16. September 2016 / Nr. 09 / 13. Jahrgang. Postwurfsendung sämtliche Haushalte

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1 Postwurfsendung sämtliche Haushalte 16. September 2016 / Nr. 09 / 13. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Parchimer Umland und der Gemeinden Domsühl, Groß Godems, Karrenzin, Lewitzrand, Obere Warnow, Rom, Spornitz, Stolpe, Ziegendorf und Zölkow

2 Parchimer Umland 2 Nr. 09/2016 Inhaltsverzeichnis Seite Öffnungszeiten 2 Sprechzeiten der Bürgermeister 2 Die nächste Ausgabe erscheint 2 Kommunikationsliste 3 Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Domsühl Öffentliche Bekanntmachung 3 Gemeinde Domsühl Öffentliche Bekanntmachung 5 Bodenordnungsverfahren Groß Godems 6 Bodenordnungsverfahren Wulfsahl - Stresendorf 6 Freiwilliger Landtausch Wamckow - Stieten 8 Öffentliche Bekanntmachung 9 Amtliche Mitteilungen Pflegelotsen gesucht 10 Jugendsammelwochen 10 Schiedsstelle 10 Veranstaltungskalender 11 Seite Wir gratulieren Geburtstage Oktober 12 Vereine und Sonstiges FFw Groß Godems 12 Einladung zum 3. Licherfest in Wozinkel 12 Erntefest in der Gemeinde Lewitzrand Tüffelwochen 13 Herbstliche Vogelpirsch durch die Lewitz 13 Landeswild- und Fischtage 14 An alle Senioren der Gemeinde Lewitzrand 14 Förderverein JFF e. V. 14 Reit- und Fahrverein e. V. Kladrum 14 Freiwillige Feuerwehren 14 Veranstaltungspläne Jugendklubs 15 Kirchliche Nachrichten Kirchengemeinde Marnitz Slate Suckow 16 Kirchengemeinde Herzfeld 16 Amt Parchimer Umland Walter-Hase-Str. 42, Parchim Telefon: Fax: info@amtpu.de homepage: Öffnungszeiten Montag Dienstag Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Das Einwohnermeldeamt bleibt am Samstag, geschlossen. Dafür ist am Samstag, von 09:00-12:00 Uhr geöffnet. Sprechzeit des Amtsvorstehers: Bankverbindungen der Amtskasse: SPK Parchim-Lübz BLZ Kto-Nr IBAN: DE BIC: NOLADE21PCH VR Bank eg BLZ Kto-Nr IBAN: DE BIC: GENODEF1SN1 donnerstags zu den Öffnungszeiten Sprechzeiten der Bürgermeister des Amtsbereiches Parchimer Umland Gemeinde Bürgermeister Sprechzeiten Domsühl Hans-Werner Beck mittwochs, 17:30-18:30 Uhr in Domsühl, Büro des Bürgermeisters, Unter den Eichen 7, Tel Groß Godems Lothar Barsuhn nach tel. Vereinbarung Tel Karrenzin Anna Rieck nach Terminabsprache Tel Lewitzrand Wolfgang Hilpert dienstags, nach telefonischer Vereinbarung Tel Obere Warnow Hartmut Bahl nach Terminabsprache Tel Rom Dr. Volker Toparkus nach Terminabsprache Tel Spornitz Dieter Eckert nach Terminabsprache Tel Stolpe Herr Volker Hecht nach Terminabsprache Tel Ziegendorf Petra Mannfeld nach TerminabspracheTel Zölkow Gudrun Lübbe nach Terminabsprache Tel Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 14. Oktober 2016 Annahmeschluss für Beiträge ist Freitag, der 30. September 2016 bei Frau Janke, Amt Parchimer Umland, Tel oder an: janke@amtpu.de

3 Nr. 09/ Parchimer Umland Kommunikationsliste Homepage: info@amtpu.de Name, Vorname Funktion Telefon Nr. adresse Hilpert, Wolfgang Amtsvorsteher 14 hilpert@amtpu.de Hinz, Wolfgang Leitender Verwaltungsbeamter 11 hinz@amtpu.de Hauptamt hauptamt@amtpu.de Schirdewahn, Christiane Amtsleiterin und stellv. LVB 12 schirdewahn@amtpu.de Sawatzky, Martina SB EMA/Gehalt 17 sawatzky@amtpu.de Stoffregen, Bernd SB EMA 16 stoffregen@amtpu.de Dommer, Iris SB Wohngeld/Schulen 21 dommer@amtpu.de Janke, Christine SB Sekretariat/Öffentlichkeit/Internet 10 janke@amtpu.de Ebert, Evelin SB Personal/Sitzungsdienst/Tagespflege 15 ebert@amtpu.de Kämmerei kaemmerei@amtpu.de Arendt, Regina Amtsleiterin 22 arendt@amtpu.de Hinrichs, Doris SB Allg. Finanzwirtschaft und stellv. AL 24 hinrichs@amtpu.de Rathsack, Sylvia SB Allgemeine Finanzwirtschaft 25 rathsack@amtpu.de Eichen, André SB Kasse 26 eichen@amtpu.de Bölk, Carola SB Steuern/Abgaben/Friedhöfe 42 boelk@amtpu.de Kluth, Angret SB Vermögenswirtschaft 27 kluth@amtpu.de Thestorf, Brigitte SB Vollstreckung 28 thestorf@amtpu.de Wahls, Melanie SB Kommunale Finanzverwaltung 20 wahls@amtpu.de Stappenbeck, Sabrina SB Finanzwirtschaft 43 stappenbeck@amtpu.de Bauamt bauamt@amtpu.de Hecht, Reiner Amtsleiter 32 hecht@amtpu.de Wulff, Roland SB Bauverwaltung 40 wulff@amtpu.de Priehn, Jana SB Bauplanung 37 priehn@amtpu.de Greese, Robina SB Finanzbauverwaltung 46 greese@amtpu.de Nowack, Angelika MA allgem. Bauangelegenheiten 35 nowack@amtpu.de Philipp, Martina SB Bauverwaltung/Liegenschaften 36 philipp@amtpu.de Meyer, Sabine MA Bauamt 35 meyer@amtpu.de Sachgebiet Ordnung und Sicherheit Hinz, Wolfgang Verantwortlicher Sachgebiet 11 hinz@amtpu.de Niemann, Hans-Joachim SB Ordnung und Sicherheit 38 niemann@amtpu.de Weber, Karlo SB Ordnung und Sicherheit 39 weber@amtpu.de Nachgeordneter Bereich Stoffregen, Bernd Amtsjugendpfleger 44 stoffregen@amtpu.de Herr Bielke, Frau Oldenburg Schiedsstelle 19 Fax-Nr Gemeinde Domsühl Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 9 Erweiterung Photovoltaikanlage Möderitz Nord 1 der Gemeinde Domsühl gemäß 3 Abs. 2 BauGB für das Gebiet der Gemarkung Zieslübbe, Flur 2, Teilflächen aus den Flurstücken 152 und 153 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Domsühl hat in der Sitzung am den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 Erweiterung Photovoltaikanlage Möderitz Nord 1 der Gemeinde Domsühl gebilligt und die Auslegung beschlossen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 12 ha der Tagebaufläche des Bergwerkfeldes zur Kiesgewinnung Möderitz Nord 1. Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch eine vorhandene Freiflächen-Photovoltaikanlage im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 8 im Bergwerksfeld Möderitz Nord 1 - im Osten durch brachliegende Tagebauflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen - im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und - im Westen durch die Bahnstrecke Crivitz-Parchim. Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Domsühl gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 Erweiterung Photovoltaikanlage Möderitz Nord 1 und die dazugehörige Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom bis einschließlich zum im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, Parchim während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

