VERBAND ST. GALLER VOLKSCHULTRÄGER (SGV) Lohntabelle 2018
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- Moritz Carsten Busch
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1 Kindergartenlehrperson / Primarlehrperson sowie Arbeits und Hauswirtschaftslehrperson Lehrperson für Deutschunterricht für Fremdsprachige Lehrperson für Nachhilfe und Stützunterricht Lehrperson für Legasthenietherapie, Lehrperson für Dyskalkulietherapie Musiklehrperson ohne Musikdiplom aber mit Lehrdiplom für Regelklassen oder Kindergarten A 1 71' * 5' ' ' * 5' ' ' ' ' ' ' ' B 1 82' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' C 1 98' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' D 1 111' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Grundlage: Regierungsbeschluss über die Lohnansätze für die VolksschulLehrpersonen im Jahr 2018 (sgs ) * Seit 1. August 2016 wird der Lohn für Junglehrpersonen der LK 1 und 2 auf den Betrag der LK 3 erhöht 1) ohne Lehrdiplom: 75 Prozent der 1 2) Kolonne 1, 2 und 3 für Beschäftigungsgrad von 100 Prozent 3) Stellvertretungen für Einzellektionen (nicht wochenweise Stellvertretung) gemäss Kolonne 4 4) Berechnung Einzellektion bei Stellvertretung (4) siehe Seite 5, Bst. c 5) wochenweise Stellvertretung und weitere Bemerkungen zur Stellvertretung auf Seite 5 1
2 EDKanerkannte Heilpädagogen ohne Lehrdiplom für Regelklassen oder Kindergarten Logopädinnen, Lehrperson für Rhythmik und Lehrperson für Psychomotorik, ohne Lehrdiplom für Regelklassen und Kindergarten Musiklehrperson mit MusikDiplom (Konservatorium / Akademie) A 1 80' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' B 1 90' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' C 1 111' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' D 1 124' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Grundlage: Regierungsbeschluss über die Lohnansätze für die VolksschulLehrpersonen im Jahr 2018 (sgs ) 1) Kolonne 1, 2 und 3 für Beschäftigungsgrad von 100 Prozent 2) Stellvertretungen für Einzellektionen (nicht wochenweise Stellvertretung) gemäss Kolonne 4 3) Berechnung Einzellektion bei Stellvertretung (4) siehe Seite 5, Bst. c 4) wochenweise Stellvertretung und weitere Bemerkungen zur Stellvertretung auf Seite 5 5) Musiklehrpersonen an Musikschulen siehe Seite 7 2
3 Oberstufenlehrperson EDKanerkannte Heilpädagogen mit Lehrdiplom für Regelklassen oder Kindergarten Logopädinnen mit Lehrdiplom für Regelklassen oder Kindergarten Lehrperson für Rhythmik, Psychomotorik mit Lehrdiplom für Regelklassen oder Kindergarten A 1 91' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' B 1 103' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' C 1 119' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' D 1 135' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Grundlage: Regierungsbeschluss über die Lohnansätze für die VolksschulLehrpersonen im Jahr 2018 (sgs ) 1) Kolonne 1, 2 und 3 für Beschäftigungsgrad von 100 Prozent 2) Stellvertretungen für Einzellektionen (nicht wochenweise Stellvertretung) gemäss Kolonne 4 3) Berechnung Einzellektion bei Stellvertretung (4) siehe Seite 5, Bst. c 4) wochenweise Stellvertretung und weitere Bemerkungen zur Stellvertretung auf Seite 5 5) ohne Lehrdiplom: 75 Prozent der 1 3
4 Musiklehrperson ohne Diplom A 1 64' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' B 1 73' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' C 1 88' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' D 1 100' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Vom SGV empfohlene Einstufung, basierend auf 90% des Lohnansatzes einer Primarlehrperson 1) Kolonne 1, 2 und 3 für Beschäftigungsgrad von 100 Prozent 2) Stellvertretungen für Einzellektionen (nicht wochenweise Stellvertretung) gemäss Kolonne 4 3) Berechnung Einzellektion für Stellvertretung (4) siehe Seite 5, Bst. c 4) Kol. 4 nur bei Anstellung gemäss neuem Berufsauftrag, sonst Kol.1 durch Jahreslektionen bei Vollpensum 5) wochenweise Stellvertretung und weitere Bemerkungen zur Stellvertretung auf Seite 5 4
