Behelf für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern
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- Kora Kopp
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1 Behelf für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern Geltungsbereich Dieser Behelf richtet sich an alle Feuerwehrorganisationen im Kanton Bern, die im Bereich Bahnanlagen eingesetzt werden. Er kann aber auch als Information und Anleitung für das Verhalten von Angehörigen weiterer Blaulichtorganisationen nützlich sein. Erarbeitet durch die Gebäudeversicherung Bern in Zusammenarbeit mit den Sonderstützpunkten Bahnanlagen Kanton Bern, Kantonspolizei Bern, der BLS AG und der SBB AG. Ausgabe 2009
2 1. Grundsatz Keine Ortsfeuerwehr befindet sich auf den Gleisen (Gefahrenbereich 1 ) ohne Anweisung des zuständigen Sonderstützpunktes Bahnanlagen Bei jedem Ereignis auf Bahnanlagen und in unmittelbarer Umgebung (Gefahrenbereich 1 ) ist das Aufgebot des zuständigen Sonderstützpunktes Bahnanlagen zwingend! Das Aufgebot hat jeweils über die Regionale Einsatzzentrale (REZ) der Kantonspolizei Bern (KAPO) zu erfolgen! 1 Definition Gefahrenbereich siehe Anhang Copyright by GVB - 2 -
3 2. Gefahren auf Bahnanlagen Der Bahnbetrieb birgt besondere, zum Teil nicht vorhersehbare Gefahren: 2.1 Spannung 15'000 Volt - Fahr- und Übertragungs-, Kabel- und Speiseleitungen stehen unter Spannung = Lebensgefahr. - Leitungen können herabhängen oder durch Überwärmung reissen und herabfallen. - Herabhängende Leitungen können unter Spannung stehen. - Der Kontakt, beziehungsweise die Annäherung ist lebensgefährlich! 2.2 Betrieb - Auf sämtlichen, nicht vom Bahnpersonal ausser Betrieb gesetzten Gleisen, kann jederzeit ein Zug fahren. 2.3 Bahnspezifische Nebengefahren - Die Weichenzungen können sich jederzeit bewegen (Einklemmgefahr für Menschen und Geräte) - Züge haben lange Bremswege - Züge sind schwer wahrnehmbar - Verbindungen zwischen Eisenbahnfahrzeugen stehen unter Druck (Pressluftschlauch), beziehungsweise unter Spannung (Kabelverbindungen) - Die Lokomotive kann unter Spannung stehen, solange der Stromabnehmer nicht gesenkt und die Lokomotive nicht geerdet ist. - Die Ladung kann beim Öffnen der Türen herabstürzen oder wegrollen. 2.4 Gefährliche Güter Siehe Behelf für das Verhalten von Ortsfeuerwehren bei Chemieereignissen 2009 Copyright by GVB - 3 -
4 3. Verhalten auf Bahnanlagen Auf dem Bahnareal darf grundsätzlich nur bei ausgeschalteter und geerdeter Fahrleitung und auf Gleisen, die ausser Betrieb gesetzt sind (gemäss Punkt 2.2), gearbeitet werden. 3.1 Verhalten gegenüber elektrischem Strom Eine Fahrleitung gilt als ausgeschaltet und geerdet, wenn das vom Sonderstützpunkt Bahnanlagen oder dem Infrastrukturbetreiber Bahn durchgeführt und bestätigt wird und die Erdungsstangen beziehungsweise die Markierungen sichtbar sind. In jedem Fall ist die Unfallstelle zu erden! Beispiel: Intervention, unter Einhaltung der eigenen Sicherheit, nach Rücksprache mit dem Sonderstützpunkt Bahnanlagen oder dem Infrastrukturbetreiber Bahn. Der Einsatz von Löschmittel ist gemäss Tabelle durchzuführen. Die Fahrleitungsspannung beträgt 15'000 Volt (15 kv). Brand elektrischer Anlagen Spannung < 1'000 Volt > 1'000 Volt Wasser mit Vollstrahl 5 m 15 m Wassernebel 3 m 5 m Schaum Nur in spannungsfreien Anlagen AB-Pulver 1 m 5 m B-Pulver 1 m 5 m D-Pulver Kohlendioxyd (CO 2 ) 1 m 5 m 3.2 Verhalten bei laufendem Bahnbetrieb - Personen dürfen sich nicht in Gleisnähe aufhalten. - Material darf nicht in Gleisnähe deponiert werden. - Bahnanlagen (Gleise, Tunnels usw.) dürfen erst nach Absprache mit dem Sonderstützpunkt Bahnanlagen oder dem Infrastrukturbetreiber Bahn betreten werden Copyright by GVB - 4 -
