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1 Sehr geehrter Interessent! Private Banking ist der internationale Begriff für eine Fülle von verschiedenen Dienstleistungen für vermögende Privatkunden und beschränkt sich nicht auf eine reine Anlage- oder Vermögensberatung. Private Banking bedeutet für uns Kundenbeziehung auf höchstem Niveau. Die Basis dafür ist Vertrauen und dieses Vertrauen gewinnen wir beginnend mit einem sehr ausführlichen Erstgespräch durch unsere persönliche Beratung und die hervorragende Qualität unserer Dienstleistung. Oberste Priorität dabei haben Ihre persönlichen Wünsche und Ziele. Der Inhalt dieser Mappe zeigt Ihnen einen kleinen Teil an wissenswerten Fakten und Besonderheiten des Bankplatzes Österreich. Außerdem finden Sie darin zentrale Daten über unser Institut sowie einen Überblick über unser Leistungsangebot. Was wir Ihnen in dieser Mappe leider nicht vermitteln können, ist unsere Art persönliche Gespräche mit Ihnen zu führen. Damit Sie sich von unserer Qualität überzeugen können, nehmen wir uns sehr gerne Zeit für Sie. Unverbindlich und kostenlos. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per einen Termin mit uns, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können. Ihr PrivateBanking Team Bernd Fischer Georg Gundolf Günter Smodic Johannes Nenning

2 WIR SIND FÜR SIE ERREICHBAR ANSCHRIFT: RAIFFEISENBANK LECH/ARLBERG reg. Genossenschaft m.b.h. Dorf Lech am Arlberg TELEFON 05583/ AUS DEM AUSLAND: 0043/5583/ FAX 05583/ AUS DEM AUSLAND: 0043/5583/ INTERNET: ÖFFNUNGSZEITEN: Wintersaison ( ) Montag - Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr Samstag Uhr Uhr Sommersaison ( Nov. 08) Montag - Freitag Uhr Uhr Uhr Uhr FEIERTAGE IN ÖSTERREICH 2008: 01. Jan. Neujahr 06. Jan. Hl. Drei Könige 24. März Ostermontag 01. Mai Staatsfeiertag 12. Mai Pfingstmontag 22. Mai Fronleichnam 15. Aug. Maria Himmelfahrt 26. Okt. Nationalfeiertag 01. Nov. Allerheiligen 08. Dez. Maria Empfängnis 25. Dez. Christtag 26. Dez. Stefanitag Bitte vereinbaren Sie für ein ausführliches Beratungsgespräch einen Termin mit uns, gerne auch außerhalb der Öffnungszeiten!

3 BANKGEHEIMNIS Das österreichische Bankgeheimnis bietet durch seine starke gesetzliche Verankerung innerhalb Österreichs und innerhalb der Europäischen Union einen hervorragenden Schutz für Sie und Ihr Vermögen. Damit ist der Bankplatz Österreich für eine diskrete und sichere Geldanlage heute und in der Zukunft eine der besten Adressen weltweit. Sie als Kunde unserer Bank haben somit die besten Voraussetzungen für eine diskrete und lohnende Geldanlage zu Ihrer Verfügung. SICHERHEIT UND DISKRETION FÜR SIE UND IHR VERMÖGEN Das österreichische Bankgeheimnis hat eine dreifache Verankerung: a) im Bankwesengesetz b) in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen c) in den jeweiligen Dienstordnungen der Kreditinstitute Banken und ihre Mitarbeiter sind demnach verpflichtet, über alle Daten und Informationen, die seitens des Kunden bekannt gegeben werden, strengste Verschwiegenheit zu bewahren. Nur in wenigen, genau festgelegten Fällen, etwa im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Strafverfahren oder im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, besteht Auskunftspflicht seitens der Banken. Sie als Kunde können in Österreich z. B. ganz diskret und sicher in- und ausländische Wertpapiere erwerben und Festgeldkonten oder Sparbücher führen. Für Sie besonders interessant: Alle Finanzminister der Europäischen Union haben im Rahmen des ECOFIN-Rats im Herbst 2003, Österreich das Recht zugesprochen, das bestehende Bankgeheimnis beibehalten zu können. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit den vielerwähnten Kontrollmitteilungen im EU-Raum wichtig. Österreich muss keine Kontrollmitteilungen an die anderen EU-Mitgliedsstaaten durchführen!