4 Parchimer Umland 4 Nr. 09/2016 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr 08:30 bis 12:00 Uhr und bis 17:00 Uhr 08:30 bis 12:00 Uhr 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr 08:30 bis 12:00 Uhr Bebauungsplan Nr. 9 Erweiterung Photovoltaikanlage Möderitz Nord 1 der Gemeinde Domsühl Übersichtsplan Quelle: bab Büro für Architektur und Bauleitplanung Kästner - Kraft - Müller Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 9 Erweiterung Photovoltaikanlage Möderitz Nord 1 der Gemeinde Domsühl unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können ( 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen mit dem Entwurf aus: - Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, - Fachbeitrag Artenschutz, - Blendgutachten, sowie folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange: - Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Natur- und Umweltschutz vom , - Forstamt Friedrichsmoor vom , Zusammenfassung und Kurzcharakterisierung der Umweltinformationen: - Vereinbarkeit der Planung im Bezug auf relevante, übergeordnete Programme und Pläne, wie dem Vorranggebiet Rohstoffsicherung zum Abbau von Kiessanden und dem Landschaftsrahmenplan Westmecklenburg, - Aussagen zur Betroffenheit nationaler und internationaler Schutzgebiete im weiten Umfeld des Plangebietes, - Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Schutzgüter, - Betroffenheit von Waldflächen im direkten Umfeld, - Begutachtung der Auswirkung von Reflexionen durch Solarmodule (Blendgutachten). Plangebiet Quelle: bab Büro für Architektur und Bauleitplanung Kästner - Kraft - Müller Domsühl,

5 Nr. 09/ Parchimer Umland Gemeinde Domsühl Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Photovoltaikanlage Möderitz Nord 1 der Gemeinde Domsühl im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß 2 Abs. 1 BauGB und über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Photovoltaikanlage Möderitz Nord 1 der Gemeinde Domsühl gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Domsühl vom zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Photovoltaikanlage Möderitz Nord 1 wird hiermit nach 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Plangebiet: Gemarkung Zieslübbe, Tagebaugelände des Bergwerksfeldes Möderitz Nord 1. Das Plangebiet umfasst die Fläche des vorhandenen Solarparks im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8. Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt: - im Norden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, - im Süden durch ein vorhandenes Kiesabbaufeld, - im Westen durch den Verlauf des Hakenbaches. Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Photovoltaikanlage Möderitz Nord 1 und der Entwurf der Begründung dazu liegen vom bis einschließlich zum im Amt Parchimer Umland, Walter-Hase-Straße 42, Parchim während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Montag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Photovoltaikanlage Möderitz Nord 1 der Gemeinde Domsühl Übersichtsplan Quelle: Plangebiet bab Büro für Architektur und Bauleitplanung Kästner - Kraft - Müller Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Photovoltaikanlage Möderitz Nord 1 der Gemeinde Domsühl unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können ( 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Quelle: bab Büro für Architektur und Bauleitplanung Kästner - Kraft - Müller Es wird darauf hingewiesen, dass keine umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, weil von einer Umweltprüfung gemäß 13 Abs. 3 BauGB abgesehen wurde. Domsühl,

6 Parchimer Umland 6 Nr. 09/2016 Bodenordnungsverfahren Groß Godems Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Bleicherufer Schwerin Bodenordnungsverfahren Groß Godems Landkreis: Gemeinde/Stadt: Ludwigslust-Parchim Groß Godems/Parchim Aktenzeichen: 31b/ (bitte bei Schriftverkehr angeben) Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung Nachtrag III (NT III) Gemäß 59 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) ist der Bodenordnungsplan NT III den Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) bekannt zu geben. I. Damit alle Beteiligten vom NT III Kenntnis vom Inhalt der allgemeinen Festsetzungen des Bodenordnungsplanes NT III erlangen können, werden diese Teile des Bodenordnungsplanes zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt: Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg; Bleicher Ufer 13; Schwerin; Beratungsraum I - 5. Etage - Montag :00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr - abweichende Termine können telefonisch vereinbart werden Den Beteiligten vom NT III wird auf Wunsch der Bodenordnungsplan NT III erläutert. Die neue Feldeinteilung wird den vom Nachtrag III Betroffenen auf Wunsch am nach terminlicher Vereinbarung an Ort und Stelle angezeigt. Sie werden gebeten Ihren Terminwunsch bis zum schriftlich oder telefonisch abzustimmen. II. Widersprüche gegen den bekannt gegebenen Bodenordnungsplan NT III müssen von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses in einem Anhörungstermin vorgebracht werden. Der diesbezügliche Anhörungstermin, zu dem alle Beteiligten vom NT III hiermit geladen werden, findet am Freitag, um 10:00 Uhr im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Bleicher Ufer 13; Schwerin; Zimmer 515 statt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allgemeine Auskünfte im Anhörungstermin grundsätzlich nicht mehr erteilt werden können. Die Beteiligten vom NT III werden deshalb gebeten, sich die erforderlichen Erläuterungen in den vorher genannten Terminen geben zu lassen. Versäumt ein Beteiligter vom NT III einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist. Hierauf weise ich gemäß 134 (1) (FlurbG) hin. III. Die Teilnehmer vom NT III erhalten ein Exemplar dieser öffentlichen Bekanntmachung und einen Auszug aus dem Bodenordnungsplan NT III, der alle Veränderungen gegenüber dem Bodenordnungsplan darstellt. Diese Änderungen sind farblich markiert. Sollte ein Beteiligter vom NT III an der Wahrnehmung der o. a. Termine verhindert sein und lässt sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss der Flurneuordnungsbehörde eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadtverwaltung) beglaubigt sein. Vollmachtvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg angefordert werden. Es wird jedoch im eigenen Interesse empfohlen, zu den Terminen persönlich zu erscheinen. IV. Hinweise Beteiligte vom NT III, die mit den Festlegungen des Bodenordnungsplanes Nachtrag III einverstanden sind, brauchen nicht zum Anhörungstermin am zu erscheinen. Zu den Nebenbeteiligten gehören die Gemeinden, in deren Gebiet Grundstücke vom Bodenordnungsverfahren betroffen sind, auch wenn sie nicht Teilnehmer sind; sodann andere Körperschaften des öffentlichen Rechtes, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten oder deren Grenzen geändert werden; ferner Wasser- und Bodenverbände, Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken (z. B. Hypothekengläubiger, Altenteiler, Nießbrauchberechtigte), Berechtigte von Grunddienstbarkeiten und von beschränkten persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen (z. B. Pächter). Schließlich gehören zu den Nebenbeteiligten die Unterhaltspflichtigen von Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr (z. B. Straßen), der öffentlichen Wasser- und Energieversorgung sowie der Abwasserverwertung oder -beseitigung dienen; die Empfänger neuer Grundstücke nach 54 und 55 FlurbG und die Eigentümer von Grundstücken, die nicht zum Bodenordnungs-gebiet gehören, aber zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Bodenordnungsgebietes mitzuwirken haben. Schwerin, den gez. A. Winkelmann (LS) Ausfertigungsvermerk Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt. Bodenordnungsverfahren Wulfsahl/Stresendorf Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Bleicherufer Schwerin Bodenordnungsverfahren Wulfsahl/Stresendorf Landkreis Ludwigslust-Parchim Gemeinden Karrenzin, Ziegendorf Aktenzeichen: (bitte bei Schriftverkehr angeben) Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden Karrenzin und Ziegendorf Schwerin,

