Leistungsverträge mit den Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung

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1 Verein seeland.biel/bienne (s.b/b) Conférence des maires du Jura bernois et du district bilingue de Bienne (CMJB) Leistungsverträge mit den Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung Vertragsperiode Botschaft Antrag an die Delegiertenversammlung des Gemeindeverbands für die Kulturförderung in der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura vom 23. Juni 2015 Anpassungen gegenüber der Fassung vom 9. Feb für die Konsultation - Redaktionelle Anpassungen aufgrund der Rückmeldungen aus der Konsultation - Kap. 3 und Anhang 4: Ein Berechnungsfehler wurde korrigiert: Die Gewichtung der Gemeinde Safnern war fälschlicherweise mit 4.0 statt 7.0 berechnet worden. Aufgrund der Korrektur reduziert sich der Pro-Kopf-Beitrag für alle anderen Gemeinden leicht. - Kap. 6: Neues Kapitel zu den Ergebnissen der Konsultation (Hinweis: Der ausführliche Auswertungsbericht zur Konsultation ist beigelegt) - Kap. 7: Neues Kapitel mit weiteren Informationen im Nachgang zur Konsultation - Kap. 8: Aktualisierung des weiteren Vorgehens - Kap. 9: Neues Kapitel zu den Anträgen an die Delegiertenversammlung Conférence des maires du Jura bernois et du district bilingue de Bienne info@cmjb.ch Verein seeland.biel/bienne info@seeland.biel-bienne.ch

2 2 Vorstand Conférence des maires du Jura bernois et du district bilingue de Bienne, 20. Mai 2015 Vorstand Verein seeland.biel/bienne, 20. Mai 2015 Inhalt 1 Zusammenfassung 3 2 Ausgangslage Gemeinsame Finanzierung von regional bedeutenden Kulturinstitutionen Liste der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung Perimeter für die Finanzierung 7 3 Leistungsverträge Eckwerte Höhe der Betriebsbeiträge Auswirkungen auf den Finanz- und Lastenausgleich FILAG 12 4 Finanzierungsschlüssel Ausgangslage und Ziele Finanzierungsschlüssel für die Kulturinstitutionen im Seeland Finanzierungsschlüssel für die Kulturinstitutionen im Berner Jura Finanzierungsschlüssel für die Kulturinstitutionen in Biel Jährliche Betriebsbeiträge der Gemeinden 17 5 Fazit 17 6 Resultate der Konsultation 18 7 Weitere Informationen im Nachgang zur Konsultation 19 8 Weiteres Vorgehen 20 9 Antrag 21 Anhang Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 Portraits der Kulturinstitutionen Betriebsbeiträge an die Kulturinstitutionen im Seeland Betriebsbeiträge an die Kulturinstitutionen im Berner Jura Betriebsbeiträge an die Kulturinstitutionen in Biel Betriebsbeiträge total pro Gemeinde Abkürzungen CMJB KKFG KKFV RKK s.b/b Conférence des maires du Jura bernois et du district bilingue de Bienne Kantonales Kulturförderungsgesetz Kantonale Kulturförderungsverordnung Regionale Kulturkonferenz Biel Verein seeland.biel/bienne 20. Mai _502_10_Botschaft_ docx

3 3 1 Zusammenfassung Seit 2000 werden fünf grosse Kulturinstitutionen in Biel gemeinsam von der Stadt Biel, dem Kanton Bern und den umliegenden Gemeinden der Regionalen Kulturkonferenz Biel (RKK Biel) mitfinanziert. In der laufenden Vertragsperiode unterstützen die 43 Gemeinden der RKK Biel das Theater Orchester Biel Solothurn, die Spectacles français, die Stadtbibliothek Biel, das Neue Museum Biel und das CentrePasquArt mit jährlich 1,41 Millionen Franken. Am Theater Orchester Biel Solothurn beteiligt sich zudem die Stadt Solothurn mit einem namhaften Betrag. Mit dem neuen Kantonalen Kulturförderungsgesetz KKFG wird die gemeinsame Finanzierung ausgeweitet. Neu werden auch Kulturinstitutionen ausserhalb der Zentrumsstadt Biel gemeinsam von den Standortgemeinden, dem Kanton und den übrigen Gemeinden mitfinanziert. Die vom Regierungsrat beschlossene Liste der «Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung» umfasst neun Institutionen in Biel, zwei Institutionen im Seeland und 12 Institutionen im Berner Jura. Ab der Vertragsperiode beteiligen sich alle Gemeinden der Region Biel/Bienne-Seeland- Berner Jura (BBSBJ) an der Finanzierung der 23 Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung. Für die Finanzierung gelten drei Perimeter: Die Kulturinstitutionen in Biel werden von allen Gemeinden der Region BBSBJ mitfinanziert. Die Kulturinstitutionen im Seeland und die Kulturinstitutionen im Berner Jura werden jeweils nur von den Gemeinden ihrer Teilregion mitfinanziert. Die Stadt Biel und die Gemeinde Evilard gehören als zweisprachige Gemeinden beiden Teilregionen an und beteiligen sich an der Finanzierung der Kulturinstitutionen im Seeland und im Berner Jura. Die Vorstände des Vereins seeland.biel/bienne (s.b/b) und der Conférence des maires du Jura bernois et du district bilingue de Bienne (CMJB) beantragen den Gemeinden, die 23 Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung in der Vertragsperiode gemeinsam mit den anderen Finanzierungsträgern mit 18,57 Millionen Franken pro Jahr zu unterstützen (ohne Beitrag der Stadt Solothurn von 3,11 Millionen Franken). Darin enthalten sind Beitragserhöhungen für zwei Kulturinstitutionen in Höhe von Franken und die Integration von bisher alleine vom Kanton getragener Kulturvermittlungsbeiträge in Höhe von 60'000 Franken an zwei Institutionen. Der Anteil der Gemeinden an den Betriebsbeiträgen beträgt 10 Prozent (für zwei Institutionen gilt ein anderer Kostenteiler). Insgesamt entfallen auf die Gemeinden 1,77 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig beantragen die Vorstände s.b/b und CMJB einen neuen Finanzierungsschlüssel zur Verteilung der Beiträge auf die einzelnen Gemeinden. Für die Kulturinstitutionen im Seeland und im Berner Jura wird jeweils ein einheitlicher Pro-Kopf-Beitrag vorgeschlagen. Für die Kulturinstitutionen in Biel sind vier Zonen mit abgestuften Pro-Kopf-Beiträgen vorgesehen. Die Abstufung berücksichtigt, dass die Gemeinden im Berner Jura wesentlich höhere Pro-Kopf-Beiträge an die Kulturinstitutionen in ihrer Teilregion leisten als die Gemeinden im Seeland. Im Sinne des KKFG werden die heutigen RKK-Gemeinden durch den neuen Finanzierungsschlüssel entlastet. Über den Kostenanteil der Gemeinden an den Betriebsbeiträgen und über den Finanzierungsschlüssel entscheidet die Delegiertenversammlung des Gemeindeverbands für die Kulturförderung in der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura. Die Vorstände s.b/b und CMJB beantragen der Delegiertenversammlung, den 23 Leistungsverträgen inklusive Anhang (Beiträge der Gemeinden) zuzustimmen. Die Gemeinden werden zusätzlich durch die Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden, die sich durch die Umsetzung des KKFG im ganzen Kanton ergeben, mit 3.10 Franken pro Einwohner/in im Finanz- und Lastenausgleich FILAG belastet.

