Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung 2014

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1 Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Auswertung D-EDK GESCHÄFTSSTELLE ZENTRALSTRASSE 18, CH-6003 LUZERN TELEFON +41 (0)

2 Projekt/Geschäft Lohndatenerhebung der Lehrkräfte Geschäfts-ID Autor/en Titel Lohndatenerhebung der Lehrkräfte, Auswertung 014 Status Dateiname Version Definitiv Auswertungsbericht Lohndatenerhebung 014 def docx 014 mit Korrektur Datum Änderungen Korrektur Tabellenteil S. LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 014

3 INHALT 1. ZUM VORLIEGENDEN BERICHT Auftrag und Vorgehen 4 1. Eingeschränkte Vergleichbarkeit der Lohnsysteme 4. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN DATEN 5.1 Personalkategorien 5. Erhobene Daten 6.3 Auswertungen 7 3. DATENTABELLEN 8 LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 014 3

4 1. ZUM VORLIEGENDEN BERICHT 1.1 Auftrag und Vorgehen In diesem Jahr wird zum vierten Mal die Erhebung über die Lohnsysteme und die Unterrichtspensen der Lehrkräfte in den Deutschschweizer Kantonen durchgeführt. Mit Schreiben vom 9. Januar 014 wurden die Kantone eingeladen, die benötigten Daten mitzuteilen. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden erfasst. Eine provisorische Fassung der Auswertung wurde den Kantonen zur Kontrolle zugestellt. An der Methodik der Datenerhebung wurden in diesem Jahr keine Änderungen vorgenommen. 1. Eingeschränkte Vergleichbarkeit der Lohnsysteme Verschiedene Kantone sind in den vergangenen Jahren vom Lohnsystem mit festem Stufenanstieg abgekommen und kennen heute Lohnsysteme mit individueller Lohnentwicklung. Das grenzt die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten ein. So teilen verschiedene Kantone mit, dass der ausgewiesene imallohn ein theoretischer Wert ist, der von den Lehrpersonen selten oder gar nicht erreicht werden kann. Die erhobenen Daten sagen nichts über die Lohnentwicklung und den erreichbaren Lebenslohn aus. Bei der Beurteilung der erhobenen Daten sind neben den Faktoren Lohn und Arbeitszeit auch andere Parameter wie die wirtschaftlichen Verhältnisse im Kanton (z.b. Lebenshaltungskosten, Steuern, Sozialleistungen) zu berücksichtigen. Die Kantone weisen die Lehrpersonen nach unterschiedlichen Kriterien den Lohnklassen zu. Insbesondere bei den Lehrpersonen an Berufsfachschulen gibt es teilweise mehr Abstufungen als in dieser Auswertung erfasst. Auch erfolgt die Zuweisung zu den Lohnklassen zum Teil nicht nach der Ausbildung, sondern nach der Art der Schule, an der unterrichtet wird (z.b. kaufmännische Berufsschulen vs. gerwerblich-industrielle Berufsschulen). Diese Unterschiede in den Lohnsystemen schränken die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten ein. LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 014 4

5 . ERLÄUTERUNGEN ZU DEN DATEN.1 Personalkategorien Kategorie Lehrkräfte des Kindergartens Lehrkräfte der Primarstufe Lehrkräfte der Sekundarschulen Lehrkräfte der Realschulen Fachlehrpersonen Primarschule Fachlehrperson Sekundarstufe I Lehrkräfte an Kleinklassen der Primarstufe (Schulische Heilpädagogik) Lehrkräfte an Kleinklassen der Sekundarstufe I (Schulische Heilpädagogik) (Nebenamtliche) Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen Lehrkräfte an Berufsfachschulen, mit Diplom der EHB Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen Progymnasiale Schulen auf der Sekundarstufe I (Untergymnasium und ähnliche) Lehrkräfte an Gymnasien: Obergymnasien Erläuterungen Lehrkräfte des Kindergartens, die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Klassenlehrpersonen der Primarstufe, die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen der Sekundarschulen (Schulen der Sekundarstufe I mit erweiterten Ansprüchen), die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen der Realschulen (Schulen der Sekundarstufe I mit Grundansprüchen), die über eine vom Kanton als stufengerecht anerkannte Ausbildung verfügen. Lehrpersonen, die einzelne Fächer an der Primarschule unterrichten (z.b. Handarbeit). Lehrperson, die einzelne Fächer auf der Sekundarstufe I unterrichtet (z.b. Handarbeit / Hauswirtschaft). Lehrkräfte, die auf der Primarstufe Kleinklassen unterrichten oder andere Aufgaben wahrnehmen, für welche eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik vorausgesetzt wird. Lehrkräfte, die auf der Sekundarstufe I Klassen unterrichten oder andere Aufgaben wahrnehmen, für welche eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik vorausgesetzt wird. In der Regel nebenamtlich tätige Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen, die als berufspädagogische Qualifikation über eine Zertifikatsausbildung des EHB oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen. Lehrkräfte der Berufsfachschulen, die über ein eidg. anerkanntes Diplom als Lehrperson für die schulische Grundbildung in Berufskunde oder Allgemeinbildung oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss verfügen. Lehrkräfte der Berufsmaturitätsschulen, die über die erforderliche Ausbildung verfügen. Soweit der Lohn nach Ausbildung der Lehrperson differenziert wird, beziehen sich die Angaben auf den höchsten Ausbildungsabschluss. Lehrkräfte an Langzeitgymnasien, die an Klassen unterrichten, welche der Sekundarstufe I ( Untergymnasium ) zugeordnet werden, oder die an progymnasialen Schulformen unterrichten (z.b. Bezirksschulen) Lehrkräfte an Gymnasien, welche an den Klassen der Sekundarstufe II (MAR-Lehrgang, Obergymnasium ) unterrichten. LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 014 5

