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1 Abschlussprüfung zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis 6. Session Schriftliche Klausur vom 11. Mai 2012 Beilagen zur Ausgangslage Beilage Seite Pensionskassenausweis Marco Van Basten... 2 Pensionskassenausweis Regula Van Basten... 3 Versicherungspolice Marco Van Basten... 4 Auszug aus dem Steuergesetz des Kantons Bern... 5 Direkte Bundessteuer Tarif 2012/Post... 6 Rententabelle AHV/IV (Skala 44) gültig ab WICHTIGE HINWEISE Keine

2 Seite 2 von 7 Pensionskassenausweis Marco Van Basten Unverbindliche Berechnung der Vorsorgeleistungen Versicherte Person Van Basten Marco Allgemeine Daten Personendaten Geburtsdatum Geschlecht (mit) Eintrittsdatum AHV-Lohn m ' Plandaten Vorsorgeplan Alter gemäss BVG Schlussalter gemäss BVG Datum der ordentlichen Pensionierung Versicherter Lohn gemäss Vorsorgeplan Koordinierter Lohn gemäss BVG Umwandlungssatz gemäss BVG Umwandlungssatz der Stiftung Vorsorgeleistungen bei Krankheit oder Unfall SE ' ' % 6.62% Im Alter Voraussichtliches Alterskapital (ohne Zinsgutschritten) 506' Voraussichtliche Altersrente 34' Im Invaliditätsfall Versicherte Invalidenrente; Wartefrist 12 Monate 34' Versicherter Kinderrente; Wartefrist 12 Monate 6' Im Todesfall Ehegattenrente 20' Waisenrente 6' Todesfallkapital falls keine Hinterlassenenrente fällig wird 342' Im Freizügigkeitsfall Austrittsleistung per Ende Jahr respektive Pensionierung 342' Finanzierung Vorsorgebeiträge Totalbeitrag 23' Beitrag Arbeitgeber 11' Beitrag Arbeitnehmer 11' Einlagen Eingebrachte Austrittsleistung 320' Obligatorischer Teil der eingebrachten Austrittsleistung 144' Überobligatorischer Teil der eingebrachten Austrittsleistung 176' Freiwilliger Einkauf Volle reglementarische Leistungen 391' Maximaler Einkauf per Ende Jahr respektive Pensionierung 49' Guthaben per Ende Jahr respektive Pensionierung Alterskonto Sparguthaben aut dem Alterskonto 342' Obligatorischer Anteil 156' Überobligatorischer Anteil 185' Einkaufskonto Sparguthaben aut dem Einkaufskonto - Erläuterungen Im Alter sind gemäss Vorsorgereglement eine anwartschaftliche Ehegattenrente und Kinderrenten mitversichert. Diese Renten entfallen in dem Masse, indem die Altersleistung in Kapitalform bezogen wird. Das gesamte Alterskapital oder ein Viertel davon kann bei Pensionierung bar bezogen werden. Das entsprechende Begehren ist 6 Monate vor der Pensionierung einzureichen

3 Seite 3 von 7 Pensionskassenausweis Regula Van Basten Unverbindliche Berechnung der Vorsorgeleistungen Versicherte Person Van Basten Regula Allgemeine Daten Personendaten Geburtsdatum Geschlecht (mit) Eintrittsdatum AHV-Lohn w ' Plandaten Vorsorgeplan Alter gemäss BVG Schlussalter gemäss BVG Datum der ordentlichen Pensionierung Versicherter Lohn gemäss Vorsorgeplan Koordinierter Lohn gemäss BVG Umwandlungssatz gemäss BVG Umwandlungssatz der Stiftung Vorsorgeleistungen bei Krankheit oder Unfall SE ' ' % 6.65% Im Alter Voraussichtliches Alterskapital (ohne Zinsgutschritten) 425' Voraussichtliche Altersrente 28' Im Invaliditätsfall Versicherte Invalidenrente; Wartefrist 12 Monate 28' Versicherter Kinderrente; Wartefrist 12 Monate 5' Im Todesfall Ehegattenrente 17' Waisenrente 5' Todesfallkapital falls keine Hinterlassenenrente fällig wird 247' Im Freizügigkeitsfall Austrittsleistung per Ende Jahr respektive Pensionierung 247' Finanzierung Vorsorgebeiträge Totalbeitrag 21' Beitrag Arbeitgeber 10' Beitrag Arbeitnehmer 10' Einlagen Eingebrachte Austrittsleistung 230' Obligatorischer Teil der eingebrachten Austrittsleistung 125' Überobligatorischer Teil der eingebrachten Austrittsleistung 105' Freiwilliger Einkauf Volle reglementarische Leistungen 349' Maximaler Einkauf per Ende Jahr respektive Pensionierung 101' Guthaben per Ende Jahr respektive Pensionierung Alterskonto Sparguthaben aut dem Alterskonto 247' Obligatorischer Anteil 135' Überobligatorischer Anteil 112' Einkaufskonto Sparguthaben aut dem Einkaufskonto - Erläuterungen Im Alter sind gemäss Vorsorgereglement eine anwartschaftliche Ehegattenrente und Kinderrenten mitversichert. Diese Renten entfallen in dem Masse, indem die Altersleistung in Kapitalform bezogen wird. Das gesamte Alterskapital oder ein Viertel davon kann bei Pensionierung bar bezogen werden. Das entsprechende Begehren ist 6 Monate vor der Pensionierung einzureichen

