Verbesserung Ihrer Vorsorge im Beitragsprimat

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1 Verbesserung Ihrer Vorsorge im Beitragsprimat Delegiertenversammlung (DV) 2015 Bern, 25. Juni 2015 Hansjürg Schwander, Direktor Thomas Bieri, Verantwortlicher Kundendienst

2 Agenda Einleitung Der Vorsorgeausweis Die Vorsorgeleistungen der BPK Die Möglichkeiten zur Leistungsverbesserung Einkauf bei Rentenuntergrenze (Übergangsbestimmung) Seite 2

3 Einleitung Seite 3

4 Einleitung (1) Ziel: möglichst sichere Vorsorgeleistung Mögliche Fragestellungen: Welche Vorsorgeleistungen kann ich erwarten? (Bei Pensionierung, vorzeitiger Pensionierung, Teilpensionierung, Kapitalbezug, Invalidität, Todesfall) Wie kann ich die Vorsorgeleistungen verbessern? Wieviel muss ich investieren? Kann ich Steuern sparen? Wie sicher ist mein Sparkapital angelegt? Seite 4

5 Einleitung (2) 1. Altersrente = Sparguthaben x Umwandlungssatz Bsp: x 5,75% = (Alter 65 Jahre) 2. Sparguthaben wird geäufnet durch Eintrittsleistung + Einlagen/Einkäufe + Sparbeiträge/Spargutschriften von AN und AG + Zinsen = Sparguthaben Seite 5

6 Der Vorsorgeausweis Seite 6

7 Vorsorgeausweis Seite 7

8 Vorsorgeausweis (1) Seite 8

9 Vorsorgeausweis (1) Seite 9

10 Die Vorsorgeleistungen der BPK Seite 10

11 Rücktrittsalter Ordentliches Rücktrittsalter BPK Männer und Frauen: 65 Jahre Standardplan 62 Jahre Polizei Mögliche Rücktrittsalter 58 bis 70 Jahre (Keine Übergangsregelungen Alter 58 59) Ordentliches AHV-Rücktrittsalter: 65 Jahre Männer 64 Jahre Frauen Seite 11

12 Altersleistungen 1 Altersrente: (Reglement Art. 25ff) Sparguthaben im Rücktrittsalter x UWS Teilaltersrücktritt /Teilpensionierung (Reglement Art. 27) mindestens 20 % pro Teilrücktritt maximal 3 Teilschritte maximal 1 Teilschritt pro Jahr maximal 2 Schritte Kapitalbezug Eine laufende (Teil-)Altersrente bleibt unverändert (keine Anpassung an sinkenden Umwandlungssatz). Seite 12

13 Altersleistungen 1 Beispiel Teilpensionierung Versicherte Person Jahrgang 1953 (62 Jahre) Sparguthaben (SGH) CHF Beschäftigungsgrad (BG) 100% 1. Teilpensionerung (2015, 62 Jahre) 20% BG-Reduktion = Pensionierungsteil Anteil SGH CHF Rente = CHF x 5.84% = CHF / Jahr SGH für den Rest-BG (80%) bleibt erhalten und wird durch Beiträge und Zins weiter geäufnet Seite 13

14 Altersleistungen 1 2. Teilpensionerung (2017, 64 Jahre) 30% BG-Reduktion Sparguthaben (SGH) CHF Rente CHF x 5.89% = CHF 7 952/Jahr + Rente 2015 (unverändert) = CHF 4 964/Jahr Total Rente ab 2017 = CHF /Jahr Versicherte Person arbeitet zu 50% weiter und bezahlt Beiträge auf dem entsprechenden Lohn bis zur ordentlichen Pensionierung (65 Jahre) SGH für den Rest-BG bleibt erhalten und wird durch Beiträge und Zins weiter geäufnet Seite 14

15 Altersleistungen 1 Ordentliche Pensionierung (2018, 65 Jahre) Sparguthaben CHF Kapitalbezug CHF Rente CHF x 5.94% = CHF 6 831/Jahr + Rente 2017(unverändert) = CHF 7 952/Jahr + Rente 2015 (unverändert) = CHF 4 964/Jahr Total Rente ab 2018 = CHF /Jahr Seite 15

16 Altersleistungen 2 Alterskinderrente (Reglement Art. 37ff) 20 % der Altersrente pro berechtigtes Kind (bis Alter 18 oder Alter 25) Kapitalauszahlung (Reglement Art. 28) maximal 50 % des Sparguthabens Gesuch 3 Monate vor Pensionierungsdatum Widerruf bis 3 Monate vor Pensionierungsdatum Seite 16

17 Invalidenleistung Invalidenrente (Reglement Art. 33ff) Sparguthaben (Projektion mit technischem Zinssatz) im ordentlichen Rücktrittsalter x UWS Invalidenkinderrente (Reglement Art. 37ff) 20 % der Invalidenrente pro berechtigtes Kind (bis Alter 18 oder Alter 25) Die Invalidenrente ist lebenslänglich geschuldet. Koordination auf 90 %. Seite 17

