Informationen zur Lohnbescheinigung 2015
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- Robert Gerstle
- vor 8 Jahren
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1 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung 2015 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2016
2 BEITRAGSBEZUG 2 ABRECHNUNG DER BEITRÄGE Während des Jahres rechnen Sie pauschal monatlich oder quartalsweise die AHV/IV/EO/ALV-Beiträge und die Familienzulagen mit uns ab. Zum Jahresende oder bei Geschäftsaufgabe bzw. Sitzverlegung in einen anderen Kanton unter dem Jahr erhalten Sie das Lohnbescheinigungsformular, welches Sie uns innert 30 Tagen ausgefüllt und unterzeichnet einsenden. Aufgrund dieser Angaben erhalten Sie von uns die definitive Schlussabrechnung. Lohnnachträge für zurückliegende Jahre müssen separat gemeldet werden. Geben Sie an, wann die Auszahlung erfolgte und für welches Jahr diese bestimmt ist. Sie finden unter ein entsprechendes Formular. Wenn Sie keine Löhne oder lohnähnliche Entschädigungen ausbezahlt haben, so senden Sie uns das Formular dennoch unterzeichnet zurück mit dem Vermerk «keine Löhne ausbezahlt». BEITRAGSPFLICHT AHV/IV/EO UND ALV Alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen sind ab dem 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr beitragspflichtig. Arbeitnehmende und Arbeitgebende tragen diese Beiträge je zur Hälfte. Es gelten folgende Ansätze auf den gesamten Bruttolohn: AHV 8,4 % IV 1,4 % EO 0,5 % Total 10,3 % Bruttolohn bis ab ALV 2,2 % 1,0 % FAMILIENZULAGEN Der Beitragssatz an die Familienausgleichskasse Zug (FAK) beträgt 1,6 % des AHV-pflichtigen Lohnes. Die Beiträge werden ganz von den Arbeitgebenden getragen. Der Arbeitgeberbeitrag an die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) beträgt 2 % des AHV-pflichtigen Lohnes. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr wird eine monatliche Kinderzulage von 300 Franken ausbezahlt. Kinder in Ausbildung erhalten bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zum 25. Geburtstag, eine Ausbildungszulage von 300 Franken (17. und 18. Altersjahr) bzw. von 350 Franken (ab 19. Altersjahr). Für die Familienzulagen in der Landwirtschaft gelten eigene Ansätze.
3 3 VERWALTUNGSKOSTEN Die Verwaltungskosten werden separat ausgewiesen und werden ganz von den Arbeitgebenden getragen. Der Verwaltungskostenbeitrag wird in Prozent der AHV/IV/EO-Beiträge erhoben. Dabei gilt: Je höher die Lohnsumme, desto tiefer der Verwaltungskostenansatz. Mit der elektronischen Lohnabrechnung profitieren Sie zudem von noch tieferen Verwaltungskostenbeiträgen. ELEKTRONISCHE ABRECHNUNG Nutzen Sie zur Abrechnung der Löhne bereits unser PartnerWeb? Mit der elektronischen Lohnabrechnung profitieren Sie gleich doppelt: Sie sparen Zeit, und wir stellen Ihnen ab einer Lohnsumme von Fr tiefere Verwaltungs kosten in Rechnung. Sie können mittels PartnerWeb sämtliche Lohn- und Per sonal meldungen papier- und unterschriftslos erledigen. Wichtige Dokumente, wie beispielsweise der Versicherungsnachweis für neue Mitarbeitende, können direkt ausgedruckt werden. Fordern Sie unter Ihre Partnernummer an und registrieren Sie sich im PartnerWeb. SIE HABEN DIE WAHL! Sie können die Lohnbescheinigung auf verschiedenen Wegen einreichen: 1. Sie füllen das Formular von Hand aus und reichen es unterzeichnet ein. 2. Sie benützen das Abrechnungsformular im Online-Schalter, füllen es elektronisch aus und reichen es unterschrieben bei uns ein. 3. Sie reichen uns die Lohnbescheinigung online über das PartnerWeb ein. Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitenden können die Lohndaten direkt eingeben, bei mehr Mitarbeitenden kann die Übermittlung auch mit einer XML-Datei gemäss einheitlichem Lohnmeldeverfahren (ELM) erfolgen.