4 Seite 4 von 7 Versicherungspolice Marco Van Basten Gemischte Lebensversicherung, Freie Vorsorge (Säule 3b) Policen-Nummer 10/ Versicherungsnehmer Herr Marco Van Basten Versicherte Person Herr Marco Van Basten, geboren Versicherungsbeginn Vertragsende / Vertragsdauer / 20 Jahre Leistungs- und Prämienübersicht Im Erlebensfall Kapital am CHF 129' Im Todesfall Kapital vor dem CHF 129' Erwerbsunfähigkeitsrente Bei Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit: Erwerbsunfähigkeitsrente (jährlich) CHF 12' Wartefrist 24 Monate Zahlbar bis Prämienbefreiung Bei Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall: Prämienbefreiung, Wartefrist 90 Tage Versicherungsprämien Prämie pro Jahr CHF 6' Prämie jährlich zahlbar, fällig am erstmals , letztmals Überschussbeteiligung und Begünstigung Überschussbeteiligung Die Überschüsse werden verzinslich angesammelt und im Todesfall oder bei Ablauf ausbezahlt. Die Höhe der künftigen Überschussanteile kann nicht garantiert werden. Begünstigung Im Todesfall des Versicherungsnehmers gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag über an den Ehegatten oder die eingetragene Partnerin beziehungsweise den eingetragenen Partner, bei dessen Fehlen an die Kinder, bei deren Fehlen an die Erben. Zusatzinformationen Überschussbeteiligung per Vertragsende (garantiert) CHF 13' Aktueller Rückkaufswert / Steuerwert CHF 63' davon zugeteilte Überschussguthaben CHF 6'500.00

5 Seite 5 von 7 Auszug aus dem Steuergesetz des Kantons Bern Art. 44 Kapitalleistungen aus Vorsorge 1 Einer separaten Besteuerung unterliegen ohne Berücksichtigung von Sozialabzügen a Kapitalleistungen aus Vorsorge, b Zahlungen bei Tod sowie für bleibende körperliche und gesundheitliche Nachteile, c Kapitalabfindungen aus einem Arbeitsverhältnis, die wegen Invalidität oder nach dem vollendeten 55. Altersjahr ausgerichtet werden. d... [Aufgehoben am ] 2 Für Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie für verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, beträgt die einfache Steuer: [Absatz 2 Fassung vom ] Einfache Steuer in Prozent 0,65 für die ersten ,90 für die weiteren ,15 für die weiteren ,30 für die weiteren ,50 für die weiteren ,80 für die weiteren ,90 für die weiteren ,00 für jedes weitere Einkommen zu versteuernde Kapitalleistung in Franken 3 Die einfache Steuer beträgt für alle anderen Steuerpflichtigen: [Absatz 3 Fassung vom ] Einfache Steuer in Prozent 0,65 für die ersten ,85 für die weiteren ,10 für die weiteren ,15 für die weiteren ,30 für die weiteren ,60 für die weiteren ,85 für die weiteren ,90 für die weiteren ,00 für jedes weitere Einkommen zu versteuernde Kapitalleistung in Franken 4 Kapitalleistungen unter 5200 Franken [Fassung vom ] sind steuerfrei. Mehrere Kapitalleistungen des gleichen Jahres werden für die Jahressteuer zusammengerechnet. 5 Restbeträge unter 100 Franken werden nicht berücksichtigt.

