Erläuterungsbericht - Anlage 1 DECKBLATT

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1 Seite: 1 von 110 Aufgestellt: Bayreuth, den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren i.v. J. Siegmann i.a. A. Herath Prüfvermerk Ersteller Datum Unterschrift Änderung(en): Datum Unterschrift Änderung(en): Rev.-Nr. Datum Erläuterung A Textliche Ergänzungen nach Planänderungen Anlagen: Anhang 1 zum Erläuterungsbericht: Allgemeinverständliche Zusammenfassung (AVZ) gem. 6 UVPG zur 380-kV-Freileitung Wahle- Mecklar, Teilabschnitt B Umspannwerk Lamspringe bis Umspannwerk Hardegsen Anhang 2 zum Erläuterungsbericht: Wegenutzungspläne, (LH , LH ) M 1: Anhang 3 zum Erläuterungsbericht: Vorgelagerte Variantenuntersuchung o Annex Variantenuntersuchung Natura 2000 Verträglichkeitsstudie Anhang 4 zum Erläuterungsbericht: Netzknotenpunkt Lamspringe Angaben nach 6 UVPG (nachrichtlich) Neubau Umspannwerk Lamspringe Genehmigungsverfahren nach BImSchG Überarbeitete Umweltstudie (ersetzt die Umweltstudie vom 19. September vollständig) Anhang 5 zum Erläuterungsbericht: Netzknotenpunkt Hardegsen Angaben nach 6 UVPG (nachrichtlich)

2 Seite: 2 von 110 ABBILDUNGEN 6 1 VORHABENTRÄGER UND VORHABENSUMFANG Der Vorhabenträger Vorhabensdefinition und Antragsumfang 11 Ziel des Vorhabens 11 Antragsgegenstand 11 Vom Gesamtvorhaben betroffene Gebietskörperschaften 13 2 INHALT UND RECHTSWIRKUNG DER PLANFESTSTELLUNG 17 3 ANTRAGSBEGRÜNDUNG Planrechtfertigung 18 Rechtlicher Ausgangspunkt 18 Hintergrund: Entwicklung der Energiebilanz 18 Gesetzlicher Auftrag an den Übertragungsnetzbetreiber Ausgangspunkt landesplanerische Feststellung Weitere Aspekte für die Planfeststellung 22 Planungsleitsätze 22 Abwägung 23 Abschnittsbildung Trassierungsgrundsätze 25 Allgemeine Trassierungsgrundsätze 25 Parallelbau zur 220-kV-Rückbauleitung Alternativen / Varianten 29 Rechtlicher Ausgangspunkt der Alternativen- / Variantenprüfung 29 Technische Alternativen Verzicht auf das Vorhaben (Nullvariante) kV-Erdkabel statt 380-kV-Freileitung Gleichstromsysteme 33 Ergebnis der Betrachtung räumlicher Varianten 34 4 VORHABENSBESCHREIBUNG: TECHNISCHE BESCHREIBUNG DER LEITUNGSTRASSEN kV-Freileitung Umspannwerk Lamspringe-Umspannwerk Hardegsen LH Allgemeines 35 Mastnummerierung 35

3 Seite: 3 von 110 Trassenverlauf 35 Bauwerke 39 Bauwerksbestandteile Masten Beseilung, Isolatoren, Blitzschutzseil Mastgründungen und Fundamente 46 Kreuzungen 49 Technische Regelwerke und Richtlinien 51 Korrosionsschutz 52 Erdung 53 Schutzbereich und Sicherung von Leitungsrechten 53 Wegenutzung 54 Einsatz von Provisorien 56 Einsatz von Schutzgerüsten 58 Leitungsmitnahme Allgemeine Voraussetzungen Leitungsmitnahme in Parallelführung "Maßgaben" aus der landesplanerischen Feststellung zur Leitungsmitnahme Beschreibung der Leitungsmitnahmen Anbindungsleitung: Kabelübergangsanlage, Kabelanlage, Freileitungsüberspannung Schaltanlage zum Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen 63 Allgemeines 63 Trassenverlauf Kabelanlage Kabelübergangsanlage (KÜA) Cross-Bonding-Muffenverbindungen Technische Daten der Teilverkabelung Regelgrabenprofil der Kabelanlage Schaltanlage Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen Schutzbereich der Kabel und Sicherung von Leitungsrechten Rückbau bestehender 220-kV-Leitungen 71 5 UMSPANNWERKE Umspannwerk Lamspringe 72 Ausgangspunkt für Standortwahl für ein neues Umspannwerk 72 Standortanforderungen 73 Standortauswahl 73 Technische Variantenbeschreibung 75 Vergleich und Auswahl des Umspannwerkstandortes Technik Umweltfachliche Beurteilung der Varianten 77 Auswahl 78 Umweltstudie 79

4 Seite: 4 von Umspannwerk Hardegsen 80 Standortanforderungen 80 Standortauswahl 81 Umweltstudie 81 6 BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHMEN UND DES BETRIEBS DER LEITUNGEN UND RÜCKBAU Bauzeit und Betretungsrecht Baustelleneinrichtung und Wegenutzung außerhalb der Baustellen Temporäre Flächeninanspruchnahme Arbeitsflächen auf der (Mast-)Baustelle und Zuwegungen Vorbereitende Maßnahmen und Gründung Montage Gittermasten und Isolatorketten Montage Beseilung Kabelübergangsanlage Schaltanlage Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen Aufbringen des Korrosionsschutzes Rückbaumaßnahmen Provisorien 88 Bauweise der Freileitungs-Provisorien 88 Bauweise des Baueinsatzkabel-Provisoriums Schutzgerüste Betrieb der Leitungen Rückbau der 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen und der Anbindung PSW Erzhausen Bauablauf Kabelverlegung in offener Bauweise 92 7 IMMISSIONEN UND ÄHNLICHE WIRKUNGEN Elektrische und magnetische Felder 94

5 Seite: 5 von Geräusche von Leitungen Partikelionisation Eislast 97 8 GRUNDSTÜCKSINANSPRUCHNAHME UND LEITUNGSEIGENTUM Allgemeine Hinweise Dauerhafte Inanspruchnahme von Grundstücken; dinglich gesicherte Nutzungsbeschränkung Vorübergehende Inanspruchnahme Entschädigungen Kreuzungsverträge (Gestattungsverträge) Leitungseigentum, Erhaltungspflicht und Rückbau der Leitung Rückbau bestehender Leitungen KONZENTRATIONSWIRKUNG DER PLANFESTSTELLUNG ZUSAMMENFASSUNG LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN Grundlagen Zusammenfassung der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen GLOSSAR 107

6 Seite: 6 von 110 Abbildungs-, Tabellen- und Anhangsverzeichnis Abbildungen ABBILDUNG 1: SCHEMATISCHE NETZKARTE TENNET TSO GMBH 10 ABBILDUNG 2: MASTBILDER 44 ABBILDUNG 3: BEISPIEL EINER 380-KV-LEITUNGSBESEILUNG AN EINEM DONAUMAST 45 ABBILDUNG 4: BEISPIEL PARABOLISCHER (LINKS) UND PARALLELER SCHUTZBEREICH (RECHTS) EINER FREILEITUNG 54 ABBILDUNG 5: PROVISORISCHE ZUWEGUNG ALS PLATTENZUFAHRT BEI EINER FREILEITUNGSBAUSTELLE 56 ABBILDUNG 6: KABELÜBERGANGSANLAGE, EXEMPLARISCHE DARSTELLUNG (GRUNDRISS) 66 ABBILDUNG 7: PORTAL DER KABELÜBERGANGSANLAGE IM PROFIL, EXEMPLARISCHE DARSTELLUNG 67 ABBILDUNG 8: REGELGRABENPROFIL 69 ABBILDUNG 9: UMSPANNWERK-STANDORTVARIANTEN FÜR DIE WEITERE UNTERSUCHUNG 74 ABBILDUNG 10: GRÜNDUNGSARTEN 85 ABBILDUNG 11: 380-KV-FREILEITUNGSPROVISORIUM FÜR EIN SYSTEM, MIT ERRICHTETEM SCHUTZGERÜST 89 ABBILDUNG 12: BEISPIELE FÜR SCHUTZGERÜSTE AUS STAHL BZW. HOLZ 91 Tabellen TABELLE 1: STÄDTE UND GEMEINDEN ENTLANG DER NEU ZU ERRICHTENDEN 380-KV-FREILEITUNG ZWISCHEN UMSPANNWERK LAMSPRINGE UND UMSPANNWERK HARDEGSEN LH TABELLE 2: STÄDTE UND GEMEINDEN ENTLANG DER 380-KV-ANBINDUNGSLEITUNG ZUR SCHALTANLAGE SOWIE ZUM PSW ERZHAUSEN LH TABELLE 3: STÄDTE UND GEMEINDEN ENTLANG DER RÜCKBAUTRASSE DER 220-KV-LEITUNG ZWISCHEN GODENAU UND HARDEGSEN LH TABELLE 4: STÄDTE UND GEMEINDEN ENTLANG DER RÜCKBAUTRASSE DER 220-KV-LEITUNG ABZWEIG ERZHAUSEN LH TABELLE 5: STÄDTE UND GEMEINDEN, IN DENEN NATURSCHUTZFACHLICHE KOMPENSATIONSMAßNAHMEN GEPLANT SIND 16 TABELLE 6: BAUWERKSÜBERSICHT 42 TABELLE 7: AUSZUG DER WESENTLICHEN KREUZUNGEN DES TEILABSCHNITTS B: UW LAMSPRINGE-UW HARDEGSEN 51 TABELLE 8: TECHNISCHE DATEN ZUR TEILVERKABELUNG DER 380-KV-ANBINDUNGSLEITUNG PUMPSPEICHERKRAFTWERK ERZHAUSEN 68 TABELLE 9: RÜCKBAUTRASSEN 71 TABELLE 10: AUSZUG DER TA LÄRM 97

7 Seite: 7 von 110 Anhänge zum Erläuterungsbericht Anhang 1 zum Erläuterungsbericht: Allgemeinverständliche Zusammenfassung (AVZ) gem. 6 UVPG zur 380-kV-Freileitung Wahle-Mecklar, Teilabschnitt B Umspannwerk Lamspringe bis Umspannwerk Hardegsen Anhang 2 zum Erläuterungsbericht: Wegenutzungspläne, (LH , LH ) M 1: Anhang 3 zum Erläuterungsbericht: Vorgelagerte Variantenuntersuchung o Annex Variantenuntersuchung Natura 2000 Verträglichkeitsstudie Anhang 4 zum Erläuterungsbericht: Netzknotenpunkt Lamspringe Angaben nach 6 UVPG (nachrichtlich) Neubau Umspannwerk Lamspringe Genehmigungsverfahren nach BImSchG Überarbeitete Umweltstudie (ersetzt die Umweltstudie vom 19. September vollständig) Anhang 5 zum Erläuterungsbericht: Netzknotenpunkt Hardegsen Angaben nach 6 UVPG (nachrichtlich)

8 Seite: 8 von Vorhabenträger und Vorhabensumfang Der Vorhabenträger TenneT TSO GmbH ist der erste grenzüberschreitende Übertragungsnetzbetreiber für Strom in Europa mit Sitz in Bayreuth. TenneT TSO GmbH ist einer der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Gemäß 12 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat TenneT TSO GmbH als Betreiber eines Übertragungsnetzes dauerhaft die Fähigkeit des Netzes sicherzustellen, die Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen. Gem. 11 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. Die Aufgaben der TenneT TSO GmbH umfassen somit den Betrieb, die Instandhaltung und die weitere Entwicklung des Stromübertragungsnetzes der Spannungsebenen 220-kV und 380-kV in großen Teilen Deutschlands. Mit ungefähr Kilometern an Hoch- und Höchstspannungsleitungen, davon rund Kilometern Höchstspannungsleitungen in Deutschland und 35 Millionen Endverbrauchern in den Niederlanden und in Deutschland gehört die TenneT TSO GmbH zu den fünf größten Netzbetreibern in Europa. Der deutsche Teil des Netzes reicht von der Grenze Dänemarks bis zu den Alpen und deckt rund 40 Prozent der Fläche Deutschlands ab. Die Leitungen verlaufen in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Bayern und Teilen Nordrhein- Westfalens (siehe Abbildung 1: Schematische Netzkarte TenneT TSO GmbH). Die TenneT TSO GmbH beschäftigt allein in Deutschland ca Mitarbeiter. Als Übertragungsnetzbetreiber hat es sich die TenneT TSO GmbH zur Aufgabe gemacht, anstehende Planungsvorhaben in einem offenen Dialogprozess zu begleiten, um eine größtmögliche Transparenz und Akzeptanz sicherzustellen. Bei diesem Vorhaben hat die TenneT TSO GmbH im Vorfeld der Erstellung der hier vorgelegten Unterlagen zur Planfeststellung im Planungsraum zahlreiche Gespräche mit Gemeinde- und Landkreisvertretern, Gesprächskreise und Bürgerinformationsabende durchgeführt sowie regelmäßige Informationsschreiben zum Verfahrensstand veröffentlicht. Darüber hinaus wurde im September 2012 ein Projektbüro in Göttingen eingerichtet, damit sich Interessierte und Betroffene über den aktuellen Planungsstand des Projektes informieren können. 1 Fachbegriffe und Abkürzungen sind am Ende des Berichts in einem Glossar erläutert.

9 Seite: 9 von 110 Für das Leitungsbauvorhaben, dessen Errichtung und Betrieb auf dem Teilabschnitt B vom Umspannwerk Lamspringe bis zum Umspannwerk Hardegsen hiermit zur Planfeststellung vorgelegt wird, sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf in 1 Abs. 2 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) in Verbindung mit Nr. 6 der Anlage des EnLAG gesetzlich festgestellt. Zudem setzt der Netzentwicklungsplan (NEP) nach 12b EnWG das Leitungsbauvorhaben Wahle-Mecklar als Bestandteil des Startnetzes voraus.

10 Seite: 10 von 110 Abbildung 1: Schematische Netzkarte TenneT TSO GmbH

11 Seite: 11 von Vorhabensdefinition und Antragsumfang Ziel des Vorhabens TenneT TSO GmbH plant, das Übertragungsnetz in Niedersachsen und Hessen auszubauen und beantragt vorliegend die Planfeststellung des Projektes 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, für den Teilabschnitt B zwischen dem Umspannwerk Lamspringe und dem Umspannwerk Hardegsen. Der beantragte Teil ist einer von vier planfestzustellenden Abschnitten, in welche die geplante 380- kv-leitung Wahle-Mecklar aufgeteilt ist (Kapitel 3.3.3). Der Teilabschnitt A befindet sich seit September 2013 im Planfeststellungsverfahren. Die Abschnitte lauten: Teilabschnitt A: Umspannwerk Wahle - Umspannwerk Lamspringe Teilabschnitt B: Umspannwerk Lamspringe - Umspannwerk Hardegsen Teilabschnitt C: Umspannwerk Hardegsen - Landesgrenze Niedersachsen/Hessen Teilabschnitt D: Landesgrenze Niedersachsen/Hessen - Umspannwerk Mecklar Antragsgegenstand Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb der 380-kV- Leitung Wahle-Mecklar, als Teilabschnitt B zwischen dem geplanten Umspannwerk Lamspringe und dem Umspannwerk Hardegsen, die im Wesentlichen als Freileitung verwirklicht werden soll. Zu diesem Abschnitt und somit auch zum Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens gehört die Aufrechterhaltung bzw. Neuherstellung der Anbindung des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen an das Übertragungsnetz mittels einer Kabelanlage mit Kabelübergangsanlage, Einbindung und Spannungsumstellung der bestehenden Schaltanlage sowie die Anbindungsleitung von der Schaltanlage zum Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen. Die geplante Höchstspannungsfreileitung, Teilabschnitt B vom Umspannwerk Lamspringe zum Umspannwerk Hardegsen, erhält die Leitungsnummer LH Der Neubau erfolgt vorrangig in neuer Trasse. Lediglich in ihrem Mastbereich B100-B104 erfolgt die Errichtung in der Trasse der bestehenden und abzubauenden 220-kV-Freileitung der TenneT TSO GmbH (LH ). Die Anbindung des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen erhält die Leitungsnummer LH Die Freileitung hat eine Länge von ca. 50 Kilometern und verläuft in Nord-Süd-Richtung beginnend im Landkreis Hildesheim (Gemeinde Lamspringe der Samtgemeinde Lamspringe) und weiterführend durch den Landkreis Northeim, durch das Gebiet der Stadt Bad Gandersheim, der Stadt Einbeck, der Stadt Moringen, sowie der Stadt Hardegsen.

12 Seite: 12 von 110 Der Leitungsverlauf beginnt im Umspannwerk Lamspringe und führt in südlicher Richtung über die Gemeinde Landwehr bis nördlich von Heckenbeck. Dort verschwenkt sie in südwestliche Richtung, hinweg über das Leinetal bei Bruchhof in Richtung Naensen und verläuft dann parallel in südlicher Richtung entlang der B64 über Brunsen und Hallensen. Dort führt sie westlich an Einbeck vorbei in südlicher Richtung weiter, vorbei an Odagsen bis zum Böllenberg. Nordöstlich von Moringen wird sie vorbei an Schnedinghausen und Thüdinghausen bis in das Umspannwerk Hardegsen geführt. Da im Zuge der Umsetzung dieses Plans auch der Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen der TenneT TSO GmbH (LH ) geplant und derzeit das Pumpspeicherwerk Erzhausen über diese abzubauende Leitung angebunden ist, bedarf es einer neuen Anbindung für das Pumpspeicherkraftwerk. Die neue Einbindung des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen erfolgt am Mast B026 der Hauptleitung nahe der Landesstraße L487 mit einer Freileitungsüberspannung. Dort befindet sich die Kabelübergangsanlage, von der die Kabelanlage westlich an Erzhausen vorbei geführt wird. Das Portal des Das Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen wird von der Schaltanlage Erzhausen aus mit der Freileitungsüberspannung aus über eine Erdkabelanbindung erreicht. Gegenstand des Plans Teilabschnitt B sind außerdem die Mitführung der 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen-Rethen (L0458) der DB Energie GmbH von ihrem Mast 9837 bis Mast 9820, auf Mast B004 bis Mast B019 der neu geplanten 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Teilabschnitt B, sowie die zweimalige Mitnahme der 110-kV-Freileitung Godenau- Hardegsen (LH ) der E.ON Netz Avacon AG 2 von ihrem Mast 066 bis Mast 072 auf Mast B049 bis Mast B053 und von ihrem Mast 140 bis Mast 146 auf Mast B107 bis Mast B110 der neuen Leitung. Zudem sind Ein- und Ausschleifungen an den Umspannwerken und Provisorien erforderlich. Ferner umfasst der Plan den Rückbau der nicht mehr benötigten Abschnitte der mitgeführten Leitungen, sowie den Rückbau der bestehenden 220-kV-Freileitungen der TenneT TSO GmbH (LH ) zwischen Godenau und Hardegsen, sowie dem Abzweig Erzhausen (LH ). Die betroffenen Leitungsbetreiber haben der von der TenneT TSO GmbH beantragten Planfeststellung in Bezug auf ihre Leitungen zugestimmt. Soweit nicht in deren Trasse gebaut wird, erfolgt der Rückbau der bestehenden 220-kV- Freileitungen (LH und LH ) der TenneT TSO GmbH nach Inbetriebnahme der neu zu errichtenden 380-kV-Freileitung. Das Vorgehen beim Rückbau wird in den Abschnitten 4 und 6 näher beschrieben. Durch den Ausbau des Umspannwerk Hardegsen ändern sich die Leitungseinführungen der jetzigen 220-kV-Leitung Godenau-Lehrte; LH Grund dafür ist, dass der Umbau des UW Hardegsen von 220-kV auf 380-kV nur schrittweise erfolgen kann und damit ein mehrfaches Umschwenken der Leiterseile durchgeführt werden muss. Nur so ist es möglich die Versorgungssicherheit für die Region sicherzustellen. Aus diesem Grund wird Mast B125 bereits im Vorfeld im Zuge des Ausbaus des Umspannwerks Hardegsen errichtet und ist in den 2 Die Avacon AG ist seit dem die Rechtsnachfolgerin der E.ON Netz GmbH (ENE).

13 Seite: 13 von 110 Planunterlagen als Bestandsmast (in schwarz) dargestellt. Die Genehmigung des Mastes B125 ist Bestandteil eines gesonderten Genehmigungsverfahrens zum Umspannwerk Hardegsen. Maßnahmen an anderen Anlagen, die vor Errichtungsbeginn der geplanten 380-kV-Leitung begonnen oder umgesetzt werden, wie die Verlegung der 110-kV-Leitung Godenau-Münchehof (LH ) im Bereich des geplanten Umspannwerks Lamspringe, der Neubau des Umspannwerks Lamspringe, der Umbau des Umspannwerks Hardegsen und der Spannungsumstellung vorlaufende Umbaumaßnahmen in der Schaltanlage Erzhausen, sind Gegenstand von gesonderten Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren. Gegebenenfalls mit diesem Plan kumulierende Umweltauswirkungen sind im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie für den hier geplanten Abschnitt der 380-kV-Leitung berücksichtigt. Die räumliche Lage des geplanten Teilabschnittes B ist in den Übersichtsplänen (M 1:25.000) in der Anlage 2 abgebildet. Der parzellenscharfe Verlauf der Leitung ist in den Lage- und Grunderwerbsplänen in der Anlage 7.1 und 7.2 dargestellt. Für die rund 50 Kilometer lange Trasse sind Maststandorte geplant. Hauptsächlich kommen Donaumasten zur Führung von zwei Stromkreisen zum Einsatz. Lediglich im Mastbereich B025 bis B026 wechselt der Masttyp vom Donaumast- auf ein Einebenenmastgestänge. Dieser Wechsel ist für die Anbindung des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen an die Hauptleitung notwendig. Für die jeweiligen Leitungsmitnahmen der 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen-Rethen L0458 der DB Energie GmbH (Mastbereich B004 bis B019) und der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen LH der E.ON Netz GmbH Avacon AG. (Mastbereich B049 bis B053 und B107 bis B110) sind sogenannte Donau-Einebenenmasten vorgesehen. Vom Gesamtvorhaben betroffene Gebietskörperschaften Die vom Vorhaben berührten Kreise, Städte und Gemeinden werden nachfolgend in den Tabellen teilvorhaben-spezifisch angeführt. Die Teilvorhaben umfassen: die neu zu errichtende 380-kV- Freileitung zwischen Umspannwerk Lamspringe und Umspannwerk Hardegsen LH ; die, die 220-kV-Rückbauleitung von Lehrte nach Hardegsen, Teilabschnitt Godenau-Hardegsen LH ; den Rückbau der 220-kV-Leitung Abzweig Erzhausen LH Darüber hinaus beinhaltet die letzte Tabelle eine Übersicht zu den Flächen für Kompensationsmaßnahmen.

14 Seite: 14 von 110 Stadt/Gemeinde Flecken Lamspringe Landkreis Hildesheim Lamspringe Berührte Gemarkungen Landwehr Eyershausen, Ohlenrode, Wetteborn Landkreis Northeim Stadt Bad Gandersheim Stadt Einbeck Stadt Northeim Dankelsheim, Heckenbeck Beulshausen, Erzhausen, Bruchhof, Naensen, Greene, Brunsen, Voldagsen, Hallensen, Wenzen, Kuventhal, Einbeck, Kohnsen, Hullersen, Odagsen, Edemissen, Strodthagen, Buensen, Iber Stöckheim, Hollenstedt, Höckelheim, Schnedinghausen Stadt Moringen Moringen, Großenrode, Thüdinghausen Stadt Hardegsen Hardegsen, Hevensen Tabelle 1: Städte und Gemeinden entlang der neu zu errichtenden 380-kV-Freileitung zwischen Umspannwerk Lamspringe und Umspannwerk Hardegsen LH Stadt/Gemeinde Berührte Gemarkungen Landkreis Northeim Stadt Einbeck Erzhausen Tabelle 2: Städte und Gemeinden entlang der 380-kV-Anbindungsleitung zur Schaltanlage sowie zum PSW Erzhausen LH

15 Seite: 15 von 110 Stadt/Gemeinde Stadt Alfeld (Leine) Landkreis Hildesheim Berührte Gemarkungen Limmer, Alfeld (Leine), Warzen, Gerzen, Imsen Flecken Delligsen Landkreis Holzminden Delligsen, Varrigsen, Ammensen Landkreis Northeim Stadt Einbeck Stadt Northeim Stroit, Brunsen, Kuventhal, Andershausen, Einbeck, Odagsen, Edemissen, Strodthagen, Buensen, Iber Stöckheim, Hollenstedt, Schnedinghausen Stadt Moringen Moringen, Thüdinghausen Stadt Hardegsen Lutterhausen, Hardegsen Tabelle 3: Städte und Gemeinden entlang der Rückbautrasse der 220-kV-Leitung zwischen Godenau und Hardegsen LH Stadt/Gemeinde Flecken Delligsen Landkreis Holzminden Ammensen Berührte Gemarkungen Stadt Einbeck Landkreis Northeim Stroit, Naensen, Erzhausen Tabelle 4: Städte und Gemeinden entlang der Rückbautrasse der 220-kV-Leitung Abzweig Erzhausen LH

16 Seite: 16 von 110 Stadt/Gemeinde Berührte Gemarkungen Landkreis Northeim Stadt Einbeck Stadt Hardegsen Naensen, Opperhausen Üssinghausen Flecken Nörten-Hardenberg Nörten-Hardenberg Stadt Moringen Moringen, Fredelsloh Stadt Northeim Hohnstedt Tabelle 5: Städte und Gemeinden, in denen naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen geplant sind

17 Seite: 17 von Inhalt und Rechtswirkung der Planfeststellung Gemäß 43 c Abs.1 EnWG i.v.m. 75 Abs. 1 VwVfG/ 1 NVwVfG wird durch die Planfeststellung die Zulässigkeit des geplanten Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt (sogenannte Konzentrationswirkung der Planfeststellung). Weitere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen, sind neben der Planfeststellung nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Privatrechtliche Zustimmungen, Genehmigungen oder dingliche Rechte für die vorübergehende oder dauerhafte Inanspruchnahme von Grundeigentum, die für den Bau und Betrieb der geplanten Anlage notwendig sind, werden durch den Planfeststellungsbeschluss nicht ersetzt und sind vom Vorhabenträger erforderlichenfalls im Wege eines Enteignungsverfahrens separat einzuholen (siehe Kapitel 8 Grundstücksinanspruchnahme und Leitungseigentum). Dementsprechend werden zu zahlende Entschädigungen auch nicht im Planfeststellungsverfahren festgesetzt. Über die Zulässigkeit der Enteignung wird im Planfeststellungsbeschluss entschieden; der festgestellte Plan ist dem Enteignungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde bindend ( 45 Abs. 2 Satz 1 EnWG). Ansprüche auf Unterlassung des Vorhabens, auf Beseitigung oder Änderung der Anlagen oder auf Unterlassung ihrer Benutzung sind, wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden ist, ausgeschlossen (vgl. 75 Absatz 2 VwVfG/ 1 NVwVfG). Wird mit der Durchführung des Planes nicht innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen, so tritt der Planfeststellungsbeschluss gemäß 43 c Nr. 1 EnWG außer Kraft.

