Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Dokumentar/Diplom-Dokumentarin (FH)/Diplom- Informationswirt/Diplom-Informationswirtin (FH) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Die Ausbildung im Überblick Die berufsqualifizierenden Abschlüsse Diplom-Dokumentar/in (FH) bzw. Diplom-Informationswirt/in (FH) setzen ein Studium an einer Fachhochschule voraus. Daneben werden auch Studiengänge des Informations- und Dokumentationswesens mit Bachelor- und Masterabschluss angeboten. Informations- und Dokumentationswesen wird auch an Universitäten als Diplomstudiengang angeboten. An manchen Universitäten können informationswissenschaftliche Fächer auch im Rahmen von Magisterstudiengängen belegt werden, allerdings in der Regel nur als Nebenfach. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und zahlreiche Praktika in folgenden Fächern vor: Informationsmanagement Dokumentations- und Ordnungslehre Grundlagen der Informationsvermittlung Betriebslehre der Informations- und Dokumentationseinrichtung Grundlagen des Bibliothekswesens Grundlagen der inhaltlichen Erschließung Grundlagen der Informatik Datenbankentwurf Grundlagen der Statistik Theorie und Praxis der Informationsvermittlung Wahlpflichtfächer (z.b. Kommunikation, Informationsrecht, Herstellung von Druckwerken, Sprachen, Informatik, Mathematik) Zu diesen Fächern im Grund- und Hauptstudium der allgemeinen Dokumentationswissenschaft kommen je nach Ausrichtung des jeweiligen Studiengangs spezielle, den späteren Einsatzbereich betreffende Fächer, zum Beispiel aus den Biowissenschaften, der Chemie, der Medizin, der Medienwissenschaft und -praxis oder des Informations-Brokerage, hinzu.

2 Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht vor: Vertiefung der dokumentarischen und informationstechnischen Grundlagenfächer Informationssysteme Bibliothekswesen Theorie und Praxis der Informationsvermittlung Informationsmanagement Datenbankentwicklung praktische Inhaltserschließung Wahlpflichtfächer (z.b. Produktion und Präsentation von Informationsdienstleistungen, Fragen der inhaltlichen Erschließung, Informationsrecht, Informationsvermittlung, Wissensverarbeitung, Informatik, Analytische Statistik, Fachenglisch oder -französisch) Projekte, Praxissemester, Praktika Projektarbeiten und Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten vor. Um gleichermaßen theoretische und praktische Kompetenz zu fördern, werden Projektarbeiten häufig in Zusammenarbeit mit externen Stellen durchgeführt. Während des Praxissemesters, z.b. in einer Bibliothek, einer Hochschule, einer mediendokumentierenden Einrichtung, einem Krankenhaus, in der Industrie oder auch - wegen des zunehmenden informatischen Studienanteils - in Softwarehäusern, übernehmen die Studierenden Teilaufgaben in den Bereichen Inhaltserschließung, Datenbankentwurf und -pflege oder Anpassung von Informationssystemen. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Praktika und Praxissemester sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Praktikumsordnungen werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika durchführen. Teilweise müssen Praktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Fachhochschulstudenten und -studentinnen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken, Computerräumen und Labors und zu Hause. Während der berufspraktischen Ausbildung im Praxissemester arbeiten sie zum Beispiel in Bibliotheken, Hochschul- und Forschungseinrichtungen, Krankenhäusern, Verlagen, mediendokumentierenden und öffentlichen Einrichtungen sowie anderen Betrieben der Industrie und des Handels mit komplexer Datenlage. Gern wird empfohlen, ein Praxissemester im Ausland zu studieren. Ausbildungsstätten Fachhochschulen Welche Fachhochschulen einen Studiengang mit dem Abschluss Diplom-Dokumentar/in oder Diplom-Informationswirt/in anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume (z.b. Computer- und Laborräume) Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen, nimmt an Exkursionen und hochschulinternen Praktika teil, arbeitet bei Projekten mit und im Labor. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Es gibt aber in der Regel einen Studienplan der Fachhochschule, aus dem genau hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Auch studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Während der praktischen Studiensemester setzt man das erworbene Wissen in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis um und nimmt an den begleitenden Lehrveranstaltungen teil, die die Fachhochschule durchführt. Ausbildungsziele und Organisation sind in der Praktikumsordnung der Fachhochschule näher ausgeführt. Die Fachhochschule bzw. ihr Praktikantenamt bemüht sich auch um die rechtzeitige Bereitstellung von Praktikumsplätzen. Ein Ausbildungsvertrag mit dem Praktikumsbetrieb regelt die Rechte und Pflichten der Beteiligten.

