Öffentliches Arbeitsrecht
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- Anna Solberg
- vor 8 Jahren
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1 3 Bereiche des Arbeitsrechts Öffentliches Arbeitsrecht Staat ==> Schutz und Kontrolle Kollektives Arbeitsrecht Gewerkschaften Arbeitgeber/-verband Individualarbeitsrecht
2 Rechtsquellen im Arbeitsrecht Gesetze: Arbeitsgesetz Obligationenrecht - dispositive Normen - relativ zwingende Normen - absolut zwingende Normen Weitere Gesetze Betriebsordnung Weisungen des Arbeitgebers Firmenreglement Einzelarbeitsvertrag ==> EAV Gesamtarbeitsverträge ==> GAV Normalarbeitsvertrag ==> NAV
3 Abschluss eines Arbeitsvertrages Handlungsfähigkeit der Parteien ZGB 12 ff. Einigung über Vertragsinhalt OR 1 ff. OR 20 Erlaubter Vertragsinhalt OR 11 ff. Einhaltung der Formvorschriften
4 Leistungs- und Geldobligation Pflicht zur Arbeitsleistung Arbeitnehmer Arbeitgeber Recht auf Arbeitsleistung Recht auf Lohnzahlung Arbeitnehmer Arbeitgeber Pflicht zur Lohnzahlung
5 Haupt- und Nebenpunkte beim Arbeitsvertrag Hauptpunkte Nebenpunkte Objektiv wesentlich Subjektiv wesentlich Subjektiv unwesentlich Leistung von Arbeit Entrichtung eines Lohnes Zeitdauer Z. B.: Teilzeit / Vollzeit Alle anderen Vertragspunkte Vertrag entsteht nur bei Einigung über diese Punkte Vertrag entsteht auch ohne Einigung über diese Punkte
6 Abgrenzung Arbeitsvertrag Abgrenzungen Werkvertrag Auftrag Verlagsvertrag Arbeitsvertrag Arbeitnehmer untergeordnet; unselbständig; entgeltlich Andere Dienstleistungsverträge Innominatverträge Franchising
7 Formvorschriften Arbeitsvertrag Formvorschriften Grundsatz: formfrei Ausnahmen Schriftlicher Vertrag Lehrvertrag Schriftliche Abreden Vergütung Überstunden Lohnfortzahlung Probezeit Kündigungsfrist Konkurrenzverbot
8 Std. pro Woche Arbeitszeit Im ArG vorgeschriebene Höchstarbeitszeit (50 / 45 Std.) Herabsetzung der Höchstgrenze durch GAV (z. B. 40 Std.) Freie Regelung durch EAV (z. B. 37,5 Std.) 10 0
9 Pflichten des Arbeitnehmers Pflichten des Arbeitnehmers Hauptpflicht Nebenpflichten Arbeitspflicht Allgemeine Treuepflicht OR 321 a I Besondere Treuepflichten OR 321 a II - d
10 Std. pro Woche 60 Pflicht zur Überstundenarbeit Überzeitarbeit (ArG) Überstundenarbeit Normalarbeitszeit (gemäss EAV) Voraussetzungen Betrieblich notwendig Im Leistungsvermögen des Arbeitnehmers Zumutbar für Arbeitnehmer Kompensation Lohnzuschlag 25% Freizeit-Abgeltung Andere Regelung
11 Pflichten des Arbeitgebers Pflichten des Arbeitgebers Hauptpflicht Nebenpflichten Lohnzahlungspflicht Allgemeine Fürsorgepflicht Besondere Fürsorgepflicht
12 Lohnzahlungspflicht Lohnzahlungspflicht Geldlohn Buchgeld Bargeld Naturallohn Nahrungsmittel Kost + Logis Grundlohn Inkl. 13 Monatslohn Lohnzusatz Gewinnbeteiligung Provision Prämie Gratifikation Vergünstigte Wohnung
13 Lohn für Arbeit Ohne Arbeit kein Lohn! Gesetzlicher Lohnanspruch trotz fehlender Arbeitsleistung Unverschuldete Arbeitsverhinderung Ferien Freizeit Annahmeverzug Lohnrückstand Arbeitshindernis beim Arbeitnehmer Arbeitshindernis beim Arbeitgeber