18 Hinterlassenenleistung 1 Ehegatten- / Lebenspartnerrente*(Reglement Art. 40ff) TF Aktive: 60 % der versicherten Invalidenrente TF Rentner: 60 % der laufenden IV- oder Altersrente (Bedingungen beachten) Waisenrente (Reglement Art. 46ff) 20 % der Invaliden- oder Altersrente pro berechtigtes Kind (bis Alter 18 oder Alter 25) * Partnerrente zu Lebzeiten anmelden (Formular auf Homepage) TF = Todesfall Seite 18

19 Hinterlassenenleistung 1 Seite 19

20 Hinterlassenenleistung 2 Todesfallkapital (Reglement Art. 48ff) 50 % Konto Sparguthaben 100 % Konto vorzeitiger Altersrücktritt 100 % Konto Überbrückungsrente Anspruchsberechtigung* beachten; evtl. mittels Formular anpassen * Zu Lebzeiten anmelden (Formular downloaden auf Homepage) Seite 20

21 Hinterlassenenleistung 2 Seite 21

22 Einkäufe Die Möglichkeiten zur Leistungsverbesserung Seite 22

23 Freiwilliges Sparen Standardplan Zusätzliches Sparen zu ordentlichen Sparbeiträgen möglich Variante kann durch Arbeitnehmer jährlich angepasst werdenauch unterjährig - Formular auf BVG-Alter Sparvariante Basis Sparvariante Plus 2 Sparvariante Plus % % % Seite 23

24 Freiwilliges Sparen Polizeiplan Zusätzliches Sparen zu ordentlichen Sparbeiträgen möglich Variante kann durch Arbeitnehmer jährlich angepasst werdenauch unterjährig - Formular auf BVG-Alter Sparvariante Basis Sparvariante Minus 2 Sparvariante Plus % % % Seite 24

25 Einkaufsmöglichkeiten Einkauf SGH bis Maximum (gemäss Tabelle im Reglement bzw. Vorsorgeausweis) Vorfinanzierung vorzeitiger Altersrücktritt (Reglement 29) Vorfinanzierung Überbrückungsrente* (Reglement Art. 30ff) Durch Bareinzahlung oder monatlichen Lohnabzug Konto Sparguthaben SGH Konto vorzeitiger Altersrücktritt Konto Überbrückungsrente * *im Polizeiplan kollektiv vorfinanziert Seite 25

26 Einkauf bei Rentenuntergrenze (Übergangsbestimmungen) Seite 26

27 Rentenuntergrenze Für Pensionierungs-Alter 60 65; Dauer Rente Leistungsprimat Alter 65 ( ) Rente Beitragsprimat Alter 65 ( ) Rentenuntergrenze 98 % von Altersrente (lebenslänglich) Franken Franken Franken Franken (Überbrückungsrente ist nicht berücksichtigt.) Rentenuntergrenze entfällt bei Lohn-/BG-Reduktion oder Bezug von WEF-/Scheidungsgeld. Seite 27

28 Einkaufsmöglichkeiten Beispiel Einkauf mit Rentenuntergrenze (Jahrgang 1953): Rente Leistungsprimat Alter 65 CHF Rente Beitragsprimat Alter 65 (UWS 5.94%) CHF Rentenuntergrenze 98 % von CHF Wunschrente Beitragsprimat Alter 65 CHF Berechnung notwendiges Kapital: CHF / 5.94% CHF Berechnung vorhandenes Kapital: CHF / 5.94% CHF Notwendiger Einkauf CHF (zur Erhöhung der Rente um CHF / Jahr) Seite 28

29 Weiterversicherungsmöglichkeiten 1 Weiterversicherung bisheriger versicherter Lohn (Reglement Art. 63) Alter < 58: Vollversicherung des bisherigen Lohns (BG) maximal 2 Jahre Alter > 58: maximale Reduktion 50 % des Lohnes (Pensums) Vollversicherung des bisherigen Lohns möglich maximal bis ordentliches Rücktrittsalter Arbeitnehmer schuldet AN- und AG-Beiträge Seite 29

30 Weiterversicherungsmöglichkeiten 2 Externe Versicherung (Reglement Art. 65) Vollversicherung maximal 2 Jahre nicht möglich bei Antritt eines Arbeitsverhältnisses mit BVG-Versicherung Selbstständigkeit im Hauptberuf Unbezahlter Urlaub (Reglement Art. 63) Risikoversicherung Verzinsung Sparguthaben Seite 30

31 Einkaufsmöglichkeiten Geld nicht einfach einsenden Offerte verlangen Einkaufs-/ Kürzungsvorschriften 1. WEF-Rückzahlung / 2. Einkauf Scheidungsrückzahlung immer möglich Steuern: Termin einhalten Nach Einkauf 3 Jahre Sperrfrist für Kapitalbezug Seite 31

32 Fragen Ihre Fragen? Seite 32

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