6 . Erhobene Daten Die Datenerhebung bezieht sich auf den zu Beginn des Kalenderjahres 014 geltenden personalrechtlichen Regelungen der Kantone. Es wurden die Löhne mit Stand Januar 014 erhoben. Soweit bereits beschlossene Änderungen der personalrechtlichen Regelungen mitgeteilt wurden, die im Verlaufe des Kalenderjahres 014 bzw. auf Beginn des Schuljahrs 014/15 in Kraft treten, sind diese neuen Regelungen bereits aufgenommen worden. Daten : Erläuterungen Angegeben ist jeweils der für ein Vollpensum einschliesslich 13. Monatslohn - 1. Jahr Regulärer Anfangslohn für Lehrkräfte mit stufengerechter Ausbildung und ohne andere anrechenbare Berufserfahrung Jahr Lohn, den eine Lehrperson in ihrem 11. Dienstjahr in der Regel bezieht. Dieser Betrag ist nur in Lohnsystemen anzugeben, die über ein definiertes System des Stufenanstiegs verfügen und daher ermöglichen, den Lohn im 11. Dienstjahr zu berechnen. Erlaubt ein Lohnsystem dies nicht, wird das Feld leer gelassen. - maximal imal erreichbarer Lohn für ein Vollpensum (ohne Zulagen für Sonderfunktionen) Dj. max. Vollpensum (100%) Unterricht (Unt.) Sonstiges (Sonst) Lektionsdauer ( ) Schulwochen (Schul-Wo.) Altersentlastung: Dienstjahr, in welchem das Lohnmaximum in der Regel erreicht wird. Bei Lohnsystemen, bei denen diese Zahl nicht definiert ist, wird das Feld leer gelassen. Anzahl bezahlter Lektionen bei einem Vollpensum (Unterrichtslektionen, Präsenzpflichtlektionen und sonstigen Lektionen) Anzahl effektiver Unterrichtslektionen, die bei einem Vollpensum erteilt werden. Anzahl sonstiger bezahlter Lektionen (Verpflichtung zur Teamarbeit, Auffangzeiten, Präsenzpflicht, Entlastungslektionen u.ä.) Dauer einer regulären Unterrichtslektion in uten Anzahl Schulwochen pro Schuljahr Reduktion des Unterrichtspensums ohne Lohnreduktion, die einer Lehrkraft ab einer bestimmten Altersgrenze gewährt wird. Die Angaben beziehen sich auf Lehrkräfte mit einem Vollpensum. Regelungen für Lehrpersonen im Teilpensum werden nicht ausgewiesen. Sofern Kantone solche Regelungen mitgeteilt haben, sind diese unter Bemerkungen vermerkt. -54 Altersentlastung, die im Alter von bis 54 Jahren erstmals gewährt wird Altersentlastung, die im Alter von 55 bis 59 Jahren erstmals gewährt wird Altersentlastung, die im Alter von 60 bis 65 Jahren erstmals gewährt wird. Bemerkungen Ergänzende Hinweise LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 014 6

7 .3 Auswertungen Daten Lektionen pro Jahr (/Jahr) Lohn pro Lektion 1. Jahr max. Erläuterungen Anzahl der Lektionen zu uten pro Jahr, die einem Vollpensum entsprechen. Berechnung: Vollpensum * Lektionsdauer * Schulwochen / Lohn, der auf eine Einzellektion zu uten entfällt. Berechnung: [ im 1. Jahr] / [Lektionen pro Jahr] [imaler ] / [Lektionen pro Jahr] Bei der Berechnung des imallohns pro Lektionen werden allfällige Altersentlastungen nicht berücksichtigt. Bei Altersentlastung ist der imallohn pro Lektion höher. Mittel.. Arithmetischer Mittelwert der Kantone, die zu diesem Datenfeld Angaben ausweisen (leere Felder werden nicht berücksichtigt). Tiefster Wert Höchster Wert LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 014 7

