ANHÄNGE ZUM REGLEMENT DER PK SAV Familia 24

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1 ANHÄNGE ZUM REGLEMENT DER PK SAV Familia 24 (Per 1. Januar 2015 bestehen die Anhänge 1 bis 8) 1 Für das Jahr 2015 massgebende Beträge Maximale AHV-srente CHF 28'200 Koordinationsabzug ---- Minimal anrechenbarer Lohn* CHF 139'200 Maximal anrechenbarer Lohn (entspricht dem gemeldeten Jahreslohn) CHF 846'000 (sofern in der Anschlussvereinbarung oder im Nachtrag zur Anschlussvereinbarung nichts anderes geregelt ist.) Mindestzinssatz gemäss BVG 1.75 % Der Zinssatz für die Verzinsung der sguthaben wird jährlich durch den Stiftungsrat festgelegt (Art. 6 Abs. 5 lit. d) des Reglements). * Übergangsregelung: die bis zum gültigen tieferen Limiten von CHF 106'080 bleiben für Versicherte, welche bis zum dem Plan Patron angehörten, gewährleistet. 2 Höhe der Beiträge (Stand 1. Januar 2015) (Art. 6 und 13 des Reglements) Es gelten folgende Beitragssätze: Beiträge in Prozent des anrechenbaren Lohns sgutschriften Risikobeiträge* Total % 3.2% 3.2% % 3.2% 28.2% % 3.2% 28.2% % 3.2% 28.2% % 3.2% 28.2% Besteht keine besondere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, erfolgt die Finanzierung paritätisch. *Diese Risikobeiträge verstehen sich ohne zusätzliches Todesfallkapital. Dazu vgl. unter Anhang 8. Anhang Familia 24 zum Reglement PK SAV, Ausgabe 2015 Seite 1

2 3 Einkauf von Beitragsjahren (Art. 14 des Reglements) Maximalbetrag in Prozent des anrechenbaren Lohns Maximalbetrag in Prozent des anrechenbaren Lohns % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % Massgebend für den Einkauf ist das effektive der versicherten Person, gerechnet auf ganze Monate. Die Höhe der zusätzlichen Einkaufssummen entspricht höchstens dem Maximalbetrag gemäss obiger Tabelle, abzüglich vorhandenes sguthaben. Massgebend ist der zum Zeitpunkt des Einkaufs anrechenbare Lohn. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Das Leistungsziel für die srente bei vollem Einkauf beträgt bei einem Umwandlungssatz von 6.00% im 65 (2015) 68.1% des versicherten Lohns (= % x 6.00% x versicherter Lohn). Beispiel 1 50-jährige versicherte Person anrechenbarer Lohn CHF 50'000 vorhandenes sguthaben CHF 170'000 Maximalbetrag CHF 50' % = CHF möglicher Einkauf CHF ( '000) = CHF Die Einkaufstabelle wurde von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Vorbehalten bleiben die kantonalen Gesetzgebungen und die Steuerpraxis der einzelnen Kantone. Anhang Familia 24 zum Reglement PK SAV, Ausgabe 2015 Seite 2