18 Seite: 18 von Antragsbegründung 3.1 Planrechtfertigung Rechtlicher Ausgangspunkt Eine planerische Entscheidung trägt ihre Rechtfertigung nicht schon in sich selbst, sondern ist im Hinblick auf die von ihr ausgehenden Einwirkungen auf Rechte Dritter rechtfertigungsbedürftig (BVerwG, C 14.00, BVerwGE 114, 364). Eine Planung ist dann gerechtfertigt, wenn für das beabsichtigte Vorhaben nach Maßgabe der vom einschlägigen Fachgesetz verfolgten Ziele, einschließlich sonstiger gesetzlicher Entscheidungen, ein Bedürfnis besteht, d.h. die Maßnahme unter diesem Blickwinkel, also objektiv, erforderlich ist. Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern bereits dann, wenn es vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, C 12/05-, BVerwGE 128, 358). Das geplante Vorhaben dient den Zwecken des 1 EnWG, indem hierdurch der Bedarf an Stromübertragungskapazitäten gedeckt wird. Der Gesetzgeber hat die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für das geplante Vorhaben gesetzlich festgestellt, indem in der Anlage zum EnLAG unter Nr.6 das 380-kV-Neubauvorhaben Wahle-Mecklar aufgeführt ist. Mit der Aufnahme in den Bedarfsplan des EnLAG sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit, insbesondere die Vereinbarkeit mit den Zielen des 1 EnWG, und die Vordringlichkeit des betreffenden Vorhabens für das Planfeststellungsverfahren, verbindlich festgestellt. Die gesetzliche Feststellung, dass ein Bedarf besteht, ist für die Planfeststellung, wie gegebenenfalls auch für gerichtliche Verfahren, verbindlich. Dies hat zur Konsequenz, dass für die im Bedarfsplan aufgenommenen Vorhaben von Gesetzes wegen eine Planrechtfertigung bereits besteht. Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt zwischen den Umspannwerken Lamspringe und Hardegsen ist ein Teilabschnitt dieses Projekts. Hintergrund: Entwicklung der Energiebilanz Hintergrund des zunehmenden Bedarfs an Übertragungskapazitäten ist Folgendes: Durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) ist es im Norden und Osten Deutschlands in den letzten 10 Jahren zu einer deutlichen Zunahme von dezentralen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergieanlagen, gekommen. Bis 2015 wird für Niedersachsen eine Einspeisung von MW (Onshore MW/Offshore MW) und bis 2020 für Schleswig-Holstein eine Einspeisung aus EEG-Anlagen von ca MW (Onshore MW/Offshore MW) prognostiziert. Schon heute übersteigt die in diesen Regionen erzeugte elektrische Leistung bei weitem den regionalen Bedarf. Da die dort produzierte elektrische Energie nicht in großem Maß speicherbar ist, ergibt sich dementsprechend ein Übertragungsbedarf für große Leistungen von Nord nach Süd in die

19 Seite: 19 von 110 Schwerpunkte der Lastabnahme. Im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur (dena) ist in einer bundesweiten Referenzstudie Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr 2020 (sogenannte dena-i- Netzstudie 2005) die Netzsituation unter Berücksichtigung der Errichtung weiterer Windkrafteinspeisungen untersucht worden. Hierbei haben sich im Netz verschiedene Engpässe herausgestellt, zu deren Bewältigung dringend zusätzliche Übertragungskapazität benötigt wird. Der Neubau der 380-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerk Wahle und dem Umspannwerk Mecklar wurde hierbei als zwingend erforderliche Maßnahme zur Bereitstellung von zusätzlicher Übertragungskapazität identifiziert. Gesetzlicher Auftrag an den Übertragungsnetzbetreiber Der Vorhabenträger ist als Übertragungsnetzbetreiber zur Bereitstellung weiterer Stromübertragungskapazitäten verpflichtet. Gemäß 11 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. Aufgrund 12 Abs. 3 EnWG haben Betreiber von Übertragungsnetzen dauerhaft die Fähigkeit des Netzes sicherzustellen, die Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen. Gemäß 5, 8 Abs. 1 Satz 1 EEG sind Netzbetreiber grundsätzlich verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (insbesondere auch Windenergieanlagen) unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den gesamten, aus diesen Anlagen angebotenen Strom, vorrangig abzunehmen und zu übertragen. Nach 8 Abs. 4 EEG trifft die Verpflichtung aus 8 Abs. 1 EEG im Verhältnis zu dem aufnehmenden Netzbetreiber, der nicht Übertragungsnetzbetreiber ist, (1.) den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, (2.) den nächstgelegenen inländischen Übertragungsnetzbetreiber, wenn im Netzbereich des abgabeberechtigten Netzbetreibers kein inländisches Übertragungsnetz betrieben wird, oder (3.) insbesondere im Fall der Weitergabe nach 8 Abs. 2 EEG, jeden sonstigen Netzbetreiber. Gemäß 9 Abs. 1 EEG sind Netzbetreiber auf Verlangen der Einspeisewilligen verpflichtet, unverzüglich ihre Netze entsprechend dem Stand der Technik zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas sicherzustellen. Gemäß 9 Abs. 2 EEG erstreckt sich diese Pflicht auf sämtliche für den Betrieb des Netzes notwendigen technischen Einrichtungen sowie auf die im Eigentum des Netzbetreibers stehenden oder in sein Eigentum übergehenden Anschlussanlagen. Der Netzbetreiber ist nicht zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau seines Netzes verpflichtet, soweit dies wirtschaftlich unzumutbar ist ( 9 Abs. 3 EEG). 3.2 Ausgangspunkt landesplanerische Feststellung Im Vorfeld der Planfeststellung wurde für das Leitungsbauvorhaben ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Das Raumordnungsverfahren hat die Aufgabe, die

20 Seite: 20 von 110 Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung zu überprüfen und gegeneinander abzuwägen. Die im Raumordnungsverfahren geprüften Alternativen sind im Anhang 3 zum Erläuterungsbericht im Kapitel 2.2 Untersuchte großräumige Varianten beschrieben. Das Raumordnungsverfahren in Niedersachsen wurde mit landesplanerischer Feststellung vom abgeschlossen. Der im Raumordnungsverfahren erarbeitete Trassenverlauf ist im Landesraumordnungsprogramm als Vorranggebiet Leitungstrasse festgelegt und bildet als Bestandteil des Leitungstrassennetzes die räumliche Grundlage für die bedarfsgerechte und raumverträgliche Weiterentwicklung des Übertragungsnetzes (vgl. Ziff Satz 2 LROP). Von dieser Trassenführung geht daher auch der Antrag auf Planfeststellung aus, wobei sämtliche Aspekte des Raumordnungsverfahrens in der Planfeststellung noch einmal nachvollzogen werden. Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde festgestellt, dass die von der Firma TenneT TSO GmbH, vormals E.ON Netz GmbH bzw. transpower stromübertragungs GmbH, geplante 380-kV- Höchstspannungsverbindung vom Netzverknüpfungspunkt Wahle (Gemeinde Vechelde, Landkreis Peine) zum Anknüpfungspunkt in Mecklar (Gemeinde Ludwigsau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen) im niedersächsischen Abschnitt beantragte Variante 2 A (Wahle - Bockenem - Kreiensen - Hardegsen - Hann. Münden - Landesgrenze) mit den Erfordernissen der Raumordnung, einschließlich der Belange des Umweltschutzes, unter den folgenden Voraussetzungen vereinbar ist: Rückbau der in der Trasse vorhandenen 220-kV-Höchstspannungsverbindung vom Umspannwerk Hardegsen bis zur Landesgrenze, Integration der raumgeordneten Trasse in das Landesraumordnungsprogramm (LROP), sowie Beachtung der Maßgaben. Die Maßgaben der Landesplanerischen Feststellung sollen der Sicherung der festgestellten Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und der Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen dienen. Nachfolgend sind alle Maßgaben und das Ergebnis ihrer jeweiligen Bearbeitung aufgelistet, die für den Teilabschnitt B zwischen den Umspannwerken Lamspringe und Hardegsen Bedeutung haben können. Formuliert sind allgemeine Maßgaben (20 und 21), die den gesamten Trassenverlauf auf niedersächsischer Seite betreffen sowie Maßgaben, die auf räumliche Teilabschnitte bezogen sind (5, 6, 7, und 8). Maßgabe 5 Die Nutzung des Modellflugplatzes des Modellfliegerclub Heberbörde e.v. zwischen Lamspringe und Gehrenrode darf von der Trassenführung nicht beeinträchtigt werden. Ergebnis: Die Trassenführung vom Umspannwerk Lamspringe orientiert sich im Verlauf an der 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen-Rethen (L0458) der DB Energie GmbH

21 Seite: 21 von 110 (Leitungsmitnahme im Mastbereich B004 bis B019) und stellt damit gegenüber dem heutigen Istzustand keine größere Beeinträchtigung für den Flugbetrieb dar. Maßgabe 6 Durch Bündelung der Trasse mit der vorhandenen 110-kV-Hochspannungsleitung (L0458) auf einem Gestänge oder durch eine Trassenverschiebung nach Osten ist sicherzustellen, dass das Vorranggebiet für Windenergiegewinnung nordöstlich von Landwehr-Eyershausen (Samtgemeinde Freden) nicht beeinträchtigt wird. Ergebnis: Maßgabe 6 wurde bei der technischen Planung berücksichtigt. Zu diesem Zweck wird die 110-kV-Hochspannungsleitung (L0458) von Mast B004 bis B019 mit auf das Gestänge der neuen 380-kV-Leitung genommen, um entsprechende Beeinträchtigungen mit dem Vorranggebiet Windenergiegewinnung zu vermeiden. Maßgabe 7 Zu prüfen ist, ob im Bereich des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen (Stadt Einbeck, vormals Gemeinde Kreiensen) und der Stadt Einbeck, Ortsteil Naensen, durch eine Querspange von der Variante 2 nördlich von Heckenbeck zur Variante 4 nördlich von Hallensen die Belastungen im Raum Bad Gandersheim / Kreiensen / Einbeck angemessen verringert werden können. Ergebnis: Gegenstand des zur Feststellung beantragten Plans ist, die 380-kV-Leitung nördlich von Heckenbeck und südlich von Erzhausen und Naensen über die im Raumordnungsverfahren vorgeschlagene Querspange zur Trasse der Variante 4 (B01-3) zu führen. Ein Vergleich der in diesem Bereich möglichen Trassenvarianten (B01-1 bis B01-8) hat ergeben, dass dies zur Verringerung der Belastungen im Raum Bad Gandersheim / Kreiensen / Einbeck beiträgt und sich diese Trassenführung insgesamt, auch unter Berücksichtigung anderer Belange, als günstigste Variante darstellt. Maßgabe 8 Es ist zu prüfen, ob in der Stadt Moringen eine Optimierung durch Ostverschiebung der Trasse im Bereich des Vorwerks Holtensen und der Ortschaft Thüdinghausen sowie im Bereich des Böllenbergs möglich ist. Ergebnis: Die Leitungsführung wurde so gewählt, dass die neu geplante 380-kV-Leitung auf der Bestandstrasse der 220-kV-Leitung um den Böllenberg herumgeführt wird. So wird der Maßgabe in diesem Bereich entsprochen, da dort keine zusätzliche Beeinträchtigung stattfindet. Durch Trassenoptimierung wurde der Leitungsverlauf im Bereich Thüdinghausen etwas weiter nach Osten verlegt. Maßgabe 20 Bei Parallelführung mit Bahnstromleitungen und Hochspannungsleitungen der 110- und 220-kV- Ebene ist zur Minimierung des Eingriffes in das Orts- und Landschaftsbild, in den Naturhaushalt

22 Seite: 22 von 110 sowie in land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen der Bündelung auf einem Gestänge Vorrang einzuräumen. Ergebnis: Die geplante 380-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerk Lamspringe und dem Umspannwerk Hardegsen führt in den nachfolgend aufgeführten Abschnitten bestehende Hoch- und Höchstspannungsleitungen auf einem gemeinsamen neuen Mastgestänge mit: 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen-Rethen L0458 der DB Energie GmbH (Mastbereich B004 bis B019) 110-kV-Leitung LH der E.ON Netz GmbH Avacon AG (Mastbereich B049 bis B053 und B107 bis B110) Maßgabe 21 Standorte von Strommasten sind so zu planen, dass sie möglichst außerhalb von Schutzgebieten liegen. Ergebnis: Die Planung der erfolgt nach den Trassierungsgrundsätzen in Kapitel 3.4. Schutzgebiete sind dabei berücksichtigt. 3.3 Weitere Aspekte für die Planfeststellung Planungsleitsätze Da die in Kapitel 2 (Inhalt und Rechtswirkung der Planfeststellung) beschriebene Zuständigkeits-, Verfahrens- und Entscheidungskonzentration keine sachliche Privilegierung des planfestzustellenden Vorhabens, sondern lediglich einen verfahrensökonomisch sinnvollen Verzicht auf die Durchführung mehrerer, selbständiger Genehmigungsverfahren unter umfassender Berücksichtigung aller berührten öffentlichen und rechtlichen Belange bedeutet, bleiben die materiell-rechtlichen Anforderungen der verfahrensrechtlich verdrängten Rechtsbereiche, beispielsweise des Raumordnungsrechts, des Naturschutzrechts oder des Immissionsschutzrechts bestehen. Das bedeutet, dass zwingend zu beachtende Normen auch in der Planfeststellung strikt zu berücksichtigen sind und nicht in die Abwägung eingehen dürfen (vgl. BVerwG, C 21/89 -, BVerwGE 85, 44, 46; BVerwG, A 1075/04 -, BVerwGE 125, 116, Rn. 448). Die meisten Verbote und Gebote sind ausnahmefähig. Die Ausnahmen kommen aber nur unter strengen Voraussetzungen zum Tragen, d.h. die Trassierung sollte zunächst die Erforderlichkeit von Ausnahmen vermeiden. Lediglich wenn sich abzeichnet, dass Konflikte ansonsten nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten lösbar sind, wird auf die Möglichkeit der Ausnahme zurückgegriffen. Den gesetzlichen Planungsleitsätzen wird durch die in Kapitel 3.4 dargestellten Trassierungsgrundsätze Rechnung getragen.

23 Seite: 23 von 110 Abwägung Im Rahmen der Planfeststellung ist gem. 43 Satz 3 EnWG eine Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belangen vorzunehmen. Auf Basis der vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen sowie der Erkenntnisse aus dem Planfeststellungsverfahren hat die Planfeststellungsbehörde eine eigene, nachvollziehende Abwägung vorzunehmen. Die für die Abwägung relevanten Belange werden in den Planfeststellungsunterlagen aufgezeigt und bewertet. Abschnittsbildung Ein besonderer Aspekt der Abwägung ist die Bildung von Planungsabschnitten. Die geplante Leitung Wahle-Mecklar umfasst eine Länge von etwa 230 Kilometern. Betroffen sind insgesamt über 1066 Flurstücke. Nach Realisierung aller vier Teilabschnitte (A-D) der geplanten 380-kV- Leitung Wahle-Mecklar werden im Teilabschnitt B abhängig von der Erzeugungs- und Lastsituation bis zu 1330 MW pro Stromkreis übertragen. Sind alle vier Teilabschnitte in Betrieb, erfüllt die gesamte Leitung sowohl eine Versorgungsfunktion (die in den Umspannwerken angeschlossenen untergelagerten Netze werden mit Leistung versorgt), als auch eine Übertragungsfunktion (die nördlich von Wahle erzeugte Energie, die nicht für die Versorgung untergelagerter Netze dient, wird weiter ins südliche Höchstspannungsnetz abtransportiert). Um die Planung leichter überschauen und das Planfeststellungsverfahren praktikabel und effektiv handhaben zu können, erfolgt die Bildung von folgenden Teilabschnitten: Teilabschnitt A: Umspannwerk Wahle - geplantes Umspannwerk Lamspringe (ca. 59 Kilometer) Teilabschnitt B: geplantes Umspannwerk Lamspringe - Umspannwerk Hardegsen (ca. 50 Kilometer) Teilabschnitt C: Umspannwerk Hardegsen - Landesgrenze Niedersachsen/Hessen (ca. 50 Kilometer) Teilabschnitt D: Landesgrenze Niedersachsen/Hessen - Umspannwerk Mecklar (ca. 65 Kilometer). Gegenstand dieses Planfeststellungsantrages ist der Teilabschnitt B. Dieser beginnt am geplanten Umspannwerk Lamspringe und endet am Umspannwerk in Hardegsen und beinhaltet die neue Anbindung des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen. Ähnlich einer Abschnittbildung im Straßenbau orientiert sich die Abschnittsbildung bei der Planung einer Höchstspannungsleitung ebenfalls an räumlichen Gegebenheiten, Bauabschnitten oder technischen Einheiten. Eine Realisierung der Leitungsabschnitte erfolgt grundsätzlich von Netzverknüpfungspunkt zu Netzverknüpfungspunkt (Ein- und Ausspeisung in Umspannwerken). Solche Verknüpfungspunkt liegen am Anfang des hier zur Planfeststellung beantragten Abschnitts, am geplanten Umspannwerk Lamspringe, und am Ende des Abschnitts, dem Umspannwerk Hardegsen, vor. Es ist technisch notwendig, die Leitungen

24 Seite: 24 von 110 in Umspannwerke einzubinden und dort mit dem übrigen Versorgungsnetz zu verknüpfen. Zudem bietet der definierte Teilabschnitt B mit einer Länge von ca. 50 Kilometern die Gewähr für ein überschaubares Planfeststellungsverfahren. Die Planfeststellung für den Teilabschnitt B kann die betroffenen öffentlichen und privaten Belange vollständig und fehlerfrei miteinander abwägen und die aufgeworfenen Konflikte umfassend bewältigen. Dabei findet insbesondere auch eine großräumige Variantenprüfung (Anhang 3 zum Erläuterungsbericht: Vorgelagerte Variantenuntersuchung) statt, die die anderen Planungsabschnitte der Leitung Wahle-Mecklar planerisch miteinbezieht. Es kann somit ausgeschlossen werden, dass ein Belang nicht erkannt oder fehlgewichtet wird, der für die Abwägung über den Teilabschnitt B relevant ist. Im Übrigen kann im Rahmen der Planfeststellung für den Teilabschnitt B auch ausgeschlossen werden, dass sich die Planung dieses Abschnitts in Anbetracht gesonderter Planfeststellungsverfahren für die anderen Abschnitte letztlich als nicht notwendig erweist (sog. Planungstorso). Denn zum einen zeigt eine Vorausschau auf andere Planungsabschnitte, dass sich dort keine unüberwindbaren Hindernisse ergeben. Zum anderen erfüllt der Teilabschnitt B auch isoliert betrachtet bereits eine Versorgungsfunktion entsprechend der Ziele des 1 EnWG. Denn die Realisierung und Inbetriebnahme des Teilabschnitts B kann auch unabhängig von den Teilabschnitten A, C und D erfolgen. Die netztechnischen Funktionen, welche der Teilabschnitt B nach seiner isolierten Realisierung erfüllt, werden im Folgenden dargestellt: Übertragungsleistung Der Teilabschnitt B erfüllt zunächst nur eine Versorgungsfunktion, da er ohne Realisierung der anderen Teilabschnitte nur über das Umspannwerk Hardegsen und das Umspannwerk Lamspringe über Verbindungen mit dem vermaschten Höchstspannungsnetz verfügt. In diesem Fall wird der Teilabschnitt B allein pro Stromkreis bis zu 140 MW übertragen. Versorgung des Raumes Einbeck / Northeim Im Zusammenhang mit dem Umspannwerk Hardegsen und der damit verbundenen möglichen Leistungstransformation ins nachgelagerte 110-kV-Netz, dient der Teilabschnitt B der Versorgung des Raumes Northeim. Weiterhin erhöht die zusätzliche 380-kV-Leitung des Teilabschnittes B die Verfügbarkeit der Spannungsversorgung der untergelagerten Netzebenen. Synergieeffekt Teilabschnitt B Umspannwerk Lamspringe - Umspannwerk Hardegsen Nach Inbetriebnahme des Teilabschnittes B wird die 220-kV-Leitung Godenau-Hardegsen (LH ) entlastet, weil der Teilabschnitt B in Zusammenhang mit Teilabschnitt A bereits die vorstehend beschriebene Versorgungsfunktion übernimmt. Systemstabilität Durch den Wechsel von der 220-kV-Spannungsebene auf die 380-kV-Spannungsebene erhält der Raum Northeim bis Hildesheim einen leistungsstärkeren Zugang zum Stromnetz. Das Zu- und

25 Seite: 25 von 110 Abschalten von größeren Verbrauchern oder auch Windkrafteinspeisungen führt durch die höhere Kurzschlussleistung des 380-kV-Netzes zu betragsmäßig kleineren Spannungsänderungen, welche die Anschlussnehmer und eigene Betriebsmittel geringer beeinträchtigen. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistet das Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen. Dies übernimmt im vermaschten Netz folgende Funktionen für die Leitung Wahle-Mecklar: Schwarzstartfähigkeit Im Falle eines Netzausfalls kann mithilfe des zum Teilabschnitt B gehörenden Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen die Versorgung wiederhergestellt werden. Um konventionelle Kraftwerke starten zu können, haben diese zunächst Eigenbedarf. Dieser Eigenbedarf wird mithilfe des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen erzeugt und den Kraftwerken zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung von Strom ohne Fremdbezug aus dem Netz wird als Schwarzstartfähigkeit bezeichnet, die zwingend für die Inbetriebnahme nach einem Blackout des Netzes benötigt wird. Frequenzstützung der Wahle-Mecklar: Das Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen kann außerdem einen Teil der Blindleistung bereitstellen, die zum Betrieb des Netzes notwendig ist. In Schwachlastzeiten und Zeiten, in denen die Leitungen hoch ausgelastet sind, muss induktive Blindleistung zur Verfügung gestellt werden. Zudem kann das Kraftwerk in Fehlerfällen durch die natürlichen Eigenschaften der Synchronmaschine die Spannung im Netz stützen. Ausgleichs-/Regulierungsfunktion bei Lastschwankungen: Durch die zunehmend regenerative Energieerzeugung und die damit verbundene Überspeisung des vermaschten Netzes, kann das Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen in Zeiten hoher Belastung, also hoher Einspeisung und geringen Bedarfs, einen Teil der Überschussleistung, die auf der 380-kV- Leitung transportiert wird, aufnehmen. Dabei entnimmt das Kraftwerk Energie zum Pumpen von Wasser aus dem Unterbecken in das Oberbecken. Bei geringer Einspeisung von Erzeugern und hohem Bedarf von Energie unterstützt das Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen das Netz durch kurzfristige Bereitstellung von Energie. 3.4 Trassierungsgrundsätze Allgemeine Trassierungsgrundsätze Bei der Ermittlung der zu bevorzugenden Trassenführung legt der Vorhabenträger entsprechend der jeweiligen Betrachtungsstufe Trassierungsgrundsätze zugrunde. Dabei werden die jeweilige rechtliche Verbindlichkeit und das Gewicht des jeweiligen Trassierungsgrundsatzes beachtet. Folgende Aspekte liegen der Trassierung des Vorhabens zugrunde und sind in die Abwägung eingegangen:

26 Seite: 26 von 110 Gesetzliche Leitlinien zur Ausführungsweise: Freileitung ( 1 EnWG); Ausnahmen: 2 Abs. 1 und 2 EnLAG, 12e Abs. 3 EnWG Keine Beeinträchtigung von Zielen der Raumordnung ( 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ROG); Ausnahme: Zielabweichung: 6 Abs. 2 ROG Keine Beeinträchtigungen von vorrangigen Funktionen oder Nutzungen (Vorranggebiete); Ausnahme: Zielabweichung: 6 Abs. 2 ROG Vorrang von Neubau in bestehender Trasse oder in Parallelführung zu bestehenden Leitungen vor der Inanspruchnahme neuer Trassen (Ziff Satz 2 und Satz 5 LROP) Einhaltung des Ziels der Raumordnung (Ziff Satz 6 LROP), einen Abstand von 400 m zu Wohngebäuden, besonders schutzbedürftigen Anlagen oder überbaubaren Grundstücksflächen in Gebieten im Innenbereich, die dem Wohnen dienen, einzuhalten; Ausnahme: gleichwertiger, vorsorgender Schutz der Wohnumfeldqualität oder keine andere energiewirtschaftlich geeignete Trassenvariante zulässig, die die Einhaltung der Abstände ermöglicht (Ziff Satz 10 LROP) Keine erhebliche Beeinträchtigung von FFH- und EU-Vogelschutzgebieten ( 34 BNatSchG); Ausnahme: 34 Abs. 2 und 3 BNatSchG Kein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote ( 44 Abs. 1 BNatSchG); Ausnahme: 45 Abs. 7 BNatSchG Verhinderung von schädliche(n) Umwelteinwirkungen ( 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG i.v.m. TA Lärm, 26. BImSchV) Keine verbotsrelevanten Konflikte mit Verbotstatbestand von Schutzgebietsverordnungen (z.b. NSG-VO, LSG-VO); Ausnahme: aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ( 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG) Keine Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen ( 30 Abs. 2 BImSchG); Ausnahme: Beeinträchtigung ausgleichbar ( 30 Abs.3 BNatSchG); Befreiung nach 67 Abs. 1 BNatSchG: aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig Keine sonstigen Verbote Möglichst kurzer, gestreckter Verlauf der Trasse ("je kürzer die Trasse, desto geringer a priori die nachteiligen Auswirkungen auf Natur, Landschaft, Privateigentum, Kosten"), Möglichst geringe Inanspruchnahme von Privateigentum, das bedeutet z.b.: o Leitungsführung in bestehender Trasse, unter teilweiser Nutzung von Grundstücken mit vorhandenen Leitungsinanspruchnahmen (Schutzstreifen, Maststandorte),

27 Seite: 27 von 110 o wenn dies im Hinblick auf andere relevante Belange unverhältnismäßig ist: Neutrassierung in Parallelführung mit bestehenden Leitungen des Hoch- und Höchstspannungsnetzes oder anderen bestehenden linienförmigen Infrastrukturen oder über Grundstücke, die im Hinblick auf ihre Nutzungsmöglichkeiten oder Vorbelastung eine ähnlich geringere Schutzwürdigkeit haben als andere Grundstücke Soweit möglich, Berücksichtigung der Grundsätze der Raumordnung Möglichst keine Unterschreitung eines Abstandes von 200 m zu Wohngebäuden im Außenbereich gem. Ziff Satz 12 LROP Abstand zu ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebieten (Ansammlung von Gebäuden mit gewisser bodenrechtlicher Relevanz, z.b. auch Splittersiedlungen) sowie zu sonstigen schutzbedürftigen Gebieten, insbesondere öffentlich genutzten Gebieten, wichtigen Verkehrswegen, Freizeitgebieten und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes zu besonders wertvollen oder besonders empfindlichen Gebieten und öffentlich genutzten Gebäuden Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren (BNatSchG, 1 Absatz 5, Satz 1). Vermeidung bzw. Minimierung einer Zerschneidung und Inanspruchnahme der Landschaft sowie von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts o o o o o Meidung einer Querung von avifaunistisch bedeutsamen Lebensräumen Meidung einer Querung von Vorbehaltsgebieten Natur- und Landschaft Meidung einer Querung von Vorbehaltsgebieten für die ruhige Erholung in Natur und Landschaft Meidung einer Querung hochwertiger Wald- und Gehölzbestände Vermeidung sonstiger nachteiliger Auswirkungen auf den Naturhaushalt Vermeidung einer Beeinträchtigung bestehender / ausgeübter Nutzungen Berücksichtigung von o o o sonstigen Belangen der Forstwirtschaft sonstigen Belangen der Landwirtschaft Möglichkeiten zur Realkompensation

28 Seite: 28 von 110 o o o o o o o o o städtebaulichen Aspekten noch nicht verfestigten Planungen und Nutzungen, insbesondere wenn sie beabsichtigt oder naheliegend sind sonstigen Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung (ökologische Risikoanalyse), gem. 12 UVPG insoweit, als aufgrund der einschlägigen Rechtsnormen Spielräume verbleiben wahrnehmungspsychologischen Aspekten Kulturgütern/Denkmalschutz Kosten zeitlicher Perspektive des Netzausbaus vertraglichen Vereinbarungen sonstiger Siedlungsnähe Parallelbau zur 220-kV-Rückbauleitung Für den Neubau einer 380-kV-Leitung in gleicher Trasse einer bestehenden 220-kV-Leitung, die zurückgebaut werden soll, müsste die bestehende 220-kV-Leitung für einen längeren Zeitraum abgeschaltet werden. Vom Bauablauf her würden abschnittsweise die bestehende Beseilung und dann die Masten demontiert werden. Die neuen Masten würden standortgleich in der erforderlichen Dimensionierung errichtet und anschließend die neue Beseilung aufgelegt werden. Da ein Abschalten der bestehenden 220-kV-Leitung aus Gründen der Versorgungssicherheit für den Raum Göttingen jedoch nicht möglich ist, kommt ein Neubau in bestehender Trasse nur dann in Betracht, wenn entlang der gesamten Trasse abschnittsweise parallel ein 220-kV-Provisorium errichtet würde. Dies bedeutet zusätzliche nachteilige Umweltauswirkungen (z. B. Gehölzschnitte oder Landschaftsbild) und die Inanspruchnahme bislang nicht belasteten Grundeigentums. Hinzukommen Beeinträchtigungen sonstiger privater Belange (z.b. Ernteausfälle der Landwirtschaft) und entstehende Kosten für die Errichtung, die Beseilung und den Rückbau der Provisorien. Die aufgezeigten technischen Nachteile sowie die erheblichen Mehrkosten für die Errichtung und den Betrieb von Provisorien rechtfertigen es, den Neubau in Parallelführung und nicht einen Neubau in gleicher Trasse weiterzuverfolgen. Vor diesem Hintergrund soll die neue 380-kV-Leitung parallel zu der bisherigen 220-kV-Leitung errichtet werden. und n Nach Inbetriebnahme der Neubauleitung kann die bestehende 220-kV-Leitung zurückgebaut werden. Dadurch können überwiegend bereits heute mit einer Freileitung bebaute Grundstücke bzw. jedenfalls deren unmittelbares und somit von der bestehenden Leitung bereits geprägtes Umfeld genutzt werden.

