Die Ermittlung von NS-Raubgut in der Universitätsbibliothek Marburg Ein Praxisbericht
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- Ilse Abel
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1 Die Ermittlung von NS-Raubgut in der Universitätsbibliothek Marburg Ein Praxisbericht Bernd Reifenberg Erschienen in: Jüdischer Buchbesitz als Beutegut. Symposium im Niedersächsischen Landtag am 14. November Eine Veranstaltung des Niedersächsischen Landtages und der Niedersächsischen Landesbibliothek. Hannover, 2003 (Schriftenreihe des Niedersächsischen Landtages; 50), S Wie man inzwischen weiß, waren wissenschaftliche Bibliotheken im Dritten Reich häufig Nutznießer von Enteignungen und Beschlagnahmungen: Sie dienten als Sammelstellen für verbotene Literatur, profitierten von der Enteignung der aus rassischen und politischen Gründen verfolgten Personengruppen und erhielten Zuweisungen aus den während des Krieges als Beutegut verschleppten Büchern und Bibliotheken. Die ersten offensichtlich aus solchen Quellen stammenden Bücher wurden in Marburg mehr oder weniger zufällig entdeckt. Bei der Vorbereitung einer Ausstellung über die im Dritten Reich verbotene Literatur in den Beständen der Universitätsbibliothek stieß die Historikerin Margret Lemberg auf mehrere Bände, die Besitzstempel der Dreiturm-Seifenfabrik in Steinau bei Schlüchtern trugen. Der Verdacht, dass sie vermutlich aus dem Besitz von Opfern des Nazi-Regimes stammen, konnte schnell bestätigt werden: Aus den Zugangsbüchern der Bibliothek ging hervor, dass die Bände aus zwei Lieferungen mit mehr als 50 Büchern stammten, die das Landratsamt Schlüchtern 1935 nach Marburg geschickt hatte. Weitere Nachforschungen ergaben, dass sich die Dreiturm-Fabrik bis 1934 im Besitz des deutsch-jüdischen Fabrikanten Max Wolf ( ) befand und dann von den Nationalsozialisten enteignet wurde. 1 Die insgesamt sechs bei den Ausstellungsvorbereitungen gefundenen Bücher - wie sich aus dem Kontext ergibt, handelt es sich um seinerzeit verbotene Literatur, in diesem Fall politischen, d.h. sozialistischen Inhalts - stammten teils aus der Firmenbibliothek der Dreiturm-Werke, teils aus den Privatbibliotheken von Max Wolf und seiner Frau Ilse sowie seines Bruders Arnold Wolf. Schon vor dem Fund der sechs Bücher, die im November vergangenen Jahres an den Sohn Max Wolfs zurückgegeben wurden, hatte sich die Universitätsbibliothek Marburg bemüht, die im Dezember 1998 auf der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust formulierten Forderungen umzusetzen. Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin der Bibliothek - unsere damalige Kollegin Veronica Albrink - wurde im November 1999 mit der Recherche nach Nazi-Raubgut in den Beständen der Bibliothek betraut. Zusammen mit studentischen Hilfskräften durchsuchte sie die Akzessionsjournale (Zugangsbücher) aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 und anderes die Erwerbungen der Bibliothek betreffendes Aktenmaterial nach Hinweisen. 2 Aus den Unterlagen ging zwar hervor, dass die Bibliothek verschiedentlich Lieferungen konfiszierter Literatur erhalten und 1 Vgl. Christine Wittrock: Saubere Geschäfte, weiße Westen und Persilscheine. Die Geschichte der Seifenfabriken in Schlüchtern und Steinau seit Hanau, Margret Lemberg: Verboten und nicht verbrannt. Die Universitätsbibliothek Marburg und ihre Bücher zwischen 1933 und Marburg, 2001 (Schriften der Universitätsbibliothek Marburg, 110). - Bernd Reifenberg: Eine wissenschaftliche Bibliothek als Sammelstelle für indizierte Literatur. Zur Rückgabe