Bundessortenamt: Prüfung zum Sortenschutz und/oder zur Sortenzulassung bei Möhre. Klaus Schneider Bundessortenamt, Hannover
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1 Bundessortenamt: Prüfung zum Sortenschutz und/oder zur Sortenzulassung bei Möhre Klaus Schneider Bundessortenamt, Hannover 1
2 Aufgaben des Bundessortenamtes Das Bundessortenamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Vorbereitung von Rechtssetzungsverfahren (sorten- und saatgutrechtliche Vorschriften) Sortenzulassung Saatgutverkehrsgesetz Wertprüfung - landeskultureller Wert Registerprüfung - UHB Sortenschutz Sortenschutzgesetz Registerprüfung - Unterscheidbarkeit (U) - Homogenität (H) - Beständigkeit (B) Beschreibende Sortenlisten Saatgutverkehrsgesetz Überwachung der Sortenerhaltung Prüfung des Fortbestehens Sortenliste Sortenschutzregister - Vertretung und Mitarbeit in internationalen Organisationen und Gremien, z.b. EU (Kommission, Rat, CPVO-Verwaltungsrat), UPOV, OECD, FAO, ISTA... 2
3 Saatgutverkehrsgesetz Regelt die Erzeugung und Inverkehrbringung von Saat- und Pflanzgut mit dem Ziel, die Versorgung der Verbraucher mit qualitativ hochwertigem Saatund Pflanzgutgut sicherzustellen a) Regelt die Anforderungen an die Saat- und Pflanzgutqualität (Sortenechtheit, Reinheit, Keimfähigkeit) Anerkennung, Einfuhr, Ausfuhr b) Sorten müssen zugelassen sein (landwirtschaftliche Arten, Gemüse, Obst) oder zumindest als Sorte genau beschrieben sein (Obst) - Sortenechtheit c) Bei den wichtigen landwirtschaftlichen Arten werden neue Sorten nur zugelassen, wenn sie u.a. landeskulturellen Wert haben (Ertrag, Qualität, Verarbeitungseigenschaften, pflanzenbauliche Eignung) Voraussetzung für die Vertriebsfähigkeit von Saatgut in Europa ist die Eintragung im Gemeinschaftlichen Sortenkatalog (Saatgutrechtliche Zulassung in mindestens einem Mitgliedstaat nach EG-Kriterien) 3
4 Sortenschutzgesetz Ermöglicht dem Züchter ein Urheberrecht für seine Sorte zu erlangen. Regelt die Bedingungen für die Erteilung des Sortenschutzes und regelt den Schutzumfang. - geschützte Sorte darf nur mit Zustimmung des Schutzinhabers gewerbsmäßig genutzt werden - Sortenschutz erstreckt sich auch auf Sorten, die sich von der geschützten Sorte nicht deutlich unterscheiden lassen oder von dieser im wesentlichen abgeleitet wurden - Im wesentlichen abgeleitete Sorte: z.b. ausgelesene Mutante, Rückkreuzung, gentechnische Veränderung - geschützte Sorte darf zur Züchtung neuer Sorten verwendet werden (außer für im wesentlichen abgeleitete Sorten) = Züchterprivileg - bei den meisten Getreidearten, Futter-, Öl- und Faserpflanzen sowie Kartoffel ist in begrenztem Maße Nachbau möglich = Landwirteprivileg Sortenschutz auf deutschem Territorium auch möglich über Europäischen Sortenschutz, der vom Gemeinschaftlichen Sortenamt erteilt wird; Verordnung des Rates (EG) 2100/94. 4
5 Neue Pflanzensorte Sortenschutz (Urheberrecht) Sortenzulassung (Verbraucherschutz) Sortenschutzgesetz (Alle Pflanzenarten) 25 Jahre Saatgutverkehrsgesetz (Landw. Arten, Gemüse) 10 Jahre, Verläng. möglich Analogien in anderen Bereichen: Patentschutz Markenschutz Zulassung von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln...