29 Seite: 29 von 110 Eine Ausnahme bildet der Abschnitt zwischen Mast B100 und B102. Hier ist aus Platzgründen eine Parallelführung nicht zu rechtfertigen, da eine zweifache Kreuzung der 220-kV-Leitung sowie einer 110-kV-Leitung erforderlich wäre. 3.5 Alternativen / Varianten Bestandteil der Abwägung ist die Prüfung von Alternativen (andere technische Möglichkeiten) und Varianten (andere räumliche Möglichkeiten des Trassenverlaufs). Rechtlicher Ausgangspunkt der Alternativen- / Variantenprüfung Im Rahmen der Alternativen- und Variantenprüfung müssen sich anbietende Alternativlösungen in die Abwägung einbezogen werden, sie müssen mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange Eingang finden und schließlich darf auf der Ebene des Abwägungsergebnisses die Bevorzugung einer Lösung nicht auf einer Bewertung beruhen, die zur objektiven Gewichtigkeit der von den möglichen Alternativen betroffenen Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, B 10/09, juris Rn. 5; BVerwG, VR 9/07, BVerwG, a 53/97, BVerwGE 107, 142; BVerwG, C 4/95, BVerwGE 100, 238). Kommen Alternativlösungen ernsthaft in Betracht, so hat die Planfeststellungsbehörde sie als Teil des Abwägungsmaterials mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen / Varianten jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange unter Einschluss des Gesichtspunkts der Umweltverträglichkeit einzubeziehen. Die Planfeststellungsbehörde ist nicht verpflichtet die Prüfung der Alternativen / Varianten bis zuletzt offen zu halten. Sie ist vielmehr befugt, eine Alternative / Variante, die ihr auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheint, schon in einem frühen Stadium des Verfahrens auszuschließen Dabei gilt, dass eine Abwägung nicht bereits dann fehlerhaft ist, wenn sich später herausstellt, dass die verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern vielmehr erst dann, wenn sich die ausgeschiedene Lösung als vorzugswürdig hätte aufdrängen müssen. Im Vorfeld des Antrages auf Planfeststellung wurden daher von der TenneT TSO GmbH mehrere technische Alternativen geprüft, die beschriebenen Engpässe in der Stromdurchleitung zu beheben. Im Verlauf dieser Vorauswahl wurden die im folgenden Kapitel beschriebenen theoretisch denkbaren Alternativen aus unterschiedlichen Gründen verworfen, sodass als ernsthaft in Betracht kommende Alternativen nur die in Anhang 3 zur Gesamtabwägung dargestellten und auch in der Umweltstudie (UVS) (Anlage 12) auf ihre Umweltverträglichkeit hin untersuchten Ausführungsweisen weitergehend betrachtet werden.

30 Seite: 30 von 110 Die sich aus Sicht des Vorhabenträgers unter Beachtung der Planungsleitsätze und unter Berücksichtigung der abwägungsrelevanten Gesichtspunkte ergebende und zu bevorzugende Trassenführung ergibt sich auf der Grundlage der in Kapitel 3.4 dargestellten Trassierungsgrundsätze und unter Vornahme einer Bewertung zwischen den nach einer Vorauswahl verbleibenden und sich insofern aufdrängenden Varianten (siehe hierzu den Variantenvergleich in Anhang 3 Vorgelagerte Variantenuntersuchung zum Erläuterungsbericht). Technische Alternativen Verzicht auf das Vorhaben (Nullvariante) Ohne Realisierung der geplanten Leitung wären andere technische Optionen auszuschöpfen, um Netzbetriebsmittel wie Freileitungen, Schaltgeräte oder Transformatoren vor einspeisebedingten Überlastungen zu schützen und den (n-1) sicheren Zustand des Netzes aufrecht zu erhalten sowie die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Einspeisemanagement Gemäß 11 Abs. 1 EEG sind Netzbetreiber nach 9 EEG ausnahmsweise berechtigt, an ihr Netz angeschlossene Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Grubengas zu regeln, soweit andernfalls die Netzkapazität im jeweiligen Netzbereich durch diesen Strom überlastet wäre, sie sichergestellt haben, dass insgesamt die größtmögliche Strommenge aus Erneuerbaren Energien und aus Kraft- Wärme-Kopplung abgenommen wird und sie die Daten über die Ist-Einspeisung in der jeweiligen Netzregion abgerufen haben. Dies gilt allerdings unbeschadet der Pflicht zur Erweiterung der Netzkapazität, sodass ein Einspeisemanagement während einer Übergangszeit bis zum Abschluss von Maßnahmen im Sinne des 9 EEG und nicht als endgültige Lösung für Übertragungsengpässe in Betracht kommt. Optimierter Betrieb des vorhandenen Netzes durch Monitoring von Freileitungen Eine weitere Alternative für die Erhöhung der Übertragungsleistung wäre ein witterungsgeführter Betrieb von Freileitungen, das sogenannte Monitoring. Das Monitoring von Freileitungen nutzt bei bestimmten Witterungsverhältnissen die besseren Kühlmöglichkeiten für die Leiterseile und ermöglicht so eine höhere Strombelastbarkeit. Die Übertragungskapazität von Freileitungen wird erhöht, wobei aber auch höhere Netzverluste und ein Rückgang der Systemstabilität zu akzeptieren sind. Das Monitoring-Verfahren kommt im Netzbereich von Wahle bis Mecklar auf den Parallelleitungen Grohnde-Borken und Landesbergen - Bechterdissen-Borken zur Anwendung und führt zu einer um ca MW erhöhten Übertragungsleistung.

31 Seite: 31 von 110 Allerdings kann allein mit Freileitungsmonitoring der zusätzliche Bedarf an Übertragungsleistung nicht gedeckt werden. Beschränkung der Einspeiseleistung thermischer Kraftwerke (Redispatch) Lässt sich eine Gefährdung oder Störung durch netzbezogene Maßnahmen oder marktbezogene Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig beseitigen, so sind Betreiber von Übertragungsnetzen im Rahmen der Zusammenarbeit nach 12 Abs. 1 EnWG berechtigt und verpflichtet, sämtliche Stromeinspeisungen, Stromtransite und Stromabnahmen in ihren Regelzonen den Erfordernissen eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes anzupassen oder diese Anpassung zu verlangen ( 13 Abs. 2 EnWG). Dies trifft auf Zeiten zu, in denen die Überschussleistung aus den Regionen Schleswig-Holstein und Nordniedersachsen ansonsten größer als die (n-1)-sichere Netzübertragungskapazität in Richtung Süden wäre. Sollten die netzoder marktbezogenen Maßnahmen in dem betroffenen Netzgebiet zur Stabilisierung nicht ausreichend oder möglich sein, kann der betroffene Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den benachbarten Übertragungsnetzbetreiber zur Durchführung des sogenannten Cross-Border Redispatch auffordern. Dieser ist dadurch verpflichtet in seinem betroffenen Netzgebiet Redispatchmaßnahmen durchführen. Redispatchmaßnahmen entsprechen auf Dauer nicht den Zielen des 1 EnWG, und sind daher nicht geeignet, die Realisierung der geplanten Maßnahme zu ersetzen kV-Erdkabel statt 380-kV-Freileitung Als technische Alternative zu Höchstspannungsfreileitungen kommen erdverlegte Kabel in Betracht. Die Verlegung von Erdkabeln auf Höchstspannungsebene entspricht allerdings noch nicht den Zielen des 1 EnWG, sodass diese Alternative nur unter besonderen, gesetzlich angeordneten Voraussetzungen in Erwägung zu ziehen ist: Versorgungssicherheit Technik Gemäß 49 Abs. 1 EnWG sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Europaweit werden Erdkabel nur auf wenigen kurzen Strecken und in einigen Ballungszentren eingesetzt. Es gibt daher keine belastbaren Erfahrungen, wie sich Erdkabel im Zusammenspiel mit Freileitungen im vermaschten Netz verhalten. Analysen von CIGRE (Counceil International des Grands Reseaux Electriques) von weltweit im Einsatz befindlichen landverlegten Drehstromkabeln der Höchstspannungsebene zeigen, dass die Nichtverfügbarkeit von Kabeln gegenüber Freileitungen fach höher ist. So beträgt die Reparaturzeit einer Kabelanlage im Durchschnitt rund 600 Stunden (25 Tage). Da vor allem Muffen eine häufige Fehlerquelle darstellen und die 380-kV-Kabel nur in Teilstücken von bis zu ca. 900 Metern transportiert werden können, wächst mit der Länge der Kabelabschnitte die Anzahl der Muffen und damit auch die Gefahr eines Ausfalls. Im Gegensatz dazu liegt die durchschnittliche Reparaturzeit einer Freileitung bei ca. dreieinhalb Stunden. Dementsprechend besteht bei

32 Seite: 32 von 110 Erdkabeln im Höchstspannungsnetz ein deutlich höheres Risiko der Nichtverfügbarkeit als bei einer Freileitung. Da TenneT TSO GmbH als Übertragungsnetzbetreiber die Versorgungssicherheit gewährleisten muss, ist es erforderlich zu prüfen, ob eine Technik wie die Erdverkabelung die Versorgungssicherheit nicht gefährdet. Deshalb soll der Einsatz und die Zuverlässigkeit von Erdkabeln auf einigen Teilabschnitten in Pilotprojekten getestet und verbessert werden. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Herstellerverband Europacable und den Universitäten Hannover und Delft. TenneT TSO GmbH ist beim Einsatz von Erdkabeln im Höchstspannungsbereich in Europa führend und hat in den Niederlanden bereits einen 10 Kilometer langen Abschnitt gebaut, der 2013 in Betrieb geht. Weitere Abschnitte sind in Planung, so auch in Deutschland bei den Projekten Wahle-Mecklar, im Teilabschnitt C zwischen dem Umspannwerk Hardegsen und der Landesgrenze Niedersachsen/Hessen sowie bei dem Leitungsbauvorhaben Ganderkesee-St. Hülfe und Dörpen/West-Niederrhein. Preisgünstigkeit Effizienz Auch mit erheblichen Mehrkosten für eine Erdkabellösung im Vergleich zur Freileitung ist zu rechnen. Sie bewegen sich im Faktor von ca. 4,7 bis ca. 7,3 (Betrachtung der Investitionskosten) bzw. von ca. 3,6 bis ca. 5,8 für die Gesamtkosten. Umwelt Der Vergleich der Umweltauswirkungen eines Erdkabels und einer Freileitung zeigt, dass durch ein Kabelvorhaben andere Schutzgüter als durch eine Freileitung beeinträchtigt werden. Wie bei Freileitungen weisen Kabelsysteme Eigenschaften auf, die je nach Naturraumausstattung zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können. Bei der Errichtung einer Kabelanlage kommt es vor allem in der Bauphase zu umfangreicheren Eingriffen auf der gesamten zu verkabelnden Strecke. Von der Verlegung eines Erdkabels werden die Schutzgüter Vegetation, Boden und Grundwasser in anderer Intensität belastet als durch eine Freileitung. Vor allem in Bereichen mit hoch anstehendem Grundwasser und entsprechender Empfindlichkeit der Standorte, ist ein Erdkabel mit deutlich weitergehenden Umweltrisiken als eine Freileitung verbunden. Die Avifauna wird bei Ausführung als Freileitung zwar prinzipiell stärker beeinträchtigt als bei einem Erdkabel, durch eine Markierung des Erdseiles der Freileitung können diese Beeinträchtigungen allerdings wo dies erforderlich ist insgesamt deutlich gemindert werden. Einer Verkabelung kann daher unter dem Gesichtspunkt der Umweltauswirkungen nicht generell der Vorzug gegenüber einer Freileitung eingeräumt werden. Gesetzliche Schranken Der Bundesgesetzgeber hat den Einsatz der Erdverkabelung im Übertragungsnetz auf der Höchstspannungsebene in 2 EnLAG für die in der Anlage zum EnLAG aufgeführten Leitungen abschließend geregelt. Das EnLAG weist in 2 Abs. 1 vier Pilotvorhaben aus, in deren Rahmen unter bestimmten Voraussetzungen die Erdverkabelung von Teilabschnitten getestet werden kann.

33 Seite: 33 von 110 Nach 2 Abs. 2 EnLAG ist im Falle des Neubaus auf Verlangen der für die Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde bei einem Pilotprojekt eine Höchstspannungsleitung auf einem technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt als Erdkabel zu errichten und zu betreiben oder zu ändern, wenn die Leitung 1. in einem Abstand von weniger als 400 Meter zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich im Sinne des 34 des Baugesetzbuchs liegen, falls diese Gebiete vorwiegend dem Wohnen dienen, oder 2. in einem Abstand von weniger als 200 Meter zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die im Außenbereich im Sinne des 35 des Baugesetzbuchs liegen. Zwar ist das geplante Leitungsbauvorhaben Wahle-Mecklar als Pilotvorhaben in 2 Abs. 1 EnLAG aufgeführt, die Voraussetzungen für eine Erdverkabelung nach 2 Abs. 2 EnLAG liegen allerdings nur im Bereich der erforderlichen neuen Anbindung des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen vor. Einem Verlangen der für die Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde i.s.v. 2 Abs. 2 EnLAG steht nichts entgegen. Insbesondere ist hinsichtlich des Kostenaspekts und des Aspekts der Inanspruchnahme von Privateigentum zu berücksichtigen, dass die Kabelanlage geringer dimensioniert werden kann als sonstige Abschnitte der 380-kV-Leitung. Die vom/zum Pumpspeicherkraftwerk zu transportierenden Strommengen sind nämlich um den Faktor fünf geringer als auf der Leitung im Übrigen Gleichstromsysteme Technisch möglich ist eine Stromübertragung auch mittels Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragung (HGÜ). Wie bei Drehstrom-Systemen, kann Strom auch bei der HGÜ-Technik in beide Richtungen übertragen werden. Gleichstromverbindungen können wie Drehstromsysteme als Freileitung oder als Erdkabel ausgeführt werden. Onshore wird bei den leistungsstarken HGÜ meistens eine Freileitung genutzt. Bei Lübeck ist die Landstrecke von Baltic Cable in Richtung Schweden bis zum Übergang in das Seekabel an der Küste als Gleichspannungsfreileitung errichtet. Zur Verknüpfung mit dem Drehstromnetz muss an jeder Ein- und Auskoppelstelle, womit auch die Verknüpfungspunkte mit den untergelagerten Netzen gemeint sind, jeweils eine sogenannte Konverterstation errichtet werden, die Gleichstrom in Drehstrom und umgekehrt umwandelt. Da diese Konverterstationen sehr aufwendig und mit hohen Energieverlusten verbunden sind, ist HGÜ zum Einsatz im vermaschten Versorgungsnetz nicht geeignet. Der typische Anwendungsfall für HGÜ ist vielmehr die Übertragung von Strom mit hoher Spannung und sehr hoher elektrischer Leistung über mehrere hundert Kilometer von einem Netzpunkt zum anderen. Der Einsatz eines HGÜ-Systems innerhalb eines eng vermaschten Drehstromnetzes entspricht somit auch nicht dem Stand der Technik. Beim Projekt Wahle-Mecklar beträgt die Entfernung zwischen den Netzknoten mit Ein- / Ausspeisungen aus dem 110-kV-Netz zwischen 50 und 70 Kilometer und ist damit deutlich zu kurz für eine wirtschaftliche HGÜ-Verbindung.

34 Seite: 34 von 110 Ergebnis der Betrachtung räumlicher Varianten Bestandteil einer sachgerechten Planung und Abwägung im Rahmen der Planfeststellung ist auch die Prüfung von räumlichen Varianten. Zu prüfen sind dabei auch nur Varianten, die sich nach Lage der Dinge aufdrängen. Ziel der Prüfung ist, die unter Berücksichtigung aller relevanten Belange beste Variante auszuwählen. Eine Abwägung zwischen möglichen räumlichen Varianten hat für die geplante 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar unter landesplanerischen Aspekten und Aspekten des Umweltschutzes bereits im Raumordnungsverfahren (ROV) stattgefunden. Das Ergebnis ist für die Planfeststellung zwar nicht bindend, sofern sich allerdings keine relevanten neuen Gesichtspunkte ergeben und die Abwägung in der Planfeststellung noch einmal abwägend nachvollzogen und bestätigt wird, ist zunächst kein Grund dafür ersichtlich, in der Planfeststellung von einer grundsätzlich und großräumig anderen Trassenführung auszugehen. Ausgangspunkt für das Planfeststellungsverfahren im Teilabschnitt B zwischen dem geplanten Umspannwerk Lamspringe und dem Umspannwerk Hardegsen ist daher die im ROV als raumverträglich festgestellte Trassenführung der im ROV betrachteten Variante 2. Die Landesplanerische Feststellung als Ergebnis des ROV enthält Maßgaben und Hinweise, nach denen für bestimmte Trassenabschnitte der landesplanerisch festgestellten Trasse im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren kleinräumige Trassenvarianten untersucht werden sollen. Weiterhin hat der Vorhabenträger auf Anregung der Landkreise und Gemeinden, der beteiligten Träger öffentlicher Belange oder von Vertretern sonstiger Interessen sowie im Hinblick auf eine mögliche Optimierung der raumgeordneten Trasse in einigen Bereichen kleinräumige Varianten entwickelt, die ebenfalls näher betrachtet wurden. Die vorgelagerte Variantenuntersuchung ist in Anhang 3 zum Erläuterungsbericht dokumentiert. Nachfolgend werden die Ergebnisse der kleinräumigen Variantenbetrachtung kurz zusammengefasst. Im Variantenbereich B01 Einbeck / Erzhausen verläuft die zur Planfeststellung beantragte Trasse (Variante B01-3) als Ergebnis der Variantenuntersuchung abweichend von der landesplanerisch festgestellten Trasse (Variante B01-1) nicht östlich und südlich um Einbeck, sondern zunächst nördlich und dann westlich um Einbeck. Dieser Leitungsverlauf entspricht der in der Maßgabe 7 der Landesplanerischen Feststellung skizzierten Trassenführung. Die Variante B01-3 stellt sich aus umweltfachlicher Sicht für die Schutzgüter Mensch und Landschaft sowie für Tiere und Pflanzen als insgesamt vorzugswürdig dar. Auch hinsichtlich der raumstrukturellen Gesichtspunkten sowie unter Berücksichtigung technisch-wirtschaftlicher Belange und der Betroffenheiten von Privateigentum ist die Variante B01-3 eine zu bevorzugende Trassenführung.

35 Seite: 35 von Vorhabensbeschreibung: Technische Beschreibung der Leitungstrassen kV-Freileitung Umspannwerk Lamspringe-Umspannwerk Hardegsen LH Allgemeines Freileitungen dienen dem Transport von elektrischer Energie. Dabei ist es zweckmäßig und seit Jahrzehnten Praxis in Europa, die Energie im vermaschten Netz in Form von Drehstrom zu übertragen. Kennzeichen der Drehstromtechnik ist das Vorhandensein von drei elektrischen Leitern je Stromkreis. Stromkreise werden auch als Systeme bezeichnet. Die auch als Phasen bezeichneten Leiter haben die Aufgabe, die elektrischen Betriebsströme zu führen. Die Leiter stehen gegenüber der Erde und gegeneinander unter Spannung. Es handelt sich um Wechselspannungen mit einer Frequenz von 50 Hz. Die geplante Leitung umfasst zwei Stromkreise mit insgesamt sechs Leitern/Phasen. Jeder Leiter besteht aus vier einzelnen, durch Abstandhalter miteinander verbundene Einzelseile (Viererbündel). Da die Leiter sowohl horizontal als auch vertikal fixiert werden müssen, werden die Leiter an Masten, den sogenannten Stützpunkten installiert. Die Stützpunkte werden im Hinblick auf ihre Funktionen unterschieden in die Mastarten Abspann- bzw. Endmasten (Fixierung der Leiter in Leitungsrichtung mittels Abspannketten) und Tragmasten (Fixierung der Leiter in vertikaler Richtung durch Tragketten). Mastnummerierung Die Mastnummerierung erfolgt fortlaufend entsprechend dem Leitungsverlauf. Zur besseren Zuordnung der Masten zu den einzelnen Teilabschnitten der Leitung Wahle-Mecklar steht vor der Mastnummer jeweils ein Buchstabe von A-D. Dementsprechend ist den Mastnummern des Abschnitts vom Umspannwerk Lamspringe bis zum Umspannwerk Hardegsen der Buchstabe B voran gestellt. Die Nummerierung der Neubauleitung zwischen den Umspannwerken Lamspringe und Hardegsen beginnt mit der Mast-Nr. B001 beim geplanten Umspannwerk Lamspringe und endet mit der Mast-Nr. B125 vor dem Umspannwerk Hardegsen. Trassenverlauf Die Beschreibung des Leitungsverlaufs des Teilabschnitts B der erfolgt von Nord nach Süd. Die geplante Leitungslänge des Teilabschnittes B (LH ) beträgt ca. 50 Kilometer. Die Anbindung der Trasse an das Höchstspannungsnetz erfolgt im Landkreis Hildesheim am geplanten Umspannwerk Lamspringe, südlich nördlich der Landesstraße L488 im

36 Seite: 36 von 110 Flecken Lamspringe. Nördlich In unmittelbarer Nähe des Umspannwerks befindet sich südlich davon befindet sich die Biogasanlage Lamspringe. Die Leitung wird vom Portal im geplanten Umspannwerk Lamspringe zum östlich gelegenen Mast B001 geführt. Die Trasse verläuft anschließend über die Masten B002 B001 bis B006 in südliche Richtung weitestgehend parallel zur Bahnstrecke 1733, Hannover-Würzburg der DB Netz AG. Im Abspannabschnitt Mast B002-B003 B001 bis B001a werden die Siloplatte der zuvor genannten Biogasanlage, die Landesstraße L488 und ein Wirtschaftsweg gekreuzt. Am Abspannmast B001a verschwenkt die Trasse in westliche Richtung. Hier wird zwischen den Masten B001a und B001b die 110-kV-Freileitung Godenau-Münchehof, LH der Avacon AG gekreuzt. Im weiteren Verlauf wird eine bewaldete Fläche auf der Länge von ca. 250 Metern überspannt. Weiterhin führt die Leitung in einer Entfernung von ca. 750 Metern östlich am Landschaftsschutzgebiet Sackwald vorbei. Ab Mast B004 erfolgt die Mitnahme der 110-kV-Bahnstromleitung (L0458) Kreiensen-Rethen der DB Energie GmbH bis einschließlich Mast B019. In diesem Abschnitt werden die bestehenden Bahnstromtrassen, die dann nicht mehr benötigt werden, zurückgebaut. Ab Mast B006, der sich in der Gemeinde Landwehr befindet, schwenkt die Leitung leicht in südwestliche Richtung und tangiert zwischen Mast B006 und Mast B007 ein weiteres Waldgebiet am äußersten Rand. Anschließend führt sie in einem Abstand von etwa 230 Metern östlich an dem Windpark Eyershausen vorbei, der von der WestWind Projektierungs GmbH & Co. KG betrieben wird sowie in einer Entfernung von ca. 500 Metern an den Ortschaften Eyershausen im Westen, Ohlenrode im Osten sowie Wetteborn im Westen. Vor Erreichen des geplanten Winkelabspannmastes B012 kreuzt die geplante Leitung die L486 nordwestlich von Ohlenrode. Vom Winkelmast B015 erfolgt die Leitungsführung leicht westlich, bevor eine bereits vorhandene Waldschneise im Dankelsheimer Wald, die an dieser Stelle erweitert werden muss und bisher für die Bahnstromtrasse genutzt wurde, zur Weiterführung der Freileitung im Abspannabschnitt B017 und B019 dient. In diesem Bereich liegt zwischen Mast B017 und B018 die Grenze zum Landkreis Northeim, die auch die Grenze zur Stadt Bad Gandersheim darstellt. Im weiteren Verlauf dient Mast B019 als Ausschleifungsmast für die Bahnstromtrasse, die in südöstliche Richtung weiterführt. Die geplante Leitung 380-kV-Leitung Lamspringe-Hardegsen, LH , wird nordwestlich außerhalb des Wasserschutzgebietes Dankelsheim/Heckenbeck vorbei geplant. Des Weiteren schwenkt die Trasse hier in westliche Richtung ab und tangiert vor Erreichen des Mastes B020 eine lückenhaft bewaldete Fläche. Nach Mast B021 quert die Leitung die Kreisstraße K641, während auf südlicher Seite die Ortschaft Heckenbeck in einer Entfernung von etwa 450 Metern passiert wird. Im Anschluss an Mast B023, der sich bereits auf dem Gebiet der Stadt Einbeck befindet, quert die Trasse die engste schmalste Stelle eines zusammenhängenden Waldes über ca. 80 Meter. Ferner werden in diesem Abspannabschnitt zwischen Mast B023 und Mast B024 die K642 sowie direkt nachfolgend die Eisenbahnlinie 1732, Hannover-Kassel, gekreuzt. Die Leine als Gewässer II. Ordnung wird mittig zwischen Mast B024 und Mast B025 gequert. Diesbezüglich überspannt die Trasse das Überschwemmungsgebiet der Leine im Bereich der Masten B024 und B026. Vom Mast B026 geht ein Abzweig in nordwestliche Richtung zur Kabelübergangsanlage Erzhausen und kreuzt dabei die L487. Es schließt der Erdkabelabschnitt nach Erzhausen an. Im Verlauf der