4 ERWEITERTE SORGFALTSPFLICHTERKLÄRUNG Österreich hat sich an allen internationalen Initiativen zur Bekämpfung der Geldwäsche beteiligt und damit zum Ausdruck gebracht, dass es fest entschlossen ist, kriminelle Gelder, (z.b. Drogengelder, Gelder zur Finanzierung des Terrorismus,...) für die es schon bisher kein Hort war, fernzuhalten. WOHNSITZERKLÄRUNG UND KAPITALERTRAGSTEUER (KEST-FREIE GELDANLAGE IN ÖSTERREICH) Wenn Sie als Devisenausländer erklären, weder unbeschränkt steuerpflichtig zu sein, noch einen Wohnsitz in Österreich haben, sind Sie von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Zinserträge aus Wertpapieren aller Art befreit. (Ausnahme: Dividenden aus Aktien, Quellensteuerabzug im Ausschüttungsland). Diese Erklärung erfolgt mit einer sogenannten Wohnsitzerklärung, die Ihren Namen, Ihre Adresse und Passnummer beinhaltet. Diese Wohnsitzerklärung wird von uns getrennt vom jeweiligen diskreten Geldgeschäft verwahrt und dient nur im Innenverhältnis der Bank als Nachweis für die Steuerbefreiung. AB 1. JULI 2005 EU-QUELLENSTEUER Ab 1. Juli 2005 werden Veranlagungen, die Zinsen ausschütten (Bankeinlagen, festverzinsliche Wertpapiere und Rentenfonds) für EU-Devisenausländer mit zunächst 15,00 % EU-Quellensteuerpflichtig. Hinweis: ab 1. Juli 2008: 20,00 % Wichtig für Sie: Diese Regelung garantiert für Sie den Fortbestand des strengen österreichischen Bankgeheimnisses und somit die Befreiung von einer Kontrollmitteilung. Für Sie bieten wir mehrere Veranlagungsmöglichkeiten, die auch weiterhin quellensteuerfrei bleiben. Informieren Sie sich dazu persönlich bei uns im Rahmen eines Beratungsgespräches.

5 DAS WERTPAPIERDEPOT LEGITIMIERTE DEPOTS Verwendung: Kontoeröffnung: für alle Wertpapiergeschäfte wie z. B. An- und Verkauf aller Arten in- und ausländischer Wertpapiere wie Aktien, Fonds etc. Zur Eröffnung und Legitimierung benötigen wir einen gültigen Reisepass. In unseren Unterlagen halten wir Ihren Namen, die Staatsbürgerschaft, Domizil und eine Unterschriftsprobe fest. DISKRETE DEPOTS UND NUMMERNKONTEN Verwendung: Diskrete Depots: Für alle Wertpapiergeschäfte wie z. B. An- und Verkauf aller Arten in- und ausländischer Wertpapiere wie Aktien, Fonds etc. Nummernkonto: Dieses Konto bildet die Basis sämtlicher Anlagevarianten. Kontokorrentkonto in EUR und anderen Währungen, Festgeldkonto in EUR oder Fremdwährung, Verrechnungskonto für das diskrete Wertpapierdepot usw. Konto/Depoteröffnung: Die Eröffnung erfolgt persönlich durch Sie in der Raiffeisenbank Lech am Arlberg. Sie können neben Ihrer Unterschrift beliebig viele Zeichnungsberechtigte auf dem Unterschriftsprobenblatt eintragen lassen. Zum Nachweis einer devisenrechtlichen Ausländereigenschaft benötigen wir Ihren Reisepass oder Personalausweis. Diese Aufzeichnungen werden lediglich bankintern verwahrt und Zugang zu diesen Daten hat nur Ihr persönlicher Betreuer. Die Handhabung unserer Diskreten Depots kommt damit einem Schweizer Nummernkonto gleich.

6 Sicherheit: Währung: Verfügung: Name oder Adresse scheinen nicht am Konto- bzw. Depotauszug auf. Die Depot- oder Kontobezeichnung lautet auf Kassapartei Nr. XY. Nur Ihrem Anlageberater ist der Name des/der Konto- bzw. Depotinhaber bekannt. Diese Vorgehensweise entspricht der eines Schweizer Nummernkontos. EUR oder frei konvertierbare Fremdwährungen. Sie verfügen persönlich mit Ihrer Unterschrift und Losungswort über Ihr Diskret-Depot oder Nummernkonto. Telefonische Aufträge wickeln wir mittels des vereinbarten Losungswortes ab. Belege über Kontotransaktionen halten wir ausschließlich zur persönlichen Abholung durch Sie bereit. Eine Zusendung erfolgt nur auf Ihre ausdrückliche Anordnung. PERSÖNLICHER DOKUMENTENSAFE Die Verwahrung Ihres Sparbuches bzw. Ihrer Depot- oder Kontodokumente ist für Sie kostenlos in einem persönlichen Dokumentensafe möglich. IHR PERSÖNLICHER VORTEIL DURCH UNSERE PERSÖNLICHE BERATUNG Die Informationen in dieser Mappe sind nur ein Überblick verschiedener Möglichkeiten und können eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Sie, um Ihnen ein umfassendes und für Sie maßgeschneidertes Angebot zu machen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