8 3. DATENTABELLEN LOHNDATENERHEBUNG DER LEHRKRÄFTE. AUSWERTUNG 014 8

9 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte des Kindergartens 014 NW EDK AG 70'975 83' ' ' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 70'316 80' '9 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 73'991 98' '779 1' BS 69'4 88' ' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 75'734 94' '87 0 1' Angaben gelten für das System Jahre Kindergarten SO 80' '885 10' ' LK 18 / Wenn Bachelorabschluss, gleicher Lohn wie PL, ansonsten eine LK tiefer (derzeit max. VS 64'03 80'0 9' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 7'155 90' '434 BKZ 64'03 80'656 80'0 108'885 9'8 10' LU 75'076 11'6 0 1' %.% 4.4% NW 70'00 88'0 105'859 1' OW 70'00 105'859 1' L9 SZ 68'335 88' '4 0 1' UR 69'697 9'1 104'8 1' /1 3/ ZG 69'4 100' ' ' Schulwochen: / Auswertung für Region BKZ Mittel 70'491 9'4 68'335 75'076 88'0 100' ' '8 113' '181 1'09 1'0 1'084 1'0 1' KiGa-Lektionen pro KiGa-Klasse möglich). Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Löhne inkl. Treue- und Erfahrungszulage (TREZ) von 3/15 MG im 3. DJ bis zu einem vollen MG ab 15. DJ (ML: 15. DJ) Seite 1 von

10 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 60'076 78'7 94' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'365 95'8 117' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenlektion. Der Stufenanstieg kann generell ausgesetzt werden, individuell ist er von den erbrachten Leistungen abhängig. FL 68'479 86'656 1'0 0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 67'5 107'376 1' Vollpensum: In der Regel setzt sich das aus Unterrichtslektionen und Präsenzlektionen zusammen. In den Gemeinden gilt folgende Regelung: Klassenlehrperson: +3, Fachlehrperson: +3 Lohnband 8 GR 60'000 79'800 9' ' SG 60'7 78'14 97'3 4 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. '737.- SH 75'853 11' ' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 70'91 87' ' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 74'197 87' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 67'655 84' '79 60'000 75'853 78'14 95'8 Auswertung für Deutschschweiz 9'0 1' '176 1'0 1' Mittel 69'861 60'000 80'656 88'8 78'14 108' '763 9'0 1' '15 1'0 1' Seite von

11 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte der Primarstufe (Klassenlehrpersonen) 014 NW EDK AG 77'4 91'6 1'669 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 73'547 84'0 116'00 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 75'3 103' '447 1' BS 75' ' ' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 75'734 94' '87 0 1' SO 80' '885 10' ' LK 18 / Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % (alte und neue PL-Ausb.) VS 76'8 96' ' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 76'497 97' '9 BKZ 73'547 80'656 84'0 108' '416 1' '1 1'09 1'4 LU 77' ' ' %.% 4.4% NW 73'710 9'0 111'1 1' Entlastung mit Klassenlehrerfunktion 5./6. Kl. OW 73' '1 1' L10 SZ 75'9 98' '9 1 1' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 74'861 99'115 11'590 1' /1 3/ zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen 5./6. Klasse Lektionen, sonst 1 Lektion für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 78' '6 1'5 4 1' Unterrichtspensum: -, Sonstiges : Kl. 1 Entlastung Klassen LP, 6. Kl. 1 Entlastung Auswertung für Region BKZ Mittel 75'7 100'347 73'710 78'191 9'0 111'6 115' '1 1'5 1'107 1'064 1' Klassen LP plus 1 Entlastung Übertritt Schulwochen: /; Zuschlag für Lehrpersonen an drei- oder mehrklassige Abteilungen: 3'0.00 Löhne inkl. TREZ Seite 3 von

12 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 75'083 98'44 118' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'365 95'8 117' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um eine Wochenlektion. Der Stufenanstieg kann generell ausgesetzt werden, individuell ist er von den erbrachten Leistungen abhängig. FL 74' '4 136' ' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 73' '3 1' Lohnband 9 GR 7'000 95' ' ' Vollpensum Lehrperson: Lektionen (Klassenlehrperson 1 Lektion Entlastung) SG 74'661 97'863 10'136 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. '737.- SH 81'83 1' ' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 76'30 91' ' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 90' '095 1' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 76'700 98'580 1'975 71'365 90'754 91' '095 Auswertung für Deutschschweiz 110'880 1' '01 1'10 1' Mittel 76'371 71'365 90'754 98'5 84'0 111'6 119'3 110'880 1' '158 1'064 1' Seite 4 von

