Anhang zum Reglement Beiträge an Feuerwehrorganisationen
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- Ernst Fried
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1 Anhang zum Reglement Beiträge an Feuerwehrorganisationen
2 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 2 Beiträge an Feuerwehrorganisationen 1. Ausgangslage Im Anhang zum Reglement Beiträge an Feuerwehrorganisationen werden die freiwilligen Beiträge der GVB festgelegt. 2. Betriebsbeiträge Die Betriebsbeiträge richten sich nach dem Schutzwert der Gemeinde (Infrastrukturkostenbeitrag), nach dem Schutzwert der Feuerwehr bzw. des Feuerwehrverbundes (=Wirkungsbeitrag) sowie, nach dem Schutz der Sachwerte in Form des Prämienvolumens der GVB (=Risikobeitrag). Die für die Berechnung notwendigen Daten werden intern und extern erhoben und basieren auf den aktuellsten bekannten zur Verfügung stehender Quellen (z.b. Bfs, AGR, etc.). Wird die Datenquelle in Einzelfällen als nicht ausreichend oder nicht korrekt erkannt, kann eine individuelle Korrektur, bzw. Lösung erarbeitet werden. 2.1 Infrastrukturkostenbeitrag Der Schutzwert ist abhängig von folgenden Faktoren: - Einwohnerzahl als Komponente des Personenschutzes zu 50 Prozent - Gebäudeversicherungsprämie als Komponente des Sachschutzes zu 40 Prozent - Fläche als Komponente der Topographie zu 10 Prozent Der Schutzwert berechnet sich nach folgender Formel: Schutzwert = (1 000/Fläche des Kantons Bern in m 2 * Fläche der Gemeinde in m 2 * 0.1) + (1 000/Einwohner des Kantons Bern * Einwohner der Gemeinde * 0.5) + (1 000/GVB-Prämien Kanton Bern in CHF * GVB-Prämien der Gemeinde in CHF * 0.4) Aufgrund ihres Schutzwertes werden die Gemeinden in Stufen eingeteilt. Stufe Schutzwertfaktor (SWF) A SWF >50 B 15 < SWF 50 C 10 < SWF 15 D 7 < SWF 10 E 5 < SWF 7 F 3.9 < SWF 5 G 2.9 < SWF 3.9 H 1.4 < SWF 2.9 I SWF 1.4 Je nach Stufe sind die Anforderungen an die Infrastruktur für den Betrieb der Feuerwehrorganisationen für eine Gemeinde unterschiedlich. Folge dessen sind die Betriebsbeiträge der GVB nach Stufen gemäss folgender Tabelle abgestuft:
3 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 3 Relativer Infrastrukturkostenbeitrag Stufe A 100% B 8.33% C 4.84% D 4.16% E 3.71% F 3.19% G 2.65% H 1.98% I 1.44% Insgesamt werden CHF 3'170' zur Abgeltung der Infrastrukturkosten ausbezahlt. Die Stufe der Gemeinde ist nicht zwingend identisch mit der Stufe der Feuerwehrorganisation. Sind mehrere Gemeinden zu einer Feuerwehrorganisation zusammengeschlossen, so ist die Stufe der Feuerwehrorganisation unter Umständen höher als die Stufe der Gemeinde. 2.2 Wirkungsbeitrag Analog zu der Bestimmung des Schutzwertfaktors und der Stufeneinteilung einer Gemeinde beim Infrastrukturkostenbeitrag, erfolgt die Stufeneinteilung beim Wirkungsbeitrag auf Basis der Feuerwehrorganisation nach Zusammenschlüssen. Je nach Stufe ist der Wirkungsgrad der Feuerwehrorganisation unterschiedlich. Folge dessen sind die Betriebsbeiträge der GVB nach Stufen gemäss folgender Tabelle abgestuft. Relativer Beitrag nach Stufe Wirkungsgrad A 100% B 99% C 95% D 80% E 50% F 30% G 20% H 15% I 10% Insgesamt werden CHF aufgrund des Wirkungsbeitrags der Gesamtfeuerwehr an die Gemeinden verteilt. 2.3 Risikobeitrag Da die Gebäudeversicherung Bern vor allem von einem guten Schutz der Sachwerte profitiert, werden weitere CHF 4'730' aufgrund des Prämienvolumens je Gemeinde verteilt. Dieser Risikobeitrag wird nach folgender Formel ermittelt: Risikobeitrag = 4'730'000 x Prämienvolumen der Gemeinde Gesamtprämienvolumen der GVB