7 Konditionen im Wertpapiergeschäft Aktien, Indexzertifikate und Optionsscheine: Börse Wien: Kurswert 1,10 % Mindestgebühr je Order EUR 37,00 Alle sonstigen Kurswert 1,25 % Börsenplätze: Mindestgebühr je Order EUR 51,00 EUR 2,90 Korrespodenzentgelt werden hinzugerechnet Allfällige Fremdspesen werden hinzugerechnet! Zeichnungsgebühr für Aktienemissionen: EUR 10,00 Festverzinsliche Wertpapiere: Neuemissionen: gebührenfrei! Sekundärmarkt: je nach Währung und Börsenplatz zwischen 0,65 % und 0,75 % Mindestgebühr je Order zwischen EUR 30,00 und 37,00 Allfällige Fremdspesen werden hinzugerechnet! Investmentfonds: Es gelten die üblichen Ausgabe-/Rücknahmepreise lt. Fondsprospekt

8 Konditionen im Wertpapiergeschäft Depotgebühr: Sammelverwahrung 2 %o für ausländische Wertpapiere 5 %o + 20 % Umsatzsteuer Mindestgebühr pro Depot EUR 18,00 Die Depotgebühr wird jährlich im nachhinein berechnet. Als Basis dient der Kurswert per , die Abrechnung erfolgt tagegenau. Die Belastung erfolgt jeweils Anfang Januar. Einreichung pro Mantel EUR 2,20 effektiver Stücke: Mindestgebühr je Order EUR 22,00 Fremde Spesen für Versicherung, Porto usw. werden hinzugerechnet. Kuponeinlösung: Kuponwert 1,90 % Mindestgebühr je Order EUR 51,00 Allfällige Fremdspesen werden hinzugerechnet. Kupons werden zum Inkasso übernommen. Die 25 %ige Kapitalertragssteuer muss abgeführt werden. Scheckeinreichung: Schecksumme 1,75 % Mindestgebühr je Scheck EUR 4,00 Bartransaktionen: Notenein- und -auszahlungen über Devisenkonten Transaktionsgebühr 1,0 % Für EUR wird keine Gebühr berechnet. Weitere Preise:: auf Anfrage Preisverzeichnis aus dem Wertpapiergeschäft gem. WAG 2007

9 EU-Zinsrichtlinie Ausgangssituation: Die Europäische Union bemüht sich schon jahrelang um eine einheitliche Besteuerung von Zinserträgen. Bislang ist eine einheitliche Regelung an den EU-Mitgliedsländern mit einem strengen Bankgeheimnis gescheitert. (Österreich, Belgien, Luxemburg). Zudem sollten auch Drittstaaten, wie die Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Andorra, Monaco und abhängige Gebiete wie die Kanalinseln, Isle of Man usw. in diese Regelung mit einbezogen werden. Die EU-Zinsrichtlinie ist bereits seit 01. Juli 2005 in Kraft. Wer ist betroffen? Betroffen sind somit natürliche Personen, die in einem EU-Mitgliedsstaat steuerlich ansässig sind und Zinszahlungen aus einem anderen EU-Mitgliedsland erhalten. Zukünftige Praxis: Liegt die Zahlstelle in einem anderen Mitgliedsstaat als der Eigentümer ansässig ist (d.h. Depot im EU-Ausland), erteilt die Zahlstelle Auskünfte an die zuständige ausländische Behörde. Der EU-Bürger ist somit angehalten, seine Zinserträge in seinem Heimatland vollständig zu versteuern. Ausnahmen: Österreich, Belgien und Luxemburg beteiligen sich nicht an diesem Informationsaustausch und das vor allem in Österreich sehr strenge Bankgeheimnis bleibt erhalten. Für die drei genannten Staaten wurde eine Übergangsregelung vereinbart, nach der eine Quellensteuer auf die betroffenen Zinserträge einzuheben ist. Diese wird vom 1. Juli 2005 bis 2011 im Drei-Jahres-Rhythmus stufenweise angehoben (15 %, 20 %, 35 %). Umfang der Richtlinie: Zinserträge insbesondere aus folgenden Wertpapieren/Spareinlangen sind betroffen: Sparbücher Anleihen Anleihefonds Gemischte Fonds, wenn der Anleiheanteil mehr als 40 % (bei thesaurienden Fonds) bzw. mehr als 15 % (bei ausschüttenden Fonds) beträgt Termineinlagen Fonds, die quellensteuerpflichtige Subfonds halten Folgende Wertpapierkategorien sind von der Richtlinie ausgenommen: ausschüttende Fonds mit max. 15 % Anleiheanteil thesaurierende Fonds mit max. 40 % Anleiheanteil Emissionen von Anleihen, die vor dem 1. März 2001 begeben worden sind. Bei Aufstockungen solcher Emissionen ab dem 1. März 2002 kann die Befreiung abhängig vom jeweiligen Emittenten entfallen. Weitere Ausnahmen: Auch bei unseren, besonders für EU-Devisenausländer sehr interessanten Produkten Raiffeisen EU-Spezial-Rent, R-2012 Spezial (Investmentfonds) und VIPClassic Spezial (aktive Vermögensverwaltung) werden solche Anleihen aufgenommen, die der Steuer-Befreiungsrichtlinie unterliegen. Ebenso befreit ist unser Raiffeisen Immobilien- Fonds, sowie div. strukturierte Produkte.

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