4 4 2 Ausgangslage 2.1 Gemeinsame Finanzierung von regional bedeutenden Kulturinstitutionen Regionale Kulturkonferenz Biel Seit 2000 finanzieren die Stadt Biel, der Kanton Bern und die 43 Gemeinden der Regionalen Kulturkonferenz Biel (RKK Biel) gemeinsam fünf grosse Bieler Kulturinstitutionen: Theater Orchester Biel Solothurn, Spectacles français, Stadtbibliothek Biel, Neues Museum Biel, CentrePasquArt. Am Theater Orchester Biel Solothurn beteiligt sich zudem die Stadt Solothurn mit einem namhaften Betrag. Die RKK-Gemeinden tragen 10 Prozent der Betriebsbeiträge (beim Theater Orchester Biel Solothurn 7.2 Prozent). Die Höhe der Betriebsbeiträge und die Leistungen der Institutionen werden in Verträgen mit einer Laufzeit von vier Jahren festgelegt. Die laufende Vertragsperiode dauert bis Ende Institution Jährlicher Betriebsbeitrag davon Anteil der RKK-Gemeinden Theater Orchester Biel Solothurn 11'094' '512 Spectacles français 646'493 64'651 Stadtbibliothek Biel 2'852' '292 Neues Museum Biel 1'882' '247 CentrePasquArt 794'722 79'601 Total 17'271'100 1'416'303 Neue rechtliche Grundlagen Seit dem 1. Januar 2013 ist das totalrevidierte Kantonale Kulturförderungsgesetz KKFG in Kraft. 1 Das KKFG hat u.a. zum Ziel, die Standortgemeinden von regional bedeutenden Kulturinstitutionen finanziell zu entlasten und die Finanzierung der Institutionen auf eine breitere Basis zu stellen. Mit dem neuen Gesetz wird das bewährte Prinzip der gemeinsamen Finanzierung von regional bedeutenden Kulturinstitutionen ausgeweitet. Die wichtigsten Neuerungen: - Zu den fünf oben genannten Kulturinstitutionen kommen 18 weitere Kulturinstitutionen dazu: vier in der Stadt Biel, zwei im Seeland und 12 im Berner Jura. Somit werden künftig 23 Kulturinstitutionen in der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura gemeinsam durch die Standortgemeinde, den Kanton und die übrigen Gemeinden finanziert. - Alle Gemeinden der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura beteiligen sich an der Finanzierung. Die Kulturinstitutionen in der Zentrumsstadt Biel werden dabei von allen Gemeinden unterstützt, die Institutionen im Seeland und im Berner Jura nur von der jeweiligen Teilregion. - Der Kanton übernimmt 40 Prozent des Betriebsbeitrags und die Standortgemeinde höchstens 50 Prozent. Die übrigen Gemeinden zusammen übernehmen mindestens 10 Prozent. Bei den Regionalbibliotheken beträgt der Anteil des Kantons 20 Prozent und jener der Standortgemeinde höchstens 70 Prozent. Dieser Verteilschlüssel gilt bereits heute in der RKK Biel. 1

5 5 - Über die Betriebsbeiträge der übrigen Gemeinden und über den Finanzierungsschlüssel unter den Gemeinden entscheidet die Delegiertenversammlung des zu bildenden Gemeindeverbands für die Kulturförderung in der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura. Das KKFG schreibt die Bildung eines Gemeindeverbandes vor, da in der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura keine Regionalkonferenz besteht. Sollte künftig eine Regionalkonferenz gebildet werden, kann der Gemeindeverband wieder aufgelöst werden. Umsetzung ab 2016 Die Vorgaben des KKFG sollen in der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura per 2016 umgesetzt werden. Dies ermöglicht für die fünf Bieler Kulturinstitutionen, die heute von der RKK Biel mitfinanziert werden und deren Leistungsverträge 2015 auslaufen, einen nahtlosen Übergang in eine neue vierjährige Vertragsperiode. Bei einer späteren Umsetzung müssten für die Übergangszeit separate Kreditbeschlüsse aller Finanzierungspartner eingeholt werden. Ablösung der RKK durch den Gemeindeverband Im Zuge der Umsetzung des KKFG werden die Aufgaben der RKK Biel ab Mitte 2015 durch den Gemeindeverband für die Kulturförderung übernommen. Die RKK Biel wird aufgelöst. Dadurch entfällt auch der bisherige Jahresbeitrag der Gemeinden, des Kantons und der Kulturinstitutionen an die Geschäftsführung der RKK (für Mitgliedgemeinden von s.b/b war dieser im Mitgliederbeitrag eingeschlossen). Im Gegenzug werden sich die Gemeinden ab 2016 an den Verwaltungskosten des Gemeindeverbands beteiligen müssen.

6 6 2.2 Liste der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung Der Regierungsrat hat die Liste der «Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung» in der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura am 17. September 2014 festgelegt. 2 Dem Beschluss gingen sorgfältige Verhandlungen mit den Standortgemeinden, dem Amt für Kultur, dem Bernjurassischen Rat, der RKK Biel, dem Verein seeland.biel/bienne und der Conférence des maires du Jura bernois et du district bilingue de Bienne voraus. In der Konsultation stiess die vorgeschlagene Liste bei den Gemeinden und regionalen Organisationen auf breite Zustimmung. Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung in Biel (Standortgemeinde Biel/Bienne): - Theater Orchester Biel Solothurn - Spectacles français - Stadtbibliothek Biel - Neues Museum Biel - CentrePasquArt - PhotoforumPasquArt - Théâtre de la Grenouille - Bieler Fototage - Festival du Film Français d Helvétie Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung im Seeland: - Kulturfabrik KUFA (Standortgemeinde Lyss) - Kultur Kreuz Nidau (Standortgemeinde Nidau) Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung im Berner Jura: - Centre de culture et de loisirs (Standortgemeinde Saint-Imier) - Centre culturel de la Prévôté (Standortgemeinde Moutier) - Café Théâtre de la Tour de Rive (Standortgemeinde La Neuveville) - Centre culturel Le Royal (Standortgemeinde Tavannes) - Zeitschrift «Intervalles» (Standortgemeinde Plateau de Diesse) - Musée de St-Imier (Standortgemeinde Saint-Imier) - Musée d Art et d Histoire La Neuveville (Standortgemeinde La Neuveville) - Musée du Tour automatique et d Histoire de Moutier (Standortgemeinde Moutier) - Regionalbibliothek St-Imier (Standortgemeinde Saint-Imier) - Regionalbibliothek Moutier (Standortgemeinde Moutier) - Regionalbibliothek Tavannes (Standortgemeinde Tavannes) - Regionalbibliothek La Neuveville (Standortgemeinde La Neuveville) Portraits der 23 Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung finden sich im Anhang 1. 2 Anhang 1 zur Kulturförderungsverordnung KKFV (

7 7 2.3 Perimeter für die Finanzierung Ein Gemeindeverband mit zwei Teilregionen Ab 2016 beteiligen sich alle Gemeinden der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura an der Finanzierung der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung: - Die Kulturinstitutionen in der Zentrumsstadt Biel werden von allen Gemeinden mitfinanziert. - Die Kulturinstitutionen im Seeland werden nur von den Gemeinden der Teilregion Biel/Bienne- Seeland mitfinanziert. - Die Kulturinstitutionen im Berner Jura werden nur von den Gemeinden der Teilregion Biel/Bienne-Berner Jura mitfinanziert. Die Teilregionen wurden vom Regierungsrat festgelegt. 3 Die Stadt Biel und die Gemeinde Evilard gehören als zweisprachige Gemeinden beiden Teilregionen an. Mit den Teilregionen werden die kulturellen Eigenheiten und Unterschiede der beiden Sprachregionen berücksichtigt. Die Institutionen im Seeland und die Institutionen im Berner Jura werden jeweils nur von den Gemeinden ihrer Teilregion mitfinanziert. Perimeter Gemeindeverband für die Kulturförderung in der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura Teilregion Biel/Bienne-Seeland Teilregion Biel/Bienne-Berner Jura 3 Anhang 1 zur Kulturförderungsverordnung KKFV (

8 8 Änderungen gegenüber der heutigen RKK Biel Die Regionale Kulturkonferenz Biel umfasst heute 43 Gemeinden im Seeland und im Berner Jura. Der künftige Perimeter umfasst alle 102 Gemeinden der Verwaltungsregionen Seeland und Berner Jura. Damit vergrössert sich der Perimeter gegenüber der RKK Biel um 58 Gemeinden. 19 Gemeinden im Seeland und 35 Gemeinden im Berner Jura werden neu beitragspflichtig. 38 Gemeinden im Seeland und 5 Gemeinden im Berner Jura sind bereits in der RKK Biel beitragspflichtig. Drei Gemeinden (Aarberg, Grossaffoltern und Lyss) gehören bis Ende 2015 zugleich der RKK Biel und der Teilkonferenz Kultur der Regionalkonferenz Bern-Mittelland an. Sie zählen künftig nur noch zur Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura. Vier Gemeinden (Rapperswil, Radelfingen, Seedorf und Schüpfen), die bisher der Teilkonferenz Kultur Bern-Mittelland angehörten, gehören künftig zur Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura. Perimeter Regionale Kulturkonferenz Biel (gültig bis ) Regionale Kulturkonferenz Biel Regionale Kulturkonferenz Biel + Teilkonferenz Kultur Bern-Mittelland Teilkonferenz Kultur Bern-Mittelland