13 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte der Sekundarschulen (Fächergruppenlehrpersonen) 014 NW EDK AG 87'84 104'61 1'518 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 86'473 98' '41 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 9'479 1' ' ' Vollpensum gilt ab BS 87' '99 136' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 88' ' '1 0 1' SO 93'516 1' 1'4 17 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'54 113' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 89' ' '5 BKZ 86'473 93'516 98'796 1' 131'0 144'019 1' '10 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW 85'0 107'900 1'596 1' Entlastung mit Klassenlehrerfunktion OW 85'410 1'791 1' es gibt in OW nur noch Orientierungsschul-Lehrpersonen; L13 SZ 89' ' 137' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 93'8 1'6 1' ' Unterrichtspensum: ; Sonstiges : 1 Entl. / Klassen LP Schulwochen: /, Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 88'7 117'598 85'0 93'8 107'900 1'6 134'880 1'596 1'9 1'094 1'064 1' Seite 5 von

14 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 9'9 14'8 1'7 0 1' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1'4 0 1' FL 81'0 113' '0 0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 88'800 13'817 1' Lohnband 11 GR 8' '060 1'0 0 1' SG 94'7 118'869 1'3 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. 3'441.- SH 88' '5 1' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93'7 113'557 14' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96' ' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 89' '179 1'64 81'0 96' '060 14'8 Auswertung für Deutschschweiz 1'0 155'881 1'161 1'09 1' Mittel 89'6 81'0 96' '40 98'796 1'6 137'993 1'0 155'881 1' ' Seite 6 von

15 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte der Realschulen (Klassenlehrpersonen) 014 NW EDK AG 87'84 104'61 1'518 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 86'473 98' '41 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 80' '197 1' ' Vollpensum gilt ab BS In BS anderes System: OS und WBS; Bezahlung als Sek I Funktion FR 88' ' '1 0 1' SO 93'516 1' 1'4 17 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 80'6 100' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 86'6 108'3 131'863 BKZ 80'6 93'516 98'796 1' 116'9 1'518 1' '10 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrpersonen Lektionen NW 85'0 107'900 1'596 1' OW 85'410 1'791 1' es gibt in OW nur noch Orientierungsschul-Lehrpersonen; L13 SZ 87'7 114'0 135'10 1 1' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ für die Funktion als Klassenlehrperson wird eine Lektion angerechnet Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 93'8 1'6 1' ' Unterrichtspensum: ; Sonstiges : 1 Entl. / Klassen LP Schulwochen: /, Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 88' '0 85'0 93'8 107'900 1'6 134'447 1'596 1'9 1'075 1'0 1' Seite 7 von

16 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 90'9 14'8 1'7 0 1' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1'4 0 1' Die Funktion der Klassenlehrperson wird mit einer Reduktion der Unterrichtsverpflichtung von einer Lektion pro Schulwoche angerechnet. FL 81'0 115' '0 0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 88'800 13'817 1' Lohnband 11 GR 88' '0 135'50 0 1' Vollpensum Lehrperson: Lektionen (Klassenlehrperson 1 Lektion Entlastung) SG 94'7 118'869 1'3 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. 3'441.- SH 88' '5 1' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93'7 113'557 14' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96' ' ' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 90'43 117' '668 81'0 96' '557 14'8 Auswertung für Deutschschweiz 13' '881 1'161 1'09 1' Mittel 88'681 80'6 96' '171 98'796 1'6 136' '9 155'881 1' ' Seite 8 von

17 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Fachlehrpersonen Primarstufe (Handarbeit/Hauswirtschaft) 014 NW EDK AG 77'4 91'6 1'669 1' Textiles Werken BE 73'547 84'0 116'00 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 73'991 98' '779 1' BS 70'980 94'1 118' ' Textil. Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 70'103 86' '13 0 1' SO 80' '885 10' ' LK 18 mit Nachweis Präsenzstudium sonst LK 17 / Wenn Bachelorabschluss, gleicher Lohn wie PL, VS 69'1 86'6 100' ' Auswertung für Region NW EDK Mittel 73'671 9' '670 BKZ 69'1 80'656 84'0 108' '1 1' '133 1'0 1' ansonsten eine LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. LU 77' ' ' %.% 4.4% NW 73'710 9'0 111'1 1' OW 73' '1 1' wie LP der Primarstufe; L10 SZ 75'9 98' '9 0 1' UR 77' ' '09 1' /1 3/ ZG 78' '6 1'5 4 1' Schulwochen: / Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 76' 101'3 73'710 78'191 9'0 111'6 116'4 111'1 1'5 1'107 1'10 1' Angegebener Lohn mit Handarbeits- und Hauswirtschaftdiplom. Wenn nur ein Diplom, gilt Lohn für Lehrkräfte der Primarschule Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Seite 9 von

18 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 75'083 98'44 118' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 71'365 95'8 117' ' FL 74' '0 136' ' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 73' '3 1' Lohnband 9 GR 7'000 95' ' ' SG 71'9 95'1 117'8 1' SH 81'83 1' ' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 71'7 87' ' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 90' '7 1' ' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 75'885 97'174 11'886 71'365 90'754 87' '7 Auswertung für Deutschschweiz 110'1 1' '193 1'09 1' Mittel 75'4 69'1 90'754 96'7 84'0 111'6 117' '1 1' '1 1'0 1' Seite 10 von