7 Nr. 09/ Parchimer Umland I. Ausführungsanordnung 1. Im Bodenordnungsverfahren Wulfsahl/Stresendorf, Gemeinden Karrenzin und Ziegendorf, Landkreis Ludwigslust-Parchim wird gemäß 61 (1) und 63 (2) Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. 61 und 62 (1) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen die Ausführung des Bodenordnungsplans angeordnet. 2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplans wird der festgesetzt. Die Rechtswirkungen bestimmen sich im Übrigen nach 68 FlurbG. Unter anderem tritt mit Beginn dieses Tages die im Bodenordnungsplan in der Form des 2. Nachtrages - nachfolgend Bodenordnungsplan genannt - ausgewiesene Landabfindung an die Stelle der alten Grundstücke. Insofern gehen die Rechte und die Rechtsverhältnisse an den alten Grundstücken, die nicht aufgehoben werden, auf die Landabfindung über. 3. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart haben. 4. Haben Festsetzungen des Bodenordnungsplans Einfluss auf Nießbrauch und Pachtverhältnisse, können Anträge auf a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat ( 69 FlurbG), b) Veränderung des Pachtzinses oder Ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz ( 70 FlurbG) und c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch die Flurbereinigung ( 70 (2) FlurbG) nur binnen einer Frist von 3 Monaten - beginnend mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung - schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, Schwerin, gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt. Gründe: Die in 61 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) genannte Voraussetzung zum Erlass der Ausführungsanordnung liegt vor: Der Bodenordnungsplan in der Form des 2. Nachtrages vom unanfechtbar. Seine Ausführung war daher anzuordnen. II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung der Ausführung des Bodenordnungsplanes wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Ausführungsanordnung keine aufschiebende Wirkung haben. Gründe: Sie beruht auf 80 (2) Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und soll vermeiden, dass durch Widersprüche die im öffentlichen Interesse und im Interesse der Mehrheit der Beteiligten liegende Ausführung des Bodenordnungsplanes und somit des Eintrittes des neuen Rechtszustandes sowie insbesondere die der Ausführung unmittelbar nachfolgende Berichtigung der Öffentlichen Bücher gehemmt bzw. unabsehbar aufgeschoben werden, wodurch der Mehrheit der Beteiligten schwerwiegende Nachteile entstehen können. Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Ausführungsanordnung folgt aus der vom Gesetzgeber definierten Flurneuordnung, als vordringlich zu betreibenden Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur. Sie ist insbesondere in den neuen Bundesländern unverzichtbar für eine Schaffung und Gewährleistung von gesicherten Bewirtschaftungsgrundlagen. Die sofortige Vollziehung ist aus agrarstruktureller Sicht dringend geboten. Im Übrigen beruht die sofortige Vollziehung auf einem einer vorzeitigen Ausführungsanordnung bereits innewohnenden besonderen Vollzugsinteresse (vgl. dazu: Flurbereinigungsge-richt München, Beschluss vom 04. Januar AS 81 A. 1266/A. 1268, <RzF zu 61 FlurbG>; Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 12. September C8 S 4/96, <RzF zu 63 Abs. 2 LwAnpG>). Das besondere Vollzugsinteresse wird durch den Umstand verstärkt, dass im vorliegenden Verfahren weder eine vorläufige Besitzeinweisung i. S. d. 65 FlurbG noch eine vorläufige Besitzregelung i. S. d. 61a LwAnpG verfügt wurde. III. Überleitungsbestimmungen Unabhängig vom Tag des neuen Rechtszustandes (Eigentumsübergang) wird nach 63 (2) FlurbG für den Übergang des Besitzes und der Nutzung auf die neuen Grundstücke für die Acker- und Grünlandflächen in der Feldlage (unbebauter Bereich) Folgendes festgesetzt: - Die Teilnehmer bzw. die landwirtschaftlichen Pächter nehmen ihre neuen Flächen in Besitz, sobald die darauf stehenden Früchte oder Gräser von dem Vorbesitzer abgeerntet sind. Der späteste Termin für die Räumung der bewirtschafteten Flächen ist der Die Ackerflächen sind im abgeernteten und geschälten Zustand zu übergeben. Die Acker- und Grünlandflächen müssen frei von Mieten, Silos, Zäunen, Dung-, Strohlager u. ä. sein. Nach dem o. a. Termin gehen die noch nicht abgefahrenen Reste der Ernte und sonst auf dem Grundstück sich befindenden Gegenstände bzw. Bestandteile, insbesondere Mieten, Silos, Zäune, Dung-, Strohlager u. ä. entschädigungslos in das Eigentum des nachfolgenden Teilnehmers bzw. landwirtschaftlichen Pächters über und können von diesem auf Gefahr und Kosten des Vorbesitzers entfernt werden. Bestehende Rechte Dritter an Ernteerträgen werden hierdurch nicht berührt. Sollte eine termingerechte Übergabe aufgrund eines Härtefalls nicht möglich sein, hat der Räumungspflichtige diesen Umstand dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, Schwerin, rechtzeitig anzuzeigen. Härtefälle liegen insbesondere dann vor, wenn die Acker- oder Grünlandfläche einem mehrjährigen landwirtschaftlichen Förderprogramm unterliegt oder die Räumung der landwirtschaftlichen Fläche sich wegen schlechter Witterung verzögert oder nicht durchgeführt werden kann. Einigen sich Nach- und Vorbesitzer nicht auf einen Räumungstermin, entscheidet das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, Schwerin, nach sachverständigem Ermessen. Im Übrigen sind für die Durchsetzung der Überleitungsbestimmungen die Vorschriften des 137 FlurbG i. V. m. 6 bis 18 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) vom 27. April 1953 (BGBl. I S. 157) anzuwenden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ausführungsanordnung und Überleitungsbestimmungen können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, Schwerin, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären. Gegen die sofortige Vollziehung kann gemäß 80 Abs. 6 VwGO beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald, Domstraße 7, ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Im Auftrag gez. A. Winkelmann Abteilungsleiterin (LS) Ausfertigungsvermerk: Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt. Ausgefertigt: Schwerin,

8 Parchimer Umland 8 Nr. 09/2016 Freiwilliger Landtausch Wamckow-Stieten Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Bleicherufer Schwerin Freiwilliger Landtausch Wamckow-Stieten Gemarkung: Kukuk Flur: 2 Flurstücke: 117, 123, 135 und 136 Gemeinde: Kobrow Gemarkung: Dessin Flur: 1 Flurstücke: 42, 44-49, 80 Gemarkung: Wamckow Flur: 2 Flurstücke: 111 und 114/1 Gemeinde: Demen Landkreis Ludwigslust-Parchim Gemeinden Dabei, Kobrow, Hohen Pritz, Demen, Bülow, Zölkow und Mestlin Aktenzeichen: (bitte bei Schriftverkehr angeben) Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung Schwerin, für die Gemeinden Dabei, Kobrow, Hohen Pritz, Demen, Bülow, Zölkow und Mestlin Anordnungsbeschluss Nach den 103 a bis 103 i des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen ergeht folgender Beschluss: I. Auf Antrag wird das freiwillige Landtauschverfahren mit der Bezeichnung Freiwilliger Landtausch Wamckow-Stieten hiermit angeordnet. II. Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen folgende Flurstücke: Gemeinde: Dabel Gemarkung: Dabel Flur: 7 Flurstücke: 346 Gemarkung: Turloff Flur: 1 Flurstücke: 148, 203, 213, 220 und 225 Flur: 2 Flurstück: 3 Gemeinde: Hohen Pritz Gemarkung: Hohen Pritz Flur: 3 Flurstücke: 403 und 408 Flur: 5 Flurstücke: 1, 10, 17, 18, 19 und 25 Gemarkung: Klein Pritz Flur: 3 Flurstück: 40 Gemarkung: Dinnies Flur: 1 Flurstücke: 177, 178, 179, 181, Gemarkung: Demen Flur: 2 Flurstück: 45/2 Gemarkung: Buerbeck Flur: 2 Flurstücke: 31/2, 36, 38, 39, 40, 46/2, 46/3, 48/1, 48/2, 50, 53, 54, 56, 57, 59, 60, 62, 63/2, 64, 65, 69, 70/2 und 101 Gemeinde: Bülow Gemarkung: Bülow Flur: 2 Flurstück: 8/1 Gemarkung: Speuß Flur: 1 Flurstück: 9 Flur: 4 Flurstücke: 5 und 25 Gemarkung: Prestin Flur: 2 Flurstücke: 336/1 und 370/4 Gemeinde: Zölkow Gemarkung: Groß Niendorf Flur: 2 Flurstücke: 49, 53, 55, 57, 59, 60, 65, 66, 67, 69, 70, 72, 74, 76, 77, 78, 80, 81, 84-93, 96, 99, 100 und 105 Gemeinde: Mestlin Gemarkung: Ruest Flur: 1 Flurstück: 61 Das Verfahrensgebiet umfasst 295, 5957 ha und ist in der mit diesem Beschluss verbundenen Gebietskarte durch farbige Markierung gekennzeichnet. Seine genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann bei der Flurneuordnungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, Schwerin, eingesehen werden. III. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte: Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flur-neuordnungsbehörde nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß angemeldet oder nachgewiesen, so kann

