Informationsveranstaltung Kanalanschlussbeitrag

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1 Herzlich Willkommen Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße Frankfurt am Main Stand: Folie Nr. 1

2 Ablaufplan: I. Begrüßung Informationsveranstaltung Herr Appel, kaufmännischer Betriebsleiter der SEF II. Moderation der Informationsveranstaltung Herr Dr. Weritz, Geschäftsführer der BFUB (Gesellschaft für Umweltberatung und Projektmanagement mbh) III. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main Herr Appel, kaufmännischer Betriebsleiter der SEF IV. Informationen zum Herr Haberl, Leiter der Abteilung Gebühren und Beiträge der SEF V. Fragerunde Stand: Folie Nr. 2

3 Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main Aufgabe: Reinhaltung und naturnahe Entwicklung der Gewässer in Frankfurt am Main Abwasserableitung Abwasserbehandlung für Stadt und Umland Schlammverbrennung Gewässerausbau und -unterhaltung Folie 3

4 Kanalisation, Sonderbauwerke Länge Kanalisation km 19 Pumpwerke 34 RÜB / RRB sowie Stauraumkanäle mit m 3 Rückhaltevolumen über 60 Entlastungen Folie 4

5 Abwasserbehandlung für die Stadt Frankfurt am Main und Umland... 2 Abwasserreinigungsanlagen ARA Niederrad/Griesheim ARA Sindlingen Reinigungskapazität ca. 2,0 Mio. Einwohnerwerte ca. 100 Mio. m³ Abwasser pro Jahr Reinigungsleistung (Abbau) Kohlenstoff >90% Phosphor (P ges ) >90% Stickstoff (Nges) >75% Reststoffe pro Jahr Schlamm Rechengut Sand ca t (TR) ca t ca t Folie 5

6 Der Riedberg Seit Jahrzehnten mit Abstand größtes Neubaugebiet in Frankfurt am Main Gesamtfläche ca. 267 ha Geplant für ca Menschen Geplant sind ca Wohneinheiten Stand: Folie Nr. 6

7 Der Riedberg Stand: Folie Nr. 7

8 Informationsveranstaltung Der Riedberg Stand: Folie Nr. 8

9 Informationsveranstaltung Der Riedberg Stand: Folie Nr. 9

10 : 1. Was ist das? 2. Rechtsgrundlage? 3. Wer ist beitragspflichtig? 4. Zeitpunkt der Beitragserhebung? a. Änderung des Hessischen Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2013 b. Hinweis in den Kaufverträgen 5. Mit welcher Höhe des Beitrags ist zu rechnen? 6. Wann erhalte ich meinen Bescheid? Stand: Folie Nr. 10

11 1. Was ist das? Einmaliger Beitrag Informationsveranstaltung Dient der Deckung des Aufwandes für die Schaffung der öffentlichen Entwässerungsanlagen Für die erstmalige Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungsanlagen Stand: Folie Nr. 11

12 1. Was ist das? Informationsveranstaltung Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Schaffung aller öffentlichen Entwässerungsanlagen im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main, die noch heute in Betrieb sind Kanalnetz seit 1867 Abwasserreinigungsanlagen seit EUR Stand: Folie Nr. 12

13 1. Was ist das? Informationsveranstaltung Bereits in der Entwässerungssatzung im Jahr 1950 unter dem damaligen Begriff Anliegergebühr Wird im gesamten Stadtgebiet bei erstmaliger Möglichkeit der Inanspruchnahme mit einheitlichen Beitragssätzen erhoben Deckt einen Anteil der Anschaffungs und Herstellungskosten der öffentlichen Entwässerungsanlagen Stand: Folie Nr. 13

14 Die Abwasserkanäle Stand: Folie Nr. 14

15 Die Abwasserreinigungsanlagen Stand: Folie Nr. 15

16 Sonderbauwerke Stand: Folie Nr. 16

17 Sonderbauwerke Stand: Folie Nr. 17

18 : 1. Was ist das? 2. Rechtsgrundlage? 3. Wer ist beitragspflichtig? 4. Zeitpunkt der Beitragserhebung? a. Änderung des Hessischen Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2013 b. Hinweis in den Kaufverträgen 5. Mit welcher Höhe des Beitrags ist zu rechnen? 6. Wann erhalte ich meinen Bescheid? Stand: Folie Nr. 18

19 2. Rechtsgrundlage Informationsveranstaltung Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main (EWS) 11 Hessisches Kommunalabgabengesetz (KAG) Stand: Folie Nr. 19

20 : 1. Was ist das? 2. Rechtsgrundlage? 3. Wer ist beitragspflichtig? 4. Zeitpunkt der Beitragserhebung? a. Änderung des Hessischen Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2013 b. Hinweis in den Kaufverträgen 5. Mit welcher Höhe des Beitrags ist zu rechnen? 6. Wann erhalte ich meinen Bescheid? Stand: Folie Nr. 20

21 3. Wer ist beitragspflichtig? Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist Wenn das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist, ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig Stand: Folie Nr. 21

22 : 1. Was ist das? 2. Rechtsgrundlage? 3. Wer ist beitragspflichtig? 4. Zeitpunkt der Beitragserhebung? a. Änderung des Hessischen Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2013 b. Hinweis in den Kaufverträgen 5. Mit welcher Höhe des Beitrags ist zu rechnen? 6. Wann erhalte ich meinen Bescheid? Stand: Folie Nr. 22

23 4. Zeitpunkt der Beitragserhebung? a. Änderung des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) im Jahr 2013 Rechtslage bis 2013 (KAG alt) Entstehung der Beitragspflicht nach der endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen im Gesamtgebiet am Riedberg (sog. Bauprogramm) Stand: Folie Nr. 23