6 Direkte Bundessteuer Tarif 2012/Post Seite 6 von 7

7 Seite 7 von 7 Rententabelle AHV/IV (Skala 44) gültig ab Beträge in CHF Hinterlassenenrenten und Leistungen an Angehörige M assgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen Alters- und Invalidenrente Alters- u. Invalidenrente Witwen/Witwer überlebende eingefür Witwen/Witwer tragene Partnerinnen Zusatzrente Waisen- und Kinderrente Waisenrente 1/1 1/1 1/1 bis jährlich mtl. jährlich mtl. jährlich mtl. jährlich mtl. jährlich mtl. jährlich mtl. 13'920 13'920 1'160 16'704 1'392 11' ' ' ' '312 14'280 1'190 17'136 1'428 11' ' ' ' '704 14'640 1'220 17'568 1'464 11' ' ' ' '096 15'000 1'250 18'000 1'500 12'000 1'000 4' ' ' '488 15'372 1'281 18'446 1'537 12'288 1'024 4' ' ' '880 15'732 1'311 18'878 1'573 12'586 1'049 4' ' ' '272 16'092 1'341 19'310 1'609 12'874 1'073 4' ' ' '664 16'452 1'371 19'742 1'645 13'162 1'097 4' ' ' '056 16'812 1'401 20'174 1'681 13'450 1'121 5' ' ' '448 17'172 1'431 20'616 1'718 13'738 1'145 5' ' ' '840 17'544 1'462 21'053 1'754 14'028 1'169 5' ' ' '232 17'904 1'492 21'485 1'790 14'316 1'193 5' ' ' '624 18'264 1'522 21'917 1'826 14'611 1'218 5' ' ' '016 18'624 1'552 22'349 1'862 14'899 1'242 5' ' ' '408 18'984 1'582 22'788 1'899 15'187 1'266 5' ' ' '800 19'344 1'612 23'220 1'935 15'475 1'290 5' ' ' '192 19'716 1'643 23'004 1'917 15'773 1'314 5' ' ' '584 20'076 1'673 24'084 2'007 16'061 1'338 6' ' '046 1'004 38'976 20'436 1'703 24'523 2'044 16'349 1'362 6' ' '262 1'022 40'368 20'796 1'733 24'955 2'080 16'637 1'386 6' ' '478 1'040 41'760 21'156 1'763 25'387 2'116 16'932 1'411 6' ' '694 1'058 43'152 21'384 1'782 25'661 2'138 17'100 1'425 6' ' '830 1'069 44'544 21'600 1'800 25'920 2'160 17'280 1'440 6' ' '960 1'080 45'936 21'828 1'819 26'194 2'183 17'462 1'455 6' ' '097 1'091 47'328 22'044 1'837 26'460 2'205 17'635 1'470 6' ' '226 1'102 48'720 22'272 1'856 26'726 2'227 17'818 1'485 6' ' '363 1'114 50'112 22'500 1'875 26'988 2'249 18'000 1'500 6' ' '500 1'125 51'504 22'716 1'893 27'259 2'272 18'173 1'514 6' ' '630 1'136 52'896 22'944 1'912 27'533 2'294 18'348 1'529 6' ' '766 1'147 54'288 23'160 1'930 27'792 2'316 18'528 1'544 6' ' '896 1'158 55'680 23'388 1'949 27'840 2'320 18'710 1'559 7' ' '033 1'169 57'072 23'604 1'967 27'840 2'320 18'883 1'574 7' ' '162 1'180 58'464 23'832 1'986 27'840 2'320 19'066 1'589 7' ' '299 1'192 59'856 24'048 2'004 27'840 2'320 19'248 1'604 7' ' '436 1'203 61'248 24'276 2'023 27'840 2'320 19'421 1'618 7' ' '566 1'214 62'640 24'504 2'042 27'840 2'320 19'596 1'633 7' ' '702 1'225 64'032 24'720 2'060 27'840 2'320 19'776 1'648 7' ' '832 1'236 65'424 24'948 2'079 27'840 2'320 19'958 1'663 7' ' '969 1'247 66'816 25'164 2'097 27'840 2'320 20'131 1'678 7' ' '098 1'258 68'208 25'392 2'116 27'840 2'320 20'314 1'693 7' ' '228 1'269 69'600 25'608 2'134 27'840 2'320 20'496 1'708 7' ' '372 1'281 70'992 25'836 2'153 27'840 2'320 20'669 1'722 7' ' '502 1'292 72'384 26'064 2'172 27'840 2'320 20'844 1'737 7' ' '638 1'303 73'776 26'280 2'190 27'840 2'320 21'024 1'752 7' ' '768 1'314 75'168 26'508 2'209 27'840 2'320 21'206 1'767 7' ' '905 1'325 76'560 26'724 2'227 27'840 2'320 21'379 1'782 8' ' '034 1'336 77'952 26'952 2'246 27'840 2'320 21'562 1'797 8' ' '164 1'347 79'344 27'168 2'264 27'840 2'320 21'734 1'811 8' ' '308 1'359 80'736 27'396 2'283 27'840 2'320 21'917 1'826 8' ' '438 1'370 82'128 27'612 2'301 27'840 2'320 22'090 1'841 8' ' '567 1'381 83'520 27'840 2'320 27'840 2'320 22'272 1'856 8' ' '704 1'392 und mehr Tabelle A Eintrittsbedingte pauschale Aufwertungsfaktoren: Eintritt des Versicherungsfalles im Jahre 2012 Erster IK-Eintrag im Jahre... (frühestens ab 21. Altersjahr) Tabelle B nach Vollendung von... Altersjahren % ab keine Aufwertung Der Karrierezuschlag wird bei IV-R enten, die ab 1. Januar 2008 zugesprochen werden, nicht mehr angewendet. Zuschlag zum durchschnittlichen Jahreseinkommen bei der Berechnung von Hinterlassenen-Renten vo r Vollendung von... Altersjahren

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