4 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite Gesamtbeitrag Die Höhe der Betriebsbeiträge für Schutzwert, Risikobeitrag und Wirkungsbeitrag beträgt insgesamt CHF 8'400' Beiträge an Feuerwehrorganisationen mit erhöhter Verfügbarkeit - Berufsfeuerwehren Bern und Biel CHF pro AdF und Jahr - Feuerwehren Thun und Langenthal (Ausrückbestand der Ersteinsatzformation) CHF pro AdF und Jahr 4. Beiträge an Feuerwehrorganisationen mit grossen Rettungsgeräten Autodrehleitern (ADL) / Hubrettungsfahrzeugen (HRF) Die Beiträge werden berechnet nach der Abschreibung (20 Jahre), den Beschaffungskosten von 50 Prozent des Ankaufspreises für ADL / HRF, welche ab 2008 neu beschafft wurden. Für Geräte, welche vor 2008 beschafft wurden, wird pauschal ein Beitrag von ausgerichtet. Die Beiträge betragen aktuell für: Grosse Rettungsgeräte Standort Beitrag Aarwangen CHF 12' Adelboden in Bearbeitung Belp CHF 23' Bern Bern CHF 27' Biel CHF 21' Biel Büren CHF 18' Burgdorf Moutier (CRISM) Herzogenbuchsee CHF 27' Huttwil CHF 18' Ins CHF 16' Interlaken (Bödeli) CHF 25' Kirchberg CHF 18' Köniz CHF 28' Konolfingen CHF 5' Langenthal Langnau CHF 24' Lyss CHF 24' Meiringen CHF 8' Münchenbuchsee CHF 21' Muri Saint-Imier CHF 24' Spiez Sumiswald CHF 22' Thun Tramelan CHF 12'715.00
5 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 5 5. Beiträge an Feuerwehrorganisationen mit Mobilen Grossventilatoren (MGV) Es sind dies aktuell: - Berufsfeuerwehr Bern (LB 125) - Berufsfeuerwehr Biel (LB 125) - Feuerwehr Bödeli (LB 125) - Feuerwehr Langenthal (LB 125) - Feuerwehr Saanen (L 80) - Feuerwehr Thun (LB 125) Die Beiträge betragen CHF 20' (LB 125) bzw., (L 80) pro Kalenderjahr. 6. Spezialgeräte und Spezialaufgaben Für weitere Spezialgeräte und Spezialaufgaben mit überregionalem Nutzen können ebenfalls wiederkehrende Betriebsbeiträge ausgerichtet werden. 7. Beiträge an Betriebsfeuerwehren Die Beiträge betragen 30 Prozent des Anschaffungswertes. 8. Beiträge an Zusammenschlüsse Die allfälligen Beiträge an Zusammenschlüsse bemessen sich auf der Basis von drei Jahren in Prozent des Betriebsbeitrages gemäss nachstehender Tabelle mit einmaliger Auszahlung. TOTAL Beiträge in % Stufe des Betriebsbeitrages A 45% B 90% C 180% D 270% E 360% F 450% G 540% H 630% I 720% Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zusammenschlussbeitrag, weder aus dem Reglement (Punkt 7) noch aus diesem Anhang zum Reglement. Die definitive Berechnung der Zusammenschlussbeiträge erfolgt im Jahr der Auszahlung gemäss Ziffer 7.2 des Reglements Beiträge ab Feuerwehrorganisationen. Provisorische Berechnungen welche zu früheren Zeitpunkten bekannt gegeben werden, haben keinen bindenden Charakter und dienen lediglich informativen Zwecken. Beiträge an Zusammenschlüsse werden grundsätzlich für die Zusammenlegung von Feuerwehrorganisationen gewährt, wenn diese sich gemeindeübergreifend zusammenschliessen. Wenn ein Zusammenschluss von Feuerwehren aus einer Fusion von Gemeinden hervorgeht, wird nach den obigen Kriterien ebenfalls ein Zusammenschlussbeitrag gewährt.
6 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 6 Werden Zusammenschlüsse von Feuerwehrorganisationen oder Gemeinden gemacht, welche sich bereits einmal zusammengeschlossen haben, so werden bisher geleistete Zusammenschlussbeiträge in Abzug gebracht. Ausnahme bilden Zusammenschlüsse vor dem Sind die berechneten Beiträge an einen Zusammenschluss für eine der beteiligten Gemeinden kleiner als die seit dem bezahlten Beiträge, wird für diese Gemeinde mit einem Beitrag von CHF 0.00 gerechnet. Unklarheiten oder Sonderkonstellationen, welche in diesem Anhang nicht berücksichtigt wurden, werden im Ermessen der GVB analog den obigen Kriterien gehandhabt. 9. Teilnehmerbeiträge an Ausbildungszentren Tagesentschädigung: CHF Halbtagesentschädigung: CHF Inkraftsetzung Dieser Anhang tritt, nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung der Gebäudeversicherung Bern, am 1. Januar 2017 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Regelungen.
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