Studienordnung für den Studiengang Tourismuswirtschaft an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
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1 Studienordnung für den Studiengang Tourismuswirtschaft an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn (SOTW-BR) vom
2 Seite 2 Studienordnung Tourismuswirtschaft Die Staatliche Studienakademie Breitenbrunn erlässt auf Grund von 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen (SächsBAG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl Nr. 10 S. 276), geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2003 (SächsGVBl. S. 1) in Verbindung mit der geltenden Prüfungsordnung der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn für den Studiengang Tourismuswirtschaft die folgende Ordnung: I n h a l t s ü b e r s i c h t 1 Theoriebezogene Studieninhalte (Teil A) 2 Praxisbezogene Studieninhalte (Teil B) 3 Prüfungsleistungen und staatlicher Abschluss 4 Übergangsvorschrift 5 In-Kraft-Treten Anlagenverzeichnis Anlage 1: Übersicht über den Studienablauf und die Prüfungsleistungen Anlage 2: Theoriebezogene Studieninhalte (Teil A) Anlage 3: Praxisbezogene Studieninhalte (Teil B) Die in dieser Ordnung verwendeten Funktions- und Personen(gruppen)bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Auf die durchgängige Verwendung der weiblichen und der männlichen Form bzw. geschlechtsneutraler Begriffe wird aus stilistischen Gründen verzichtet.
3 Studienordnung Tourismuswirtschaft Seite 3 1 Theoriebezogene Studieninhalte (Teil A) (1) Die Staatliche Studienakademie Breitenbrunn bietet für den Studiengang Tourismuswirtschaft Lehrveranstaltungen in Art, Umfang, Inhalt und zeitlicher Abfolge nach Maßgabe der Anlage 2 an. Die Lehrveranstaltungen werden als Seminare angeboten, soweit in der Anlage 2 keine abweichende Regelung erfolgt. (2) Die Studenten sind verpflichtet, an den nach Maßgabe der Anlage 2 angebotenen Lehrveranstaltungen teilzunehmen und sich den im Rahmen der Lehrveranstaltungen von den Lehrkräften angeordneten Leistungskontrollen zu unterziehen. (3) Werden Lehrveranstaltungen wahlobligatorisch angeboten, so haben die Studenten sich im Benehmen mit ihrem Praxispartner vor Beginn der Lehrveranstaltungsreihen zu entscheiden, an welchen Lehrveranstaltungen bzw. Lehrveranstaltungsreihen sie teilnehmen. Absatz 2 gilt entsprechend. 2 Praxisbezogene Studieninhalte (Teil B) (1) Die Praxispartner sollen die praxisbezogenen Studieninhalte in Inhalt und zeitlicher Abfolge nach Maßgabe der Anlage 3 vermitteln. Auf Anfrage des zuständigen Studienrichtungsleiters der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn sind die vermittelten Studieninhalte nachzuweisen. (2) Die Studenten sind verpflichtet, unter Beachtung der gesetzlichen, tarif- und einzelvertraglichen Regelungen an der Vermittlung der praxisbezogenen Studieninhalte teilzunehmen und sich den vom Praxispartner angeordneten Leistungskontrollen zu unterziehen sowie die gemäß 6 Abs. 1 der gültigen Prüfungsordnung der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn geforderten Praxisarbeiten (Prüfungsvorleistungen) zu erbringen.
