Nachhaltig und clever: ÖKK BERUFLICHE VORSORGE

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1 1 Nachhaltig und clever: ÖKK BERUFLICHE VORSORGE

2 2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir nur die männliche Form der Begriffe. Selbstverständlich ist immer die weibliche und die männliche Form gleichermassen gemeint.

3 Partnerschaftlich engagiert ÖKK ist Ihre unkomplizierte Partnerin für Personenversicherungen. Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern nicht nur einen individuellen Versicherungsschutz im Krankheitsfall oder bei einem Unfall, sondern auch moderne Vorsorgelösungen für die 2. Säule. Wie wir das tun? Mit ÖKK BERUFLICHE VORSORGE. Dank dieser Lösung können Sie die berufliche Vorsorge flexibel und individuell gestalten. Unsere BVG-Experten unterstützen Sie gerne und analysieren Ihre Bedürfnisse. 3

4 Das Vorsorgesystem im Überblick Das Vorsorgesystem der Schweiz basiert auf drei Säulen: staatliche Vorsorge, berufliche Vorsorge und private Vorsorge. Dieses System sorgt für eine gute Absicherung im Alter. Genau wie auch die berufliche Vorsorge von ÖKK. DIE DREI SÄULEN DIE BERUFLICHE VORSORGE Die 1. Säule setzt sich aus der AHV und der IV zusammen. Sie dient der Existenzsicherung. Die Beiträge werden zur Hälfte den Arbeitstätigen vom Lohn abgezogen und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt. Die Rente wird an die pensionierten Personen ausbezahlt (Umlageverfahren). Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge. Sie dient zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards. Alle Angestellten, die mindestens den BVG-Mindestlohn verdienen, sind obligatorisch einer Pensionskasse angeschlossen. Jeder spart für sich und mit dem Arbeitgeber zusammen solidarisch (Kapitaldeckungsverfahren). Die 3. Säule ist die private, freiwillige Vorsorge. Sie schliesst Lücken, die durch die 1. und 2. Säule nicht abgedeckt werden. Zudem ist die 3. Säule steuerbegünstigt. Es spart jeder für sich (Kapitaldeckungsverfahren). Die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV/IV ermöglicht den Pensionierten, Hinterbliebenen und Invaliden die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards. Das Vorsorgeziel ist, eine Rente aus der 1. und 2. Säule von ca. 60% des Einkommens zu erzielen. Das wird oft bei höheren Löhnen oder Vorsorgelücken nicht erreicht. Vorsorgelücken treten auf, wenn Mitarbeiter nicht während der vollen Beitragsdauer einbezahlt haben. Besonders spürbar sind die Lücken, wenn höheres Einkommen und fehlende Beitragsjahre zusammentreffen. Die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards ist dann nicht mehr gewährleistet. Deckung DAS SCHWEIZER VORSORGESYSTEM 100% 80% BVG-Minimalrente 1. SÄULE Staatliche Vorsorge 2. SÄULE Berufliche Vorsorge 3. SÄULE Private Vorsorge 60% 40% Existenzsicherung AHV IV Ergänzungsleistungen Sicherung des gewohnten Lebensstandards BVG obligatorisch freiwillig zusätzlich Individuelle Ergänzung gebunden frei 20% Lohn in CHF * ** *** * minimale AHV-Rente ** minimaler BVG-Lohn *** maximaler BVG-Lohn 4

5 DIE PERSONALVORSORGE- STIFTUNG DIE BVG-SAMMELSTIFTUNG VON ÖKK Für die berufliche Vorsorge muss jedes Unternehmen mit versicherungspflichtigen Angestellten eine Vorsorgeeinrichtung gründen. Letztere muss vom Unternehmen rechtlich getrennt und selbstständig sein. Die Rechtsform muss eine Stiftung, eine Genossenschaft oder eine Einrichtung des öffentlichen Rechts sein. Ein Unternehmen kann selber eine Vorsorgeeinrichtung gründen oder sich einer Sammelstiftung anschliessen. Für den Stiftungsrat einer Sammelstiftung gilt die paritätische Vertretung, das heisst, das Personal und der Arbeitgeber stellen gleich viele Vertreter im Stiftungsrat. ÖKK gründete im Jahr 2001 die Sammelstiftung Loyalis für die berufliche Vorsorge. Der Sitz der Sammelstiftung ist in Landquart. Unternehmen, die sich bei ÖKK für die berufliche Vorsorge versichern, können sich unkompliziert unserer BVG-Sammelstiftung anschliessen. Loyalis steht auf einem sicheren und soliden finanziellen Fundament, so dass die Versicherten sorgenfrei in die Zukunft blicken können. Revisionsstelle RRT Treuhand und Revision AG, 7002 Chur Rückversicherer Schweizerische Mobiliar, Lebensversicherungs- Gesellschaft AG, 1260 Nyon Aufsichtsbehörde Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht, 9001 St. Gallen ARBEITGEBER Anschlussvertrag Beiträge Arbeitgeber Arbeitsvertrag Beiträge Arbeitnehmer ARBEITNEHMER Vorsorgevertrag Vorsorgeleistungen PERSONALVORSORGESTIFTUNG Kontrollstelle Versicherungsvertrag Experte für berufliche Vorsorge VERSICHERER 5