3 Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. In Studiengängen des Informations- und Dokumentationswesens sind jedoch auch bis zu 30 Semesterwochenstunden keine Seltenheit. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Während des mindestens zwanzigwöchigen Praxissemesters verbringt man deutlich weniger Zeit an der Fachhochschule - beispielsweise nur 6 Semesterwochenstunden. Dafür muss man sich an die im Praktikumsbetrieb üblichen Arbeitszeiten halten. Andere Pflichtpraktika müssen in den Semesterferien absolviert werden. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit weitere Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Ausbildungsvergütung Teilweise wird im Praktikum eine geringe Vergütung bezahlt. Regelungen hierfür gibt es nicht. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 9 Semester. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten in Diplomstudiengängen der Bibliothekswissenschaft, Dokumentation und Publizistik tatsächlich durchschnittlich 8,3 Semester. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003

4 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Diese Studiengänge an Fachhochschulen werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h. die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Sind dem Studiengang Studienschwerpunkte zugeordnet, muss man sich spätestens zu Beginn des Hauptstudiums für einen Schwerpunkt entscheiden. In anderen Studiengängen setzt man im Hauptstudium inhaltliche Schwerpunkte durch eine Kombination von Wahlpflichtfächern. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. In die Fachhochschulstudiengänge ist ein Praxissemester integriert. Teilweise sehen die Studienordnungen darüber hinaus Berufspraktika außerhalb der Hochschule vor. Unter Umständen muss vor Studienbeginn ein Grundpraktikum absolviert werden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im Diplomstudiengang Biowissenschaftliche Dokumentation Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semester und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Semester Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester Kommunikation und Rhetorik Grundlagen der physiologischen Chemie Anatomie und Physiologie mit Übungen Dokumentenanalyse und Inhaltsdarstellung Dokumentation im Krankenhaus Informatik Deskriptive Statistik Organisation des Gesundheitswesens Institutionen in den Biowissenschaften Medizinische Fachterminologie 2 - -

5 Botanik Englisch Technik des wissenschaftlichen Arbeitens Präsentation und Moderation Grundlagen der Pathologie Formale Erfassung von Medien Einführung in die biowissenschaftliche Informationsbibliothek Konventionelle Informationsvermittlung mit Übungen Krankenhausorganisation Rechtswissenschaftliche Grundlagen der Dokumentation Fachenglisch Physiologische Chemie Zoologie Programmieren Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten Grundlagen der Pharmakologie Online-Retrieval mit Übungen Dokumentation in der Pharma-Industrie Aktuelle Entwicklungen in der medizinischen Dokumentation Analytische Statistik mit Programmpaketen Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Blockseminar: Management im Gesundheitswesen Einführung in das Praktikum Summe Hauptstudium Semester, das 4. und 7. Semester wird als praktisches Studiensemester durchgeführt, das 8. Semester ist für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehen.

6 Fächer 5. Semester 6. Semester Pathologie 2 - Klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik 2 - Medizinische Verschlüsselungssysteme 2 - Informatik mit Übungen 7 - Analytische Statistik mit Programmpaketen 2 2 Krankenhausbetriebslehre 2 - Pharmakologie - 2 Tumordokumentation - 1 Informationssysteme mit Seminar - 4 Qualitätsmanagement und -sicherung - 2 Informationsmanagement - 2 Ökologie 2 - Publizieren in Netzen (Internet) 2 - Datenbankenpraktikum 2 2 Aktuelle Probleme der medizinischen Dokumentation 2 2 Kommunikationstraining mit Praktikum - 4 Projektarbeit 7 7 Summe Studieninhalte und -fächer unterscheiden sich je nach Hochschule. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss der Studiengänge im Bereich Informations- und Dokumentationswesen. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungen an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Dokumentar/in bzw. Diplom-Informationswirt/in (FH) ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzung zur Diplomprüfung müssen dem Prüfungsamt der Fachhochschule folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung

7 erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) Nachweis der erfolgreichen Ableistung des Praxissemesters sowie weiterer geforderter Praktika und ggf. Exkursionen Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Die Fachprüfungen werden studienbegleitend abgelegt, jeweils nach Abschluss der jeweiligen Lehrveranstaltung. In modularisierten Studiengängen werden für die Leistungsnachweise Credit Points vergeben; in der Regel sind 60 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen, eine Diplomarbeit anzufertigen sowie ein Kolloquium durchzuführen. Die Fachprüfungen werden studienbegleitend abgelegt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung aus dem Bereich Dokumentation bzw. Informationswirtschaft selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel drei Monate zur Verfügung. Im Kolloquium erläutert bzw. vertritt man die Ergebnisse seiner Diplomarbeit: Die fächerübergreifende mündliche Prüfung geht vom Themenkreis dieser Arbeit aus und dauert beispielsweise 40 Minuten. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Fachhochschule einen der folgenden Diplomgrade: Diplom-Dokumentar/Diplom-Dokumentarin (FH) (Dipl.-Dok. (FH)) Diplom-Informationswirt/Diplom-Informationswirtin (FH) (Dipl.-Informationsw. (FH); Dipl.-Inf.wirt(in) (FH)) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Vor Studienbeginn ist gegebenenfalls ein mehrwöchiges Vorpraktikum abzuleisten. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium des Informations- und Dokumentationswesens ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen

8 Geschlecht Für Studiengänge im Bereich Bibliothekswissenschaft, Dokumentation und Publizistik interessieren sich etwa genauso viel Frauen wie Männer. Im Wintersemester 2003/2004 lag der Anteil der weiblichen Studierenden im Studiengang Dokumentationswissenschaft bei rund 56 Prozent. In der Medienkunde/Kommunikations- und Informationswissenschaft waren es rund 57 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge des Informations- und Dokumentationswesens. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An den meisten Fachhochschulen kann das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Nach dem Fachhochschulstudium gibt es als Diplom-Dokumentar/in oder Diplom-Informationswirt/in Einsatz- und Spezialisierungsmöglichkeiten in nahezu allen Industrie- und Wirtschaftsbereichen, die besondere Ansprüche an systematische Informationsbeschaffung und -organisation stellen, etwa bei Unternehmen, die Medien dokumentieren, bei Verlagen, Hochschulen, Dokumentations- und Forschungseinrichtungen, in Krankenhäusern oder auch - wegen des zunehmenden informatischen Studienanteils - in Softwarehäusern. Viele finden eine Anstellung im Öffentlichen Dienst. Häufig arbeiten sie als Informationsmanager/innen, Anwendungsprogrammierer/innen oder Datenbankspezialisten/- spezialistinnen oder Spezialbibliothekare/-bibliothekarinnen, dabei können sie auf naturwissenschaftliche oder medizinische Dokumentationen, Mediendokumentationen, Archivdokumentationen oder andere Gebiete spezialisiert sein. Die Möglichkeit der Selbstständigkeit besteht zum Beispiel als Informationsberater/in, Informationsbroker/in oder Internetscout. Diese modernen Dienstleister stellen Unternehmen die Ergebnisse ihrer Recherchen zur Verfügung. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung für diese Informations- und Dokumentationsfachkräfte jedoch nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen, neue Methoden zu kennen und anzuwenden. Das erfordert eine ständige Weiterbildungsbereitschaft. Auch für eine Spezialisierung auf neue Aufgabenfelder oder für die Vorbereitung auf die Übernahme neuer oder veränderter Aufgabenbereiche ist dies förderlich. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich also durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den Interessen und Vorlieben der jeweiligen Beschäftigten ab. Fachbezogene berufliche Weiterbildung erfolgt für Dokumentare/Dokumentarinnen und Informationswirte/-wirtinnen vor allem durch das Verfolgen der Fachliteratur und der einschlägigen Fachzeitschriften sowie durch den Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen und -kolleginnen. Darüber hinaus gibt es ein breites Weiterbildungsangebot für fachliche wie methodische und organisatorische Qualifikationen. Das reicht von der innerbetrieblichen Weiterbildung, zum Beispiel in Seminaren, Workshops, durch so genannte "Skills-Datenbanken" und anderen Formen des Informationsaustauschs zwischen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens, über die Weiterbildungsangebote verschiedener Bildungswerke und Fachverbände bis hin zu Aufbaustudiengängen, etwa im Bereich Publizistik und Kommunikations-, Medienwissenschaft, technische Redaktion und Journalismus. Anpassungsweiterbildung kann in diesen Tätigkeitsgebieten häufig nicht klar von einer Aufstiegsweiterbildung abgegrenzt werden. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Dokumentar/in bzw. Diplom-Informationswirt/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zu den Berufszielen Diplom-Dokumentar/in bzw. Diplom-Informationswirt/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Dokumentation, Information, Informationswirtschaft Archive, Bibliothekswissenschaft Datenverarbeitung, Informatik Technische Redaktion, Publizistik Gemeinsamkeiten der Berufe aus diesen Bereichen mit Ihrem Wunschberuf sind inhaltserschließende und recherchierende Tätigkeiten, durch die systematisch Informationen verarbeitet werden können. Zudem werden Informationssysteme entworfen, programmiert und gepflegt.