19 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Fachlehrpersonen Sekundarstufe I (Handarbeit/Hauswirtschaft) 014 NW EDK AG 83'433 99'1 133'49 1' Monofach-Lehrpersonen; Lehrpersonen mit Sekundarstufe I-Diplom für mehrere Fächer werden zum Lohn für die Schulstufe bezahlt. BE 86'473 98' '41 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 75'3 103' ' ' Vollpensum gilt ab BS 70'980 94'1 118' ' nur Hauswirtschaft. Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 75'734 94' '87 0 1' SO 89'0 10' '5 17 1' LK 0 mit Nachweis Präsenzstudium sonst LK 17 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 80'6 100' ' Zahlen gelten für Diplomierte (kant. Diplom); für Nicht-Diplomierte gelten die Zahlen Lehrpersonen Primarstufe (Handarbeit/Hauswirtschaft) Auswertung für Region NW EDK Mittel 80'0 101'663 14'367 BKZ 70'980 89'0 94'1 10' '87 136'41 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% NW 77'3 97'0 116'636 1' OW 85'410 1'791 1' wie LP der Sekundarschulen; L13 SZ 86' '856 13'5 0 1' UR 83' '009 1'100 1' /1 3/ ZG 88'111 1'13 1'56 4 1' Schulwochen: / Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 85' '874 77'3 90'4 97'0 1'13 1' '636 1'56 1' '18 1'101 1'064 1' Angegebener Lohn mit Handarbeits- und Hauswirtschaftdiplom. Wenn nur ein Diplom, gilt Lohn für Lehrkräfte der Primarschule Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Seite 11 von

20 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 9'9 14'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1'4 0 1' FL 74' '0 136' ' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 77'184 1'7 1' Lohnband 10 GR 8' '060 1'0 0 1' SG 91'7 115'4 136'887 1' SH 88' '5 1 1' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 76'30 91' ' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96' '3 149'7 0 1' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 85' ' 134'3 74'695 96'168 91'811 14'8 Auswertung für Deutschschweiz 117' ' '170 1'09 1' Mittel 83'816 70'980 96' '054 91'811 14'8 1' '87 149' ' ' Seite 1 von

21 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Kleinklassen der Primarstufe (Schulische Heilpädagogik) 014 NW EDK AG 85'718 10' '149 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 86'473 98' '41 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 86'3 116' ' ' BS 87' ' ' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 88' ' '1 0 1' SO 93'516 1' 1'4 17 1' Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'54 113' ' ' mit EDK Diplom in schul. Heilpädagogik Auswertung für Region NW EDK Mittel 88' ' '41 BKZ 85'718 93'516 98'796 1' 131'0 1' '1 1'09 1'4 LU 83'967 1' ' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1 Lektion NW 81'0 10'700 1'5 1' OW 81'0 1'51 1' L1 SZ 8' '473 1' ' Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 83' '009 1'100 1' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 86'993 11'4 136' ' Schulwochen: / Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 83'3 110'6 81'0 86'993 10'700 11'4 1'71 1'51 136'101 1'113 1'10 1' Seite 13 von

22 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 9'9 14'8 1' ' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1'4 0 1' Keine Kleinklassen. Integration von Schulischer Heilpädagogik in Regelklassen. FL 87' '0 149'0 0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 88'800 13'817 1' Lohnband 11 GR 79' '070 11' ' SG 94'7 118'869 1'3 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. 3'441.- SH 88' '5 31 1' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93'7 113'557 14' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 96' ' '7 0 1' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 90' '7 1'4 79'000 96' '070 14'8 Auswertung für Deutschschweiz 11' ' '197 1'09 1' Mittel 87'809 79'000 96'168 11'906 98'796 1' 134'689 11' ' '158 1'09 1' Seite 14 von

23 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Kleinklassen der Sekundarstufe I (Schulische Heilpädagogik) 014 NW EDK AG 87'84 104'61 1'518 1' Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BE 86'473 98' '41 1 1' % 8% 1% - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr BL 9'479 1' ' ' Vollpensum gilt ab BS 96'8 1' ' ' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 88' ' '1 0 1' SO 93'516 1' 1'4 17 1' LK 1 / Wenn Masterabschluss, ansonsten 1 LK tiefer. Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 %. VS 90'54 113' ' mit EDK Diplom in schul. Heilpädagogik Auswertung für Region NW EDK Mittel 90' '0 1'337 BKZ 86'473 96'8 98'796 1' '0 158'483 1' '10 LU 90'4 135'4 0 1' %.% 4.4% zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1 Lektion NW 85'0 107'900 1'596 1' OW 85'410 1'791 1' L13 SZ 87'7 114'0 135'10 1 1' nur als Klassenlehrperson der Werkschule, ansonsten analog SHP Kindergarten/Primarstufe. Klassenlehrperson Reduktion der Unterrichtsverpflichtung um 1 UR 88' '956 13'855 1' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 97' '9 1' 4 1' Schulwochen: / Löhne inkl. TREZ Auswertung für Region BKZ Mittel 89' '103 85'0 97' ' '9 135'163 1'596 1' 1'094 1'0 1' Seite 15 von