4 LOHNBESCHEINIGUNG 4 1 Tragen Sie hier die Versichertennummer (13-stellig) ein. 2 Tragen Sie Name und Vorname der Arbeitnehmenden vollständig ausgeschrieben in alphabetischer Reihenfolge ein. 3 Ergänzen Sie die Angaben mit dem Geburtsdatum. 4 Mitarbeitende Familienangehörige in Landwirtschaftsbetrieben sind von der ALV- und FLG-Beitragspflicht befreit. Daher ist der Grad der Verwandtschaft (VG) oder Schwägerschaft einzutragen: EG: Ehegatte SE: Schwiegereltern K: Kinder E: Elternteil SK: Schwiegerkinder FAK: Für Mitarbeitende in ausserkantonalen Betriebsstätten besteht keine FAK-Pflicht auf diesen Löhnen gegenüber der Ausgleichskasse Zug. Diese Mitarbeitenden sind in der Rubrik «VG/FAK» mit «X» zu bezeichnen. 5 Bei der Anstellungsdauer sind der Anfangs- und der Endmonat einzutragen. Arbeitnehmende, die im Abrechnungsjahr unregelmässig tätig waren (z. B. Januar bis Mai und September bis Dezember), sind auf mehreren Zeilen aufzuführen. 6 Setzen Sie hier alle Entgelte und geldwerten Leistungen ein. Nettolöhne sind in Brutto löhne (siehe S. 6) umzurechnen. Bei Arbeitnehmenden im ordentlichen AHV-Rentenalter ist der Rentnerfreibetrag von Franken pro Monat in Abzug zu bringen. 7 Hier ist der ALV-pflichtige Lohn für Anteile bis Franken im Jahr bzw Franken im Monat einzutragen. 8 Vermerken Sie hier die Lohnbestandteile ab Franken im Jahr bzw. über Franken im Monat. 9 Tragen Sie die ausbezahlten Familienzulagen pro Versicherten ein Tragen Sie die Summen der entsprechenden Spalten (6 9) ein. 16 Die Ausgleichskasse kontrolliert jährlich, ob und bei welcher Vorsorgeeinrichtung Ihr Personal für die berufliche Vorsorge angeschlossen ist. Im Jahr 2015 beginnt die BVG-Pflicht bei einer Jahreslohnsumme von Franken.
5 5 LOHNBESCHEINIGUNG 2015 Mitgliedname Muster AG Abrechnungs-Nummer Zug, Firmenname Muster AG Zusatzbezeichnung Strasse Baarerstrasse 300 PLZ / Ort 6300 Zug Versichertennummer Name / Vorname des Geburtsdatum VG Anstellungs- AHV/IV/EO-pflichtige ALV-pflichtige ALV-pflichtige Ausbezahlte (13-stellig) Versicherten FAK dauer Lohnsumme (brutto) Lohnsumme bis Lohnsumme Familien- (in alphabetischer von bis Fr ab Fr zulagen Reihenfolge) Mt. Mt Immergrün Ferdinand Muster Josef Regenwald Sonja Seitentotal Total AHV- Total FLG-pflichtige Total FAK-pflichtige Total ALV-pflichtige Total ALV-pflichtige Total ausbezahlte Periode plichtige Lohnsumme Lohnsumme Lohnsumme Lohnsumme bis Lohnsumme ab Familienzulagen Fr Fr Wir sind einer registrierten BVG-Vorsorgeeinrichtung angeschlossen: 16 Ja Nein Wenn Ja, Name der Vorsorgeeinrichtung: Unsere Pensionskasse Wenn Nein, Begründung: Kontaktperson: Josef Muster Wir bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit Telefonnummer: der Lohnbescheinigung. josef.muster@muster-ag.ch Interne Kontrolle Datum Unterschrift:
6 WICHTIGE HINWEISE 6 UMRECHNUNG VON NETTOLÖHNEN Bezahlen Sie Ihren Arbeitnehmenden Nettolöhne aus, sind diese zur Abrechnung der AHV / IV / EO / ALV-Beiträge in Bruttolöhne umzurechnen. Die Tabelle des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) «Umrechnung von Nettolöhnen in Bruttolöhne AHV / IV / EO / ALV» erleichtert Ihnen die Umrechnung: Sie können die Umrechnung auch mit folgenden Formeln vornehmen, wobei das Ergebnis auf den nächsten Franken abzurunden ist: Monatliche Nettolöhne bis Fr Nettolohn 0,9375 = Bruttolohn Zum Beispiel: Fr netto/mt. = Fr brutto Fr netto/mt. = Fr brutto Monatliche Nettolöhne ab Fr (Nettolohn + 63) 0,9435 = Bruttolohn Zum Beispiel: Fr netto/mt. = Fr brutto Rentnerfreibetrag Bei Personen im ordentlichen AHV-Rentenalter ist vor der Umrechnung der Freibetrag von Fr pro Monat oder Fr pro Jahr abzuziehen. Das Ergebnis ist durch 0,9485 zu dividieren.
7 7 LOHN- UND PERSONALMELDUNGEN Es ist sehr wichtig, dass Sie Personalmutationen und Änderungen der Lohnsummen oder der Familienzulagen umgehend der Ausgleichskasse melden. Neue Arbeitnehmende sind innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt schriftlich mit Name, Vorname, Versichertennummer und Datum des Stellenantritts anzumelden. Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende Formular auf unserer Homepage oder bei Mehrfachanmeldungen unser PartnerWeb. ONLINE-SCHALTER Detaillierte Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen, den Familienzulagen und vielem mehr finden Sie in den Merkblättern im Online- Schalter unter Dort stehen auch alle nötigen Formulare zur Verfügung. NEWSLETTER So bleiben Sie auf dem Laufenden: Abonnieren Sie unter kostenlos unseren Newsletter. Sie erhalten die wichtigsten Informationen rund um die Sozialversicherungen direkt an Ihre -Adresse zugestellt. ABKÜRZUNGEN AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung ALV: Arbeitslosenversicherung BVG: Berufliche Vorsorge IV: Invalidenversicherung EO: Erwerbsersatzordnung FAK: Familienausgleichskasse FLG: Familienzulagen in der Landwirtschaft
8 8 Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Ausgleichskasse Zug IV-Stelle Zug Baarerstrasse 11, Postfach 6302 Zug Tel Fax Öffnungszeiten: Montag Freitag, Uhr
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