3 4 Einkauf für die Vorfinanzierung des vorzeitigen Rücktritts (Art. 15 des Reglements) Die Höhe der zusätzlichen Einlagen für die Vorfinanzierung des vorzeitigen srücktritts (inkl. Einkauf auf maximale Leistungen gem. Art. 14 des Reglements) entspricht höchstens dem Maximalbetrag gemäss nachstehender Tabelle, abzüglich dem vorhandenen sguthaben. Maximalbetrag in Prozent des anrechenbaren Lohns Vorzeitiger Rücktritt im % 28.3% 30.1% 32.2% 34.4% 36.9% 39.7% % 56.7% 60.4% 64.5% 69.0% 74.0% 79.5% % 85.2% 90.8% 97.0% 103.8% 111.3% 119.6% % 113.9% 121.4% 129.6% 138.7% 148.7% 159.9% % 142.7% 152.1% 162.4% 173.8% 186.4% 200.4% % 171.7% 183.0% 195.4% 209.1% 224.2% 241.0% % 200.8% 214.0% 228.6% 244.6% 262.3% 281.9% % 230.0% 245.2% 261.9% 280.2% 300.5% 323.0% % 259.5% 276.6% 295.3% 316.0% 338.9% 364.3% % 289.0% 308.1% 329.0% 352.0% 377.5% 405.8% % 318.7% 339.7% 362.8% 388.2% 416.3% 447.5% % 348.6% 371.5% 396.8% 424.6% 455.3% 489.4% % 378.6% 403.5% 430.9% 461.1% 494.5% 531.5% % 408.7% 435.6% 465.2% 497.8% 533.9% 573.8% % 439.0% 467.9% 499.7% 534.7% 573.4% 616.4% % 469.5% 500.4% 534.4% 571.8% 613.2% 659.1% % 500.1% 533.0% 569.2% 609.1% 653.2% 702.1% % 530.8% 565.8% 604.2% 646.6% 693.4% 745.3% % 561.7% 598.7% 639.4% 684.2% 733.7% 788.7% % 592.8% 631.9% 674.8% 722.1% 774.3% 832.3% % 624.0% 665.1% 710.3% 760.1% 815.1% 876.1% % 655.4% 698.6% 746.0% 798.3% 856.1% 920.2% % 686.9% 732.2% 781.9% 836.7% 897.3% 964.4% % 718.6% 766.0% 818.0% 875.3% 938.7% % % 750.5% 799.9% 854.2% 914.1% 980.3% % % 782.5% 834.0% 890.7% 953.1% % % % 814.6% 868.3% 927.3% 992.3% % % % 847.0% 902.8% 964.1% % % % % 879.5% 937.4% % % % % % 912.1% 972.2% % % % % % 944.9% % % % % % % 977.9% % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % Zwischenwerte werden linear interpoliert. Anhang Familia 24 zum Reglement PK SAV, Ausgabe 2015 Seite 3

4 Beispiel 2 50-jährige versicherte Person anrechenbarer Lohn CHF 50'000 geplanter vorzeitiger Rücktritt im 61 Maximalbetrag CHF 50'000 x 890.7% = CHF vorhandenes sguthaben./. CHF 170'000 maximal mögliche zusätzliche Einlage CHF Anhang Familia 24 zum Reglement PK SAV, Ausgabe 2015 Seite 4

5 5 Umwandlungssätze (Art. 17 des Reglements) Zur Berechnung der srente sind die folgenden Umwandlungssätze massgebend: Tabelle Männer bis 2015 ab % 6.30% % 6.20% % 6.10% % 6.00% % 5.90% % 5.80% % 5.65% % 5.50% % 5.35% % 5.20% % 5.00% % 4.80% % 4.60% Tabelle Frauen bis 2015 ab % 6.50% % 6.30% % 6.20% % 6.10% % 6.00% % 5.90% % 5.80% % 5.65% % 5.50% % 5.35% % 5.20% % 5.00% % 4.80% Zwischenwerte werden linear interpoliert. Anhang Familia 24 zum Reglement PK SAV, Ausgabe 2015 Seite 5

6 Beispiel 3 Frau mit Jahrgang 1954 geht im Jahr 2015 im 61 in Pension: vorhandenes sguthaben CHF 300'000 Umwandlungssatz im 61 im Jahr 2015: 5.55% jährliche srente CHF 300'000 x 5.55% = CHF 16'650 Beispiel 4 Mann mit Jahrgang 1952 geht im Jahr 2015 im 63 in Pension: vorhandenes sguthaben CHF 320'000 Umwandlungssatz im 63 im Jahr 2015: 5.70% jährliche srente CHF 320'000 x 5.70% = CHF Beispiel 5 Mann mit Jahrgang 1948 geht im Jahr 2016 im 68 in Pension: vorhandenes sguthaben CHF 400'000 Umwandlungssatz im 68 im Jahr 2016: 6.10% jährliche srente CHF 400'000 x 6.10% = CHF Anhang Familia 24 zum Reglement PK SAV, Ausgabe 2015 Seite 6

