Vereinsrecht. Referent: RA Joachim Städter
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- Erica Beutel
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1 Vereinsrecht Referent: Rechtsanwälte Heckert & Kollegen Akademiestraße Karlsruhe Telefon: Mail:
2 Unterlagen 1. Gesetzestexte (Bitte auch zur Klausur mitbringen.) 2. Übersicht
3 Gliederung: A. Der Verein im Zivilrecht B. Die Satzung C. Die Organe des Vereins D. Haftungsrecht E. Die Mitgliedschaft F. Rechtsgeschäftliches Handeln des Vereins G. Arbeitsrecht im Verein
4 Gliederung: A. Der Verein im Zivilrecht I. Der nicht rechtsfähige Verein II. III. IV. Der rechtsfähige Verein Rechtsfähigkeit (Juristische und natürliche Personen) Rechtsfähigkeit und Eintragung ins Vereinsregister V. Binnenbereich und Außenbereich VI. Die rechtsgeschäftliche Tätigkeit des Vereins
5 A. Verein im Zivilrecht (1) 1. Unterscheide zivil- und öffentliches Recht BGB Spezialregelungen ( 21 ff. BGB) Rechtsfähigkeit grds. alle Normen des ZR (HGB,...) 2. Definition des RG (gesetzlich (-)): Vereinsgesetz: Hier ist die Möglichkeit des behördlichen Verbotes von Vereinen geregelt. Art. 9 Grundgesetz Ein Verein ist danach eine auf Dauer angelegte Verbindung einer größeren Zahl von Personen zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zwecks, die nach ihrer Satzung körperschaftlich strukturiert ist.
6 A. Verein im Zivilrecht (2) Definition in Schlagworten: Freiwilliger Zusammenschluss Gemeinsamer Zweck Verfassung Gesamtname Wechsel der Mitglieder
7 A. Verein im Zivilrecht (3) Unterscheide: Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, Partnerschaft,...) Körperschaften (Verein, GmbH, AG, ) Gesamthand Mehrere Gesellschafter Juristische Person Ein G r genügt Gesellschaftsanteile übertragbar
8 A. Verein im Zivilrecht I. Der nicht rechtsfähige Verein ( 54 BGB) Der nicht rechtsfähige Verein ( 54 BGB) Entspricht strukturell dem rechtsfähigen Sofern es nicht auf die Rechtsfähigkeit ankommt: Vereinsrecht Keine jur. Pers. (s.o.) Persönliche Haftung der Mitglieder! Kein Ausschluss durch Satzung möglich Haftung bei Idealverein begrenzt auf Vereinsvermögen Haftung bei wirtschaftlichem Verein mit Privatvermögen Kritisch: Handelndenhaftung nach 54 S. 2 BGB
9 A. Verein im Zivilrecht I. Der nicht rechtsfähige Verein Mögliche Klausurfragen: Nennen Sie die Vorteile des eingetragenen Idealvereins zum nicht eingetragenen Verein. Wie lautet die jur. Definition des Vereins?
10 A. Verein im Zivilrecht II. Der rechtsfähige Verein Unterscheide: Idealverein Nebenzweckprivileg (soweit Haupttätigkeit ideell und Nebentätigkeit sinnvolles, ergänzendes Mittel zur Förderung des ideellen Wirtschaftlicher Verein Eintragung nur nach staatlicher Prüfung (Vorrang der sonstigen Rechtsformen) Zwecks)
11 A. Verein im Zivilrecht III. Rechtsfähigkeit (Juristische und natürliche Personen)
12 A. Verein im Zivilrecht IV. Gründungsvoraussetzungen des eingetragenen Idealvereins Gründungsvorraussetzungen Gründungsmitglieder ( 56 BGB, auch MJ durch Vertreter und Gesellschaften, nicht GbR) Gründungsversammlung Satzung Vorstandswahl Eintragung ( Gründungsprotokoll) Rechtspfleger Tätigwerden (vor Eintragung, vor Satzung) Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Tip: Finanzamt)
13 A. Verein im Zivilrecht V. Binnenbereicht und Außenbereich
14 A. Verein im Zivilrecht V. Binnenbereicht und Außenbereich Mögliche Klausurfragen: Was versteht man unter Binnenbereich was unter Außenbereich? Was ist das Gründungsprotokoll? Weshalb kommt der Frage des Vereinszwecks eine zentrale Rolle zu?