4 Seite 4 Studienordnung Tourismuswirtschaft 3 Prüfungsleistungen und staatlicher Abschluss (1) Die Studenten sind verpflichtet, die nach Maßgabe der Anlage 1 ausgewiesenen Prüfungsleistungen am bzw. zum vom Prüfungsausschuss gesetzten Termin zu erbringen. (2) Auf Grund der erfolgreich abgelegten staatlichen Prüfung verleiht der Freistaat Sachsen ein Diplom mit der staatlichen Bezeichnung Diplom-Betriebswirt (Berufsakademie), Kurzform Dipl.-Betriebswirt (BA) in männlicher bzw. weiblicher Form. 4 Übergangsvorschrift Für Studenten, die ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Ordnung begonnen haben, gilt die Ordnung über den Studienablauf und die Prüfungsleistungen vom 30. September In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2002 in Kraft. Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse der Studienkommission Wirtschaft der Berufsakademie Sachsen vom und , der Empfehlung des Kollegiums der Berufsakademie Sachsen vom und der Genehmigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom , Az /15-9. Breitenbrunn, den Prof. Dr. Manfred Hübsch Kommissarischer Leiter der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn / Plauen
5 Studienordnung Tourismuswirtschaft Seite 5 Berufsakademie Sachsen Anlage 1 Studienrichtung Tourismuswirtschaft Übersicht über den Studienablauf und die Prüfungsleistungen Theoriebezogene Studieninhalte Studienhalbjahr (Teil A) Anzahl der Wochen Lehrgebiete LVS PVL LVS PVL LVS PVL LVS PVL LVS PVL LVS PVL (Pflichtfächer) PL PL PL PL PL PL LVS ges G Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 54 K2 74 K2 74 K1 70 K2 40 K3 64 K Tourismusbetriebswirtschaftslehre 54 K2 54 K2 46 K3 42 K Volkswirtschaftslehre K K K Recht K3 28 K3 28 K Rechnungswesen 36 K2 36 K2 44 K Informationsverarbeitung 36 K Wirtschaftsmathematik / Statistik 48 K2 48 K Englisch 26 K K K3 36 MP Reiseverkehrsgeografie Management, Kommunikations- und Kreativitätstraining Ausgewählte Kapitel Studienarbeit S 1
6 Seite 6 Studienordnung Tourismuswirtschaft Theoriebezogene Studieninhalte Studienhalbjahr (Teil A) Anzahl der Wochen Lehrgebiete (wahlobligatorische Fächer) LVS PVL PL LVS PVL PL PVL LVS PL PVL LVS PL PVL LVS PL LVS PVL PL LVS ges G Zweite Fremdsprache T 36 K3 36 T 36 K3 36 MP Reisemittler-/Reiseveranstaltermanagement *) 42 K2 42 K Eventmanagement *) Destinationmanagement *) Hotelmanagement *) Kur- und Bädermanagement *) Travelmanagement *) Interkulturelles Training **) Spezielle Geografie ***) K2 42 K K2 42 K K2 42 K K2 42 K K2 42 K Gesamtstunden Anzahl der Prüfungsleistungen *) Mit der Wahl des Praxispartners entscheiden sich die Studenten für eine der Vertiefungsrichtungen Destinationmanagement, Hotelmanagement, Reisemittler-/Reiseveranstaltermanagement, Eventmanagement, Kur- und Bädermanagement und Travelmanagement. Weiterhin wählen die Studenten eine zweite Vertiefungsrichtung und belegen diese wahlobligatorisch.
7 Studienordnung Tourismuswirtschaft Seite 7 Theoriebezogene Studieninhalte Studienhalbjahr (Teil A) Anzahl der Wochen Lehrgebiete (Wahlfach) LVS PVL PL LVS PVL PL PVL LVS PL PVL LVS PL PVL LVS PL LVS PVL PL LVS ges G Dritte Fremdsprache T 36 K3 36 T 36 K3 36 MP Praxisbezogene Studieninhalte Studienhalbjahr (Teil B) Anzahl der Wochen Prüfungsvorleistungen PA PA PA Prüfungsleistungen MP MP, D Legende: LVS Lehrveranstaltungsstunden (45 Minuten) PVL Prüfungsvorleistungen PL Prüfungsleistungen Prüfungsvorleistungen: PA Praxisarbeit T Testat Prüfungsleistungen: K1 Klausurarbeit (180 bis 240 Minuten) K2 Klausurarbeit (120 bis 180 Minuten) K3 Klausurarbeit (90 bis 120 Minuten) MP Mündliche Prüfung S Studienarbeit D Diplomarbeit
