Trainingsaufgaben - Lösungen
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- Gert Frank
- vor 8 Jahren
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1 Bildungsgang Sachbearbeiter/-in Personalwesen edupool.ch Trägerschaft: Kaufmännischer Verband Schweiz Trainingsaufgaben - Lösungen Autoren: edupool.ch Aktualisierungen Ausgabe Januar 2015 Seiten 116, 119, 120, 144, 145, 147, 148! Januar 2016
2 Gehaltswesen b. Firma Edelweiss Herr Peterhans Lohnabrechnung per Monatslohn Monatslohn 5 600/365* Überstunden 17.4 h (5 600*13/40/52)*125 % Kinderzulagen Bruttolohn AHV-Abzug % ALV-Abzug 1.10 % NBU 1.60 % Krankentaggeld 0.40 % BVG 9.00 % (13* )/ Total Abzüge Nettolohn wird ausbezahlt am auf das Konto bei der Bank in (Werte 2016) Aufgabe 31 a. Lohn ist in gesetzlicher Währung auf Ende jedes Monats auszubezahlen. b. attraktiv und marktkonform leistungsgerecht zeitgemäss funktionsgerecht erfahrungsgerecht Aufgabe 32 a. Arbeitsplatzbewertung b. Analytisches Verfahren / summarisches Verfahren c. Buchstabe B D A C 116/149 Januar 2016 edupool.ch
3 Gehaltswesen Aufgabe 43 Lacatus AG Lohnabrechnung August Rolf Bronwasser Monatslohn Monatslohn /12* Überstunden *13/2 184*125 % Ferienentschädigung *13/261 24/12* Kinderzulage 2* Effektive Spesen Bruttolohn AHV % ALV % ALV Solidarität % NBU % KKTG % Pensionskasse obl / % Pensionskasse überobl. 13* / % Total Abzüge Nettolohn Wird ausbezahlt auf Kto bei der Bank. per (Werte 2016) edupool.ch Januar /149
4 Gehaltswesen Aufgabe 44 Bettmann AG Paul Huber Lohnabrechnung Juni Monatslohn Kinderzulage 2* Bruttolohn AHV % ALV % NBU % KKTG % Pensionskasse obl / % Total Abzüge Nettolohn Wird ausbezahlt auf Kto bei der Bank. per (Werte 2016) Aufgabe 45 a. Halber Monatslohn Fr b. Barauszahlung / Ende Monat Verrechnung mit Lohn Aufgabe 46 Berücksichtigung von Leistung Berücksichtigung von Verhalten Arbeitsplatz / Ansprüche Gleicher Lohn Mann und Frau / Gleiche Arbeit / gleicher Lohn Aufgabe 47 a. Fester Anteil, Arbeitsanteil, Erfahrungswert Leistungsanteil Sonderprämie Fringe Benefits Sozialanteil b. Andere anspruchsvollere Tätigkeit aufnehmen Mehr Leistung erbringen, Leistungsbereitschaft steigern 120/149 Januar 2016 edupool.ch
5 Sozialversicherungen Aufgabe 139 Herr Schilling könnte die Rente ein oder zwei Jahre vorbeziehen. Der Vorbezug hätte eine lebenslängliche Rentenkürzung von 6.8 % pro Vorbezugsjahr zur Folge. Aufgabe 140 Gut verdienende Personen (Reiche) bezahlen auf ihrem gesamten hohen Einkommen / auf dem Einkommen ohne obere Grenze Beiträge. Die Rentenhöhe wird jedoch plafoniert (Maximalrente), es sind also nicht alle geleisteten Beiträge rentenwirksam. Auch Personen mit einem tiefen Einkommen (Arme) erhalten im Minimum eine Mindestrente, unabhängig davon, ob oder wie hohe Beiträge sie geleistet haben. Aufgabe 141 a. Fr (= 150 % der Maximalrente von Fr , Stand 2016) b. ab 1. August 20 / ab August Aufgabe 142 Die heutige aktive/erwerbstätige Bevölkerung finanziert mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen passiven, d. h. pensionierten Menschen. Aufgabe 143 Erziehungsgutschriften: Keine Anmeldung nötig oder automatische Anrechnung Betreuungsgutschriften: Gutschrift muss beantragt werden Aufgabe 144 Das Vermögen Aufgabe 145 Der MA ist auch für diese Reinigungsarbeiten angestellt. Er kann diese 10 Std. nicht als Selbstständigerwerbender abrechnen. Es wird eine Lohnzahlung von 10 Std. fällig. Aufgabe 146 Witwenrente für die Frau aus der AHV Waisenrente für die zwei Kinder aus der AHV Aufgabe 147 Eingliederung vor Rente (auch sinngemäss) mit den Elementen Eingliederung und Rente Aufgabe 148 Das Valideneinkommen wird verglichen mit dem Invalideneinkommen oder das Einkommen, welches ohne den Gesundheitsschaden erzielt werden könnte, wird verglichen mit dem Einkommen, welches mit dem Gesundheitsschaden noch erzielt werden kann. 144/149 Januar 2016 edupool.ch