9 9 3 Leistungsverträge Eckwerte Neue Verträge ab 2016 Die 23 Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung sollen ab Anfang 2016 gemeinsam durch die Standortgemeinde, den Kanton und die übrigen Gemeinden finanziell unterstützt werden. Die Betriebsbeiträge und die Leistungen der Institutionen werden in Leistungsverträgen mit einer Laufzeit von vier Jahren festgelegt. 4 Für die fünf Kulturinstitutionen in Biel, deren Leistungsverträge 2015 auslaufen, wird damit ein nahtloser Übergang in die neue Vertragsperiode gewährleistet. Mit den weiteren 18 Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung wird erstmals ein Leistungsvertrag für die gemeinsame Finanzierung durch Standortgemeinde, Kanton und übrigen Gemeinden abgeschlossen. Finanzielle Rahmenbedingungen Im Rahmen der Gespräche über die Vertragsperiode haben die Kulturinstitutionen teilweise erhebliche Beitragserhöhungen beantragt. Diese Forderungen mussten aufgrund der angespannten finanziellen Lage von Kanton und Gemeinden auf das Notwendige gekürzt werden. Beitragserhöhungen sind nur punktuell möglich. Aufgrund der rückläufigen Teuerung während der laufenden Vertragsperiode wird kein Teuerungsausgleich ausgerichtet. Kostenanteil der Gemeinden Das KKFG legt für den Kanton einen fixen Finanzierungsanteil am Betriebsbeitrag von 40 Prozent (bzw. 20 Prozent bei Regionalbibliotheken) fest. Für die Anteile der Standortgemeinde (höchstens 50 Prozent) und der übrigen Gemeinden der Region (mindestens 10 Prozent) lässt das Gesetz einen Handlungsspielraum offen. Die Finanzierungsträger schlagen vor, den Anteil der übrigen Gemeinden auf 10 Prozent festzulegen. Dies entspricht dem bisherigen Kostenanteil der Gemeinden der RKK Biel. Inhalt der Leistungsverträge Das Amt für Kultur hat in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Biel einen Muster-Leistungsvertrag erarbeitet, der für alle 23 Kulturinstitutionen angewandt wird. Der Leistungsvertrag regelt - die Leistungen und strategischen Vorhaben der Institution - die Höhe des Betriebsbeitrags und dessen Verwendung - die Mess- und Sollwerte für die Zielerfüllung - die Berichterstattung und das jährliche Reporting-Gespräch mit den Finanzierungsträgern - die Konfliktregelung - Inkrafttreten, Geltungsdauer, Änderung und Kündigung. Die Leistungsverträge sind unter und verfügbar. 4 Beim Theater Orchester Biel Solothurn richtet sich die Vertragsdauer nach der Spielzeit, weshalb dieser Vertrag (rückwirkend) per Mitte 2015 in Kraft tritt.

10 10 Federführung bei der Vorbereitung Die Federführung bei der Vorbereitung der Leistungsverträge obliegt den Standortgemeinden, welche auch die Verhandlungen mit den Kulturinstitutionen führen. Für die Kulturinstitutionen im Berner Jura hat auf Wunsch der Standortgemeinden der Bernjurassische Rat (BJR) die Federführung übernommen, in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Kultur. Gemeindeverband als Clearingstelle Zur Vereinfachung der administrativen Abläufe soll der Gemeindeverband als Clearingstelle fungieren. Er wird den Gemeinden jährlich den geschuldeten Betrag für alle Institutionen in Rechnung stellen und die überwiesenen Beiträge an die Institutionen weiterleiten. Dieses Vorgehen hat sich bereits in der RKK Biel bewährt. Zu beachten ist, dass im Konfliktfall nicht der Gemeindeverband in der Zahlungspflicht steht, sondern die Gemeinde. 3.2 Höhe der Betriebsbeiträge Die Vorstände s.b/b und CMJB schlagen in Absprache mit den Standortgemeinden und dem Kanton für die Vertragsperiode die in der Tabelle auf Seite 11 aufgeführten jährlichen Betriebsbeiträge vor. Der Kostenanteil der übrigen Gemeinden ist in der rechten Spalte ersichtlich. Betriebsbeiträge an die Kulturinstitutionen in Biel Die Betriebsbeiträge an das Theater Orchester Biel Solothurn und die Stadtbibliothek Biel bleiben im Vergleich zur Vertragsperiode unverändert. Der Betriebsbeitrag an die Spectacles français wird um 330'000 Franken erhöht. Grundlage des Erhöhungsantrages ist ein aufgrund von politischen Erwägungen und Sparüberlegungen definiertes Geschäftsmodell. Die Erhöhung zielt nicht auf eine Verstärkung der französischsprachigen Gastspielsaison, sondern auf einen in zwei Häusern (Palace und Théâtre de Poche) funktionierenden Theaterbetrieb. Der Geschäftserfolg aus Vermietungen kann von den Spectacles français für eine Erweiterung ihres Angebots genutzt werden. Eine Chance für eine Erweiterung des Angebots liegt auch im Projekt «Réseau Arts de la scène», das die Spectacles français in ein Theaternetzwerk mit dem Berner Jura und dem Jura einbezieht. Der Betriebsbeitrag an das CentrePasquArt wird um 230'000 Franken erhöht. Das CentrePasquArt ist gegenüber vergleichbaren Institutionen und angesichts der grossen Ausstellungsfläche unterfinanziert und hat zu wenig Mittel für die Erfüllung der Kernaufgaben. Es muss einen hohen Aufwand für die Mittelbeschaffung leisten, was wiederum Kapazitäten von der inhaltlichen Gestaltung abzieht. Bei der äusserst erfolgreichen Kulturvermittlung ist es zu 80% abhängig von einem namhaften Beitrag einer Stiftung. Der bisher vom Kanton Bern separat entrichtete Beitrag für schulische Kulturvermittlung von Franken ist in der Erhöhung enthalten. Der Betriebsbeitrag an das Neue Museum Biel NMB wird um 30'000 Franken erhöht. Dabei geht es um den bisher vom Kanton Bern separat entrichtete Beitrag für schulische Kulturvermittlung von Franken. Die Betriebsbeiträge an das PhotoforumPasquArt, das Théâtre de la Grenouille, die Bieler Fototage und das Festival du Film Français d'helvétie wurden im Rahmen der Vertragsverhandlungen festgelegt. Sie ermöglichen den Institutionen einen nachhaltigen Betrieb und die in den Verträgen vereinbarten Leistungen.