6 Die drei Säulen im Detail Im Folgenden sind die Minimal- und Maximalbeträge zusammengestellt, die in den drei Säulen versichert werden können. Der UVG-Lohn wird hingegen separat festgelegt. STAATLICHE VORSORGE UND SELBSTVORSORGE 1. SÄULE: AHV/IV B CHF minimale AHV-Rente 50% A CHF maximale AHV-Rente 300% C CHF maximal versicherter AHV-Lohn 2. SÄULE: Berufliche Vorsorge 12,5% 75% 300% 212,5% A B C D E CHF minimal versicherter BVG-Lohn CHF minimaler BVG-Lohn CHF maximaler BVG-Lohn CHF maximal versicherter BVG-Lohn 87,5% CHF BVG-Koordinationsabzug 3. SÄULE: Private Vorsorge 24% 120% A B CHF CHF mit 2. Säule ohne 2. Säule UVG A CHF maximal versicherter UVG-Lohn 6

7 1. Säule: AHV/IV A Als Grundlage dient die jährliche maximale AHV-Rente. Der Bundesrat hat diese auf CHF festgesetzt. B Die minimale AHV-Rente beträgt die Hälfte. C Der maximal versicherte AHV-Lohn beträgt das Dreifache. 2. Säule: Berufliche Vorsorge A Der minimal versicherte BVG-Lohn (Lohn nach Koordinationsabzug) beträgt 12,5% der maximalen AHV-Rente. B Der minimale BVG-Lohn (Eintrittsschwelle) beträgt 75% der maximalen AHV-Rente. Darunter entfällt die Versicherungspflicht in der beruflichen Vorsorge. C Der maximale BVG-Lohn entspricht dem maximalen AHV-Lohn. Lohnanteile darüber können überobligatorisch versichert werden. D Der maximal versicherte BVG-Lohn beträgt 212,5% der maximalen AHV-Rente. E Der BVG-Koordinationsabzug beträgt 87,5% der maximalen AHV-Rente. Er soll eine Überentschädigung aus der 1. und der 2. Säule verhindern. 3. Säule: Private Vorsorge Die maximale jährliche Einzahlung in die Säule 3a beträgt für: A unselbstständig Erwerbstätige 24% der maximalen AHV-Rente. B selbstständig Erwerbstätige 120% der maximalen AHV-Rente. Obligatorische Unfallversicherung A Der maximal versicherte UVG-Lohn wird unabhängig von der minimalen AHV-Rente festgelegt. 7

8 «Ich will eine flexible und individuell angepasste berufliche Vorsorge.» ÖKK BERUFLICHE VORSORGE Kundenorientierter, persönlicher Service und rasche Abwicklung Faires Preis-Leistungs-Verhältnis dank schlanker Verwaltung Nachschüssige Prämienzahlung, Liquiditäts- und Zinsvorteile für Ihr Unternehmen Zusätzliches Todesfallkapital Individuelle Kaderlösungen Gleichbehandlung von Lebenspartnern Pensionskasseneinkauf für eine vorzeitige Pensionie- möglich Pensionierung zwischen dem 58. und 70. Lebensjahr oder Teilpensionierung möglich Mischform von Kapitalauszahlung und Rente 100%-Risikorückversicherung Onlinemeldung für Personalmutationen Lebenspartnerrente inkl. Unfalldeckung Unfalldeckung auf Risikoleistungen ab UVG-Maximallohn eingeschlossen Einkaufsberechnung mit 2% Zins MODULARER AUFBAU, INDIVIDUELLE LÖSUNGEN Die Pläne der beruflichen Vorsorge von ÖKK sind modular aufgebaut. Als Basis wird der versicherte Lohn genommen, davon können modular die Rentenanteile im Alter, bei Invalidität und im Todesfall versichert werden. Kapital Tod Ihre Lösung Invalidität Alter Ehegattenrente Lebenspartnerrente Waisenrente Alterskapital Altersrente Invalidenrente Invaliden - kinder rente Mehr Infos unter 8