8 Seite 8 Studienordnung Tourismuswirtschaft Berufsakademie Sachsen Anlage 2 Studienrichtung Tourismuswirtschaft Theoriebezogene Studieninhalte (Teil A) 1. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Studienziel Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) vermittelt die generellen Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. Nach Abschluss des Studiums sind die Absolventen in der Lage, die verschiedenen betrieblichen Funktionen zu identifizieren und zu erläutern sowie die zwischen den einzelnen Funktionen bestehenden Verbindungen und Abhängigkeiten zu erklären. Die Studenten sind befähigt, sich selbst weitere betriebswirtschaftliche Kenntnisse zu erarbeiten und diese speziell bei tourismusspezifischen Aufgaben zugrunde zu legen. Sie haben anwendbares Wissen für eine handlungsorientierte Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen erworben. Die Lehrveranstaltungen können auch als Vorlesungen oder Übungen abgehalten werden. 1. Studienhalbjahr (54 LVS, Klausur) Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre Erfahrungs- und Erkenntnisgegenstand, Das Wirtschaften im Betrieb, Zielsystem, Das System der Produktionsfaktoren, Der betriebliche Leistungsprozess, Liquidität, Führung der Unternehmung, Rechtsformen von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen, Standortfaktoren Wissenschaftstheorie Wissenschaftstheorie: Einführung, Grundlagen der Methodologie: Sprache und Theorie, Wissenschaftstheorie und Betriebswirtschaftslehre
9 Studienordnung Tourismuswirtschaft Seite 9 2. Studienhalbjahr (74 LVS, Klausur) Grundlagen des Marketing Marketing: Einführung, Marketing als Denkhaltung bzw. Unternehmensphilosophie, Einsatzfelder des Marketing, verhaltenswissenschaftliche Grundlagen des Marketing, Marketingforschung als Grundlage der Marketingentscheidung, Marketinginstrumente, Grundlagen des Marketing-Managements; Marketing-Mix, Marketing-Konzeptionen Grundlagen der Kostenrechnung Einordnung der KLR ins Rechnungswesen, Rechnungsziele und Aufbau der KLR, Grundlagen der KLR, Kostenartenrechnung, Abgrenzungsrechnung, Kostenstellen (BAB), Kostenträgerstückrechnung (Kalkulationsverfahren), Kostenträgerzeitrechnung (kurzfristige Erfolgsrechnung), Systeme der Kostenrechnung, Teilkostenrechnung und ihre Anwendungsmöglichkeiten: Ein- und mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse, Preisuntergrenzen u.a.; Prozesskostenrechnung und weitere neue Entwicklungen der KLAR. 3. Studienhalbjahr (74 LVS, Klausur) Investitionen / Finanzierung / Bilanzierung Grundsachverhalte betrieblicher Investitionsplanung, Verfahren der Investitionsbeurteilung, Finanzplanung, Finanzierungsquellen, Grundlagen der Bilanzierung: Grundlagen, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Grundlagen von Bilanzanalyse und Bilanzkritik Betriebliche Steuerlehre I Betriebswirtschaftliche Aspekte der Steuerlehre: Steuerliche Grundbegriffe, Grundzüge des Steuersystems in der Bundesrepublik Deutschland, Grundzüge der Rechtsanwendung, Überblick über das Besteuerungsverfahren und die Finanzgerichtsbarkeit, Grundzüge der Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer und der Vermögenssteuer, Besteuerungswirkungen ausgewählter betrieblicher Entscheidungen, lex specialis
10 Seite 10 Studienordnung Tourismuswirtschaft 4. Studienhalbjahr (70 LVS, Klausur) Personalwirtschaft Grundlagen, Personalbestands- und Personalbedarfsplanung und deren Instrumente, Personalbeschaffung und Personalauswahl, Personalleasing, Personaleinsatz, Gestaltung der Arbeitsinhalte und -bedingungen, Arbeitszeit und ihre Flexibilisierung, Personalbeurteilung, Personalentlohnung und -betreuung, Personalverwaltung, Personalentwicklung, Personalanpassung / -freisetzung Organisation Organisation: Grundlagen, Grundformen der Aufbauorganisation, Bedingungen des Organisierens, Neuere Entwicklungen in der Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Projektorganisation Betriebliche Steuerlehre II Besteuerungswirkungen ausgewählter betrieblicher Entscheidungen, lex specialis, Steuerrecht im Tourismus im In- und Ausland, Steuerrechtliche Besonderheiten im Tourismus 5. Studienhalbjahr (40 LVS, Klausur) Mitarbeiterführung Grundlagen der Mitarbeiterführung, Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Mitarbeiterführung, Führung des Mitarbeiters, Führung von Gruppen, Führungsstile, Führungsmodelle und Führungstechniken, Führungskräfteentwicklung Controlling 6. Studienhalbjahr (64 LVS, Klausur) Unternehmensführung Grundlagen der Unternehmensführung, Funktionsbereiche, Managementfunktionen, Normatives Management, Strategisches und operatives Management, Strategische