11 11 Betriebsbeiträge an die Kulturinstitutionen im Seeland und im Berner Jura Die Betriebsbeiträge an die 14 Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung im Seeland und im Berner Jura wurden im Rahmen der Vertragsverhandlungen festgelegt. Sie basieren mehrheitlich auf den für 2015 budgetierten Beiträgen der Standortgemeinden, des Kantons und allfälliger weiterer mitfinanzierender Gemeinden. Ab 2016 werden diese Kosten auf die drei Finanzierungspartner (Standortgemeinde, Kanton und übrige Gemeinden) verteilt. Die vorgesehenen Betriebsbeiträge ermöglichen einen nachhaltigen Betrieb und die Erbringung der in den Verträgen vereinbarten Leistungen. Standortgemeinde, Kanton und übrige Gemeinden zusammen nur übrige Gemeinden Vertragsperiode Vorgesehene Beitragserhöhung Vertragsperiode Anteil Betrag Kulturinstitutionen in Biel 17'271' '000 18'569'219 1'545'984 Theater Orchester Biel Solothurn * 11'094' '094' % 798'512 Spectacles français 646' ' '500 10% 97'650 Stadtbibliothek Biel 2'852' '852'967 10% 285'292 Neues Museum Biel 1'882'467 30'000 1'912'500 10% 191'250 CentrePasquArt 794' '000 1'024'700 10% 102'470 PhotofoumPasquArt 246'500 10% 24'650 Théâtre de la Grenouille 185'800 10% 18'580 Bieler Fototage 122'900 10% 12'290 Festival du Film Français d'helvétie 152'900 10% 15'290 Kulturinstitutionen im Seeland 220'000 22'000 Kulturfabrik KUFA Lyss 160'000 10% 16'000 Kultur Kreuz Nidau 60'000 10% 6'000 Kulturinstitutionen im Berner Jura 1'724' '578 Café Théâtre de la Tour de Rive (La Neuveville) 39'775 10% 3'978 Musée d'art et d'histoire de La Neuveville 42'000 10% 4'200 Bibliothèque régionale de La Neuveville 192'500 10% 19'250 Centre culturel de la Prévoté (Moutier) 180'000 10% 18'000 Musée du Tour automatique et d'histoire de Moutier 124'416 10% 12'442 Bibliothèque régionale de Moutier 215'000 10% 21'500 Revues Intervalles (Plateau de Diesse) 72'000 49% 35'307 Centre de culture et de loisirs (Saint-Imier) 190'490 10% 19'049 Musée de Saint-Imier 172'400 10% 17'240 Bibliothèque régionale de Saint-Imier 180'000 10% 18'000 Centre culturel Le Royal (Tavannes) 123'625 10% 12'363 Bibliothèque régionale de Tavannes 192'500 10% 19'250 Kulturinstitutionen total 20'513'925 1'768'562 * inkl. Anteil der Stadt Solothurn (28%, 3'110'017 Franken)

12 Auswirkungen auf den Finanz- und Lastenausgleich FILAG Mit der Umsetzung des KKFG kommt es bei den meisten Kulturinstitutionen und in allen Regionen zu Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden. Diese Verschiebungen werden dem Lastenausgleich «Aufgabenteilung» gemäss Artikel 29b des Finanz- und Lastenausgleichgesetzes FILAG zugeführt und damit zum Ausgleich gebracht. Die Gesamtsumme dieses Lastenausgleichs wird im Verhältnis zur Wohnbevölkerung auf die Gemeinden des ganzen Kantonsgebiets verteilt. In die Abrechnung einbezogen werden nur diejenigen Summen, die aufgrund einer Änderung des Kostenanteils vom Kanton zu den Gemeinden oder von den Gemeinden zum Kanton verschoben werden. Nicht darunter fallen gleichzeitig beschlossene Erhöhungen der Betriebsbeiträge an eine Institution. Vor der Umsetzung des KKFG lag der FILAG-Pro-Kopf-Betrag für den Anteil Kultur bei 0.30 Franken. Gemäss Berechnungen des Amts für Kultur wird er nach der Umsetzung des KKFG bei etwa 3.40 Franken liegen. Somit kann die Auswirkung des KKFG auf den FILAG Lastenausgleich «Aufgabenteilung» mit etwa 3.10 Franken beziffert werden.

13 13 4 Finanzierungsschlüssel 4.1 Ausgangslage und Ziele Die Finanzierungsschlüssel legen fest, wie der Kostenanteil der übrigen Gemeinden (gemäss Tabelle auf Seite 11) auf die einzelnen Gemeinden verteilt wird: - Der Finanzierungsschlüssel für die Kulturinstitutionen im Seeland umfasst die Gemeinden der Teilregion Biel/Bienne-Seeland (siehe Kapitel 4.2). - Der Finanzierungsschlüssel für die Kulturinstitutionen im Berner Jura umfasst die Gemeinden der Teilregion Biel/Bienne-Berner Jura (siehe Kapitel 4.3). - Der Finanzierungsschlüssel für die Kulturinstitutionen in Biel umfasst alle Gemeinden der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura (siehe Kapitel 4.4). Die Finanzierungsschlüssel werden von der Delegiertenversammlung des Gemeindeverbands für die Kulturförderung beschlossen. Die Kulturförderungsverordnung hält fest, dass sich die Gemeinden im Verhältnis zur durchschnittlichen mittleren Wohnbevölkerung (gemäss FILAG) beteiligen. Der Gemeindeverband kann den Pro-Kopf-Beitrag nach geeigneten Kriterien abstufen oder auf eine Abstufung verzichten. 4.2 Finanzierungsschlüssel für die Kulturinstitutionen im Seeland An der Finanzierung der zwei Kulturinstitutionen im Seeland beteiligen sich ab 2016 alle Gemeinden der Teilregion Biel/Bienne-Seeland (eingeschlossen die Stadt Biel und die Gemeinde Evilard). Der jährliche Betriebsbeitrag der 62 Gemeinden beträgt 22'000 Franken. Auf eine Abstufung der Pro-Kopf-Beiträge wird im Sinne der regionalen Solidarität und aus praktischen Gründen verzichtet. Die Kosten werden gleichmässig auf alle Gemeinden (ausgenommen die jeweilige Standortgemeinde) verteilt. Daraus resultiert ein Pro-Kopf-Beitrag von 0.15 Franken (gerundet). Der Anteil der Stadt Biel beläuft sich auf knapp einen Drittel (7'474 Franken). Anzahl Institutionen Betriebsbeitrag übrige Gemeinden Pro-Kopf-Beitrag (Durchschnitt) Teilregion Biel/Bienne-Seeland 2 22'000 Franken 0.15 Franken Die von den einzelnen Gemeinden zu leistenden Betriebsbeiträge sind aus Anhang 2 ersichtlich. 4.3 Finanzierungsschlüssel für die Kulturinstitutionen im Berner Jura An der Finanzierung der 12 Kulturinstitutionen im Berner Jura beteiligen sich ab 2016 alle Gemeinden der Teilregion Biel/Bienne-Berner Jura (eingeschlossen die Stadt Biel und die Gemeinde Evilard). Der jährliche Betriebsbeitrag der 42 Gemeinden beträgt Franken. Auf eine Abstufung der Pro-Kopf-Beiträge wird im Sinne der regionalen Solidarität und aus praktischen Gründen verzichtet. Die Kosten werden gleichmässig auf alle Gemeinden (ausgenommen die

14 14 jeweilige Standortgemeinde) verteilt. Daraus resultiert ein Pro-Kopf-Beitrag von 1.88 Franken (gerundet). Gut die Hälfte der Kosten entfallen dabei auf die Stadt Biel ( Franken). Eine besondere Regelung gilt für die Zeitschrift «Intervalles»: Kanton und Gemeinden übernehmen je 50 Prozent der Kosten, wobei der Anteil der Gemeinden gleichmässig auf alle Gemeinden (eingeschlossen die Standortgemeinde) verteilt wird. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine Zeitschrift nicht in gleichem Mass zur Ausstrahlung einer Standortgemeinde beiträgt wie eine Kulturinstitution. Anzahl Institutionen Betriebsbeitrag übrige Gemeinden Pro-Kopf-Beitrag (Durchschnitt) Teilregion Biel/Bienne-Berner Jura '371 Franken 1.88 Franken Die von den einzelnen Gemeinden zu leistenden Betriebsbeiträge sind aus Anhang 3 ersichtlich. 4.4 Finanzierungsschlüssel für die Kulturinstitutionen in Biel Ausgangslage und Ziele An der Finanzierung der neun Kulturinstitutionen in Biel beteiligen sich ab 2016 alle Gemeinden der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura (ohne die Standortgemeinde Biel). Der jährliche Betriebsbeitrag der 101 Gemeinden beträgt 1'545'989 Franken. Mit dem Finanzierungsschlüssel werden folgende Ziele angestrebt: - Die heutigen RKK-Gemeinden sollen im Sinne des KKFG entlastet werden. - Die Pro-Kopf-Beiträge sollen in angemessener Weise abgestuft werden. - Der Pro-Kopf-Beitrag der neu beitragspflichtigen Gemeinden soll unter dem tiefsten Pro-Kopf- Beitrag der RKK Biel liegen. Heutiger Finanzierungsschlüssel der RKK Biel Der Finanzierungsschlüssel der RKK Biel gilt seit der Einführung im Jahr Er teilt die RKK- Gemeinden in vier Zonen mit abgestuftem Pro-Kopf-Beitrag ein: Zone Abstufung Pro-Kopf-Beitrag K Kernzone K gewichtet mit 4, Franken A1/P1 Agglomerations- bzw. Pendlerzone 1 gewichtet mit 3, Franken A2/P2 Agglomerations- bzw. Pendlerzone 2 gewichtet mit 2, Franken P3 Pendler- bzw. Einzugsgebietszone 3 gewichtet mit Franken Die Erweiterung des Finanzierungsschlüssels der RKK Biel mit zwei zusätzlichen Zonen für die neu beitragspflichtigen Gemeinden wurde geprüft, hat sich jedoch als ungeeignet erwiesen: Die Zoneneinteilung der RKK basiert auf Pendlerzahlen der Volkszählung Eine Aktualisierung ist nicht möglich, da die Pendlerzahlen nicht mehr erhoben werden. Die Zoneneinteilung weist zudem verschiedene Sonderregelungen auf, die heute nicht mehr gerechtfertigt sind. Eine Aufteilung in sechs Zonen mit unterschiedlichen Pro-Kopf-Beiträgen wäre zudem kompliziert und die Abstufung zwischen dem tiefsten und dem höchsten Pro-Kopf-Beitrag sehr gross.

