Änderungen im Vergleich zur Vorauflage
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- Tomas Schubert
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1 Compendio Bildungsmedien AG Neunbrunnenstrasse 50 CH-8050 Zürich Telefon ++41 (0) Telefax ++41 (0) Änderungen im Vergleich zur Vorauflage Artikel Code: XPW 002 Artikelnummer: Titel Sozialversicherungen in der Schweiz Auflage 11., überarbeitete Auflage 2015 Datum Position Kap , S Kap , S. 41 Kap A, S. 62; 64 Kap B, S. 65 Statistische Abbildungen 2-6, 2-7, 2-8 und 2-9 auf aktuellstem Stand 3.5.2, Beispiel zur Verfügung wurde geändert (AHV-Stelle statt IV-Stelle verfügt ) Abb. 5-4: Nicht zum Einkommen gehören: Leistungen von Fürsorgeeinrichtungen wurde gelöscht; Beitragsbefreiung für geringfügiges Entgelt: Neuer Text zu Sackgeldjobs von Jungendlichen Wer kann im vereinfachten Verfahren abrechnen? CHF / Kap , S. 69 Abb. 5-6: Beitragssätze/Selbstständigerwerbende CHF Kap S. 70 Abb. 5-7: Neue Beitragstabelle für Selbstständigerwerbende; Titel Beispiel: Beiträge bei einem Reingewinn über CHF Kap. 6.3, S. 82 Abb. 6-2: Leistungen im Alter CHF / / / 470 / 940 /1 410 Leistungen für Hinterbliebene CHF 940 / / 470 / 940 / Beispiel: x 34 : 44 = Kap A, S. 84 Abb. 6-3: Vorbezug der Altersrente 2015 Frauen 1952 / 1953; Männer 1951 / 1952; 2016 Frauen 1953 / 1954; Männer 1952 / 1953 Beispiel: CHF / / 320 Kap B, S. 85 Beispiel: CHF / Kap , S. 86 Kinderrente CHF Kap , S. 87 Waisenrente CHF Kap A, S. 88; 89 Abb. 6-5: Neue Tabelle Eintrittsabhängige pauschale Aufwertungsfaktoren 2015; Beispiel: Kap B, S. 92; 93 Vorgehen 2. Abschnitt, Beispiel: 1951 / 1972 / Abb. 6-7: Neue Tabelle monatliche Vollrenten 2015 / 2016 Kap B, S Beispiel 1: 1950 / 1. September 2015 / 1968 / / 1971 und 2014 Seite 1 von 5 Zuletzt gedruckt :02:00
2 Faktor / CHF / 1971 Aufgewertete Einkommenssumme CHF MDJ CHF September 2015 CHF Kap B, S. 94 Beispiel 2: 1951 / 1. Juli 2015 / Faktor / CHF / 1972 Aufgewertete Einkommenssumme CHF MDJ CHF Juli 2015 CHF Kap B, S Beispiel 3: 1950 / 1. November Anna 1972; Hermann 1971 und ; Einkommen Anna CHF / ; Einkommen Hermann CHF / Annas Einkommenssumme von CHF Hermanns Einkommenssumme von CHF Faktor / 1972 / CHF (Anna) Faktor / 1971 / CHF (Hermann) Aufgewertete Einkommenssumme CHF (Anna) Aufgewertete Einkommenssumme CHF (Hermann) MDJ CHF (Anna) / CHF (Hermann) Einfache Altersrente Anna CHF / Hermann CHF Zusammen CHF / Höchstbetrag CHF Kap C, S. 95 Rentenplafonierung bei Ehegatten CHF / Beispiel: Einfache Altersrente Anna CHF / Hermann CHF / Total CHF Rentenformel: x : = Annas gekürzte Rente CHF x : = Hermanns gekürzte Rente CHF Kap D, S. 96 Beispiel: 2015 /Jg / zwischen 2005 und Summe der Erziehungsgutschriften CHF x 5 : 2 = CHF : 9 = CHF Durchschnittliches Jahreseinkommen CHF MDJ CHF Monatliche Witwenrente CHF / Waisenrente CHF 940 Kap , S. 97 Abb. 6-8 Hilflosenentschädigung CHF 235 / 588 / 940 Seite 2 von 5 Zuletzt gedruckt :02:00
3 Kap. 6.7, S. 99 Neuer Text: Botschaft des Bundesrates zur Altersreform 2020 Repetitionsfragen, S. 100 Kap. 7.4, S. 103 Aufgabe 39: CHF / Aufgabe 42: März 2015 / Jahrgang 1950 IV-Beiträge Selbstständigerwerbende: Sinkende Beitragsskala zwischen CHF und CHF Kap. 8.2, S. 123 Abb. 8-1: CHF / 2 350; CHF 470 / 940; CHF 3 525; CHF Kap , S. 124 Beispiel 1: CHF / Beispiel 2: CHF / Kap , S. 128 Abb. 8-5 Hilflosenentschädigungen: CHF 118 / 470 CHF 294 / CHF 470 / Beispiel 1: CHF /Beispiel 2: CHF 470 Kap , S. 128 Abb. 8-6 Intensivpflegezuschlag: CHF 470 / 940 / Kap S. 129 Assistenzbeitrag CHF / / Kap. 8.6, S. 131 Repetitionsfragen, S. 133 Neuer Text zur Entwicklung der IV Aufgabe 56: CHF Kap , S. 136 Abb. 9-1: CHF / / / / Kap A, S. 147 Sicherheitsfonds max. CHF Kap. 10.5, S. 148 Abb. 10-4: Angemessenheit, 3. Punkt: CHF Kap S. 148 Mindestjahreseinkommen CHF Kap A, S. 149 Die