Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses

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1 Vorlesung Sozialversicherungsrecht II, Universität Zürich Eintritt sozialversicherter Risiken während des Arbeitsverhältnisses Prof. Dr. iur. Thomas Gächter Herbstsemester Übersicht I. Natur des Arbeitsverhältnisses, Anlastung des unverschuldeten Arbeitsausfalls II. Grundregeln von Art. 324a und Art. 324b OR III. Arbeitsunfähigkeit i.s. von Art. 6 ATSG IV. Arbeitsverhinderung wegen Krankheit V. Arbeitsverhinderung wegen Unfall VI. Arbeitsverhinderung wegen Mutterschaft VII. Arbeitsverhinderung wegen Dienstleistung VIII. Anschauungsfall und Vertiefungsfragen 2

2 I. Natur des Arbeitsverhältnisses, Anlastung des unverschuldeten Arbeitsausfalls Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitsvertrags Arbeitgeber Leistung von Arbeit auf Zeit Lohnzahlung Arbeitnehmer Nebenpflichten 3 I. Natur des Arbeitsverhältnisses, Anlastung des unverschuldeten Arbeitsausfalls Anlastung des unverschuldeten Arbeitsausfalls (Grobübersicht) Arbeitgeber Lohnfortzahlungspflichten nach OR Wartetage nach UV 20 % Differenz bei gesetzlichen Versicherungen Lohnausfall bei Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlungspflicht Arbeitnehmer Obligatorisch: Unfalltaggelder und -renten EO-Taggelder bei Dienstleistung und Mutterschaft Ev. IV-Taggelder bei Eingliederung Versicherung Freiwillig: Krankentaggelder Zusätzliche Leistungen bei Mutterschaft Ev. Leistungen der beruflichen Vorsorge 4

3 II. Grundregeln von Art. 324a und Art. 324b OR Art. 324a OR Ganzer Lohn! Mindestdauer! und Niederkunft gestrichen! Minimum! Skalen Separates Konto Was ist gleichwertig? 5 II. Grundregeln von Art. 324a und Art. 324b OR Art. 324b OR 6

4 III. Arbeitsunfähigkeit i.s. von Art. 6 ATSG 7 III. Arbeitsunfähigkeit i.s. von Art. 6 ATSG 8

5 III. Arbeitsunfähigkeit i.s. von Art. 6 ATSG 9 IV. Arbeitsverhinderung wegen Krankheit Art. 3 ATSG 10

6 IV. Arbeitsverhinderung wegen Krankheit 11 IV. Arbeitsverhinderung wegen Krankheit Sonderfall Berufskrankheit: Art. 9 UVG 12

7 V. Arbeitsverhinderung wegen Unfall 13 VI. Arbeitsverhinderung wegen Mutterschaft Mutterschutz im Arbeitsverhältnis Art. 35 Abs. 1 ArG Der Arbeitgeber hat schwangere Frauen und stillende Mütter so zu beschäftigen und ihre Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes nicht beeinträchtigt werden. Arbeitszeit (Art. 60 Abs. 1 ArGV 1) Stehende Tätigkeiten (Art. 61 ArGV 1) 14

8 VI. Arbeitsverhinderung wegen Mutterschaft Mutterschutz im Arbeitsverhältnis Gefährliche und beschwerliche Arbeiten Auflistung in Art. 62 Abs. 3 ArGV 1, Beurteilungskriterien in Mutterschutzverordnung Risikobeurteilung Keine Abend- und Nachtarbeit (20 Uhr bis 6 Uhr) 8 Wochen vor der Niederkunft 8. bis 16. Woche nach der Niederkunft Folge: Anspruch auf gleichwertige Ersatzarbeit oder 80 % des Lohnes 15 VI. Arbeitsverhinderung wegen Mutterschaft Mutterschutz im Arbeitsverhältnis Beschäftigung nur mit Einverständnis Schwangere Wöchnerinnen von der 8. bis 16. Woche nach der Niederkunft Stillende Frauen Dürfen auf blosse Anzeige von der Arbeit fernbleiben Anzeigepflicht (keine bestimmte Form) Keine spezielle Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers 16

9 VI. Arbeitsverhinderung wegen Mutterschaft Mutterschutz im Arbeitsverhältnis Wöchnerinnen dürfen während 8 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden. (Art. 35a Abs. 3 ArG) Erholung Aufbau Bindung mit dem Kind In den folgenden 8 Wochen ist eine Beschäftigung einzig mit Zustimmung der Mutter möglich. 17 VI. Arbeitsverhinderung wegen Mutterschaft Mutterschutz im Arbeitsverhältnis: Verfassungsauftrag Gegenvorschlag zum Volksbegehren Für die Familie am 25. November 1945 von Volk und Ständen angenommen: Art. 34quinquies Abs. 4 abv, Art. 116 BV Parlamentarische Initiative von Pierre Triponez vom 20. Juni 2001 Volksabstimmung vom 26. September

10 VI. Arbeitsverhinderung wegen Mutterschaft Mutterschutz im Arbeitsverhältnis: Gesetzliche Regelung Revision des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) Art. 16b ff. EOG, Art. 23 ff. EOV, seit 1. Juli 2005 in Kraft Finanzierung über Zuschläge zu den EO-Beiträgen der AHV 19 VI. Arbeitsverhinderung wegen Mutterschaft Mutterschaftsentschädigung Selbständigerwerbende (Art. 12 ATSG) Unselbständigerwerbende (Art. 10 ATSG) Frauen, die im Betrieb des Ehemanns mitarbeiten und einen Barlohn beziehen (Art. 165 Abs. 1 ZGB) Selbständigerwerbende und Arbeitnehmerinnen sind gleichgestellt. 20

11 VI. Arbeitsverhinderung wegen Mutterschaft Mutterschaftsentschädigung Niederkunft Schwangerschaft Anrechnung Mindestversicherungsdauer: ausländischer Versicherungszeiten: 9 Monate obligatorisch nach AHVG versichert Zur Bestimmung der Mindestversicherungsund Mindesterwerbsdauer werden auch die 2 Monate Mindesterwerbsdauer: Mindesterwerbsdauer: + 3 Monate 5 Monate 5 Monate Zeiten angerechnet, die in einem EU- oder EFTA-Staat zurückgelegt wurden. Zeitpunkt der Niederkunft: Erwerbstätigkeit gültiges Arbeitsverhältnis, selbständigerwerbend oder Mitarbeit im Betrieb des Ehemannes mit Barlohn 21 VI. Arbeitsverhinderung wegen Mutterschaft Mutterschaftsentschädigung Für jeden Wochentag 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt Höchstbetrag: Fr. pro Tag (monatlich: ) Maximal also Entspricht einem Monatslohn von (bzw. einem Jahreslohn von ) 22

12 VII. Arbeitsverhinderung wegen Dienstleistung 23 VIII. Anschauungsfall und Vertiefungsfragen 24

13 VIII. Anschauungsfall und Vertiefungsfragen 25 VIII. Anschauungsfall und Vertiefungsfragen 26

14 VIII. Anschauungsfall und Vertiefungsfragen 27

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