Richtlinien zur Abfassung der DIPLOMARBEIT des Diplomstudiums Zahnmedizin N 203

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1 Richtlinien zur Abfassung der DIPLOMARBEIT des Diplomstudiums Zahnmedizin N 203 Oktober

2 1. Ziel der Diplomarbeit Diplom- und Magisterarbeiten sind die wissenschaftlichen Arbeiten in den Diplomund Magisterstudien, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten ( 51(2) UG 2002). Das Ziel der Diplomarbeit im Rahmen des Studiums der Zahnmedizin ist, den Absolventen mit den für den Zahnarztberuf notwendigen wissenschaftlichen Kompetenzen auszustatten. Um diese Ziel zu erreichen hat jede(r) Studierende eigenständig ein Thema zu bearbeiten und als Diplomarbeit vorzulegen. Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, zu beachten ( 80(2) UG2002). 2. Auswahl des Diplomarbeitsthemas Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema der Diplomarbeit vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen ( 59(1) UG2002). Voraussetzung für die Zulassung ist der positive Abschluss des SSM 2 sowie der erfolgreiche Abschluss des zweiten Studienabschnittes. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der an der Medizinischen Universität Wien oder im Curriculum vertretenen wissenschaftlichen Fachgebiete zu entnehmen (Satzung der Medizinischen Universität 17(4)). Die oder der Studierende ist berechtigt, eine Betreuerin oder einen Betreuer nach Maßgabe der Möglichkeiten auszuwählen (Satzung der Medizinischen Universität 17(6)). 3. Betreuung der Diplomarbeit Alle Angehörigen der Medizinischen Universität Wien ( 94 Abs. 1 UG 2002) mit einer Lehrbefugnis (venia docendi) oder einer gleichzuhaltenden Qualifikation sind berechtigt, aus dem Fach ihrer Lehrbefugnis Diplomarbeiten zu betreuen und zu beurteilen (Satzung der Medizinischen Universität 17(2)). Die/der CurriculumdirektorIn ist darüber hinaus berechtigt, bei Bedarf wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungsund Lehrbetrieb ( 94 Abs. 2 Z 2 UG 2002) mit absolviertem Doktoratsstudium mit der Betreuung und Beurteilung von Diplomarbeiten aus dem Fach ihrer Dissertation oder ihres nach der Verleihung des Doktorgrades bearbeiteten Forschungsgebietes zu betrauen (Satzung der Medizinischen Universität 17(3)). 4. Meldung des Diplomarbeitsthemas Der Studierende hat das Thema und die Betreuerin oder den Betreuer der Diplomarbeit dem/der CurriculumdirektorIn vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben (Satzung der Medizinischen Universität 17(7)). Das Thema und der Betreuer gelten als angenommen, wenn der/die CurriculumdirektorIn diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Meldung gemäß Abs. 7 nicht per Bescheid untersagt. Bis zur Einreichung der Diplomarbeit kann der/die CurriculumdirektorIn in begründeten Fällen auf Antrag des Studierenden und nach Anhörung des Betreuers/ einen Wechsel des Betreuers zulassen (Satzung der Medizinischen Universität 17(8)) Die Anmeldung der Diplomarbeit erfolgt nach Begutachtung durch den Qualitätszirkel. Der von Studierenden und Betreuern unterschriebene Abstract (Problemstellung, Zielsetzung, Methodik, Statistik 1, Zeitplan, Literatur) und eine elektronische Version müssen im Sekretariat der Curriculumsdirektion (brigitte.kneidinger@meduniwien.ac.at) 1 Für die Ausarbeitung der statistischen Auswertungen steht für das angeleitete Selbststudium Herr Univ. Prof. Dr. Martin Posch (martin.posch@meduniwien.ac.at), Tel.Nr /7486 vom Institut für Medizinische Statistik ( jeweils Montag von Uhr (Rektorat, Ebene 3) zur Verfügung. 2

