Nachstehend sind die wichtigsten Merkpunkte betreffend neuer Treueprämienregelung zusammengefasst:

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1 TREUEPRÄMIE Am 1. Januar 2005 gelangt der X. Nachtrag zum Gesetz über die Besoldung der Volksschullehrer in Vollzug. Damit werden im Rahmen des Massnahmenpaketes 2004 u.a. die Treueprämien reduziert. Alle Lehrkräfte, die bis zum 31. Dezember 2004 den Anspruch auf eine Treueprämie erworben haben, erhalten diese uneingeschränkt. Die neue Regelung betrifft alle Lehrkräfte, die ab 1. Januar 2005 einen Anspruch auf Treueprämie erwerben würden. Das Wichtigste auf einen Blick Nachstehend sind die wichtigsten Merkpunkte betreffend neuer Treueprämienregelung zusammengefasst: Der Vergleich alt / neu ergibt, bezogen auf die Monatslöhne, die als Treueprämie ausgerichtet werden, folgendes Bild: Dienstjahr alt neu 10. Dienstjahr Dienstjahr Dienstjahr Dienstjahr Dienstjahr Dienstjahr 1 0 An der Praxis, wonach die Treueprämie auf dem Durchschnittslohn der letzten 5 Jahre bzw. 60 Monate berechnet wird, ändert nichts. Auch kann die Treueprämie weiterhin in Form von bezahltem Urlaub bezogen werden. Gleichfalls unverändert bleibt die Regelung, dass die Treueprämie anteilmässig ausgerichtet wird, wenn die Lehrkraft altershalber, invaliditätshalber, durch Tod oder wegen unverschuldeter Entlassung aus dem Schuldienst ausscheidet. Ausgenommen ist die erste Treueprämie, d.h. eine anteilige Auszahlung auf Grund der genannten Sondertatbestände ist nach neuem Recht nur bezüglich zweiter Treueprämie nach dem 20. Dienstjahr möglich. Die neue Treueprämie nach dem 10. Dienstjahr steht allen Lehrkräften zu, die ab dem 1. Januar 2005 das 10. Dienstjahr vollenden. Lehrkräfte, die vor dem 1. Januar 2005 das 10. Dienstjahr erfüllt haben, haben keinen Anspruch darauf, da das neue Recht nicht rückwirkend angewendet wird. Übergangsbestimmungen Dank einer besonderen Übergangsbestimmung gehen die Lehrkräfte der abgeschafften Treueprämien im Umfang desjenigen Anteils nicht verlustig, den sie bis angespart" haben. Das Sparguthaben wird ab dem 10. Dienstjahr oder ab Auszahlung der letzten Treueprämie berechnet. Es ist Ende des Jahres 2004 zu berechnen, indessen erst nach dem späteren Erreichen der altrechtlichen Dienstjahresgrenze für die abgeschaffte Treueprämie auszuzahlen. Ausnahme: Bei einem Austritt infolge Pensionierung, Invalidität, Tod oder unverschuldeter Entlassung nach mindestens 15 Dienstjahren wird die angesparte Treueprämie bereits per Austrittsdatum fällig. Speziell zu beachten gilt es ausserdem, dass bei der Treueprämie für 20 Dienstjahre nur jener Anteil der angesparten Treueprämie ausgerichtet wird, der nicht durch die Treueprämie nach neuem Recht abgegolten wird. Die Basis für die Berechnung der angesparten Treueprämie nach erfülltem 20. Dienstjahr ist deshalb immer 50% des Monatsgehaltes 2004.

2 Praktische Umsetzung Für die praktische Umsetzung der neuen Regelung, insbesondere auch bezüglich Übergangsrecht, verweisen wir in erster Linie auf die folgenden Ausführungen: 1. TREUEPRÄMIEN 2005 BEISPIELE Beispiel 1 (Standard): Primarlehrerin im B5 mit Teilpensum von 24 Lektionen hat am Dienstjahre und 8 Monate erfüllt. (10/20/30/35/40/45 Jahre?) 3. Wie hoch wäre die ganze Treueprämie nach bisherigem Recht für die 24 Lektionen (= 24 Lektionen imprimarlehrergehalt B5, Stand 2004)? 4. Wie hoch ist die Treueprämie nach neuem Recht nach Erfüllung des 20. Dienstjahres (entspricht 50 % des dannzumal aktuellen Monatsgehaltes)? Treueprämie für 20 Dienstjahre. 32 Monate (seit Vollendung des 10. Dienstjahres). Für 24 Lektionen = Fr. 6' : 30 x 24 = Fr. 5' Aufgelaufene Treueprämie per Fr Diese Frage kann erst nach erfülltem 20. Dienstjahr beantwortet werden, da sich Pensum und Gehaltsansatz ändern können. Beispiel 2 (Standard): Kindergärtnerin im D6 mit einem Vollpensum hat am genau 31 Dienstjahre erfüllt. Treueprämie für 35 Dienstjahre. (10/20/30/35/40/45 Jahre?) bis 12 Monate (seit der Prämie für 30 Dienstjahre). zum vergangen? 3. Wie hoch wäre die ganze Treueprämie nach bisherigem Fr. 6' Aufgelaufene Treueprämie per Recht (= Kindergärterninnengehalt D6, Stand 2004)? Fr. 1' Treueprämie nach neuem Recht? Nach neuem Recht gibt es für 35 Dienstjahre keine Treueprämie mehr. Seite 2 von 5

