eine maximale Kohlendioxid-Emission von 230 Gramm pro Kilowattstunde auf, was ca. einem Drittel des Kohlendioxidgehaltes im derzeitigen Strommix entspricht. Die Berechnungsgrundlage ist das Gesamt-Emissions-Modell- Integrierter-Systeme (GEMIS). 1.4 Unabhängigkeit und Geschäftspolitik der Lieferanten Greenpeace energy verlangt von den Lieferanten und Betreibern eine möglichst weitgehende Unabhängigkeit von den Atomstromproduzenten und deren Beteiligungen, sowie eine ökologisch förderliche Geschäftspolitik. Die Auswahl der Lieferanten richtet sich nach zwei Kriterien: Die Lieferanten sollen nach Möglichkeit frei von Beteiligungen der Atomindustrie sein und eine den energiepolitischen Zielen von Greenpeace energy nicht widersprechende Geschäftspolitik betreiben. Lässt sich kein Lieferant finden, der diese beiden Kriterien erfüllt, gilt folgendes: Zunächst ist der Lieferant zu wählen, dessen Geschäftspolitik nicht gegen die energiepolitischen Ziele von Greenpeace energy verstößt und an dem ein Atomkonzern mit einer Beteiligung von unter 25% auf der möglichst niedrigsten Beteiligungsstufe beteiligt ist. Kommen hierfür mehrere Lieferanten in Frage, ist der zu wählen, an dem die Atomindustrie die geringere Beteiligung hält. Die Entscheidung für einen Lieferanten hat der Vorstand gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Zertifizierer zu dokumentieren.
4 4 2. Versorgungskonzept 2.1 Vollversorgung Die Stromversorgung der Kunden muss auf Basis einer Vollversorgung mit sauberem Strom gemäß dem in 1.) beschriebenen Strommix erfolgen. Das Kriterium der Vollversorgung umfasst die annähernd zeitgleiche Einspeisung des Strommixes gemäß dem Bedarf der Kunden. Die Versorgung erfolgt auf Basis normierter Lastgänge; bei Sondervertragskunden auch auf Basis von Fahrplanlieferungen. Für den Fall eines Ausfalls von Erzeugungsanlagen bzw. einer zeitlich begrenzten Unterdeckung muss eine Rest- und/oder Reservestromlieferung gewährleistet sein. Beistellung ist nicht erlaubt. 2.2 Reservestrom Sollte in Ausnahmefällen (z.b. Havarien, außergewöhnliche Witterungsbedingungen) ein Zukauf von Reservestrom erforderlich sein, so darf im Jahresmittel bis zu 15% Strom Rest- und Reservestrom zugekauft werden. Es ist glaubhaft zu machen, dass auch dieser Strom in Kraftwerken hergestellt wird, welche den obigen Anforderungen von Greenpeace genügen. Für die Deckung von Leistungsspitzen bei der Reservestromversorgung ist ferner Strom aus Gas- und Dampf-Kraftwerken (GuD-Kraftwerken) zulässig. GuD-Anlagen verfügen über einen elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 50 %. Eine Wärmeauskopplung ist nicht zwingend erforderlich. Der GuD-Strom darf nur zur reinen Spitzendeckung (Reststrombezug, s.o.) eingesetzt werden. 2.3 Zeiträume Alle Angaben von Anteilen außer dem der Fotovoltaik verstehen sich grundsätzlich als Arbeitsanteile im Jahresmittel (1. Januar bis 31. Dezember). Der Fotovoltaikanteil von einem Prozent versteht sich aufgrund der jährlichen Ertragsschwankungen als Mittelwert über fünf Jahre, beginnend mit dem Monitoring für das Jahr Umweltnutzen Förderung von Neuanlagen 3.1 Grundgedanke Die Nachfrage nach sauberem Strom muss zu einer Förderung des Angebotes führen, um somit marktwirtschaftliche Anreize ökologisch zu nutzen. Das Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) sichert die Wirtschaftlichkeit zahlreicher neu gebauter regenerativer Anlagen. Diese Förderung muss in Zukunft weiter ausgebaut werden und zu einer langfristigen Investitionssicherheit führen. Gleiches gilt für die Förderung der gasbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplung. Das neue EEG (ab 2004) wird aller Voraussicht nach die Investitionssicherheit längerfristig sichern. Da in den kommenden Jahren alte Atom- und Kohlekraftwerke vom Netzgehen werden, ist die unverzügliche Schaffung von Ersatzkapazitäten im europäischen Kraftwerkspark notwendig. Der Ausbau der regenerativen Energiequellen ist also vordringlicher denn je. Die bisherigen Erfolge im Ausbau der Regenerativen sind