5 4. Einsatzablauf Ereignis auf Bahnanlagen REZ KAPO Bern Meldung von: - Extern (Privatpersonen) - Lokführer vià o Fahrdienstleiter (Fdl) o Betriebsleitzentrale (BLZ) Alarmierung - Sonderstützpunkt Bahnanlagen - Ortsfeuerwehr Ortsfeuerwehr vor Ort - Verhalten gemäss Aufgaben Ortsfeuerwehr (Siehe Punkt 4.1 Aufgaben der Ortsfeuerwehr) Sonderstützpunkt Bahnanlagen vor Ort - Bahnbetrieb eingestellt? - Fahrleitung ausgeschaltet? - Prüfen und Erden der Fahrleitung - Freigabe für Intervention Sicheres Arbeiten im Bereich der Bahnanlagen jetzt möglich! 2009 Copyright by GVB - 5 -
6 4.1 Zuständigkeit Ortsfeuerwehr - Zuständiger Sonderstützpunkt Bahnanlagen aufbieten und kontaktieren Unter Einhaltung der eigenen Sicherheit - Schadenplatzsicherung min. 30 m min. 30 m Ereignis min. 30 m min. 30 m Ein- / Ausgangskontrolle Achtung: o o Bahnbetrieb Gefahren des elektrischen Stromes, Lebensgefahr bei Annäherung an herabhängende Drähte - Zufahrt freihalten - Einweisung der Rettungskräfte sicherstellen - Retten / sammeln (betreuen) von Personen ausserhalb des Gefahrenbereichs - Brandbekämpfung ausserhalb des Gefahrenbereichs - Unterstützung des Sonderstützpunktes Bahnanlagen, zum Beispiel: o Wassertransport o Sanitätshilfsstelle errichten o Helilandeplatz vorbereiten o Warteräume betreiben o etc. - Intervention nur nach Rücksprache mit dem Sonderstützpunkt Bahnanlagen oder dem Infrastrukturbetreiber Bahn Copyright by GVB - 6 -
7 Anhang 1 - Gefahrenbereich Gefahrenbereich! 2 1 Bern Bahnhof / Gebäude 2009 Copyright by GVB - 7 -
8 Anhang 2 Die Sonderstützpunkte Bahnanlagen im Kanton Bern Telefonnummern der Sonderstützpunkte: (sind nur für Rückfragen bei Einsätzen) Sonderstützpunkt Bahnanlagen Berufsfeuerwehr Bern Tel.: Sonderstützpunkt Bahnanlagen Berufsfeuerwehr Biel Tel.: Sonderstützpunkt Bahnanlagen Feuerwehr Langenthal Tel.: Sonderstützpunkt Bahnanlagen Feuerwehren Spiez / Frutigen Tel.: SBB Strecken: Betriebsleitzentrale Luzern Tel.: Betriebsleitzentrale Lausanne Tel.: Kommandantennummer der Regionalen Einsatzzentralen der Kantonspolizei Bern: REZ Bern, Bern REZ MEOA, Bern REZ SJB, Biel REZ BO, Thun Weitere wichtige Telefonnummern: Internationaler Notruf 112 Polizei 117 Feuerwehr 118 Sanität 144 REGA 1414 CARE Team BSM Kanton Bern Copyright by GVB - 8 -
9 Anhang 3 - Einsatzgebiet der Sonderstützpunkte Bahnanlagen Die vier Sonderstützpunkte Bahnanlagen mit den zugewiesenen Lösch- und Rettungszügen (LRZ) - Sonderstützpunkt Bahnanlagen Biel mit dem LRZ Biel - Sonderstützpunkt Bahnanlagen Bern mit dem LRZ Bern - Sonderstützpunkt Bahnanlagen Langenthal mit dem LRZ Olten - Sonderstützpunkt Bahnanlagen Spiez / Frutigen mit dem LRZ Frutigen 2009 Copyright by GVB - 9 -
10 Notizen: 2009 Copyright by GVB
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