15 15 Finanzierungsschlüssel ab 2016 Der vorgeschlagene Finanzierungsschlüssel basiert auf einer neuen Zoneneinteilung nach Erreichbarkeit und umfasst vier Zonen. Als Kriterium dient die Fahrzeit nach Biel mit dem Auto. Auf die Berücksichtigung der Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehr wurde verzichtet, weil die ÖV- Erschliessung der Gemeinden sehr unterschiedlich ist, was zu unerwünschten Verzerrungen führt. Es werden drei Kategorien unterschieden: Fahrzeit mit dem Auto unter 15 Minuten, Fahrzeit zwischen 15 und 30 Minuten sowie Fahrzeit über 30 Minuten. Jede Kategorie entspricht einer Zone. Die Kategorie mit Fahrzeit unter 15 Minuten wird in zwei Zonen aufgeteilt. Diese Aufteilung wird vorgenommen, weil eine Reduktion von heute vier auf drei Zonen bei zehn RKK-Gemeinden zu einer erheblichen Mehrbelastung führen würde. Einteilung der Gemeinden in vier Zonen Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Die Pro-Kopf-Beiträge werden nach Zonen abgestuft. Das Verhältnis zwischen dem höchsten und dem tiefsten Pro-Kopf-Beitrag beträgt 7 zu 1. Diese Gewichtung berücksichtigt die Grösse der Region und die unterschiedlich ausgeprägte Orientierung der Gemeinden nach Biel. Gleichzeitig gewährleistet sie die vom KKFG angestrebte regionale Solidarität.

16 16 Die Gemeinden im Berner Jura werden aufgrund des deutlich höheren Pro-Kopf-Beitrags an die Kulturinstitutionen in ihrer Teilregion (1.88 Franken gegenüber 0.15 Franken im Seeland) stärker belastet als die Seeländer Gemeinden. Um dies teilweise auszugleichen, wird die Gewichtung für die Gemeinden im Berner Jura um 0,5 reduziert. Dies ergibt für die vier Zonen die folgenden Pro- Kopf-Beiträge (gerundet): Zone Abstufung Pro-Kopf-Beitrag Zone 1 Seeland gewichtet mit Franken Zone 2 Seeland gewichtet mit Franken Berner Jura gewichtet mit 3, Franken Zone 3 Seeland gewichtet mit Franken Berner Jura gewichtet mit 1, Franken Zone 4 Berner Jura gewichtet mit Franken Die von den einzelnen Gemeinden zu leistenden Betriebsbeiträge sind aus Anhang 4 ersichtlich. Zusammenfassung Der vorgeschlagene Finanzierungsschlüssel basiert auf einem nachvollziehbaren Kriterium (Fahrzeit) und erfüllt die Zielvorgaben. Alle RKK-Gemeinden werden gegenüber heute finanziell entlastet (tieferer Pro-Kopf-Beitrag). 5 Der Pro-Kopf-Beitrag der neu beitragspflichtigen Gemeinden liegt unter dem tiefsten Pro-Kopf-Beitrag der heutigen RKK. Die Abstufung zwischen dem tiefsten und dem höchsten Pro-Kopf-Beitrag ist für die grossräumige Region angemessen. Die Gemeinden im Berner Jura und im Seeland werden unter Berücksichtigung ihrer Beiträge an die Kulturinstitutionen in ihrer Teilregion ähnlich stark belastet. Die Betriebsbeiträge der Gemeinden verteilen sich insgesamt wie folgt: Gemeinden Einwohner/innen Betriebsbeiträge Seeland % 1'307'953 Franken 85% Berner Jura % 238'031 Franken 15% Total '545'984 Franken 5 Die Gemeinden La Neuveville und Lengnau sind in der RKK Biel bis Ende 2015 nur zu 50 Prozent beitragspflichtig. Mit dem neuen Finanzierungsschlüssel werden sie ab 2016 zu 100 Prozent beitragspflichtig. Trotz tieferem Pro-Kopf-Beitrag steigt deshalb ihr Finanzierungsanteil.

17 Jährliche Betriebsbeiträge der Gemeinden Die untenstehende Tabelle zeigt die von den Gemeinden in der Vertragsperiode insgesamt zu leistenden Betriebsbeiträge. Die Gemeinden im Berner Jura beteiligen sich etwas weniger stark an den Kulturinstitutionen in Biel als die Seeländer Gemeinden. Werden die Beiträge an die Kulturinstitutionen im Seeland und im Berner Jura mit eingerechnet, sind die Pro-Kopf-Beiträge im Berner Jura unter dem Strich leicht höher als im Seeland. Institutionen im Seeland (Durchschnitt) Institutionen im Berner Jura (Durchschnitt) Institutionen in Biel Total (Durchschnitt) Zone 1 Seeland 0.15 Franken Franken Franken Zone 2 Seeland 0.15 Franken Franken Franken Berner Jura Franken Franken Franken Zone 3 Seeland 0.15 Franken Franken 6.04 Franken Berner Jura Franken 4.42 Franken 6.30 Franken Zone 4 Berner Jura Franken 2.95 Franken 4.83 Franken Die von den einzelnen Gemeinden insgesamt zu leistenden Betriebsbeiträge sind aus Anhang 5 ersichtlich. Bei der Pro-Kopf-Belastung nicht einberechnet ist die FILAG-Auswirkung der Umsetzung des KKFG in der Höhe von ca Franken pro Einwohner/in (siehe Kapitel 3.3). 5 Fazit Ein vielfältiges Kulturangebot und Institutionen mit weitreichender Ausstrahlung sind ein wichtiger die Lebensqualität und die Standortattraktivität der ganzen Region. Mit dem KKFG verpflichtet sich der Kanton zu einer massgeblichen und dauerhaften Finanzierung von 23 regional bedeutenden Kulturinstitutionen. Die solidarische Mitfinanzierung durch die Gemeinden im Umfang von 10 Prozent stärkt die regionale Verankerung der Institutionen. Die vierjährigen Leistungsverträge geben den Kulturinstitutionen Planungssicherheit und ermöglichen eine periodische Überprüfung der Leistungen und der Abgeltung. Die jährlichen Reporting-Gespräche fördern den Dialog zwischen Institutionen und Finanzierungsträgern und gewährleisten, dass Risiken und Probleme frühzeitig erkannt werden.