15 Gliederung: B. Die Satzung I. Mindestinhalt II. Übliche weitere Regelungen III. Vereinsordnungen
16 B. Die Satzung Verfassung des Vereins
17 B. Die Satzung I. Mindestinhalt Muss-Regelungen "Vereinszweck" ( 21 BGB) Name des Vereins ( 65 BGB) Sitz des Vereins ( 24 BGB) Angabe, dass Verein eingetragen werden soll ( 65 BGB) Bestimmungen über den Ein- und Austritt der Mitglieder ( 39 BGB) Beitragsleistung ( 58 Nr. 2, 60 BGB) Bildung des Vorstands ( 26 BGB) Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung einzuberufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse ( 58 Nr. 4, 60 BGB)
18 B. Die Satzung II. Übliche weitere Regelungen (1) Kann-Regelungen Mehrheitsverhältnisse für Beschlüsse / Sitzungsturnus Rechte und Pflichten der Mitglieder / Ausschluss von Mitgliedern Größe des Vorstands / Wahlmodi Konkrete Aufgabenverteilungen Können Hauptamtliche Mitglied sein und in den Vorstand gewählt werden?!! Zweckgefährdung, Außendarstellung!! Was passiert, wenn der Angestellte als Vorstand dem GF eine Weisung erteilt? Wie wirkt sich der Informationsvorsprung des Hauptamtlichen im Vergleich zu seinem ehrenamtlichen Vorstandskollegen aus? Ermächtigung für Vereinsordnungen Vorstandsvergütung
19 B. Die Satzung II. Übliche weitere Regelungen (2) Zahlungen eines gemeinnützigen Vereins in Form einer Tätigkeitsvergütung An Vorstandsmitglied für Tätigkeit als Vorstand Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und (als Mitglieder) sonst keine Zuwendungen erhalten, 55 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 AO. 27 Abs. 3 BGB (Unentgeltlichkeit) Ohne Satzungsbestimmung folglich: Verstoß gegen Selbstlosigkeitsgrundsatz An Vereinsmitglied für eine Tätigkeit, die nicht in der Funktion als Vorstandsmitglied ausgeübt wird Die Zahlung darf nicht unangemessen hoch Sein, 55 Abs. 1 Nr. 3 AO. 27 Abs. 3 BGB gilt nicht! An Nichtvereinsmitglied für eine Tätigkeit, die nicht in der Funktion als Vorstandsmitglied ausgeübt wird Die Zahlung darf nicht unangemessen hoch sein, 55 Abs. 1 Nr. 3 AO. 27 Abs. 3 BGB gilt nicht!
20 B. Die Satzung III. Vereinsordnungen Ziel: Auslagerung von Detailregelungen aus der Satzung Anforderungen: Ermächtigung in der Satzung Nur die Satzung ausfüllender Inhalt Generelle Regelungen statt problembezogene Einzelregeln Kein Widerspruch zu bestehenden Vereinsordnungen Vorsicht bei Regelungen zu Schiedsverfahren (juristischer Beistand ratsam) Typische Regelungsgegenstände: Aufnahme / Ausschluss von Mitgliedern Mitgliedsbeiträge Schiedsverfahren Vorstandswahlen Unterschriftenordnung
21 B. Die Satzung IV. Satzungsänderungen ( 33 BGB) 33 BGB ¾-Mehrheit erforderlich Bei Änderung des Vereinszwecks: Alle Mitglieder Der Vorstand meldet Änderung zum Vereinsregister an (beglaubigte Unterschriften, Protokoll der MV ebenfalls mit begl. Unterschriften)
22 B. Die Satzung Mögliche Klausurfragen zur Satzung: Was versteht man unter Vereinssatzung, was unter Vereinsordnung? Weshalb ist es sinnvoll Vereinsordnungen zu erlassen? Welchen Inhalt muss eine Vereinssatzung zwingend enthalten? Nennen Sie drei Beispiele für Regelungen, die sinnvoller Weise (über den Mussinhalt hinaus) in die Satzung aufgenommen werden könnten.
