Prüfungsangelegenheiten
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- Harald Lange
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Prüfungsangelegenheiten Wolfgang Kowarschick
2 Prüfungskommission Festsetzung und Bekanntgabe der Termine für die einzelnen Prüfungsleistungen. Bestellung der Prüfenden, die Zuordnung der Studierenden zu den Prüfenden. Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel auf Vorschlag des Prüfenden, der mit der Aufgabenstellung betraut ist. Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten, Studienund Prüfungsleistungen und einschlägiger, gleichwertiger Berufs- oder Schulausbildungen. Entscheidung über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften. Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen. Entscheidung über die Folgen des Nichterscheinens zu Prüfungen. Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen.
3 Prüfungskommission Michael Kipp Wolfgang Kowarschick (Vorsitzender der PK), Robert Rose Thomas Rist (Notenanerkennung, Studienberatung) Jens Müller KP Ludwig John (Gast der PK, Praktikumsbetreuung, Studienberatung) Nik Klever (Gast der PK, Studiendekan I) Daniel Rothaug (Gast der PK) Alexandra Teynor (Gast der PK, Praktikumsbetreuung)
4 Anträge Anträge form- und fristlos (am Besten per ) an: T. Rist: Notenanerkennung A. Teynor/KP L. John: Praktikumsstelle W. Kowarschick: alles Übrige, insb. ATTESTE (Sekretariat Informatik!!!) Prüfungsamt: Anträge besser gleich bei Kowarschick abgeben Die Prüfungskommission tagt ca. einmal pro Monat:
5 Rechtliche Grundlagen Bayerisches Hochschulgesetz Rahmenprüfungsordnung (RaPO) Prüfungsordnung der HSA (APO) Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) Bachelor: IAM, Master: IMS
6 Studienplan glossar.hs-augsburg.de/iam glossar.hs-augsburg.de/ims Pflichtfächer + Wahlpflichtfächer Module (Modul = mehrere Lehrveranstaltungen) Leistungsnachweise: Klick auf Prüfungen Pro bestandener Prüfung erhalten Sie Credit Points (CP): 30 CP pro Semester 210 CP in 7 Semestern (BA), 90 CP in 3 Semestern (MA) Zeugnis: Modulnoten und Fachnoten Wahlfächer (z.b. Aktzeichnen): Zusatzzeugnis
7 Prüfungsteilnahme Online-Anmeldung Anmeldung Teilnahme Aber: keine Anmeldung => keine Teilnahme Teilnahme Leistungsnachweis (z. B. Praktikum): Zulassung zu Prüfung Klausur: Unterschrift direkt vor der Klausur Studienarbeit: (Teil-)Abgabe der Arbeit Notenbekanntgabe: Semesterende Noteneinsicht: Letzter Tag des Semesters
8 AW-Klausuren (Bachelor) AW-Fächer können in jedem Semester belegt werden IAM: Belegung der Fächer laut Studienplan im 4. Semester IAM: Sprache (i. Allg. Englisch) ist Pflicht IAM: Medienenglisch (im 3. Semester) IMS: AW-Fächer sind Wahlfächer fester Prüfungstermin: 1. Donnerstag und der darauffolgende Samstag
9 Arbeitsbelastung Vollzeitstudium Arbeitszeit laut KMK: mindestens 1500 h/jahr = 750 h/semester höchstens 1800 h/jahr = 900 h/semester ein Semester dauert ca. 15 Wochen 750/15 = 50 Stunden Arbeitsbelastung pro Woche 900/15 = 60 Stunden Arbeitsbelastung pro Woche 6 Tage pro Woche à 8 bis 10 Stunden (48h-60h) jede Woche mindestens 1,6 h/credit Beispiel CSA: 5 CP 8h = 1 Tag Arbeit/Woche
10 Wichtige Regeln 1 7 (IMS 3) Semester Regelstudienzeit 9 (IMS 5) Semester Höchststudiendauer, sonst ist man erstmals durch alle fehlenden Pflichtprüfungen durchgefallen (einschließlich Bachelor-/Masterarbeit) zweimaliges Durchfallen ist in jedem Fach (außer bei der Abschlussarbeit) möglich dreimaliges Durchfallen ist nur in einem Fach möglich dreimaliges Durchfallen in zwei Fächern oder viermaliges Durchfallen in einen Fach => Zwangsexmatrikulation Frist für Wiederholungsprüfungen: ein Semester Wiederholungsprüfung versäumt => Amtsfünf
11 Wichtige Regeln 2 Wahlpflichtfächer: i. Allg. keine Wiederholungsprüfungen! Orientierungsprüfungen bis zum Ende des 2. Semesters ablegen, sonst Amtsfünf Visuelle Konzepte I (Gestaltung) Computersystem und Algorithmen I (Informatik) 5. Semester: keine 80 Credits => keine Zulassung zum Praxissemester und Prüfungen ab dem 5. Semester Weitere Regelungen für BAFöG und Studienkredite Prüfung versäumt: Attest vom Prüfungstag! Atteste immer direkt an Prof. Kowarschick (bzw. Sekretariat) Rechtzeitig Anträge auf Fristverlängerung stellen!!!!