3 vorliegen. Das ausgefüllte Formular 2 Meldung des Diplomarbeitsthemas ist beizulegen. Die Kenntnis der Richtlinien für Good Scientific Practice - Ethik in Wissenschaften und Forschung ist bei der Anmeldung zu bestätigen. Bei klinischen und präklinischen Studien ist ein positiver Bescheid der Ethikkomission beizulegen. 3,4 Danach erfolgt die Einladung zur Vorstellung des Projektplans im Rahmen des Qualitätszirkels. Nach positiver Beurteilung durch den Qualitätszirkel wird das Thema im Wege der Prüfungsund Studienabteilung der Curriculumsdirektion gemeldet. 5. Durchführung der Diplomarbeit Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit ist so zu wählen, dass für einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist (Satzung der Medizinischen Universität 17(5)). Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, in der jeweils geltenden Fassung, zu beachten (Satzung der Medizinischen Universität 17(9)). Der Studierende hat sich im Rahmen der Diplomarbeit mit der internationalen Fachliteratur auseinanderzusetzen und zur Fragestellung mit Unterstützung des Betreuers adäquate Methoden anzuwenden und auszuwählen. Die Diplomarbeit kann wahlweise in Deutsch oder Englisch verfasst werden, mit einem Abstract in der jeweils anderen Sprache. (Satzung der Medizinischen Universität 17(10)). Der Studierende hat bei Erstellung der Diplomarbeit die Richtlinien der Medizinischen Universität Wien Good Scientific Practice Ethik in Wissenschaften und Forschung 5 zu beachten (Satzung der Medizinischen Universität 17(10)). Der Aufbau der Diplomarbeit soll dem einer wissenschaftlichen Arbeit nach den Vancouver-Richtlinien 6 entsprechen (Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Kurzfassung & Abstract, Einleitung, Material und Methoden, Ergebnisse, Diskussion, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Anlagen, Curriculum Vitae, letzteres ist optional). Schrift und Seiteneinteilung sind wie folg festgelegt: Format DIN A4 gebunden mit steifem Deck- und Rückblatt Seitenränder: Schriftgröße 12; Textteil: ein- oder doppelseitig; Blocksatz mit Zeilenabstand 1,5; Times New Roman oder Arial. Die Diplomarbeit soll 50 bis 100 Seiten umfassen und innerhalb von 6 Monaten nach deren Genehmigung durch den Curriculumdirektor beendet und in der Studienund Prüfungsabteilung eingereicht werden. Kann die Diplomarbeit 12 Monate nach Genehmigung nicht eingereicht werden, so ist vor Ablauf der Frist, ein von der/dem Studierenden und deren Betreuern unterzeichnetes formales Ansuchen mit Begründung um Fristverlängerung an den/die CurriculumdirektorIn im Wege der Studien- und Prüfungsabteilung zu stellen. Widrigenfalls bzw. bei Ablehnung des Ansuchens kann die Genehmigung der Diplomarbeit als verfallen erklärt werden Der Ethik-Kommission ( müssen alle Studien an Patienten und Probanden vorgelegt werden, bei denen irgendeine Form der Intervention erfolgt, oder bei der identifizierbares Patientenmaterial oder identifizierbare Patientendaten verwendet werden. 4 Der Ethik-Kommission ( müssen alle Studien an Patienten und Probanden vorgelegt werden, bei denen irgendeine Form der Intervention erfolgt, oder bei der identifizierbares Patientenmaterial oder identifizierbare Patientendaten verwendet werden und 7 Es sei hier besonders auf die Notwendigkeit der laufenden Dokumentation des Fortschrittes der Arbeit und der Ergebnisse sowie aller relevanten Termine in geeigneter Form (Logbuch, Protokollbuch) hingewiesen. 3

4 6. Einreichung der Diplomarbeit Die abgeschlossene Diplomarbeit ist beim/der CurriculumdirektorIn zur Beurteilung einzureichen (Satzung der Medizinischen Universität 17(11)). Nach Fertigstellung der Diplomarbeit und deren Beurteilung durch die Betreuerin oder den Betreuer, sowie einer allfälligen zweiten Stellungnahme durch den Qualitätszirkel, ist diese beim/der CurriculumdirektorIn im Wege der Prüfungs- und Studienabteilung in einfacher Ausfertigung in gebundener Form einzureichen. Auf dem beizulegenden Einreichformular 8 ist die Einhaltung der Richtlinien für die Abfassung einer Diplomarbeit an der Medizinischen Universität Wien zu bestätigen. Weiters ist die unterfertigte Erfassungsbestätigung der Meldung der Diplomarbeit an die Dissertations- und Diplomarbeitsdatenbank der Nationalbibliothek beizulegen. 7. Begutachtung und Approbation Der/die CurriculumdirektorIn hat die Betreuerin oder den Betreuer unverzüglich mit der Begutachtung und Beurteilung der Diplomarbeit zu beauftragen. Die Betreuerin oder der Betreuer hat die Diplomarbeit innerhalb von längstens sechs Wochen ab der Einreichung zu begutachten und zu beurteilen. Wird die Diplomarbeit nicht fristgerecht begutachtet und beurteilt, hat der/die CurriculumdirektorIn die Diplomarbeit auf Antrag des Studierenden einem anderen Universitätsangehörigen gemäß Abs. 2 oder 3 zur Begutachtung und Beurteilung zuzuweisen (Satzung der Medizinischen Universität 17(11)). Im Falle einer negativen Beurteilung kann der/die CurriculumdirektorIn auf Antrag des Studierenden eine/n oder mehrere weitere(n) GutachterInnen bestellen. Gelangen die Gutachter zu unterschiedlichen Beurteilungen, sind die vorgeschlagenen Beurteilungen zu addieren, das Ergebnis der Addition durch die Anzahl der Gutachter zu dividieren und das Ergebnis auf eine ganzzahlige Beurteilung zu runden. Dabei ist bei einem Ergebnis, das größer als 0,5 ist, aufzurunden (Satzung der Medizinischen Universität 17(12)). Die Begutachtung hat entsprechend der Notenskala mit sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), genügend (4), nicht genügend (5) unter Bereitstellung einer schriftlichen Beurteilung zu erfolgen. Den Kandidaten ist auf Begehren Einsicht in die Gutachten zu gewähren, wenn sie/er dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Note verlangt. Die Approbation erfolgt durch den/die CurriculumdirektorIn