Versicherungspflicht endet bei: 5. Punkt CHF Kap , S Kap , S Punkt Arbeitnehmende / Personen im Dienste mehrerer Arbeitgeber / Personen, die aus der obligatorsichen Versicherung ausscheiden: CHF Mehrfachnennung: Mindestjahreslohn/Eintrittschwelle CHF / Koordinationsabzug CHF / oberer Grenzbetrag CHF / maximal versicherter Lohn CHF / minimaler koordinierter Lohn CHF Kap , S. 153 Beispiel 1: CHF / Beispiel 2: CHF / / Beispiel 3: CHF / 875 / Kap , S. 153 CHF Beispiel 1: CHF ( / ) / CHF ( / ) Beispiel 2: CHF / (50% von ) = CHF Kap , S. 153 Maximal versicherter Jahreslohn: CHF / Seite 3 von 5 Zuletzt gedruckt :02:00
4 Kap S. 154 Mindestlohn CHF Kap B, S. 155 Beispiel 1: CHF ( / );CHF (7% von ); CHF Beispiel 2: CHF ; CHF (15% von ); CHF Kap D, S , Mindestzins 1.75% Kap B, S. 165 Beispiel: Witwenrente der AHV CHF 1 664; gekürzte Ehegattenrente CHF 836 (2 500./ = 836) Kap B, S. 167 Beispiel: IV-Rente CHF 2 200; insgesamt CHF 6 000; Gekürzte IV-Rente CHF 1 100; Gekürzte BVG-Rente CHF 2 400; Total Einkommen CHF Kap , S Beispiel: 2015, per , Versicherungsjahr 2015; Versicherungsausweis per ; Geburtsdatum ; ordentliche Pensionierung ; Versicherter Lohn CHF ; Altersguthaben per ; Summe der künftigen Altersgutschriften 413.5% von CHF = ; Grundlegendes Altersguthaben CHF CHF x 6.8% = CHF Ehegattenrente CHF ; Waisen-/Kinderrente CHF Kap A, S. 170 Beispiel: Witwenrente CHF ; Waisenrenten je CHF ; Witwenrente CHF Waisenrenten CHF = CHF ; Gekürzte Ehegattenrente CHF gekürzte Waisenrenten CHF Kap B, S. 170 Beispiel: IV-Rente CHF ; IV-Kinderrente CHF ; IV-Rente CHF IV-Kinderrente CHF = CHF : Gekürzte Invalidenrente CHF gekürzte Kinderrente CHF Kap D, S. 171 Beispiel: IV-Rente CHF ; UVG-Komplementärrente CHF ; Kap D, S. 172 Mindestlohngrenze CHF Kap. 11.7, S. 181 Neuer Text Zukunft der 2. Säule über die Botschaft des Bundesrates zur Altersvorsorge 2020 Kap , S. 187 Abb. 12-3: CHF 6 768; CHF ; rechte Spalte: jeweils CHF Kap , S. 188 Beispiel 1: CHF Beispiel 2: CHF 6 768; Neues Beispiel 5: Silja Rickli ist selbstständigerwerbend und erzielt einen AHV-pflichtigen Gewinn von CHF Da sie nicht der 2. Säule angeschlossen ist, kann sie jährlich den Maximalbetrag von CHF in die Säule 3a einzahlen. Die 20%-Regel greift in ihrem Fall zu hoch (20% von CHF = CHF ), sie muss sich an die steuerlich zulässige Obergrenze halten. Kap B, S. 224 Beispiel: 31. März 2015; 1. April 2015; 1. April 2015 bis zum 31. März 2017; 1. April 2013 Seite 4 von 5 Zuletzt gedruckt :02:00
5 Kap D, S. 226 Beispiel oben: 1. Juni 2015; 1. Juni 2013 bis 31. Mai 2015 Kap C, S. 246 Für Einkommen bis zu CHF Kap , S. 260 Mindestens CHF 587 bzw. CHF Kap , S. 260 Als Nichterwerbstätige gelten (2. Abschnitt, 2. Punkt): Mindesteinkommen von CHF 587 bzw. CHF 7 050; 4. Abschnitt, 1. Punkt: weniger als CHF Kap , S. 261 Hinweis, 2. Abschnitt: CHF 587 / CHF Kap. 16.4, S. 263 Abb Geänderte Zulagen: SZ 210; 260 NE 220/250; 300/330 Kap , S. 266 Nicht als in Ausbildung gelten Kinder, 2. Punkt: CHF Kap , S. 266 Beispiel 8: mehr als CHF Kap , S. 288 Teil E Anhang, S. 315 ff Neue Abb. 18-1: Berner, Basler und Zürcher Skala (in der Folge verschiebt sich die Nummerierung sämtlicher Abbildungen in diesem Kapitel) Antworten zu den Repetitionsfragen: 28: 1. Januar : 20. März 2016; 31. März : CHF / / / 1 410; CHF = (3 x 1 410) 42: 1971 ( = 1971: 1.196); x : 44 = CHF ; CHF / : CHF 1 880; CHF / / : CHF / (2x10 080) CHF / / : Unterschreiten des Mindestlohnes von CHF : E Versichert für Tod und Invalidität (unter 25jährig) 67: A CHF / B CHF / C CHF / / : A 80'000./. 24'675 = 55'325 / B 25'000./. 24'675 = 3'525 / C 84'600./. 24'675 = : A 120% von 59'925 = 71'910 / B 338% von 59'925 = : 500% von = / 6.8% von = : B Witwenrente anteilsmässig gekürzt CHF : / / Seite 5 von 5 Zuletzt gedruckt :02:00
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