9 Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Dokumentar/in auf: Bereich Dokumentation, Information, Informationswirtschaft Beschäftigten der hier genannten Berufe wurden während ihres Studiums, wie Diplom-Dokumentaren und -Dokumentarinnen bzw. Diplom-Informationswirten und -wirtinnen, Kenntnisse darüber vermittelt, wie Informationen am besten zu beschaffen, zu organisieren und zu speichern sind. Sie beherrschen es zudem, anderen Berufsgruppen diese Informationen in optimaler Form (z.b. Datenbanken) zur Verfügung zu stellen und ökonomische Fragestellungen mit einzubeziehen. Vergleichbar sind also Studieninhalte, Praxis und das erlernte systematische Vorgehen. Alternativberufe: Dipl.-Betriebswirt/in (FH) - Informationsmanagement in BERUFENET Bachelor of Science (Uni) - Informationsmanagement in BERUFENET Medizinische/r Dokumentar/in in BERUFENET Informations-Broker/in in BERUFENET Bereich Archive, Bibliothekswissenschaft Beschäftigte der hier genannten Berufe sind wie Diplom-Dokumentare und -Dokumentarinnen bzw. Diplom-Informationswirte und -wirtinnen damit befasst, Themenbereiche zu strukturieren, nach ausgearbeiteter Systematik zu ordnen, zu digitalisieren und für andere erschließbar zu machen. Studieninhalte wie Formal- und Inhaltserschließung, digitale Erschließungsmethoden, Medienverwaltung, Datenbanktechnologie und Informationsrecherche sind demnach vergleichbar. Alternativberufe: Dipl.-Archivar/in (FH) in BERUFENET Beamt(er/in) - Archivdienst (geh.dienst) in BERUFENET Dipl.-Bibliothekar/in (FH) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst (geh.d.) in BERUFENET Bereich Datenverarbeitung, Informatik Ohne Datenverarbeitung kann die moderne Informationsflut nicht mehr beherrscht werden. Deshalb nimmt die Informatik-Komponente der Dokumentationsstudiengänge immer größeren Raum ein. Datenbankentwicklung und - design gehört längst zu den zentralen Pflichtfächern. Beschäftigte der hier genannten Berufe haben wie Diplom-Dokumentare/- Dokumentarinnen gelernt, Informationssysteme zu gestalten und mit ihnen umzugehen. Alternativberufe: Dipl.-Informatiker/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (Uni) - Medizinische Informatik in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (FH) - Wirtschaftsinformatik in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (Uni) - Wirtschaftsinformatik in BERUFENET Dipl.-Verwaltungsinformatiker/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Informatik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Informatik in BERUFENET Bereich Technische Redaktion, Publizistik Beschäftigte der hier genannten Berufe erstellen wie Diplom-Dokumentare/- Dokumentarinnen Dokumentationen, recherchieren und verwerten die erschlossenen Inhalte. Alternativberufe: Technische/r Redakteur/in in BERUFENET Technische/r Redakteur/in (FH/Uni) in BERUFENET Journalist/in in BERUFENET Interessen Förderlich: Interesse am Sammeln und Verarbeiten von Informationen (Fach Informationsmanagement) Neigung zu systematischem Denken (Systematiken und Klassifikationen erstellen) Neigung zu exaktem, analysierendem, systematisierendem Denken (Theorie und Praxis der Informationsvermittlung) Interesse an Datenverarbeitung (Fächer Informatik, Datenbankentwicklung) Neigung zu ordnender, systematisierender Tätigkeit (Informationen strukturieren, inventarisieren und registrieren) Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Abneigung gegen das Durcharbeiten von wissenschaftlicher Literatur Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachhochschulstudium) Planvolle, systematische Arbeitsweise (effektive Prüfungsvorbereitung) Sorgfältige Arbeitsweise (z.b. informationstechnische Systeme konzipieren)

