Vereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht

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1 Vereinsrecht

2 Gesetzliche Grundlagen 21 bis 79 Bürgerliches Gesetzbuch

3 Definition eines Vereins nach BGB Ein Verein ist: ein freiwilliger auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierter und vom Wechsel seiner Mitglieder unabhängiger Zusammenschluss einer größeren Anzahl von Personen unter einem Gesamtnamen (Vereinsnamen) die ein gemeinsames Ziel verfolgen

4 Vorstand als Organ Namensgebung Willensbildung durch Beschlussfassung Grundsätzlicher Wechsel im Mitgliederbestand möglich Satzungsmäßige Regelung für Ein- und Austritt 58 Absatz 1 BGB

5 Unterscheidung zwischen Idealverein und Wirtschaftlichen Verein Idealverein 21 BGB Wirtschaftlicher Verein 22 BGB Verfolgung gemeinnütziger Zwecke Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke

6 Verfolgung gemeinnütziger Ziele Status einer rechtsfähigen juristischen Person durch Eintrag ins Vereinsregister Ohne Eintrag ins Vereinsregister als nicht rechtsfähiger Verein Idealverein Förderung der allgemeinen Interessen Beratung und Betreuung der Mitglieder Wirtschaftliche Betätigung möglich darf aber nicht Hauptzweck sein

7 Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung einer Konzession Zulässigkeit nur, wenn dies durch Sondergesetze geregelt ist Wirtschaftlicher Verein Unzumutbarkeit sich in einer GmbH oder AG zu organisieren Zuständigkeit der Rechtsfähigkeit obliegt den Bundesländern

8 Unterschied zwischen rechtsfähigen und nicht rechtfähigen Verein Rechtsfähiger Verein Nicht rechtsfähiger Verein Selbständiger Träger von Rechten und Pflichten Anwendung der gesetzlichen Vorschriften von Gesellschaften Eigentum erwerben Eigentum übertragen Rechtsgeschäfte abschließen Kläger oder Beklagter sein Namensschutz Datenschutz Ehrenschutz Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR Satzungsmäßige Ermächtigung des Vorstandes als Geschäftsführer

9 Anforderungen an die Vereinssatzung Im Rahmen der geltenden Gesetze kann der Verein seine Angelegenheiten durch Rechtsetzung und Selbstverwaltung eigenständig regeln Inhalt einer Vereinssatzung: Mussbestimmungen Sollbestimmungen Kannbestimmungen

10 Vereinsnamen ( 57 BGB) Mussbestimmungen Absichtserklärung, ob der Verein ins das Vereinsregister eingetragen werden soll Satzung muss von mindestens 7 Gründungsmitgliedern unterschrieben werden Verein darf keinen geschlossenen Mitgliederbestand haben Hinweis: Vereinszweck darf nicht auf einen wirtschaftlichen Vereinszweck gerichtet sein

11 Sollbestimmungen Regelungen für Ein- und Austritt von Mitgliedern ( 39,58 Nr.1 BGB) Leistungen von Beiträgen durch die Mitglieder ( 58 Nr.2 BGB) Zusammensetzung des Vorstandes ( 58 Nr.3, 26 BGB) Voraussetzung und Form der Einberufung der Mitgliederversammlung ( 58 Nr.4 BGB) Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen Tag der Errichtung der Vereinssatzung

12 Kannbestimmungen Die Vereinssatzung kann zusätzliche Bestimmungen enthalten für: Aufnahme neuer Mitglieder durch Aufnahmegebühr Rechte und Pflichten der Mitglieder Voraussetzungen und Prozedere über den Ausschluss von Mitgliedern Zugehörigkeit des Vereins zu einem übergeordneten Verband Definition zwischen Aktiven und Passiven Mitgliedern

13 Zweck des Vereins Weitere Hinweise 1 ( Beim Zweck des Vereins ist der Schwerpunkt der Tätigkeit des Vereins festzulegen) Name des Vereins (Der Name des Vereins muss sich deutlich von den Namen anderer Vereine unterscheiden. Durch die Eintragung im Vereinsregister ist der Name des Vereins geschützt.) Sitz des Vereins (Ort an dem die Verwaltung des Vereins durchgeführt wird - 57 Absatz 1 BGB)

14 Organe des Vereins Vorstand ( 26 BGB) erweiterter Vorstand Mitgliederversammlung 32 Absatz 1 Satz 1 BGB Beirat/ Beiräte Ausschüsse Aufsichtsrat

15 Vertretung des Vereins gegenüber Dritten Führung der Verwaltungsgeschäfte Vereinsvorstand 26 BGB Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung Erfüllung der steuerlichen Pflichten

16 Einflussnahme der Mitglieder auf das Vereinsleben Ordnungsgemäße und fristgerechte Einberufung Mitgliederversammlung 32 Absatz 1 Satz 1 BGB Beschlussfassung Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder

17 Haftung rechtsfähiger Verein e.v. nicht rechtsfähiger Verein Beschränkung der Haftung auf das Vereinsvermögen wirtschaftliche Zwecke Ideelle Zwecke Keine Haftung der Vereinsmitglieder Mithaftung der Mitglieder setzt besonderen Rechtsgrund voraus Haftung der Mitglieder auch mit dem Privatvermögen Beschränkung der Haftung auf das Vereinsvermögen

18 Regeln für die Jahreshauptversammlung Fristgerechte und ordnungsgemäße Einladung Führung einer Anwesenheitsliste, für Gäste getrennt Zu Beginn der JHV Beschlussfassung über Tagesordnung Feststellung der Stimmberechtigung Prozedere bei Wahlvorgängen, Geheim oder offene Wahl Bei Vorstandswahlen getrennte Wahlvorgänge Protokollierung aller Beschlüsse der JHV mit Abstimmungsergebnis Unterschrift des Schriftführers und des Vorsitzenden

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