Samtgemeinde Lamspringe
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- Jasmin Heidrich
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1 Satgeei%de aspri%ge!#ster aspri%ge itgiedsgeeide Harbar%se% Sehe aspri%ge W#tershause% euh#f Besuchseite #%tags + freitags Uhr d#%%erstags auch Uhr B E K A N N T M A C H U N G Te.+Verittu%g (05183) Teefax (05183) E+9ai G.Sch%ee@Satgeei%de+ aspri%ge.de Ausu%ft erteit Herr Sch%ee Te.+Durchwah Ate%<eiche% aspri%ge= de% Planfeststellungsverfahren für den Bau des Teilabschnittes B der 380-kV- Höchstspannungsfreileitung Wahle - Mecklar zwischen den Umspannwerken Lamspringe und Hardegsen sowie der Anbindungsleitung zum Pumpspeicherwerk Erzhausen I. Die TenneT TSO GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33, Göttinger Chaussee 76 A, Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den folgenden Gemarkungen beansprucht: Landkreis Hildesheim Samtgemeinde Lamspringe: Lamspringe Samtgemeinde Freden: Ohlenrode, Eyershausen, Wetteborn Stadt Alfeld (Leine): Alfeld (Leine), Gerzen, Imsen, Limmer, Warzen Landkreis Holzminden Flecken Delligsen: Ammensen, Delligsen, Varrigsen Landkreis Northeim Stadt Bad Gandersheim: Heckenbeck, Dankelsheim
2 Stadt Einbeck: Andershausen, Beulshausen, Erzhausen, Greene, Bruchhof, Naensen, Brunsen, Voldagsen, Hallensen, Wenzen, Kuventhal, Kohnsen, Einbeck, Hullersen, Odagsen, Edemissen, Strodthagen, Buensen, Iber, Stroit, Opperhausen Stadt Northeim: Hollenstedt, Höckelheim, Stöckheim, Hohenstedt, Schnedinghausen Stadt Moringen: Moringen, Großenrode, Thüdinghausen, Fredelsloh Stadt Hardegsen: Hevensen, Lutterhausen, Hardegsen, Üssinghausen Flecken Nörten-Hardenberg: Nörten-Hardenberg Die vorliegende Planung umfasst die Errichtung und den Betrieb der 380-kV- Höchstspannungsfreileitung Wahle Mecklar (LH ), als Teilabschnitt B zwischen dem geplanten Umspannwerk Lamspringe und dem Umspannwerk Hardegsen, die im Wesentlichen als Freileitung verwirklicht werden soll. Zu diesem Abschnitt gehört die Anbindung des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen (LH ), die über die bestehende Schaltanlage Erzhausen in die Haupttrasse mittels einer Kraftwerksanschlussleitung, Kabelanlage und einer Kabelübergangsanlage integriert wird. Der Umbau der Schaltanlage Erzhausen auf die 380-kV-Ebene ist nicht Bestandteil des vorliegenden Antrags. Der Neubau erfolgt vorrangig in neuer Trasse. Lediglich in ihrem Mastbereich B100-B104 erfolgt die Errichtung in der Trasse der bestehenden und abzubauenden 220-kV-Freileitung der TenneT TSO GmbH (LH ). Die Freileitung hat eine Länge von ca. 50 Kilometern und verläuft in Nord-Süd-Richtung beginnend im Landkreis Hildesheim (Gemeinde Lamspringe der Samtgemeinde Lamspringe) und weiterführend durch den Landkreis Northeim durch das Gebiet der Stadt Bad Gandersheim, der Stadt Einbeck, der Stadt Moringen sowie der Stadt Hardegsen. Der Leitungsverlauf beginnt im Umspannwerk Lamspringe und führt in südlicher Richtung über die Gemeinde Landwehr bis nördlich von Heckenbeck. Dort verschwenkt sie in südwestliche Richtung, hinweg über das Leinetal bei Bruchhof in Richtung Naensen und verläuft dann parallel in südlicher Richtung entlang der B64 über Brunsen und Hallensen. Dort führt sie westlich an Einbeck in südliche Richtung weiter, vorbei an Odagsen bis zum Böllenberg. Nordöstlich von Moringen wird sie vorbei an Schnedinghausen und Thüdinghausen bis in das Umspannwerk Hardegsen geführt. Im Zuge der Umsetzung dieses Plans ist auch der Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung Lehrte Hardegsen der TenneT TSO GmbH (LH ) geplant. Da derzeit das Pumpspeicherwerk Erzhausen über diese abzubauende Leitung angebunden ist, bedarf es einer neuen Kraftwerksanschlussleitung für das Pumpspeicherkraftwerk. Die neue Einbindung des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen erfolgt an Mast B026 der Hauptleitung nahe der Landstraße 487 zur Kabelübergangsanlage. Von der Kabelübergangsanlage wird die 380-kV-Leitung nordwest-lich um Erzhausen zur Schaltanlage Erzhausen als Erdkabel verlegt. Von der Schaltanlage Erz-hausen wird sodann über ein weiteres Erdkabel der Anschluss des Pumpspeicherwerkes erfol-gen.