18 18 6 Resultate der Konsultation Deutliche Zustimmung zur Vorlage Die Vorstände s.b/b und CMJB führten vom 9. Februar bis 20. März 2015 eine Konsultation durch. Die Gemeinden konnten sich zur Höhe der Betriebsbeiträge und zu den Finanzierungsschlüsseln äussern. 60 von 102 Gemeinden (59%) beantworteten die Fragen zur Konsultation. Die Resultate zeigen insgesamt eine deutliche Zustimmung zur Vorlage. Zu den Leistungsverträgen mit den Kulturinstitutionen in Biel äusserten sich 59 Gemeinden (von 101) der Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura. 49 Gemeinden mit 85 Stimmen äussern sich zustimmend zu den Betriebsbeiträgen, 11 Gemeinden mit 14 Stimmen ablehnend. Dem Finanzierungsschlüssel stimmen 45Gemeinden mit 80 Stimmen zu, 14 Gemeinden mit 19 Stimmen lehnen ihn ab. Drei Viertel der antwortenden Gemeinden stimmen der Vorlage zu. Die Zustimmung ist im Seeland sehr deutlich (über 85% der Gemeinden), im Berner Jura knapper (58% der Gemeinden). Zu den Leistungsverträgen mit den Kulturinstitutionen im Seeland äusserten sich 41 Gemeinden (von 62) der Teilregion Biel/Bienne-Seeland. Mit einer Ausnahme stimmen alle antwortenden Gemeinden der Vorlage zu. Zu den Leistungsverträgen mit den Kulturinstitutionen im Berner Jura äusserten sich 21 Gemeinden (von 42) der Teilregion Biel/Bienne-Berner Jura. 16 Gemeinden mit 44 Stimmen äussern sich zustimmend zu den Betriebsbeiträgen und dem Finanzierungsschlüssel, 5 Gemeinden mit 8 Stimmen ablehnend. Zwei Drittel der antwortenden Gemeinden stimmen der Vorlage zu. Gründe für Ablehnung In den ablehnenden Stellungnahmen werden hauptsächlich drei Gründe vorgebracht: Die finanzielle Mehrbelastung durch KKFG und FILAG, die reduzierten Pro-Kopf-Beiträge im Berner Jura für die Kulturinstitutionen in Biel sowie die Zoneneinteilung für die Kulturinstitutionen in Biel. Die ablehnenden Gemeinden im Berner Jura verweisen hauptsächlich auf die finanzielle Mehrbelastung durch die Umsetzung des KKFG. Diese ist durch die Konzeption von KKFG bzw. FILAG gegeben und kann auf regionaler Ebene nicht geändert werden. Immerhin wird die höhere Belastung im Berner Jura durch den reduzierten Pro-Kopf-Beitrag für die Institutionen in Biel berücksichtigt. Acht Gemeinden im Seeland und im Berner Jura erheben Einwände gegen die Zoneneinteilung. Vier Gemeinden im Seeland kritisieren die reduzierten Pro-Kopf-Beiträge für den Berner Jura. Folgerung Aufgrund der insgesamt klaren Zustimmung zur Vorlage haben die Vorstände s.b/b und CMJB beschlossen, das Geschäft der Delegiertenversammlung des Gemeindeverbands unverändert zum Beschluss vorzulegen. Anregungen zur Umsetzung werden aufgenommen. Korrigiert wurde zudem ein Fehler in der Tabelle in Anhang 4: Die Gewichtung der Gemeinde Safnern war fälschlicherweise mit 4.0 statt 7.0 berechnet worden. Aufgrund der Korrektur reduziert sich der Pro-Kopf-Beitrag für alle anderen Gemeinden leicht. Der ausführliche Auswertungsbericht zur Konsultation ist unter und verfügbar.

19 19 7 Weitere Informationen im Nachgang zur Konsultation Kündigungsklausel in den Leistungsverträgen mit TOBS und NMB Der Stadtrat Biel hat am 23. April 2015 den Leistungsverträgen mit den Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung der Stadt Biel zugestimmt. Zu den Leistungsverträgen mit dem Theater Orchester Bern Solothurn (TOBS) und der Stadtbibliothek (SB) im Oktober 2015 das Bieler Stimmvolk. In Zusammenhang mit der Debatte zur Nachhaltigen Haushaltssanierung (NHS) hat der Stadtrat gleichzeitig beschlossen, eine Kündigungsklausel in die Leistungsverträge mit TOBS und dem Neues Museum Biel (NMB) einzubauen (Art. 17, Abs. 3). Diese ermöglicht den Vertragspartern unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren den Leistungsvertrag zu kündigen, sofern dies aufgrund von Haushaltssanierungsprojekten notwendig wird und es den Vertragsparteien nicht gelingt, sich auf eine Anpassung des Leistungsvertrags zu einigen. Weil der politische Prozess über allfällige Sparmassnahmen bei TOBS und NMB ab 2018 noch nicht abgeschlossen ist, wurde diese Klausel aus Sicht einer Mehrheit des Stadtrats Biel notwendig. Um die Leistungsverträge mit TOBS und NMB nicht als Ganzes zu gefährden, wurde diese Klausel im Nachgang zur Konsultation in Absprache mit den Finanzierungspartnern im Sinne einer einmaligen Ausnahmeregelung in die Leistungsverträge mit TOBS und NMB aufgenommen. Die Leistungsverträge werden gleichwohl für vier Jahre verabschiedet. Antwort auf die ablehndene Haltung von Saint-Imier zu den kombinierten Auswirkungen von FILAG und KKFG Im Rahmen der vorliegenden Konsultation hat die Gemeinde Saint-Imier ihre ablehnende Haltung zu den kombinierten Auswirkungen von FILAG und KKFG zum Ausdruck gebracht. Zur Klärung hat die CMJB am 15. April eine Sitzung organisiert. An der Sitzung wurde deutlich, dass die Gemeinde Saint-Imier nicht die Umsetzung des KKFG in unserer Region in Frage stellt, sondern kritisiert, dass der FILAG die Auswirkungen des KKFG nicht mitberücksichtigt. Darauf hat die CMJB einen Brief an die Finanzdirektion des Kantons Berns verfasst, um die Vorbehalte der Gemeinde Saint-Imier weiterzuleiten und nachzufragen, ob diese im Rahmen der Evaluation des FILAG im Jahr 2016 geprüft werden können. Am 1. Mai 2015 hat die Finanzdirektion des Kantons Berns in einem Antwortschreiben positiv auf die Anfrage der CMJB reagiert. Der Verband der Berner Gemeinden wird in die Arbeiten zur Evaluation des FILAG einbezogen und die Situation der Standortgemeinden gemäss KKFG wird vertieft analysiert.

20 20 8 Weiteres Vorgehen Die 23 Leistungsverträge kommen zustande, wenn ihnen alle Vertragspartner zugestimmt haben: die Kulturinstitutionen, der Gemeindeverband, die zuständigen Organe der Standortgemeinden und der Regierungsrat bzw. der Bernjurassische Rat für die Institutionen im Berner Jura sowie die Stadt Solothurn für den Vertrag mit dem Theater Orchester Biel Solothurn. Für den Gemeindeverband entscheidet die Delegiertenversammlung am 23. Juni Es braucht keinen Beschluss der einzelnen Gemeinden zu den Leistungsverträgen. Die Gemeinden können ihre Delegierten instruieren und ihnen verbindliche Weisungen erteilen (Art. 133 Abs. 2 Gemeindegesetz, GG). Falls die Gemeinden in ihren Erlassen keine explizite Regelung dazu kennen, erteilt der Gemeinderat aufgrund von Art. 25 Abs. 2 GG die Weisungen. Wann Was Wer April bis September 2015 Genehmigung der Verträge bzw. der Verpflichtungskredite Kulturinstitutionen und Standortgemeinden 23. Juni 2015 Konstituierende Versammlung Gemeindeverband Genehmigung der Verträge, anschliessend Referendumsfrist Delegiertenversammlung Delegiertenversammlung Oktober 2015 Volksabstimmung zu den Verpflichtungskrediten Stadt Biel Dezember 2015 Genehmigung der Verträge Regierungsrat / Bernjurassischer Rat (für die Institutionen im Berner Jura)

21 21 9 Antrag 1. Die Delegiertenversammlung nimmt Kenntnis von der Botschaft der Vorstände s.b/b und CMJB einschliesslich der Anhänge mit den Betriebsbeiträgen der Gemeinden und den Leistungsverträgen. 2. Die Delegiertenversammlung beantragt dem Regierungsrat zu beschliessen, dass die Betriebsbeiträge an die Stiftung Theater Orchester Biel Solothurn ab dem 1. Juli 2015 und die Beiträge an die übrigen Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung gemäss Anhang 1 zur KKFV nach den Bestimmungen des KKFG ab dem 1. Januar 2016 ausgerichtet werden (Art. 40 Abs. 3 KKFG). 3. Beschlüsse für die gesamte Region Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura a) Die Delegiertenversammlung stimmt dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Stiftung Theater Orchester Biel Solothurn zu. b) Die Delegiertenversammlung stimmt dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Fondation des spectacles français zu. c) Die Delegiertenversammlung stimmt dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Stiftung Stadtbibliothek Biel zu. d) Die Delegiertenversammlung stimmt dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Fondation Charles Neuhaus (Neues Museum Biel, zu. e) Die Delegiertenversammlung stimmt dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Stiftung CentrePasquArt Biel/Bienne zu. f) Die Delegiertenversammlung stimmt dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit dem Verein Photoforum PasquArt zu. g) Die Delegiertenversammlung stimmt dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit dem Verein Théâtre de la Grenouille zu. h) Die Delegiertenversammlung stimmt dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit dem Verein Bieler Fototage zu. i) Die Delegiertenversammlung stimmt dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit dem Verein Festival du film français d Helvétie zu. Hinweis: In den Geschäften gemäss Antrag 3a) bis i) stimmt die Vertretung der Standortgemeinde Biel nicht mit.