37 Seite: 37 von 110 Erdkabeltrasse von der Schaltanlage zum Mast B026 werden die für die Freileitungsplanung vorgesehenen Mindestabstände zur Wohnbebauung gemäß LROP 2012 unterschritten. Im weiteren Verlauf kreuzt die Trasse hinter Mast B026 die bereits erwähnte L487 und verläuft weiter in südwestliche Richtung. Dabei passiert sie auf westlicher Seite das Naturschutzgebiet Selterklippen. Zwischen den Masten B029 und B030 wird eine 60-kV-Bestandsleitung der WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG überspannt. Im Bereich der Überspannung soll das Erdseil der 60-kV- Leitung auf den Obergurt der Traverse abgesenkt werden. Bei Mast B030 wird im Bereich des Bärenwinkels ein Wald geringfügig gekreuzt sowie das FFH-Gebiet Laubwälder und Klippenbereiche im Selter, Hils und Greener Wald tangiert, das sich ebenfalls südlich der B64 befindet. Anschließend quert die Freileitung vor Mast B031 den in diesem Abspannabschnitt beginnenden Tunnel der Bahnstrecke 1940 der DB Netz GmbH, Holzminden-Kreiensen. Bei Mast B031 knickt die Trasse in südöstliche Richtung ab und wird um den von der Enercon GmbH betriebenen Windpark Greene herumgeleitet, um somit die erforderlichen Mindestabstände zu den Windenergieanlagen einzuhalten. Nach der Kreuzung der K628 schwenkt die Leitung ab Mast B033 bzw. B034 wieder in westliche Richtung und verläuft in Bündelung parallel mit der Bundesstraße B64 sowie dem Windpark. In Höhe von Mast B038 befindet sich südlich der geplanten Leitung in einer Entfernung von etwa 600 Metern die Ortschaft Holtershausen sowie nördlich die Ortschaft Naensen in ca Metern Entfernung. Dem Mast B040 folgt eine Kreuzung der Trasse mit der B3 bevor sie in einem Abstand von ca. 600 Metern das Dorf Brunsen auf nördlicher Seite der Ortschaft umläuft. Zwischen den Abspannabschnitten B043 und B044 wird die K657 gequert sowie das Überschwemmungsgebiet des Stroiter Baches überspannt. Im darauffolgenden Abspannabschnitt wird die 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen (LH ) der TenneT TSO GmbH gekreuzt, die aber für den Rückbau im Abschnitt Godenau-Hardegsen vorgesehen ist, wozu dieser Bereich gehört. Zwischen Mast B046 und B047 wird wiederum die B64 gekreuzt. Bevor die Trasse in südliche Richtung abschwenkt, führt sie in 500 bis 600 Meter um die Ortschaften Voldagsen und Hallensen herum. Nordwestlich der Leitung liegt Wenzen. Ab Mast B049 wird die 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen (LH ) der E.ON Netz GmbH Avacon AG zur Entlastung von Hallensen mit auf das Gestänge der geplanten 380-kV-Leitung genommen. Die Ausbindung der ENE Avacon-Leitung erfolgt am Mast B053. Hinter Mast B050 wird die K527 gekreuzt und ein kleinräumiges Überschwemmungsgebiet der Gewässer Krummes Wasser und Hillebach überspannt. Im Vorfeld zu Mast B055 beginnt das Wasserschutzgebiet Einbeck, das sich bis einschließlich Mast B062 erstreckt. Dabei führt die Trasse an den Ortschaften Kuventhal, ca. 700 Meter östlich der Leitung, sowie Bartshausen in einer Entfernung von etwa 850 Meter westlich der Leitung vorbei. Ab Mast B058 erfolgt eine Bündelung der geplanten Leitung mit der B3 in einem weitestgehend parallelen Verlauf bis zum Mast B072. Zusätzlich verläuft auch die 110-kV-Leitung Godenau- Hardegsen abschnittsweise parallel. Im Anschluss an Mast B060 wird die K658 gekreuzt und im Abspannabschnitt B062 und B063 die L546. Im weiteren Verlauf wird die Leitung an die Stadt Einbeck auf östlicher Seite sowie an die Ortschaften Kohnsen und Hullersen auf westlicher Seite vorbeigeführt. Auf Höhe des Gewerbe- und Industriegebietes am westlichen Rand von Einbeck

38 Seite: 38 von 110 kreuzt die geplante Leitung hinter Mast B065 zum einen die L580 und zum anderen die Ilmebahn, Einbeck-Salzderhelden, deren Verkehr jedoch eingestellt ist. Südlich von Mast B066 wird die K511 gekreuzt und zwischen den Masten B068 und B069 wird die Ilme mit ihrem Überschwemmungsgebiet sowie das FFH-Gebiet Ilme überspannt. Nach Mast B069 wird ein Deponiegelände überspannt und hinter Mast B070 die K510 gekreuzt. Im darauffolgenden Abspannabschnitt zwischen Mast B071 und Mast B072 wird die 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen gekreuzt, die jedoch in diesem Abschnitt Godenau-Hardegsen zurückgebaut werden soll. Die geplante 380-kV-Leitung führt ab Mast B072 parallel oder trassengleich mit der vorher erwähnten Rückbauleitung bis zum Umspannwerk Hardegsen. Auf der westlichen Seite der Trasse befindet sich in einem Abstand von ca. 700 Meter ein Einzelgehöft. Weiterhin wird die 600 Meter östlich der Leitung liegende Ortschaft Odagsen passiert. Südlich von Odagsen quert die Trasse die Kreisstraßen K503 im Anschluss an Mast B081 sowie K530 vor Mast B083. Weiterführend verläuft die geplante Leitung in südliche Richtung vorbei an den Ortschaften Edemissen (ca. 500 m westlich), Strodthagen (ca. 550 m östlich), Dörrigsen (ca m westlich), Buensen (ca. 400 m östlich) sowie Iber (ca. 770 m westlich) und der Domäne Weetze (ca. 470 m östlich), die sich bereits in der Gemeinde Northeim befindet, als auch an Hollenstedt (ca m östlich). In diesem Abschnitt kreuzt die Leitung die K505, die nach Strodthagen führt, die K506 in Richtung Buensen sowie die K507 nach Iber. Eine Bündelung der mit der 110-kV-Bahnstromleitung Nr Nörten-Hardenberg - Kreiensen der DB Energie GmbH erfolgt von Mast B100 bis einschließlich Mast B114. Folgt man der Leitung weiter in südöstliche Richtung, führt sie um ausgedehnte Waldgebiete in einer Entfernung von über 400 Meter herum, knickt ab Mast B100 in südwestliche Richtung ab und verlässt sogleich die Gemeinde Stadt Northeim. Einzelgehöfte befinden sich zum einen in einer Entfernung von ca. 400 Meter westlich des Mastes B099 sowie in über 200 Meter von Mast B104. Der Abschnitt von Mast B101 bis B103, der sich bereits in der Stadt Moringen befindet, tangiert einen der genannten Waldbereiche. Bevor Mast B107 erreicht wird, verläuft die Leitung an der Siedlung Kirchberg östlich von Moringen in einem Abstand von ca. 700 Meter vorbei und kreuzt die B241. Kurz darauf erfolgt die Mitnahme der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen über den Einbindemast B107 auf insgesamt drei Spannfeldern bis zum Ausbindemast B110. Ein Großteil dieser Leitungsmitnahme findet im Gemeindegebiet Northeim statt, bevor die Trasse zurück in die Stadt Moringen führt. Auf der östlichen Seite der Freileitung liegt der Ort Schnedinghausen ca. 470 Meter von der Trasse entfernt. Auf der anderen Seite der Leitung wird ein weiteres Waldgebiet in etwa 200 Meter Entfernung passiert. Der letzte Mast in der Gemeinde Moringen Stadt Northeim B111 ist hinter dem Gewässerlauf der Moore geplant. Gleichzeitig wird das dazugehörige Überschwemmungsgebiet überspannt. Weiter südlich wird noch vor Mast B112 die Bahnstrecke 2975 Sollingbahn, Ottbergen-Bodenfelde- Northeim der DB Netz AG gekreuzt und im Abspannabschnitt Mast B112 bis Mast B113 die 220-kV- Rückbautrasse Godenau-Hardegsen. Zwischen Mast B113 und B114 wird die 110-kV-Leitung Hardesgen-Northeim (LH ) der E.ON Netz AG GmbH Avacon AG gekreuzt, die fortan mit

39 Seite: 39 von 110 der geplanten 380-kV-Höchstspannungsleitung parallel zum Umspannwerk Hardegsen führt. Weiterhin wird im selben Abschnitt die K425 gequert. Bis zum Abschluss des 380-kV-Teilabschnittes B am Umspannwerk Hardegsen wird die Trasse an dem Vorwerk Holtensen (ca. 380 Meter westlich zur Wohnbebauung im Außenbereich), an einem weiteren Einzelgehöft (ca. 270 Meter nordwestlich zur Wohnbebauung im Außenbereich) sowie an den Ortschaften Großenrode (ca. 800 Meter östlich), Behrensen (ca Meter südöstlich), Thüdinghausen (ca. 470 Meter nordwestlich) und Lutterhausen (ca Meter nordwestlich) vorbei geführt. Zwischen Mast B121 und B122 wird weiterhin die K426 gekreuzt. Bereits vor Mast B123 geht die Leitung in die Gemeinde Hardegsen über. Die Anbindung an das neu zu errichtende Portal im Umspannwerk Hardegsen erfolgt über den bestehenden Mast B125 aus östlicher Richtung. Bauwerke Alle baulichen Anlagen, die für den Neubau der, Teilabschnitt B Umspannwerk Lamspringe - Umspannwerk Hardegsen, der Abzweigleitung Erzhausen sowie der 220-kV-Rückbauleitungen benötigt werden, sind im Bauwerksverzeichnis Anlage 10.1 und 10.2 der Planfeststellungsunterlage aufgeführt und in den Lage- / Grunderwerbsplänen (Anlage 7) dargestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bauwerke: Neubautrasse Nr. Bereich/Abschnitt Bezeichnung des Eingriffs 1 Neubau der 380-kV-Leitung Wahle- Mecklar, Teilabschnitt B: UW Lamspringe-UW Hardegsen 2 L kV-Leitung Kreiensen-Rethen Errichtung der, Teilabschnitt B: UW Lamspringe-UW Hardegsen mit insgesamt Masten und Leitungsmitnahme der 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen-Rethen (L0458) zwischen den Masten B004-B019, der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen (LH ) der E.ON Netz GmbH Avacon AG zwischen den Masten B049-B053 und B107- B110. Errichtung eines Provisoriums zur Leitungsmitnahme der 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen-Rethen (L0458) der DB Energie GmbH zwischen den Masten 9838 bis 9833, parallel zu den Masten B003 bis B007 3 L0458 Einschleifung der 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen-

40 Seite: 40 von kV-Leitung Kreiensen-Rethen 4 L kV-Leitung Kreiensen-Rethen 5 L kV-Leitung Kreiensen-Rethen 6 LH kV-Leitung Anbindungsleitung PSW Erzhausen 7 LH kV-Leitung Lehrte-Hardegsen 8 LH kV-Leitung Godenau-Hardegsen 9 LH kV-Leitung Godenau-Hardegsen 10 LH kV-Leitung Godenau-Hardegsen 11 LH kV-Leitung Godenau-Hardegsen 12 LH kV-Leitung Godenau-Hardegsen 13 LH kV-Leitung Lehrte-Hardegsen Rethen (L0458) zwischen den Masten 9837 und B004 Ausschleifung der 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen- Rethen (L0458) zwischen den Masten B019 und 9820 Leitungsrückbau der 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen- Rethen (L0458) zwischen den Masten 9836 bis 9821 im Bereich der Masten B004 bis B019 Neubau der 380-kV-Anbindungsleitung PSW Erzhausen inkl. der Kabelübergangsanlage (KÜA Erzhausen) sowie der Kabeltrasse Errichtung eines Provisoriums zur Überspannung der 220- kv-leitung Lehrte-Hardegsen (LH ) zwischen den Masten B044 und B045 Errichtung eines Provisoriums zur Leitungsmitnahme der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen (LH ) der E.ON Netz GmbH Avacon AG zwischen den Masten 066 bis 068 und zwischen den Masten B048 und B049 Einschleifung der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen (LH ) zwischen den Masten 066 und B049 Ausschleifung der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen (LH ) zwischen den Masten B053 und 072 Leitungsrückbau der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen (LH ) zwischen den Masten 067 bis 071 im Bereich der Masten B049 bis B053 Errichtung eines Provisoriums zur Leitungsmitnahme der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen (LH ) der E.ON Netz GmbH Avacon AG zwischen den Masten 071 und 072 und zwischen den Masten B053 und B054 Errichtung eines Provisoriums zur Überspannung der 220- kv-leitung Lehrte-Hardegsen (LH ) zwischen den Masten 229 und 230 und zwischen den Masten B071 und B072

41 Seite: 41 von LH kV-Leitung Abzweig Greene 15 LH kV-Leitung Lehrte-Hardegsen 16 LH kV-Leitung Lehrte-Hardegsen 17 LH kV-Leitung Lehrte-Hardegsen 18 LH kV-Leitung Godenau-Hardegsen 19 LH kV-Leitung Godenau-Hardegsen 20 LH kV-Leitung Godenau-Hardegsen 21 LH kV-Leitung Godenau-Hardegsen 22 LH kV-Leitung Lehrte-Hardegsen 23 LH kV-Leitung Hardegsen-Northeim Errichtung eines Provisoriums zur Überspannung der 110- kv-leitung Abzweig Greene (LH ) zwischen den Masten 4 und 5 und zwischen den Masten B073 und B074 Errichtung eines Provisoriums zur Überspannung der 220- kv-leitung Lehrte-Hardegsen (LH ), Teilabschnitt Godenau-Hardegsen zwischen den Masten 243 bis 245 und der Rückbau des Mast 244, parallel zu den Masten B086 und B087 Errichtung eines Provisoriums zum Rückbau der 220-kV- Leitung Lehrte-Hardegsen (LH ) der TenneT TSO GmbH zwischen den Masten 261 und bis 267, parallel zu den Masten B100 B099 bis B105 Leitungsrückbau der 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen (LH ) der TenneT TSO GmbH zwischen den Masten bis 266 Errichtung eines Provisoriums zur Leitungsmitnahme der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen (LH ) der E.ON Netz GmbH Avacon AG zwischen den Masten 140 bis 146, parallel zu den Masten B106 und bis B111 Einschleifung der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen (LH ) zwischen den Masten 140 und B107 Ausschleifung der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen (LH ) zwischen den Masten B110 und 146 Leitungsrückbau der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen (LH ) zwischen den Masten bis im Bereich der Masten B107 bis B110 Errichtung eines Provisoriums zur Überspannung der 220- kv-leitung Lehrte-Hardegsen (LH ), Teilabschnitt Godenau-Hardegsen zwischen den Masten 275 und 276 und zwischen den Masten B112 und B113 Errichtung eines Provisoriums zur Überspannung der 110- kv-leitung Hardegsen-Northeim (LH ) zwischen den Masten 13 und 14 und zwischen den Masten B113 und B LH Leitungsrückbau der 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen (LH ), Teilabschnitt Godenau-Hardegsen der

42 Seite: 42 von kV-Leitung Lehrte-Hardegsen kV-Freileitung von ST. Vorwerk Holtensen Richtung Großenrode 26 LH kV-Leitung Godenau-Münchehof TenneT TSO GmbH zwischen den Masten 243 bis 245 im Bereich der Masten B086 und B087 Rückbau der Mittelspannungsfreileitung und Verlegung als Erdkabel im Bereich der Leitungskreuzung zwischen den Masten B113 und B114 Errichtung eines Provisoriums zur Überspannung der 110- kv-leitung Godenau-Münchehof (LH ), zwischen den Masten 056 bis 057 im Bereich der Masten B001a und B001b Tabelle 6: Bauwerksübersicht Bauwerksbestandteile Masten Die Masten einer Freileitung dienen als Stützpunkte für die Leiterseilaufhängungen und bestehen aus Mastschaft, Erdseilstütze und Querträgern (Traversen). Die Bauform, -art und -dimensionierung der Masten werden insbesondere durch die Anzahl der aufliegenden Stromkreise, deren Spannungsebene, die möglichen Mastabstände und einzuhaltende Begrenzungen hinsichtlich der Schutzbereichsbreite oder der Masthöhe bestimmt. Hinsichtlich ihrer Funktion unterscheiden sich Masten (Stützpunkte) in die Mastarten Abspann- und Tragmaste. Abspann- und Winkelabspannmasten Abspann- und Winkelabspannmaste nehmen die resultierenden Leiterzugkräfte in Winkelpunkten der Leitung auf. Sie sind mit Abspannketten ausgerüstet und für unterschiedliche Leiterzugkräfte in Leitungsrichtung ausgelegt. Sie bilden daher Festpunkte in der Leitung. Winkel- / Endmasten Ein Winkel-/Endmast entspricht vom Mastbild einem Winkelabspannmast. Er wird jedoch statisch so ausgelegt, dass er Differenzzüge aufnehmen kann, die durch unterschiedlich große oder einseitig fehlende Leiterseilzugkräfte der ankommenden oder abgehenden Leiterseile entstehen.

43 Seite: 43 von 110 Tragmasten Im Gegensatz zum Abspannmast tragen Tragmaste die Leiter auf den geraden Strecken. Sie übernehmen im Normalbetrieb keine Leiterzugkräfte und können daher relativ leicht dimensioniert werden. Hauptsächlich wird bei dem geplanten Leitungsvorhaben das Donaumastbild eingesetzt. Es wird je ein System, bestehend aus drei Phasen, an der linken und der rechten Seite der Ausleger in Form eines etwa gleichschenkligen Dreiecks angebracht. Dies erfolgt auf zwei Querträgern in unterschiedlicher Höhe mit einer Phase auf dem oberen und zwei Phasen auf dem unteren Querträger. Für den Bereich der Masten B025 bis B026 werden Einebenenmasten verwendet, damit die Phasenführung zur Anbindung der Kabelübergangsanlage Erzhausen erfolgen kann. In Bereichen der Leitungsmitnahme erfolgt die Auslegung der Masten 4-systemig auf einem Donau- Einebenengestänge. Dadurch soll eine neue Leitungstrasse im dortigen Bereich vermieden werden und zur Optimierung / Entlastung, die bereits vorhandenen 110- und 220-kV Leitungstrassen mit auf einem gemeinsamen Gestänge geführt werden. Die Mitnahme der 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen-Rethen (L0458) der DB Energie AG von Mast B004 bis B019 sowie der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen (LH ) der E.ON Netz GmbH Avacon AG zwischen Mast B049-B053 sowie den Masten B107-B110 erfolgt auf einer zusätzlichen Einebenentraverse unterhalb der 380-kV-Systeme. Im Bereich der Leitungsmitnahmen der ENE Avacon AG wird zusätzlich noch ein zweites Erdseil-Luftkabel mitgeführt. Bei der Mitführung der Bahnstromleitung verläuft zwischen den zwei Phasen rechts und links jeweils ein Erdseil. Die geplanten Masten, erreichen in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen Höhen zwischen 41 und 76,5 Metern über Erdoberkante. Die gewählten Mastbilder sind ein guter Kompromiss zwischen schmalem Erscheinungsbild der Masten, verbunden mit einem relativ kleinen Schutzbereich für die Freileitung und erforderlicher Masthöhe. Darstellungen und Abmessungen für die verwendeten Masttypen sind Abbildung 2 oder der Anlage 6 (Mastprinzipzeichnungen) sowie der Anlage 8 (Längenprofile) zu entnehmen.

44 Seite: 44 von 110 Abbildung 2: Mastbilder Die Stahlgittermasten werden als geschraubte Fachwerkkonstruktion aus Winkelstahlprofilen errichtet. Zum Schutz vor Korrosion werden die Stahlprofile feuerverzinkt und gegen Abwitterung zusätzlich durch Beschichtungen geschützt (vgl. Kapitel bzw ) Beseilung, Isolatoren, Blitzschutzseil Die Freileitung besteht aus zwei Stromkreisen mit einer Nennspannung von jeweils Volt (380-kV). Jeder Stromkreis besteht aus drei Phasen, die an den Querträgern (Traversen) der Masten mit Abspann- oder Tragketten befestigt sind. Die Lage der Leiterseile im Raum zwischen den Masten entspricht der Form einer Kettenlinie, die einer Parabel ähnelt. Jede Phase besteht aus vier Teilleitern (4er-Bündel), die mit Abstandhaltern zusammengefasst sind. Als Leitermaterial werden Leiterseile vom Typ 565-AL1/72-ST1A ( Finch ) verwendet.

45 Seite: 45 von 110 Abbildung 3: Beispiel einer 380-kV-Leitungsbeseilung an einem Donaumast Die aufgelegte Beseilung (4-er Bündel) ist technisch in der Lage, Strom mit einer Stärke von A zu transportieren. Jedes Seil im Bündel kann somit A übertragen. Dies entspricht einer maximalen Seiltemperatur von 80 C. Mit Rücksicht auf eine Verlustoptimierung, aber auch mit Rücksicht auf die notwendigen Reserven für die Übertragung im Fehlerfall, wird jeder Stromkreis im Regelbetrieb mit A betrieben. Im (n-1)-(fehler-)fall, wenn ein Stromkreis ausgefallen ist, kann der verbleibende Stromkreis vorübergehend mit dem max. möglichen Nennstrom von A betrieben werden. Zur Isolation der Leiterseile gegenüber dem geerdeten Mast werden Isolatorketten eingesetzt. Mit ihnen werden die Leiterseile der Freileitungen an den Traversen der Freileitungsmaste befestigt. Die Isolatorketten müssen die elektrischen und mechanischen Anforderungen aus dem Betrieb der Freileitung erfüllen. Die wesentliche Anforderung ist dabei eine ausreichende Isolation zur Vermeidung von elektrischen Überschlägen von den spannungsführenden Leiterseilen zu den geerdeten Mastbauteilen. Darüber hinaus ist eine ausreichende mechanische Festigkeit der Isolatorketten zur Aufnahme und Weiterleitung der auf die Seile einwirkenden Kräfte in das Mastgestänge erforderlich. Die Isolatorketten bestehen beim Abspannmast aus zwei parallel in Leitungsrichtung angeordneten Isolatoren, beim Tragmast aus zwei v-förmig hängenden Isolatoren.

46 Seite: 46 von 110 Als Werkstoff kommt wahlweise Porzellan, Glas oder Kunststoff in Frage. Die Isolation zwischen den Leiterseilen gegenüber der Erde und zu Objekten wird durch Luftstrecken, die entsprechend den Vorschriften dimensioniert sind, sichergestellt. Die Mindestabstände der Leiterseile zum Boden / Gelände sind in der EN 50341, Tabelle 5.4.4, festgelegt. Darin wird ein Abstand von 7,8 Meter (5 m + Del [Del = 2,8 m]) zum Gelände gefordert. Das Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen mit landwirtschaftlichen Geräten wird wiederum in der DIN VDE (Betrieb von elektrischen Anlagen Besondere Festlegung für landwirtschaftliche Betriebsstätten, Kapitel 7.2 Tabelle 2) geregelt. Dort ist bei 380- kv-leitungen ein Mindestabstand von 4 Metern zwischen Gerätschaften und Leiterseilen vorgeschrieben. Wenn man die Abstände beider Normen berücksichtigt, wäre bei einem Abstand der Leiterseile zum Boden von 7,8 Meter allerdings ein Arbeiten nur mit 3,8 Meter hohen Erntefahrzeugen/-geräten möglich. Da die Erntemaschinen in den letzten Jahren in Ihrer Dimensionierung wesentlich höher und größer geworden sind (z.b. Häckslerauswurfrohr 5,95 Meter), wird die TenneT TSO GmbH unter Berücksichtigung der weiteren technischen Entwicklung einen Mindestabstand der Leiterseile zum Boden von 12,5 Meter realisieren. Damit ist ein Unterfahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten mit einer Höhe von bis zu 8,5 Meter möglich, sodass unterhalb der Leiterseile keine Einschränkungen der Landwirtschaft bestehen. Gleichzeitig werden dadurch die Grenzwerte von 100 µt für die magnetischen sowie 5 kv/m für die elektrischen Felder, die die 26. BImSchV vorsieht, im gesamten Verlauf der Leitung eingehalten. Auf den Spitzen des Mastgestänges werden Erdseile oder Erdseil-Luftkabel (LES) mitgeführt. Diese dienen dem Blitzschutz der Leitung und sollen direkte Blitzeinschläge in die Stromkreise verhindern. Auch wenn durch einen Blitzeinschlag keine größeren Schäden an den Leiterseilen verursacht werden, ist durch das Blitzseil gewährleistet, dass eine Kurzunterbrechung des betroffenen Stromkreises nicht stattfindet. Der Blitzstrom wird mittels des Erdseils auf die benachbarten Masten und über diese weiter in den Boden abgeleitet. Das Erdseil-Luftkabel ist mit Lichtwellenleitern ausgerüstet und dient neben dem Blitzschutz zur innerbetrieblichen Informationsübertragung und zum Steuern und Überwachen von elektrischen Betriebsmitteln (z. B. Schaltgeräten). Belegt wird das Mastgestänge mit dem maximal möglichen Erdseil-Luftkabel vom Typ 264-AL1/34- ST1A (äquivalent Al/St 265/35). Vor den Umspannwerkseinführungen ist es aus Sicherheitsgründen erforderlich, auf einer Länge von ca. 5 Kilometern ein zweites Erdseil auf einer dann geteilten Erdseilspitze mitzuführen. In für den Vogelanflug bedeutsamen Gebieten wird eine Erdseilmarkierung zur Minderung des Anflugrisikos vorgesehen (siehe Anlage 12, Umweltstudie) Mastgründungen und Fundamente Die Gründungen und Fundamente sichern die Standfestigkeit der Masten. Sie haben die Aufgabe, die auf die Masten einwirkenden Kräfte und Belastungen mit ausreichender Sicherheit in den

47 Seite: 47 von 110 Baugrund einzuleiten und gleichzeitig den Mast vor kritischen Bewegungen des Baugrundes zu schützen. Gründungen können als Kompaktgründungen und als aufgeteilte Gründungen ausgebildet sein. Kompaktgründungen bestehen aus einem einzelnen Fundamentkörper für den jeweiligen Mast. Aufgeteilte Gründungen haben die Eckstiele der jeweiligen Masten in getrennten Einzelfundamenten verankert. Die Anlage 9 (Regelfundamente) gibt einen Überblick über die im Leitungsbau gängigsten Regelfundamenttypen. Stufenfundament Stufenfundamente stellen die klassische Gründungsmethode dar. Durch den verstärkten Einsatz von Pfahlgründungen und aus wirtschaftlichen Gründen ist die Bedeutung der Stufenfundamente rückläufig. Bei entsprechenden Grundwasserspiegeln ist bei der Herstellung dieses Fundamenttyps gegebenenfalls mit Wasserhaltung zu rechnen. Plattenfundament Plattenfundamente wurden früher nur in Sonderfällen ausgeführt, wenn z. B. in Bergsenkungsgebieten, aufgeschüttetem Gelände oder abrutschgefährdetem Boden Masten gegründet werden mussten. Heute werden Plattenfundamente aus wirtschaftlichen Gründen auch eingesetzt, wenn Masten mit vier, sechs oder acht Stromkreisen errichtet werden müssen. Bei entsprechenden Grundwasserspiegeln ist bei der Herstellung dieses Fundamenttyps gegebenenfalls mit Wasserhaltung zu rechnen. Pfahlgründung Pfahlfundamente werden aus technischen und wirtschaftlichen Gründen in Böden mit hohem Grundwasserstand ausgeführt. Stufengründungen scheiden bei solchen Bodenverhältnissen wegen der aufwendigen Wasserhaltung der Baugrube und der sich unter Berücksichtigung des Wasserauftriebes ergebenden Fundamentabmessungen meist aus. Pfahlfundamente sind außerdem zweckmäßig, wenn tragfähige Bodenschichten erst in einer größeren Tiefe anzutreffen sind und ein Bodenaustausch von nichttragfähigen oder setzungsempfindlichen Böden unwirtschaftlich ist. Nach der Herstellungsart unterscheidet man zwischen Ramm- und Bohrpfählen. Rammpfahlgründungen erfolgen als Tiefgründung durch ein oder mehrere gerammte Stahlrohrpfähle je Masteckstiel. Zur Herstellung wird ein Rammgerät auf einem Raupenfahrwerk eingesetzt. Dies vermeidet größere Beeinträchtigungen des Bodens im Bereich der Zufahrtswege. Die Pfähle werden je Mastecke in gleicher Neigung wie die Eckstiele hergestellt. Die Anzahl, Größe und Länge der Pfähle ist abhängig von der Eckstielkraft und den örtlichen Bodeneigenschaften. Die Pfahlbemessung erfolgt für jeden Maststandort auf Grundlage der vorgefundenen örtlichen Bodenkenngrößen. Diese werden je Maststandort durch Baugrunduntersuchungen sowie Spitzendrucksondierungen ermittelt. Bohrpfahlgründungen werden in Bereichen verwendet, in denen ein erschütterungsfreies Arbeiten notwendig ist. Bohrpfähle können entweder verrohrt oder unverrohrt hergestellt werden. Mittels

48 Seite: 48 von 110 einer Verrohrung sind Bohrpfähle auch in nichtstandfesten und grundwasserführenden Böden anwendbar. Zur Einleitung der Eckstielkräfte in die Pfähle und als dauerhafter Schutz gegen Korrosion und Beschädigung erhalten die Gründungspfähle eine Pfahl-Kopfkonstruktion aus Stahlbeton. Umfangreiche Erd- und Betonarbeiten werden dadurch an den Maststandorten vermieden. Die Flächenversiegelung durch die Gründung, ebenso wie die zu erwartenden Flurschäden, sind gering, da keine geschlossene Betonkonstruktion, sondern nur Einzelkonstruktionen im Bereich der Mastecken hergestellt werden. Die Auswahl geeigneter Fundamenttypen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Diese sind im Wesentlichen: die aufzunehmenden Zug-, Druck- und Querkräfte, die angetroffenen Baugrundverhältnisse am Maststandort und damit die Bewertung der Tragfähigkeit und des Verformungsverhaltens des Baugrunds in Abhängigkeit vom Fundamenttyp, Dimensionierung des Tragwerkes, Witterungsabhängigkeit der Gründungsverfahren und die zur Verfügung stehende Bauzeit. Die Bodeneigenschaften werden je Maststandort durch Baugrunduntersuchungen ermittelt. Der Mast steht in der Regel auf vier einzelnen Fundamenten, die etwa 8-15 Meter auseinander liegen. Dieser Abstand wird als Erdaustrittsmaß bezeichnet und ist abhängig vom Masttyp. Dazu werden bei Pfahlgründungen Pfähle von etwa Zentimeter Durchmesser verwendet. Der Betonkopf oberhalb der Erde besitzt einen Durchmesser von ca. 1,6 Meter bei Abspann- und 1,2 Meter bei Tragmasten. Die endgültige Entscheidung für den jeweiligen Fundamenttyp fällt aufgrund der Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen nach technisch-wirtschaftlichen Kriterien. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen, wie z. B. der Leitungsdimensionierung und den zu erwartenden Baugrundverhältnissen, geht der Vorhabenträger für die 380-kV-Leitung Wahle- Mecklar davon aus, dass sowohl Pfahlgründungen, Stufen- oder Plattenfundamente zum Einsatz kommen werden. Wasserhaltung Wasserhaltungen sind im Leitungsbereich planmäßig nicht vorgesehen. Das Erfordernis von möglichen Wasserhaltungen könnte sich erst im Zuge der Bauausführung nach Bodenbegutachtung und somit bei Gewährung eines Zutritts zu den Grundstücken ergeben. Die künstliche Trockenlegung kann z. B. durch Sammeln und Abpumpen von eindringendem Oberflächenwasser oder durch eine Absenkung des Grundwasserspiegels erfolgen. Diese Maßnahmen sind baubedingt zeitlich befristet und haben daher keine nachhaltigen umweltrelevanten Auswirkungen.