9 Nr. 09/ Parchimer Umland die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Gründe: Der Freiwillige Landtausch dient der Arrondierung von Flächen. Die Tauschpartner haben die Durchführung eines Freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass er sich verwirklichen lässt. Der freiwillige Landtausch war daher nach 53 und 54 LwAnpG i. V. m. 103c FlurbG anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Anordnungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, Schwerin, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären. Im Auftrag gez. i. V. D. Winkelmann A. Winkelmann Abteilungsleiterin (LS) Ausfertigungsvermerk: Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt. Ausgefertigt: Schwerin, Öffentliche Bekanntmachung Entsprechend der Hauptsatzung des Amtes Parchimer Umland wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass nachfolgende Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse unter dem Link Bekanntmachungen bekannt gemacht wurden: lerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 04. September 2016 des Amtes Parchimer Umland Flurneuordnungsverfahren Wessin Öffentliche Bekanntmachung über die 2. Änderung des Teil- Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zölkow für den OT Groß Niendorf im Bereich Windeignungsgebiet Groß Niendorf und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Janke SB Hauptamt

10 Parchimer Umland 10 Nr. 09/2016 Wir suchen ehrenamtliche Pflegelotsen als erste Ansprechpartner für Betroffene und ihre Angehörigen in den Gemeinden Seit Mitte 2015 sind die ersten 40 ehrenamtlichen Pflegelotsen als Ansprechpartner für Pflegebedürftige und deren Familien in 39 Gemeinden unseres Landkreises erreichbar. Sie bieten eine wohnortnahe, individuelle Unterstützung, indem sie zu Fragen rund um das Thema Pflege informieren und bei Bedarf Kontakt zu Netzwerkpartnern herstellen. Sie konnten Ratsuchende an die passenden Stellen, wie beispielsweise die Pflegestützpunkte, weitervermitteln und erste Informationen zu Themen wie Leistungen der Pflegekassen, Vorsorgevollmacht u.a. geben. Die Rückmeldungen der Pflegelotsen sind durchweg positiv. Neben der Möglichkeit anderen Menschen zu helfen, berichten die Ehrenamtler/ innen auch von interessanten Gesprächen und neuen Kontakten in ihren Gemeinden. Wer wissen möchte, ob in seiner Gemeinde auch ein Pflegelotse aktiv ist, kann sich auf dem Pflegeportal der Internetseite des Landkreises LUP informieren. Da es bisher noch nicht in allen Gemeinden Pflegelotsen gibt, der Bedarf aber schon nach dieser kurzen Zeit deutlich wurde, ist eine weitere Schulung geplant. Interessierte melden sich bitte bei Angelika Lübcke MGH Lübz Schulstraße Lübz Telefon: Mail: luebcke@jfv-pch.de Dort erhalten sie weitere Informationen. Gefördert von: Die Schiedsstelle des Amtes Parchimer Umland führt ihre Sprechstunden im Amtsgebäude des Amtes Parchimer Umland, Walter-Hase-Str. 42, Parchim im Raum 105, durch. Während der Sprechzeiten erreichen Sie uns unter der Rufnummer sowie unter der Fax-Nr Die nächste Sprechstunde findet am 08. Oktober 2016 von 10:00-12:00 Uhr statt. A. Oldenburg K. Bielke Schiedsfrau Schiedsmann

11 Nr. 09/ Parchimer Umland Veranstaltungskalender Alle Vereine, Verbände und Interessengemeinschaften sowie auch Unternehmen aus der Region, können ihre Veranstaltungen, die für die gesamte Öffentlichkeit bestimmt sind, dem Amt Parchimer Umland, Frau Janke, übermitteln. Tel Datum Veranstaltung wann und wo? Veranstalter September Herbstfest Herr Rzehorz/Gemeinde Rom Orgelbenefizkonzert mit Kantor 17:00 Uhr Kirche Raduhn Förderverein Lewitzrand Orgeln Stefan Reißig aus Hagenow :00 Uhr Sportkomplex Stolpe SV Blau Weiß 50 Stolpe H. Schmidt Sonntags-Brunch 11:00 Uhr Landhotel Spornitz Anmeldung unter (038726) Kirchenkonzert 19:00 Uhr Kirche Domsühl Förderverein Kirche Domsühl e.v Lichterfest in Wozinkel 18:00 Uhr Sportplatz Wozinkel BSV Grebbin Erntefest 15:00 Uhr Festplatz Raduhn Gemeinde Lewitzrand Sonntags-Brunch 11:00 Uhr Landhotel Spornitz Anmeldung unter (038726) Oktoberfeuer 18:00 Uhr Dorfplatz Stolpe FFw Stolpe/V. Hecht Oktoberfest Dorfgemeinschaftshaus Herzberg Frauensportgruppe Herzberg Oktober Amtsjugendfeuerwehrtreffen 09:00 Uhr Sportplatz Groß Godems FFw Groß Godems Herbstfeuer 18:00 Uhr Festwiese Rom FFw Rom Herbstfeuer Zieslübbe Gemeindehaus FFw Zieslübbe Oktoberfeuer Dörp Hus Schlieven Traditionsverein Schlieven e.v Oktoberfest Sportplatz Severin Sportverein Severin Oktoberfeuer 19:00 Uhr Sportplatz Herzfeld LSV-85 Herzfeld e.v Schlachte- und Kartoffelfest 10:00 Uhr Pingelhof Alt Damerow Gemeinde Domsühl Laternenumzug mit Grillabend Groß Niendorf Groß Niendorf Uns Dörp e.v Oktoberfeuer 19:00 Uhr Festplatz Raduhn FFw Raduhn Sonntags-Themenbrunch 11:00 Uhr Landhotel Spornitz Anmeldung unter (038726) 88-0 Tüffelbrunch, alles rund um die Kartoffel Tüffeln, Country & Linda Feller 16:00 Uhr Gaststätte Kartenvorverkauf Tel. (038722) :00 Uhr am Pferdestall in Kladrum Reit- und Fahrverein Kladrum e.v Karpfenfest 11:00 Uhr an der Warnowquelle Grebbin Anglerverein Grebbin Fackelumzug und Laternenumzug 17:00 Uhr in Klinken Treffpunkt Mehrzweckhalle FFw Klinken Hubertusmesse 10:00 Uhr Kirche Domsühl Förderverein Kirche Domsühl e.v Film ab Kirche Matzlow Förderverein Kirche Matzlow e.v. November 04./ Premi -Krimi- Dinner 18:30 Uhr Landhotel Spornitz Anmeldung unter (038726) Laternenumzug 17:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus Kossebade Feuerwehrförderverein Obere Warnow Licherfest zum Martinstag Kirche und Unter den Eichen in Domsühl Gemeinde Domsühl Sonntags-Themenbrunch, Schweden, zu Gast bei unseren nördlichen Nachbarn 11:00 Uhr Landhotel Spornitz Anmeldung unter (038726) öffentlicher Anglerball rwitz Angelsportverein Lewitzrand e.v. Dezember Weihnachten am gedeckten Tisch T. Warncke, Tel. (038722) Weihnachten am gedeckten Tisch T. Warncke, Tel. (038722) Silvesterpreisskat Angelsportverein Lewitzrand e.v. Impressum Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Parchimer Umland Herausgeber + Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: /57 90, Fax: / Redaktion: Tel.: / , Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleis tung.die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtliche Bekanntmachungen: übriger redaktioneller Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflagenhöhe: VERLAG + DRUCK Amt Parchimer Umland Mike Groß (v. i. S. d.. P.) Jan Gohlke monatlich Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten Exemplare LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen

12 Parchimer Umland 12 Nr. 09/2016 Einladung zum 3. Lichterfest in Wozinkel Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag sowie alles Gute zu folgenden Jubiläen im Monat Oktober 2016 zum 95. Geburtstag Frau Ursula Toussaint Frau Emmi Piepelow Frau Ruth Hecht zum 90. Geburtstag Herrn Alfred Bismark zum 85. Geburtstag Frau Gilda Hagen Herrn Horst Malinowski Frau Gertrud Feilcke zum 80. Geburtstag Frau Ilse Wiebensohn Frau Margarete Holst Herrn Manfred Rickert Herrn Karl-Heinz Engel Frau Waltraut Warncke Frau Marianne Braasch Frau Katharina Rabe Frau Ingrid Kowalski zum 75. Geburtstag Frau Christel Scharmentke Herrn Willi Voß Frau Gertrud Eske Frau Christa Kißling Herrn Joachim Krooß Frau Evamaria Krüger Frau Inge Schoop zum 70. Geburtstag Herrn Hans-Jürgen Witt Frau Annelie Klink Frau Inge Plückhahn Stolpe Spornitz Stolpe Granzin Raduhn Zieslübbe Karrenzin Kladrum Ziegendorf Severin Schlieven Kossebade Platschow Karrenzin Spornitz Spornitz Primank Spornitz Domsühl Kladrum Pampin Spornitz Raduhn Domsühl Groß Godems Am findet in Wozinkel das 3. Lichterfest statt. Veranstalter sind der Breitensportverein (BSV) Grebbin e.v. und die Gemeinde Obere Warnow. Es ist schon Tradition, dass wir alle Gäste aufrufen, zum Gelingen des Festes beizutragen. Wir hoffen auf möglichst viele Lichter, egal, wie groß oder wie klein diese sind, ob sie als kreative Figur oder als Lampion mitgebracht werden. Wichtig ist nur, dass zum Leuchten kein Strom aus der Steckdose notwendig ist. Im vorigen Jahr haben viele Teilnehmer versprochen, 2016 auch etwas Leuchtendes mitzubringen. Jedes Jahr ein paar mehr Lichter wäre schön. Es wird 2 erste Preise geben: einen für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre und einen weiteren für alle anderen Teilnehmer. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury, die wir vor Ort benennen. Das Lichterfest beginnt um 18:00 Uhr auf dem Festplatz in Wozinkel. Für Getränke und Verpflegung sorgt der BSV Grebbin. Um 19:30 Uhr starten wir den Laternenumzug. Eine Bitte an die Eltern: Fackeln gehören nicht in Kinderhände, also bitte nicht mitbringen. Vorstand des BSV Grebbin Erntefest in der Gemeinde Lewitzrand Am findet in der Gemeinde Lewitzrand unser diesjähriges Erntefest statt. Dazu laden wir besonders unsere Landwirte sowie die Landwirte im Nebenerwerb ein. Eröffnen werden diesmal drei Umzugsblöcke, die an unterschiedlichen Punkten starten, um sich an einem gemeinsamen Ziel, dem Festplatz in Raduhn, zu treffen. Block 1: Ansprechpartner: Klinken - Raduhn; Start 13:30 Uhr Herr Jörg Döscher Treffpunkt ist in der Holzstraße Klinken an der Agrargenossenschaft, weiter über Hauptstraße - Dorfstraße nach Raduhn - Lindenstraße - FFw Raduhn - Festplatz Block 2: Ansprechpartner: Matzlow - Raduhn; Start 13:30 Uhr Herr Tobias Warncke Treffpunkt ist in Matzlow an der Turnhalle, weiter über Parchimer Straße - Zur Schleuse Garwitz - Auf der Insel - Spurbahn nach Raduhn - Lindenstraße - FFw Raduhn - Festplatz Block 3: Ansprechpartner: Raduhn - Rusch; Start 13:15 Uhr Herr Wolfgang Hilpert FFw Groß Godems Am findet anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Jugendfeuerwehr Groß Godems das Amtsjugendfeuerwehrtreffen der Feuerwehren aus dem Amt Parchimer Umland auf dem Sportplatz in Groß Godems statt. Die Wettkämpfe beginnen um 9:00 Uhr. Unser Feuerwehrnachwuchs misst sich in den Disziplinen Fragenkomplex um die Feuerwehr, Leinenverbindungen, Löschangriff nass sowie in einem 400 m Staffellauf mit Hindernissen. Für die Versorgung an diesem Tage werden die Frauen und Männer der FFw Groß Godems wie immer sehr gut sorgen. Dirk Rohde Jugendwart FFw Groß Godems Treffpunkt ist an der FFw Raduhn, weiter über Lindenstraße - Dorfstraße - Lindenstraße - Rotdornstraße - Lewitzstraße - zurück zur FFw - Festplatz. Ab 15:00 Uhr beginnt auf dem Festplatz unser kultureller Teil. Die Versorgung mit Kaffee, Kuchen und anderen Dingen ist vorbereitet. Wir werden bei schönem Wetter gemütliche Stunden verbringen können. Abends lädt der Kulturausschuss zum Erntefestball in den Raduhner Saal. Traditionsgemäß startet dieses Wochenende bereits am mit dem Binden der Erntekrone. Hier halten die Frauen unseres Heimatvereins Matzlow-Garwitz die Zügel fest in der Hand. Wir wünschen uns allen ein gutes Gelingen. Euer Ausschuss für Kultur, Jugendarbeit und Senioren