7 6 Kapitalwert der AHV-Überbrückungsrente (Art. 19 des Reglements) Der Kapitalwert einer AHV-Überbrückungsrente wird nach folgender Tabelle berechnet: Laufzeit der AHV- Überbrückungsrente (in Jahren) Kapitalwert-Faktor für die AHV-Überbrückungsrente Männer Kapitalwert-Faktor für die AHV-Überbrückungsrente Frauen Zwischenwerte werden linear interpoliert. Beispiel 6 Eine AHV-Überbrückung (Mann) in der Höhe von CHF 12'000 mit einer Laufzeit von einem Jahr kapitalisiert sich zu CHF 11'712. Berechnung: Kapitalwert = AHV-Überbrückungsrente x Faktor CHF 12'000 x = CHF 11'712 Beispiel 7 Ein Versicherter hat im 63 ein sguthaben von CHF 320'000. Wenn er sich nun dazu entschliesst, an seinem 63. Geburtstag in Pension zu gehen, so beträgt seine jährliche srente CHF 18'240 (vgl. Beispiel 4). Sollte er sich ebenfalls noch für eine AHV-Überbrückungsrente in Höhe von CHF 12'000 pro Jahr entscheiden, sieht die Rechnung wie folgt aus: Vorhandenes sguthaben CHF 320'000 Barwert der AHV-Überbrückungsrente (= CHF 12'000 x 1.903)./. CHF 22'836 Netto-sguthaben für die srente beim vorzeitigen Rücktritt CHF 297'164 Daraus resultierende srente CHF 16'938 Daraus ergibt sich für Herr Muster eine jährliche srente von CHF 16'938 (CHF 297'164 x 5.70%). Während der im Voraus vereinbarten Laufzeit der AHV-Überbrückungsrente hat Herr Muster ein Renteneinkommen (= srente plus AHV-Überbrückungsrente von CHF 12'000) von CHF 28'938. Anhang Familia 24 zum Reglement PK SAV, Ausgabe 2015 Seite 7

8 7 Höhe der Leistungen bei Invalidität und Tod (Art des Reglements) Jährliche Invalidenrente (volle Invalidität): 50% des beim Eintritt der Arbeitsunfähigkeit anrechenbaren Lohns. Wartefrist 24 Monate. Jährliche Invaliden-Kinderrente (volle Invalidität): 10% des beim Eintritt der Arbeitsunfähigkeit anrechenbaren Lohns. Wartefrist wie bei Invalidenrente. Jährliche Ehegattenrente (Partnerrente) bei Tod einer aktiven versicherten Person: 30% des anrechenbaren Lohns. Jährliche Ehegattenrente (Partnerrente) bei Tod eines s- oder Invalidenrentners: 60% der ausgerichteten Rente. Jährliche Waisenrente bei Tod einer aktiven versicherten Person: 10% des anrechenbaren Lohns. Jährliche Waisenrente bei Tod eines s- oder Invalidenrentners: 20% der ausgerichteten Rente. Besteht eine Leistungspflicht eines Versicherers gemäss UVG oder MVG gegenüber einem versicherten Arbeitnehmer, beschränken sich die vorstehenden Leistungen bei Invalidität und Tod auf die Mindestleistungen nach BVG. Für selbständig erwerbende Arbeitgeber ist die Unfalldeckung vollumfänglich eingeschlossen, soweit die eigene Unfallversicherung keine oder nicht genügende Leistungen erbringt. Anhang Familia 24 zum Reglement PK SAV, Ausgabe 2015 Seite 8

9 8 Risikobeiträge mit und ohne zusätzliches Todesfallkapital (TK) gültig per (Art. 26 Abs. 2 des Reglements) Risikobeiträge ohne TK Risikobeiträge mit TK TK in % des anrechenbaren Lohns Familia 24 AN 3.20% Familia 24 AN TK 4.70% 500% Familie 24 SE 3.20% Familie 24 SE TK 4.70% 500% Bern, 12. November 2014 Der Stiftungsrat PK SAV Dr. Franz Xaver Muheim Präsident René Rall Stiftungsrat Anhang Familia 24 zum Reglement PK SAV, Ausgabe 2015 Seite 9

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