3 Beispiel 3 (Austritt): Reallehrer mit Vollpensum im C9 hat am Dienstjahre erfüllt. Per 31. Juli 2007 wird er pensioniert. (20/30/35/40/45 Jahre?) 2. Wieviele Monate sind seit Vollendung des 15.* Dienstjahres, 3. Wieviele Monate sind zwischen dem und dem Austrittsmonat vergangen? 4. Wie hoch wäre die ganze Treueprämie nach bisherigem Recht (= Oberstufengehalt C9, Stand 2004)? 5. Wie hoch wäre die ganze Treueprämie nach neuem Recht nach aktuellem Lohnansatz (im Beispiel im Juli 2007)? Treueprämie für 20 Dienstjahre. 12 Monate (seit Vollendung des 15. Dienstjahres). 31 Monate. Fr. 9' Aufgelaufene Treueprämie per Fr. 1' Kann erst berechnet werden, wenn dieser Betrag bekannt ist. *analog der Übergangsbestimmungen zur Verordnung über den Staatsdienst kann die angesparte Treueprämie nach altem Recht bei Austritt erst ab dem 15. Dienstjahr angerechnet werden. Beispiel 4 (Austritt): Sekundarlehrer mit Vollpensum im C6 hat am Dienstjahre und 8 Monate erfüllt. Per 31. Juli 2005 wird er pensioniert. (20/30/35/40/45 Jahre?) 2. Wieviele Monate sind seit Vollendung des 15. Dienstjahres, 3. Wie hoch wäre die ganze Treueprämie nach bisherigem Recht (=Oberstufengehalt C6, Stand 2004)? Treueprämie für 30 Dienstjahre. 20 Monate (seit der Prämie für 20 Dienstjahre). Fr. 9' Aufgelaufene Treueprämie per Fr. 1'570.30, welche zum Zeitpunkt des Austrittes fällig wird. 4. Treueprämie nach neuem Recht? Nach neuem Recht gibt es für 30 Dienstjahre keine Treueprämie mehr. Beispiel 5 (Austritt): Primarlehrer hat am Dienstjahre erfüllt. Am 31. Juli 2005 tritt er infolge Invalidität aus dem Schuldienst zurück. Da der Lehrer am noch nicht 15 Dienstjahre (sondern nur 14) erfüllt hat, muss beim Austritt lediglich die aufgelaufene Treueprämie nach neuem Recht vergütet werden. Diese entspricht im vorliegenden Beispiel 55/120 des aktuellen Monatsgehaltes (55 Monate seit Erfüllung des 10. Dienstjahres bis zum Austritt am 31. Juli Seite 3 von 5