49 Seite: 49 von 110 Gräben Werden Gräben durch Arbeitsflächen oder temporäre Zuwegungen in Anspruch genommen, kann eine Teilverrohrung des Grabens erforderlich werden (siehe Anlage 12, Umweltstudie). Kreuzungen Die wesentlichen Kreuzungen (Bahnlinien, Leitungen, klassifizierte Straßen) der 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Teilabschnitt: B zwischen Umspannwerken Lamspringe und Hardegsen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Mast-Nr. Kreuzung mit zwischen und B001 B kV Leitung Godenau-Münchhof, LH ENE B001 B001a Landesstraße L488 B001a B001b 110-kV Leitung Godenau-Münchhof, LH , ENE Avacon AG B010 B011 Landesstraße L486 B021 B022 Kreisstraße K641 B023 B024 Kreisstraße K642 B023 B024 Bahnstrecke 1732, Hannover-Kassel, DB Netz AG B024 B025 Leine B026 B027 Landesstraße L487 B030 B031 Bahnstrecke 1940, Holzminden-Kreiensen, DB Netz AG B031 B032 Kreisstraße K628 B040 B041 Bundesstraße B3 B043 B044 Kreisstraße K657 B044 B kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, TenneT TSO

50 Seite: 50 von 110 Mast-Nr. Kreuzung mit zwischen und B043 B047 Bundesstraße B64 B048 B kV-Leitung Godenau-Hardegsen, LH , ENE Avacon AG B050 B051 Kreisstraße K527 B052 B kV-Leitung Godenau-Hardegsen, LH , ENE Avacon AG B054 B055 Kreisstraße K659 B061 B062 Kreisstraße K658 B065 B066 Landesstraße L580 B066 B067 Kreisstraße K511 B068 B069 Ilme B070 B071 Kreisstraße K510 B073 B kV-Leitung Abzweig Greene, LH , ENE Avacon AG B081 B082 Kreisstraße K503 B082 B083 Kreisstraße K530 B086 B087 Kreisstraße K505 B086 B kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, LH , TenneT TSO B089 B090 Kreisstraße K506 B094 B095 Kreisstraße K507 B105 B106 Kreisstraße K424 B106 B107 Bundesstraße B241 B110 B111 Moore

51 Seite: 51 von 110 Mast-Nr. Kreuzung mit zwischen und B111 B112 Bahnstrecke 2975,Ottbergen-Bodenfeld-Northeim,Sollingbahn B112 B kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, LH , TenneT TSO B113 B114 Kreisstraße K425 B121 B122 Kreisstraße K426 Tabelle 7: Auszug der wesentlichen Kreuzungen des Teilabschnitts B: UW Lamspringe-UW Hardegsen Des Weiteren werden verschiedene Infrastruktureinrichtungen wie Telefon-, Mittel- und Niederspannungskabel, Pipelines, Richtfunktrassen, Gräben, Gemeinde- und Privatstraßen sowie befestigte und unbefestigte Wege überspannt, welche detailliert dem Kreuzungsverzeichnis in der Anlage 13 entnommen werden können. Die geographische Lage der einzelnen Überkreuzungen sind den beiliegenden Planwerken zu entnehmen (Anlage 7 Lage- / Grunderwerbspläne und Anlage 8 Längenprofile). Technische Regelwerke und Richtlinien Nach 49 Abs.1 EnWG sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Planung Für die Bemessung und Konstruktion sowie für die Ausführung der Bautätigkeiten der geplanten 380-kV-Höchstspannungsleitung sind die Europa-Normen (EN) DIN EN und DIN EN relevant. Diese sind ebenso vom Vorstand des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.v. (VDE) unter der Nummer DIN VDE 0210: Freileitungen über AC 45 kv, Teil1 und Teil 3-4 in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen und der Fachöffentlichkeit bekannt gegeben worden. Teil 3-4 der DIN EN enthält zusätzlich nationale normative Festsetzungen für Deutschland. Ausführung Für die Bauphase gelten die einschlägigen Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm. Für die vom Betrieb der Leitung ausgehenden Geräuschimmissionen gilt die Sechste Allgemeine

52 Seite: 52 von 110 Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, vom 26. August Hinsichtlich der Immissionen von elektrischen und magnetischen Feldern, ist die 26. BImSchV-Verordnung über elektromagnetische Felder in ihrer neusten Fassung zu beachten. Betrieb Für den Betrieb der geplanten 380-kV-Höchstspannungsleitung ist ferner die DIN VDE relevant. Die planfestzustellende 380-kV-Leitung kreuzt überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen. Durch die Einhaltung von mindestens 12,5 Meter der Leiterseile zur Erdoberkante wird jegliche Höheneinschränkung bis zu 8,5m Gerätehöhe für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung vermieden. So gestattet dieser Sachverhalt beim Betrieb von beweglichen Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen (landwirtschaftliche Arbeiten) das Unterqueren der Freileitung mit modernen Großmaschinen unter Einhaltung eines nach DIN VDE geforderten Schutzabstandes von 4 Metern. Für die Bereiche der 110-kV-Leitungsmitnahmen wird ein Mindestbodenabstand der Leiterseile von 8,5 Metern festgesetzt. Die Schutzabstände bei den 110-kV-Leitungsmitnahmen liegen somit bei mindestens 2 Metern. Somit ist hier eine Höheneinschränkung für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ab 6,5 Meter Gerätehöhe erforderlich. Innerhalb der DIN EN-Vorschriften 61936, sowie der DIN VDE Vorschrift 0105 sind die weiteren einzuhaltenden technischen Vorschriften und Normen aufgeführt, die darüber hinaus für den Bau und Betrieb von Hochspannungsfreileitungen Relevanz besitzen, wie z. B. Unfallverhütungsvorschriften oder Regelwerke für die Bemessung von Gründungselementen. Der Beton wird nach dem Normenwerk für Betonbau (DIN EN 206-1/DIN ), der Stahlbau nach DIN EN 1090 für die entsprechenden Stahlsorten ausgeführt. Die Tragwerksplanung erfolgt gemäß der DIN EN 1990/NA. Korrosionsschutz Die für den Freileitungsbau verwendeten Werkstoffe Stahl und Beton sind den verschiedensten Angriffen und Belastungen durch Mikroorganismen, atmosphärische Einflüsse sowie durch aggressive Wässer und Böden ausgesetzt. Zu ihrem Schutz sind in den unterschiedlichen gültigen Normen, unter Berücksichtigung des Umweltschutzes, entsprechende vorbeugende Maßnahmen gefordert, um die jeweiligen Materialien vor den zu erwartenden Belastungen wirkungsvoll zu schützen und damit nachhaltig die Standsicherheit zu gewährleisten. Zum Schutz gegen Korrosion werden Stahlgittermasten für Freileitungen feuerverzinkt. Um eine Abwitterung des Überzuges aus Zink zu verhindern, wird zusätzlich eine farbige Beschichtung aufgebracht. Dabei werden aus Gründen des Umweltschutzes schwermetallfreie und lösemittelarme Beschichtungen eingesetzt. Der Farbton der Beschichtung ist DB601 (grüngrau) oder RAL7033 (grau). Die Beschichtung wird wahlweise bereits in einem Beschichtungswerk oder nach Abschluss der Montagearbeiten vor Ort an den montierten Mastbauwerken aufgebracht. Eine nachträgliche Beschichtung vor Ort ist auf jeden Fall für Schrauben und Knotenbleche erforderlich. Die eigentliche

53 Seite: 53 von 110 Bauzeit einer Freileitung wird dadurch nicht beeinflusst, da der Korrosionsschutz unabhängig vom Baufortschritt erfolgt. Die Ausführung der Korrosionsschutzarbeiten ist zu großen Teilen auch während des Betriebes der Freileitung möglich. In den Ausführungsplanungen für die Freileitung werden entsprechend der geltenden technischen und rechtlichen Anforderungen detaillierte Anweisungen über den Korrosionsschutz, insbesondere hinsichtlich der Vorbereitung und Gestaltung der Baustelle, der Verarbeitung des Materials, des Transports und der Lagerung der Beschichtungsstoffe sowie der Entsorgung der Leergebinde und des Verbrauchsmaterials formuliert. Erdung Die Stahlgittermaste sind zur Begrenzung von Schritt- und Berührungsspannungen zu erden. Die hierzu notwendigen Erdungsanlagen bestehen aus Erdern, Tiefenerdern und Erdungsleitern. Sie sind nach DIN EN und DIN EN dimensioniert. Schutzbereich und Sicherung von Leitungsrechten Der sogenannte Schutzbereich dient dem Schutz der Freileitung und stellt eine durch Überspannung der Leitung dauernd in Anspruch genommene Fläche dar. Der Schutzbereich ist für die Instandhaltung und den vorschriftsgemäßen sicheren Betrieb einer Freileitung erforderlich. Die Größe der Fläche ergibt sich rein technisch aus der durch die Leiterseile überspannten Fläche unter Berücksichtigung der seitlichen Auslenkung der Seile bei Wind und des Schutzabstands nach DIN VDE Teil 1 und Teil 3 in dem jeweiligen Spannfeld. Durch die lotrechte Projektion des äußeren ausgeschwungenen Leiterseils zuzüglich des Schutzabstands von 4,8m auf die Grundstücksfläche, ergibt sich als Ausgangsfläche für den Schutzbereich eine konvexe parabolische Fläche zwischen zwei Masten. Bei der Näherung an Gehölzbestände wird aus Sicherheitsgründen ein paralleler Schutzbereich gesichert. Der parallele Schutzbereich berechnet sich aus dem größten Abstand des parabolischen Schutzstreifens zur Leitungsachse im jeweiligen Spannfeld zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von 5 Metern.

54 Seite: 54 von 110 Abbildung 4: Beispiel parabolischer (links) und paralleler Schutzbereich (rechts) einer Freileitung Innerhalb des Schutzbereichs bestehen teilweise Aufwuchsbeschränkungen für Gehölzbestände zum Schutz vor umstürzenden oder heranwachsenden Bäumen. Direkt unter der Trasse gelten zudem Beschränkungen für die bauliche Nutzung. Einer weiteren, z. B. landwirtschaftlichen Nutzung, steht unter Beachtung der Sicherheitsabstände zu den Leiterseilen der Freileitung nichts entgegen (vgl. Kapitel Technische Regelwerke und Richtlinien und Kapitel 8 Grundstücksinanspruchnahme und Leitungseigentum). Die Schutzbereiche sind aus der Anlage 7 (Lage- / Grunderwerbspläne) maßstäblich und aus Anlage 14 (Grunderwerbsverzeichnis) tabellarisch ersichtlich. Der Schutzbereich wird durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Leitungsbetreibers in das Grundbuch rechtlich gesichert. Der Eigentümer behält sein Eigentum und wird für die Benutzung des Grundstücks und die Eintragung der Dienstbarkeit entschädigt. Wegenutzung Für die gesamte Bau- und Betriebsphase ist für die Erreichbarkeit des Vorhabens die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege notwendig. Die Anfahrt zur geplanten Maßnahme erfolgt zunächst überregional über die vorhandenen Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen. Der regionale und zwischenkommunale Transport erfolgt über die Landes- und Kreisstraßen sowie über Kommunalund Privatwege. Vorzugsweise werden dabei bestehende öffentliche Wege und Straßen genutzt. Darüber hinaus sind i Im Wegenutzungsplan (Anlage 1, Anhang 2 zum Erläuterungsbericht) sind die Zuwegungen vom geplanten Maststandort bzw. der Kabelanlage bis zur nächsten nicht klassifizierten Straße dargestellt und Wege sowie die nicht allgemein für die Öffentlichkeit freigegebenen Wege gekennzeichnet, die vorhabenbedingt befahren werden müssen. Ergänzend

55 Seite: 55 von 110 ist in der Anlage Kommunale Verkehrsflächen (Anlage 17) die Inanspruchnahme der vom Vorhaben berührten kommunalen Verkehrsflächen flurstücksbezogen dargestellt. Die direkte Zuwegung zu den geplanten Maststandorten sowie der Kabelanlage erfolgt von den kommunalen Verkehrsflächen über Privatwege und/oder land- und forstwirtschaftliche genutzte Flächen vorzugsweise mittels Nutzung vorhandener Ackerzufahrten. Darüber hinaus sind im Wegenutzungsplan (Anlage 1, Anhang 2 zum Erläuterungsbericht) die nicht klassifizierten Straßen und Wege sowie die nicht allgemein für die Öffentlichkeit freigegebenen Wege gekennzeichnet, die vorhabenbedingt befahren werden müssen. Als Zuwegungen zu den Masten dienen für den Bau und die späteren Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (Betrieb) die Schutzbereiche der Leitung. Die in den Lage- / Grunderwerbsplänen dargestellten Schutzstreifenbreiten sind i.d.r. dafür ausreichend. Die Zugänglichkeit der Schutzbereiche von Straßen und Wegen wird wo erforderlich durch Zuwegungen ermöglicht. Die notwendigen temporären (baubedingten) und dauerhaften (betriebsbedingten) Zuwegungen sind in der Anlage 7 (Lage- / Grunderwerbspläne) dargestellt. Sie dienen auch der Umgehung von Flächen für den Naturschutz (sogenannten Tabuflächen) bzw. Hindernissen, wie z. B. linearen Gehölzbeständen, Gräben etc. Es werden grundsätzlich vorhandene Zufahrten der Landwirtschaft genutzt. In Einzelfällen können temporäre Verrohrungen von Gräben für das Erreichen der Montage- / Arbeitsflächen bzw. Maststandorte notwendig sein. Bei schlechter Witterung oder nicht geeigneten Bodenverhältnissen werden die Zuwegungen in Teilbereichen als einfache provisorische Baustraßen durch Auslegung von Bohlen / Platten aus Holz, Stahl oder Aluminium befestigt. Der Einsatz dieser Bohlen/Platten hat sich bewährt, da hierdurch eine Minimierung der Flurschäden erreicht werden kann. Die Zuwegungen sind im Grunderwerbsverzeichnis (Anlage 14 Grunderwerb) als vorübergehend bzw. dauerhaft in Anspruch zu nehmende Flächen erfasst. Im Anschluss an die Baumaßnahme werden die Bohlen / Platten wieder entfernt.

56 Seite: 56 von 110 Abbildung 5: Provisorische Zuwegung als Plattenzufahrt bei einer Freileitungsbaustelle Sollten öffentliche Zufahrten zu den Baustelleneinrichtungsflächen einer Gewichtsbeschränkung unterliegen, werden diese entsprechend verstärkt. Üblicherweise wird hierzu auf dem vorhandenen Weg eine Vliesschicht zum Schutz ausgelegt und hierauf eine Sandschicht aufgebracht, welche als Bettung für die noch oben aufgelegten Metallplatten dienen. Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden die einzelnen Schichten wieder abgetragen. Sollten trotz der Schutzvorkehrungen Schäden an bestehenden Wegen auftreten, werden diese nach Abschluss der Bauarbeiten wieder beseitigt. Ein Eingriff in eventuell seitlich des Weges befindliche Schutzgebiete findet nicht statt und wird durch die ökologische Baubegleitung überwacht. Einsatz von Provisorien Im Verlauf der geplanten 380-kV-Leitung gibt es Bereiche, in denen vorhandene Leitungen gekreuzt und zum Teil auch auf dem 380-kV-Gestänge mitgeführt werden. Da die betroffenen Leitungen während der Bauphase aus versorgungstechnischen Gründen in Betrieb bleiben müssen, ist dies nur unter Zuhilfenahme zusätzlicher technischer Einrichtungen möglich. Hierfür stehen unterschiedliche Ausführungen zur Verfügung: Eine Variante dieser technischen Einrichtungen ist das Errichten von Freileitungs- bzw. Baueinsatzkabelprovisorien. Freileitungsprovisorien werden i. d. R. auf Hilfsgestängen errichtet und können Abschnitte einer bestehenden Leitung durch eine provisorische Leitung ersetzten, sodass der im Arbeitsbereich der neuen Leitung befindliche Abschnitt abgeschaltet werden kann. Baueinsatzkabelprovisorien werden entsprechend den Freileitungsprovisorien eingesetzt, kommen allerdings in Bereichen zum Einsatz, in denen aufgrund nicht vorhandener Platzverhältnisse keine Freileitungsprovisorien gestellt werden können. Flächen, welche durch diese technischen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, sind in den Lage- / Grunderwerbsplänen (Anlage 7) schraffiert als temporäre Arbeitsflächen dargestellt und im Grunderwerbsverzeichnis (Anlage 14) als Arbeitsflächen ausgewiesen. Die genaue Ausführung der Provisorien ist in Kapitel 6.12 beschrieben. Im Folgenden werden die Einsatzbereiche von Provisorien beschrieben, die zur Umsetzung der Baumaßnahmen erforderlich sind. Mast B001a bis B001b: Provisorium Kreuzung 110-kV-Freileitung Godenau-Münchehof, LH Im Bereich der Masten B001a bis B001b wird die 110-kV-Freileitung Godenau-Münchehof, LH , überspannt. Im Bereich der Überspannung ist ein 2-systemiges Provisorium mit Baueinsatzkabeln geplant. Dieses Provisorium wird benötigt, damit der Seilzug für die neu zu errichtende 380-kV-Freileitung ohne Abschaltung der 110-kV-Freileitung erfolgen kann.

57 Seite: 57 von 110 Mast B003 bis B007: Leitungsmitnahme 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen-Rethen, L0458 Im Bereich zwischen den Masten B004 bis B019 soll die 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen- Rethen, L0458, mit auf ein gemeinsames Gestänge der 380-kV-Leitung genommen werden. Um hier die Baufreiheit zur Errichtung der geplanten 380-kV-Masten zu erhalten, muss die 110-kV- Bahnstromleitung vorrübergehend verlegt werden, bis diese über die 380-kV-Leitungstrasse mitgeführt werden kann. Das Provisorium wird dann parallel zu den neuen Masten B003 bis B007 errichtet. Nach Errichtung des Provisoriums werden die 110-kV-Bahnstrommasten zurückgebaut. Die dafür benötigten Flächen sind in Anlage 7.1, Blatt 2-5 dargestellt. Mast B044 bis B045: Provisorium Kreuzung 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, LH Die 380-kV-Leitung überspannt im Spannfeld B044-B045 die 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, LH , der TenneT TSO GmbH. Für die Überkreuzung der v.g. 220-kV-Leitung im Mastbereich wird ein 2-systemiges Provisorium errichtet. Dieses Provisorium wird benötigt, damit der Seilzug der 380-kV-Leitung ohne Abschaltung der 220-kV-Leitung erfolgen kann. Mast B048 bis B049 und Mast B053 bis B054: Wenzen/Hallensen; Mitnahme 110-kV-Ltg. LH Godenau-Hardegsen Zwischen Wenzen / Hallensen wird die bestehende 110-kV-Leitung, LH der E.ON Netz GmbH Avacon AG, zwischen Mast B049 und B053 auf dem Gestänge der 380-kV-Leitung mitgeführt. Zur Errichtung des Mastes B049 und B053 sowie des darauf folgenden Seilzugs der 380-kV-Leitung, ist zwischen den Masten 066 und 068 sowie den Masten 071 und 072 der 110-kV- Leitung das Stellen eines Provisoriumsportals und der Einsatz eines Baueinsatzkabels hinsichtlich der Versorgungssicherheit erforderlich. Nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt in diesem Bereich die Demontage der 110-kV-Masten Mast B071 bis B072: Provisorium Kreuzung 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, LH Die 380-kV-Leitung überspannt im Spannfeld B071-B072 die 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, LH der TenneT TSO GmbH. Für die Überkreuzung der v.g. 220-kV-Leitung im Mastbereich wird ein 2-systemiges Provisorium errichtet. Dieses Provisorium wird benötigt, damit der Seilzug der 380-kV-Leitung ohne Abschaltung der 220-kV-Leitung erfolgen kann. Mast B073 bis B074: Provisorium Kreuzung 110-kV-Leitung Abzweig Greene, LH Die 380-kV-Leitung überspannt im Spannfeld B073-B074 die 110-kV-Leitung Abzweig Greene, LH der ENE Avacon AG. Für die Überkreuzung der v.g. 110-kV-Leitung im Mastbereich 4-5 wird ein 2-systemiges Provisorium errichtet. Dieses Provisorium wird benötigt, damit der Seilzug der 380-kV-Leitung ohne Abschaltung der 110-kV-Leitung erfolgen kann. Mast B086 bis B087: Provisorium Kreuzung 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, LH Die 380-kV-Leitung überspannt im Spannfeld B086-B087 die 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, LH der TenneT TSO GmbH. Für die Überkreuzung der v.g. 220-kV-Leitung im Mastbereich wird ein 2-systemiges Provisorium errichtet. Dieses Provisorium wird benötigt, damit der

58 Seite: 58 von 110 Seilzug der 380-kV-Leitung ohne Abschaltung der 220-kV-Leitung erfolgen kann. Vor dem Seilzug muss der Mast 244, der sich im Bereich der neuen Trasse der 380-kV-Leitung befindet, zurückgebaut werden. Mast B100 bis B105 Provisorium Errichtung der Neubautrasse im Bereich der 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, LH Die 380-kV-Leitung wird im Spannfeld B100-B105 in der Trasse der 220-kV-Leitung Lehrte- Hardegsen, LH der TenneT TSO GmbH geführt. Für den Leitungsneubau muss die v.g. 220-kV-Leitung im Mastbereich freigeschaltet und über ein 2-systemiges Provisorium geführt werden. Anschließend werden die Masten vor Errichtung der neuen 380-kV-Leitung zurückgebaut. Dieses Provisorium wird benötigt, damit der Leitungsneubau mit anschließendem Seilzug der 380-kV-Leitung erfolgen kann. Mast B105 bis B111 Provisorium zur Leitungsmitnahme im Bereich der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen, LH Im Bereich zwischen den Masten B107 bis B110 soll die 380-kV-Leitung auf der Trasse der 110-kV- Leitung Godenau-Hardegsen, LH der ENE Avacon AG, geführt werden. Um hier die Baufreiheit zu erhalten, wird zwischen den ENE-Masten der Avacon AG, parallel zur Leitungsneubautrasse, ein Provisorium benötigt. Die Ein- bzw. Ausschleifung der ENE Avacon AG Leitung erfolgt über die Masten 140 bzw Vor der Errichtung der Neubautrasse werden die ENE-Masten 141 bis 145 der Avacon AG zurückgebaut. Dieses Provisorium wird benötigt, damit der Leitungsneubau mit anschließendem Seilzug der 380-kV-Leitung erfolgen kann. Mast B112 bis B113: Provisorium Kreuzung 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, LH Die 380-kV-Leitung überspannt im Spannfeld B112-B113 die 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, LH der TenneT TSO GmbH. Für die Überkreuzung der v.g. 220-kV-Leitung im Mastbereich wird ein 2-systemiges Provisorium errichtet. Dieses Provisorium wird benötigt, damit der Seilzug der 380-kV-Leitung ohne Abschaltung der 220-kV-Leitung erfolgen kann. Mast B113 bis B114: Provisorium Kreuzung 110-kV-Leitung Hardegsen-Northeim, LH Die 380-kV-Leitung überspannt im Spannfeld B113-B114 die 110-kV-Leitung Hardegsen-Northeim, LH der ENE Avacon AG. Für die Überkreuzung der v.g. 110-kV-Leitung im Mastbereich 13 bis 14 wird ein 2-systemiges Provisorium errichtet. Dieses Provisorium wird benötigt, damit der Seilzug der 380-kV-Leitung ohne Abschaltung der 110-kV-Leitung erfolgen kann. Einsatz von Schutzgerüsten Eine weitere Variante ist die Errichtung großer Schutzgerüste, durch die zu überkreuzende Objekte geschützt werden. Die genaue Ausführung von Schutzgerüsten ist in Kapitel 6.13 beschrieben.

