Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2015

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1 Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung D-EDK GESCHÄFTSSTELLE ZENTRALSTRASSE 18, CH-6003 LUZERN TELEFON +41 (0)

2 Projekt/Geschäft Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Geschäfts-ID Autor/en Titel Lohndatenerhebung der Lehrkräfte, Auswertung 015 Status Dateiname definitiv Auswertungsbericht Lohndatenerhebung 015 def docx Version 015 Datum Änderungen Rückmeldungen der Kantone aufgenommen LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 015

3 INHALT 1. ZUM VORLIEGENDEN BERICHT Auftrag und Vorgehen 4 1. Eingeschränkte Vergleichbarkeit der Lohnsysteme 4. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN DATEN 5.1 Personalkategorien 5. Erhobene Daten 6.3 Auswertungen 7 3. DATENTABELLEN 8 Lehrkräfte des Kindergartens 8 Lehrkräfte der Primarstufe (Klassenlehrpersonen) 10 Lehrkräfte der Sekundarschulen (Fächergruppenlehrpersonen) 13 Lehrkräfte der Realschulen (Klassenlehrpersonen) 15 Fachlehrpersonen der Primarstufe (Handarbeit/Hauswirtschaft) 17 Fachlehrpersonen der Sekundarstufe I (Handarbeit/Hauswirtschaft) 19 Lehrkräfte an Kleinklassen der Primarstufe (Schulische Heilpädagogik) 1 Lehrkräfte an Kleinklassen der Sekundarstufe I (Schulische Heilpädagogik) Nebenamtliche Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen Lehrkräfte an Berufsfachschulen mit eidg. Diplom Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen Progymnasiale Schulen auf der Sekundarstufe I (Untergymnasium u.a.) 31 Lehrkräfte an Gymnasien: Sekundarstufe II (Obergymnasium, MAR-Lehrgang) 33 LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 015 3

4 1. ZUM VORLIEGENDEN BERICHT 1.1 Auftrag und Vorgehen In diesem Jahr wird zum fünften Mal die Erhebung über die Lohnsysteme und die Unterrichtspensen der Lehrkräfte in den Deutschschweizer Kantonen durchgeführt. Mit Schreiben vom 13. Januar 015 wurden die Kantone eingeladen, die benötigten Daten mitzuteilen. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden erfasst. Eine provisorische Fassung der Auswertung wurde den Kantonen zur Kontrolle zugestellt. An der Methodik der Datenerhebung wurden in diesem Jahr keine Änderungen vorgenommen. 1. Eingeschränkte Vergleichbarkeit der Lohnsysteme Verschiedene Kantone sind in den vergangenen Jahren vom Lohnsystem mit festem Stufenanstieg abgekommen und kennen heute Lohnsysteme mit individueller Lohnentwicklung. Das grenzt die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten ein. So teilen verschiedene Kantone mit, dass der ausgewiesene imallohn ein theoretischer Wert ist, der von den Lehrpersonen selten oder gar nicht erreicht werden kann. Die erhobenen Daten sagen nichts über die Lohnentwicklung und den erreichbaren Lebenslohn aus. Bei der Beurteilung der erhobenen Daten sind neben den Faktoren Lohn und Arbeitszeit auch andere Parameter wie die wirtschaftlichen Verhältnisse im Kanton (z.b. Lebenshaltungskosten, Steuern, Sozialleistungen) zu berücksichtigen. Die Kantone weisen die Lehrpersonen nach unterschiedlichen Kriterien den Lohnklassen zu. Insbesondere bei den Lehrpersonen an Berufsfachschulen gibt es teilweise mehr Abstufungen als in dieser Auswertung erfasst. Auch erfolgt die Zuweisung zu den Lohnklassen zum Teil nicht nach der Ausbildung, sondern nach der Art der Schule, an der unterrichtet wird (z.b. kaufmännische Berufsschulen vs. gerwerblich-industrielle Berufsschulen). Diese Unterschiede in den Lohnsystemen schränken die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten ein. LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 015 4