11 Studienordnung Tourismuswirtschaft Seite 11 und operative Planung und Kontrolle, Informationsmanagement, Wandel im Unternehmen, Erfolgsfaktoren des Unternehmens, Unternehmerische Vision; Unternehmenspolitik, -verfassung, -kultur, Soziale Verantwortung, Planung, Organisation, Führung, Kontrolle; Grundlagen der Entscheidungstheorie, Fallstudien zur Planung und Kontrolle, Neuere Entwicklungen Planspiel
12 Seite 12 Studienordnung Tourismuswirtschaft 2. Tourismusbetriebswirtschaftslehre Studienziel Nach dem erfolgreichen Abschluss der ersten vier Studienhalbjahre können die Studenten die grundlegenden Sachverhalte und Zusammenhänge des Reisesektors identifizieren, definieren und erläutern. Sie können erklären, welches Wissen, welche Fähigkeiten und welche Verhaltensweisen für eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich notwendig sind. Sie sind in der Lage, relevante Tatbestände zu beurteilen und zur jeweiligen Problemstellung passend auszuwählen. Ihr Wissen und ihre Fähigkeiten können sie in Diskussionen und praktischen Übungen erfolgreich anwenden. Die Lehrveranstaltungen können auch als Übungen und Exkursionen durchgeführt werden. 1. Studienhalbjahr (54 LVS, Klausur) und 2. Studienhalbjahr (54 LVS, Klausur) Einführung in die Tourismusbetriebswirtschaftslehre Reisesektor: Abgrenzung, Historischer Überblick, Einflussfaktoren, System Reiseverkehr, Untersuchungsgebiete im ökonomischen Bereich, Notwendige Analyseinstrumente, Reise als Kernelement des Reiseverkehrs; Nachfrageseite des Reisesektors: Einflussfaktoren, Typologisierung der Tourismusnachfrage, Struktur der bundesdeutschen und internationalen Reisenachfrage; Angebotsseite des Reisesektors: Einflussfaktoren, Angebot im Reisesektor: Hotel, Busunternehmen, Schifffahrtslinien, Reiseveranstalter, Reisevermittler; Rechtliche Grundlagen und Zusammenhänge im Reisesektor: Verträge zwischen den Geschäftspartnern Flugverkehr Rechtliche Zusammenhänge im Linienflugverkehr, Flugreisemarkt, Produkt, Linienflug Charter, Internationale Abkommen, Konferenzgebiete, Flughäfen, Flugzeug-
13 Studienordnung Tourismuswirtschaft Seite 13 typen, ABC-Airline-Guide, Internationaler Flugschein, Tarife im Linienflugverkehr, Besichtigung eines Flughafens Bahnreiseverkehr Rechtliche Grundlagen, Bahnreisemarkt, Produkt Bahnreise, Zugfahrplan, Preise, Zuschläge, Ermäßigungen, Sondertarife, Verkauf von Fahrscheinen, Bahnreform, Deutsche Touring Busverkehr Linien- und Gelegenheitsverkehr, Personenbeförderungsgesetz, Zulassung, Einsatzzeiten, Busqualität, Bustypen Schiffsverkehr Linienverkehr, Kreuzfahrten Hochsee- / Fluss-, Fähren, Schiffstypen, Funktionsbereiche Mietfahrzeugunternehmen, Kreditkartenunternehmen, Reiseversicherung 3. Studienhalbjahr (46 LVS, Klausur) Marketing in Tourismusbetrieben Reiseverkehrsmarketing, Marketinganalyse, Auswertungsmethoden, Marketingziele, Positionierung, Marketing-Mix, Produkt- oder Leistungspolitik, Grundnutzen / Zusatznutzen, Franchising, Yieldmanagement, Reservierungssysteme, Kommunikationspolitik: Verkaufsförderung, Messen, Public Relations, Sponsoring, "product placement" Prozessmodellierung Prozessorientierung als Managementtool, Prozessanalyse und -gestaltung Sonstige Inhalte Präsentation und Evaluierung des 1., 2. bzw. 3. Praxisberichts