10 Förderlich: Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (Einzelarbeit, aber auch Arbeits- und Lerngruppen) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gut-durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (Fächer Informatik, Mathematik, Statistik) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (Arbeit am Bildschirm, schnelles Erfassen z.b. des Inhalts von Datenbanken) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche Merkfähigkeit und Gedächtnis (z.b. Merken von Informationsquellen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Gutes technisches Verständnis (im Praktikum: bei Beschaffung, Installation, Anpassung und Wartung von Hardware- und Softwaresystemen mitwirken) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Dokumentations-/ Informationswissenschaften bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Mathematik: Grundlegendes mathematisches Verständnis ist notwendig, wenn es um Themen wie Datenbankdesign und Programmierung geht. Für Statistik, Vektor- und Matrizenrechnung, Algorithmen und Logik benötigt man ebenfalls Vorkenntnisse. Betriebswirtschaftslehre: Betriebs-, Wirtschafts- und Haushaltsführung sind Studienfächer. Daher ist es hilfreich, wenn man von der Schule her die wirtschaftswissenschaftlichen Zusammenhänge kennt. Grundkursniveau genügt. Sozialkunde/Politik: Das schulische Wissen erleichtert den Zugang zu Studiengebieten wie Wirtschafts- und Sozial-, Verwaltungsund Rechtsgeschichte oder Information und Gesellschaft. Deutsch: Ein Muss für das Studium: Textverständnis, einwandfreier Ausdruck und korrekte Orthografie! Das Fach Deutsch ist immer wichtig, zumal es auch Logik und Dialogfähigkeit fördert und damit das Vermögen, klar diskutieren und vortragen zu können. Englisch: Informationswissenschaftliche Fachliteratur wird fast ausschließlich in englischer Sprache geschrieben. Studierende müssen sie rasch lesen und verstehen, in Englisch diskutieren sowie englische Referate verfassen und halten können. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC und Internet? Undenkbar. Man muss sich zumindest mit der elementaren Bedienung auskennen. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software

11 GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 16/ (in der Fassung vom ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (in der Fassung vom ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 77kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Universitätsgesetze Rahmenprüfungsordnungen für Fachhochschulen Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für das Diplomstudium der Bereiche Informations- und Dokumentationswesen Richtlinien für die Durchführung und die inhaltliche Gestaltung des praktischen Studiensemesters Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Dokumentation Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Informationswesen/-wirtschaft Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Fachhochschulgesetzen der Länder oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. (Die Prüfungsordnung enthält auch Angaben über die Regelstudienzeit, über Zulassungsvoraussetzungen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen, über Fristen für die Anmeldung zu den Prüfungen sowie Informationen über Anrechnungsmöglichkeiten von Studien- und Prüfungsleistungen.) Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen, zum Beispiel über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Mit der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Dokumentation (DGD) 1941 wurde ein erstes Kommunikationsforum für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Methoden der Dokumentation geschaffen entstanden erste eigene, vom traditionsreichen Bibliothekswesen unabhängige Ausbildungsgänge für den Dokumentationsbereich mit der Gründung des Lehrinstituts für Dokumentation (LID). Als Reaktion auf die rasche Entwicklung des Mediensektors wurden in den 90er Jahren an Hochschulen die Bereiche Bibliothek, Dokumentation und Information teilweise verbunden. Die Ausbildungen im Informations- und Dokumentationswesen nähern sich durch den intensiven Einsatz von EDV und der Beschäftigung mit betriebswirtschaftlichen Fragestellungen immer mehr den Studiengängen des Bibliothekswesens und der Praktischen Informatik an.

12 Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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