5 . ERLÄUTERUNGEN ZU DEN DATEN.1 Personalkategorien Kategorie Lehrkräfte des Kindergartens Lehrkräfte der Primarstufe Lehrkräfte der Sekundarschulen Lehrkräfte der Realschulen Fachlehrpersonen Primarschule Fachlehrperson Sekundarstufe I Lehrkräfte an Kleinklassen der Primarstufe (Schulische Heilpädagogik) Lehrkräfte an Kleinklassen der Sekundarstufe I (Schulische Heilpädagogik) (Nebenamtliche) Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen Lehrkräfte an Berufsfachschulen, mit Diplom der EHB Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen Progymnasiale Schulen auf der Sekundarstufe I (Untergymnasium und ähnliche) Lehrkräfte an Gymnasien: Obergymnasien Erläuterungen Lehrkräfte des Kindergartens, die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Klassenlehrpersonen der Primarstufe, die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen der Sekundarschulen (Schulen der Sekundarstufe I mit erweiterten Ansprüchen), die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen der Realschulen (Schulen der Sekundarstufe I mit Grundansprüchen), die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen, die einzelne Fächer an der Primarschule unterrichten (z.b. Handarbeit). Lehrperson, die einzelne Fächer auf der Sekundarstufe I unterrichtet (z.b. Handarbeit / Hauswirtschaft). Lehrkräfte, die auf der Primarstufe Kleinklassen unterrichten oder andere Aufgaben wahrnehmen, für welche eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik vorausgesetzt wird. Lehrkräfte, die auf der Sekundarstufe I Klassen unterrichten oder andere Aufgaben wahrnehmen, für welche eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik vorausgesetzt wird. In der Regel nebenamtlich tätige Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen, die als berufspädagogische Qualifikation über eine Zertifikatsausbildung des EHB oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen. Lehrkräfte der Berufsfachschulen, die über ein eidg. anerkanntes Diplom als Lehrperson für die schulische Grundbildung in Berufskunde oder Allgemeinbildung oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss verfügen. Lehrkräfte der Berufsmaturitätsschulen, die über die erforderliche Ausbildung verfügen. Soweit der Lohn nach Ausbildung der Lehrperson differenziert wird, beziehen sich die Angaben auf den höchsten Ausbildungsabschluss. Lehrkräfte an Langzeitgymnasien, die an Klassen unterrichten, welche der Sekundarstufe I ( Untergymnasium ) zugeordnet werden, oder die an progymnasialen Schulformen unterrichten (z.b. Bezirksschulen) Lehrkräfte an Gymnasien, welche an den Klassen der Sekundarstufe II (MAR-Lehrgang, Obergymnasium ) unterrichten. LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 015 5

6 . Erhobene Daten Die Datenerhebung bezieht sich auf den zu Beginn des Kalenderjahres 015 geltenden personalrechtlichen Regelungen der Kantone. Es wurden die Löhne mit Stand Januar 015 erhoben. Soweit bereits beschlossene Änderungen der personalrechtlichen Regelungen mitgeteilt wurden, die im Verlaufe des Kalenderjahres 015 bzw. auf Beginn des Schuljahrs 015/16 in Kraft treten, sind diese neuen Regelungen bereits aufgenommen worden. Die Änderungen im Berufsauftrag des Kantons St. Gallen, die am 1. August 015 in Kraft treten, sind noch nicht berücksichtigt. Daten : Erläuterungen Angegeben ist jeweils der für ein Vollpensum einschliesslich 13. Monatslohn - 1. Jahr Regulärer Anfangslohn für Lehrkräfte mit stufengerechter Ausbildung und ohne andere anrechenbare Berufserfahrung Jahr Lohn, den eine Lehrperson in ihrem 11. Dienstjahr in der Regel bezieht. Dieser Betrag ist nur in Lohnsystemen anzugeben, die über ein definiertes System des Stufenanstiegs verfügen und daher ermöglichen, den Lohn im 11. Dienstjahr zu berechnen. Erlaubt ein Lohnsystem dies nicht, wird das Feld leer gelassen. - maximal imal erreichbarer Lohn für ein Vollpensum (ohne Zulagen für Sonderfunktionen) Dj. max. Vollpensum (100%) Unterricht (Unt.) Sonstiges (Sonst) Lektionsdauer ( ) Schulwochen (Schul-Wo.) Altersentlastung: Dienstjahr, in welchem das Lohnmaximum in der Regel erreicht wird. Bei Lohnsystemen, bei denen diese Zahl nicht definiert ist, wird das Feld leer gelassen. Anzahl bezahlter Lektionen bei einem Vollpensum (Unterrichtslektionen, Präsenzpflichtlektionen und sonstigen Lektionen) Anzahl effektiver Unterrichtslektionen, die bei einem Vollpensum erteilt werden. Anzahl sonstiger bezahlter Lektionen (Verpflichtung zur Teamarbeit, Auffangzeiten, Präsenzpflicht, Entlastungslektionen u.ä.) Dauer einer regulären Unterrichtslektion in uten Anzahl Schulwochen pro Schuljahr Reduktion des Unterrichtspensums ohne Lohnreduktion, die einer Lehrkraft ab einer bestimmten Altersgrenze gewährt wird. Die Angaben beziehen sich auf Lehrkräfte mit einem Vollpensum. Regelungen für Lehrpersonen im Teilpensum werden nicht ausgewiesen. Sofern Kantone solche Regelungen mitgeteilt haben, sind diese unter Bemerkungen vermerkt. -54 Altersentlastung, die im Alter von bis 54 Jahren erstmals gewährt wird Altersentlastung, die im Alter von 55 bis 59 Jahren erstmals gewährt wird Altersentlastung, die im Alter von 60 bis 65 Jahren erstmals gewährt wird. Bemerkungen Ergänzende Hinweise LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 015 6