14 Seite 14 Studienordnung Tourismuswirtschaft 4. Studienhalbjahr (42 LVS, Klausur) Tourismuspolitik Tourismuspolitik: Wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Einkommenseffekt Multiplikator, Beschäftigungseffekt, Steuereffekt, Entwicklungsmöglichkeiten mit Hilfe des Tourismus, nachhaltige Tourismusentwicklung, Messzahlen, Statistische Erfassung der Reisenden, Überblick über touristische Organisationen und Grundstrukturen in Sachsen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union Qualitätsmanagement Analyse, Methoden, Grundlagen, ISO, DIN Aktuelle Themen 5. Studienhalbjahr (24 LVS) Planspiel
15 Studienordnung Tourismuswirtschaft Seite Volkswirtschaftslehre Studienziel Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltungen können die Studenten die Gesetzmäßigkeiten der Volkswirtschaftslehre (VWL) erläutern und auf die Realität ihres Arbeitsalltags projizieren. Sie sind in der Lage, wirtschaftspolitische Problemstellungen sowohl aus dem mikro- wie auch aus dem makroökonomischen Bereich ausreichend zu analysieren. Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums haben sie das Potential, Lösungsvorschläge für ökonomische Probleme zu präsentieren. Die Lehrveranstaltungen können auch in Form von Vorlesungen oder Übungen durchgeführt werden. 1. Studienhalbjahr (28 LVS) Einführung und Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Einführung: Darstellung grundlegender volkswirtschaftlicher Probleme, Gegenstand, Aufgaben und Methoden der Volkswirtschaftslehre, Ausgangstatsachen; Grundbegriffe der Wirtschaft: "Knappheit", Wirtschaftssubjekte, Wirtschaftsobjekte, Produktionsprozesse, Produktionsfaktoren, Prinzip der Opportunitätskosten knapper Güter, Güter- und Geldkreislauf, Übersicht zur Geschichte ökonomischer Lehrmeinungen, Wirtschaftssysteme, Wirtschaftsordnungen, Grundlagen der Wirtschaftspolitik 2. Studienhalbjahr (28 LVS, Klausur) Mikroökonomische Theorie, Wettbewerbstheorie und -politik Haushaltstheorie, Theorie der Unternehmung, Preistheorie Marktprozesse, Marktformen und Marktgleichgewicht, Wettbewerb und Wirtschaftskonzentration, Institutionelle Rahmenbedingungen für die Wirtschaft (GWB und andere Gesetze, Marktwirtschaftsleitbild)
16 Seite 16 Studienordnung Tourismuswirtschaft 3. Studienhalbjahr (28 LVS) Makroökonomische Theorie Kreislauftheorie, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Entstehung, Verteilung, Verwendungen, ex post und ex ante, Außenwirtschaftliche Verknüpfungen), Analyse Gütermarkt, Analyse Geldmarkt, Analyse Arbeitsmarkt, Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht und seine Störungen, Probleme transnationalen und globalen Wirtschaftens, Wirtschaftspolitische Konsequenzen 4. Studienhalbjahr (28 LVS, Klausur) Geld und Währung Grundlagen der Geldtheorie, Geldverfassung, Geld- und Zinsdefinitionen, Europäische Zentralbank, Geldpolitik, Finanzmärkte, Geldangebot, Geldnachfrage, Geldschöpfungsmodelle, Stromgrößen versus Bestandsgrößen (Geld und Einkommen), Inflation Internationale Währungsordnung Internationaler Währungsfonds, Europäisches Währungssystem, Europäische Währungsunion Außenwirtschaft Zahlungsbilanz, Devisenmarkt, Ausgleichsmechanismen der Zahlungsbilanz, Theorie der komparativen Kosten, Werttheorie und Außenhandel, Zolltheorie, "Sich selbst alimentierender finanzieller Überbau" (Zentralbanken) 5. Studienhalbjahr (28 LVS) Wirtschaftspolitik, Stabilisierungspolitik Einordnung in das klassische Begriffspaar "Ablauf" und "Ordnung"; Dogmengeschichte und aktuelle Paradigmen, Wachstum und Marktwirtschaftliche Ordnung, Konjunkturzyklus, Preisniveaustabilität, Beschäftigung, Wirtschaftswachstum, Außenwirtschaftliches Gleichgewicht, Finanzpolitik, Geldpolitik, Aktuelle Fragen
17 Studienordnung Tourismuswirtschaft Seite Studienhalbjahr (28 LVS, Klausur) Ordnungspolitik, Arbeits- und Sozialpolitik, Geldpolitik, Verteilungspolitik Ordnungsvorgaben des Leitbildes der Sozialen Marktwirtschaft, Ordoliberale, monetäre und ökologische Ergänzungen, Sonderaspekte der Globalisierung (vollständige Globalisierung oder wieder teilgetrennte Wirtschafträume?), Arbeitsmarktordnung, Arbeitsmarktpolitik, Soziale Sicherung, Einkommensverteilungspolitik, Vermögenspolitik, Sozialpolitik, Aktuelle Fragen