von sechs Büchern an die Erben des deutsch-jüdischen Fabrikanten Max Wolf. In: Beiträge öffentlicher Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Umgang mit Kulturgütern aus ehemaligem jüdischen Besitz. Magdeburg, 2001 (Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, 1). S Vgl. Veronica Albrink: Geschichte im Magazin. Die Suche nach beschlagnahmten Büchern in der Universitätsbibliothek Marburg. In: Hundert Jahre nach Marburg. Aktuelle Aufsätze aus der Universitätsbibliothek Marburg. Marburg, 2000 (Schriften der Universitätsbibliothek Marburg, 102), S Dirk Barth: Eine Marburger Bücherrückgabe. In: Bibliotheksdienst 39 (2001), S
2 eingearbeitet hat, trotz intensiver Suche war es allerdings bis zu dem Fund der Wolfschen Bücher nur in wenigen Fällen möglich, die aus Beschlagnahmungen stammenden Zugänge zu identifizieren. Bei der Ermittlung der Bücher ergab sich nämlich ein gravierendes Problem: Die Akzessionsjournale der Bibliothek enthalten - wenn überhaupt - nur unvollständige Titelangaben, in vielen Fällen wurde bloß die Zahl der Bände und eine summarische Qualifikation nach Sachgruppen verzeichnet. So finden sich zum Beispiel für die Zusendung des Landratsamt Schlüchtern, mit der die im letzten Jahr zurückgegebenen Bücher ins Haus kamen, nur folgende Eintragungen: 10 Werke literar. Inhalts 2 med. Bücher 17 volksw. u. parteipolit. Schriften 6 philos.-psych. Schriften 8 histor. Schriften 3 theol. Schriften Auf der Grundlage so spärlicher Angaben lassen sich die betreffenden Bücher in einer größeren Bibliothek kaum ermitteln. Um es dennoch nicht bei den erwähnten Zufallsfunden zu belassen, begann die Universitätsbibliothek Marburg Ende vergangenen Jahres mit einem aufwendigen Recherche- Projekt. Zunächst wurden die Akzessionsjournale der Jahre 1933 bis insgesamt etwa Eintragungen - noch einmal durchgesehen und eine Liste von all den Zugängen erstellt, unter denen sich möglicherweise Bücher befinden, die aus enteignetem Besitz von Verfolgten des Nazi-Regimes stammen, als verbotene Literatur beschlagnahmt oder abgegeben wurden oder als Beutegut aus den besetzten Gebieten ins Deutsche Reich kamen. Zu diesen Zugängen zählen vor allem: von der Berliner Staatsbibliothek, der Reichstauschstelle oder der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft (heute: DFG) zugesandte Werke, sofern es sich nicht um Neuerscheinungen handelt. antiquarische Käufe (besonders ab 1938 und auch über das Ende des Zweiten Weltkriegs hinaus). Geschenke von Institutionen, die mit der Beschlagnahmung verbotener Bücher oder der Verwertung enteigneten Besitzes zu tun hatten, wie zum Beispiel Landrats- und Bürgermeisterämter, Polizeidienststellen oder Finanzbehörden. und ansonsten im Prinzip alle Bücher, die in dem besagten Zeitraum gebraucht ins Haus kamen und/ oder in der NS-Zeit verboten waren. Die aus den Akzessionsjournalen entnommenen Angaben (Erwerbungsart, Datum der Verzeichnung, Zugangsnummer, Zahl der Bände, Lieferant und - soweit vorhanden - Titelangaben) wurden in einer Datenbank erfasst. Eine Prüfung der Marburger Bestandsverzeichnisse ergab, dass der alte Alphabetische Zettelkatalog die Möglichkeit bot, die Titel und Signaturen der fraglichen Zugänge zu ermitteln: Da auf den Titelkarten seit ca auch die Zugangsnummern der Neuzugänge festgehalten wurden, musste eine Durchsicht des gesamten Katalogs die gesuchten Bücher zu Tage fördern. Ein aus zahlreichen Mitarbeitern aller Abteilungen gebildetes Team begann im Juni diesen Jahres mit der aufwändigen Recherche: Karte für Karte des immerhin Titelkarten