7 .3 Auswertungen Daten Lektionen pro Jahr (/Jahr) Lohn pro Lektion 1. Jahr max. Erläuterungen Anzahl der Lektionen zu uten pro Jahr, die einem Vollpensum entsprechen. Berechnung: Vollpensum * Lektionsdauer * Schulwochen / Lohn, der auf eine Einzellektion zu uten entfällt. Berechnung: [ im 1. Jahr] / [Lektionen pro Jahr] [imaler ] / [Lektionen pro Jahr] Bei der Berechnung des imallohns pro Lektionen werden allfällige Altersentlastungen nicht berücksichtigt. Bei Altersentlastung ist der imallohn pro Lektion höher. Mittel.. Arithmetischer Mittelwert der Kantone, die zu diesem Datenfeld Angaben ausweisen (leere Felder werden nicht berücksichtigt). Tiefster Wert Höchster Wert LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 015 7

8 Lehrkräfte des Kindergartens 015 NW EDK AG 71'3 83'4 114'1 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 73'60 85' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Ab gleiche Gehaltsklasse wie Primarlehrpersonen BL 73'991 98' '779 1' ab neu Vollpensum / Unterrichtspensum / Lektionsdauer BS 70'980 94'1 111' ' Kategorie: Kindergarten 1.-. Kl. Neue Lohnsystematik; Umsetzung im Februar 015 Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 75'734 94' '87 0 1' Angaben gelten für das System Jahre Kindergarten SO 80' '885 10' ' LK 18 / Wenn Bachelorabschluss, gleicher Lohn wie PL, ansonsten eine LK tiefer (derzeit max. VS 64'03 80'0 9' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 7'906 9'04 111'3 BKZ 64'03 80'656 80'0 108'885 9'8 10' LU 75'076 11'6 0 1' %.% 4.4% NW 70'00 88'0 105'859 1' OW 70'00 105'859 1' L9 SZ 68'335 88' '4 0 1' UR 69'697 9'1 104'8 1' /1 3/ ZG 69'4 100' ' ' Schulwochen: / Auswertung für Region BKZ Mittel 70'491 9'4 68'335 75'076 88'0 100' ' '8 113' '151 1'09 1'0 1'084 1'0 1' KiGa-Lektionen pro KiGa-Klasse möglich). Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Löhne inkl. Treue- und Erfahrungszulage (TREZ) von 3/15 MG im 3. DJ bis zu einem vollen MG ab 15. DJ (ML: 15. DJ) Seite 8

9 EDK-Ost AI 61'568 80'9 97' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'365 95'8 117' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenlektion. Der Stufenanstieg kann generell ausgesetzt werden, individuell ist er von den erbrachten Leistungen abhängig. FL 68'479 1'0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 68'00 107'16 1'0 5 8 Vollpensum: In der Regel setzt sich das aus Unterrichtslektionen und Präsenzlektionen zusammen. In den Gemeinden gilt folgende Regelung: Klassenlehrperson: +3, Fachlehrperson: +3 Lohnband 8 GR 60'000 79'800 9' ' SG 60'7 78'14 97'3 4 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. ' Der ab gültige neue Berufsauftrag ist noch nicht berücksichtigt. SH 7'41 115' ' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 7'6 89' ' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 74'197 90' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 67'715 85' '499 60'000 74'197 78'14 95'8 Auswertung für Deutschschweiz 9'0 1' '176 1'0 1' Mittel 70'14 60'000 80'656 89'981 78'14 108' ' 9'0 1' '143 1'0 1' Seite 9

10 Lehrkräfte der Primarstufe (Klassenlehrpersonen) 015 NW EDK AG 77'680 90'867 14'7 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 73'60 85' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 75'3 103' '447 1' ab neu Vollpensum / Unterrichtspensum / Lektionsdauer BS 81'4 107'998 1' ' Kategorie: Lehrkräfte der Primarstufe Klasse Neue Lohnsystematik; Umsetzung im Februar 015 Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion BS 75' ' ' ' Kategorie: Lehrkräfte Kindergarten und Primarstufe Klasse Neue Lohnsystematik; Umsetzung im Februar 015 Einsatzbereitschaft in 1 bis 5 Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 75'734 94' '87 0 1' SO 80' '885 10' ' LK 18 / Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % (alte und neue PL-Ausb.) VS 76'8 96' ' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 77'17 98' '811 73'60 81'4 85' ' '416 1' '16 1'09 1' Seite 10