23 Gliederung: C. Die Organe des Vereins I. Notwendige Organe II. 1. Mitgliederversammlung 2. Vorstand Weitere Organe, 32 Abs.1 S. 1 BGB 1. Die sog. Vorstandschaft 2. Das Kuratorium 3. Revisoren oder Kassenprüfer 4. Besondere Vertreter (Geschäftsführer, 31 BGB)
24 C. Die Organe des Vereins I. Notwendige Organe 1. Mitgliederversammlung (1) Kompetenz-Kompetenz Bedeutung der MV Oberstes Organ des Vereins, 32 Abs. 1 S. 1 BGB grundsätzlich allzuständig Kann Vorstand bestellen und abbestellen Beschlussfassung über Satzungsangelegenheiten (Kompetenz-Kompetenz) Beaufsichtigung und Entlastung (Billigung, umfassender Verzicht, ) der Vereinsorgane Auflösung des Vereins
25 C. Die Organe des Vereins I. Notwendige Organe 1. Mitgliederversammlung (2) Einberufung durch Vorstand 32 und 58 BGB Rechtswirksame Einberufung erforderlich ( 58 Nr. 4 BGB, zwingende Regelung in Satzung!) Einberufungspflicht: 37 BGB, Satzung sollte konkretisieren Einberufung auf Antrag ( 37 BGB, Satzung, Änderung möglich, nur prozentuale Angaben möglich..) Die Berufung erfordert die Einladung aller Mitglieder -> auch nicht Stimmberechtigte Mitglieder können Berufung erwirken
26 C. Die Organe des Vereins I. Notwendige Organe 1. Mitgliederversammlung (3) Versammlungsleitung Satzung -> Vorsitzender -> Stellvertreter unzuständigen Person? Bechlüsse ggf. anfechtbar Eröffnung Prüfung der Ladung und der Beschlussfähigkeit Bekanntgabe der Tagesordnung (Änderungen?) Versammlungsleiter erteilt Rederecht Wacht über die Sitzungsordnung
27 C. Die Organe des Vereins I. Notwendige Organe 1. Mitgliederversammlung (4) Wirksamkeit von Beschlüssen Grundsatz: Verstoß gegen eine Gesetz o. Satzung: Nichtigkeit! (Gleiche Rechtsfolge bei rechtswidrigem Regelungsinhalt (Diskriminierung, etc. )) Ausnahme: Verstoß gegen Satzungsbestimmungen, die weniger wichtige, verzichtbare Schutzbestimmungen zugunsten der einzelnen Mitglieder darstellen: Rügeerfordernis, Kausalitätserfordernis, Einzelfallbetrachtung Bsp.: Fehlende schriftliche Ladung eines Mitglieds
28 C. Die Organe des Vereins I. Notwendige Organe 1. Mitgliederversammlung (5) Beachte: Beurkundung der Beschlüsse (Ergebnisprotokoll, Beweisführung) Feststellung der Beschlussfähigkeit
29 C. Die Organe des Vereins I. Notwendige Organe 1. Mitgliederversammlung Mögliche Klausurfragen zur MV: Was bedeutet Kompetenz-Kompetenz der MV? Weshalb ist die Protokollierung der Beschlüsse der MV wichtig? Ist ein Beschluss der MV wirksam, wenn ein Mitglied falsch über den Ort der MV informiert wurde?
30 C. Die Organe des Vereins I. Notwendige Organe 2. Der Vorstand (1) 53 Nr. 3 BGB : Regelung in der Satzung zwingend erforderlich Vorstand lt. Satzung üblicher Weise: 1. u. 2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer, Beisitzer und Abteilungsleiter, Jedes Vereinsmitglied ist wählbar Auch Minderjährige, 107 Unterscheidung Anstellungsverhältnis und Organstellung! Satzung muss Vergütungsmöglichkeit vorsehen
31 C. Die Organe des Vereins I. Notwendige Organe 2. Der Vorstand (2) Aufwendungsersatzanspruch des Vorstands: grds. Ehrenamt, also ohne Vergütung Aber Aufwendungsersatzanspruch ( 23 Abs. 3, 670 BGB) Definition der Aufwendungen als freiwillige Vermögensopfer Typischer Weise: Fahrtkosten, Spesen, Materialkosten,
32 C. Die Organe des Vereins I. Notwendige Organe 2. Der Vorstand (3) Beendigung des Vorstandsamts Beendigungsgründe: Ablauf der Amtszeit, Abberufung, Amtsniederlegung (Satzung!) 27 Abs. 2 BGB: jederzeit Abberufung möglich (Satzung) Amtsniederlegung im Ehrenamt jederzeit, als entgeltlicher Vorstand nur aus wichtigem Grund
33 C. Die Organe des Vereins I. Notwendige Organe 2. Der Vorstand (4) Ein Verein ohne Vorstand 29 BGB, Notbestellung durch das Amtsgericht in dringenden Fällen Beispiel: keine MV möglich, kein Vorschlag in MV Gläubiger und Mitglieder sind antragsberechtigt und können Vorschläge machen Notbestellung nach 34 BGB auch für einzelne Geschäfte ( 181 BGB)
34 C. Die Organe des Vereins II. Weitere Organe 32 Abs. 1 S. 1 BGB
35 C. Die Organe des Vereins II. Weitere Organe 1. Besondere Vertreter, 30 BGB Der besondere Vertreter Außenverhältnis: Umfassende Vertretungsmacht Binnenverhältnis: An Weisungen des Vorstands gebunden Satzungsregelung erforderlich (durch wen, wofür, regelmäßig: GF)
36 C. Die Organe des Vereins II. Weitere Organe 3. Revisoren, Kassenprüfer Bericht ist oft Grundlage der Entlastung des Vorstands oder des GF
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