3 Gegenstand des Plans 380-kV-Leitung Wahle Mecklar, Teilabschnitt B sind außerdem die Mitführung der 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen Rethen der DB Energie GmbH von ihrem Mast 9837 bis Mast 9820 sowie die zweimalige Mitnahme der 110-kV-Freileitung Godenau Hardegsen der E.ON Netz von ihrem Mast 066 bis Mast 072 und von Mast 140 bis Mast 146 auf der neuen Leitung. Ferner umfasst der Plan den Rückbau der nicht mehr benötigten Abschnitte der mitgeführten Leitungen sowie den Rückbau der bestehenden 220-kV-Freileitungen Godenau Hardegsen (LH ) sowie dem Abzweig Erzhausen (LH ) der TenneT TSO GmbH. Die vorliegenden Planunterlagen enthalten insbesondere: Erläuterungsbericht, Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß 6 UVPG, Wegenutzungsplan, Übersichtspläne, Mastprinzipzeichnungen, Längenprofile, Angaben zu Regelfundamenten Lagepläne, Grunderwerbspläne, Grunderwerbsverzeichnis Bauwerksverzeichnis und Mastlisten Kreuzungsverzeichnis Immissionsbericht Umweltverträglichkeitsstudie mit Landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP) Angaben zu Kompensationsmaßnahmen Karten (Bestand / Auswirkungen), LBP-Maßnahmen, Gesamtartenliste Natura 2000-Verträglichkeitsstudie Artenschutzrechtliche Betrachtung II. (1) Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom bis zum einschließlich bei der Samtgemeinde Lamspringe, Kloster 3, Lamspringe während der Dienststunden Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr von 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr von 8.00 Uhr bis Uhr im Zimmer 11 (Herr Voßhage) zur allgemeinen Einsicht aus.
4 Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch über die Internetseite der Samtgemeinde Lamspringe unter eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gem. 73 Abs. 4 S. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ab dem Beginn der Auslegung bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum einschließlich, bei der Samtgemeinde Lamspringe, Kloster 3, Lamspringe oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33 (Planfeststellungsbehörde), Göttinger Chaussee 76A, Hannover, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Nieder-schrift erheben. Vor dem Beginn der Auslegung eingehende Einwendungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Einwendungen sind nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist ausgeschlossen ( 43a Nr. 7 EnWG i. V. m. 73 Abs. 4 VwVfG). Gem. 43a Nr. 2 S. 2 EnWG erfolgt durch die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung nach 73 Abs. 5 VwVfG auch die Benachrichtigung der nach bundes- bzw. landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 Bundesnaturschutzgesetz i.v.m. 3 Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereine sowie sonstigen Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen). Die Vereinigungen haben Gelegenheit, bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist zu dem Plan Stellung zu nehmen. Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen gegen den Plan sind gem. 43a Nr. 3 und 7 EnWG i.v.m. 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG ebenfalls nach Ablauf der Einwendungs-frist ausgeschlossen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/Unterzeichner als Vertreterin/Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Einwendungen genannt werden. Vertreterin/Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Einwendungen gem. 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben. (2) In den Fällen des 43a Nr. 5 S. 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/der Vertreter, von dem Termin gesondert
5 benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden ( 43a Nr. 3 EnWG, 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG). In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden. (3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. (4) Über die Zulässigkeit des Verfahrens und die Einwendungen bzw. Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwenderinnen/ Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind ( 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG). (5) Die Nummern 1, 2, 3 und 4 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ( 3 ff. UVPG). III. Mit dem Beginn der Auslegung des Planes (siehe oben II.) tritt die Veränderungssperre nach 44a Abs. 1 EnWG in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabensträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu ( 44a Abs. 3 EnWG). Der Samtgemeindebürgermeister i.v. G. Schnelle Veröffentlicht: Aushang vom 23. Mai 2014 bis 30.Mai 2014
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