11 BKZ LU 77' ' ' %.% 4.4% NW 73'710 9'0 111'1 1' Entlastung mit Klassenlehrerfunktion 5./6. Kl. OW 73' '1 1' L10 SZ 75'9 98' '9 1 1' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 74'861 99'115 11'590 1' /1 3/ zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen (ab 1. August 015) für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 78' '6 1'5 4 1' Unterrichtspensum: -, Sonstiges : Kl. 1 Entlastung Klassen LP, 6. Kl. 1 Entlastung Auswertung für Region BKZ Mittel 75'7 100'347 73'710 78'191 9'0 111'6 115' '1 1'5 1'107 1'064 1' Klassen LP plus 1 Entlastung Übertritt Schulwochen: /; Zuschlag für Lehrpersonen an drei- oder mehrklassige Abteilungen: 3'0.00 Löhne inkl. TREZ Seite 11

12 EDK-Ost AI 75'083 98' ' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'365 95'8 117' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenlektion. Der Stufenanstieg kann generell ausgesetzt werden, individuell ist er von den erbrachten Leistungen abhängig. FL 74' '860 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 73'0 115'033 1' Lohnband 9 GR 7'000 95' ' ' Vollpensum Lehrperson: Lektionen (Klassenlehrperson 1 Lektion Entlastung) SG 74'661 97'863 10'136 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. ' Der ab gültige neue Berufsauftrag ist noch nicht berücksichtigt. SH 77'935 14' ' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 79'319 97'6 119'77 1 1' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 90' '095 1' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 76'568 99'314 1'63 71'365 90'754 95' '095 Auswertung für Deutschschweiz 110'880 1' '01 1'10 1' Mittel 76'559 71'365 90'754 99'16 85' '6 119' '880 1' '163 1'064 1' Seite 1

13 Lehrkräfte der Sekundarschulen (Fächergruppenlehrpersonen) 015 NW EDK AG 88'3 103' '1 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 86' '84 136' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 9'479 1' ' ' Vollpensum gilt ab BS 87' '99 136' ' Neue Lohnsystematik; Umsetzung im Februar 015 Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 88' ' '1 0 1' SO 93'516 1' 1'4 16 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'54 113' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 89'6 113' '375 BKZ 86'560 93' '84 1' 131'0 144'019 1' '10 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW 85'0 107'900 1'596 1' Entlastung mit Klassenlehrerfunktion OW 85'410 1'791 1' es gibt in OW nur noch Orientierungsschul-Lehrpersonen; L13 SZ 89' ' 137' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 93'8 1'6 1' ' Unterrichtspensum: ; Sonstiges : 1 Entl. / Klassen LP Schulwochen: /, Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 88'7 117'598 85'0 93'8 107'900 1'6 134'880 1'596 1'9 1'094 1'064 1' Seite 13

14 EDK-Ost AI 9'9 1'03 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1'4 0 1' FL 81'0 149'0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 88'8 133'3 1' Lohnband 11 GR 8' '060 1'0 0 1' SG 94'7 118'869 1'3 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. 3'441.- Der ab gültige neue Berufsauftrag ist noch nicht berücksichtigt. SH 84' '576 1' Bei Lehrpersonen ohne Klassenlehrerverantwortung reduziert sich die Entlastung um 1 Lektion. - plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '3 141' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96'168 10' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 89' '531 1'990 81'0 96' '060 1'03 Auswertung für Deutschschweiz 1'0 155'881 1'161 1'09 1' Mittel 89'361 81'0 96' ' '84 1'6 137'764 1'0 155'881 1' ' Seite 14

15 Lehrkräfte der Realschulen (Klassenlehrpersonen) 015 NW EDK AG 88'3 103' '1 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 86' '84 136' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 80' '197 1' ' Vollpensum gilt ab BS In BS anderes System: OS und WBS; Bezahlung als Sek I Funktion FR 88' ' '1 0 1' SO 93'516 1' 1'4 16 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 80'6 100' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 86' '493 13'00 BKZ 80'6 93' '798 1' 116'9 141'1 1' '10 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW 85'0 107'900 1'596 1' OW 85'410 1'791 1' es gibt in OW nur noch Orientierungsschul-Lehrpersonen; L13 SZ 87'7 114'0 135'10 1 1' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 93'8 1'6 1' ' Unterrichtspensum: ; Sonstiges : 1 Entl. / Klassen LP Schulwochen: /, Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 88' '0 85'0 93'8 107'900 1'6 134'447 1'596 1'9 1'075 1'0 1' Seite 15

16 EDK-Ost AI 90'9 1'03 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1'4 0 1' Die Funktion der Klassenlehrperson wird mit einer Reduktion der Unterrichtsverpflichtung von einer Lektion pro Schulwoche angerechnet. FL 81'0 149'0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 88'8 133'3 1' Lohnband 11 GR 88' '0 135'50 0 1' Vollpensum Lehrperson: Lektionen (Klassenlehrperson 1 Lektion Entlastung) SG 94'7 118'869 1'3 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. 3'441.- Der ab gültige neue Berufsauftrag ist noch nicht berücksichtigt. SH 84' '576 1' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '3 141' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96'168 10' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 90' ' '017 81'0 96' '3 1'03 Auswertung für Deutschschweiz 133'3 155'881 1'161 1'09 1' Mittel 88'5 80'6 96' '50 100'798 1'6 136' '9 155'881 1' ' Seite 16