22 22 4. Beschlüsse für die Teilregion Biel/Bienne-Seeland a) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit dem Verein Kulturfabrik KUFA Lyss zu. Hinweis: Im Geschäft gemäss Antrag 4a) stimmt die Vertretung der Standortgemeinde Lyss nicht mit. b) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit dem Verein Kultur Kreuz Nidau+ zu. Hinweis: Im Geschäft gemäss Antrag 4b) stimmt die Vertretung der Standortgemeinde Nidau nicht mit. 5. Beschlüsse für die Teilregion Biel/Bienne-Berner Jura a) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Fondation Café Théâtre de la Tour de Rive zu. b) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Einwohnergemeinde La Neuveville, Société du Musée de La Neuveville, zu. c) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Einwohnergemeinde La Neuveville, Bibliothèque municipale et régionale de La Neuveville zu. Hinweis: In den Geschäften gemäss Antrag 5a) bis c) stimmt die Vertretung der Standortgemeinde La Neuveville nicht mit. d) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Association Centre culturel de la Prévôté zu. e) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Fondation du musée du Tour automatique et d Histoire de Moutier zu. f) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Einwohnergemeinde Moutier, Bibliothèque municipale et régionale de Moutier, zu. Hinweis: In den Geschäften gemäss Antrag 5d) bis f) stimmt die Vertretung der Standortgemeinde Moutier nicht mit. g) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Association Intervalles gemäss beiliegendem Entwurf zu. Hinweis: Im Geschäft gemäss Antrag 5g) stimmt die Vertretung der Standortgemeinde Plateau de Diesse nicht mit.

23 23 h) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Association Centre de culture et de loisirs (CCL) zu. i) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Einwohnergemeinde Saint-Imier, Musée de Saint-Imier, zu. j) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Einwohnergemeinde Saint-Imier, Bibliothèque municipale et régionale de Saint-Imier, zu. Hinweis: In den Geschäften gemäss Antrag 5h) bis j) stimmt die Vertretung der Standortgemeinde Saint-Imier nicht mit. k) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Association Centre culturel Le Royal Tavannes zu. l) Die Delegierten stimmen dem Leistungsvertrag für die Beitragsperiode mit der Einwohnergemeinde Tavannes, Bibliothèque municipale et régionale de Tavannes, zu. Hinweis: In den Geschäften gemäss Antrag 5k) und l) stimmt die Vertretung der Standortgemeinde Tavannes nicht mit.

24 Anhang 1 Portraits der Kulturinstitutionen Kulturinstitutionen im Seeland Die Kulturfabrik KUFA Lyss ist ein wichtiges und grosses Kulturzentrum im Berner Seeland. In den vergangenen vier Betriebsjahren konnte sich die KUFA Lyss in der Schweizer Kulturszene etablieren und zählt mittlerweile rund Besuchende pro Jahr. Das umfangreiche Angebot richtet sich an Jung und Alt und beinhaltet Konzerte und Spezialevents wie Kleinkunst, Theater, Festivals, Vorträge, Ausstellungen etc. Zur Durchführung stehen ein Konzertsaal mit 700 und ein Club mit 200 Stehplätzen zur Verfügung. Diese Räume werden zusätzlich regelmässig für Veranstaltungen jeglicher Art vermietet. Das Kultur Kreuz Nidau feierte im Jahr 2012 sein 30-jähriges Bestehen. Die Kulturinstitution ist weit über die Region hinaus eine feste Grösse in der Kulturlandschaft. Sie bietet Kulturinteressierten mit Anspruch auf Qualität ein professionelles Kulturangebot. Jährlich besuchen rund Personen die Veranstaltungen. In Bezug auf Grösse und qualitative Ausrüstung ist der Saal einzigartig in der Region. Professionellen Künstlern bietet die einmalige Bühne eine Auftrittsmöglichkeit in einem professionellen Umfeld. Viele national bekannte Künstler standen zu Beginn ihrer Karriere auf dieser Bühne. Sie kehren gerne und oft dorthin zurück.

25 Anhang 1 Kulturinstitutionen im Berner Jura Das Musée de Saint-Imier hat zum Ziel, das Erbe der Region zu bewahren und zur Geltung zu bringen. Neben der ständigen Ausstellung finden Wechselausstellungen zu spezifischen Themen statt. Die Themenpalette ist breit gefächert und umfasst Geschichte, Natur, Wissenschaft und Kunst, wobei letztere auch die Kultur des Erguël, des bernischen Jura und des gesamten Jurabogens beinhaltet. Jungen Besucherinnen und Besuchern schenkt das Museum besondere Beachtung. Bis zum Ende der Subventionsperiode wird eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Musée d'art et d'histoire in La Neuveville, dem Musée de St-Imier und dem Musée du Tour automatique et d'histoire in Moutier aufgebaut. Das Musée d'art et d'histoire de La Neuveville bringt der Allgemeinheit das Erbe von La Neuveville und der Region durch eine Dauerausstellung und verschiedene Wechselausstellungen nahe. Es fördert die Bekanntheit seines historischen und künstlerischen, materiellen und immateriellen Kulturguts. Es pflegt und dokumentiert die Objekte, um sie für kommende Generationen zu bewahren. Bis zum Ende der Subventionsperiode wird eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Musée d'art et d'histoire in La Neuveville, dem Musée de St-Imier und dem Musée du Tour automatique et d'histoire in Moutier aufgebaut. Das Musée du Tour Automatique et d Histoire de Moutier stellt einem breiten Publikum erzählerisch die Geschichte seiner Stadt und der Region aus dem Blickwinkel des Maschinenbaus vor. Es stellt darüber hinaus sicher, dass zahlreiche Objekte und Dokumente mit Bezug zu allen historisch relevanten Zeiträumen restauriert werden und so der Nachwelt erhalten bleiben. Bis zum Ende der Subventionsperiode wird eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Musée d'art et d'histoire in La Neuveville, dem Musée de St-Imier und dem Musée du Tour automatique et d'histoire in Moutier aufgebaut. Das Centre culturel de la Prévôté (Moutier) unterstützt und fördert kulturelles Schaffen, die Verbreitung der Kultur und die kulturelle Animation. Es ist in folgenden Bereichen aktiv: Musik, Performance, Tanz, Theater, Humor, bildende Künste, Literatur, Workshops und Aufführungen für junges Publikum. Sein Programm richtet sich an ein breites Publikum (junges Publikum, Erwachsene, Insider, Neugierige) und wartet mit oftmals unbekannten künstlerischen Ausdrucksformen auf. Auf professionelle Art und Weise fördert und stärkt das Centre das künstlerische Schaffen auf regionaler Ebene und trägt somit zur Bereicherung des kulturellen und sozialen Lebens im Berner Jura bei. Der Verein Centre culturel Le Royal (Tavannes) organisiert kulturelle und soziokulturelle Aktivitäten für ein breites Publikum. Le Royal stellt ein reichhaltiges, buntes, ehrgeiziges und originelles Programm zusammen, in dem zahlreiche Disziplinen der Bühnenkunst vertreten sind (Theater, Tanz, Musik, Performance, ). Auf professionelle Art und Weise fördert und stärkt das Centre das künstlerische Schaffen auf regionaler Ebene und trägt somit zur Bereicherung des kulturellen und sozialen Lebens im Berner Jura bei.