5 5 beachtlich, reichen aber für einen raschen Atomausstieg und eine Verhinderung des Neubaus von Kohlekraftwerken kaum aus. Die Neubauförderung im Konzept von Greenpeace energy zielt auf die jeweils zu den gegebenen politischen Rahmenbedingungen maximal mögliche Förderung des Zubaus ab. Dabei ist eine Verknüpfung der von den Kunden bezogenen Strommenge mit dem Umfang der Förderung weiterhin von zentraler Bedeutung. Hierfür werden nach einem festgelegten Verfahren Strommengen ermittelt (siehe 3.2). 3.2 Ermittlung der Strommenge, die Grundlage für die Förderung des Neubaus ist Zum Stichtag 30. Juni eines jeden Jahres wird die abgenommene Strommenge der in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli des Vorjahres und dem 30. Juni des laufenden Jahres angeschlossenen Kunden ermittelt. Diese Strommenge muss spätestens zum 1. Juli fünf Jahre später aus Neuanlagen ins Netz gespeist werden, deren Neubau Greenpeace energy initiiert hat (Variante Einspeisung aus Neuanlagen )(siehe 3.3). Strommengen von Kunden, die in dem definierten Zeitraum die Versorgung gekündigt haben, dürfen abgezogen werden. Wahlweise kann die gesamte Menge oder eine Teilmenge davon direkt aus neuen Anlagen bezogen werden und in den gelieferten Mix gestellt werden (Variante Direktbezug aus Neuanlagen ). 3.3 Definition Initiierung von Neuanlagen (Variante Einspeisung aus Neuanlagen ) Greenpeace energy engagiert sich in mindestens einer der Phasen zur Errichtung und Betrieb von sauberen Anlagen: Projektierung: Beteiligung von mindestens 20% an dem Haftkapital für die Projektierungsgesellschaft. (Projektierung von Anlagen umfasst die Entwicklung bis zur Baugenehmigung) Finanzierung: verantwortliche Einwerbung oder Stellung von mindestens 20% des aufzubringenden bzw. einzuwerbenden Eigenkapitals einer Anlage. Bau: mindestens 20% Beteiligung an dem Haftkapital der bautragenden Gesellschaft. Betrieb: mindestens 20% Beteiligung an dem Haftkapital der Betreibergesellschaft oder Komplementärin einer betreibenden GmbH & CO KG. Gegenstand sind neue Anlagen aus den Bereichen Fotovoltaik, Windkraft, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und gasgetriebener Kraft-Wärme-Kopplung. 3.4 Definition von Neuanlagen in Variante Direktbezug aus Neuanlagen Neue Anlagen, aus denen der Strom direkt bezogen wird und die fahrplanmäßige Lieferung an die Kunden eingestellt wird, sind wie folgt definiert: Anlagen, die nach dem erstmals ans Netz angeschlossen wurden. Reaktivierte Wasserkraftwerke bis 10 MW Leistung, die seit dem keinen Strom produziert haben.
6 6 Reaktivierte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Gasbasis mit einem energetischen Wirkungsgrad von mindestens 70%, die aufgrund von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten zur Zeit keinen Strom produzieren. 3.5 Förderung des Ausbaus von Fotovoltaik Greenpeace energy ist verpflichtet, mindestens 1 % der jährlich abgesetzten Strommenge spätestens nach fünf Jahren aus neu gebauten Anlagen ins Netz einzuspeisen oder wahlweise die Menge oder einen Teil davon direkt in den gelieferten Strommix zu stellen (gleiche Prinzipien wie bei der Neubauverpflichtung, siehe 3.2). 4. Transparenz und Monitoring Um eine maximale Transparenz und Kontrollierbarkeit als wesentliche Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit des Produktes zu erreichen, bedarf es einer regelmäßigen Ü- berwachung durch unabhängige Gutachter. Die Gutachter erhalten einen freien und direkten Zugriff auf die Daten der Netzleittechnik. Inhalt des Monitorings ist vorrangig die Überprüfung bzw. Testierung von: Herkunft des Stroms, Einhaltung der Vorgaben für den Strommix Zeitgleiche Einspeisung Mittlere Emissionskennzahl Neubauverpflichtung Stand: Januar 2004
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