24 Das Gesamtgebiet Am Riedberg ist ein Bauprogrammm Stand: Folie Nr. 24

25 4. Zeitpunkt der Beitragserhebung? a. Änderung des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) im Jahr 2013 Rechtslage ab 2013 (KAG neu) Entstehung der Beitragspflicht sobald ein bebaubares Grundstück an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen werden kann Übergangsregelung für bis dahin bereits angeschlossene Grundstücke Stand: Folie Nr. 25

26 4. Zeitpunkt der Beitragserhebung? a. Änderung des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) im Jahr 2013 Gesamtgebiet am Riedberg ist ein Bauprogramm Endgültige Fertigstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen im Jahr 2017 Bei alter Rechtslage Beginn der Beitragserhebung frühestens im Jahr 2017 Stand: Folie Nr. 26

27 4. Zeitpunkt der Beitragserhebung? b. Hinweis in den Kaufverträgen Die Hessen Agentur hat als Treuhänder für die Stadt Frankfurt am Main die Grundstücke am Riedberg verkauft In allen Grundstückskaufverträgen der Hessen Agentur ist ein Hinweis enthalten, wonach das jeweilige Grundstück von der Stadt Frankfurt am Main noch zum veranlagt wird Stand: Folie Nr. 27

28 : 1. Was ist das? 2. Rechtsgrundlage? 3. Wer ist beitragspflichtig? 4. Zeitpunkt der Beitragserhebung? a. Änderung des Hessischen Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2013 b. Hinweis in den Kaufverträgen 5. Mit welcher Höhe des Beitrags ist zu rechnen? 6. Wann erhalte ich meinen Bescheid? Stand: Folie Nr. 28

29 5. Mit welcher Höhe des Beitrags ist zu rechnen? Die Höhe des s ist abhängig von zwei Kriterien a) Größe des Grundstücks b) Baurechtlich zulässige Nutzbarkeit Stand: Folie Nr. 29

30 5. Mit welcher Höhe des Beitrags ist zu rechnen? Gemäß 18 Abs. 1 EWS beträgt der Beitragssatz a) 1,02 EUR für jeden angefangenen qm Grundstücksfläche b) 6,14 EUR für jeden angefangenen qm zulässiger Geschossfläche Die Beitragssätze wurden seit 1972 nicht erhöht! Stand: Folie Nr. 30

31 5. Mit welcher Höhe des Beitrags ist zu rechnen? b) Baurechtlich zulässige Nutzbarkeit Richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans (incl. Textteil) z.b.: B 803 Ä 4 (Altkönigblick) GRZ (Grundflächenzahl = Flächenanteil eines Grundstücks, der überbaut werden darf) Anzahl der zulässigen Vollgeschosse Stand: Folie Nr. 31

32 5. Mit welcher Höhe des Beitrags ist zu rechnen? Beispiel: Festlegungen im Bebauungsplan: B 803 Ä 4 WA = Allgemeines Wohngebiet 0,3/0,4 = GRZ II + / III = Anzahl zulässiger Vollgeschosse Stand: Folie Nr. 32

33 5. Mit welcher Höhe des Beitrags ist zu rechnen? Weitere Festsetzungen im Textteil des B 803 Ä 4: Beispiel: Ist eine kleinere Grundflächenzahl (GRZ) als 0,4 festgesetzt, darf die zulässige Grundfläche bis zu einer GRZ von 0,6 überschritten werden. Stand: Folie Nr. 33

34 5. Mit welcher Höhe des Beitrags ist zu rechnen? Folgende Beispiele sind Musterberechnungen Nicht aus dem Geltungsbereich des B 803 Ä 4 Einheitliche GRZ von 0,6 für verschiedene baurechtlich zulässige Nutzungen zur besseren Vergleichbarkeit Stand: Folie Nr. 34

35 Beispiel: Einfamilienhaus Stand: Folie Nr. 35

36 Musterberechnung Einfamilienhaus: Grundstücksfläche: 450 qm GRZ: 0,6 Anzahl zulässiger Vollgeschosse: 2 : ca EUR Stand: Folie Nr. 36

37 Beispiel: Mehrfamilienhaus Stand: Folie Nr. 37

38 Musterberechnung: Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 418/ Eigentumsanteil am Grundstück Grundstücksfläche: Anteilige Grundstücksfläche: : ca EUR qm ca. 84 qm GRZ: 0,6 Anzahl zulässiger Vollgeschosse: 4 Stand: Folie Nr. 38

39 Beispiel: Reihenhaus Informationsveranstaltung Stand: Folie Nr. 39

40 Musterberechnung: Reihenhaus Grundstücksfläche: 160 qm GRZ: 0,6 Anzahl zulässiger Vollgeschosse: 2 : ca EUR Stand: Folie Nr. 40

41 : 1. Was ist das? 2. Rechtsgrundlage? 3. Wer ist beitragspflichtig? 4. Zeitpunkt der Beitragserhebung? a. Änderung des Hessischen Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2013 b. Hinweis in den Kaufverträgen 5. Mit welcher Höhe des Beitrags ist zu rechnen? 6. Wann erhalte ich meinen Bescheid? Stand: Folie Nr. 41

42 6. Wann erhalte ich meinen Bescheid? Stand: Folie Nr. 42

43 Kontaktdaten zu Kanalanschlussbeiträgen: Telefon: Internetauftritt: Stand: Folie Nr. 43

44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihre Fragen? Stand: Folie Nr. 44

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