59 Seite: 59 von 110 Im Folgenden werden die Einsatzbereiche von Schutzgerüsten beschrieben, die zur Umsetzung der Baumaßnahmen erforderlich sind: Mast B023 bis B024: Schutzgerüst im Kreuzungsbereich mit der Kreisstraße K642 Mast B040 bis B041: Schutzgerüst im Kreuzungsbereich mit der Bundesstraße B3 Mast B044 bis B045: Schutzgerüst im Kreuzungsbereich mit der 220-kV-Leitung Lehrte- Hardegsen, LH Mast B046 bis B047: Schutzgerüst im Kreuzungsbereich mit der Bundesstraße B64 Mast B065 bis B066: Schutzgerüst im Kreuzungsbereich mit der Landesstraße L580 sowie der Bahnstrecke Einbeck-Salzderhelden Mast B071 bis B072: Schutzgerüst im Kreuzungsbereich mit der 220-kV-Leitung Lehrte- Hardegsen, LH Mast B073 bis B074: Schutzgerüst im Kreuzungsbereich mit der 110-kV-Leitung Abzweig Greene, LH Mast B086 bis B087: Schutzgerüst im Kreuzungsbereich mit der 220-kV-Leitung Lehrte- Hardegsen, LH sowie im Kreuzungsbereich der Kreisstraße K505 Mast B111 bis B112: Schutzgerüst im Kreuzungsbereich mit der Bahnstrecke 2975 Ottbergen- Bodenfelde-Northeim Mast B112 bis B113: Schutzgerüst im Kreuzungsbereich mit der 220-kV-Leitung Lehrte- Hardegsen, LH Mast B113 bis B114: Schutzgerüst im Kreuzungsbereich mit der 110-kV-Leitung Hardegsen- Northeim, LH Leitungsmitnahme Allgemeine Voraussetzungen Der Abbau einer bestehenden und intakten anderen Hoch- oder Höchstspannungsleitung, deren Neuerrichtung im Zuge der Errichtung einer neuen 380-kV-Freileitung und Mitführung auf dem neuen Gestänge ( Leitungsmitnahme"), kommt aus Kostengründen nur ausnahmsweise in Betracht. Voraussetzung für eine solche Leitungsmitnahme ist, dass hinreichend gewichtige Gründe dafür vorliegen, die die entstehenden Mehrkosten rechtfertigen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Vorhaben durch eine Leitungsmitnahme in Einklang mit einem ansonsten konfligierenden

60 Seite: 60 von 110 Planungsleitsatz gebracht wird oder dies zur besseren Bewältigung von Konfliktsituationen mit einigem Gewicht erforderlich ist. Ferner darf hierdurch kein anderer Planungsleitsatz (Kapitel Planungsleitsätze) verletzt werden und keine sonstige Disproportionalität zu Aspekten des 1 EnWG, insbesondere technische Sicherheit und Kosten, entstehen. Aus Sicht der Leitungsbetreiber ist ferner Voraussetzung für eine solche Maßnahme, dass ihnen hierdurch entweder keine Mehrkosten entstehen bzw. die dadurch entstehenden Mehrkosten als nicht beeinflussbare Kostenanteile nach 21a Abs. 4 Satz 2 bis 4 EnWG, 11 ARegV bei der Bildung der Netzzugangsentgelte anerkannt werden Leitungsmitnahme in Parallelführung In Anbetracht der Minderung von neuen Eingriffen in das Grundeigentum Privater bzw. in Natur und Landschaft, ist im Ausgangspunkt zu prüfen, inwieweit ein Neubau in der Trasse der bestehenden und abzubauenden 110- / 220-kV-Freileitungen möglich und zumutbar ist. Für die Errichtung der 380-kV-Leitung achsengleich mit der bestehenden 110- / 220-kV-Leitung, müssten die bestehenden Leitungen für die Dauer der Arbeiten abgeschaltet werden. Vom Bauablauf her würden abschnittsweise die bestehende Beseilung demontiert und dann die Masten abgebrochen. Die neuen Masten würden in der Achse in der erforderlichen Dimensionierung errichtet und die neue Beseilung montiert. Eine solche Abschaltung der bestehenden 110- / 220-kV-Verbindungen über mehrere Monate ist aber aufgrund netztechnischer Belange und zur Vermeidung der Abschaltung von EEG-Einspeisern nicht möglich. Eine Errichtung in bestehender Trasse wäre in Anbetracht dieser Umstände also nur dann möglich, wenn entlang der gesamten Trasse abschnittsweise parallel Provisorien errichtet würden, wobei auch hierbei Abschaltungen über kurze Zeiträume unvermeidlich sind. Folge ist, dass auch hierbei netztechnische Nachteile und darüber hinaus durch das Provisorium weitere Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Beeinträchtigungen von Privateigentum und zusätzliche Kosten hingenommen werden müssten. Aus diesem Grunde ist, wenn die räumlichen Verhältnisse dies zulassen, grundsätzlich zu bevorzugen, die neue 380-kV-Leitung auch in dem von den bestehenden 110- / 220-kV-Leitungen vorgeprägten Raum, aber parallel zu diesen zu errichten. Die bestehenden Leitungen werden nach Fertigstellung des Neubaus der 380-kV-Leitung bei Mitnahme der 110-kV-Leitungen anschließend zurückgebaut. Dabei können überwiegend bereits heute mit einer Freileitung bebaute Grundstücke, bzw. jedenfalls deren unmittelbares und somit von der bestehenden Leitung bereits geprägtes Umfeld, genutzt werden. Ein Parallelbau erfolgt dementsprechend, wie im Kapitel beschrieben, bei der Mitnahme der 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen-Rethen im Abschnitt zwischen Mast B006 B004 und Mast B019 L0458.

61 Seite: 61 von "Maßgaben" aus der landesplanerischen Feststellung zur Leitungsmitnahme Nach Maßgabe 5 (siehe 3.2) der landesplanerischen Feststellung soll keine Beeinträchtigung des Modellflugplatzes zwischen Lamspringe und Gehrenrode erfolgen. Durch die gewählte Trassenführung wird der Maßgabe entsprochen. Der Maßgabe 6 (siehe 3.2) wird ebenfalls Rechnung getragen. Gleichzeitig ist hier vorgesehen, die 110-kV-Bahnstromleitung zwischen den Masten B004 bis B019 mit auf ein gemeinsames Gestänge zu führen. Zur Umsetzung der Maßgabe 7 (siehe 3.2) wurden im Vorfeld der Planung verschiedene Varianten und Möglichkeiten geprüft (s. Anlage 1, Anhang 3 zum Erläuterungsbericht). Das Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen wird über eine Anbindungsleitung (Kabelverbindung zwischen Kabelübergangsanlage und Schaltanlage Erzhausen) beginnend am Mast B026 angeschlossen. Im Bereich von Naensen wurde ein konstruktiver Vorschlag aus den Reihen der Bürgerinitiative umgesetzt, die Leitungsführung großräumig um Naensen, zwischen den Windpark und der Bundesstraße B64, herumzuführen. Bei der Maßgabe 8 (siehe 3.2) wurde die Leitungsführung so gewählt, dass die neu geplante 380- kv-leitung auf der Bestandstrasse der 220-kV-Leitung um den Böllenberg herumgeführt wird. Von daher wird der Maßgabe in diesem Bereich entsprochen, da dort keine zusätzliche Beeinträchtigung stattfindet. Im Bereich von Thüdinghausen wurde die Leitungsführung so gewählt, dass die neue Leitung aus Sicht von Thüdinghausen hinter der jetzigen 220-kV-Leitung und der 110-kV-Leitung geführt wird. Nach Fertigstellung der 380-kV-Leitung wird die jetzige 220-kV-Leitung zurückgebaut. Insofern konnte auch hier die Maßgabe 8 umgesetzt werden, da der Rückbau und die Verlegung der Trassenführung hinter die Bestandsleitung zu einer Entlastung führen. Nach Maßgabe 20 (siehe 3.2) ist bei Parallelführung mit Bahnstrom- und Hochspannungsleitungen der 110- und 220-kV-Ebene "zur Minimierung des Eingriffes in das Orts- und Landschaftsbild, in den Naturhaushalt sowie in land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen" der Bündelung auf einem Gestänge Vorrang einzuräumen. Eine Leitungsmitnahme bestehender Leitungen wurde über den Bereich der Maßgabe 6 hinaus in folgenden Trassenabschnitten umgesetzt: Bereich Landwehr (Masten B004 bis B019): Mitführung des vorhandenen Stromkreises der bestehenden 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen-Rethen, L0458, und Einhaltung der erforderlichen Abstände zum Windpark Eyershausen bei Einbeck und Moringen (Masten B049 bis B053 und B107 bis B110): Mitführung jeweils von zwei Stromkreisen der 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen, LH

62 Seite: 62 von Beschreibung der Leitungsmitnahmen Mitnahmeabschnitt 1 Mastbereich B004 bis B019; Mitnahme 110-kV-Bahnstromleitung Kreiensen-Rethen, L0458 Umweltfachliche und planerisch-technische Aspekte Unter Einhaltung des landesplanerischen Abstandes von 400 Metern zu benachbarten Siedlungsbereichen (Eyershausen, Ohlenrode, Wetteborn) sowie unter Einhaltung der Abstände zum Windpark Eyershausen, ist hier die Mitnahme der 110-kV-Bahnstromleitung erforderlich. Das Interesse, die Planung in diesem Bereich möglichst optimal mit anderen vorrangigen Nutzungen von öffentlichem Interesse (Windenergie und Gasleitungen im Westen) in Einklang zu bringen sowie die mit einer östlichen Parallelführung notwendige Kreuzung der Bestandstrasse und der damit zusammenhängende technische Aufwand (Masthöhen, Abschaltungen, Kosten) und weitergehende Eingriffe in Natur und Landschaft rechtfertigen auch hier, von einer Leitungsmitnahme in Parallelführung, wie in Kapitel beschrieben, teilweise abzusehen. Stattdessen den für die Trassenführung benötigten Korridor so weit wie möglich räumlich dadurch zu begrenzen, dass die bestehende Trasse genutzt wird. Um hierbei stets die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist während des Baus eine provisorische Leitungsverbindung vorgesehen (Kapitel Einsatz von Provisorien). Wirtschaftliche Aspekte Aufgrund der vorstehend beschriebenen Aspekte, ist im Bereich der Landwehr kein anderer Trassenverlauf realisierbar, der eine wirtschaftlichere Lösung darstellt. Mitnahmeabschnitt 2 Einbeck; Mitnahme 110-kV-Leitung. Godenau-Hardegsen, LH Umweltfachliche und planerisch-technische Aspekte In dem Trassenabschnitt nördlich von Einbeck zwischen Mast B049 bis B053 ist die Ortschaft Hallensen in dem landesplanerisch vorgeschriebenen Abstand von 400 m zu umgehen. Hierzu müsste die bestehende 110-kV-Leitung Godenau-Hardegsen zweimalig gekreuzt werden. Aus diesem Grund wird die 110-kV-Leitung auf dem Gestänge der 380-kV-Leitung mitgeführt. Wirtschaftliche Aspekte Aufgrund der einzuhaltenden Abstände zur Wohnbebauung sowie der zweimaligen Querung der 110-kV-Leitung, ist die Leitungsmitnahme wirtschaftlich sachgerecht, denn die Kosten sind bei den

63 Seite: 63 von 110 möglichen Ausführungsweisen etwa gleich hoch. Gleichzeitig ist anzumerken, dass die Masten bei einer Überspannung wesentlich größer ausfallen würden. Bei der Nähe der vorgenannten Wohnsiedlungen, würde dies eine zusätzliche Belastung in der Raumwirkung darstellen. Mitnahmeabschnitt 3 Moringen; Mitnahme 110-kV-Leitung. Godenau-Hardegsen, LH Umweltfachliche und planerisch-technische Aspekte In dem Trassenabschnitt zwischen Mast B107 und B110 erfolgt eine Mitnahme der 110-kV-Leitung LH Godenau-Hardegsen, weil zwischen der bestehenden 110-kV-Trasse und dem zu Schnedinghausen einzuhaltenden landesplanersich landesplanerisch vorgeschriebenen Abstand von 400 Metern kein hinreichender Raum für eine östliche Parallelführung der 380-kV-Leitung verbleibt. Eine westliche Parallelführung würde eine zweifache Kreuzung der vorhandenen 100-kV- Leitung mit sich bringen. Wirtschaftliche Aspekte Aufgrund der vorstehend beschriebenen Aspekte ist im Bereich der Landwehr kein anderer Trassenverlauf realisierbar, der eine wirtschaftliche Lösung darstellt. 4.2 Anbindungsleitung: Kabelübergangsanlage, Kabelanlage, Freileitungsüberspannung Schaltanlage zum Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen Allgemeines Sowohl Freileitungen als auch unterirdisch verlegte Starkstromkabel dienen dem Transport von elektrischer Energie. Die 380-kV-Anbindungsleitung zur Schaltanlage Erzhausen und von dort zum Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen soll als Erdkabelleitung ausgeführt werden. Bei der technischen Auslegung von Kabelleitungen sind neben den elektrischen Parametern auch die Bodenverhältnisse und die Zugänglichkeit für die Dimensionierung der Leitung maßgebend. Die technischen Daten des Kabelabschnittes sind im Kapitel beschrieben. Trassenverlauf Ausgehend vom geplanten Kreuztraversenmast B026 der 380-kV-Leitung Umspannwerk Lamspringe-Umspannwerk Hardegsen im Gemeindegebiet der Stadt Einbeck verläuft der geplante

64 Seite: 64 von 110 Höchstspannungsfreileitungsabschnitt in nordwestlicher Richtung zur geplanten Kabelübergangsanlage Erzhausen. In diesem Abschnitt wird die Landesstraße L487 gekreuzt. Von der Kabelübergangsanlage Erzhausen soll die 380-kV-Höchstspannungskabeltrasse bis zur Schaltanlage Erzhausen auf einer Länge von ca. 1,95 Kilometern verlegt und betrieben werden. Im Verlauf der Erdkabeltrasse von der Schaltanlage zum Mast B026 werden die für die Freileitungsplanung vorgesehenen Mindestabstände zur Wohnbebauung gemäß LROP 2012 unterschritten. Ab der Kabelübergangsanlage verlaufen sechs einzelne Kabel der 380-kV- Höchstspannungskabeltrasse annähernd gradlinig in Richtung Nordwesten zur Schaltanlage Erzhausen. Dabei ist geplant, die verschiedenen Wege und Gräben in offener Bauweise zu kreuzen. Aufgrund der begrenzten Fertigungs- und Lieferlängen des Kabels (Lieferlängen ca. 700 Meter), ist von der Kabelübergangsanlage Erzhausen aus betrachtet nach ca. 700 Metern das erste Muffenbauwerk, und nach ca Metern das zweite Muffenbauwerk geplant. Nach Abschluss der Muffenmontage ist der Bereich der Muffenbauwerke kleinräumig nur eingeschränkt für die Landwirtschaft wieder nutzbar. Direkt oberhalb des Muffenbauwerks wird ein Zugangsschacht errichtet, der für das Monitoring zugänglich sein muss. Die Zugänge werden durch Anfahrplanken optisch gekennzeichnet. In der Weiterführung des zweiten Muffenbauwerkes wird die 380-kV-Höchstspannungskabeltrasse nordwestlich um Erzhausen mit Kreuzung des Apfelweges herumgeführt und in die dann umgebaute Schaltanlage Erzhausen eingeführt. Von der Schaltanlage Erzhausen soll dann über eine Erdverkabelung der Anschluss des Pumpspeicherkraftwerks erfolgen. Die Erdkabelanbindung erfolgt über Portale in Verbindung mit Kabelendverschlüssen und Überspannungsableitern auf dem Gelände des Pumpspeicherwerks sowie in der Schaltanlage Kabelanlage Der wesentliche technische Unterschied zwischen Starkstromkabel und Freileitungen besteht im verwendeten Dielektrikum, d.h. der umgebenden Isolierung (bei Freileitung ist dies die umgebende Luft). Bei Kabeln, die im Erdreich liegen, müssen dafür andere Materialien eingesetzt werden. Als Isoliermaterial hat sich seit den 70er Jahren ein Kunststoff in Form von Polyethylen (PE) bewährt. Durch eine zusätzliche Vernetzung des Werkstoffes, das sogenannte Vernetzte Polyethylen (VPE), konnten die Isoliereigenschaften weiter verbessert werden. VPE zeichnet sich insbesondere durch eine höhere thermische Belastbarkeit aus. Die Übertragungsleistung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die bei der Dimensionierung der Kabel zu beachten sind. Dies sind neben den erforderlichen Übertragungsleistungen mit dem zugehörigen Lastfaktor z. B. die Verlegetiefe, die Anordnung der Kabel (Einebenenverlegung), der Abstand der Kabel und Systeme zueinander, die Anzahl der parallel geführten Systeme, die Wärmeleitfähigkeit der Isolierung und des Erdreichs sowie die Temperatur im umgebenen Erdreich.

65 Seite: 65 von Kabelübergangsanlage (KÜA) Zwischen Kabelabschnitten und solchen Abschnitten, die als Freileitung ausgeführt werden, ist die Errichtung von Übergangsbauwerken, den sogenannten Kabelübergangsanlagen (KÜA), erforderlich. Zur Wiederanbindung des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen sind zwei Übergänge von Freileitung auf Erdkabel vorgesehen. Ein Übergang findet in der Schaltanlage Erzhausen statt, welcher jedoch in einem gesonderten Verfahren beantragt wird. Der zweite Übergang ist in einer separaten Kabelübergangsanlage geplant, die außerhalb von Erzhausen auf dem Flurstück 149/2 in der Flur 6, Gemarkung Erzhausen, errichtet werden soll. Hier beträgt der Abstand zur Wohnbebauung mindestens 500 Meter. Die Kabelübergangsanlage besteht aus einem Portal, Kabelendverschlüssen, Überspannungsableitern sowie Stromwandler und Steuerzelle für das Kabelmonitoring. Grundsätzlich werden die Hochspannungsgeräte auf Unterkonstruktionen errichtet, um die einzuhaltenden Mindestabstände zwischen unter Spannung stehenden Anlagenteilen und dem Gelände zu gewährleisten. Neben den Portalen, die üblicherweise ähnlich den Freileitungsmasten in Stahlbauweise (Stahlgitterkonstruktionen) konstruiert sind, und an denen die Stichverbindungen zum Mast B026 angespannt werden, sind Kabelendverschlüsse (zum sicheren Übergang der luftisolierten Leiterseile auf 380-kV-XLPE-Erdkabel) nötig. Es werden analog zur geplanten Anzahl der zu verlegenden Erdkabel insgesamt sechs Kabelendverschlüsse in der Kabelübergangsanlage benötigt. Weiterhin sind zum Schutz des Erdkabels vor Zerstörung durch Überspannungen ebenfalls Überspannungsableiter vorgesehen, die ähnlich wie die Kabelendverschlüsse auf einzelnen Fundamenten unter den Portalriegeln platziert werden. Die eingezäunte Fläche der Kabelübergangsanlage beträgt etwa 2500 Quadratmeter. Zu Wartungs- und Instandhaltungszwecken wird eine umlaufende Betriebsstraße angelegt, deren genaue Ausführung im Rahmen der Umsetzungsplanung festzulegen ist. Die Anlage ist gemäß geltender Vorschriften für Hochspannungsanlagen (hier insbesondere DIN VDE 0101) vor unbefugtem Zugang zu schützen. Dazu wird die Anlage von allen Seiten eingezäunt. Ein Tor und eine Anlagenzufahrt aus Richtung der L487 sind ebenfalls vorzusehen.

66 Befestigte Fläche Projekt/Vorhaben: Seite: 66 von 110 Befestigte Fläche Zwei Lehrrohre DN 50 für Temperaturüberwachung. Abbildung 6: Kabelübergangsanlage, exemplarische Darstellung (Grundriss)

67 Seite: 67 von 110 Abbildung 7: Portal der Kabelübergangsanlage im Profil, exemplarische Darstellung Cross-Bonding-Muffenverbindungen Zur elektrischen Verlegung Verbindung zweier Kabelstücke werden nach der Verlegung jeweils an den Enden Muffen montiert. Dazu ist temporär ein Muffenbauwerk während der Muffenmontage als Schutz vor Regen und Verschmutzung erforderlich. Die Sohle des Muffenbauwerks besteht, wo erforderlich, aus einer Sauberkeitsschicht, die Wände werden verschalt. Abgedeckt wird das Muffenbauwerk beispielsweise mit einem Pultdach. Alternativ kann auch ein Montagecontainer zum Einsatz kommen. Das Muffenbauwerk wird nach Fertigstellung wieder verfüllt, die Muffen sind oberirdisch nicht sichtbar. Die Kabelstrecke wird aufgrund der realisierbaren Lieferlängen von bis zu 700 Metern in drei Abschnitte geteilt. An den beiden Stellen, an denen jeweils die beiden Kabelenden miteinander verbunden werden müssen, erfolgt dies über Cross-Bonding-Muffen. An diesen Muffenstandorten sind zur Sicherstellung der Übertragungsleistungen, das heißt zur Vermeidung von hohen Mantelströmen und denen damit verbundenen Strom-Wärme-Verlusten, Auskreuzungen der Kabelschirme erforderlich. Dieses sogenannte Cross-Bonding erfolgt an diesen Cross-Bonding- Muffen. Die Auskreuzung erfolgt in den Cross-Bonding-Kästen, die zu Prüf- und Messzwecken dauerhaft zugänglich sein müssen. Die Abdeckung des Einstiegs in die Cross-Bonding- Schachtbauwerke ist im Trassenverlauf sichtbar und nimmt in etwa 2 x 2 Meter ein.

68 Seite: 68 von Technische Daten der Teilverkabelung Die Planung der 380-kV-Anbindungsleitung des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen geht im Einzelnen von der folgenden Konfiguration für die Erdverlegung aus: Kabel/ Anzahl und Anordnung Anzahl der Systeme Abstand der Einzelkabel Schutzstreifenbreite Regelverlegetiefe Grundlastfall (Normalbetrieb) bis 2000m² mm² Cu/Al 2 x 3 Einzelkabel in einer Einebenenverlegung mit einem LWL/System 2 Systeme mit je 3 Phasen 0,60 m ca. 4,25 m beidseitig der Leitungsachse ca. 1,50 m ca. 240 MW je Stromkreis Tabelle 8: Technische Daten zur Teilverkabelung der 380-kV-Anbindungsleitung Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen Regelgrabenprofil der Kabelanlage Die Hochspannungskabel der Leitung werden in offener Bauweise durch Herstellung eines Kabelgrabens direkt in die Erde verlegt. Die Abmessungen des Kabelgrabens sowie des benötigten Arbeitsbereiches von 26 Meter für die Herstellung der Leitung (temporäre Inanspruchnahme) ist in nachfolgender Abbildung beispielhaft dargestellt. Der im Grundbuch gesicherte Schutzbereich für den Betrieb (dauerhafte Inanspruchnahme) dieser Leitung beträgt grundsätzlich 8,50 Meter (4,25 Meter beidseitig der Leitungsachse). Die Inanspruchnahme ist in Anlage 7.2 dargestellt.

69 Seite: 69 von 110 Abbildung 8: Regelgrabenprofil Schaltanlage Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen Die 220-kV-Schaltanlage Erzhausen muss mit dem Bau der Freileitung Wahle-Mecklar ebenfalls auf die 380-kV-Spannungsebene umgerüstet werden. Die Schaltanlage in Erzhausen dient dazu, die installierten Kraftwerksblöcke des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen an die Höchstspannungsebene anzubinden. Das erfolgt, indem beide Anbindungsleitungen in der Schaltanlage auf eine gemeinsame Sammelschiene geführt werden. Von dieser Sammelschiene kann die erzeugte elektrische Energie wahlweise auf beide Stromkreise (Systeme) der Stichanbindung an die Hauptleitung verschaltet werden. Weitere denkbare Schaltzustände wären, dass ein Kraftwerksblock elektrische Leistung über einen Stromkreis bezieht, wobei der andere Stromkreis elektrische Leistung vom Kraftwerksblock abführt. In der Schaltanlage Erzhausen wird keine Spannungstransformation durchgeführt. Die Genehmigung der Schaltanlage erfolgt in einem gesonderten Verfahren, in welchem die Schaltanlage Gegenstand immissionsrechtlicher Begutachtung sein wird. Der Aufbau der Schaltanlage erfolgt im Wesentlichen auf dem Gelände der jetzigen 220-kV- Schaltanlage. Die Schaltanlage besteht aus zwei Leitungsfeldern mit Kabelanbindung, zwei Trafofeldern mit Kabelanbindung und einer Sammelschiene. Jedes Leitungs- und Trafofeld besteht aus Leistungsschalter, Trennschalter und Erdungsschaltern sowie Strom- und Spannungswandlern, Kabelendverschlüssen und Überspannungsableitern. Jedes Trafoschaltfeld besteht aus Trennschalter und Erdungsschalter sowie Strom- und Spannungswandlern, Kabelendverschlüssen und Überspannungsableiter. Die sekundärtechnischen Komponenten werden in einem neuen Betriebsgebäude untergebracht. Zu Wartungs- und Instandhaltungszwecken wird eine umlaufende Betriebsstraße angelegt, deren genaue Ausführung im Rahmen der Umsetzungsplanung festzulegen ist. Die Anlage ist gemäß

70 Seite: 70 von 110 geltender Vorschriften für Hochspannungsanlagen (hier insbesondere DIN VDE 0101) vor unbefugtem Zugang zu schützen. Dazu wird die Anlage ringsherum eingezäunt. Die Anbindung des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen an die Schaltanlage erfolgt durch eine neue Zuführung in Form einer Erdverkabelung. Die jetzige Anbindung erfolgt über Freileitungseile, die jeweils an den Portalen im Pumpspeicherkraftwerk bzw. an der Schaltanlage angehängt sind. Die jetzigen Freileitungsseile werden nach Abschluss der Baumaßnahme (Anbindung über Erdkabel) zurückgebaut Schutzbereich der Kabel und Sicherung von Leitungsrechten Der Schutzbereich der Kabelanlage stellt eine durch die unterirdische Verlegung der Starkstromkabel dauernd in Anspruch genommene Fläche dar. Bei allen Nutzungsarten ergibt sich für den Schutzbereich eine zur Leitungsachse parallele Form. Der Schutzbereich wird bestimmt durch die baulichen Abmessungen der Kabelanlage im Betriebszustand sowie die durch die Betreiberrichtlinien festgelegte Schutzstreifenbereite rechts und links der Leitungsachse (jeweils 4,25 Meter). Die Schutzbereiche sind in der Anlage 7.2 Lage- / Grunderwerbspläne maßstäblich sowie im Regelgrabenprofil dargestellt. Die in Anspruch genommenen Flächen sind im Grunderwerbsverzeichnis (Anlage 14.2) aufgeführt.