9 «Ich schätze die gesamtheitliche Sichtweise bei der Beratung.» 9

10 «Ich will meinen Vorsorgeplan nach meinen persönlichen Bedürfnissen gestalten.» UNSERE PLÄNE VORSORGEPLÄNE Rente bei Invalidität in % des versicherten Lohns Obligatorische berufliche Vorsorge Überobligatorische berufliche Vorsorge BVG-Mindestlohn* BVG-Lohn** AHV-Lohn AHV-Lohn mit Koordinationsabzug*** AHV-Lohn mit Koordinationsabzug*** auf Sparlohn Altersguthaben ohne 40% 50% 60% 40% 50% 60% 40% 50% 60% 40% 50% 60% Zins x Umwandlungssatz Rente bei Tod in % des versicherten Lohns 60% von IV-Rente 24% 30% 36% 24% 30% 36% 24% 30% 36% 24% 30% 36% Rente im Alter Alterskapital x 6,8% Umwandlungssatz = jährliche Altersrente Alterskapital x 6,8% Umwandlungssatz = jährliche Altersrente Alterskapital x 6,8% Umwandlungssatz = jährliche Altersrente Alterskapital x 6,8% Umwandlungssatz = jährliche Altersrente Alterskapital x 6,8% Umwandlungssatz = jährliche Altersrente KADERPLÄNE Rente bei Invalidität in % des versicherten Lohns Rente bei Tod in % des versicherten Lohns Überobligatorische berufliche Vorsorge AHV-Lohn abzüglich maximal anrechenbarer BVG-Lohn 40% 60% Ohne IV-Rente AHV-Lohn abzüglich maximal anrechenbarer BVG-Lohn 24% 36% Freizügigkeitsleistungen + 100% versicherter Lohn Rente im Alter Alterskapital x 6,8% Umwandlungssatz = jährliche Altersrente Alterskapital x 6,8% Umwandlungssatz = jährliche Altersrente *Minimaler BVG-Lohn: CHF / **Maximaler BVG-Lohn: CHF / ***Koordinationsabzug: CHF

11 «Ich will massgeschneiderte und transparente Lösungen für mich und meine Mitarbeiter.» BEITRÄGE 2. SÄULE: BERUFLICHE VORSORGE Obligatorische berufliche Vorsorge Überobligatorische berufliche Vorsorge BVG-Mindestlohn* BVG-Lohn** AHV-Lohn AHV-Lohn mit Koordinationsabzug*** AHV-Lohn mit Koordinationsabzug*** auf Sparlohn Jahre 7% 7% 8% 5% 7% 8% 7% 7% Jahre 10% 10% 11% 8% 10% 11% 10% 10% Jahre 15% 15% 16% 11% 15% 16% 15% 15% Jahre 18% 18% 19% 13% 18% 19% 18% 18% Sparbeitrag: Der Beitrag berechnet sich aus den obigen Prozentsätzen auf den versicherten Lohn «Sparen». Risikobeitrag: Der Beitrag berechnet sich zwischen 1 und 4% auf den versicherten Lohn «Risiko». Er ist abhängig vom Geschlecht und Alter der versicherten Person sowie von der Betriebsart, der Grösse und dem bisherigen Schadenverlauf. 1. SÄULE: AHV/IV AHV IV EO TOTAL Arbeitgeber8,4%1,4%0,45%10,25% Selbstständig Erwerbende7,8%1,4%0,45% 9,65% Beitrag: Der Beitrag auf den gesamten Bruttolohn wird zur Hälfte (5,125%) dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen und zur anderen Hälfte (5,125%) vom Arbeitgeber bezahlt und an die Ausgleichskassen überwiesen. Die selbstständig Erwerbenden zahlen total 9,65% des Bruttolohns ein. 11