4 Beispiel 6 (Urlaub): Primarlehrer mit Teilpensum von 20 Lektionen im C6 hat am Dienstjahre erfüllt. Er möchte die Treueprämie für 20 Dienstjahre in Form von Urlaub beziehen.? Treueprämie für 20 Dienstjahre. 96 Monate (seit Vollendung des 10. Dienstjahres). vergangen? 3. Wie hoch ist das Monatsgehalt am (bzw. Fr. 7' : 30 x 20 = Fr. 5' das Durchschnittsgehalt der letzten 5 Jahre)? 4. Wie hoch ist das aktuelle Monatsgehalt bei Erreichen Kann erst berechnet werden, wenn dieser Betrag des 20. Dienstjahres (bzw. das Durchschnittsgehalt der bekannt ist. letzten 5 Jahre)? 2. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND DEREN ANTWORTEN 1. Fragen & en 1.1 Bei Lehrkräften mit schwankendem Pensum, ist der Durchschnitt der letzten 5 Jahre zu berechnen. Wie ist das konkret gemeint: das effektive Durchschnittsgehalt der letzten 5 Jahre oder das Durchschnittspensum der letzten 5 Jahre zum aktuellen Gehaltsansatz? Massgebend für die Berechnung ist der durchschnittliche Beschäftigungsgrad (nicht das durchschnittliche Gehalt!) der letzten 5 Jahre zum aktuellen Gehaltsansatz. Dabei dürfen nur Pensen an einer öffentlichen Primar- oder Sekundarschule im Kanton St.Gallen sowie an einer vom Kanton anerkannten privaten Sonderschule, welche einen offiziellen Versorgungsauftrag erfüllt, angerechnet werden. Dienstjahre in anderen Privatschulen werden nicht angerechnet. Auch Dienstjahre an Musikschulen können nicht angerechnet werden, da der Musikunterricht freiwillig ist und kein offizieller Versorgungsauftrag besteht. 1.2 Welchen Treueprämien-Anspruch hat eine Lehrkraft, die am Dienstjahre und 5 Monate erfüllt hat? Diese Lehrkraft hat nach erfülltem 10. Dienstjahr (also im August 2005) Anspruch auf eine Treueprämie nach neuem Recht (= ½ Monatsgehalt). Ein Anspruch auf eine aufgelaufene Treueprämie nach altem Recht besteht nicht, weil dafür per mindestens 10 Dienstjahre erfüllt sein müssen. 1.3 a) Welchen Treueprämien-Anspruch hat eine Lehrkraft, die am Dienstjahre und 5 Monate erfüllt hat? Diese Lehrkraft hat erst nach erfülltem 20. Dienstjahr Anspruch auf eine volle Treueprämie nach neuem Recht (= ½ Monatsgehalt). Ein Anspruch auf die Treueprämie für 10 Dienstjahre nach neuem Recht besteht nicht, weil das neue Recht nicht rückwirkend angewendet wird. Allerdings hat diese Lehrkraft noch Anspruch auf die per aufgelaufene Treueprämie nach altem Recht, weil sie per mehr als 10 Dienstjahre (5 Monate mehr) erfüllt hat: = 5/120 eines halben Monatsgehaltes, Stand Achtung: die Auszahlung erfolgt erst nach Erfüllung des 20. Dienstjahres! Seite 4 von 5

5 b) Weshalb erfolgt die Berechnung der aufgelaufenen Treueprämie nur auf der Basis eines halben Monatsgehaltes? Weil der Anspruch auf die Treueprämie nach neuem Recht, unabhängig der Vergütung der aufgelaufenen Treueprämie, in jedem Fall 100 Prozent (d.h. 100% eines halben Monatsgehaltes) beträgt. Dieselbe Praxis wird auch beim Staatspersonal angewendet. 2. Merkpunkte 2.1 Treueprämie bei Austritt infolge Pensionierung, Invalidität, Tod oder unverschuldeter Entlassung Nach neuem Recht Nach neuem Recht wird eine anteilmässige TP bei Eintreten von einem der erwähnten Sondertatbestände bereits nach erfüllten 10. Dienstjahr ausgerichtet (bisher erst nach dem 15. Dienstjahr). Für die anteilmässige Berechnung ist die Anzahl Monate nach erfülltem 10. Dienstjahr bis zum Austrittsdatum massgebend. Da die Lehrkräfte nach neuem Recht nur noch nach erfülltem 10. und 20. Dienstjahr eine TP erhalten, erfolgt bei einem Austritt nach erfülltem 20. Dienstjahr keine TP-Auszahlung mehr. Beispiele: - Austritt nach 11 Dienstjahren und 2 Monaten = 14/120 von ½ Monatsgehalt - Austritt nach 17 Dienstjahren = 84/120 von ½ Monatsgehalt - Austritt nach 22 Dienstjahren = keine TP nach neuem Recht Nach altem Recht Lehrkräfte, welche bis Dienstjahre erfüllt haben, haben beim Eintreten von einem der erwähnten Sondertatbestände nebst der TP nach neuem Recht (siehe Punkt 2.1.1) Anspruch auf die bis aufgelaufene TP nach altem Recht. Beispiele: - Erfüllte Dienstjahre am : 17; Austritt am 31. Juli 2005 = 24/60 von 1 Monatsgehalt (Stand 2004) + 7/60 von ½ Monatsgehalt (Stand 2005) Merke: - Erfüllte Dienstjahre am : 8; Austritt am 31. Juli 2009 nach erfüllten 13 Dienstjahren = keine TP nach altem Recht (da am noch nicht 10 Dienstjahre erfüllt); jedoch 36/120 von ½ Monatsgehalt beim Austritt im 2009 (= TP nach neuem Recht) - Erfüllte Dienstjahre am : 31 Jahre 5 Monate; Austritt am 31. Juli 2006 = 17/60 von 1 Monatsgehalt (Stand 2004) nach altem Recht; jedoch keine TP nach neuem Recht Die Treueprämie bei Austritt infolge Pensionierung, Invalidität, Tod oder unverschuldeter Entlassung darf erst zum Zeitpunkt des effektiven Dienstaustrittes vergütet werden. Dies betrifft auch jenen Teil, der bis Ende 2004 aufgelaufen ist. Seite 5 von 5

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