71 Seite: 71 von Rückbau bestehender 220-kV-Leitungen Der Rückbau folgender 220-kV-Leitungen ist geplant: Leitungsrückbautrasse Nr. Bereich/Abschnitt Bezeichnung des Eingriffs 1 LH kV-Leitung Lehrte-Hardegsen 2 LH kV-Leitung Abzweig Erzhauen Rückbau der 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen (LH ) auf dem Teilabschnitt Godenau- Hardegsen zwischen den Masten 152 bis 290 Rückbau der 220-kV-Leitung Abzweig Erzhausen (LH ) zwischen den Masten 194 bis 017 Tabelle 9: Rückbautrassen Die 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen soll in dem Bereich zwischen den Masten 152 bis 290 komplett zurückgebaut werden. Der Mast 152 wird weiterhin für die 220-kV-Leitung von Lehrte zum Umspannwerk Godenau benötigt. Dieser Mast muss statisch überprüft und gegebenenfalls verstärkt werden, damit der durch die Abnahme der Leiterseile in Richtung Hardegsen entstehende einseitige Zug abgefangen werden kann. Nach dem Abnehmen der Leiterseile hat Mast 152 eine Endmastfunktion. Alle Leiterseile, Gittermaste und Armaturen werden fachgerecht zurückgebaut, Stahl- bzw. Aluminiummaterial wird recycelt. Die Fundamente werden bis zu einer Tiefe von 1 Meter unter Erdoberkante zurückgebaut. Sollten Pfahlgründungen vorhanden sein, werden diese ebenfalls bis zu einer Tiefe von 1 Meter frei gegraben und anschließend abgetrennt. Die 220-kV-Leitung Abzweig Erzhausen wird zwischen den Masten 194 bis 17 zurückgebaut, wobei der Mast 194 zur zuvor genannten 220-kV-Leitung gehört. Hier wird analog zum Rückbau der Leitung Lehrte-Hardegsen verfahren. Für den gesamten Rückbau werden öffentliche Wege in Anspruch genommen. Alle benötigten Arbeitsflächen sowie Zuwegungen zu den Masten auf privaten Flurstücken, sind in den Lage- / Grunderwerbsplänen als temporäre Arbeitsflächen gekennzeichnet (Anlage 7.5 und 7.6) bzw. im Grunderwerbsverzeichnis aufgelistet (Anlage 14.5 und 14.6).

72 Seite: 72 von Umspannwerke 5.1 Umspannwerk Lamspringe Ausgangspunkt für Standortwahl für ein neues Umspannwerk Wie im Kapitel Abschnittsbildung erläutert, benötigt die geplante 380-kV-Leitung Wahle- Mecklar, Teilabschnitt B, Netzverknüpfungspunkte in Form von Umspannwerken. Der Betrieb der geplanten 380-kV-Leitung für den Teilabschnitt B erfordert sowohl den Neubau des Umspannwerks Lamspringe als auch den Umbau des Umspannwerks Hardegsen. Der Neubau des Umspannwerks Lamspringe und auch der Umbau des Umspannwerks Hardegsen sind nicht Gegenstand der Planfeststellung für die geplante 380-kV-Leitung. Die Genehmigungen zum Neubau/Umbau der Umspannwerke werden im Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Insofern macht der Vorhabenträger von seinem Wahlrecht nach 43 Satz 2 EnWG Gebrauch, solche Anlagen auch nicht zum Gegenstand der Planfeststellung zu machen. Im Gesamtkontext hat sich die Standortfestlegung für das geplante Umspannwerk Lamspringe an der landesplanerisch festgelegten Trasse unter Berücksichtigung der Maßgaben und der darauf hin entwickelten Trassenführung sowie der damit verbundenen Kreuzung zwischen der 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar der TenneT TSO GmbH und der 110-kV-Leitung LH Godenau-Münchehof der E.ON Netz GmbH (ENE) Avacon AG zu orientieren. Die räumliche Nähe zu Trassen beider Spannungsebenen ist nötig, um die netzplanerisch geforderten Kuppelkapazitäten (in Form von Transformatoren) zwischen der 380-und der 110-kV-Ebene mit vertretbarem Aufwand und unter möglichst weitgehender Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft realisieren zu können. Hierbei geht es insbesondere darum, zusätzliche Leitungen zum Anschluss des Umspannwerks an die beiden Netzebenen zu vermeiden. Im Raumordnungsverfahren war ein möglicher Kreuzungspunkt zwischen der 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar und der 110-kV-Leitung Godenau-Münchehof bei Dannhausen (Stadt Bad Gandersheim) vorgesehen. Daher wird das geplante Umspannwerk im NEP 2012 auch noch als Umspannwerk Dannhausen bezeichnet. Dabei wurde allerdings nicht die im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens herausgearbeitete Trassenvariante angenommen. Dannhausen liegt an den im Raumordnungsverfahren geprüften, aber letztlich verworfenen Trassen der Varianten 1 und 5. Ein Kreuzungspunkt Dannhausen ist in Anbetracht der hier zur Planfeststellung beantragten Trassenführung und nach dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, in dem die Variante 2 als raumverträglich festgestellt wurde, nicht sachgerecht, weil Dannhausen ca. 10 Kilometer östlich der geplanten Trassenführung gelegen ist. Den aufgezeigten Ausgangsvoraussetzungen folgend, muss das neue Umspannwerk nunmehr im Bereich der Annäherung der beiden Leitungen südwestlich von Lamspringe errichtet werden. Als geeigneter Standort kommt eine Verknüpfung der beiden Spannungsebenen im Teilabschnitt A zwischen Mast Nr. A146 der geplanten 380-kV-Leitung und dem Punkt ca. 700 Meter südlich des für die Kreuzung mit der Nr. A150 geplanten Mastes in Frage. In diesem Bereich nähern sich die

73 Seite: 73 von 110 Leitungen der beiden Spannungsebenen so aneinander an, dass keine umfangreichen Zuleitungen erforderlich sind. Vorher und nachher folgen die Leitungen einer grundsätzlich anderen Richtung und entfernen sich schnell voneinander. Dementsprechend erfolgt bis Hardegsen keine weitere Verknüpfung der Spannungsebenen im Teilabschnitt B der Leitung Wahle-Mecklar. Der Untersuchungsraum für das neue Umspannwerk erstreckt sich damit aufgrund der soeben beschriebenen Kriterien für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG über eine Länge von ca. 2,5 Kilometer entlang der geplanten. Standortanforderungen An den möglichen Standort eines Umspannwerks sind verschiedene räumliche, technische und infrastrukturelle Anforderungen zu stellen: Zusammenhängendes Grundstück mit einer Mindestausdehnung von 250 m x 300 m Eignung des Baugrundes (ungeeignet sind z.b. Überschwemmungsgebiete, ausgeprägte Hanglagen oder Senken, Waldgebiete, besonders geschützte Naturgüter, etc.) Geeignete Infrastrukturanbindung (Transportwege für Transformatoren, Transportgewicht > 250t sowie die räumliche Nähe zwischen 380-kV-und 110-kV-Trasse) Einhaltung von ausreichenden Abständen zu Wohnbebauung, um schädliche Umwelteinwirkungen auszuschließen (Grenzwerte nach 26. BImSchV und Richtwerte nach TA Lärm) Vermeidung exponierter Lagen (z.b. auf Bergrücken), um die visuelle Beeinträchtigung der Anlage auf die Umgebung zu minimieren Geringe Abstände zu Verkehrswegen (z.b. Bundesautobahnen, klassifizierten Verkehrsstraßen, Bahntrassen usw.) oder sonstigen Infrastruktureinrichtungen (z.b. unbeteiligte Hochspannungsleitungen hier: DB Energie) Gegebenenfalls Bündelung mit vorhandenen technischen Infrastrukturen (Vorbelastungen, z.b. Gewerbe- oder Industriegebiete in der Nähe), insbesondere mit vorhandenen Stromleitungen Standortauswahl Die Untersuchungen in diesem Bereich anhand der vorstehenden Kriterien ergeben drei potenzielle Standorte, die für ein Umspannwerk geeignet sind. Aufgrund einzuhaltender Abstände zu den technischen Anlagen der 110-kV-Bahnstromleitung und der Bahnstrecke 1733, Hannover-Würzburg der DB Netz AG und den damit verbundenen Einschränkungen hinsichtlich der zu verwendenden

74 Seite: 74 von 110 Fläche, wurde der Bereich östlich der 110-kV-Bahnstromleitung in der Betrachtung der Standorte nicht weiter untersucht. Der Bereich im Teilabschnitt A nördlich des Mastes A148 wurde aus technischer Sicht nicht weiter betrachtet, da die Geländeeignung und die exponierte Lage nördlich des Mastes A148 zunehmend Konflikte und Probleme auslöst und sich auch die Längen der 110-kV- / 380-kV-Zuleitungen zunehmend vergrößern. Die drei verbleibenden potenziellen Standorte, die näher betrachtet und miteinander verglichen wurden, sind in Abbildung 9 flächenscharf farblich markiert. Abbildung 9: Umspannwerk-Standortvarianten für die weitere Untersuchung

75 Seite: 75 von 110 Technische Variantenbeschreibung Variante 1 Die Standortvariante 1 ist als geeignet anzusehen, weil sich die beiden Leitungstrassen dort direkt überkreuzen und keine langen Zuführungsleitungen erforderlich sind. Die für den Bau des Umspannwerks erforderlichen Grundstücksbreiten, die maßgeblich durch die 380-kV- und 110-kV- Schaltanlagen bestimmt werden, sind auf diesem Grundstück allerdings nicht gegeben. Die erforderlichen Grundstücksbreiten sind nur unter Veränderung des Wegesystems sowie der Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken, zu erreichen. Zusätzlich verlaufen auf diesem Grundstück die 110-kV-Leitung der DB Energie und der ENE Avacon AG sowie eine unterirdische Ferngasleitung (Erdgas Münster GmbH), welche für den Bau des Umspannwerks verlegt werden müssten. Wegen der geringen Grundstücksbreite und auch der konfligierenden Leitungsverläufe der Fremdnetzbetreiber, wurde eine Realisierung der Variante 1 nicht weiter betrachtet. Variante 2 In der Variante 2 südlich der L488 ist der zur Verfügung stehende Platz von 9,3ha für die erforderlichen Schaltanlagen vorhanden, auch unter Berücksichtigung der bautechnisch nicht nutzbaren Flächen. Vor Baubeginn ist es erforderlich, dass die vorhandene 110-kV-Leitung Godenau-Münchehof verlegt wird, um die notwendige Baufreiheit auf dem Grundstück zu gewährleisten. Im Übrigen sind ohnehin technische Anpassungen der 110-kV-Leitung erforderlich, um die vollständige Einschleifung der 110-kV-Leitung in die geplante 110-kV-Schaltanlage aus westlicher Richtung zu ermöglichen. Ansonsten bestehen weitestgehend Spielräume für die Zuführung von Versorgungsleitungen und dementsprechend auch für den gesamten Bauablauf. Die Leitungsverlegung kann in zwei verschiedenen technischen Ausführungen, entweder als Freileitungs- oder Kabelvariante, realisiert werden. Variante 3 Auf dem ca. 8,1 0ha großen Grundstück der Variante 3 ist es technisch ebenfalls möglich, das Umspannwerk zu errichten, wenngleich die räumlichen Bedingungen dort sehr knapp bemessen sind. Auch hier ist es erforderlich, die 110-kV-Leitung von westlicher Seite in das Umspannwerk einzuführen. Eine Einführung von Versorgungsleitungen aus südlicher Richtung scheidet durch die vorhandene Bebauung aus. Hinsichtlich der Planung und des Bauablaufs bestehen daher gewisse Einschränkungen.

76 Seite: 76 von 110 Vergleich und Auswahl des Umspannwerkstandortes Technik Flexibilität Das Gelände der Variante 2 ist gegenüber der Variante 3 baulich besser geeignet (Flächenzuschnitt, keine Senken), zudem ist die zur Verfügung stehende Fläche der Variante 2 von 9,3ha gegenüber der Fläche der Variante 3 von 8,10 ha erheblich größer. Durch die größere Fläche ergibt sich eine höhere Flexibilität für bauvorbereitende Maßnahmen (Erdarbeiten) sowie für die Ausgestaltung und Lage des Umspannwerks (Möglichkeit einer zweireihigen Anlage Vermeidung von Anlagenüberspannungen). Weiterhin sind zukünftige Erweiterungen möglich. Es ist hier mit einem zügigeren Bauablauf zu rechnen. Bei Variante 2 muss allerdings zuerst die auf dem Standort des geplanten Umspannwerks bestehende 110-kV-Leitung verlegt werden. Flächenverfügbarkeit Der Flächenerwerb der Variante 2 ist gegenüber der Variante 3 zivilrechtlich gesichert. Bei Variante 3 ist das Erfordernis einer Enteignung nicht auszuschließen. Sowohl Fläche 2 als auch Fläche 3 stehen für den Bau zur Verfügung. Leitungszuführung Variante 2 Für die Variante 2 kann der Anschluss der 110-kV-Leitung an das Umspannwerk durch eine Freileitung oder durch eine Verkabelung erfolgen. In beiden Fällen erfolgt die Leitungseinführung westlich in das Umspannwerk. 110-kV-Freileitungsausführung Die bestehende 110-kV-Leitung (LH ) muss bei der Freileitungslösung der Variante 2 mindestens ab dem Mast 57 auf einer Länge von ca. 750 Metern verlegt und für die Einführung in das Umspannwerk vorbereitet werden. Da sich Mast 57 der 110-kV-Leitung allerdings in der Trasse der geplanten Teilabschnitt B befindet, ist es technisch und wirtschaftlich sinnvoll wenn ohnehin eine Leitungsverlegung der 110-kV-Leitung erfolgt diese auch auf den Kreuzungsbereich der beiden Leitungen und somit auf insgesamt ca. 1,1 Kilometer zu erstrecken. Dabei werden vier 110-kV-Masten abgebaut und durch fünf 110-kV-Masten ersetzt. So kann vermieden werden, dass die, Teilabschnitt B, im Bereich der 110-kV-Leitungskreuzung deutlich zu erhöhen ist. Höhere Masten wären bei der Umspannwerksvariante 3 ebenso im Bereich der notwendigen 110-kV-Freileitungskreuzung erforderlich. Weiterhin werden hierdurch Provisorien und Abschaltungen, die beim Überspannen der 110-kV-Leitung Godenau-Münchehof erforderlich wären, reduziert.

77 Seite: 77 von kV-Kabelausführung Ebenso wird die bestehende 110-kV-Leitung bei der Erdkabellösung der Variante 2 auf einer Länge von 1,1 Kilometern verlegt und für die Einführung in das Umspannwerk vorbereitet. Dabei entfallen drei Masten. Zwei bestehende Masten werden durch Kabelendmaste ersetzt. Durch die teilweise Verkabelung der 110-kV-Leitung Godenau-Münchehof kann durch die nicht mehr benötigte 110-kV- Freileitungsüberspannung im Teilabschnitt B die geplante 380-kV-Leitung Lamspringe-Hardegsen ebenfalls wie bei der Freileitungslösung der Variante 2 mit deutlich geringerer Höhe errichtet werden. Weiterhin entfallen hierbei etwaige Provisorien und Abschaltungen, die beim Überspannen der 110- kv-leitung Godenau-Münchehof erforderlich wären. Leitungszuführung Variante 3 Der 110-kV-Leitungsanschluss an das Umspannwerk Lamspringe wird bei Variante 3 als Freileitung ausgeführt. Eine Verkabelungsoption ist hier aus technischer Sicht wenig sinnvoll, da von einer Verkabelung lediglich ein Spannfeld betroffen ist und auch die vorhandenen Masten nicht entfallen, sondern vielmehr durch massivere Kabelendmasten ausgetauscht werden. Eine Verkabelung drängt sich ferner nicht auf, da die bestehende 110-kV-Freileitung durch Variante 3 nicht geschnitten wird (im Gegensatz zu Variante 2) und damit umfangreiche Umverlegemaßnahmen nicht notwendig sind, d.h. die 110-kV-Freileitung Godenau-Münchehof kann in ihrem Verlauf unangetastet bleiben. Die Verschwenkung der 110-kV-Leitung erfolgt auf einer Länge von ca. 200 Metern. Durch die Verschwenkung werden zwei bestehende Tragmasten nicht standortgleich durch zwei Abspannmasten ersetzt. Variante 3 erfordert im Gegensatz zur Variante 2 zusätzliche 200 Meter 380-kV-Leitung. Außerdem müssten b Bei Variante 3 sind im Kreuzungsbereich der 380-kV- Freileitung Wahle-Mecklar, Teilabschnitt B mit der 110-kV-Freileitung deutlich höhere Masten als bei der 380-kV-Freileitung Wahle-Mecklar, Teilabschnitt B, eingesetzt werden erforderlich. Ferner sind aufgrund der Kreuzung Provisorien und Abschaltungen der 110-kV-Leitung Godenau- Münchehof deutlich weniger für den Seilzug der 380-kV-Leitung erforderlich, als wenn Variante 2 realisiert würde welche aber gegenüber der Komplexität und Anzahl von Provisorien und Abschaltungen im Zuge der 1,1 Kilometer langen Leitungsumverlegung der 110-kV-Leitung Godenau-Münchehof weniger aufwendig sind. Hinsichtlich der Leitungszuführung sind beide Varianten technisch als im Wesentlichen gleichwertig anzusehen. Ein kürzerer Verlegungsabschnitt bei der 110-kV-Leitung (Umspannwerk Variante 3) steht ein Hinzutreten eines insgesamt längeren 380-kV-Abschnittes gegenüber. Auch ttechnisch von Vorteil ist bei der Variante 2, dass die 110-kV-Leitung in der Kabelausführung über 1,1 Kilometer abgebaut wird und somit der Aufwand im Hinblick auf Provisorien und Abschaltungen bei der Kreuzung mit der, Teilabschnitt B, vermieden wird Umweltfachliche Beurteilung der Varianten Die wesentlichen Umweltauswirkungen sind in einem Vergleich UW-Standortvariante 2 und 3: Angaben nach 6 UVPG (siehe Anhang 4 zum Erläuterungsbericht, Tabelle B-1) beschrieben und

78 Seite: 78 von 110 bewertet. Der Anhang 4 ist Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen des 380-kV- Leitungsprojektes Wahle-Mecklar, Teilabschnitt A, und wird hier nur nachrichtlich dargestellt. Im Ergebnis sind beide betrachteten Varianten als geeignet für einen Umspannwerksstandort anzusehen, auch wenn sich die Variante 2 d.h. unter alleiniger Berücksichtigung umweltfachlicher Aspekte und Durchführung von entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen, sind beide Varianten als gleichwertig zu betrachten gegebenenfalls als etwas günstiger darstellt. Auswahl Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus technischer und umweltfachlicher Sicht beide Grundstücke (Variante 2 und Variante 3) für das geplante Umspannwerk geeignet sind. Je nach Ergebnis der Standortauswahl, werden die Ausgestaltung der jeweils erforderlichen 110-kV- und 380-kV-Zuführungen sowie der Bauablauf beeinflusst. Im Vergleich stellen sich die beiden Standortvarianten wie folgt dar: Beide Varianten erfordern die Verlegung bzw. Anpassung der 110-kV-Leitung Godenau-Münchehof zur vollständigen Einschleifung der Leitung in die 110-kV-Schaltanlage. Die Länge der Eine Anpassung der 110-kV-Leitung bei Variante 3 ist geringer als bei gegenüber Variante 2 ist jedoch aufgrund der ermöglichten Beibehaltung des Trassenverlaufs nicht notwendig, womit auch ein geringerer Eingriff in das bestehende Leitungsnetz der Avacon AG nötig ist. Lediglich die Einführung in das Umspannwerk muss bei Variante 3 gewährleistet werden. Jedoch werden bei dieser Variante gegenüber der Variante 2 zusätzlich 200 Meter 380-kV-Leitung benötigt. Aus umweltfachlicher Sicht spricht für Für Variante 2 spricht darüber hinaus, dass eine sinnvolle Möglichkeit zur Verkabelung besteht, die sich begünstigend auf bestimmte umweltfachliche Belange (Landschaft, Avifauna) auswirkt. Dies wird durch den Vergleich der Standortvarianten (Anhang 4 zum Erläuterungsbericht) ausführlich dargelegt. Des Weiteren würden sich bei einer Verkabelung der Variante 2 die Masthöhen im Kreuzungsbereich der 380-kV-Leitung im Teilabschnitt B reduzieren nicht ändern, weil eine Überquerung der 110-kV-Leitung durch die 380-kV-Leitung entfiele. Demgegenüber stellt sich Variante 3 aus Umweltsicht (Schutzgut Landschaft, Tiere/Pflanzen) geringfügig ungünstiger dar, da es hier zum einen zu zusätzlichen visuellen Auswirkungen auf zwei Ortslagen (Graste und Horsen) kommt, die aus technischen Gründen nicht vollständig durch Sichtschutzpflanzungen vermieden werden können. Zum anderen Außerdem haben die ergänzenden faunistischen Feldkartierungen im Sommer 2013 gezeigt, dass auf der Fläche von Variante 3 mit einem weitergehenden Aufkommen planungsrelevanter Brutvogelarten zu rechnen ist (Feldlerche), für welche zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände entsprechende (CEF-)Maßnahmen vorzusehen wären. Weiterhin konnte im Rahmen der Felderhebungen 2013 über eine Raumnutzungsanalyse zum Schwarzstorch nachgewiesen werden, dass Standort und Umfeld von Variante 2 für den Schwarzstorch kein essentielles Nahrungshabitat darstellen. Hinweise zu planungsrelevanten Feldhamstervorkommen vom Frühjahr 2013 konnten anhand von vertieften und umfassenden Untersuchungen auf den Standorten von Variante 2 und 3 und ihrem Umfeld durch fachkundige Gutachter im Sommer 2013 und Frühjahr 2015 nicht bestätigt werden. Im Gegenzug weist Variante 3 gegenüber Variante 2 weniger Neuversiegelung auf, was dem Schutzgut Boden zuträglich ist. Aus umweltfachlicher Sicht wird schlussgefolgert, dass bei Berücksichtigung entsprechender Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen die Varianten 2

79 Seite: 79 von 110 und 3 gleichwertig zu betrachten sind. Detaillierte Angaben sind dem Vergleich der Standortvarianten (Anhang 4 zum Erläuterungsbericht, Tabelle B-1) zu entnehmen. Insgesamt ist somit Variante 2 vor allem wegen ihrer technischen Vorteile vorzuziehen. Hinzu kommt, dass sie sich auch umweltfachlich etwas günstiger darstellt als Variante 3. Im Übrigen kann bei Realisierung der Variante 2 eine unfreiwillige Inanspruchnahme von Privateigentum oder die Beeinträchtigung einer bestehenden Nutzung vermieden werden. Dies wird sich letztlich auch auf die gesetzlich gebotene zügige Umsetzung der Maßnahme auswirken. Bei der Auswahl zwischen Variante 2 Freileitung und Variante 2 Erdverkabelung wiegen auch die Mehrkosten, die im Falle einer Erdverkabelung der bestehenden 110-kV-Leitung entstünden, nicht derart gewichtig, dass sie sich in der Abwägung gegenüber den genannten technischen und umweltfachlichen Vorteilen durchsetzen würden. In der Gesamtbilanz stellt sich somit Variante 2 mit einer 110-kV-Verkabelung als beste Lösung dar. Schließlich hat sich Variante 3 im Verlauf des Planungsprozesses als vorteilhaft erwiesen, da die Fläche im Gegensatz zur ursprünglichen Situation nun freihändig erworben werden kann. Auf der Variante 2 der Standortauswahl könnte das Umspannwerk zudem erst nach erfolgtem Rückbau der dort verlaufenden 110-kV-Freileitung Godenau-Münchehof errichtet werden, was erhöhten Aufwand und zusätzliche Betroffenheiten nach sich zöge. Unter Rücksichtnahme der vorangestellten Tatsachen und der festgestellten umweltfachlichen Gleichwertigkeit (unter Berücksichtigung entsprechender Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen), wird die Variante 3 zur weiteren Planung des Umspannwerks Lamspringe bevorzugt. Der Genehmigungsantrag nach BImSchG für das Umspannwerk wurde am beim Gewerbeaufsichtsamt Hannover eingereicht. Umweltstudie Obgleich für das Umspannwerk nach Anlage 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) keine Pflicht der Umweltverträglichkeit besteht, hat der Vorhabenträger TenneT TSO GmbH für den gewählten Standort (Variante 2 3) eine Umweltstudie erarbeitet, die den Anforderungen des UVPG und BNatSchG Rechnung trägt. Um die grundsätzlich umweltseitige Machbarkeit des Netzverknüpfungspunkts Lamspringe darzulegen, wird die Umweltstudie als ergänzende Unterlage zum Planfeststellungsantrag des Teilabschnittes B der beigefügt. In dieser werden sowohl die UVPschutzgüterrelevanten Auswirkungen des geplanten Umspannwerks als auch der zu verlegenden 110-kV-Leitung nach derzeitigem Kenntnisstand dargestellt, bewertet und hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Ausgleichbarkeit i.s. der Eingriffsregelung nach BNatSchG abschätzend beurteilt.

80 Seite: 80 von Umspannwerk Hardegsen Wie im Kapitel Abschnittsbildung erläutert, benötigt die geplante 380-kV-Leitung Wahle- Mecklar, Teilabschnitt B, Netzverknüpfungspunkte in Form von Umspannwerken. Der Betrieb der geplanten 380-kV-Leitung für den Teilabschnitt B erfordert sowohl den Neubau des Umspannwerks Lamspringe als auch den Erweiterungsumbau des Umspannwerks Hardegsen. Der Neubau des Umspannwerks Lamspringe und auch der Erweiterungsumbau des Umspannwerks Hardegsen sind nicht Gegenstand der Planfeststellung für die geplante 380-kV-Leitung. Die Genehmigungen zum Neubau/Umbau der Umspannwerke werden im Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beantragt. Insofern macht der Vorhabenträger von seinem Wahlrecht nach 43 Satz 2 EnWG Gebrauch, solche Anlagen auch nicht zum Gegenstand der Planfeststellung zu machen. Im Gesamtkontext hat sich die Standortfestlegung für das geplante Umspannwerk Hardegsen an der landesplanerisch festgelegten Trasse unter Berücksichtigung der Maßgaben und der darauf hin entwickelten Trassenführung sowie den Bestandsflächen zu orientieren. Die räumliche Nähe zu Trassen beider Spannungsebenen ist nötig, um die netzplanerisch geforderten Kuppelkapazitäten (in Form von Transformatoren) zwischen der 380-und der 110-kV- Ebene mit vertretbarem Aufwand und unter möglichst weitgehender Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft realisieren zu können. Standortanforderungen An den Standort eines Umspannwerks sind verschiedene räumliche, technische und infrastrukturelle Anforderungen zu stellen: Zusammenhängendes Grundstück mit einer Mindestausdehnung von 250 m x 300 m Eignung des Baugrundes (ungeeignet sind z.b. Überschwemmungsgebiete, ausgeprägte Hanglagen oder Senken, Waldgebiete, besonders geschützte Naturgüter, etc.) Geeignete Infrastrukturanbindung (Transportwege für Transformatoren, Transportgewicht > 250t sowie die räumliche Nähe zwischen 380-kV-und 110-kV-Trasse) Einhaltung von ausreichenden Abständen zu Wohnbebauung, um schädliche Umwelteinwirkungen auszuschließen (Grenzwerte nach 26. BImSchV und Richtwerte nach TA Lärm) Vermeidung exponierter Lagen (z.b. auf Bergrücken), um die visuelle Beeinträchtigung der Anlage auf die Umgebung zu minimieren Geringe Abstände zu Verkehrswegen (z.b. Bundesautobahnen, klassifizierten Verkehrsstraßen, Bahntrassen usw.) oder sonstigen Infrastruktureinrichtungen (z.b. unbeteiligte Hochspannungsleitungen hier: DB Energie)

81 Seite: 81 von 110 Gegebenenfalls Bündelung mit vorhandenen technischen Infrastrukturen (Vorbelastungen, z.b. Gewerbe- oder Industriegebiete in der Nähe), insbesondere mit vorhandenen Stromleitungen Vorhandene Flächen, die bereits als Umspannwerk genutzt werden, die erweiterbar sind Standortauswahl Aufgrund des vorhandenen Umspannwerks und der Erweiterbarkeit auf umliegenden Flächen des Vorhabenträgers wird aufgrund des Minimierungsgebots von Eingriffen in Natur und Umwelt auf die Standortauswahl verzichtet. Der Vorhabenträger sieht vor, die vorhandene Umspannwerkfläche zur Errichtung der 380-kV-Schaltanlagen zu nutzen. Umweltstudie Obgleich für das Umspannwerk nach Anlage 1, Anhang 5 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) keine Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit besteht, hat der Vorhabenträger TenneT TSO GmbH für den bestehenden Standort eine Umweltstudie erarbeitet, die den Anforderungen des UVPG und BNatSchG Rechnung trägt. Um die grundsätzlich umweltseitige Machbarkeit des Netzverknüpfungspunkts Hardegsen darzulegen, wird die Umweltstudie als ergänzende Unterlage zum Planfeststellungsantrag des Teilabschnittes B der beigefügt. In dieser werden sowohl die UVPschutzgüterrelevanten Auswirkungen des zu erweiternden Umspannwerks als auch der zu verlegenden 110-kV-Leitung nach derzeitigem Kenntnisstand dargestellt, bewertet und hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Ausgleichbarkeit i.s. der Eingriffsregelung nach BNatSchG abschätzend beurteilt.