13 Nr. 09/ Parchimer Umland 4. Tüffelwochen vom 01. Oktober bis 31. Oktober in der Lewitz Die Lewitz feiert den ganzen Oktober die 4.Tüffelwochen. Seit vier Jahren organisiert der Verein Lewitz e.v. mit seinen Mitgliedern die Tüffelwochen. Hoteliers und Gastronomen aus der Lewitz bereiten spezielle Kartoffelgerichte zu. Typisch regionale Tüffelgerichte finden sich auf den Speisenkarten in verschiedenen Variationen wieder. Aber die Kartoffel wird nicht nur traditionell verarbeitet. So macht die Knolle auch mal Bekanntschaft mit der mediterranen Genusswelt. Auch in diesem Jahr wird die Kartoffel der Lewitz gekürt. Die Unterschiede liegen im Aussehen und im Geschmack - kommen Sie vorbei und probieren Sie. Den ganzen Oktober wird es Veranstaltungen in der Lewitz geben. So werden die Bratkartoffeln zum Blühen gebracht in Tramm - hier findet alljährlich die Große Tüffelei statt mit der bekannten Band Reuters Fritzen. Außerdem wird es einen Country- und Schlagerabend in Garwitz mit Linda Feller geben. Aber gestartet wird in diesem Jahr schon am mit dem ersten Kartoffelball im Restaurant Himmel & Erde auf dem Hof Denissen in Wöbbelin. Hier wird die Kartoffel mit verschiedenen Beilagen serviert und anschließend getanzt. Das alljährliche Eröffnungsfest findet wie in den Jahren zuvor am 02. Oktober in Alt Damerow mit dem Schlachte- und Kartoffelfest statt. Auf der 400 Jahre alten Bauernanlage stellen sich alte Handwerke vor, ein regionaler Markt mit Wurst und Fleischwaren, Fisch aus dem Räucherofen, Süßem und Herzhaften aus dem Lehmbackofen und natürlich Tüffel satt erwartet sie. Gleichzeitig lädt die Burg traditionell in Neustadt-Glewe mit der BurgArt zum Pflanzen- & Kunsthandwerkermarkt ein. Erleben Sie während der Tüffelwochen Rad-, Schiffs- und Fußwanderungen, z.b. den Wandertag mit dem Kartoffeldoktor. Ein weiteres Highlight ist die Führung Vom Feld bis auf dem Teller. Die Kartoffelspezialisten in Sülte haben ihre Türen für Sie geöffnet. Gleichzeitig kann eine Tour auf der Stör mit dem Lewitzkieker Albert gebucht werden. Der Käpt`n erzählt über Natur und Heimat und die Crew serviert ein regionales Kartoffelgericht. Das Abschlussfest in Plate am 29. Oktober lädt zum Kunst- & Bauernmarkt ein. Künstler aus der Lewitz stellen ihre Arbeiten in der Pfarrscheune aus. Ein tolles Musikprogramm erwartet Sie. Musiker aus der Lewitz, wie der Gospelchor aus Plate, die Gruppe De Preusch aus Peckatel und die Goldenstädter Band singen und spielen für Sie auf. Ein Tüffel-Taxi wird an diesem Tag die Besucher auf die Festwiese fahren und die Mirower Spüttendörpschaft erwartet Sie mit den leckersten Kartoffelpuffern der Lewitz. Tolle Gewinne werden zum Abschluss der Tüffelwochen verlost. Kennen Sie das Lewitzer Bauernfrühstück? Die Kartoffelmaus aus Banzkow ruft - kommen Sie in die Lewitz, feiern Sie mit uns, schlemmen Sie in den Restaurants oder wählen die Kartoffel der Lewitz. Ausführlichen Informationen und weitere Veranstaltungen unter oder Lewitz-Information in Banzkow Telefon ( Herbstliche Vogelpirsch durch die Lewitz Geführte Erlebnistouren führen zum NSG Fischteiche Naturfreunde können im Oktober wieder an zwei geführten Erlebnistouren, zum Vogelzug in der Lewitz teilnehmen. Ziel ist das Naturschutzgebiet Fischteiche in der Lewitz. Das Schutzgebiet ist dann auch Rastgebiet für tausende Wildgänse, für nordische Schwäne, für Kraniche und Kiebitze, Silberreiher und Seeadler. Zusammen mit dem Lewitz-Ranger können diese Vogelarten beobachtet und die Natur ausgiebig genossen werden. Wenn Sie sich jetzt angesprochen fühlen und an den beliebten Exkursionen teilnehmen möchten, sollten Sie sich den 16. und 30. Oktober vormerken. Die Tour am 16. Oktober ist vor allem für Menschen geeignet, die schlecht zu Fuß sind. Am 30. Oktober wird dagegen das NSG Fischteiche durchwandert. Treffpunkt ist an diesen beiden Terminen die Wiesenmeisterei in Tuckhude bei Neustadt-Glewe und das um 8:15 Uhr. Von hier aus geht es dann mit einem Bus durch das Europäische Vogelschutzgebiet Lewitz. Während der geführten Vogelpirsch werden verschiedene Beobachtungspunkte angesteuert, um dann die rastende Vogelwelt zu erleben und zu beobachten. Aus Naturschutzgründen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Im Teilnehmerbetrag sind das Busticket, ein schmackhafter Imbiss sowie ein Begrüßungsgeschenk enthalten. Eine telefonische Anmeldung ist ab sofort bei Ralf Ottmann, unter der Rufnummer möglich. Weitere Informationen zu diesen und anderen Führungen finden Sie im Internet unter www. lewitz-rangertour.de. Ralf Ottmann Fotos: Ralf Ottmann

14 Parchimer Umland 14 Nr. 09/2016 Landeswild- und Fischtage Erlebnistage rund um Fisch- und Wildprodukte ES GEHT AUCH WILD heißt es am 24. und 25. September 2016 wieder in der Residenzstadt Ludwigslust. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, der Landesjagdverband, der Landesfischereiverband und die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern laden ein. Auf dem großen Platz vor dem Barockschloss erwarten Sie einheimische Produkte aus Wald, Wiese und Wellen von Mecklenburg- Vorpommern. Regionale Spezialitäten, Informationen über Wildfleisch und Fisch, über das Jagen und das Angeln erfahren Sie von den Veranstaltern, den Ausstellern und Liebhabern der Produkte aus heimischer Produktion. Sie können bummeln, schlemmen, einkaufen und mit Fachleuten ins Gespräch kommen. Frisches Wild, Fischspezialitäten, Räucherware, Wurst- und Schinkenartikel, Wild- und Fischkonserven können Sie erwerben und sich so die Gaumenfreuden der wertvollen Produkte erschließen. Alles nachhaltig produziert, eben wie in Zeiten, als wir Menschen noch selbst Hand anlegen mussten, um saftiges Fleisch und fangfrischen Fisch auf den Tisch zu bekommen. Ihnen wird Besonderes geliefert und dazu der Blick hinter die Produktionskulissen gestattet. Beste Unterhaltung ist ebenfalls garantiert. An beiden Tagen erleben Sie auf der Showbühne der Landeswild- und Fischtage Musik und gute Laune. Den kleinen Besucher steht der Lernort Natur offen, mit Geschicklichkeitsspielen und Wissensquiz. Genießen Sie die Vielfältigkeit aller Angebote auf dem Schlossplatz von Ludwigslust - bei den Landeswild- und Fischtagen. Sie sind herzlich willkommen! An alle Senioren der Gemeinde Lewitzrand Der nächste Seniorennachmittag findet am Donnerstag, dem 29. September 2016, um 15:00 Uhr in der Gaststätte Zur Schleuse in Garwitz statt. Hierzu lade ich recht herzlich ein. Hannelore Fischer Förderverein JFF e.v. Der Förderverein JFF e.v. gratuliert seinen Mitgliedern recht herzlich zum Geburtstag und wünscht ihnen viel Erfolg und Gesundheit im weiteren Leben. Die herzlichsten Geburtstagsgrüße im Monat Oktober 2016 erhalten: Hilda Deyda in Klein Niendorf am Anita Hensel in Klein Niendorf am Madlen Bredendig in Groß Godems am Ursula Stopsack in Rom am Erika Giese in Klein Niendorf am Kathrin Rathsack in Klein Niendorf am Elke Oehmen in Karrenzin am Carola Toparkus in Rom am Nicole Rennhak in Groß Godems am Der Vorstand Reit- und Fahrverein e.v. Kladrum Der Reit- und Fahrverein e.v. Kladrum gratuliert seinen Mitgliedern recht herzlich zum Geburtstag und wünscht ihnen viel Erfolg und und Gesundheit im weiteren Leben. Im Oktober erhalten die besten Glückwünsche Ulrich Engelhard am Marco Dittbemer am Paul Engelhard am Hanno Dittberner am Nicole Hanhus am Klaus Engelhard am Peggy Skottke am Sylvia Rathsack Freiwillige Feuerwehr Stolpe Die herzlichsten Glückwünsche zum Geburtstag im September erhält: Angelo Rathsack am Die Kameraden der FFw Stolpe wünschen alles Gute und viel Gesundheit. Volker Hecht Wehrführer Freiwillige Feuerwehr Spornitz Die herzlichsten Glückwünsche zum Geburtstag gehen an: im September Wahls, Ottmar Schoop, Cornelia Hannemann, Volker Geick, Nico im Oktober Mathes, Ronny Hannemann, Steffen Katharina, Steffensen-Stolp Buntrock, Carola Troch, Artur Schröder, Ha.-Jürgen Unger, Ton Ganz besonders gratulieren wir Steffen Hannemann zum 30. Geburtstag. Jugendfeuerwehr: September Johannes Languth Oktober Max Janes Wehrlich Jacob Nelius Sören Schmidt Flutlichtpokal 2016 Die Feuerwehr Spornitz dankt allen Kameraden, die aktiv beim 7. Flutlichtpokal mitgewirkt haben sowie dem Spornitzer Karnevalsverein, dem Sportverein Spornitz und den vielen freiwilligen Helfern. Ein großes DANKE auch an alle Sponsoren. N. Geick nico.geick@ffw-spornitz.de Internet: Youtube: Ffwspo Öffentlichkeitsbeauftragter FFw Spornitz