umfassenden Katalogs musste durchgesehen werden, bei Titelkarten mit Zugangsnummern aus den Jahren 1933 bis 1950 wurde anhand einer Liste mit den gesuchten Nummern überprüft, ob es sich um einen der fraglichen Zugänge handelt. Wenn ja, wurde die Karte gezogen (hier kam uns der Umstand zugute, dass der Zettelkatalog inzwischen in digitalisierter Form vorlag und daher nicht mehr gebraucht wurde, so dass die Titelkarten für das Projekt als Titelnachweise, Bestellzettel etc. verwendet werden konnten). Die Durchsicht des Katalogs wurde im August abgeschlossen, der Arbeitsaufwand für diesen Teil des Projekts betrug etwa 600 Arbeitsstunden. Inzwischen sind wir dabei, die ermittelten Titeldaten zu erfassen und die Bücher auf Besitzvermerke, Exlibris und andere Spuren ihrer Herkunft zu untersuchen. Beteiligt sind daran eine Diplombibliothekarin auf einer Zweidrittel-Stelle, ich selbst mit
3 einem etwa 15-Prozent-Anteil meiner Arbeitszeit sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Magazin, die die Bücher heraussuchen und bereitstellen. Das Ergebnis der Durchsicht wird ebenfalls in der schon erwähnten Datenbank festgehalten, die damit - im Unterschied zu einem normalen Bibliothekskatalog - die Möglichkeit bietet, auch nach den Lieferanten der erfassten Zugänge und den Vorbesitzern der Bücher zu suchen (so weit die Bücher über letztere Auskunft geben). Die Erfassung der bibliographischen Daten erfolgt übrigens in stark verkürzter Form: Verzeichnet werden lediglich Titel, Verfasser oder Herausgeber, Erscheinungsort, Verlag und Jahr, bei mehrbändigen Werken außerdem die Zahl der Bände. Reguläre Titelaufnahmen im Verbundkatalog mit allen in diesem Kontext üblichen Angaben wären für das Projekt kein Gewinn, hätten aber erheblich mehr an Zeit bzw. Personal benötigt, als in Marburg zur Verfügung stand. Von den etwa 8000 Titeln, die wir suchen, sind inzwischen mehr als 2500 erfasst und 1400 durchgesehen. In etwa einem Viertel der bislang bearbeiteten Bücher wurden Besitzstempel, Exlibris, Widmungen oder handschriftliche Besitzvermerke gefunden, bei weiteren 5 Prozent Spuren davon - in diesen Fällen wurden die Besitzvermerke ausradiert, weggekratzt, ausgeschnitten, Exlibris herausgelöst usw. Bis wir alle bei unserem Fischzug durch den Katalog ermittelten Bücher erfasst und durchgesehen haben, wird es noch einige Monate dauern, aber schon die bislang bearbeiteten Titel zeigen, dass sich die mühevolle Suche lohnt: Im Oktober 1940 erhielt die Bibliothek eine umfangreiche Buchsendung, die im Akzessionsjournal als - auf den ersten Blick ganz unverdächtiges - Geschenk eines Prof. Benz, Stargard verzeichnet wurde. Aus einem Schriftwechsel zwischen Benz und der Bibliotheksleitung geht jedoch hervor, dass es sich bei den besagten Büchern um Reste verschiedener Gutsbibliotheken ehemals polnischen Besitzes handelt. Professor Ernst Benz, der von 1935 bis 1973 als Theologe an der Philipps- Universität lehrte, war während des Zweiten Weltkriegs als Wehrbezirkspfarrer tätig und hatte die Bände in einem Depot mit Büchern gefunden, die aus Plünderungen polnischer Güter stammten und nun vernichtet werden sollten. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Landratsamt suchte er aus dem Bestand heraus, was ihm wertvoll schien, und schickte es an die Marburger Universitätsbibliothek. Eine weitere Sendung soll übrigens an die Universitätsbibliothek Halle gegangen sein. Um was für Bücher es sich im Einzelnen handelt, geht aus der betreffenden Eintragung im Akzessionsjournal nicht hervor, da dort lediglich die Zahl der Bände angegeben ist. Im Rahmen des Rechercheprojekts konnten inzwischen schon mehr als die Hälfte der insgesamt 41 damals in den Bestand übernommenen Bände ermittelt werden. Die meisten waren allerdings ohne Besitzvermerke, in einem zweibändigen Werk wurde offensichtlich das Exlibris entfernt, in einem anderen findet sich ein Wappenstempel, der vielleicht Aufschluss über den Vorbesitzer geben kann. Einer der gefundenen Bände weist einen handschriftlichen Besitzvermerk aus dem Jahr 1806 auf. Auch aus den beiden Lieferungen des Landratsamts Schlüchtern, mit denen die im November letzten Jahres zurückgegebenen Bücher in die Bibliothek kamen, wurden inzwischen weitere 20 Bände ermittelt, darunter auch ein Buch, dessen früherer Besitzer, ein Mitarbeiter der Dreiturm-Fabrik, heute in Frankfurt lebt und noch sehr genau von den Umständen der Beschlagnahmung zu berichten wusste. Unser Angebot, ihm das Buch zurückzugeben, lehnte er freundlich ab: Wenn wir es noch brauchen könnten, sollten wir es ruhig behalten. Er habe genug Bücher und würde auch nicht mehr so viel lesen, wegen der Augen, er sei immerhin über fünfundneunzig. Als ich den alten Herrn schließlich in Frankfurt besuchte, hatte er einen kleinen Stapel mit weiteren Büchern bereit gelegt, die für die Universitätsbibliothek bestimmt waren, falls wir Interesse hätten. Und noch etwas hat er mir mit auf den Weg gegeben: Es sei eigentlich schade, dass man erst jetzt damit anfängt, sich mit diesen Sachen zu beschäftigen.
4 Auch aus verschiedenen anderen Zugängen, deren Lieferung durch Landratsämter, Polizeidienststellen oder Bürgermeisterämter darauf schließen lässt, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit beschlagnahmt wurden, konnten schon viele Bände ermittelt werden. Aufgrund von Besitzstempeln, Exlibris o.ä. ließ sich ein Großteil dieser Bücher den früheren Besitzern zuordnen, darunter Gewerkschaftsbibliotheken, Leihbüchereien und Privatpersonen. Allerdings gab es dabei auch Überraschungen: So stammen zum Beispiel mehrere in der NS-Zeit verbotene Romane, die der Bibliothek im November 1933 vom Polizeipräsidium Kassel zugesandt wurden, nicht aus dem Besitz von Opfern des Nazi-Regimes, sondern aus der Bibliothek der Polizeiberufsschule Hannoversch-Münden. Die beschriebenen Fälle, in denen - meist weil es sich um verbotene Bücher handelt - nachgewiesen werden konnte, dass die Bücher geraubt bzw. beschlagnahmt wurden, stellen allerdings Ausnahmen dar. Wie schon eingangs erwähnt, werden im Rahmen des Projekts sämtliche Zugänge aus den Jahren 1933 bis 1950 überprüft, die möglicherweise aus dem Besitz von Opfern des NS-Regimes stammen, darunter zum Beispiel alle antiquarischen Käufe. Welche von diesen Büchern tatsächlich beschlagnahmt oder enteignet, lässt sich in den meisten Fällen weder anhand der Akzessionsjournale oder anderer Erwerbungsakten noch anhand der Bücher selbst feststellen. Vermutlich dürfte der größte Teil dieser Zugänge - sowohl antiquarische Käufe als auch Zusendungen der Reichstauschstelle oder der Preußischen Staatsbibliothek - durchaus regulärer und rechtmäßiger Herkunft sein. Das trifft selbstverständlich auch auf die Bücher zu, in denen sich Besitzvermerke von Privatpersonen oder Institutionen finden: Es ist davon auszugehen, dass die meisten dieser Bücher in den Tauschverkehr bzw. Antiquariatshandel gelangt sind, ohne dass die Repressionen der nationalsozialistischen Machthaber dabei eine Rolle spielten. Warum dann die ganze Arbeit? Das Ergebnis unseres Projekts wird sein, dass die Universitätsbibliothek