17 Fachlehrpersonen Primarstufe (Handarbeit/Hauswirtschaft) 015 NW EDK AG 77'680 90'867 14'7 1' Textiles Werken BE 73'60 85' ' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 73'991 98' '779 1' ab neu Vollpensum / Unterrichtspensum / Lektionsdauer BS 75'949 10' ' ' Neue Lohnsystematik; Umsetzung im Februar 015 FR 70'103 86' '13 0 1' ' Textil. Neu mit Pflichtlektionen Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion SO 80' '885 10' LK 18 mit Nachweis Präsenzstudium sonst LK 17 / Wenn Bachelorabschluss, gleicher Lohn wie PL, VS 69'1 86'6 100' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 74'4 94' '775 BKZ 69'1 80'656 85' ' '1 14' '1 1'09 1' ansonsten eine LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. LU 77' ' ' %.% 4.4% NW 73'710 9'0 111'1 1' OW 73' '1 1' wie LP der Primarstufe; L10 SZ 75'9 98' '9 0 1' UR 74'861 99'115 11'590 1' /1 3/ ZG 78' '6 1'5 4 1' Schulwochen: / Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 75'7 100'347 73'710 78'191 9'0 111'6 115' '1 1'5 1'107 1'10 1' Angegebener Lohn mit Handarbeits- und/oder Hauswirtschaftdiplom. Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Seite 17

18 EDK-Ost AI 75'083 98' ' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'365 95'8 117' ' FL 74' ' ' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 73'0 115'033 1' Lohnband 9 GR 7'000 95' ' ' SG 71'9 95'1 117'8 1' SH 77'935 14' ' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 7'6 89' ' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 90' '7 1' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 75'5 96'9 11'08 71'365 90'754 89' '7 Auswertung für Deutschschweiz 109'695 1' '197 1'09 1' Mittel 75'6 69'1 90'754 96'573 85' '6 117' '1 1' '156 1'09 1' Seite 18

19 Fachlehrpersonen Sekundarstufe I (Handarbeit/Hauswirtschaft) 015 NW EDK AG 88'3 103' '1 1' Monofach-Lehrpersonen; Lehrpersonen mit Sekundarstufe I-Diplom für mehrere Fächer werden zum Lohn für die Schulstufe bezahlt. BE 86' '84 136' ' % 8% 1% BL 75'3 103' ' ' Vollpensum gilt ab Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BS 81' '765 1' ' Neue Lohnsystematik; Umsetzung im Februar 015 Nur Hauswirtschaft. Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 75'734 94' '87 0 1' SO 89'0 10' '5 16 1' LK 0 mit Nachweis Präsenzstudium sonst LK 17 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 80'6 100' ' Zahlen gelten für Diplomierte (kant. Diplom); für Nicht-Diplomierte gelten die Zahlen Lehrpersonen Primarstufe (Handarbeit/Hauswirtschaft) Auswertung für Region NW EDK Mittel 8'3 104'831 1'719 BKZ 75'3 89'0 94'803 10' '87 141'1 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% NW 77'3 97'0 116'636 1' OW 85'410 1'791 1' wie LP der Sekundarschulen; L13 SZ 86' '856 13'5 0 1' UR 83' '009 1'100 1' /1 3/ ZG 88'111 1'13 1'56 4 1' Schulwochen: / Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 85' '874 77'3 90'4 97'0 1'13 1' '636 1'56 1' '18 1'101 1'064 1' Angegebener Lohn mit Handarbeits- und Hauswirtschaftdiplom. Lohn mit Handarbeits- oder Hauswirtschaftsdiplom: 1. Jahr CHF 77' / 11. Jahr CHF 103' / max. CHF 117'09.00 Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Seite 19

20 EDK-Ost AI 9'9 1'03 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1'4 0 1' FL 74' ' ' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 77'0 1'483 1' Lohnband 10 GR 8' '060 1'0 0 1' SG 91'7 115'4 136'887 1' SH 84' ' ' plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 79'319 97'6 119'77 0 1' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96' ' '7 0 1' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 85'5 113'6 134'01 74'695 96'168 97'6 1'03 Auswertung für Deutschschweiz 119'77 149' '170 1'09 1' Mittel 84'7 74'695 96' '3 94'803 1'03 1' '87 149' ' ' Seite 0

21 Lehrkräfte an Kleinklassen der Primarstufe (Schulische Heilpädagogik) 015 NW EDK AG 86' '5 137'835 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 86' '84 136' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 86'3 116' ' ' ab neu Vollpensum / Unterrichtspensum / Lektionsdauer BS 83' ' ' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 88' ' '1 0 1' SO 93'516 1' 1'4 16 1' Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'54 113' ' ' mit EDK Diplom in schul. Heilpädagogik Auswertung für Region NW EDK Mittel 87'905 11'3 135'5 BKZ 83'668 93' '84 1' 131'0 1' '1 1'09 1'4 LU 83'967 1' ' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1 Lektion NW 81'0 10'700 1'5 1' OW 81'0 1'51 1' L1 SZ 8' '473 1' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 83' '009 1'100 1' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 86'993 11'4 136' ' Schulwochen: / Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 83'3 110'6 81'0 86'993 10'700 11'4 1'71 1'51 136'101 1'113 1'10 1' Seite 1