24 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 9'9 14'8 1'7 0 1' Altersentlastung ab 60, fakultativ ab vollendeten 57. Altersjahr bei -69% 1 Wo. Lektion, bei % Wo. Lektion AR 9' '094 1'4 0 1' Keine Kleinklassen. Integration von Schulischer Heilpädagogik in Regelklassen. FL 91' '0 0 1' imallohn: Derzeit theoretisches imum, das von keiner LP annähernd erreicht wird. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: nicht ausweisbar, da keine Vergleichsperson im System erfasst ist. GL 88'800 13'817 1' Lohnband 11 GR 88' '0 135'50 0 1' SG 94'7 118'869 1'3 1' bei Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung reduziert sich das Gehalt um Fr. 3'441.- SH 95'1 15'471 1' inkl. 5% Gemeindezulage (erhalten ca. 60% aller Volksschul-Lehrpersonen) - Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93'7 113'557 14' ' max. 3 Lektionen, Altersentlastung ab 58 Jahren, auf Gesuch und mit destpensum möglich ZH 10'905 1' '89 0 1' Altersbedingte Pensenreduktion um Lektionen ab dem 57. Altersjahr, bei Teilzeit der entsprechende Anteil. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 93'3 119'0 144'133 88'000 10' '557 1'169 Auswertung für Deutschschweiz 13' '89 1'161 1'09 1' Mittel 91'411 85'0 10' '8 98' '9 1'479 1' '89 1' ' Seite 16 von

25 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Nebenamtl. Lehrkräfte für Berufskunde an Berufsfachschulen 014 NW EDK AG 96'49 115'6 153' BE 96' '87 151' % 8% 1% - Lehrperson mit Klassenlehrerfunktion: 1 Lektion Entlastung, dual: 1/ Lektion Entlastung - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Lehrpersonen mit "Eidg. Dipl. Berufsschullehrer/in SIBP" (GK 13/0, ohne Vorstufenabzug) BL 80' '071 1' Vollpensum 4 gilt ab mit DIK I+II (Grundbildung Meister) BS 89'979 10' ' 37 1' Höchste LK: mit FH Abschluss FR 95' ' ' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss - Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 93'516 1'584 1' ' LK 1; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 96'634 10'79 1' Einstufung hängt von Diplomen und Abteilung ab Auswertung für Region NW EDK Mittel 9'7 117'13 14'876 BKZ 80'679 96' '071 1'584 1' ' '007 LU 90'4 1' %.% 4.4% Ausbildung: Höhere Fachprüfung, Lehrbefähigung für nebenamtliche Lehrpersonen NW 89' ' ' OW 98' ' L16 SZ 95'4 151'788 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 88' '956 13' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 96'747 1'831 88' ' ' '4 1'8 13'855 17' Seite 17 von

26 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AR 93'1 135'6 156' ' FL GL 88'5 134'543 1' Lohnband 11 GR 95'6 135'798 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. SG 87'4 114'376 1'4 1' Laufbahn D SH 90'753 1'10 0 1' Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 93'7 115'664 14' ' keine Altersentlastungen für Lehrbeauftragte ZH 103'3 134'3 155' ' mit höchstmöglichem Abschluss - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 93'148 14'906 14'673 87'4 103'3 114' '6 Auswertung für Deutschschweiz 1'4 156'619 1'03 1'000 1' Mittel 94'079 80' '016 11' ' '4 143'989 1'655 17' ' Seite 18 von

27 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Berufsfachschulen mit eidg. Diplom 014 NW EDK AG BE 96' '87 151' % 8% 1% keine kantonalen Berufsfachschulen, kaufmännische Richtung - Lehrperson mit Klassenlehrerfunktion: 1 Lektion Entlastung, dual: 1/ Lektion Entlastung - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Lehrpersonen mit "Eidg. Dipl. Berufsschullehrer/in SIBP" (GK 13/0, ohne Vorstufenabzug) BL 9'479 11' ' EHB läuft nicht über den Kanton, KV ist selbstständig BS 89'979 14' ' LP nicht bei ED; HKV mit eigenem Lohnregulativ FR 95' ' ' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss - Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 98'04 135' ' ' LK ; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 96'634 10'79 1' Auswertung für Region NW EDK Mittel 94'883 11'749 1'5 BKZ 89'979 98'04 109'87 135'031 1' ' '007 LU 100' ' %.% 4.4% Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II NW 98'670 14' ' OW 98' ' SZ 99' '991 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 103'1 1'999 98' '016 14' '4 156' '785 17' Seite 19 von