14 Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers 3 Voraussetzungen Persönliches Leistungshindernis Kein Verschulden des Arbeitnehmers Dauer des Arbeitsverhältnisses Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Familienereignisse, dringende pers. Angelegenheiten Nur grobes Verschulden ist bedeutsam. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: nur über 3 Monate! Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen: ab dem 3. Monat! Anspruch auf Lohnfortzahlung Dauer der Lohnfortzahlung Im 1. Dienstjahr: 3 Wochen Bei längeren Arbeitsverhältnissen: z. B. Zürcher Skala Anzahl Dienstjahre plus 6 = Anspruch in Wochen
15 Fürsorgepflichten des Arbeitgebers Fürsorgepflichten Allgemeine Fürsorgepflicht Sachlicher Zusammenhang Dem Arbeitgeber zumutbar Gesetzliche Fürsorgepflicht Lohnfortzahlung Schutz der Persönlichkeit Gewährung Ruhezeiten Weitere Fürsorgepflichten
16 Gewährung von Ruhezeiten Gewährung Ruhezeiten Öffentliches Arbeitsrecht Individualarbeitsrecht 45 / 50 Std. / Woche Max. 14 Std./ Tag Höchstarbeitszeit Ruhezeiten Pausen Min. 11 Std. Unterbruch Sonntag frei Freizeit Ordentliche Freizeit Ausserordentliche Freizeit Ferien 4 (5) Wochen Ferienlohn Vom Arbeitgeber bestimmt
17 Arbeitstag Maximal 14 Std. Maximal 10 Std. Tagesarbeit Abendarbeit Nachtarbeit Zeit 6 Uhr 20 Uhr 23 Uhr 6 Uhr Anhörung Arbeitnehmer Bewilligung nötig
18 Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Zeitablauf (befristetes Arbeitsverhältnis) Tod des Arbeitnehmers Aufhebungsvertrag Kündigung (ordentlich / fristlos)
19 Kündigungsfreiheit Kündigungsfreiheit Für Arbeitgeber Zeitliche Einschränkungen Sachliche Einschränkungen Paritätsgrundsatz Beschränkte Zulässigkeit Für Arbeitnehmer Zeitliche Einschränkungen Sachliche Einschränkungen Schadenersatz Geldbusse Wirkungen Auflösung Arbeitsverhältnis Schadenersatz
20 Kündigungsfrist und Kündigungstermin Dauer des Arbeitsverh. Kündigungsfrist Kündigungstermin Probezeit 7 Tage Kein Termin Ł jeder Tag 1. Dienstjahr 1 Monat Ende Monat 2. bis 9. Dienstjahr 2 Monate Ende Monat Ab 10. Dienstjahr 3 Monate Ende Monat Vertragliche Abänderung EAV: Ł 1 Monat oder länger EAV: Ł freie Wahl Kenntnisnahme der Gegenpartei heute Kündigungsfrist Kündigungstermin Zeit
21 Zeitliche Einschränkungen Sperrfristen Arbeitgeber Dienstpflicht Krankheit + Unfall Arbeitnehmer Dienstpflicht des Vorgesetzten Schwangerschaft Während Sperrfrist Kündigung nichtig Vor Sperrfrist Kündigungsfrist unterbrochen
22 Sachliche Einschränkungen Missbräuchliche Kündigung Verstoss gegen Rechtsmissbrauchsverbot (ZGB 2 II) Wichtigste Fallgruppen (OR 336) Rechtsfolgen Kündigung bleibt gültig Privatbusse: max. 6 Monatslöhne
23 Fristlose Kündigung Fristlose Kündigung Wichtiger Grund Unverzügliche Erklärung Weitere Zusammenarbeit unzumutbar Innert 2 bis 3 Tagen Straftaten Falsche Angaben Konkurrenzierung / Schwarzarbeit Wiederholte Nichtzahlung des Lohnes Störung Betriebsfrieden Zahlreiche Absenzen
24 Rechtsfolgen fristlose Kündigung Fristlose Kündigung Gerechtfertigt Ungerechtfertigt Arbeitsverhältnis sofort aufgelöst Evtl. Pflicht zu Schadenersatz Anspruch auf Schadenersatz Anspruch auf Privatbusse
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