22 EDK-Ost AI 9'9 1'03 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1'4 0 1' Keine Kleinklassen. Integration von Schulischer Heilpädagogik in Regelklassen. FL 87' '0 1 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 88'8 133'3 1' Lohnband 11 GR 79' '070 11' ' SG 94'7 118'869 1'3 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. 3'441.- Der ab gültige neue Berufsauftrag ist noch nicht berücksichtigt. SH 84' ' ' Bei Lehrpersonen ohne Klassenlehrerverantwortung reduziert sich die Entlastung um 1 Lektion. - plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 88'4 108' '3 0 1' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96' ' '7 0 1' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 89'3 115'1 137'869 79'000 96' '070 1'03 Auswertung für Deutschschweiz 11' ' '197 1'09 1' Mittel 87' 79'000 96'168 11'9 100'84 1' 134'08 11' ' '158 1'09 1' Seite

23 Lehrkräfte an Kleinklassen der Sekundarstufe I (Schulische Heilpädagogik) 015 NW EDK AG 88'3 103' '1 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 86' '84 136' ' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 9'479 1' ' ' Vollpensum gilt ab BS 89'980 1' ' 36 1' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 88' ' '1 0 1' SO 93'516 1' 1'4 16 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'54 113' ' mit EDK Diplom in schul. Heilpädagogik Auswertung für Region NW EDK Mittel 89' '564 1'8 BKZ 86'560 93' '84 1' 131'0 147' 1' '10 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1 Lektion NW 85'0 107'900 1'596 1' OW 85'410 1'791 1' L13 SZ 87'7 114'0 135'10 1 1' nur als Klassenlehrperson der Werkschule, ansonsten analog SHP Kindergarten/Primarstufe. Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 97' '9 1' 4 1' Schulwochen: / Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 89' '103 85'0 97' ' '9 135'163 1'596 1' 1'094 1'0 1' Seite

24 EDK-Ost AI 9'9 1'03 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1'4 0 1' Keine Kleinklassen. Integration von Schulischer Heilpädagogik in Regelklassen. FL 91' '0 1 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 88'8 133'3 1' Lohnband 11 GR 88' '0 135'50 0 1' SG 94'7 118'869 1'3 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. 3'441.- Der ab gültige neue Berufsauftrag ist noch nicht berücksichtigt. SH 90'753 1'10 1' Bei Lehrpersonen ohne Klassenlehrerverantwortung reduziert sich die Entlastung um 1 Lektion. - plus max. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. % der Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '3 141' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 10'905 1' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 9'895 10'0 143'4 88'000 10' '3 1'011 Auswertung für Deutschschweiz 133'3 166'89 1'165 1'09 1' Mittel 90'9 85'0 10' ' '84 133'9 1'715 1' '89 1' ' Seite 4

25 Nebenamtl. Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen 015 NW EDK AG 96'7 114' ' BE 96'4 11' ' % 8% 1% - Lehrperson mit Klassenlehrerfunktion: 1 Lektion Entlastung, dual: 1/ Lektion Entlastung - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Lehrpersonen mit "Eidg. Dipl. Berufsschullehrer/in SIBP" (GK 13/0, ohne Vorstufenabzug) BL 80' '197 1' Vollpensum 4 gilt ab mit DIK I+II (Grundbildung Meister) BS 83' '99 136' ' Neue Lohnsystematik; Umsetzung im Februar 015 mit 0 Stunden Berufspädagogik FR 95' ' ' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss - Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 93'516 1'584 1' ' LK 1; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 96'634 10'79 1' Einstufung hängt von Diplomen und Abteilung ab Auswertung für Region NW EDK Mittel 91' ' '53 BKZ 80'679 96'7 109'197 1'584 1' ' '007 LU 90'4 1' %.% 4.4% Ausbildung: Höhere Fachprüfung, Lehrbefähigung für nebenamtliche Lehrpersonen NW 89' ' ' OW 98' ' L16 SZ 95'4 151'788 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 88' '956 13' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 96'747 1'831 88' ' ' '4 1'8 13'855 17' Seite

26 EDK-Ost AR 93'1 135'6 156' ' FL GL 89' '888 1' Lohnband 11 GR 95'6 135'798 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. SG 87'4 114'376 1'4 1' Laufbahn D SH 90'753 1'10 0 1' Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93' '3 141' ' keine Altersentlastungen für Lehrbeauftragte ZH 103'3 134'3 155' ' mit höchstmöglichem Abschluss - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 93'335 14'855 14'757 87'4 103'3 114' '6 Auswertung für Deutschschweiz 1'4 156'619 1'03 1'000 1' Mittel 93'858 80' '016 11'8 109' '4 143'548 1'655 17' ' Seite