18 Seite 18 Studienordnung Tourismuswirtschaft 4. Recht Studienziel Nach Abschluss der ersten vier Studienhalbjahre können die Studenten die wichtigsten Rechtsbegriffe aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch erläutern. Sie sind in der Lage, einfachere praktische Rechtsfälle aus dem Allgemeinen Teil und vor allem aus dem Bereich des Schuldrechts zu beurteilen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Da sehr viel mit praxisbezogenen Beispielen gearbeitet wird, sind die Studenten in der Lage, ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der täglichen Arbeit umzusetzen. Die Lehrveranstaltungen können auch in Form von Übungen durchgeführt werden. 1. Studienhalbjahr (28 LVS) Grundlagen, Vertragsordnung, Vertretung Aufbau von BGB und HGB und ihre Fortbildung, Entstehungsgeschichte und Hintergründe, Zivilrechtskritik, Zivilrechtsentwicklung nach 1900, Bemerkungen zur Rechtsquellenlehre, Rechtssubjekte, Allgemeines zur Vertragslehre, Vertragsbegründung, Lehre von den Willensmängeln, Anfechtung von Willenserklärungen, Vertretungsmacht, Vollmachten 2. Studienhalbjahr (28 LVS, Klausur) Schuldrecht, Sachenrecht Veräußerungsgeschäfte (Kaufverträge) und ihre Durchführung, Tätigkeitsverträge, Störungen im Schuldverhältnis, Schadensersatzpflicht, Grundfragen des Bereicherungsrechts, Grundfragen des Deliktrechts, Grundfragen des Eigentumsrechts, Kreditsicherungsrechte
19 Studienordnung Tourismuswirtschaft Seite Studienhalbjahr (28 LVS, Klausur) Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Kaufmännische Unternehmen, Kaufmann, Kaufmännischen Hilfspersonen, Handelsgeschäfte, Personengesellschaften, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Konzernrecht 4. Studienhalbjahr (28 LVS, Klausur) Arbeitsrecht, Mahnverfahren Grundlagen, Kollektives Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsgesetz, Recht des Arbeitsverhältnisses, Mahnverfahren: Außergerichtliche Mahnung und Mahnverfahren
20 Seite 20 Studienordnung Tourismuswirtschaft 5. Rechnungswesen Studienziel Nach erfolgreichem Abschluss sind die Studenten in der Lage, mit den allgemeinen Begriffen und Berechnungsgrundlagen des Wirtschaftsrechnens umzugehen. Weiterhin können sie das System der doppelten Buchführung erklären, und sie sind in der Lage, das erworbene Wissen bei praktischen Problemstellungen anzuwenden. Die Studenten können die Kontenpläne des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Reiseverkehrs- sowie des Kur- und Bäderwesen identifizieren. Sie können Leistungen der angegebenen Bereiche unter Berücksichtigung der Steuerregelungen buchen und in Bilanzen zusammenfassen. Die Studenten können die Aufgaben und Ziele beim Jahresabschluss erklären. Sie können Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rechnungsabgrenzungen und Rückstellungen für die verschiedenen Geschäftsformen buchen. Sie sind in der Lage, Bilanzen zu beurteilen und die Stellung des Rechnungswesens im Unternehmen einordnen. Die Lehrveranstaltungen können auch in Form von Übungen durchgeführt werden. 1. Studienhalbjahr (36 LVS, Klausur) Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens, Buchführung, Kaufmännisches Rechnen Grundlagen der Buchführung, Grundbegriffe und System der doppelten Buchführung, Abschluss in der Betriebsübersicht, Kontenrahmen und Kontenplan, Kaufmännisches Rechnen, Internationale Buchführungssysteme (US-GAAP, IAS) 2. Studienhalbjahr (36 LVS, Klausur) Betriebliches Rechnungswesen I Buchung der Dienstleistungen eines Reisebüros, Rechtliche Grundlagen, Vorsteuer und Einfuhrumsatzsteuer, Umsatzsteuer, Steuerberichtigungen, Brutto- und Nettoverbuchung, Ermittlung der Zahllast, Buchung von Ein- und Verkauf sowie Leistungs-