15 Nr. 09/ Parchimer Umland Freiwillige Feuerwehr Matzlow-Garwitz Zum Geburtstag im Monat September gratulieren wir den Kameraden: Doreen Eggert Karl Seyer Siegfried Stövhase und zum 30. Geburtstag Andre Bückers. Die Kameradinnen und Kameraden der FFw Matzlow-Garwitz Veranstaltungen des Jugendklubs Rom/Klein Niendorf/ Lancken des Fördervereins JFF e.v. tägliches Angebot: Basteln, Malen, Brett- und Kartenspiele, PC-Spiele, Wii, Tischkicker u.v.m Oktober montags dienstags mittwochs donnerstags freitags Lancken Klein Niendorf Klein Niendorf Rom Rom am geschlossen/weiterbildung nächster Mutter-Kind Treff Klein Niendorf am in Rom und am in Veranstaltungen im Jugendklub Spornitz des Fördervereins JFF e.v. Unser Zelt- und Angelcamp Vom haben wir gemeinsam an unserem örtlichen Angelteich gezeltet. Das Wetter hätte etwas besser sein können, denoch haben wir das Beste daraus gemacht und konnten uns über Langeweile nicht beschweren. Wenn nicht gerade geangelt wurde oder wir zusammen gesessen haben, dann wurde gespielt oder wir waren auf Schatzsuche. Die Nächte waren kurz und kalt, aber zum Frühstück waren alle pünktlich da. Denn nur während dieser Stunde gab es Strom, um die so geliebten Handy s aufzuladen. Der Spornitzer Angelverein, vertreten durch Erwin Wickborn und Henrik Lobbe, hat uns diese Tage sehr unterstützt. Die Kinder konnten unter Aufsicht angeln und der frische Fisch wurde direkt gebraten und gegessen. Eine Miettoilette von der Firma Josl machte vieles einfacher. Schöne Sachpreise erhielten wir von der Fa. Angelherrman in Parchim und Firma Emons in Spornitz. Täglich leckeres Mittagessen lieferten uns die Lewitzwerkstätten und die frischen Frühstücksbrötchen brachte uns Herr Eckert persönlich jeden morgen vorbei. Ohne die Hilfe wäre die Durchführung unseres Zelt-und Angelcamps kaum realisierbar und dafür sprechen wir allen Helfern und Sponsoren einen ganz besonderen Dank aus. Am Freitag, den um 16:30 Uhr machen wir im Rahmen des Mutter-Kind-Kreises einen kleinen Laternenumzug durch Klein Niendorf. Anschließend wollen wir Bratwurst grillen. Ob groß oder klein und egal aus welchem Ort, wer Lust hat macht mit. Bitte vorher anmelden in den Jugendklubs oder unter Endlich geschafft! Die Raupe ist fertig. Das Herbstfest kann kommen: am ab Uhr in der Raststätte Zum Römer in Rom.

16 Parchimer Umland 16 Nr. 09/2016 Verbundene Kirchgemeinde Marnitz Slate Suckow Slater Kirche Ehe sich hoben die Berge, ehe die Erde entstand und die Welt, von Ewigkeit bist du, oh Gott, bis in Ewigkeit. Psalm 90,2 Groß Godems: Kinderstunde am Montag von 15:30 Uhr - 17:00 Uhr Treffpunkt Grundschule ab Vorschulalter Kinderstunde am Freitag: 16:00-17:00 Uhr im Pfarrhaus ab Vorschulalter jeden Sonntag: 10:00 Uhr Kindergottesdienst - Neu - Neu - Neu - Neu - Neu - Neu - Neu - der Teens-Treff: Am Montag um 18:00 Uhr sind alle älteren Kinder ab 11 Jahren oder 6. Klasse und Jugendliche aus unseren Dörfern herzlich eingeladen nach Suckow ins Pfarrhaus. Jede Woche jeweils ca. 90 Minuten: gemeinsam Essen, Spiele und Andacht, Basteln und kleinere Ausflüge Ihre verbundene Kirchgemeinde Marnitz Slate Suckow Poltnitzer Kirche Kirchengemeinde Herzfeld Groß Godemser Kirche Jahreslosung 2016 Gott spricht: Ich will euch trösten, wie eine Mutter tröstet. Jesaja Monatsspruch September 2016 Gott spricht: Ich habe dich je und je geliebt, darum habe ich dich zu mir gezogen aus lauter Güte. Jeremia 31,3 Gottesdienste für September/Oktober :00 Uhr Erntedankgottesdienst in Groß Godems :30 Uhr Erntedankgottesdienst in Poltnitz :00 Uhr Lektoren Gottesdienst in Slate :00 Uhr Erntedankgottesdienst in Slate :00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in Slate :00 Uhr Lektoren Gottesdienst in Slate :00 Uhr Predigtgottesdienst in Groß Godems Veranstaltungen in unserer Gemeinde am um 14:30 Uhr gemeinsamer Seniorennachmittag in Suckow am um 16:00 Uhr Haltestellengottesdienst in Suckow vom bis Bibeltage in Slate am um 19:30 Uhr Lobpreisabend in der Kirche in Suckow Erntedank: Wir leben im Überfluss!!! Sind wir überhaupt noch dankbar für all die Fülle und Wohlstand oder stöhnen wir nur noch! Bin ich bereit, dem Nächsten neben mir, dem es nicht so gut geht, etwas von meinem Überfluss abzugeben oder haben wir schon vergessen, dass es Gott ist, der uns so reich beschenkt, denn ohne Gott könnten wir noch nicht einmal atmen. Ort Datum Uhrzeit Veranstaltung Ziegendorf :30 Erntedank Karrenzin :30 Erntedank Wulfsahl :00 Erntedank Herzfeld :30 Erntedank Herzfeld :30 Goldene Konfirmation in der Herzfelder Kirche - Feier der Jubelkonfirmation am und Gemeinderüstzeit im Haus am Meer in Kühlungsborn am Wochenende Oktober 2016 Vorankündigung Rüstzeit Am Wochenende vom Oktober 2016 führt uns die Gemeinderüstzeit nach Kühlungsborn in das Haus am Meer. Nur die Promenade trennt das Haus von der Ostsee. Nur eine Stunde Autofahrt und Sie können eintauchen in eine Gemeinschaft, Sie können sich den Wind um die Ohren wehen lassen und Ihre Gedanken auf neuen Kurs bringen. In dieser wunderbaren Umgebung und in lieber Gemeinschaft können Sie ausatmen und aufatmen. Melden Sie sich an im Pfarrhaus Herzfeld, Alena Saubert, Tel Veranstaltungen: Nachmittagstreffs: Barkow Wulfsahl Jeweils am 1. Sonntag im Monat in Herzfeld: 10:30 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst Gesprächskreis: Mittwoch, um 19:30 Uhr Pfarrhaus Herzfeld Chorproben Die Sängerinnen und Sänger treffen sich jeden Montag, 19:30 Uhr im Pfarrhaus Herzfeld unter der Leitung von Kantor Fritz Abs. Alle Sangesfreudigen sind herzlich eingeladen! Christenlehre ist immer am Dienstag, 16:30 Uhr im Pfarrhaus Herzfeld für alle Kinder von Klasse 1-6. Konfirmanden treffen sich am Mittwoch: 16:30-17:30 Uhr Pfarrhaus Herzfeld Bibliothek im Pfarrhaus Ziegendorf: Nach dem Umbau des Pfarrhauses wird die Bibliothek wieder zugänglich sein! Ansprechpartnerin: Bettina Degel

