Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis. gemäß der. Hebammenhilfe-Gebührenverordnung
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- Lucas Grosse
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1 gemäß der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung Stand des Verzeichnisses: 19. April 2006
2 Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung 1 Beratung der Schwangeren, auch fernmündlich 2 Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren 3 Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen, je Entnahme 4 Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen, für jede angefangene halbe Stunde 5 Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen bei Nacht, an Samstagen ab 12 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, für jede angefangene halbe Stunde 6 Kardiotokographische Überwachung 7 Geburtsvorbereitung bei Unterweisung in der Gruppe 8 Geburtsvorbereitung bei Einzelunterweisung auf ärztliche Anordnung Geburtshilfe 9 Hilfe bei der Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus 10 Hilfe bei einer außerklinischen Geburt in einer Einrichtung unter ärztlicher Leitung 11 Hilfe bei einer außerklinischen Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung 12 Hilfe bei einer Hausgeburt 13 Hilfe bei einer Fehlgeburt 14 Versorgung eines Dammschnitts oder eines Dammrisses I. oder II. Grades 15 Zuschlag für Hilfe bei der Geburt von Zwillingen und mehr Kindern, für das zweite und jedes weitere Kind, je Kind 16 Hilfe bei einer nicht vollendeten Geburt in einem Krankenhaus oder in einer außerklinischen Einrichtung unter ärztlicher Leitung IKK-Bundesverband 19. April 2006 Seite 2 von 6
3 Geburtshilfe 17 Hilfe bei einer nicht vollendeten Hausgeburt oder einer nicht vollendeten außerklinischen Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung 18 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 9 bis 13, 16 und 17 bei Hilfe bei Nacht, an Samstagen ab 12 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 19 Hilfe bei einer außerklinischen Geburt oder Fehlgeburt durch eine zweite Hebamme, für jede angefangene halbe Stunde 20 Hilfe bei einer außerklinischen Geburt oder Fehlgeburt durch eine zweite Hebamme bei Nacht, an Samstagen ab 12 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, für jede angefangene halbe Stunde 21 Perinatalerhebung bei einer außerklinischen Geburt nach vorgeschriebenem Formblatt einschließlich Versand- und Portokosten Leistungen während des Wochenbetts 22 Hausbesuch nach der Geburt 23 Hausbesuch nach der Geburt an einem Sonn- oder Feiertag 24 Zuschlag zu der Gebühr nach Nummer 22 oder 23 für den ersten Hausbesuch nach der Geburt 25 Weiterer Hausbesuch an demselben Tag 26 Weiterer Hausbesuch an demselben Sonn- oder Feiertag 27 Besuch im Krankenhaus oder in einer außerklinischen Einrichtung unter ärztlicher Leitung nach der Geburt 28 Besuch im Krankenhaus oder in einer außerklinischen Einrichtung unter ärztlicher Leitung nach der Geburt an Sonn- und Feiertagen 29 Weiterer Besuch im Krankenhaus oder in einer außerklinischen Einrichtung unter ärztlicher Leitung an demselben Tag 30 Besuch in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung nach der Geburt 31 Besuch in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung nach der Geburt an einem Sonn- oder Feiertag IKK-Bundesverband 19. April 2006 Seite 3 von 6
4 Leistungen während des Wochenbetts 32 Weiterer Besuch in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung an demselben Tag 33 Weiterer Besuch in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung an demselben Sonn- oder Feiertag 34 Zuschlag für einen Besuch nach der Geburt von Zwillingen und mehr Kindern zu den Gebühren nach den Nummern 22, 23 und 25 bis Fernmündliche Beratung der Wöchnerin 36 Erstuntersuchung des Kindes einschließlich Eintragung der Befunde in das Untersuchungsheft für Kinder (U1) 37 Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen, je Entnahme Sonstige Leistungen 38 Wache auf ärztliche Anordnung, je angefangene Stunde 39 Wache auf ärztliche Anordnung bei Nacht, an Samstagen ab 12 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, je angefangene Stunde 40 Rückbildungsgymnastik bei Unterweisung in der Gruppe 41 Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten 42 Fernmündliche Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten IKK-Bundesverband 19. April 2006 Seite 4 von 6
5 Auslagen ( 3 HebGV) 70 Sonstige Auslagen Mit dieser Gebührenziffer sind Auslagen abzurechnen, die nicht in den Positionen 71 bis 88 beschrieben sind. Die Auslagen werden zwischen Krankenkassen und Hebammen vereinbart. 71 Pauschale für jede einzelne Vorsorgeuntersuchung 72 Pauschale für die Hilfe bei der Geburt 73 Pauschale für die Versorgung einer Naht bei Geburtsverletzungen zusätzlich 74 Pauschale für die gesamte Zeit der Wochenbettbetreuung, wenn diese nicht mehr als vier Tage nach der Geburt übernommen wird 75 Pauschale für die gesamte Zeit der Wochenbettbetreuung, wenn diese später als vier Tage nach der Geburt übernommen wird 76 Arzneimittel aus der Wirkstoffgruppe Antidiarrhoika 77 Arzneimittel aus der Wirkstoffgruppe Antiemetika 78 Arzneimittel aus der Wirkstoffgruppe Antihypotonika 79 Arzneimittel aus der Wirkstoffgruppe Dermatika 80 Arzneimittel aus der Wirkstoffgruppe Ophtalmika 81 Arzneimittel aus der Wirkstoffgruppe Vitamin K 82 Arzneimittel aus der Wirkstoffgruppe Phytotherapie 83 Arzneimittel aus der Wirkstoffgruppe Homöopathie 84 Arzneimittel aus der Wirkstoffgruppe anthroposophischen Medizin 85 Arzneimittel aus der Wirkstoffgruppe Carminativa 86 Arzneimittel aus der Wirkstoffgruppe Vitamin D auch in Kombination mit Fluorsalzen 87 Arzneimittel aus der Wirkstoffgruppe Antimykotika 88 Arzneimittel aus der Wirkstoffgruppe Galle- und Lebertherapeutika IKK-Bundesverband 19. April 2006 Seite 5 von 6
6 Wegegeld ( 4 HebGV) 90 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel 91 je Besuch, Entfernung von nicht mehr als 2 Kilometer, bei Tag 91 a anteiliges Wegegeld, je Besuch, Entfernung von nicht mehr als 2 Kilometer, bei Tag 92 je Besuch, Entfernung von nicht mehr als 2 Kilometer, bei Nacht 92 a anteiliges Wegegeld, je Besuch, Entfernung von nicht mehr als 2 Kilometer, bei Nacht 93 Einzelkilometer bei Entfernung von mehr als 2 Kilometer bei Tag 93 a anteiliges Wegegeld, Einzelkilometer bei Entfernung von mehr als 2 Kilometer bei Tag 94 Einzelkilometer bei Entfernung von mehr als 2 Kilometer bei Nacht 94 a anteiliges Wegegeld, Einzelkilometer bei Entfernung von mehr als 2 Kilometer bei Nacht IKK-Bundesverband 19. April 2006 Seite 6 von 6
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