21 Studienordnung Tourismuswirtschaft Seite 21 erstellung bei Hotel- und Gaststättenbetrieben sowie bei Krankenhaus- und Bädereinrichtungen, Zahlungsverkehr, Buchung wichtiger Geschäftsvorfälle, Buchungen im Privat- und Personalbereich 3. Studienhalbjahr (44 LVS, Klausur) Betriebliches Rechnungswesen II Verschiedenen Ergebniskonten, Abschreibungen und Wertberichtigungen, Jahresabgrenzung, Jahresabschluss EDV-gestütztes Rechnungswesen Übungen
22 Seite 22 Studienordnung Tourismuswirtschaft 6. Informationsverarbeitung Studienziel Nach erfolgreichem Abschluss können die Studenten grundlegende Hardware und Software aus Anwendersicht identifizieren und ihre Funktion erklären. Sie können Hardware und Software aus den Bereichen Textverarbeitung, Datenbanken, Tabellenkalkulation und Grafik berufsbezogen nutzen. Sie sind unter Anwendung grundlegender Funktionen der eingesetzten Software in der Lage, eigenständige Problemlösungen zu erstellen. Die Lehrveranstaltungen schließen Laborübungen ein. 1. Studienhalbjahr (36 LVS, Klausur) DV Grundlagen Grundbegriffe, Hardware, Dateneingabe, Datenausgabe, Software, Betriebsarten von Computersystemen, Datensicherung, Datenschutz, Kommunikationstechniken, DV-Organisation 2. Studienhalbjahr (38 LVS) Bürokommunikation Grundbegriffe, Gegenstand der Bürokommunikation, Verfahren der Kommunikationsund Prozessanalyse, Aufbau von Dokumenten, Dokumentenerstellung und -verwaltung, Dokumentenaustausch, Dienste zum Dokumentenaustausch, Interne und öffentliche Netze, Möglichkeiten zur Unterstützung von Arbeitsgruppen (Workgroup) und Abläufen (Workflow) CRS Übungen an gängigen Systemen
23 Studienordnung Tourismuswirtschaft Seite 23 Fidelio Übungen 3. Studienhalbjahr (36 LVS) Spezielle Anwendungen Geschäftsgrafik, Datenbanken, Projektmanagement, Systementwicklung, Netzwerke, Internet, Intranet, E-Commerce, Betriebssysteme Internet-Technik Technische Grundlagen Internet-Design Gestaltung von Internetseiten 4. Studienhalbjahr (12 LVS) Spezielle Anwendungen Reisemittler-/Reiseveranstaltermanagement: back-office Destinationsmanagement, Hotelmanagement sowie Kur- und Bädermanagement: öffentl. CRS
24 Seite 24 Studienordnung Tourismuswirtschaft 7. Wirtschaftsmathematik / Statistik Studienziel Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Studienhalbjahres können die Studenten die für die Lösung betriebs- und volkswirtschaftlicher Aufgabenstellungen wesentlichen mathematischen Verfahren erläutern. Sie sind in der Lage, das in Abhängigkeit von der Aufgabenstellung anzuwendende Verfahren zu erkenn und praxisbezogen anzuwenden. Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Halbjahres können die Studenten die wesentlichen statistischen Kenngrößen benennen und deren Darstellungsmöglichkeiten und Berechnungsgrundlagen erklären. Sie sind in der Lage, für unterschiedliche wirtschaftsstatistische Problemstellungen die erforderlichen Kenngrößen auszuwählen und zu berechnen, das Ergebnis zu deuten und kritisch zu werten. 1. Studienhalbjahr (48 LVS, Klausur) Mathematik für Wirtschaftswissenschaften Folgen und Reihen, Zins- und Zinseszinsrechnung, Rentenrechnung, Tilgungsrechnung, Anwendungsbeispiel der Finanzmathematik, Matrizenrechnung, Lineare Gleichungssysteme, Lineare Optimierung, Differentialrechnung, Kaufmännisches Rechnen 2. Studienhalbjahr (48 LVS, Klausur) Statistik Grundlagen: Beschreibende und induktive Statistik, amtliche und nichtamtliche Statistik, Institutionen und Publikationswesen, Kennzeichnung empirischer Verteilungen, Regressions- und Korrelationsanalyse