5 8. Diplomprüfung Der zweite Teil der dritten Diplomprüfung umfasst eine mündlich kommissionelle Prüfung aus dem wissenschaftlichen Fachgebiet, dem das Thema der Diplomarbeit zuzuordnen ist, wobei nach Möglichkeit eine Vertreterin oder ein Vertreter aus einem nicht-klinischen Fach und eine Vertreterin oder ein Vertreter aus einem klinischen Fach als Prüferinnen bzw. Prüfer zu bestellen sind. Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der dritten Diplomprüfung ist die Approbation der Diplomarbeit durch die Curriculumdirektion. Die Anmeldung erfolgt elektronisch durch die Studierenden. Die Termine und der Ort der Prüfung werden im Internet durch die Curriculumdirektion ehest möglich, aber zumindest drei Wochen vor Abhaltung bekannt gemacht. Gegenstand der Prüfung ist das fachliche Umfeld der Diplomarbeit. Nach der etwa 15-minütigen Vorstellung der Diplomarbeit durch die Studierenden sind alle Prüfer und allenfalls das Auditorium aufgefordert, themenrelevante Fragen zu stellen. 9 Diese Fragen müssen im Prüfungsprotokoll vermerkt werden. Anschließend wird eine prüferbezogene Einzelbeurteilung und eine Gesamtbeurteilung erstellt. Beurteilt wird der Vortrag [Problemstellung und Zielsetzung 10, Methodik 11, Ergebnisse 12, Diskussion 13, Layout 14, Rhetorik 15 ], das allgemeine Wissen über das Fachgebiet und die kritische Diskussion der Daten. Die Beurteilung stellt auch die Grundlage für die allfällige Einladung zum Wettbewerb für die Prämierung der besten Diplomarbeit des Studienjahres durch den Zweigverein Wien der Österreichischen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde dar. 9 Power-Point Präsentation erwünscht, Präsentation auf mitgebrachten Computer unerwünscht 10 Kurze Übersicht über den Stand des Wissens als Begründung warum die Studie gemacht wurde. Beschreibung des zu lösenden Problems, der Relevanz bzw. Bedeutung des Problems für Wissenschaft und Praxis. 11 Darstellung der Methoden in einer logischen Sequenz. Wie wurde die Studie geplant und ausgeführt und wie wurden die Daten ermittelt und analysiert? 12 Chronologische Darstellung der Ergebnisse und Konsistenz mit den Methoden. Darstellung der Ergebnisse basierend auf statistischen Analysen. 13 Darstellung eigener Ergebnisse im Kontext mit dem Stand des Wissens & Was trägt die Studie dazu bei? Was sind die Stärken und Schwächen der Studie? Werden die Schlussfolgerungen durch die Ergebnisse unterstützt? 14 Text: Schriftgröße, Schriftart, Kontrast, Layout, Textmenge etc. Diagramme: Titel, Strichstärke, Beschriftung der Achsen, Einheiten, Signifikanzen etc. Tabellen: Titel, Beschriftung der Kolonnen und Reihen, Signifikanzen, Fußnoten etc. 15 Klarheit, Sprachgeschwindigkeit, Sprachmelodie, Pausen, Vermeidung von Jargon und Abkürzungen etc. 5

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