12 Fragen Sie uns Die ÖKK Lösungen zur beruflichen Vorsorge sind so vielfältig wie Ihre Bedürfnisse und Anliegen. Entsprechend breit ist auch das Spektrum der Fragen zu diesem zukunftsträchtigen Thema. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN Wer muss sich in der beruflichen Vorsorge versichern lassen? Grundsätzlich sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn über CHF dem BVG unterstellt. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses. Für die Todesfall- und Invaliditätsrenten frühestens am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres (Risikobeitrag), für die Altersrenten frühestens am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres (Sparbeitrag). Besteht ein Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit? Arbeitslose sind für die Risiken Tod und Invalidität obligatorisch versichert, solange sie Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen. Um Deckungslücken in der Altersvorsorge zu verhindern, können freiwillig BVG-Altersgutschriften bei der Auffangeinrichtung einbezahlt werden. Bezug als Rente oder Kapital? Die Leistungen werden im Normalfall als Rente ausgerichtet. Versicherte haben jedoch das Recht, einen Viertel der Altersleistung in Kapitalform zu beziehen. Bei ÖKK kann beliebig viel als Rente oder Kapital bezogen werden. Dies muss spätestens drei Monate vor dem Leistungsbezug angemeldet werden. Unterstehen selbstständig Erwerbstätige der Versicherungspf licht? Selbstständig Erwerbstätige können sich freiwillig versichern. Die Versicherung erfolgt beim eigenen Berufsverband oder bei der Vorsorgeeinrichtung des eigenen Personals. Was ist bei vorzeitiger oder aufgeschobener Pensionierung zu beachten? Bei ÖKK ist eine vorzeitige Pensionierung frühestens im Alter von 58 Jahren möglich oder kann längstens bis zum Alter von 70 Jahren aufgeschoben werden. Bei vorzeitiger Pensionierung wird das Altersguthaben in Kapitalform bezogen oder in eine lebenslange Altersrente umgewandelt. Der Umwandlungssatz wird entsprechend reduziert. Was erhalten unverheiratete Lebenspartner? Die berufliche Vorsorge ermöglicht grundsätzlich auch Todesfallleistungen für unverheiratete Paare. Voraussetzung ist, dass die Lebensgemeinschaft mindestens während der letzten fünf Jahre bis vor dem Tod der versicherten Person gedauert hat, gemeinsame Kinder zu versorgen sind oder der hinterbliebene Lebenspartner vom Versicherten unterstützt worden ist. 12

13 «Ich will den Versicherungsumfang jederzeit ausweiten oder anpassen können.» 13

14 Unsere Berater sind gerne für Sie da Bei ÖKK wird persönlicher Service gross geschrieben. Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Kundenberater. Wir analysieren Ihre Vorsorgesituation und unterstützen Sie bei der Wahl der für Sie passenden Lösung. Ausserdem bieten wir weitere interessante Produkte für Unternehmen. WIR SIND FÜR SIE DA UNSERE PRODUKTEPALETTE FÜR UNTERNEHMEN FAIR ÖKK verhält sich fair, schafft Transparenz und hält, was sie verspricht sowohl gegenüber den Kunden als auch gegenüber den Mitarbeitern. CLEVER ÖKK geht neue und innovative Wege, handelt vorausschauend und schafft spürbare Resultate, um ihre Kunden immer wieder positiv zu überraschen. UNKOMPLIZIERT ÖKK ist für alle gut zugänglich und verhält sich unbürokratisch. Die Leistungen von ÖKK sind übersichtlich und einfach verständlich. NACHHALTIG Die Geschäftstätigkeit von ÖKK steht auf einer soliden finanziellen Basis und richtet sich langfristig aus. ÖKK ERWERBSAUSFALLVERSICHERUNG Damit bleibt der Lohn bei Krankheit, Unfall, Mutterund Vaterschaft durch Taggeld gesichert. ÖKK UNFALLVERSICHERUNG Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) sorgt für eine optimale Absicherung. ÖKK UNFALL-ZUSATZVERSICHERUNG Das ist die sinnvolle Ergänzung der obligatorischen Unfallversicherung für mehr Taggeld, Behandlung in der privaten Spitalabteilung und höhere Löhne. ÖKK KOLLEKTIV-KRANKENVERSICHERUNG FÜR KURZAUFENTHALTER So sind auch Mitarbeiter geschützt, die nur vorübergehend in der Schweiz arbeiten. ÖKK GESUNDHEITSMANAGEMENT Wir setzen bei der Gesundheitsförderung an, begleiten Sie bei der Wiedereingliederung und unterstützen Sie darin. Zahl und Dauer von Absenzen zu senken. Mehr Infos unter 14

15 15

16 ÖKK1010d /01.16

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