Marburg erstens Titel, Signaturen und Lieferanten aller fraglichen Zugänge kennt und zweitens jeden in den Büchern vorgefundenen Besitzvermerk erfasst hat. Damit ist sie in der Lage, gemäß den Empfehlungen der von Bund und Ländern 1999 verabschiedeten Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes auf zwei wesentliche Fragen zu antworten: 1. Sie kann Auskunft darüber geben, ob sich in ihrem Bestand Bücher mit dem Namen oder Exlibris bestimmter Personen befinden, deren Besitz in der NS-Zeit beschlagnahmt wurde. Im April diesen Jahres erschien im Association of Jewish Refugees Journal eine kurze Meldung über die Rückgabe der in der Dreiturm-Fabrik beschlagnahmten Bücher, verbunden mit dem Hinweis, dass die Universitätsbibliothek Marburg bestrebt sei, die rechtmäßigen Besitzer von weiteren in der NS-Zeit enteigneten Büchern zu ermitteln. Daraufhin erreichten uns schon bald mehrere konkrete Anfragen nach Büchern aus dem Besitz von einzelnen deutsch-jüdischen Emigranten und Holocaust-Opfern. Nach Abschluss des Projekts kann die Bibliothek auf solche Fragen umfassend antworten und die betreffenden Bücher gegebenenfalls zurückerstatten. 2. Die Universitätsbibliothek Marburg wird außerdem angeben können, ob sie bestimmte Bücher, die aus enteignetem Besitz stammen und deren weiterer Weg (z.b. in ein bestimmtes Antiquariat) sich verfolgen lässt, aus der betreffenden Quelle erworben hat. In den Archiven der Finanzbehörden gibt es eine Vielzahl von detaillierten Verzeichnissen über während der NS-Zeit enteigneten Besitz und zum Teil auch Aktenmaterial über seinen Verbleib. Eine unlängst in Frankfurt präsentierte Ausstellung des Fritz Bauer Instituts, die demnächst auch in der Marburger Universitätsbibliothek zu sehen sein wird, dokumentiert diesen legalisierten Raub am Beispiel der hessischen Finanzbehörden. Anhand der überlieferten Unterlagen lässt sich vermutlich in vielen Fällen nachweisen, welche Bücher bei der Veräußerung von beschlagnahmtem jüdischen Eigentum durch welches Antiquariat aufgekauft
5 wurden. Mit Hilfe der jetzt ermittelten Daten kann die Bibliothek darüber Auskunft geben, ob sie die in diesen Bestandsverzeichnissen aufgeführten Bücher im fraglichen Zeitraum von den betreffenden Antiquaren erworben hat. Mitunter dürften auch in den Antiquariaten selbst noch Geschäftsunterlagen existieren, die es erlauben, die Herkunft bestimmter Bücher zurückzuverfolgen, wenn die Buchhändler bereit sind, in dieser Angelegenheit mit der Bibliothek zu kooperieren. Bislang haben die Bibliotheken - von wenigen Ausnahmen abgesehen - bei der Suche nach Nazi- Raubgut wenig Engagement gezeigt. Dass es keine Hinweise auf Nazi-Raubgut in den Beständen der eigenen Bibliothek gebe, ist schnell gesagt (und - wie manches Beispiel lehrt - oft auch genau so schnell widerlegt). Gern wird auch angeführt, dass die Suche nach solchen Zugängen nicht machbar sei oder viel zu aufwändig und vermutlich ergebnislos. - Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass in vielen Bibliotheken für andere als dringlich eingestufte Projekte außergewöhnliche Anstrengungen durchaus möglich waren und sind, insbesondere auch dann, wenn es um die Wiedererlangung von Beutegut aus Russland und anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion geht. Das Marburger Projekt, das in der Tat sehr arbeitsaufwändig ist und bislang ganz ohne externe Mittel und Kräfte durchgeführt wurde, hat schon jetzt gezeigt, dass eine solche Suche durchaus machbar ist und auch zum Ziel führt.
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