25 Studienordnung Tourismuswirtschaft Seite Englisch Studienziel Nach erfolgreichem Abschluss des Faches Englisch sind die Studenten in der Lage, sämtliche Vorgänge in der Tourismuswirtschaft auf Englisch zu beschreiben. Sie sind sicher im Umgang mit dem fachspezifischen Vokabular, können englischsprachige Gäste bedienen und beraten und auch in ungewöhnlichen Situationen helfend eingreifen. Sie können Telefongespräche in Englisch sicher führen und sind mit englischsprachigem Schriftverkehr vertraut. Des Weiteren verstehen die Studenten landestypische Besonderheiten englischsprachiger Länder und können sie erklären. Die Lehrveranstaltungen schließen Übungen ein. 1. Studienhalbjahr (26 LVS, Klausur) und 2. Studienhalbjahr (26LVS) Wirtschaftsterminologie und Touristikterminologie, Leseverstehen, Übersetzung Auszüge aus einschlägigen Textbüchern Commercial English and Commercial Correspondence Gestaltung von Geschäftsbriefen, Standardformulierungen Mündliche Kommunikation: Hörverstehen, Sprechfertigkeit Einübung wichtiger allgemeiner Gespräche aus dem Wirtschaftsleben; Einübung typischer Gespräche aus dem Geschäftsleben der Touristik
26 Seite 26 Studienordnung Tourismuswirtschaft 3. Studienhalbjahr (36 LVS, Klausur) und 4. Studienhalbjahr (36 LVS) Telephoning in business Geschäftliche Gespräche, Telegespräche, Telefonsprache, Eingehende, ausgehende Anrufe, Standardformulierungen Wirtschaftsterminologie und Touristikterminologie, Leseverstehen, Übersetzung Lektüre und Diskussion ausgewählter Fachliteratur: Artikel in Fachzeitschriften Landeskundliche Themen Aktuelle Wirtschaftspolitik: Discussion of GB/USA economic policy taxes, investment and finance, Accounting & financial statements, Wirtschaftsenglisch, Fachspezifisches Englisch Fachspezifische Themen Marketing and advertising in tourism, tourism in Europe: perspectives and trends hotel management, new tourist services and trends, Wirtschaftsenglisch, Fachspezifisches Englisch 5. Studienhalbjahr (36 LVS, Klausur) und 6. Studienhalbjahr (36 LVS, Mündliche Prüfung) Wirtschaftsterminologie und Touristikterminologie, Leseverstehen, Übersetzung Auszüge aus einschlägigen Textbüchern, Vertragsformen, Vertragsabschlüsse und Rechtssachverhalte des Landes Wirtschaftsordnung in Großbritannien und in den USA: A survey of the business environment - economic issues related to the tourism industry in English-speaking countries, Wirtschaftsenglisch, Fachspezifisches Englisch
27 Studienordnung Tourismuswirtschaft Seite 27 Fachspezifische Themen A survey of the tourism-industry in English speaking countries, The economic effects of tourism, the social and environmental aspects of tourism, Wirtschaftsenglisch, Fachspezifisches Englisch
28 Seite 28 Studienordnung Tourismuswirtschaft 9. Zweite Fremdsprache / Dritte Fremdsprache Studienziel Anfängerkurs: Nach sechs Studienhalbjahren sind die Studenten in der Lage, sich sowohl in alltagstypischen als auch tourismusspezifischen Situationen der Fremdsprache zu bedienen. Sie können fachspezifisches Vokabular in Alltagsgesprächen und bei einfacheren Geschäfts- und Touristikthemen anwenden. Sie können einfachen fremdsprachigen Schriftverkehr erledigen. Leistungskurs: Nach sechs Studienhalbjahren sind die Studenten in der Lage, sich sowohl in alltagstypischen als auch in sämtlichen die Tourismuswirtschaft betreffenden Situationen korrekt der Fremdsprache zu bedienen. Sie können fachspezifisches Vokabular in Alltagsgesprächen und bei Wirtschafts-, Geschäfts- und Touristikthemen sicher anwenden. Sie können fremdsprachigen Schriftverkehr erledigen und Artikel in Fachzeitschriften verstehen. Ihre Kenntnisse im Bereich Landes- und Zivilisationskunde können sie anwenden und weitergeben. Die Lehrveranstaltungen schließen auch Übungen ein. Die zweite Fremdsprache wird wahlobligatorisch angeboten und kann in Anfänger- und Leistungskurs geteilt werden. Die dritte Fremdsprache wird als Wahlfach angeboten und kann in Anfänger- und Leistungskurs geteilt werden. Lehrveranstaltungsreihe Anfänger 1. Studienhalbjahr (36 LVS) 2. Studienhalbjahr (36 LVS, Testat) 3. Studienhalbjahr (36 LVS, Klausur)
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