28 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AR 93'1 135'6 156' ' Die Funktion der Klassenlehrperson in der beruflichen Grundbildung resp. der Berufsfachschule Wirtschaft wird mit einem Drittel einer Lektion an das angerechnet. FL GL 94'78 144'4 1' Lohnband 1 GR 106' '788 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. SG 95' ' ' Laufbahn A (Hauptlehrer) SH 97'94 156' ' Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 103'98 1'664 15'43 1 1' Altersentlastung max 3 Lektionen; ab 58 auf Gesuch abhängig von ZH 103'3 134'3 155' ' mit höchstmöglichem Abschluss Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 99'7 133' '911 93'1 106'886 1' '6 Auswertung für Deutschschweiz 144'4 159'708 1' ' Vollpensum oder Lektionen pro Woche - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Mittel 99' 89' '016 1'6 109'87 156'4 15'144 1'119 17' ' Seite 0 von

29 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen 014 NW EDK AG BE 10' '6 161' % 8% 1% keine eigentlichen Berufsmaturitätsschulen - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - auch Lehrpersonen für Wirtschaft, Recht, Gesellschaft, Sprachen, Naturwissenschaften an kaufmännischen Berufsfachschulen und Handelsmittelschulen BL 99' ' ' Vollpensum gilt ab BS 101'3 134'0 158' FR 99'676 1'964 1' Angaben für Lehrpersonen mit höchstem Ausbildungsabschluss SO 103' ' ' ' LK ; Altersentlastung ab 58. Altersjahr VS 105'41 131'776 15' Auswertung für Region NW EDK Mittel 101'863 1'3 154'841 BKZ 99' '41 117'6 141'758 1' 161' LU 100' ' %.% 4.4% ' Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1/4 Lektion pro Klasse, Fachmittelschulen 1/ Lektion NW 98'670 14' ' OW 98' ' L16 SZ 103'1 164'376 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '4 17' Lohn_11: abhängig vom Alter; Dienstjahre: destalter 4 Auswertung für Region BKZ Mittel 104'060 1'999 98' '016 14' '4 158' '785 17' Seite 1 von

30 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AR 93'1 135'6 156' ' FL 99' '60 161' Vollpensum: - GL 101' '035 1' Lohnband 13 Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GR 106' '788 1' Kanton legt für Subventionierung nur das imum des anrechenbaren Lohnes fest. Die BfS im Kanton Graubünden haben (bis auf zwei Ausnahmen) keine kantonale Trägerschaft. Schulwochen: / SG 95' ' ' Laufbahn A (Hauptlehrer) SH 97'94 156' Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 111'9 1'803 16' Altersentlastung max 3 Lektionen; ab 58 auf Gesuch abhängig von ZH 110' ' ' ' mit höchstmöglichem Abschluss - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 10' ' 160'0 93'1 111'9 133'60 143'834 Auswertung für Deutschschweiz 151' ' ' Mittel 10'616 93'1 118' '94 117'6 156'4 158'0 1' 178' ' Seite von

31 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Progymnasiale Schulen auf der Sekundarstufe I (Untergymnasium u.ä.) 014 NW EDK AG 87'84 104'61 1'518 1' Bezirksschule Entlastung der Lehrpersonen Kindergarten und Volksschule mit Klassenlehrerfunktion ab SJ 01/13 um eine Wochenlektion BL 9'479 1' ' ' Vollpensum gilt ab FR 88' ' '1 0 1' SO 103' ' '6 16 1' Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % VS Progymnasium in Orientierungsschule integriert = Sekundarlehrer I Auswertung für Region NW EDK Mittel 9'996 10'374 14'643 BKZ 87'84 103' '61 141' '1 154'6 LU 100' ' %.% 4.4% 1'076 1'053 1' Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 1 Lektion NW 98'670 14' ' OW 98' ' Vollpensum Naturlehre Lektionen; L16 UR 104'804 1' ' /1 3/ ZG 118' '495 17' Schulwochen: / Auswertung für Region BKZ Mittel 104' '018 98' '016 14' ' ' '785 17' Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum Seite von

32 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 105' ' ' Betrifft nur die höchste Besoldungsklasse Schulwochen: / FL 99' '60 161'6 0 1' Vollpensum: - Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 101' ' Lohnband 13 GR 95'615 11'0 143' L 4L Unterricht: - SG 95' ' '708 1' Vollpensum: - / wissenschaftl. / Bildn.Gestalten / Sport / Instumentalunterricht Altersentlastung: Vorbezug ab 58. Altersjahr möglich ZH 110' ' ' mit höchstmöglichem Abschluss Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 101'3 134' '3 95' '590 11'0 143'834 Auswertung für Deutschschweiz 143' ' ' Vollpensum und Unterrichtspensum: Normallektionen je nach Unterrichtsfach,,, - Vollpensum und Unterrichtspensum: Kurzlektionen je nach Unterrichtsfach 4,,, - der Durchschnitt für das Voll- und Unterrichtspensum beträgt 4.1 Lektionen - Lektionendauer: Normallektionen ; Lektionendauer: Kurzlektionen - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Mittel 100'071 87'84 118' ' '61 165' ' '1 178' ' Seite 4 von