5 Stellvertretungen a) Bei Stellvertretungen bis vier Wochen kann die Lehrperson durch den Schulträger in den Arbeitsfeldern Schülerinnen und Schüler sowie Schule ganz oder teilweise entlastet werden. Bei Stellvertretungen unter 30 Prozent können die Lehrpersonen unbeachtet der Dauer des Arbeitsverhältnisses in den Arbeitsfeldern Schülerinnen und Schüler sowie Schule ganz oder teilweise entlastet werden. Das Arbeitsfeld Lehrperson kann nicht auf Null gesetzt werden. b) Stellvertretungen für Einzellektionen (nicht wochenweise) werden gemäss Kolonne 4 entlöhnt. c) Berechnung Einzellektion (Stv. bis 4 Wo.): Arbeitsfeld Unterricht: % (Gewichtung 97 %) + Arbeitsfeld Lehrperson: % (Standardgewichtung 3 %) = Total 3.24 % d) Es liegt in der Kompetenz des Schulträgers für Einzellektionen (Stv. bis 4 Wo.) innerhalb der Bandbreiten die Gewichtung 98 % Unterricht und 2 % Lehrperson zu wählen, das heisst % von Kolonne 3. e) Für Stellvertretungen von mehr als einer Woche ist der Beschäftigungsgrad in Prozent zu berechnen. f) Stellvertretungen ab einer Woche bis zu einem Semester werden pro Schulwoche entschädigt. g) Feiertage, sowie weitere unverschuldete Ausfalltage gelten als bezahlte Arbeitstage, sofern diese in den vereinbarten Zeitraum der Stellvertretung fallen. h) Stellvertretungen ohne Patent: 75 % der 1 der unterrichtenden Stufe i) Musiklehrpersonen an Musikschulen siehe zusätzlich Seite 7 5
6 Zulagen und Abzüge Zulage Pro Jahr Pro Monat Bemerkungen Kinderzulage / Ausbildungszulage (je Kind) (nicht AHVpflichtig) Teilpensen: Ab einem AHVpflichtigen Jahreseinkommen von Fr. 7' wird eine ganze Zulage ausbezahlt. Unter diesem Ansatz besteht kein Anspruch auf Zulagen. Ausbildungszulage: Beträgt das AHVpflichtige Jahreseinkommen Kinderzulage 2' eines Kindes in Ausbildung mehr als Fr. 28' besteht kein Anspruch auf Ausbildungszulage 3' eine Zulage. Geburtszulage 1' Teilpensen: anteilmässige Auszahlung (nicht AHVpflichtig) Klassenlehrerzulage Kindergarten/Primarschule 1' Gemäss Art. 5 Gesetz über den Lohn der Oberstufe/Kleinklassen 2' VolksschulLehrpersonen 2,37 Prozent des Jahreslohns in 5 Abzüge: AHV/IV/EO 5,125 % (Arbeitnehmerbeiträge) ALV 1,1 % bis Fr. 148' ,5 % ab Fr. 148' (Solidaritätszuschlag) UV PK Höchstbetrag der versicherten Besoldung: Fr. 148' altersabhängiger Prämiensatz gemäss St. Galler Pensionskasse 6
7 Diverses Löhne Musiklehrperson an Musikschule mit MusikDiplom (Konservatorium / Akademie): Lohn für schulische Heilpädagogen ohne Lehrdiplom für Regelklassen oder Kindergarten mit Lehrdiplom für Regelklassen oder Kindergarten: Lohn für Primarlehrpersonen ohne Diplom: 90 % des Primarlehrerlohnes Kolonne 4 (Einzellektion bei Stellvertretung) nur bei Anstellung gemäss neuem Berufsauftrag, sonst Kolonne 1 geteilt durch Jahreslektionen bei Vollpensum weitere Informationen zur Stellvertretung siehe Seite 5 Tarif für selbständig tätige Logopädinnen und Logopäden* a) Für Selbständige Fr / Lektion à 50 Minuten b) Für Gemeinden, Zweckverbände, Ambulatorien und Kinderspital Fr / Lektion à 50 Minuten Tarif für selbständig tätige Psychomotoriktherapeutinnen und therapeuten Empfehlung Fr / Lektion à 50 Minuten I N T E R N E T Die aktuellen Lohntabellen sowie weitere Informationen zu den Löhnen, Treueprämien, Arbeitsjahreseinstufungen etc. finden Sie im Internet unter: > Volksschule > Schulorganisation/Schulaufsicht > Verwaltung Anstellung Lehrpersonen > Löhne Informationen zum neuen Berufsauftrag finden Sie unter: > Volksschule > Schulorganisation/Schulaufsicht > Verwaltung Lehrpersonen > Berufsauftrag Weitere Auskünfte erteilen: Bildungsdepartement, Amt für Volksschule, Irène Schmid (Tel ) SGV, Geschäftsführer Markus Hellstern (Tel ) * gemäss Merkblatt Amt für Volksschule, Abteilung Sonderpädagogik Logopädie im Vorschulalter: Tarif für die Abrechnung von selbständig tätigen Logopädinnen und Logopäden ab
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