6 Sozialversicherungen Aufgabe 149 Vorliegen eines Gesundheitsschadens Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit Vorliegen eines Kausalzusammenhangs zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit Aufgabe 150 IV-Grad: Valideneinkommen: Fr Invalideneinkommen: Fr Einkommenseinbusse: Fr Einbusse in % des Valideneinkommens: 42.3 % IV-Grad: 42.0 % IV-Grad 42 % (oder ungerundet 42.3 % oder %) Monatliche IV-Rente: Bei einem IV-Grad ab 40 % wird eine Viertelsrente gewährt. Diese kann heute maximal ¼ von Fr , also Fr betragen. (Stand 2016) Aufgabe 151 Es ist kostengünstiger, eine Person wieder ins Erwerbsleben einzugliedern, anstatt der gleichen Person eine lebenslängliche Rente auszurichten. (Zudem ist es für die soziale Integration der betroffenen Person vorteilhafter, wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.) Aufgabe 152 Valideneinkommen: Einkommen ohne Gesundheitsschaden (oder sinngemäss) Invalideneinkommen: Einkommen mit Gesundheitsschaden (oder sinngemäss) Aufgabe 153 Aussage richtig falsch Jede Firma kann frei wählen, ob sie sich der SUVA oder einem anderen Versicherer anschliessen will. Arbeitslose Personen, welche Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen, sind bei der SUVA gegen Nichtberufsunfälle versichert. Als Basis für die Berechnung von Taggeldern dient der vor dem Unfall bezogene Lohn inkl. allfälliger Kinder- oder Familienzulagen. Die Prämie für die Berufsunfallversicherung kann dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen werden. edupool.ch Januar /149
7 Sozialversicherungen d. Heilungskosten / Beschädigte Kleider, Brillen und andere Sachleistungen, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Transportkosten Allfällig eine Rente Aufgabe 159 Nur der Lohn ist AHV-pflichtig Fr Fr = Fr Aufgabe 160 Monatslohn Fr x 12 = Fr abzüglich Koordinationsbetrag gemäss BVG von Fr (Stand 2016) ergibt einen versicherten Jahreslohn von Fr (oder pro Monat Fr ) Beitrag für AN: 4.5 % des vers. Lohnes, d. h. Fr pro Jahr resp. Fr pro Monat Aufgabe 161 Name Ausbezahlter Jahreslohn zusätzliche Informationen koordinierter Lohn Verena Kästli Fr Jahre alt, 100 % Pensum Fr Severin Sager Fr Jahre alt, 100 % Pensum Fr (Maximum) Kathrin Grunder Fr Jahre alt, 50 % Pensum Fr (Minimum) Silvan Tanner Fr Jahre alt, Auszubildender Fr. 0. (unter Mindestlohn) Aufgabe 162 Herr Matter muss im BVG nicht versichert werden, da sein Arbeitsverhältnis nicht für mindestens 3 Monate (oder unbefristet) eingegangen wurde. Aufgabe 163 Ein Lohn von Fr muss erreicht sein. Das Arbeitsverhältnis muss für mehr als 3 Monate eingegangen worden sein. Der IV Grad ist nicht höher als 70 %. Ab Januar des erfüllten 17. Altersjahrs Aufgabe 164 Arbeitslosenentschädigung / Arbeitslosentaggeld Schlechtwetterentschädigung Kurzarbeitsentschädigung Insolvenzentschädigung Präventivmassnahmen / Massnahmen zur Verhinderung oder Verkürzung von Arbeitslosigkeit Aufgabe 165 Sie hat keinen Anspruch auf Leistungen, da sie in dieser Zeit nicht vermittlungsfähig ist. Sie ist aufgrund ihrer persönlichen Situation (Pflege der Mutter) nicht in der Lage, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. edupool.ch Januar /149
8 Sozialversicherungen Aufgabe 166 nein Herr Wilson hat keinen Anspruch, da er innerhalb der Rahmenfrist für die Beitragszeit (d. h. innerhalb der letzten zwei Jahre) keine 12 Monate an beitragspflichtiger Beschäftigung nachweisen kann. Die Beitragspflicht ist damit nicht erfüllt und somit besteht kein Leistungsanspruch. Aufgabe 167 Aussage richtig falsch EO-Taggelder gleichen denjenigen Lohnausfall aus, welcher entsteht, wenn ein Dienstleistender im Militärdienst verunfallt. Eine AHV-pflichtige, nichterwerbstätige Frührentnerin muss keine Beiträge an die EO leisten. Betriebsinhaber erhalten von der EO zusätzlich zur Grundentschädigung plus allfälliger Kinderzulagen auch eine Betriebszulage. Der Arbeitgeber kann die Prämien an die Familienausgleichskasse zur Hälfte an die Arbeitnehmer überwälzen. Aufgabe 168 ja Die EO richtet während 14 Wochen 80 % des Lohnes (max. Fr. 196 pro Tag) aus. Der Arbeitgeber stockt diese Leistungen von 80 % auf 100 % auf und richtet während der letzten beiden Wochen die 100 % des Lohnes aus. Aufgabe 169 Krankheit, Unfall, Mutterschaft Aufgabe 170 nein Der Abschluss ist nicht obligatorisch. Der Arbeitgeber muss die Lohnfortzahlung ohne KTGV nach OR (Berner, Basler oder Zürcher Skala) leisten. Aufgabe 171 Versicherung Pensionskasse Lebensversicherung (Todesfallleistung Fr ) Invalidenversicherung IV UVG-Zusatzversicherung Säule 2. Säule 3. Säule 1. Säule 2. Säule Aufgabe Franchise 2. Selbstbehalt Aufgabe 173 Die Kinderzulage fällt in diesem Fall mit Ende des Lohnanspruchs weg. 148/149 Januar 2016 edupool.ch
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