33 Schul- / Lohn/ Altersentlastung Lehrkräfte an Gymnasien: Sekundarstufe II (Obergymnasium, MAR-Lehrgang) 014 NW EDK AG 10'567 1'0 164' Zahlen gelten für Lehrkräft Obergymnasien, Sportunterricht (VP ), BG (VP 4) und BE 10' '6 161' % 8% 1% Musikunterricht (VP ) Instrumentalunterricht (Lohn1 CHF 94'14.00, Lohn11 CHF 11'5.00,.lohn CHF 1'6.00, DJ. 37, VP ), Ausnahmen: In Verbindung mit Projektunterricht und Maturaarbeit oder als Schwerpunkt- oder Ergänzungsfach wird vom Normalpensum der Mittelschule ausgegangen. - Lehrpersonen mit Klassenlehrerfunktion um eine Wochenlektion entlastet - Altersentlastung in % vom individuellen BG, nach zurückgelegtem., 54. und 58. Altersjahr - Vollpensum entspricht durchschnittlichem Wert ( Lektionen im ersten MAR-Jahr, Lektionen im zweiten bis vierten MAR-Jahr) BL 99' ' ' Vollpensum gilt ab BS 101'3 134'0 158' Altersentlastung bei %-100%: 1 Lektion FR 99'676 1'964 1' Vollpensum Lehrperson für Sport, Musik und Bildnerisches Gestalten: Lektionen SO 103' ' ' Altersentlastung ab 58. Altersjahr bei ab 80 % Vollpensum bei nicht wissenschaftlichen Fächern: 4.5 VS 105'40 131'775 15' Auswertung für Region NW EDK Mittel 101'963 1'6 156'165 BKZ 99' '40 117'6 141'758 1' 164' LU 100' ' %.% 4.4% Ausbildung: Masterabschluss im Fachbereich und Lehrbefähigung Sek II zusätzlich Pensenreduktion für Klassenlehrperson 3. Klasse 1 Lektion, Klasse 1/ Lektion NW 98'670 14' ' OW 98' ' Vollpensum Ch, Bi, Ph 1 Lektionen; Vollpensum Sport/HW Lektionen; L16 SZ 103'1 164'376 0 Altersentlastung: 1 Lektion ab dem 58. Altersjahr, Lektionen ab dem 60. Altersjahr und 3 Lektionen ab dem 6. Altersjahr. UR 104'804 1' ' /1 3/ Altersentlastung: 1. Zahl für Vollpensum,. Zahl für Teilpensum ZG 118' '495 17' Schulwochen: / Auswertung für Region BKZ Mittel 104' '018 98' '016 14' ' ' '785 17' Seite von

34 EDK-Ost Schul- / Lohn/ Altersentlastung AI 105' ' ' Betrifft nur die höchste Besoldungsklasse Schulwochen: / AR 93'1 135'6 156' Die Funktion der Klassenlehrperson in den ersten zwei Jahren der Fachmittelschule und des FL 99' '60 161' Vollpensum: - Gymnasiums wird mit einer Reduktion der Unterrichtsverpflichtung von einer Lektion pro Schulwoche angerechnet. In den letzten zwei Jahren des Gymnasiums ist es ein Drittel einer Lektion. Altersentlastung 60-65: plus mit ärztl. Attest 11. Dj.: Werte aufgrund der aktuellen Lohnentwicklung, nicht aufgrund eines Gehaltsschemas GL 101' ' Lohnband 13 GR 101'075 1'3 151' L 4L Unterricht: - SG 95' ' '708 1' Vollpensum: - / wissenschaftl. / Bildn.Gestalten / Sport / Instumentalunterricht Altersentlastung: Vorbezug ab 58. Altersjahr möglich SH 97'94 156' Altersentlastung nur zur Hälfte, wenn zwischen % und 75% TG 111'9 1'803 16' mit höchstmöglichem Abschluss; Vollpensum: - Lektionen Altersentlastung max. 3 Lektionen, ab 58 auf Gesuch, abhängig von ZH 110' ' ' mit höchstmöglichem Abschluss Auswertung für Region EDK-Ost Mittel 101' ' '13 93'1 111'9 1'3 143'834 Auswertung für Deutschschweiz 151' ' ' Vollpensum und Unterrichtspensum: Normallektionen je nach Unterrichtsfach,,, - Vollpensum und Unterrichtspensum: Kurzlektionen je nach Unterrichtsfach 4,,, - der Durchschnitt für das Voll- und Unterrichtspensum beträgt 4.1 Lektionen - Lektionendauer: Normallektionen ; Lektionendauer: Kurzlektionen - mit Pensenreduktion ab 57. Altersjahr. Bei einem Teilpensum erfolgt die Reduktion anteilmässig. Mittel 10'8 93'1 118' '5 117'6 165' '7 1' 178' ' Seite von

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