12 Plagiat => Prüfung ist nicht bestanden
13 Plagiat Ein Plagiat liegt vor, wenn man fremde geistige Leistungen in einem Werk (Praktikumsaufgabe, Studienarbeit, Abschlussarbeit etc.) als eigene geistige Leistungen ausgibt: fehlende Quellenangabe unzureichende Quellenangabe ( fremde Leistung steht für sich selbst (Zitate zur Verdeutlichung eigener Ideen ist OK) Abschreiben (in Klausur), Kopieren (in Studienarbeit) Teamarbeit, bei der nicht klar ist, wer was erstellt hat
14 Plagiat UrhG 51 Zitate Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
15 Plagiat UrhG 63 Quellenangabe (1)Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen... der vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. (2)Soweit... die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert. In den Fällen der öffentlichen Wiedergabe nach den ist die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers stets anzugeben, es sei denn, dass dies nicht möglich ist.
16 Erstellungserklärung Jeder Studien- oder Abschlussarbeit muss eine handschriftlich unterschriebene Erstellungserklärung beigefügt werden: Hiermit versichere ich, die eingereichte Abschlussarbeit selbständig verfasst und keine andere als die von mir angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt zu haben. Wörtlich oder inhaltlich verwendete Quellen wurden entsprechend den anerkannten Regeln wissenschaftlichen Arbeitens zitiert. Ich erkläre weiterhin, dass die vorliegende Arbeit noch nicht anderweitig als Abschlussarbeit eingereicht wurde. Das Merkblatt zum Täuschungsverbot im Prüfungsverfahren der Hochschule Augsburg habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. Ich versichere, dass die von mir abgegebene Arbeit keinerlei Plagiate, Texte oder Bilder umfasst, die durch von mir beauftragte Dritte erstellt wurden. (
17 Praxissemester (nur IAM) 5. Semester 20 Wochen praktische Tätigkeit in Medienfirma 80 Credits, sonst keine Zulassung Bestätigung von Praxisbetreuer (Kowarschick/John) Praktikantenamt: Verträge, Berichte (Frau Nöbauer) alle zwei Wochen Lehrveranstaltungen (Praxisseminar, Recht) Eine Blockveranstaltung (Berufskunde) Ersatzweise: Auslandstudiensemester (ohne Notenanerkennung, Prof. Binger)
18 Bachelorarbeit Anmeldung: zu Semesterende Voraussetzung: Praktische Tätigkeit erfolgreich absolviert Dauer: 2 Personenmonate (40 Stunden pro Woche) Dauer: maximal 4 Monate (noch andere Veranstaltungen) Abgabe: in der Regel zu Semesterende Verlängerung um maximal 2 Monate (nur wenn triftige Gründe vorliegen) Verspätete Abgabe: Amtsfünf Erstellungserklärung
19 Masterarbeit Anmeldung: zu Semesterende Dauer: maximal 6 Monate (3. Semester) Abgabe: in der Regel zu Semesterende Verlängerung um maximal 3 Monate (nur wenn triftige Gründe vorliegen) Verspätete Abgabe: Amtsfünf Erstellungserklärung
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