27 Lehrkräfte an Berufsfachschulen mit eidg. Diplom 015 NW EDK AG BE 96'4 11' ' % 8% 1% keine kantonalen Berufsfachschulen, kaufmännische Richtung - Lehrperson mit Klassenlehrerfunktion: 1 Lektion Entlastung, dual: 1/ Lektion Entlastung - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Lehrpersonen mit "Eidg. Dipl. Berufsschullehrer/in SIBP" (GK 13/0, ohne Vorstufenabzug) BL 9'479 11' ' EHB läuft nicht über den Kanton, KV ist selbstständig BS 89'979 14' ' mit 1800 Stunden Berufspädagogik FR 95' ' ' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss - Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 98'04 135' ' ' LK ; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 96'634 10'79 1' Auswertung für Region NW EDK Mittel 94'899 1'1 1'0 BKZ 89'979 98'04 11' '031 1' ' '007 LU 100' ' %.% 4.4% Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II NW 98'670 14' ' OW 98' ' SZ 99' '991 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 103'1 1'999 98' '016 14' '4 156' '785 17' Seite

28 EDK-Ost AR 93'1 135'6 156' ' Die Funktion der Klassenlehrperson in der beruflichen Grundbildung resp. der Berufsfachschule Wirtschaft wird mit einem Drittel einer Lektion an das angerechnet. FL GL 95'7 1'870 1' Lohnband 1 GR 106' '788 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. SG 95' ' ' Laufbahn A (Hauptlehrer) SH 97'94 156' ' Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 103'96 1'95 15'8 1 1' Altersentlastung max 3 Lektionen; ab 58 auf Gesuch abhängig von ZH 103'3 134'3 155' ' mit höchstmöglichem Abschluss Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 99' ' '01 93'1 106'886 1'95 135'6 Auswertung für Deutschschweiz 1' '708 1' ' Vollpensum oder Lektionen pro Woche - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Mittel 99'3 89' '016 1'748 11' '4 15'8 1'119 17' ' Seite

29 Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen 015 NW EDK AG BE 10' '685 16' % 8% 1% keine eigentlichen Berufsmaturitätsschulen - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - auch Lehrpersonen für Wirtschaft, Recht, Gesellschaft, Sprachen, Naturwissenschaften an kaufmännischen Berufsfachschulen und Handelsmittelschulen BL 99' ' ' Vollpensum gilt ab BS 101'3 134'0 158' FR 99'676 1'964 1' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss SO 103' ' ' ' LK ; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 105'41 131'776 15' Auswertung für Region NW EDK Mittel 101'880 1' '868 BKZ 99' '41 119' '758 1' 16' LU 100' ' %.% 4.4% ' Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1/4 Lektion pro Klasse, Fachmittelschulen 1/ Lektion NW 98'670 14' ' OW 98' ' L16 SZ 103'1 164'376 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 104'060 1'999 98' '016 14' '4 158' '785 17' Seite

30 EDK-Ost AR 93'1 135'6 156' ' FL 99' ' Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung GL 10' '585 1' Lohnband 13 Vollpensum: - Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GR 106' '788 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. Schulwochen: / SG 95' ' ' Laufbahn A (Hauptlehrer) SH 97'94 156' Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 111'6 1'0 163' Altersentlastung max 3 Lektionen; ab 58 auf Gesuch abhängig von ZH 110' ' ' ' mit höchstmöglichem Abschluss - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 10' 1' '673 93'1 111'6 134' '834 Auswertung für Deutschschweiz 151' ' ' Mittel 10'671 93'1 118' ' ' '4 158'1 1' 178' ' Seite

31 Progymnasiale Schulen auf der Sekundarstufe I (Untergymnasium u.ä.) 015 NW EDK AG 88'3 103' '1 1' Bezirksschule Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion Mit Beginn SJ 015/16 wird das Vollpensum um 1 Lektion auf erhöht. BL 9'479 1' ' ' Vollpensum gilt ab FR 88' ' '1 0 1' SO 103' ' '6 16 1' Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % VS Progymnasium in Orientierungsschule integriert = Sekundarlehrer I Auswertung für Region NW EDK Mittel 93'106 10'19 14'819 BKZ 88'3 103' ' ' '1 154'6 LU 100' ' %.% 4.4% 1'076 1'053 1' Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1 Lektion NW 98'670 14' ' OW 98' ' Vollpensum Naturlehre Lektionen; L16 UR 104'804 1' ' /1 3/ ZG 118' '495 17' Schulwochen: / Auswertung für Region BKZ Mittel 104' '018 98' '016 14' ' ' '785 17' Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Seite 31