26 Anhang 1 Das Centre de culture et de loisirs (Saint-Imier) ist ein Verein, der die Verwaltung und den Betrieb eines Kulturzentrums sowie die Organisation und Koordination von Kursen, Aufführungen, Konferenzen Ausstellungen und anderen kulturellen Anlässen zum Ziel hat. Das CCL stellt ein reichhaltiges, buntes, ehrgeiziges und originelles Programm zusammen, in dem zahlreiche Disziplinen der Bühnenkunst vertreten sind (Theater, Tanz, Musik, Performance, ). Auf professionelle Art und Weise fördert und stärkt das Centre das künstlerische Schaffen auf regionaler Ebene und trägt somit zur Bereicherung des kulturellen und sozialen Lebens im Berner Jura bei. Die Stiftung Café Théâtre de la Tour de Rive (La Neuveville) betreibt einen Kulturraum in der Stadt La Neuveville. Sie hat zum Ziel, die Kunst und Kultur in La Neuveville und den benachbarten Regionen zu fördern. Sie organisiert und produziert Bühnenaufführungen, Konzerte, Ausstellungen, Konferenzen und nicht politisch ausgerichtete Debatten. Auf professionelle Art und Weise fördert und stärkt die Stiftung das künstlerische Schaffen auf regionaler Ebene und trägt somit zur Bereicherung des kulturellen und sozialen Lebens im Berner Jura bei. Die Zeitschrift «Intervalles» (Plateau de Diesse) hat zum Ziel, mit jeder Ausgabe einen Überblick über einen anderen Aspekt der Kultur im Berner Jura und im französischsprachigen Umfeld Biels zu geben. Die Zeitschrift widmet sich zwar in besonderem Masse der Literatur, nimmt aber auch andere Formen des künstlerischen Schaffens wie z.b. die Fotografie unter die Lupe. Sie stellt verschiedene Facetten des Charakters der Region vor, wie z.b. das architektonische Erbe, die regionale Küche, die Industriegeschichte, den Anarchismus oder auch den Naturschutz. Die Regionalbibliotheken in La Neuveville, Moutier, Saint-Imier und Tavannes sind die öffentlichen Bibliotheken der Gemeinden und der jeweiligen Regionen. Sie stehen der Bevölkerung als moderne Informations-, Aus- und Weiterbildungs-, Kultur- und Freizeitzentren sowie als Orte des Austausches und als Treffpunkte zur Verfügung. Sie beobachten den gesellschaftlichen und technologischen Wandel und entwickeln sich auf dieser Grundlage im Bereich der Information und der Medien aktiv weiter. Ziel ist es, bis zum Ende der Subventionsperiode eine gemeinschaftliche Verwaltung der vier Regionalbibliotheken des Berner Jura einzurichten.

27 Anhang 1 Kulturinstitutionen in Biel Die Stiftung Theater und Orchester Biel Solothurn TOBS ist aus der Fusion von Sinfonie Orchester Biel und Theater Biel Solothurn entstanden. TOBS hat ab Juli 2011 begonnen, die zwei Betriebe zusammenzuführen. Diese Zusammenführung wurde im Juni 2013 abgeschlossen. Gemäss Leistungsvertrag führt TOBS in den Städten Biel und Solothurn einen Dreispartenbetrieb: Schauspiel, Musiktheater, Orchester und kreiert Schauspiel- und Musiktheaterproduktionen und Sinfoniekonzerte. Auch werden Chöre begleitet, sowie Familien-, Senioren- und Sommerkonzerte angeboten. TOBS programmiert auch Gastspiele und Gastkonzerte und bietet Orchesterpraktikumsplätze. Konzerte und Bühnenstücke werden auch ausserhalb von Biel und Solothurn aufgeführt. Die Stiftung Spectacles français soll - voraussichtlich unter neuem Namen - im Theater Palace und im Théâtre de Poche eine eigene Gastspielsaison mit Schauspiel, Tanz, Musik, Kabarett, Chanson française und französischsprachiger Literatur organisieren und die beiden Theater betreiben. Zudem stellt sie Vermittlungsangebote für verschiedene Zielgruppen bereit und wirkt mit in der Vernetzung der französischsprachigen Theaterkünste der Region. Die Stadtbibliothek Biel stellt einen Bestand an Print-, audiovisuellen und digitalen Medien bereit, darunter auch Regionalia; verleiht Medien nach Hause und vermittelt Dokumente (in Print oder elektronischem Format) oder audiovisuelle Medien, die in ihren eigenen Beständen nicht vorhanden sind. Sie unterhält einen Lesesaal und stellt zeitgemässe Arbeitsplätze für Studium und Forschung zur Verfügung und fördert die Lese- und Informationskompetenz. Ihre Vermittlungsarbeit umfasst Ausstellungen zum Medienangebot, Führungen und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie spezifische Angebote für Schulklassen. Das Neue Museum Biel NMB sammelt, inventarisiert, konserviert und bearbeitet fachgerecht und nach wissenschaftlichen Grundsätzen bewegliche archäologische und historische Kulturgüter vornehmlich aus der Region Biel. Es betreut zahlreiche eigene Sammlungen und Dauerleihgaben, die ständig oder vorübergehend ausgestellt werden, erarbeitet und zeigt Ausstellungen zu den Sammlungen, zu sammlungsübergreifenden Themen und zur Stadt- und Regionalgeschichte. Es gestaltet und bewirtschaftet den stadtgeschichtlichen Ausstellungsraum in der Altstadt, betreibt Vermittlungsarbeit und unterhält didaktische Räume.

28 Anhang 1 Das Kunsthaus CentrePasquArt erarbeitet und zeigt Wechselausstellungen zeitgenössischer Kunst, betreibt Vermittlungsarbeit, unterhält didaktische Räume und führt im Zusammenhang mit Ausstellungen und der Sammlungspräsentation Begleitveranstaltungen durch. Das PhotoforumPasquArt organisiert in seinen Räumen im Centre- PasquArt mindestens fünf Fotografie-Ausstellungen jährlich, stellt Vermittlungsangebote für verschiedene Zielgruppen bereit, nimmt mit einer seiner Ausstellungen am jährlichen Festival der Fototage teil und arbeitet eng mit anderen Bieler Kulturinstitutionen zusammen. Es leitet das gemeinsame Sekretariat des Vereins Bieler Fototage und des Photoforums auf der Grundlage einer laufenden Vereinbarung zwischen den beiden Institutionen. Eine engere Zusammenführung wird derzeit von den beiden Institutionen mit der Unterstützung der Stadt Biel und des Kantons Bern geprüft. Das bilingue Théâtre de la Grenouille kreiert Stücke für Junges Publikum in Biel, führt Wiederaufnahmen von Stücken aus Vorjahren auf, geht auf Tourneen in der Region, in der Schweiz und an Festivals im Ausland, arbeitet mit Bieler Kulturinstitutionen im Bereich Jugendtheater und Bühne zusammen und betreibt Theaterpädagogik, in dem es Vermittlungsangebote für Schulen und pädagogisches Begleitmaterial bereitstellt. Es ist weit umher das einzige Ensemble, das zweisprachig oder gar mehrsprachig funktioniert und damit interessiertes Publikum gewinnt und zur Sprachenförderung beiträgt. Die zahlreichen Tourneeorte belegen dies. Die Bieler Fototage sind das einzige jährlich stattfindende Fotofestival der Schweiz. Es zeigt jeweils im September die Arbeiten von ca. 25 Schweizer und internationalen Fotografinnen und Fotografen an bekannten oder auch ausgefallenen Orten der Stadt Biel. Das mit dem Verein PhotoforumPasquArt gemeinsame Sekretariat wird vom Photoforum auf der Grundlage einer laufenden Vereinbarung geführt. Eine engere Zusammenführung wird derzeit von den beiden Institutionen mit der Unterstützung der Stadt Biel und des Kantons Bern geprüft. Das Festival du Film Français d Helvétie FFFH organisiert jährlich in Biel ein Festival mit französischen Filmen, das mindestens drei Tage dauert und Filme und Kurzfilme zeigt, Vermittlungsangebote für verschiedene Zielgruppen bereitstellt, Begegnungen des Publikums mit Mitwirkenden an den Filmen ermöglicht und über die Landesgrenzen hinaus ausstrahlt. Es hat 2014 seinen zehnten Geburtstag mit Erfolg gefeiert und seine Angebote erweitert.

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