6 Voraussetzungen für Sortenschutz und Sortenzulassung Sortenschutz Unterscheidbarkeit Homogenität Beständigkeit Registerprüfung (UHB) Sortenzulassung Unterscheidbarkeit Homogenität Beständigkeit Neuheit Sortenbezeichnung Wertprüfung (lkw) landeskultureller Wert (landwirtsch. Arten) (entfällt bei Gemüse) Sortenbezeichnung 6
7 Anzahl Kandidatensorten in der Registerprüfung ( ) Anträge S/L Prüfung für Ausland Gesamt Anzahl Arten Getreide Futterpflanzen Öl- und Faserpflanzen Rüben Kartoffeln Rebe Gemüse Obst Zierpflanzen (incl. Rose) Gehölze Sonstige Gesamt
8 Antrag auf Zulassung Antrag auf Sortenschutz Wertprüfung Registerprüfung Sortenausschuss (3 Mitglieder BSA) - Widerspruchsausschuss (7 Mitglieder: 2 BSA, 5 andere) - Verwaltungsgericht - Widerspruchsausschuss (5 Mitglieder: 3 BSA, 2 andere) - Bundespatentgericht Prüfabteilung (1 Mitglied BSA) Eintragung in die Sortenliste BSL, EG-Katalog Erteilung Sortenschutz Sortenschutzregister 8
9 Durchführung der Registerprüfung Zielstellung: Feststellung UHB und Erstellung einer Sortenbeschreibung 1-2 jährige Anbauprüfung; Anbau im Vergleich zu den bereits existierenden Sorten, von denen eine neue Sorte unterscheidbar sein muss 1-2 Orte (BSA oder internationale Zusammenarbeit) BSA-Richtlinien auf Basis von UPOV- und CPVO- Richtlinien International harmonisierte Kriterien hinsichtlich: - Merkmale und Form ihrer Beschreibung - Anzahl zu prüfender Pflanzen je Sorte - Anzahl Prüfjahre - Toleranzgrenzen für Beurteilung der Homogenität Erstellung Prüfungsbericht und Sortenbeschreibung morphologische, phänologische, physiologische Merkmale keine Anforderungen dafür, dass Merkmale wesentlichen gewerbsmäßigen Wert aufweisen 9
10 Termine im Antragsverfahren Möhre Antragstermin: 15. Januar d.j. Saatgutvorlagetermin: 15. Februar d.j. Saatgutmenge in Anzahl Samen: Keimfähigkeit: 80 % 10
11 Angaben im technischen Fragebogen (allgemein) Botanischer Name Antragsteller (Name, Adresse) Sortenbezeichnung oder vorläufige Bezeichnung Information zu Ursprung, Erhaltung und Vermehrung der Sorte (z.b. Hybridsorte, frei abblühende Sorte, Elternlinie) 11
12 Angaben im technischen Fragebogen (Sortenmerkmale) BLATT: Länge (einschließlich Stiel) Intensität der Grünfärbung PFLANZE: Anteil männlich steriler Pflanzen Typ der männlichen Sterilität RÜBE: Ende (bei voller Entwicklung) äußere Farbe Intensität der äußeren Farbe Farbe des Herzens Länge Breite Form im Längsschnitt Form des Kopfes 12
13 Angaben im technischen Fragebogen (zusätzliche Info) Angabe einer ähnlichen Sorte repräsentatives Foto (wenn möglich) Resistenzen gegenüber Krankheiten und Schädlingen Spezielle Prüfungsanforderungen Andere notwendige Informationen 13
14 Rübe: äußere Farbe Merkmale Beispielsorten Note weiß White Satin 1 [ ] gelb Mello Yello 2 [ ] orange Bingo, Goliath 3 [ ] rosarot Nutri-red 4 [ ] rot Pulsor 5 [ ] purpurn Purple Haze 6 [ ] 14
15 Merkmale zur Prüfung von UHB CPVO PROTOCOL FOR DISTINCTNESS, UNIFORMITY AND STABILITY TESTS Daucus carota L. CARROT CPVO-TP/049/3, UPOV RICHTLINIE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG AUF UNTERSCHEIDBARKEIT; HOMOGENITÄT UND BESTÄNDIGKEIT Daucus carota L. MÖHRE UPOV TG/49/8, In diesen Richtlinien werden 31 bzw. 32 Merkmale für die Prüfung der Sorten aufgeführt. 15
16 praktischer Prüfungsanbau Parzellenaussaat mit mindestens 400 Pflanzen in 2 oder mehr Wiederholungen erforderliche Messungen an mindestens 40 Pflanzen Merkmalserfassung als - visuelle Beobachtung (VG, VS) = 80 % der Merkmale - gemessene Merkmale ( MS) = 20 % der Merkmale 16
17 Anforderungen an die Homogenität Frei abblühende Sorten (Populationssorten) = relativer Homogenitätsstandard Einfachhybriden und Inzuchtlinien = Populationsstandard 2 %, Akzeptanzwahrscheinlichkeit 95 % In einer Stichprobe von 400 Pflanzen ist die Toleranz 13 abweichende Pflanzen 17
18 Antragssituation bei Möhren Anzahl Anträge zum/zur.. (5-jährige Summe ) Zeitraum Sortenschutz Sortenliste
19 Erteilungen/Zulassungen Anzahl Erteilungen zum/zur.. (5-jährige Summe ) Zeitraum Sortenschutz Sortenliste
20 Sorten mit Sortenschutz/Sortenzulassung Anzahl Sorten mit/in der Zeitraum Sortenschutz Sortenliste (EU Sortenkatalog ) EUS Sorten 20
21 Sorte `Beta King 21
22 Bundessortenamt Hannover Karotten Typen: orange und rot ( Nutri-red ) 22
23 23
24 24
25 25
26 26
27 27
28 Anzahl geschützter und zugelassener Sorten ( ) Geschützte Sorten Schutz angemeld. Zugelassene Sorten Zulassung angemeld. Getreide Futterpflanzen Öl- und Faserpflanzen Rüben Kartoffel Rebe Gemüse Obst Zierpflanzen (incl. Rose) Gehölze Sonstige Gesamt Ende 2010 bestand für Sorten ein Gemeinschaftlicher Sortenschutz. Jährlich werden vom CPVO ca Schutztitel erteilt. 28
29 Prüfstellen des Bundessortenamtes - 12 Prüfstellen mit etwa 700 ha Prüffläche weitere Prüfstationen für WP (Länder, Züchter, Forschungseinrichtungen) m² Gewächshausfläche - Beschäftigte 345 (einschl. Saisonpersonal 400) - Budget (2010) 24 Mio. EUR Einnahmen 10 Mio. EUR 29
30 Ölrettich, Senf Standorte der Registerprüfung Öl-, Faserplfanzen, Leguminosen, Gräser, Klee Zierpflanzen Getreide, Gemüse Roggen, Triticale Obst, Stauden Kartoffeln, Rüben Obst Arznei- und Gewürzpflanzen, Mais Gerste, Weizen, Winterraps Mais, Rebe 30
31 31
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