17 Nr. 09/ Parchimer Umland Fotos: LW-Archiv In stiller Trauer Der Friedhof als Stätte der Besinnung Der Friedhof hat eine ganz eigene Ästhetik. Mit seinen blühenden Pflanzen, den großflächigen Baumbeständen und seiner Artenvielfalt nimmt er im Vergleich zu sonstigen innerstädtischen Grünanlagen einen wichtigen ökologischen Stellenwert ein. Der Friedhof, nicht nur Ort der Trauer, wird von vielen Menschen in zunehmendem Maße als grünes Areal verstanden, das Ruhe inmitten einer hektischen Großstadt vermittelt. Der Brauch, Gräber mit Blumen zu schmücken, ist so alt wie die Menschheit selbst. Liebe, Achtung und Verehrung: Gräber sind Spiegelbilder unserer Gesellschaft. Der Friedhof ist nicht nur Stätte der Besinnung - sein ökologischer Wert nimmt angesichts unserer Verstädterung ständig zu. Der Anblick dekorativer, mit Eriken und Callunen bepflanzter Kästen, Schalen, Kübel auf Balkon, Terrasse, im Garten oder Vorgarten fällt jedem in der grauen Herbst- und Winterzeit auf. Jeder Farbakzent wird als wohltuend empfunden. -gs- Wenn durch einen Menschen ein wenig mehr Liebe und Güte, ein wenig mehr Licht und Wahrheit in der Welt war, dann hat sein Leben einen Sinn gehabt. Alfred Delp Besuchen Sie unsere neue Homepage - jetzt mit virtuellem Wegweiser! Es rauschen die Wasser, die Wolken vergehen, doch bleiben die Sterne, sie wandeln und stehen. So auch mit der Liebe der Treuen geschieht: Sie wegt sich, sie regt sich und ändert sich nicht. Goethe Sabine Labahn Bestattungen Hilfe, die von Herzen kommt. Wir sind da, wenn Sie uns brauchen. Jederzeit. Neue Adresse: Ziegenmarkt 4-7 Parchim Tel.: Tag und Nacht 03871/

18 Parchimer Umland 18 Nr. 09/2016 FIT & GESUND DURCH DEN HERBST bitte links oben auf +T klicken. Alternativ können Sie über das PDF Symbol rechts neben +T eine von Ihnen erstellte PDF Datei Ihrer fertigen Anzeige hochladen. Andere Länder, anderes Licht Sommerzeit ist Reisezeit - von Juni bis September zieht es die Deutschen wieder in die Ferne. Egal ob im sonnigen Süden, im Hochgebirge oder am Meer: Fast überall ist die Sonneneinstrahlung deutlich stärker, als Mitteleuropäer es von zu Hause gewöhnt sind. Noch dazu verbringen wir im Urlaub viel mehr Zeit im Freien als in einer durchschnittlichen Bürowoche. Das ist nicht nur für die Haut eine Herausforderung, sondern auch für die Augen, die deshalb gut geschützt werden sollten. Sowohl die im Sonnenlicht enthaltenen UV-Strahlen als auch der kurzwellige, blaue Anteil des sichtbaren Lichts können die Netzhaut angreifen und langfristig Augenerkrankungen wie etwa die Altersbedingte Makuladegeneration (AMD) begünstigen. Gezielten Schutz dagegen bieten Brillen, die nicht nur wie übliche Sonnengläser über einen UV-Filter, sondern zusätzlich über einen Blaulichtfilter verfügen. Die genaue Funktion solcher Filter erklärt das Verbraucherportal Ratgeberzentrale unter djd Ganz schön nervig, wenn man in Gesprächen immer nachfragen muss, um alles mitzubekommen. Hätten Sie gedacht, dass es nicht allein an undeutlicher Aussprache oder Umgebungsgeräuschen liegt? Der einfachste Weg, dem Problem auf den Grund zu gehen, ist ein Hörtest bei einem Hörakustiker. Die Woche des Hörens ist dafür eine gute Gelegenheit: Vom Sept. bieten rund Partnerakustiker der Fördergemeinschaft Gutes Hören (FGH) bundesweit kostenlose Hörtests und Informationen rund um den Hörsinn an. Das Motto Liebe ist... rückt dabei auch die Verantwortung der Mitmenschen in den Mittelpunkt. Denn zum gegenseitigen Verstehen gehören immer mindestens zwei. Ein offenes Wort, Verständnis, Initiative und ein Hörtest helfen dann, viele Probleme zu lösen, die nur durch schlechtes Hören entstehen. Dazu zählen nicht nur die Schwierigkeiten beim Sprachverstehen, sondern auch Begleiterscheinungen wie Überanstrengung, Konzentrationsprobleme und vielfältiger Stress. Insgesamt leiden dauerhaft das Wohlbefinden und die Lebensqualität. Diese Zusammenhänge sind vielen Woche des Hörens 2016 Liebe ist... wenn sich zwei wieder gut hören können Der Freundschaftsdienst zur Woche des Hörens: Ein Hörtest beim FGH Hörakustiker. - Anzeige - Menschen oft nicht bewusst, weil sie ihre persönliche Hörleistung überschätzen. Das erklärt sich durch die unbemerkt und schleichend eintretenden Hördefizite. Aufklärung ist daher dringend nötig, weshalb auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Aktionswoche mit einem Grußwort unterstützt. Denn die Menschen, die ihre Hördefizite rechtzeitig erkennen und fachmännisch ausgleichen lassen, leben deutlich zufriedener und selbstbewusster. Die moderne Hörakustik bietet ihnen unauffällige und individuelle Hörlösungen. Gesprächen zuhören, ohne nachzufragen, Musik genießen und Naturgeräuschen lauschen, das sind nur einige Vorteile, die zufriedene Nutzer von Hörgeräten loben. Gutschein: Der Hörtest zum Mitnehmen Aufklappen, Tasten drücken, Töne hören das hearphone ist der Taschenhörtester im Handyformat für Hörtests im Freundes- und Familienkreis. Holen Sie sich Ihr persönliches hearphone jetzt kostenlos bei Ihrem FGH Hörakustiker gegen Vorlage des Gutscheins, solange der Vorrat reicht. FGH Partner in Ihrer Nähe oder unter * *Mo - Fr 8.30h -19h/Sa 8.30h -13h gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz - nach Anbruch 3 Monate haltbar - geschlossen 15 Monate haltbar Broschüren günstig drucken Kräftig sparen bei Magazinen, Broschüren, Hochzeits-, Jubiläumsund Vereinszeitungen u.v.m. Ab 1 Exemplar lieferbar Stückgenau online bestellbar Unkomplizierte Datenanlieferung Uns reicht schon ein PDF - den Rest erledigen wir! Klebegebunden Drahtgeheftettet flyerdruck.de info@lw-flyerdruck.de

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