82 Seite: 82 von Beschreibung der Baumaßnahmen und des Betriebs der Leitungen und Rückbau 6.1 Bauzeit und Betretungsrecht Die Bauzeit zur Errichtung der 380-kV-Leitung sowie zum Umbau / Rückbau der mitzunehmenden Leitungen beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand je nach Baubeginn 18 bis 24 Monate. Die Dauer der Bauzeit ist insbesondere von jahreszeitlich bedingten Gegebenheiten, naturschutzfachlich bedingten Bauzeitbeschränkungen (Baubeginn im Winter- oder Sommerhalbjahr) und der etwaigen Möglichkeit abhängig, das Vorhaben bei der Vergabe in Lose aufzuteilen, die parallel bearbeitet werden können. Vor dem Betreten der Grundstücke durch die beauftragten Bauunternehmen werden die Zustimmungen der Träger / Eigentümer / Nutzer eingeholt bzw. entsprechende Verträge abgeschlossen. Erforderlichenfalls erfolgt die behördliche Einweisung in den Besitz ( 44b EnWG). 6.2 Baustelleneinrichtung und Wegenutzung außerhalb der Baustellen Zu Beginn der Arbeiten werden für die Lagerung von Materialien und für Unterkünfte des Baustellenpersonals geeignete Flächen in der Nähe der Baustellen eingerichtet. Dies geschieht durch die bauausführenden Firmen in Abstimmung und im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern vor Ort. Eine dauerhafte Befestigung der Lagerplätze ist in der Regel nicht erforderlich. Die Lagerplätze werden ausreichend an Straßen angebunden sein. Die Erschließung mit Wasser und Energie sowie die Entsorgung erfolgt entweder über das bestehende öffentliche Netz oder durch vorübergehende Anschlüsse in der für Baustellen üblichen Form. Bei der Baustelleneinrichtung werden die im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellten Tabuflächen berücksichtigt. Die Lagerplätze werden durch Einzäunungen gesichert und dienen der Zwischenlagerung von Materialien, die nicht direkt zum Einsatzort transportiert werden können. Hier erfolgt gegebenenfalls. auch die Vormontage von Bauteilen, die aus mehreren Einzelbauteilen bestehen, z.b. den Abspann- und Tragketten. Die Lagerplätze sind nicht Gegenstand der Planfeststellung. Erfahrungsgemäß bereitet der freihändige Erwerb der vorübergehenden Nutzungsmöglichkeit keine Probleme. 6.3 Temporäre Flächeninanspruchnahme Um die Erreichbarkeit zum Einsatzort während der Bauphase zu gewährleisten, wird bauabschnittsweise die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege notwendig. Dabei werden auch für die Öffentlichkeit nicht freigegebene Wege, Zu- und Überfahrten zum Erreichen des Einsatzortes, mitgenutzt. Sofern die Straßen und Wege keine ausreichende Tragfähigkeit oder

83 Seite: 83 von 110 Breite besitzen, werden in Abstimmung mit den zuständigen Baulastträgern Maßnahmen zum Herstellen der Befahrbarkeit festgelegt und durchgeführt. Für das Befahren von privaten Wegen und Straßen, werden entsprechende Genehmigungen von den Eigentümern eingeholt oder entsprechende Vereinbarungen mit den Wegegenossenschaften geschlossen. Zur Vermeidung unverhältnismäßig langer Wege und Zuwegungen zum Arbeitsstreifen über landwirtschaftlich genutzte Flächen, ist es bauabschnittsweise gegebenenfalls erforderlich, an vorhandenen Feldzufahrten und entlang des Arbeitsstreifens parallel zur Trasse, provisorische Überfahrten im Bereich von kleineren Gräben oder dergleichen zu schaffen. Im Bedarfsfall wird vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten der Zustand von Straßen und Wegen in Abstimmung mit den Unterhaltspflichtigen festgestellt. Die durch die Baumaßnahme gegebenenfalls entstandenen Schäden werden einvernehmlich behoben. 6.4 Arbeitsflächen auf der (Mast-)Baustelle und Zuwegungen Für den Bauablauf sind an den Maststandorten eine Zuwegung und eine Arbeitsfläche erforderlich, die Gegenstand der Planfeststellung sind. Der genaue Flächenumfang an den einzelnen Maststandorten ist daher im Lage- / Grunderwerbsplan (Anlage 7) dargestellt. Abseits der Straßen und Wege werden während der Bauausführung und im Betrieb zum Erreichen der Maststandorte und zur Umgehung von Hindernissen, Grundstücke im Schutzbereich befahren. Die Zugänglichkeit der Schutzbereiche von öffentlichen Straßen und Wegen wird, wo erforderlich, durch temporäre und dauerhafte Zuwegungen ermöglicht. Temporäre Zuwegungen werden ausschließlich für den Bau und dauerhafte Zuwegungen sowohl für den Bau als auch für den Betrieb in Anspruch genommen. Sie dienen auch zur Umgehung von Hindernissen, wie z. B. linearen Gehölzbeständen und Gräben. In Abhängigkeit des Baufortschrittes kommen unterschiedliche Geräte zum Einsatz. Diese sind in der Regel geländegängig. Dauerhaft befestigte Zuwegungen sowie Lager- und Arbeitsflächen werden vor Ort grundsätzlich nicht hergestellt. Für das Befahren von öffentlichen und privaten Wegen werden entsprechende Genehmigungen eingeholt bzw. Vereinbarungen mit Realverbänden (z.b. Wegegenossenschaften) oder Eigentümern geschlossen. Bei schlechter Witterung oder nicht geeigneten Bodenverhältnissen werden die Zuwegungen in Teilbereichen provisorisch mit Bohlen/Platten aus Holz, Stahl oder Aluminium ausgelegt (vgl. Kapitel Wegenutzung). Durch die Verlegung der Platten kann eine Reduzierung der Flurschäden und der Bodenverdichtung erreicht werden. Die Wiederherstellung der Böden im Anschluss an die Baumaßnahme ist dadurch weniger aufwendig. Eine temporäre Verrohrung von Gräben zum Zwecke der Überfahrt während der Bauphase kann gegebenenfalls notwendig sein. Werden infolge von provisorischen Zuwegungen neue Zufahrten zu öffentlichen Straßen erforderlich, so holt der Vorhabenträger bzw. die beauftragte Leitungsbaufirma die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen vom Straßenbaulastträger ein. Eine Neuanlegung oder Änderung bestehender Zufahrten und Zugänge auf Dauer ist nicht vorgesehen.

84 Seite: 84 von 110 Provisorische Fahrspuren, neue Zufahrten zu öffentlichen Straßen, temporäre Verrohrungen, ausgelegte Arbeitsflächen und Leitungsprovisorien werden vom Vorhabenträger bzw. den beauftragten Bauunternehmen nach Abschluss der Arbeiten ohne nachhaltige Beeinträchtigung des Bodens wieder aufgenommen bzw. entfernt und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt. Angeschnittene und durchschnittene Viehkoppeln werden während der Bauzeit, soweit erforderlich, mit provisorischen Koppelzäunen versehen, die nach Beendigung der Bauarbeiten wieder abgebaut werden. Die ursprünglich vorhandenen Einzäunungen werden wiederhergestellt. Zuwegungen und Arbeitsflächen sind gegebenenfalls provisorisch einzufrieden. Vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten wird in Abstimmung mit den zuständigen Eigentümern bzw. Nutzern der Zustand von Straßen, Wegen und Flurstücken festgestellt und entstandene Schäden infolge der Arbeiten behoben / reguliert. Bei Nichteinigung des Eigentümers mit dem Vorhabenträger bzw. der beauftragten Baufirma wird der Schaden gegebenenfalls durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt. Zur Nutzung von privaten Wegen und Arbeitsflächen werden freihändig geschlossene Vereinbarungen mit Realverbänden, z.b. Wegegenossenschaften oder Eigentümern, angestrebt. 6.5 Vorbereitende Maßnahmen und Gründung Der erste Schritt zum Bau eines Mastes ist die Herstellung der Gründung (vgl Mastgründungen und Fundamente). Zur Auswahl und Dimensionierung der Gründungen sind als vorbereitende Maßnahmen Baugrunduntersuchungen notwendig. Hierzu sind die vorgesehenen Maststandorte einzumessen und zu markieren. Mit geeigneten Geräten werden die Standorte anschließend angefahren und eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Diese Untersuchungen finden einige Monate vor der Bauausführung statt. Kommen Teile der Mastfundamente in Gräben zu liegen, kann eine Teilverrohrung des Grabens bzw. eine Verlegung des Grabens um den Mast herum erforderlich werden. Im Falle von Pfahlgründungen werden an den Eckpunkten Pfähle in den Boden eingebracht. Das Ramm- oder Bohrgerät ist auf einem Raupenfahrzeug angebracht, das geländegängig ist. Nach Fertigstellung einer Mastgründung, fährt das Raupenfahrzeug in der Regel innerhalb des Schutzbereiches entlang der Leitungsachse bzw. auf den dargestellten Zuwegungen zum nächsten Standort. Für die Umgehung von Gräben werden vorhandene landwirtschaftliche Durchfahrten genutzt oder temporäre Grabenüberfahrten eingerichtet. Um die erforderlichen Gerätewege gering zu halten, werden die einzelnen Maststandorte in einer Arbeitsrichtung nacheinander (wenn möglich) hergestellt. Das Überspringen und nachträgliche Herstellen eines Standortes wird zur Optimierung des Bauablaufs möglichst vermieden. Nach ausreichender Standzeit wird nach einem festgelegten Schema stichprobenartig die Tragfähigkeit der Pfähle durch Zugversuche überprüft. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen, erfolgen die Montage der Mastunterteile und die Herstellung der Stahlbeton-Pfahlkopfkonstruktionen.

85 Seite: 85 von 110 Im Falle von Stufen- oder Plattenfundamenten erfolgt die Herstellung der Mastgründung durch Ausheben von Baugruben mittels eines Baggers. Soll der Boden auf der Baustelle wiederverwendet werden, wird er profilgerecht entnommen, gelagert und wiedereingebaut. Dabei wird darauf geachtet, dass der Boden keine Schadstoffe enthält. Überschüssiges Bodenmaterial wird abgefahren. Gegebenenfalls ist eine Oberflächenwasserhaltung zur Sicherung der Baugruben erforderlich. Die hierzu gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen werden vor Beginn der Arbeiten eingeholt. Anschließend werden in traditioneller Bauweise die Fundamentverschalung, Bewehrung, der Beton sowie die Mastunterkonstruktion eingebracht. Anschließend wird die Baugrube verfüllt. Abbildung 10: Gründungsarten 6.6 Montage Gittermasten und Isolatorketten Im Anschluss daran werden die Gittermasten in Einzelteilen zu den Standorten transportiert, vor Ort montiert und im Normalfall mit einem Mobilkran aufgestellt. Wahlweise kann auch eine Teilvormontage einzelner Bauteile (Querträger, Mastschuss, etc.) am Baulager oder an entsprechenden Arbeitsflächen in der Nähe der Maststandorte erfolgen. Die Methode, mit der die Stahlgittermasten errichtet werden, hängt von Bauart, Gewicht und Abmessungen der Masten, von der Erreichbarkeit des Standortes und der nach der Örtlichkeit tatsächlich möglichen Arbeitsfläche ab. Je nach Montageart und Tragkraft der eingesetzten Geräte, werden die Stahlgittermasten stab-, wand-, schussweise oder vollständig am Boden vormontiert und errichtet. Für die Mastmontage kommen verschiedene Verfahren in Frage: Mastmontage mittels Kran

86 Seite: 86 von 110 Mastmontage mittels Außenstockbaum Mastmontage mittels Innenstockbaum Mastmontage mittels Hubschrauber Im Fall der erfolgt die Mastmontage in der Regel mit einem Mobilkran. Nach dem Errichten der Mastunterteile darf ohne Sonderbehandlung des Betons frühestens vier Wochen nach dem Betonieren mit dem Aufstellen der Masten begonnen werden. Zur Isolation gegenüber dem geerdeten Mastgestänge, werden Isolatorketten eingesetzt. Sie bestehen aus zwei parallel angeordneten Isolatorensträngen. Hilfsketten zur Führung der Seilverschlaufung an den Masten werden nach Bedarf einsträngig oder V-förmig angeordnet. Die Isolatoren bestehen wahlweise aus Porzellan, Glas oder Kunststoff. 6.7 Montage Beseilung Der Seilzug erfolgt nach Abschluss der Mastmontage nacheinander in den einzelnen Abspannabschnitten. Ein Abspannabschnitt ist der Bereich zwischen zwei Winkel-Abspannmasten (WA) bzw. Winkelendmasten (WE). Die Größe und das Gewicht der eingesetzten Seilzugmaschinen sind vergleichsweise gering. An einem Ende eines Abspannabschnittes befindet sich der Trommelplatz mit den Seilen auf Trommeln und den Seilbremsen, am anderen Ende der Windenplatz mit den Seilwinden zum Ziehen der Seile. Das Verlegen von Seilen für Freileitungen ist in der DIN (25) geregelt. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden und eine Gefährdung während der Seilzugarbeiten auszuschließen, werden vor Beginn der Leiterseilverlegearbeiten die Leitungsabschnitte vorbereitet. Für zu kreuzende Objekte (z.b. Straßen) werden Schutzgerüste errichtet, die so stabil sind, dass sie beim Versagen des Seils oder eines Verbinders während der Verlegearbeiten, dem herabfallenden Leiterseil widerstehen und somit eine Berührung ausgeschlossen wird. Dazu notwendige Genehmigungen oder Gestattungen werden vor Baubeginn bei den zuständigen Stellen eingeholt. Die für den Transport auf Trommeln aufgewickelten Leiter- und Erdseile werden schleiffrei, das heißt ohne Bodenberührung zwischen Trommel- und Windenplatz, verlegt. Die Seile werden über am Mast befestigte Laufräder so im Luftraum geführt, dass sie weder den Boden noch Hindernisse berühren. Zum Ziehen der Leiterseile bzw. des Erdseils wird zunächst zwischen Winden- und Trommelplatz ein leichtes Vorseil ausgezogen. Das Vorseil wird dabei je nach Geländebeschaffenheit, z.b. entweder per Hand, mit einem Traktor oder anderen geländegängigen Fahrzeugen sowie unter besonderen Umständen mit dem Hubschrauber verlegt. Die Verlegung des Vorseils mit dem Hubschrauber ist hauptsächlich bei Waldüberspannungen vorgesehen. Durch einen Vorseilzug per Hubschrauber entfallen das Hochziehen des Vorseils durch Gehölzbestände vom Boden nach oben und damit potenzielle Schädigungen von

87 Seite: 87 von 110 Gehölzbeständen. Zudem können hierdurch Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Biotope und anderer empfindlicher Bereiche vermieden werden. Anschließend werden die Leiterseile bzw. das Erdseil mit dem Vorseil verbunden und von den Seiltrommeln mittels Winde zum Windenplatz gezogen. Um die Bodenfreiheit beim Ziehen der Seile zu gewährleisten, werden die Seile durch eine Seilbremse am Trommelplatz entsprechend eingebremst und unter Zugspannung zurückgehalten. Abschließend werden die Seildurchhänge auf den berechneten Sollwert einreguliert und die Seile in die Isolatorketten eingeklemmt. 6.8 Kabelübergangsanlage Analog zu ähnlichen Vorhaben im Schaltanlagenbereich ist die Errichtung der Kabelübergangsanlage Erzhausen geplant. Nachdem der Baugrund für das Platzieren der Fundamente durch Abtragen des Oberbodens vorbereitet wurde, werden diese entweder als einzelne Fertigbauteile gesetzt oder vor Ort hergestellt. Zu beachten ist hierbei die Abstimmung mit den Verlegearbeiten des Erdkabels. Da in diesem Fall auf grüner Wiese ohne benachbarte und unter Spannung stehende Teile gearbeitet werden kann, kann die Anlagenerrichtung schrittweise mit der Platzierung von Gerätetragtischen, der Montage der Hochspannungsgeräte und des Portals, der Anlage von Betriebsstraßen, der Einfriedung des Geländes sowie der Begrünung der unversiegelten Bereiche der Anlage erfolgen. Es sind vor der Inbetriebnahme der Anlage und des Kabels Hochspannungsprüfungen durchzuführen. Die Herstellung der elektrischen Verbindung von Mast B026 zu den Anlageportalen ist schließlich der letzte Schritt vor Inbetriebnahme und Übergabe der Anlage an die Netzführung. 6.9 Schaltanlage Pumpspeicherkraftwerk Erzhausen Der Aufbau der neuen 380-kV-Schaltanlage erfolgt im Wesentlichen auf dem Gelände der jetzigen 220-kV-Schaltanlage, die sich im Eigentum der TenneT TSO GmbH befindet. Vor Beginn der Arbeiten wird zur Unterbringung der sekundärtechnischen Einrichtungen ein neues Betriebsgebäude errichtet. Die Erneuerung der Anlage erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Um während der Bauzeit einen Betrieb des Pumpspeicherkraftwerks zu ermöglichen, müssen innerhalb der Schaltanlage Provisorien errichtet werden. Die Inbetriebnahme erfolgt in mehreren Abschnitten. Der exakte Bauablauf und -umfang wird in einem gesonderten Genehmigungsverfahren beschrieben und beantragt. Dies wird an dieser Stelle nur nachrichtlich aufgeführt Aufbringen des Korrosionsschutzes Zum Schutz gegen Korrosion werden Stahlgittermasten für Freileitungen feuerverzinkt angeliefert. Um eine Abwitterung des Überzuges aus Zink zu verhindern, wird zusätzlich eine farbige Beschichtung aufgebracht (vgl. Kapitel 4.1.8). Der Farbton der Beschichtung ist DB601 (grüngrau) oder RAL7033 (grau). Die Beschichtung wird wahlweise bereits in einem Beschichtungswerk oder nach Abschluss der Montagearbeiten vor Ort an den montierten Mastbauwerken aufgebracht. Eine

88 Seite: 88 von 110 nachträgliche Beschichtung vor Ort ist auf jeden Fall für Schrauben und Knotenbleche erforderlich. Die eigentliche Bauzeit einer Freileitung wird dadurch nicht beeinflusst, der Korrosionsschutz erfolgt unabhängig vom Baufortschritt. Die Ausführung der Korrosionsschutzarbeiten ist teilweise auch während des Betriebes der Freileitung möglich Rückbaumaßnahmen In den Bereichen, in denen bestehende Leitungen auf das neue Gestänge der geplanten 380-kV- Leitung genommen werden, erfolgt ein Rückbau der nicht mehr benötigten Teile der Bestandsleitungen. Der Rückbau erfolgt nach Abschluss der Arbeiten an der neuen Leitung. In einem ersten Demontageschritt werden an zu sichernden Stellen (Verkehrskreuzungen, Wohngebäuden, etc.) Schutzgerüste aufgestellt, damit bei der Entfernung von Beseilung und Armaturen keine Schäden verursacht werden. Im weiteren Verlauf werden die einzelnen Masten zurückgebaut. Vor Ort werden die Mastteile in kleinere, transportierbare Teile zerlegt und abgefahren. Die Fundamente werden anschließend i.d.r. bis zu einer Bewirtschaftungstiefe von etwa 1 Meter unter der Erdoberkante entfernt, der Umfang wird im Vorfeld der Maßnahme mit den jeweiligen Eigentümern abgestimmt und vertraglich geregelt. Die nach Demontage der Fundamente entstehenden Gruben werden mit geeignetem und ortsüblichem Boden entsprechend den vorhandenen Bodenschichten wieder verfüllt. Das eingefüllte Erdreich wird ausreichend verdichtet, wobei ein späteres Setzen des eingefüllten Bodens berücksichtigt wird. Das demontierte Material wird ordnungsgemäß entsorgt oder einer Weiterverwendung zugeführt Provisorien Für die Leitungskreuzung sowie Mitnahmen, den damit verbundenen Seilarbeiten und den Seilzugarbeiten zwischen den Masten ist die Errichtung von Provisorien auf annähernd paralleler Trasse eingeplant. Sie sind in den Lage- / Grunderwerbsplänen grafisch als Arbeitsflächen dargestellt. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der öffentlichen Stromversorgung ist die Überbrückung der Baubereiche erforderlich. Dies gilt sowohl für die Systeme mit je drei Leiterseilen für die Stromübertragung, als auch für die Erdseile und Erdseil-Luftkabel auf den Mastspitzen. Wie bereits beschrieben, werden Provisorien abhängig von der Netzsituation zum Zeitpunkt des Baus notwendig. Die Bauausführung des Provisoriums kann je nach Erfordernis als Freileitungsoder Kabelprovisorium errichtet werden. Bauweise der Freileitungs-Provisorien Die Freileitungsprovisorien werden in Stahlbauweise ausgeführt. Das Gestänge besteht aus einem Baukastensystem mit abgespannten Masten und Portalen und ist für ein elektrisches System ausgelegt. Für die Stromübertragung auf zwei Systemen werden die Masten bzw. Portale in doppelter Ausführung nebeneinander gestellt. Der Abstand zwischen den Stützpunkten beträgt in Abhängigkeit der örtlichen Platzverhältnisse und sowie des eingesetzten Provisorientyps ca. 80 bis

89 Seite: 89 von Meter. Die Maste werden aus Gründen der besseren Standfestigkeit und Druckverteilung auf Holz- bzw. Metallplatten gestellt und seitlich über Stahlseile abgespannt. Die Stahlseile werden üblicherweise an Erdankern oder im Boden vergrabenen Holz oder an Metallschwellen befestigt, die beim Rückbau des Provisoriums wieder entfernt werden. Abbildung 11: 380-kV-Freileitungsprovisorium für ein System, mit errichtetem Schutzgerüst Bauweise des Baueinsatzkabel-Provisoriums Die Baueinsatzkabel-Provisorien bestehen aus 3 Adern VPE-Einleiterkabel. Diese werden flach am Boden verlegt. An Anfang und Ende sind Portalmasten des Freileitungsprovisoriums zu errichten. Dort werden die Kabelendverschlüsse, die an den Kabelenden montiert werden, an Isolatorketten aufgehängt und die leitende Verbindung zum Freileitungsprovisorium hergestellt. Im Bereich von Zuwegungen ist das Baueinsatzkabel in geeigneter Weise gegen Druckbelastung zu schützen Schutzgerüste Vor Beginn der Seilzugmaßnahmen an Hochspannungsfreileitungen erfolgt das Auslegen bzw. Überführen der Vorseile zwischen den jeweiligen Masten in Teilabschnitten in der Regel am Boden.

90 Seite: 90 von 110 Nachdem ein Abspannabschnitt vollständig ausgelegt, die Vorseile der Teilabschnitte miteinander und mit dem aufzulegenden Seil verbunden sind, beginnt der eigentliche Seilzug. Das Vorseil wird ab diesem Zeitpunkt durch die Seilzugmaschinen gespannt und vom Boden abgehoben. Erst ab diesem Zeitpunkt erfolgt der Seilzug schleiffrei. Im Falle von Kreuzungen kann so das Einhalten des jeweils notwendigen Lichtraumprofils nicht zu jedem Zeitpunkt ohne weitere Schutzmaßnahmen garantiert werden. Auch wenn der anschließende Seilzug besonders langsam erfolgt, ist ein Bruch der Beseilung (vorwiegend der Vorseile), der Verbinder oder ein Versagen der Seilzugmaschinen in Ausnahmefällen möglich. Ohne weitere Schutzmaßnahmen kann eine Gefährdung von Personen oder Beschädigungen von Gegenständen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei Seilzugarbeiten über kreuzende Objekte (z. B. Straßen, Gewässer, Bahnstrecken, Freileitungskreuzungen und bebaute Gebiete) sind daher verbindlich temporäre Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen bzw. zur Einhaltung des jeweiligen Lichtraumprofils zu berücksichtigen. Bei wenig frequentierten Wegen können Sperrungen oder Sicherungsposten zum Einsatz kommen. Bei Kreuzungen mit stärkerer Frequentierung oder ohne Möglichkeit zur temporären Sperrung oder bei Kreuzungen mit Gefährdungspotential durch die überkreuzten Leitungen selbst (z. B. spannungsführende Freileitungen) werden weiterführende Kreuzungsschutzmaßnahmen erforderlich. Bei moderaten Feldlängen, mittleren Seilquerschnitten und geeigneten örtlichen Verhältnissen ist beim Seilzug von Einfachseilen der Einsatz des Rollenleinensystems denkbar. Ein weiteres Sicherungssystem stellt die Verwendung von Schutzgerüsten dar. Man unterscheidet hierbei zwischen Schleifgerüsten ohne Schutznetz (z. B. bei Wegen oder weniger frequentierten Straßen unter Auflage moderater Seilquerschnitte bzw. Einfachseile) und Stahlgerüsten mit Schutznetz mit statischem Nachweis. Bei den folgenden Kreuzungsarten sind Stahlgerüste mit Schutznetz jedoch beispielsweise zwingend erforderlich: spannungsführende Freileitungen, die für den notwendigen Arbeitszeitraum nicht durchgehend freigeschaltet und eingeerdet werden können Kreuzungen mit Bahnstrecken (elektrifiziert, ggf. auch unelektrifiziert) überkreuzte Wege und Straßen mit großen Seilhöhen (z. B. Talüberspannungen). Alle Sicherungsmaßnahmen werden temporär eingesetzt und nach den Seilzugarbeiten wieder vollständig zurückgebaut bzw. entfernt.

91 Seite: 91 von 110 Die notwendigen Genehmigungen oder Gestattungen werden vor Baubeginn bei den zuständigen Stellen eingeholt. Die Flächeninanspruchnahmen werden als temporäre Arbeitsflächen in den Lage- / Grunderwerbsplänen (Anlage 7.1) ausgewiesen. Abbildung 12: Beispiele für Schutzgerüste aus Stahl bzw. Holz 6.14 Betrieb der Leitungen Mit Inbetriebnahme der Leitungen werden die Leiter unter Spannung gesetzt und übertragen fortan den elektrischen Strom und damit elektrische Leistung. Die Leitungen sind auf viele Jahre hinaus wartungsfrei und werden durch wiederkehrende Prüfungen (Inspektionen) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft. Dabei wird auch darauf geachtet, dass der Abstand der Vegetation zu den spannungsführenden Anlagenteilen den einschlägigen Vorschriften entspricht. Wartungsmaßnahmen des Vorhabenträgers sorgen dafür, dass bei abweichenden Zuständen der Sollzustand wieder hergestellt wird Rückbau der 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen und der Anbindung PSW Erzhausen Erst nach Errichtung und Inbetriebnahme der neuen 380-kV-Leitung sowie der Umstellung des Pumpspeicherkraftwerkes auf die Spannungsebene von 220-kV auf 380-kV kann der vollständige Rückbau der 220-kV-Leitung Lehrte-Hardegsen, LH , zwischen den Masten 152 bis 290

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