32 EDK-Ost AI 105' ' ' Betrifft nur die höchste Besoldungsklasse Schulwochen: / FL 99' '6 1' Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Vollpensum: - Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 10' ' Lohnband 13 GR 95'6 11' ' L 4L Unterricht: - SG 95' ' '708 1' Vollpensum: - / wissenschaftl. / Bildn.Gestalten / Sport / Instumentalunterricht Altersentlastung: Vorbezug ab 58. Altersjahr möglich ZH 110' ' ' mit höchstmöglichem Abschluss Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 101'51 134'1 159'7 95' '590 11' '834 Auswertung für Deutschschweiz 143' ' ' Vollpensum und Unterrichtspensum: Normallektionen je nach Unterrichtsfach,,, - Vollpensum und Unterrichtspensum: Kurzlektionen je nach Unterrichtsfach 4,,, - der Durchschnitt für das Voll- und Unterrichtspensum beträgt 4.1 Lektionen - Lektionendauer: Normallektionen ; Lektionendauer: Kurzlektionen - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Mittel 100'169 88'3 118' ' ' ' ' 131'1 178' ' Seite 3

33 Lehrkräfte an Gymnasien: Sekundarstufe II (Obergymnasium, MAR-Lehrgang) 015 NW EDK AG 103'080 1' ' Zahlen gelten für Lehrkräft Obergymnasien, Sportunterricht (VP ), BG (VP 4) und BE 10' '685 16' % 8% 1% Musikunterricht (VP ) Instrumentalunterricht (Lohn1 CHF 94'14.00, Lohn11 CHF 11'5.00,.lohn CHF 1'6.00, DJ. 37, VP ), Ausnahmen: In Verbindung mit Projektunterricht und Maturaarbeit oder als Schwerpunkt- oder Ergänzungsfach wird vom Normalpensum der Mittelschule ausgegangen. - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Vollpensum entspricht durchschnittlichem Wert ( Lektionen im ersten MAR-Jahr, Lektionen im zweiten bis vierten MAR-Jahr) BL 99' ' ' Vollpensum gilt ab BS 101'3 134'0 158' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 99'676 1'964 1' Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 103' ' ' Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % VS 105'40 131'775 15' Auswertung für Region NW EDK Mittel 10'051 1' '5 99' '40 119' '758 1' 164' Vollpensum bei nicht wissenschaftlichen Fächern: 4.5 Die Zahlen gelten auch für die FMS Seite 33

34 BKZ LU 100' ' %.% 4.4% Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 3. Klasse 1 Lektion, Klasse 1/ Lektion NW 98'670 14' ' OW 98' ' Vollpensum Ch, Bi, Ph 1 Lektionen; Vollpensum Sport/HW Lektionen; L16 SZ 103'1 164'376 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '495 17' Schulwochen: / Auswertung für Region BKZ Mittel 104' '018 98' '016 14' ' ' '785 17' Seite 34

35 EDK-Ost AI 105' ' ' Betrifft nur die höchste Besoldungsklasse Schulwochen: / AR 93'1 135'6 156' Die Funktion der Klassenlehrperson in den ersten zwei Jahren der Fachmittelschule und des FL 99' ' Vollpensum: - Gymnasiums wird mit einer Reduktion der Unterrichtsverpflichtung von einer Lektion pro Schulwoche angerechnet. In den letzten zwei Jahren des Gymnasiums ist es ein Drittel einer Lektion. Unterrichtspensum/Sonstiges : Eine Entlastungslektion für Team. Klassenlehrpersonen Reduktion der Lehrverpflichtung um eine Lektion. 11. Dj.: Lohnsystem mit individueller Lohnentwicklung Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest GL 10' ' Lohnband 13 GR 101'114 1'3 151' L 4L Unterricht: - SG 95' ' ' Vollpensum: - / wissenschaftl. / Bildn.Gestalten / Sport / Instumentalunterricht Altersentlastung: Vorbezug ab 58. Altersjahr möglich SH 97'94 156' Das Vollpensum variiert je nach zu unterrichtetem Fach von 4-3 Wochenlektionen - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 111'6 1'0 163' mit höchstmöglichem Abschluss; Vollpensum: - Lektionen Altersentlastung max. 3 Lektionen, ab 58 auf Gesuch, abhängig von ZH 110' ' ' mit höchstmöglichem Abschluss Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 101' ' 160'376 93'1 111'6 1'3 143'834 Auswertung für Deutschschweiz 151' ' Vollpensum und Unterrichtspensum: Normallektionen je nach Unterrichtsfach,,, - Vollpensum und Unterrichtspensum: Kurzlektionen je nach Unterrichtsfach 4,,, - der Durchschnitt für das Voll- und Unterrichtspensum beträgt 4.1 Lektionen - Lektionendauer: Normallektionen ; Lektionendauer: Kurzlektionen - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Mittel 10'533 93'1 118' '6 119' ' '44 1' 178' Seite 35

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